Schwanger in der Probezeit

Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt darf einer Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden (§ 9 Mutterschutzgesetz).

Das gilt auch für meine Mandantin. Sie hat ihre Chefin über die Schwangerschaft informiert, dann aber die Kündigung erhalten. Wahrscheinlich wird die Arbeitgeberin einwenden, dass die vertraglich vereinbarte Probezeit noch nicht abgelaufen ist und sie deswegen kündigen darf.

Stimmt aber nicht; der Mutterschutz gilt auch in der Probezeit. Ich hoffe, dass die Arbeitgeberin sich von einem Schreiben überzeugen lässt. Möglicherweise muss aber auch noch der Arbeitsrichter ran.