Keine Schnüffelpflicht für Eltern
Inhaber eines Internetanschlusses sind nicht ohne weiteres verpflichtet, die Downloadgewohnheiten naher Angehöriger zu überwachen. Diese Pflicht besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass andere Nutzer urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen.
Alleine der Umstand, dass in der Presse über Filesharing berichtet wird, begründet laut Oberlandesgericht Frankfurt kein Verdachtsmoment. Die Richter wiesen eine Klage der Musikindustrie gegen einen Mann wegen rechtswidriger Downloads ab, in dessen Haushalt auch vier Kinder leben.
Wie ist das eigentlich bei Internetcafes sitzt da der Betreiber auch mit einem Bein im Knast. Und heisst das wenn man einen verdacht hat darf man (ich mein muss man) dann die Kommunikation z.B. seiner Freundin mitloggen und analysieren?
Vielleicht sollte man mal die Anzahl der Anwälte im Bundestag beschränken, dann würde es vielleicht auch mal wieder klarere Gesetze geben.
Gut so! Anderer Ansicht war mal wieder das unsägliche <a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20070078.htm" rel="nofollow">LG Hamburg</a>.
Gilt das selbe auch für Strafverfolger, oder dürfen die anhand kriminalistischer Erfahrungen meinen PC beschlagnahmen und eine Durchsuchung – natürlich geoutsourct – durchführen?
"Den Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen zur Nutzung überlasse, treffe nur dann die Pflicht, die Nutzer zu instruieren und zu überwachen, wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass die Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen könnten."
Kann ich also mein WLAN weiterhin offen lassen?
Muß der Fahrzeughalter Schadenersatz leisten, wenn die Beute eines Bankraubes mit dem ihm geklauten Auto fortgeschafft wurde?
Was gilt, wenn der Zündschlüssel steckte?
@4: Wieviele konkrete Anhaltspunkte braucht es, um ein "könnten" zu begründen?
Natürlich könnte jemand, ständig und immer wieder.
Finde nur ich "konkrete Anhaltspunkte" für eine theoretische Gefahr seltsam? Sind konkrete Anhaltspunkte für eine theoretische Gefahr selbst wieder theoretisch/wissenschaftlich oder soll anhand eines Logs gezeigt werden, dass rein theoretisch eine Gefahr besteht?
Also sind das schon die ersten Fälle zu den Downloads? Sonst war doch nur der Upload, bzw. Weiterverbeiten strafbar.
Könnten sich eigentlich nicht mal alle Menschen zusammen tun, die sich nicht permanent als potentielle Schwerverbrecher verdächtigen lassen wollen und einfach mal drei Monate auf den Kauf jedes Ton- oder Filmträgers verzichten?
Es ist vollkommen richtig, daß man sich an Recht und Gesetz hält, es geht mir aber derartig auf die Nerven, daß ich mir auf jeder DVD Vorhaltungen machen lassen muß, daß ich ein Verbrecher wäre, wenn ich die kopieren würde – obwohl es meine eigene ist und ich auch noch dafür Geld bezahlt habe. Man steht ja schon fast mit einem Bein vor dem Richter, nur weil man einen lizensierten Datenträger besitzt, weil man könnte ihn ja kopieren. Ich warte nur noch auf den Tag, an dem das Gesinnungsstrafrecht in das Urheberrecht einfließt …
Aus diesem Grunde habe ich den Kauf von DVDs zum Beispiel erst mal eingestellt. Les ich halt Bücher, die Autoren und Verleger freuen sich, wenn ich sie kaufe und machen mir nicht erst Vorhaltungen, ich könnte ihre Bücher zu wasweißich mißbrauchen.
Was muß man eigentlich für eine Qualifikation haben, um in einer Marketingabteilung der Musikindustrie was zu sagen zu haben?
Verkaufstalent oder Intelligenz würde ich vermutlich als maßgebliche Kriterien ausschließen …
@8 (Peter Schaefer),
"Könnten sich eigentlich nicht mal alle Menschen zusammen tun, die sich nicht permanent als potentielle Schwerverbrecher verdächtigen lassen wollen…"
Da bin ich doch schon Mitglied, nennt sich FDP. =)
@7. G
Das neue Urheberrecht ist erst seit dem 1. Januar in Kraft.
Das Problem ist (bisher) ja gewesen, dass viele gar nicht wussten, dass sie mit dem Download auch gleichzeitig über ihr System uploaden. Jedenfalls so lange die Uploadfunktion in der Filesharing-Software nicht deaktiviert ist.
Ihr alle überseht hier den wesentlichen Punkt:
Die Frankfurter Richter brechen hier eine klare Lanze für mehr Kinder.
@11 Udo
Aber es gibt ja auch schon genügend Methoden bei denen kein Upload stattfindet ;)
Ob mann dieses Urteil wohl auch auf Frauen ausweiten kann? *g*
@12 Martin_mb meint: (8.1.2008 um 15:19)
"Ihr alle überseht hier den wesentlichen Punkt:
Die Frankfurter Richter brechen hier eine klare Lanze für mehr Kinder."
Es ist selbstverständlich erfreulich, daß der Blödsinn abgelehnt worden ist. Das sollte aber normal und nicht wichtig sein. Wichtig ist, daß es Lebewesen gibt, die meinen, einen solchen Antrag stellen zu müßen.
Auch ich kann das Urteil nur begrüßen … welch perverse Vorstellung, dass die Musikindustrie meint Eltern müssten ihre Kinder nach Stasi-Manier erziehen … doch wenn ich mir das neue Urheberrechtgesetz ansehe Hat die Musik- und Film-Lobby genau das geschafft.
- Keine WLAN-Nachbarschaftshilfe mehr ohne Strafrisiko.
- Keine Kinder- und Jugendeziehung zum selbstädnigen Handeln und zu Medienkompetenz mit dem Internet ohne erhöhtem Strafrisiko.
- Gastfreundschaft ("Kann ich bei Dir gerade mal meine Mails checken?") wird genauso zum Risiko.
- Und wer sich um die geforderte Sicherheit der eigenen IT-Infrastruktur kümmert und die Sicherheit der eigenen Infrastruktur testen will ist wahrscheinlich sowieso schon ein Gefährder … zumindestens besteht das Risiko unter den Hackerparagraphen zu fallen.
Wann hat dieser 1986-Alptraum endlich ein Ende?
@9(h.c.) Im Zweifel fällt die FDP schneller um als das WTC.
@ 5: "Muß der Fahrzeughalter Schadenersatz leisten, wenn die Beute eines Bankraubes mit dem ihm geklauten Auto fortgeschafft wurde?
Was gilt, wenn der Zündschlüssel steckte?"
Ein schönes Beispiel. Der Bankraub ist ja etwas weit weg von der Realität, aber die Halterhaftung nach dem StVG besteht, unabhängig davon, ob der Zündschlüssel steckte.
@ 15: "Wann hat dieser 1986-Alptraum endlich ein Ende?"
Meinen Sie 1984? Ansonsten ist mir das wohl zu hoch.
@ 12: Die Frankfurter Richter brechen hier eine klare Lanze für mehr Kinder.
Das Gericht hat einfach nur ein vernünftiges-, der Lebenswirklichkeit entsprechendes- und gerechtes Urteil gefällt.
Bemerkenswert ist, dass dies ein so außergewöhnliches Ereignis zu sein scheint, dass es mediale Aufmerksamkeit erlangt.
In einem funktionierenden Rechtsstaat setzt man das als selbstverständlich voraus.
Offenbar haben einschlägig berüchtigte Gesinnungsjuristen in ihren faschistoiden Schauprozessen das Niveau bereits soweit gesenkt, dass Richter, die sich um objektive Rechtsfindung bemühen, öffentlich belobigt werden.
@ 19: "Offenbar haben einschlägig berüchtigte Gesinnungsjuristen in ihren faschistoiden Schauprozessen…"
Ach Gott, ne Nummer kleiner ging's nicht?
Ja, da mag die Rechtsprechung etwas aus dem Ruder gelaufen sein, wobei sich beim Kfz auch niemand (künstlich) über die Halterhaftung aufregt (siehe 17). Aber gleich "faschistoid"…
Immerhin ein OLG. Na bitte geht doch.
Aber wo die Kohle drückt, da drückt sie auch nach der nächsthöheren Instanz.
Also von daher… abwarten.
Der Familienvater wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch vor den BGH gezerrt werden.
@ 21: "Der Familienvater wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch vor den BGH gezerrt werden."
Mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit nicht. Das OLG entschied zweitinstanzlich, nachdem der Familienvater im einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch genommen wurde. Da ist am OLG Schluss. Kann natürlich noch ins Hauptsacheverfahren gehen.
@9
"Da bin ich doch schon Mitglied, nennt sich FDP. =)"
Ach, Du gehörst zu den Freunden des großen Lauschangriffs?
Pro Media GmbH
Jenem Unternehmen und Schreckgespenst, welches profitorientiert für die Plattenindustrie als Kontrolleure und Gutachter arbeitet, steht noch viel, viel Ärger ins Haus.
Auf zwei Din A4 Seiten erklärt dieses Unternehmen vor der Staatsanwaltschaft 1.600 CDs zu Raubkopien, die allesamt legal hergestellt wurden. Aus dem Hause der eigenen Auftraggeberin.
Die Sache wird uns noch näher beschäftigen. Kann durchaus sein, dass bald etliche Fälle neu aufgerollt werden müssen.
@7: Nein, keine Downloads:
"Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 300 Audiodateien (Musikdateien im mp3-Format) illegal im Internet verfügbar gemacht worden seien"
Was droht bei *Straftaten* über den Familienrechner oder Heimnetz oder offenem WLAN? Stichwort Kinderpornografie und – demnächst in diesem Kino – Jugendpornografie. Was droht den Anschlussinhabern, wenn der Täter nicht identifiziert werden kann? Was droht vielleicht den Eltern, wenn der Täter als ihr Kind identifiziert werden kann?
Meine Vermutung: Abgesehen von den Nachteilen der Strafverfolgung (Verlust der verwendeten EDV!) bleibt das rechtlich ohne Folgen, wenn der Täter nicht identifiziert werden kann oder strafunmündig ist. Richtig?