7.1.2008

Kriminalität im Jugendzimmer

Seit dem 1. Januar ist auch der Download urheberrechtlich geschützter Werke strafbar, heißt es in diesem Bericht.

Bisher konnte im Regelfall strafrechtlich nur belangt werden, wer geschützte Dateien selbst im Netz angeboten hat. § 53 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 106 Urheberrechtsgesetz verbietet nunmehr ausdrücklich die Vervielfältigung einer “öffentlich zugänglichen Vorlage”, das heißt zum Beispiel das Runterladen eines MP3-Files oder eines Filmes aus dem Internet.

Das sieht nach jeder Menge Arbeit aus. Für Polizisten. Staatsanwälte. Richter. Und, hurra, Strafverteidiger. Kuschelig, solche Massenverfahren. Die kann man vom Schreibtisch aus bequem Deutschlands Jugendzimmer kriminalisieren, und der Statistik tut es gut.

Es bedanken sich die richtig schweren Jungs. Ob auf der Straße. Oder in den Chefetagen. Sich mit denen ernsthaft rumzuplagen, scheitert ja bekanntlich heute schon oft genug an den angeblich knappen Ressourcen der Strafjustiz.

59 Kommentare zu “Kriminalität im Jugendzimmer”

  1. Detlev T. (Link) meint: (7.1.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Und ebenfalls seit dem 1. Januar gibt es die Vorratsdatenspeicherung. Honi soit qui male y pense.

  2. Noby meint: (7.1.2008 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Nunja,

    bis jetzt schienen sich die Staatsanwälte ja eine "informelle Bagatelgrenze" gesetzt zu haben, so zumindest die Berichterstattung auf Heise. Mal schauen, ob sich an der Linie im Zuge der "Reform", aka Verschärfung was ändert. Interessant wird auch sein wie man auf angedrohte Massenanzeigen seitens der Filmindustrie reagiert, bis jetzt war da ja nur die Musikindustrie aktiv.

    Gruß

  3. me meint: (7.1.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Jetzt könnte ich als Österreicher natürlich eine Marktlücke ausnutzen und kostenpflichtigen VPN Access auf österreichische IP Adressen anbieten. ;) "Legal" downloaden soviel man will.

  4. Jan (Link) meint: (7.1.2008 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig das man mich sogar verklagen könnte wenn ich eine Seite besuche auf der Bilder zu sehen sind die anbeboten werden von unautorisierten, frei nach dem Motto:
    Schaut euch mal das Wallpaper von Person XY an!

    Damit habe ich ja auch schon theoretisch ein Uhrheberechtsgeschützes Ding runtergeladen.

  5. Thomas meint: (7.1.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Wie ist denn das jetzt mit Diebesgut. Wenn ich Diebesgut weitergebe, dann mache ich mich der Hehlerei strafbar, oder? Wie sieht es denn aus, wenn ich Diebesgut erwerbe? Wenn ich weiß daß es Diebesgut ist mache ich mich auch strafbar, oder? Und wenn es mir nicht ohne Weiteres möglich ist dies zu erkennen?
    Ist das Gesetz, das jetzt für das Internet gilt ähnlich geartet oder gelten im Internet jetzt schäfere Gesetze? Muß ich jetzt jedesmal, wenn ich etwas anklicke meinen Juristen konsultieren, ob ich das darf?
    Sollte ich nicht besser meinen Internetanschluß abmelden???

  6. Thomas meint: (7.1.2008 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @3: Mit TOR hast Du das ganz umsonst.

  7. Saibot-Blog (Link) meint: (7.1.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    da kann man nur zustimmen. Da hat sich eine Lobby erfolgreich per Gesetz gegen das 21.Jhd. gewehrt.
    Wer hat was davon? Richtige Kriminelle, die leichtes Spiel haben mit einer Justiz die ihre Zeit damit vertrödelt Kinder und Jugendliche zu überwachen, die sich eine CD runter laden, die sie sowieso nie kaufen könnten…

  8. Noby meint: (7.1.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @6: Nur das sich TOR dafür aus technischer Sicht wenig eignet und die Betreiber diese Art von Traffic auch nicht gerne sehen. Steht ja auch explizit in deren FAQ.

  9. wikiPEDIA (Link) meint: (7.1.2008 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Oh ja, ich liebe unseren Staat. Welch freies Leben.

  10. Ziffer 8 meint: (7.1.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Der Statistik tut es nicht nur gut.

    Zwar wird man schöne Aufklärungsquoten haben, aber die absolute Häufigkeit von erfassten Urheberrechtsdelikten dürfte ansteigen. :)

  11. Sinnfrei meint: (7.1.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    $53: "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte ODER öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird"

    Heißt das, dass Fernsehaufnahmen jetzt auch strafbar sind?

  12. az meint: (7.1.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Ich habe da eine etwas andere Rechtsauffaussung. Die Medien haben bisher die Internationalität des Internets nicht beachtet. "Offensichtlich" kann wohl kaum heissen, die Rechtslage jedes Landes zu jeder Art ein beliebiges Medium anzubieten zu kennen.

  13. Der Gerd meint: (7.1.2008 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es denn eigentlich aus mit Dateien die man sich vor dem 1.1.2008 heruntergeladen hat?

  14. Hobbyjurist meint: (7.1.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Man kann ja heute fast schon von Glück reden, daß die bösen jugendlichen Urheberrechtsverletzer nur mit dem Strafrecht traktiert und nicht gleich in die NRW-weit geplanten Erziehungslager (pardon: "Erziehungscamps") gesteckt werden.

    Je mehr ich mich mit dem Thema Politik beschäftige, desto mehr komme ich zu dem Eindruck, daß ein Teil der Politiker dringend in die geschlossene Anstalt gehört. Ich glaube, in ein paar Jahren haben diese !§&;?% die Demokratie restlos abgebaut.

  15. Ur-Downloader meint: (7.1.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich bei dieser Änderung, wie man diesen Sachverhalt beweisen will? Um jemanden ein runterladen einer Datei oder Teil einer Datei nachzuweisen, muss derjenige, welcher den Beweis erbringen will, selbst hochladen. Wenn aber ein Rechteinhaber eine Firma mit der Recherche beauftragt potenzielle Runterlader zu ermitteln, so muss doch der Rechteinhaber eine Erlaubnis zur Verbreitung des Werks geben. Oder nicht? Somit dürfte dann doch keine illegale Quelle mehr vorliegen.

  16. igel meint: (7.1.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine tolle neue Idee, ich nenne sie Wikipedia-doppel-Vandalismus.

    Schritt 1: Gehe auf de.wikipedia.org. Such eine einigermaßen häufig besuchte Seite
    Schritt 2: such dann einen urheberrechtlich geschützten Text zum Thema, der nicht auf einen Blick als solcher erkannt werden kann
    Schritt 3: Arbeite den geschützten Text einigermaßen passend in den Artikel ein. Wenn du es gut gemacht hast, sollte der Schnipsel etwa 2–12 Stunden überleben.
    Schritt 4: Warte, bis ein Administrator den geschützten Abschnitt wieder entfernt
    Schritt 5: Erstatte Strafanzeige gegen den Administrator, Begründung: Er hat einen urheberrechtlich geschützten Text gelesen, ohne dafür bezahlt zu haben!
    Schritt 6: Lauf und erzähl keinem, dass es meine Idee war.

  17. igel meint: (7.1.2008 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @15

    Ach verflixt, das blanke Lesen ist noch keine Vervielfältigung. Ich muss noch daran arbeiten.

  18. whamburg meint: (7.1.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Die Runterlader sind ja auch die BÖSEN(c)!!1!elf Die gehören richtig verknackt, auf das sie es nie wieder tun! Und falls die Justiz mal einen professionellen Anbieter und deren Helferlein greift, dann findet sich sich ein Prozesshandel, denn das sind ja reuige Sy^Hündi^Her und sonst wäre das ja auch viel zu kompliziert. Ich geh jetzt kotzen!

  19. jemand meint: (7.1.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es denn aus, wenn man sich etwas "illegales"(in diesem Kontext) auf einem einem der diversen "Videoportalen" anschaut (in einem Player im Browser)?

  20. Peter Schaefer (Link) meint: (7.1.2008 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @16 igel:
    "Ach verflixt, das blanke Lesen ist noch keine Vervielfältigung."

    Doch, doch. Das ist eine mentale Vervielfältigung. Wird ab 1.6.2009 unter Strafe gestellt und gilt dann auch für Kinobesuche zum Beispiel. Die Erinnerungspolizei bekommt dann das Recht die Bürger zu jeder Tages und Nachtzeit nach Filminhalten zu befragen und wenn Du dann noch etwas weißt, dann darfst Du ins Umerziehungslager der NKdF. Deren Entwicklungschef Hartz hat nämlich mit einem Herrn Pfeiffer und einem Mitglied des Aufsichtsrates Schröder ein ganz neues Konzept entwickelt, welches sich in selbstloser Art und Weise um das bundesdeutsche Volkswohl kümmert … :)=)

  21. alpha meint: (7.1.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Downloaden? Sowas machen doch eh nur die kriminellen Ausländerkinder.. Da wäre ein Warnschussarrest doch wohl angebracht oder?

  22. Dominik meint: (7.1.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @16 igel:
    “Ach verflixt, das blanke Lesen ist noch keine Vervielfältigung.”

    Ich glaube schon. Wenn ich Wikipedia lese, speichert mein Browser im Regelfall diese Webseite ab (Cache). Also liegt eine Vervielfältigung vor, oder?

    Ich habe übrigens gerade SPON angeguckt. Bitte mich jetzt nicht anzeigen, weil mein Browser das urheberrechtlich geschützte Foto von Obama vervielfältigt hat.

  23. Armin meint: (7.1.2008 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie warte ich auf Meldungen in den Medien, wie:
    Aktion Himmelfahrt, schwerer Schlag gegen die Raubkopierermafia, 2.600.000 Wohnungen durchsucht!

  24. Asz meint: (7.1.2008 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    @23 – 2.600.000 Haushalte – ist das nicht ein bisken wenig? Zahlen die anderen "Schutzpolicen?"

  25. Simon meint: (7.1.2008 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @23: Da fehlt glaube ich noch die ein- oder andere "0"…
    Ich frage mich schon lange was passiert, wenn der durchschnittliche surfer durch einen Link auf eine illegale Seite kommt.
    Lassen wir es ein Copyrightgeschütztes Bild sein… ich wäre der einzige in der ganzen Familie der das restlos vom PC entfernen könnte um zu beweisen, dass ich es wirklich nicht haben wollte.

    @15/16: nimm ein geschütztes Bild… das dürfte die selbe Wirkung haben und keiner kann es verhindern, dass es auf seinem PC landet, außer er greift rechtzeitig zur großen Zange ;-)

  26. Dirk Olbertz (Link) meint: (7.1.2008 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich also Post von der Staatsanwaltschaft bekomme, weil ich ein MP3 heruntergeladen habe, muss ich nur die zugehörige CD aus dem Keller holen, weil ich dann ja eine Kopie anfertigen durfte und somit der Download nicht illegal ist, oder?

    Ich kenne tatsächlich Leute, die das so machen, weil es schneller geht, ein Lied aus dem Netz zu saugen, anstatt erst in den Keller zu gehen und dann die CD zu rippen.

  27. Kai meint: (7.1.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Dann scheint es jetzt auch strafbar zu sein, wenn ich ein Bild für private Zwecke zur Erinnerung aus dem Internet auf meine Festplatte speichere?

    Die Justiz will wohl den Kollaps erzwingen. Auch ein Weg dortin. Armes Deutschland: Alles in jeder Hinsicht verbieten, was irgendwie schädlich "sein könnte" !

  28. Dominik meint: (7.1.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Und wieder einmal ist der Gesetzgeber vor einer Lobby eingeknickt, diesmal der der Plattenindustrie.

    [*Google*: "+lobbyist +weiterbildung"]

    Für die ist es doch spitze, erstmal schaufeln sie ominöse Casting Show Gewinner und närrische Remakes von Hits der 90er die damals schon Remakes von Hits der 60er waren in die Charts. Das kostet schonmal: wenig.
    Den Schund kauft sich keiner freiwillig, aber da es ständig im Radio läuft, wird der Sammlertrieb doch geweckt. Und über Klagewellen wird der Dreck dann über die 2. Hand doch "verkauft".
    Die Argumentation mag nicht ganz schlüssig sein, der Kern ist aber klar: Für ordentliche Musik wird auch bezahlt. Vor 12 Jahren haben wir auch CDs gakauft und nicht vom Kumpel auf tape kopieren lassen.

    Erziehungscamps für Musiker!

  29. Hans meint: (7.1.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht verrate ich da ja ein Geheimnis: im Gegensatz zu manchem Rechtsanwalt schreit kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter zu dieser Gesetzesänderung hurra. Unter diesen Berufsgruppen finden sich – von Ausnahmen natürlich abgesehen – auch eine Menge vernünftige Leute, die auf viele neuen Errungenschaften des Gesetzgebers verzichten könnten und auch vorher entsprechend gewarnt haben.

  30. koboldmaki23 meint: (7.1.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @6 Thomas

    TOR ist nicht zum download von Musik und Filmen gedacht.
    Tut mit leid, wenn ich das jetzt so sage: Aber Leute, die das tun, verhindern wichtige Dinge, wie investigativer Journalismus, Anonymität im Netz zur Informationsbeschaffung, Menschenrechtsblogging etc. pp.
    Leute, die soetwas tun, und damit die TOR Bandbreite mit ihren albernen "Konsumbedürfnissen" auffressen, sind IMHO verantwortungslos. Ich würde sogar fast sagen: das grenzt vielleicht sogar an pubertäres Verhalten: "Ich will aber das mp3, die anderen sind mir egal."
    Klasse, Applaus.
    *kopfschüttel*
    km23

  31. A. John (Link) meint: (7.1.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Um jemanden ein runterladen einer Datei oder Teil einer Datei nachzuweisen, muss derjenige, welcher den Beweis erbringen will, selbst hochladen.
    Warum? Das Zauberwort heißt Vorratsdatenspeicherung.
    Darunter fallen auch die IP-Adressen, wem sie wann zugeteilt waren und welche Seiten wann und wie lange besucht wurden.
    Frau Zypries behauptet zwar, diese Daten würden nicht für zivilrechtliche Belange zur Verfügung stehen, aber erstens glaubt ihr das sowieso niemand und zweitens fallen unerlaubte Downloads nun unter das Strafrecht.
    Wäre mal interessant zu erfahren, wer im BMJ alles Beraterverträge mit der Musik- und Filmindustrie hat.

  32. koboldmaki23 meint: (7.1.2008 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @6 Thomas, Teil II
    Nur mal so als Denkanregung: Was meinst du, hat es mit dem saudi-arabischen Menschenrechtsblogger, der im Knast sitzt, auf sich?

    Nun: wenn die Leute anonym ins Netz können, können sie nicht verhaftet werden. Ergo: diese Leute leisten einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung menschwürdigerer Staatsformen im Nahen Osten. DAZU ist TOR gedacht.
    Aber schön, dass "mp3-Sauger" über TOR sich wichtiger finden als die Umgestaltung tyrannischer Staatsformen.

    km23, der gerade richtig richtig angepisst ist.

  33. Thomas meint: (7.1.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @31 und 33

    Verhindert TOR etwa das Herunterladen von mp3-files und Videos? Nicht das ich wüßte. Unterstützen tue ich so ein Vorgehen auch nicht. Aber bei unserer heutigen Gesetzgebung gehe ich davon aus, dass es einen großen Andrang auf TOR und andere Anonymisierer gerade im Download-Bereich geben wird.

  34. koboldmaki23 meint: (7.1.2008 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    @ 34 Thomas
    Nein, TOR verhindert das nicht. Die TOR betreiben wollen absolut freien Zugang zu Informationen aller Art. Allerdings schreiben sie auch klar und deutlich, dass solcher Traffic unerwünscht ist.

    Denkt mal nach: wenn nun Leute anfangen, massiv über Anon-Dienste Content zu saugen, hat die MI/FI das *ideale* Argument, auf ein Verbot von Anon-Diensten zu drängen. Und unsere Gewohntheits-Kopfnicker im Btag und Brat machen da mit, sei dir sicher. Damit ist TOR tot.
    Bravo. Und wofür? Für das Freizeitvergnügen von ein paar mp3 und .avis. Konsequenz: kritische Menschen auf der ganzen Welt, die eine *friedlicher* und menschenrechtskonformere Welt – Folter, Vergewaltigung in Tschetschenien, Morde – können nicht mehr "gefahrlos" darüber berichten.
    Im übrigen: ca. 500 der 2000 TOR server stehen in Deutschland. Wenn die down gehen, ist das TOR-Netz signifikant geschwächt.
    MfG
    km23

  35. Thomas meint: (7.1.2008 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Machen wir uns nichts vor: TOR ist unseren Sicherheitsaposteln doch sowieso ein Dorn im Augen. Deswegen wäre es ihnen doch sogar lieb, wenn es von Downloadern geflutet und blockiert wird.

    Und Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei TOR-Knoten-Betreiben tun das Ihrige…

  36. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (7.1.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @32 (A. John):
    Frau Zypries behauptet zwar, diese Daten würden nicht für zivilrechtliche Belange zur Verfügung stehen, aber erstens glaubt ihr das sowieso niemand [..].
    Das Gesetz ist schon in Arbeit, wie auf den Webseiten des BMJ (bmj.de/enid/7d4e41f00e74f...eistigen_Eigentum_w1.html) zu lesen ist:
    Gesondert geregelt wird der Fall, dass der Dritte die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Dies sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand. Unter engen Voraussetzungen soll zukünftig auch der Zugriff auf diese Verkehrsdaten möglich sein. Diese Auskunft darf allerdings nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erteilt werden.
    Ein sehr interessanter Text. Denn da findet sich auch dies:
    Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig einen Auskunftsanspruch.
    In der Regel geht es bei Verzicht auf die Verkehrsdaten also auch ohne "Richtervorbehalt". Ob die Provider da akurat prüfen werden, ob eine Rechtsverletzung tatsächlich "offensichtlich" ist? Ich habe da meine Zweifel.

  37. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (7.1.2008 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Repost von 35 (Sorry, die Zitate wurden nicht deutlich)

    @32 (A. John):
    "Frau Zypries behauptet zwar, diese Daten würden nicht für zivilrechtliche Belange zur Verfügung stehen, aber erstens glaubt ihr das sowieso niemand [..]."

    Das Gesetz ist schon in Arbeit, wie auf den Webseiten des BMJ (bmj.de/enid/7d4e41f00e74f...eistigen_Eigentum_w1.html) zu lesen ist:

    "Gesondert geregelt wird der Fall, dass der Dritte die begehrte Auskunft nur unter Verwendung von so genannten Verkehrsdaten der Telekommunikation erteilen kann. Dies sind Daten zu den Umständen der Kommunikation wie etwa die Zuordnung einer Nummer zu einem Anschlussinhaber oder die Zeitdauer, wann zwischen zwei Anschlüssen eine Verbindung bestand. Unter engen Voraussetzungen soll zukünftig auch der Zugriff auf diese Verkehrsdaten möglich sein. Diese Auskunft darf allerdings nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erteilt werden."

    Ein sehr interessanter Text. Denn da findet sich auch dies:

    "Nach dem Entwurf sind Auskunftsansprüche gegen Dritte nicht nur dann vorgesehen, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig einen Auskunftsanspruch."

    In der Regel geht es bei Verzicht auf die Verkehrsdaten also auch ohne “Richtervorbehalt”. Ob die Provider da akurat prüfen werden, ob eine Rechtsverletzung tatsächlich “offensichtlich” ist? Ich habe da meine Zweifel.

  38. Ur-Downloader meint: (7.1.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @32 A. John

    Ist doch wie im alten Jahr auch. Daran hat sich eigentlich durch die Vorratsdatenspeicherung nichts geändert. Über Anzeige an die Daten kommen.
    Aber konkret nutzen diese Daten doch nichts. Es muss doch ein Transfer von Daten erfolgen, damit der Beauftragte zumindestens ein Indiz hat, dass der Runterlader diese Datei aktiv bezieht. Einfach nur die IPs sammeln dürfte nicht ausreichen, da dürfte der Anschein viel zu schwach sein. Schließlich kann man alle gängigen Tauschprogramm in Quellcode bekommen. Entsprechend manipuliert kann so ein Client einen Downloadfortschritt simulieren, der in Wirklichkeit nicht stattfindet.
    Ich finde die bisherigen Abmahnungen auch schon hart an der Grenze. Es wird dabei immer unterstellt, dass der Dateiname in einem Emule-Link oder einer Torrentdatei ein festes und nicht veränderbares Datum sei. Dabei kann man den Namen ohne Probleme ändern. Bei einem falschen Namen, kann man dann dem Runterlader eine Besitzabsicht unterstellen, wenn er eine ganz andere Datei wollte?

  39. rolf (Link) meint: (7.1.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Man kann bei Volksbanken und Raiffeisenbanken am Überweisungsautomaten ins interne Netzwerk und ins Internet.
    einfach nur krass:
    http://youtube.com/watch?v=pNB7n90f43E

  40. rolf meint: (7.1.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    es war eine easy credit bank. sorry

  41. markus meint: (7.1.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    "Es bedanken sich die richtig schweren Jungs."

    die sind doch leicht zu finden. berlin, große glaskuppel neben so nem komischen tor, das unmengen an reisebussen anzieht. ich mag ja nicht "bingo!" rufen, das ist womöglich urheberrechtlich geschützt und bedeutet überhaupt nur probleme.

    bald heißt es wirklich: die gedanken sind frei, ausnahmen regelt ein bundesgesetz.

  42. Mark meint: (7.1.2008 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Ach Leute. Wetten das in 6 Monaten die Politiker ankommen und sagen unser Justizsystem kollabiert.

    Wenn wir nicht umgehend die Vorratsdaten für die Musikindustrie freigeben, kommen evtl. noch Mörder ungeschoren davon. Das geht nun wirklich nicht. Mal davon abgesehen das diese Verkehrsdaten viel Geld wert sind und man solche Ressourcen doch nicht ungenutzt rumliegen lassen darf, dass kostet nur Arbeitsplätze.

  43. Niemand meint: (7.1.2008 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @41/42 (rolf)
    Nettes Video :-D Ich habe mir heute schon an den Kopf gelangt, als in der Sparkasse um die Ecke das Windows-XP Logo beim Neustart des Ein/Auszahlautomaten erschien. Man könnte ja meinen, dass bei solchen doch wahrscheinlich recht simplen Vorgängen ein eher weniger komplexes und dafür weniger lückenbehaftetes Betriebssystem zum Einsatz kommt?!

    Mit was werden denn die Wahlcomputer betrieben? Kann man denn dem CCC schon im Voraus zur erfolgreichen einstweiligen Verfügung zur Erwirkung eines Verbotes gratulieren? ;)

  44. Stefan meint: (7.1.2008 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    OT

    @41/42: Fuer mich stellt sich da die Frage was man wirklich sieht. Ich sehe, dass es jemand schafft in einem Bank-Vorraum auf die Festplatte eines darin installierten Computers zuzugreifen. Was ich nicht sehe ist der Zugriff auf ein internes Netzwerk, den die Laufwerke auf die geklickt wird scheinen fuer mich doch lokale Festplatten zu sein (die kommen doch als erstes, oder?). Ich sehe auch nicht dass es sich um einen Ueberweisungautomaten handelt, ich kann die erste Eingabemaske leider nicht entziffern. Wenn es sich tatsaechlich um einen Automaten von "Easycredit" handelt, waere das sogar sehr zweifelhaft, da Easycredit anscheinend wirklich nur Kredite anbietet. Koennte es sich dann nicht einfach um einen Rechner von Easycredit handeln, der im Schalterraum einer Partner-Bank (VR) aufgestellt wurde, zum Zweck dass Kunden dort online einen Kreditantrag abgeben koennen (so wie auch auf der Easycredit Homepage)? Dass man so leicht auf die Festplatte kommt mag ja bedauerlich sein, aber ist doch an und fuer sich ja noch kein Sicherheitsproblem. Wuerd mich fragen, ob man auch Dateien loeschen kann.

    Im uebrigen: ja, ich hab auch schon Windows Fehlermeldungen von einem Bankautomaten bekommen…

  45. Marco (Link) meint: (7.1.2008 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Pervers. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

  46. rolf meint: (7.1.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    also sie haben gesagt, dass sie auch auf die Rechner im lokalen Netzwerk zugreifen konnten und zB: deren CD-Rom Laufwerke auswerfen konnten.
    Ich denke das ist ein Sicherheitsrisiko.
    Es war ein Überweisungsautomat in einer Easy Credit Bank.
    Die Personen haben über diesen Automaten einfach ein wenig im Internet gesurft.

  47. ben meint: (7.1.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    #38 Detlev T., du hast dich gerade strafbar gemacht, indem du einen urheberrechtlich geschützten Text aus dem BMJ veröffentlicht hast. ;-)

  48. G meint: (7.1.2008 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Wo wir gerade bei Urheberrecht sind und hier im lawblog sicherlich auch Juristen tätig sind:

    Kann mir jemand sagen, ob <a href="http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_24713491.html" rel="nofollow">Clickster</a> (noch) legal ist?

  49. Mark meint: (7.1.2008 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    @50: Bin zwar kein Jurist, aber warum sollte das legal sein. Von denen du saugst haben ganz offensichtlich keine Erlaubniss, also darfst du das nicht.

  50. ffb meint: (8.1.2008 um 01:24) AntwortenReply to this comment

    Eindeutig ist die Rechtslage jetzt jedenfalls auch nicht. Die Tatbestandsmerkmale "offensichtlich rechtswidrig" des 53 I UrhG beziehen sich auch auf die nun ergänzte Variante der Verwendung einer "öffentlich zugänglich gemachte(n) Vorlage" (Vgl. BT-Drs. 16/1828, S. 26).
    Dreh- und Angelpunkt ist also die Frage, wann es für einen Internetnutzer offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot handelt. Hierbei kommt es darauf an, dass keine ernsthaften Zweifel an der Rechtswidrigkeit bestehen und dass insbesondere auszuschließen ist, dass eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Vgl. Gercke, ZUM 2007, 791, 798). Das mag bei noch nicht angelaufenen Kinofilmen der Fall sein. Da viele Künstler jedoch das Internet auch zum kostenfreien Vertrieb ihrer Musik nutzen, man denke etwa an die vielen legalen kostenlosen mp3s die z.B. über tonspion.de zu finden sind, ist die Lage beim download von mp3s uneindeutig.
    Im Ergebnis wird bei der Frage der offensichtlichen Rechtswidrigkeit einer Zugänglichmachung immer auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen sein (ders. ZUM 2007, 791, 799). Von daher ist die neue Rechtslage unklar und führt zu einer bedenklichen Verunsicherung der Nutzer, die beim Surfen im Internet nun immer das Urheberstrafrecht im Nacken wähnen.

  51. Eout meint: (8.1.2008 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    @BMJ Link:
    "Künftig kann die Kanzlei für ihre anwaltlichen Dienstleistungen nur 50 Euro von S erstattet verlangen, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Unberührt von dieser Begrenzung bleibt der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten, also etwa dem Rechtsinhaber."

    Das wäre ja eine verbesserung ggü. den jetzigen Zustand.
    Oder vergesse ich da was?

  52. TheDoctor meint: (8.1.2008 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Was soll das rumgeeiere ?

    Es ist vollkommen klar das praktisch jedes Lied eines Künstlers oder einer Gruppe die man im Laden kaufen kann NICHT frei verfügbar ist. Wer es also über einen wie immer gearteten Mechanismus aus dem Netz lädt, handelt rechtswidrig, denn das ist KEINE Privatkopie.

    Das ganze STRAFRECHTLICH auch im Einzelfall zu verfolgen ist aber so blödsinnig wie der Glaube man dürfe sowas. Wen dann ein Abmahnanwalt erwischt der hat Pech.

    Viel lustiger ist das Zyprissche Lex Kopierschutz (ein offensichtliches einknicken vor einer Lobby) das ein durchaus austariertes System von Geben und Nehmen (Privatkopie gegen Pauschalabgaben) aus der Balance gebracht hat. Und das im Lichte der Tatsache das DRM und Kopierschutz so massiv nicht akzeptiert wird das seine Anwendung rückläufig ist.

    Hihi.

  53. Ich meint: (8.1.2008 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Das runterladen zum privaten Gebrauch mit geg. anschließendem Löschen kann man doch nicht als vervielfältigungs betrachten, oder? Wiso macht man sich folglich strafbar???

  54. Stefan meint: (8.1.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @57: Vorher gabs eine Datei – auf dem Server. Nachher gibts zwei Dateien – eine auf dem Server und eine auf dem eigenen Computer. Wenn aus eins zwei wird ist das vervielfaeltigen, oder?

  55. Henrik meint: (8.1.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Sehr schlau. Dann wird es 2008 plötzlich einen sprunghaften Anstieg der Jugendkriminalität gegeben haben!
    Und die dient dann wiederum als Argument für härteres Durchgreifen.

    Grüße
    Henrik

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