7.1.2008

Kein Bild vor Augen

Es kann sich durchaus lohnen, gegen Bußgeldbescheide wegen Telefonierens am Steuer vorzugehen. Das habe ich heute wieder erlebt. Bis zur Hauptverhandlung dauert es manchmal noch länger als bis zu einem Prozess gegen jugendliche Angeklagte. Heute redeten wir zum Beispiel über einen Vorfall, der knapp sechs Monate zurückliegt.

Kaum ein Polizist erinnert sich da noch genau an das, was er gesehen hat. Oder gesehen zu haben meint. Eine gute Ausgangslage für muntere Fragerunden.

Wobei die Beamtin und der Beamte, die heute als Zeugen aussagten, allerdings geradezu unglaubliche Erinnerungslücken hatten. Kostprobe: “Ich weiß überhaupt nicht mehr, um was es geht. … Dass der Betroffene telefoniert haben soll, dieses Bild habe ich wirklich nicht mehr vor Augen.”

Ich hatte fast ein wenig das Gefühl, dass die Zeugen sich gar nicht erinnern wollten. Vielleicht weil dann einige Dinge zur Sprache gekommen wären, die sie lieber nicht öffentlich erörtern wollten. Zum Beispiel ihr Verhalten bei der Kontrolle meines Mandanten. Das war, nun ja, nicht ganz astrein.

19 Kommentare zu “Kein Bild vor Augen”

  1. hilfe, brauche anwalt meint: (7.1.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    "Notwendige Entscheidungshilfen" eben :-)

    Aber das Polizeibeamten erklären, sie könnten sich nicht mehr erinnern? Starkes Stück, zumindest im hiesigen Raum wissen die Beamten auch nach Jahren alles, was entscheidungserheblich ist. Die Fragestunde dauert dann hat etwas länger :-)

  2. Kai meint: (7.1.2008 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Na, bitte doch die interessantesten Dinge nicht verheimlichen :-) Wie haben die sich fehlverhalten?

  3. alpha meint: (7.1.2008 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @ 2: Das würd ich jetzt auch gern wissen!

  4. joe meint: (7.1.2008 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    Ja, das wär doch das eingentlich Interessante! Was haben die "Freunde und Helfer" denn gemacht?

    Vermutlich irgendwas analog zu den Beamten, die hier vor Ort einem Radfahrer, der bei Dämmerung ohne Licht unterwegs war, die Ventile aus den Reifen gedreht haben.

  5. A. John meint: (7.1.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @ 4: Ja, das wär doch das eingentlich Interessante! Was haben die “Freunde und Helfer” denn gemacht?
    Das ist wohl Bestandteil des Deals: Erinnerungslücke gegen Erinnerungslücke. Genau, wie in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

  6. John Doe meint: (7.1.2008 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Ich finde diese "Maßnahme" gar nicht so falsch.

    Fahrradfahren ohne Licht ist nunmal unzulässig. Hatte der Fahrer auch kein Licht am Rad und lies sein Auftreten vermuten, dass er nach dem Entfernen der Beamten sein Rad dennoch wieder benutzen würde, ist das eine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, um ein polizeirechtliches Einschreiten zur Gefahrenabwehr zu rechtfertigen. Und die vorübergehende Unbrauchbarmachung des Fahrrads ohne bleibende Schäden ist meines Erachtens ein kreativer und nicht unzulässiger Weg, um dies sicherzustellen. Ein ebenso effektives milderes Mittel zur Gefahrenabwehr sehe ich jedenfalls nicht.

  7. R.A. meint: (7.1.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    > Es kann sich durchaus lohnen, gegen
    > Bußgeldbescheide wegen Telefonierens am
    > Steuer vorzugehen.
    Aus Sicht des Delinquenten bzw. seines Anwalts ist das lohnend.
    Ansonsten wäre es aber mehr als unbefriedigend, wenn man nur durch formales Einlegen von Rechtsmitteln einer angebrachten Strafe entgehen kann, weil der Justizapparat nicht schnell genug arbeitet.
    Sieht nach politischem Handlungsbedarf aus – ist aber offenbar nicht so interessant wie Internet-Verfolgung oder Pseudo-Jugendkriminalitätsdiskussionen.

  8. Kaputnik meint: (7.1.2008 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @6 John Doe
    Ob das Ventil rausdrehen zulässig sein könnte oder nicht, ist doch völlig hupe. Augen zudrücken ist die einzige Maßnahme, die ich bei sowas akzeptiere.

    Bei Regen steigen die Cops doch auch nicht aus und lassen den Radfahrer in Ruhe.

  9. Udo Vetter meint: (7.1.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Die meisten wehren sich nicht wegen der 40 oder (neuerdings) 70 Euro, die das Telefonieren kostet. Sondern weil sie keine Punkte in Flensburg haben wollen.

    Es soll überdies auch Leute geben, die tatsächlich nichts gemacht haben, aber trotzdem angezeigt werden.

  10. Hugo B. meint: (7.1.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @Radfahrer; aber das ist doch paradox.
    Wenn man sieht, das jemand ohne Licht fährt, wird er ja gesehen, bräuchte also auch kein Licht!
    Wenn man ihn nicht sieht, weil er ohne Licht fährt, dann kann er nicht erwischt werden.

  11. Matthias Sch. meint: (7.1.2008 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @9.: dito

    übrigens finde ich noch bösartiger als den Punkt für Telefonieren am Steuer (bei dem es immerhin Studien/Tests gibt, die eine erhöhte Unfallgefahr wg. geringerer Konzentration auf den Straßenverkehr belegen) die per 1.1. eingeführte Bestrafung für eine fehlende Umweltzonen-Plakette – und das, obwohl die Feinstaubbelastung in 2007 unter den eigentlich erforderlichen Grenzwerten lag.

  12. BonnerBürger meint: (7.1.2008 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Handyfonieren kostet jetzt 70 Euro?

    Sowas mache ich nicht. Aber mich interessieren die Preise für andere Verkehrs-OWis. Wo finde ich die _aktuelle_ Preisliste?

    (Habe bisher nur die Angebote des Bundesverkehrsministeriums ("Tatbestandskatalog") vom 1. März 2007 gefunden.)

  13. TMS meint: (7.1.2008 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Einer unserer Kunden, ein älterer Herr, wurde von einer Polizeistreife angehalten: "Sie wissen, weshalb wir Sie anhalten?"
    "Nein."
    "Sie haben während der Fahrt mit dem Handy telefoniert."

    Aber er besaß überhaupt kein Handy…

  14. Mark meint: (7.1.2008 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @11: Vor allem finde ich klasse wie verschwiegen wird das Autoreifen neben Gummi hauptsächlich aus Ruß also quasi Feinstaub bestehen.

  15. Sven meint: (7.1.2008 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    "Zum Beispiel ihr Verhalten bei der Kontrolle meines Mandanten. Das war, nun ja, nicht ganz astrein."

    'Hey Nege*, mach das Handy aus während du fährst!'

    oder was?

    Na ja…die Polizei, dein Hoind und Schmelfer..

  16. Xpress meint: (7.1.2008 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Mit den 70 Euro ist Udo seiner Zeit voraus; die Verschärfung ist von Tiefensee auf den Weg gebracht worden, wird aber wohl erst im Sommer in Kraft treten

  17. martin meint: (7.1.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    gibt es eigentlich die möglichkeit, das bußgeld (seien es nun 40, 70 oder für große übertretungen meinetwegen 250 euro) in punkte umzuwandeln?

    soll heißen, kann ich vllt. den richter oder die behörde dazu bringen, mir die geldstrafe zu erlassen und ich nehme stattdessen 6 statt 3 punkte?

  18. Udo meint: (7.1.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Mich interessiert eher, wie denn so "muntere Fragerunden" bei einer so guten Ausgangslage aussehen. Ein, zwei Beispiele könnte ich vielleicht zwecks Verteidigung gebrauchen. Ich werde hier ab und zu als Radfahrer ohne Rechtsgrundlage vom arroganten Schnittlauch angehalten und angezeigt, weshalb es schon mündliche Verhandlungen gab — mußte aber nie ein Bußgeld wegen dem Behaupteten bezahlen (angeblich benutzungspflichtige Radwegelchen). Auf jeden Fall bin ich ein Beispiel für "Es soll überdies auch Leute geben, die tatsächlich nichts gemacht haben, aber trotzdem angezeigt werden." (auf meiner Webseite, Aktuelles, Folgen, nach mehreren "Angehalten" suchen).

  19. sansiba meint: (7.1.2008 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @12
    Hier
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
    findest du einen Bussgeldrechner

    Und hier
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=26
    alles was dich sonst noch interessiert…

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