Fernsehverbot für den Scharfmacher

Deutschlands „mutigster Staatsanwalt“ erhält Fernsehverbot, berichtet der Tagesspiegel.

Gut so.

Ein Strafverfolger, der zugibt, Untersuchungshaft als Erziehungsmittel einzusetzen, handelt (bewusst) rechtswidrig. Er sollte seine Zeit besser nutzen als für den Versuch, ganz oben auf der widerwärtigen Welle offener Ausländerfeindlichkeit mitzureiten. Eine Fortbildung im Strafprozessrecht wäre vielleicht nicht schlecht.