2.1.2008

Eier, Löffel, Urnenplätze

Was die Justiz im Jahr 2007 sonst noch beschäftigte. Ein kleiner Rückblick auf Fälle, die es nicht in die Schlagzeilen schafften.

* Ein Ei gleicht nicht dem anderen, im Gegenteil. Jedes der 17.591 Vogeleier aus der Sammlung eines verstorbenen Krefelders ist ein seltenes Werk der Natur. Gerade deshalb beschlagnahmte das Grünflächenamt der Stadt Krefeld diese Eier bei der Witwe des Mannes: Die Beamten hatten Hinweise aus einer Datei bekommen und beriefen sich auf Schutzvorschriften, die seit dem 31. August 1980 gelten.

Der Witwe wurde unterstellt, die Eier seien nach diesem Datum aus den Gelegen genommen worden und damit illegal in ihrem Besitz. Die 69-jährige Frau klagte gegen den amtlichen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dessen 11. Kammer meinte zur Genugtuung der Frau, der Behörde fehle eine lückenlose Beweisführung – und hob die Beschlagnahme auf.

Schließlich kam es zu einem Vergleich (AZ 11 K 5705/06). Die Witwe durfte 1.500 Gelege und fünf Sammelschränke behalten, alles andere bekam die Stadt Krefeld. Allerdings mit der Verpflichtung, es dem Naturkundemuseum zu übertragen. Wohl ei-ne w-ei-se Entsch-ei-dung.

* Wie mag sich Klein Fritzchen wohl einen Staatsanwalt vorstellen?

Wahrhaftig, immer auf dem Boden der Tatsachen und stets skeptisch obendrein? So jemanden sucht jedenfalls eine Fernsehfirma im bayerischen Ismaning für einen Tag im Januar. Da soll – unter dem Arbeitstitel “The next Uri Geller – Unglaubliche Phänomene Live” – eine Show aufgezeichnet werden, in der „der bekannteste Mentalist“ einen würdigen Nachfolger sucht.

Der einstige Löffelstielverbieger und Wünschelrutengänger Uri Geller wird mit Kandidaten gezeigt, die ebenfalls über angeblich übersinnliche Fähigkeiten verfügen. „Wir möchten in jeder Sendung“, so kam jetzt das Fernsehen auf die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu, „jeweils drei Studiogäste aus besonders glaubwürdigen Berufsgruppen einladen, die Kraft ihres Amtes Autorität und Glaubwürdigkeit verkörpern“.

Doch schon die nächsten Sätze machten misstrauisch. Der gesuchte Staatsanwalt sollte „hauptsächlich die Show genießen“ und im Verlauf der Sendung hin und wieder „ein Statement zu den Performances der Künstler abgeben“. Ein Strafverfolger in der Rolle des Richters? Mit Wertungen über selbsternannte Telepathen und Bühnenzauberer? Die Staatsanwaltschaft lehnte dankend ab. Und berief sich, zumindest intern, auf das Klischee von Klein Fritzchen.

* Es sollte, nein, es musste unbedingt der heimische Garten sein, in dem ein Mann aus dem sauerländischen Bad Laasphe die vor zwei Jahren verstorbene Ehefrau begraben wollte – das habe auch sie so bestimmt. Deswegen beantragte er bei der Behörde eine amtliche Zustimmung, die ihm freilich verweigert wurde.

Kurz nachdem die Asche der Frau auf einem öffentlichen Friedhof beigesetzt worden war, entwendete der Witwer die Urne, vergrub sie im Garten daheim. Das trug ihm zwar eine Geldstrafe des Landgerichts Siegen wegen „Störung der Totenruhe“ ein, aber die Stadtverwaltung von Bad Laasphe duldete zunächst den „weiteren Verbleib des Gefäßes“ auf dem Grundstück des Witwers.

Allerdings hielt der die Auflage nicht ein, die Totenruhe der verstorbenen Gattin zu garantieren. Und musste deshalb erdulden, dass die Behörde mit einem amtsrichterlichen Durchsuchungsbeschluss die Urne ausgraben ließ und in amtliche Verwahrung nahm. Jetzt meldete sich die Tochter und beantragte die Rückgabe der Urne.

Weil auch ihr Begehren abgelehnt wurde, zog sie vor das Verwaltungsgericht Arnsberg. Das wiederum stellte sich auf die Seite der Stadtverwaltung (AZ 3 L 751/07) Zur Begründung ließ es wissen, es sei nicht sichergestellt, dass der Garten ein würdiger „Beisetzungsort“ ist. Außerdem befürchten die Richter „angesichts der Vorgeschichte“, der Vater werde die Urne mit der Asche den Behörden „auf Dauer entziehen“.

Er werde wohl alles unternehmen, um die Totenruhe weiter zu stören. Die Stadtverwaltung will die Urne nun wieder auf einem öffentlichen Friedhof beisetzen – allerdings kann und darf die Tochter die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch anfechten… (pbd)

16 Kommentare zu “Eier, Löffel, Urnenplätze”

  1. Oliver meint: (2.1.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Bad Laasphe ist nicht im Sauerland, sondern im Kreis Siegen-Wittgenstein. Ich wohne nämlich da. :-)

  2. niels | zeineku.de (Link) meint: (2.1.2008 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Ausnahmsweise mal schamlose Eigenwerbung: <a href='http://www.zeineku.de/2007/12/20/samenspende-vom-hausfreund-kuenstliche-befruchtung-mit-der-spielzeugspritze/' rel="nofollow">OLG Hamm zu künstlich-natürlicher Befruchtung</a> passt hier auch ganz gut rein.

  3. Neuling meint: (2.1.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Ach, ein Wiederausgraben, Beschlagnahme und amtliche Verwahrung ist würdevoller, als das Ruhen im eigenen Garten. Mal wieder eine Juristerei, die diametral meinem Rechtsempfinden gegenübersteht.

    Im Bestatterweblog werden übrigens die nötigen Hinweise gegeben, wie man ohne behelligt zu werden so etwas handhaben kann.

  4. 11X/13 meint: (2.1.2008 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    In diesem freiheitlichsten Staat, den es je auf deutschem Boden gab, ist eben nicht nur das Leben vor der Geburt geschützt, sondern auch das nach dem Tode.

    Deswegen muß er die, die zwar das erste Stadum hinter sich gelassen, das zweite aber noch nicht erreicht haben, aufs strengste überwachen…

  5. tone meint: (2.1.2008 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @3 (Neuling): von "RUHEN im eigenen Garten" konnte ja augenscheinlich keine Rede sein. Das war ja eben der Grund für die Beschlagnahme! Unter diesen Umständen kann MEIN Rechtsempfinden sich sehr wohl mit den behördlichen Maßnahmen anfreunden.

  6. Horst aus Köln meint: (2.1.2008 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    @tone
    Wer stört denn, deiner Meinung nach, die Totenruhe im eigenen Garten? Glaubst Du, der Ehemann hatte seine Frau im Sandkasten der Enkelkinder verbuddelt? Oder sind es die Eichhörnchen die die Nüsse unter´m Baum knacken?
    Ich teile die Meinung, der Staat soll sich aus solchen Dingen heraushalten.

  7. ben meint: (2.1.2008 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    "Die Witwe durfte 1.500 Gelege und fünf Sammelschränke behalten, alles andere bekam die Stadt Krefeld."

    Damit sind diese Eier jetzt illegal im Naturkundemuseum Krefeld.

  8. ben meint: (2.1.2008 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    Kann man die Ruhe von Asche stören? Wer hat wohl den höchsten Anspruch auf den Verbleib der Überreste eines verstorbenen Menschen, der Staat oder der Lebenspartner?
    Wie gewährleistet der Staat die Ruhe von Asche, die im Meer versenkt oder in die Winde zerstreut wird?

    Wenn Beamte nichts mehr zu tun haben, können sich immer noch in die Belange Anderer einmischen ….

  9. Jo Katterturm meint: (2.1.2008 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    Was spricht dagegen, die Urne zu öffnen und die Asche ohne Gefäß zu vergraben? Anschließend können die Behörden gerne den Behälter haben…

  10. fokker meint: (3.1.2008 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    Madeleine Albright: "Frankly, this is not cojones. This is cowardice."

  11. buningspear meint: (3.1.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    "Next Uri Geller" – Ich finde schon, das sich die Staatsanwaltschaft hier einbringen sollte. Allerdings nicht in der Sendung sondern im Gerichtsaal.

    Das einzige, was man von Uri Geller sehen muss ist sein Auftritt in der "Tonight Show":
    http://www.youtube.com/watch?v=M9w7jHYriFo

  12. tone meint: (3.1.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @6 (Horst aus Köln): Wer lesen kann…

    Zitiere Udos Originalbeitrag: "Allerdings hielt der die Auflage nicht ein, die Totenruhe der verstorbenen Gattin zu garantieren. Und musste DESHALB erdulden, dass die Behörde…"

  13. sebausat meint: (3.1.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Rein theoretisch, also wenn ich in der Situation wär, würd' ich bei Möglichkeit die Asche in eine andere Urne füllen. Und den Behörden die falsche Asche geben.
    Immerhin geht es hier um den letzten Willen einer Verstorbenen den sollte man schon wenns geht einhalten.

    Oder er versucht seinen Garten als exterritoriales Gebiet auszuweisen, vielleicht findet er ja einen Konsul eines armen Landes der sich monäter dafür überzeugen würde den Garten als Konsulat zu benutzen. Dann könnte er ja die Urne in einem andren Land bestatten. Abwegig ich weis,…

    Hmm, aber ich verstehe natürlich den Grund warum Überreste von Verstorbenen nicht überall verstreut werden dürfen. Medikamente – ok hier nicht – bzw. Schwermetalle die sich vor allem bei kranken Menschen – div. radioaktive Substanzen, Jodreste, etc. – ansammeln könnten, und den Grundwasserspiegel beeinträchtigen könnten.

  14. Sentinel2150 meint: (3.1.2008 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Deshalb im Ausland einäschern lassen und dann in Ruhe die Urne mit nach Hause nehmen.

  15. Stefan (Link) meint: (5.1.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Eine respektabe Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, sich nicht von Uri Geller & Konsorten instrumentalisieren zu lassen! Denn so glaubwürdig und autoritär sie wirken mögen: Sie sind i.d.R. keine Tricktechniker und daher von Illusionisten genau so leicht an der Nase herumzuführen wie Otto Normalverbraucher. Deshalb macht Uri Geller auch seit dem öffentlichen Debakel mit James Randi einen ganz großen Bogen um tricktechnisch bewanderte Skeptiker – obwohl sie ihn schon mehrmals zum Test seiner (als paranormal postulierten) Fähigkeiten herausgefordert haben. Wir von der GWUP haben einige Links und Videos zum Thema zusammengestellt unter:

    gwup.wordpress.com/2008/0...chen-the-next-uri-geller/

  16. Bernd Bruns (Link) meint: (5.5.2008 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Einen solchen menschenverachtenden Umgang mit dem weit verbreiteten "Letzten Willen" von Verstorbenen und den Bedürfnissen ihrer trauernden Angehörigen nach Nähe zur Restsubstanz eines geliebten Menschen findet man nicht etwa in totalitären und despotischen Regimen dieser Welt sondern allein in der vernagelten Bundesrepublik Deutschland.

    In keinem Land der Welt werden die Bürger, selbst nach ihrem Tod, noch so sehr bevormundet wie in der Pseudo-Demokratie namens Bundesrepublik Deutschland, in der die herrschende abgehobene Politkaste jeden Bezug zu den Bürgern verloren hat.

    Aber es gibt ja schon seit Jahren von den Deutschen vieltausendfach genutzte Möglichkeiten, ihren Bestattungswunsch – an der verhöhnenswerten angeblich "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" vorbei – durch kleine Umwege über liberale Nachbarländer zu realisieren:
    postmortal.de/Bestattung-...rnativen/Umweg/umweg.html

    Übrigens: Dieser noch heute geltende Friedhofszwang für Totenaschen wurde 1934 von den Nazis gesetzlich kreiert und in Nordrhein-Westfalen war es ausgerechnet die sogenannte "Bürgerrechtspartei", die Grünen, die eine Liberalisierung dieser der Ratio nicht zugänglichen Regelung verhindert und somit Nazirecht fortgeschrieben haben…

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