8.1.2008

Solange der Vorrat reicht

In ihrem Prospekt für Januar verspricht die Hans Soldan GmbH einen duften Rabatt. Soldan ist der Haus- und Hoflieferant für viele Anwaltskanzleien. Jeder Kunde, der für mindestens 150 Euro Aktendeckel, Hartpappe-Ordner, Kassetten-Blockhefter oder sonstigen Bürobedarf bestellt, kriegt einen Gutschein der Parfümeriekette Douglas über 15 Euro. Im Kleingedruckten heißt es zum Gutschein:

… Lieferung solange der Vorrat reicht.

Tolle Klausel, vor allem bei der ahnungslosen Klientel.

20 Kommentare zu “Solange der Vorrat reicht”

  1. Rudi meint: (8.1.2008 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Bekommt man bei Soldans preisen nicht immer einen Gutschein, wenn man sich woanders umguckt??

  2. Hootch meint: (8.1.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Ach, der neue Posteingangsstempel wird also gar nicht bei Stempel- Baumann gekauft?

    Grüße!

  3. Come in and find out meint: (8.1.2008 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter,
    in diesem Zusammenhang, zum Thema Verbraucherrecht, wäre es vielleicht mal gut ein völlig unbeachtetes "Konfliktpotential" aufzugreifen.

    Speditionen haben ein besonders Pfandrecht.
    Das gilt auch für Umzugsgut.

    Wie das gesamte Hab und Gut einer Familie im Nirvana der Justiz verschwinden kann, ist hier nachzulesen:

    (Text editiert. U.V.)

    Und Sie glauben noch, Ihr Herzschrittmacher sei unpfändbar?
    Erare humanum est!
    Man muss es nur drauf anlegen. Juristische Spitzfindigkeiten erweisen sich als kleine Helferlein der Zyniker unter den Anwälten.

  4. streitberg meint: (8.1.2008 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    @3: Sehr interessanter Link, aber:
    Wer würde denn unter den genannten Umständen noch diese Spedition mit dem Rückumzug beauftragen? DAS ergibt für mich absolut keinen Sinn.

  5. tr meint: (8.1.2008 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @3
    ist ja immer schwer, bei einer nur von einer seite erfolgten schilderung den sachverhalt richtig einzuschätzen. aber wenn mir eine spedition die möbel beschädigt und keinerlei schadenersatz leistet, dann beauftrage ich die doch kein zweites mal.

    und der betroffene hat sich normalerweise auch in deutschland abzumelden und kann meines wissens dabei auch die neue anschrift bei der meldebehörde angeben. da für eine öffentliche zustellung durch aushang die gerichte normalerweise eine aktuelle auskunft aus dem melderegister verlangen, hat der betroffene dieses wohl nicht gemacht, denn sonst wäre da ja die adresse der auskunft zu entnehmen gewesen.

    selbst wenn der betroffene keine anhnung von alledem hatte, warum ist er nicht mehr in den zivilprozeß eingestiegen, indem er einen antrag auf wiedereinsetzung stellt und gegen das versäumnisurteil einspruch einlegt?

    will sagen: klingt mir nach einer viel zu einseitigen darstellung. aber gleich nach änderung des speditionsrechts rufen. jaja

  6. Come in and find out meint: (8.1.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Erleuchtung:
    @4
    Ich würde auch einen Anwalt noch ein zweites mal beauftragen, auch wenn er den ersten Prozess verloren hat. Think Positiv.

    @5
    Der Betroffene war ordnungsgemäß An- und Abgemeldet, seine Handy Nummer auf den Speditionszettel notiert. Im Zweifelsfall: Anruf genügt.
    Und Wiedereinsetzung ist Klasse. Bis die dann durch ist dauern Jahre und solange hält er deine Sachen gepfändet. Genau darum geht es. In diesem Fall wurde sogar alles bezahlt und auf weitere Rechtsmittel verzichtet, um die Sachen schnell wieder zu bekommen.

  7. Huck meint: (8.1.2008 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Das hört sich sehr wie schwache Rechtsberatung an. Man hätte den Betrag als Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegen können und seine Sachen genauso bekommen.

  8. ravn meint: (8.1.2008 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Riecht verdächtig nach Vorratsgutscheinspeicherung.

  9. Oberlehrer meint: (8.1.2008 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    @3 ("Erare humanum est!")

    … stimmt, und sei es auch nur in der Schreibweise des lateinischen Wortes "errare".

  10. Come in and find out meint: (8.1.2008 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Ach schade, zu anderen Themen gab es mal recht konstruktive Beiträge hier (Troll Warnung).

    Gegenstand des Beitrages war es:

    Speditionen haben ein besonderes Pfandrecht und können dies auch an bestrittenen Forderungen "ad libitum" geltend machen. Das mag für den gewerblichen Wirtschaftsverkehr akzeptabel sein, für den gemeinen Verbraucher, der sein ganzes Hab und Gut einem Spediteuren beim Umzug anvertraut, schlichtweg unzumutbar. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.

    In einer gesetzlich sozialen Umgebung darf es für einen Spediteuren keine rechtliche Handhabe geben, das gesamte Hab und Gut einer Familie einbehalten zu können, bis diese es herausgeklagt hat.

    "Gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht für nicht gefallende Toaster" versa "Pfandrecht am gesamten Familieninventar bis in die letzte Instanz", passt irgenwie nicht zusammen.

  11. Harm meint: (9.1.2008 um 03:15) AntwortenReply to this comment

    als besonders schade für das lawblog empfinde ich die Diskrepanz zwischen dem Bemühen des Autors und der Trollhaftigkeit der Kommentatoren.
    Das hat vermutlich mit der thematischen Ausrichtung zu tun, welche zu allerlei Anekdoten rund um Maschendrahtzäune einlädt.

  12. notwendig meint: (9.1.2008 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Neben der einseitigen Schilderung wirft das für mich folgende Fragen auf:

    a) wenn ich ein Problem mit einer Spedition, einen Scheck gesperrt und meine Speditionsgut derart beschädigt war: warum kontaktiere ich nicht persönlich den Geschäftsführer per Telefon?

    b) Wie kann von einer "wirtschaftlichsten Lösung" ausgehen, wenn ich niemanden von der Spedition gesprochen habe? Vor allem nach so einem Debakel – keine Abrechnung. Wäre schon ein ziemlicher Zufall wenn die Speditionskosten mit den Versicherungskosten gegengerechnet werden würden und man auf +/- 0 kommt. Und das auch ohne entsprechenden Belege… spätestens da würde ich den Geschäftsführer kontaktieren.

    c) Wie kann ich 3 Jahre warten (wohlgemerkt zu wissen, dass die Sache nicht abgeschlossen ist) und danach die selbe Spedition, die meine Sachen aufgeschlitzt, beschädigt und zerdeppert hat ohne sich bei mir zu melden, noch einmal beauftragen?

    Wir glauben ja alle an das Gute im Menschen, aber ohne vorher zu klären ob (und wie) die Sache abgeschlossen ist den selben Spediteur noch einmal zu beauftragen, der mir schon vorher negativ aufgefallen ist.

    Um es mal vorsichtig auszudrücken: alles wäre ganz einfach vermeidbar gewesen.

  13. Hootch meint: (9.1.2008 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    @3, Come in and find out:
    Ja. Ein Herzschrittmacher ist unpfändbar. Zumindest solange er implantiert und kein Museumsstück ist. Ein Gerichtsvollzieher dürfte wohl kaum in der Lage sein, einen Schrittmacher zu explantieren – und kein Arzt würde für so einen Pippifax ein Menschenleben (ganz zu schweigen von seiner Approbation) riskieren.

    Eine Frage hätte ich da aber noch:
    Was hat das mit den Firmen Soldan und Douglas zu tun?

    Grüße!

  14. Mr.Black meint: (9.1.2008 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    @3 Unterlassen Sie es doch bitte dieses völlig sachfremde Thema für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Zumal es augenscheinlich hierzu schon eine eigene Website gibt.

  15. tr meint: (9.1.2008 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    #11
    hier liegts aber vielleicht auch am thema, warum man sich bereiwillig auf anderes einläßt.

  16. Come in and find out meint: (9.1.2008 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @12 notwendig
    Woher wollen Sie denn wissen, ob der GF persönlich kontaktiert wurde oder nicht? Nachtigall ick hör dir trapsen.
    Ich denke mal, die neuen Kommentatoren zu diesem Thema kommen nicht von ungefähr…

    @14
    Nein, es ist keineswegs sachfremd. Schlusssatz von Herrn Vetter "Tolle Klausel, vor allem bei der ahnungslosen Klientel"

    Fettnäpfe für Ahnungslose gibt es reichhaltig und das nicht nur bei Douglas. Und wenn ich hier lese, wie emsig der richtige Verfahrensweg beschrieben werden möchte, ist es eigentlich ein Bestätigung für das, worauf ich aufmerksam machen möchte.

    Hätte, wäre, müsste, könnte sollte,…
    Derartige Situationen dürfen gar nicht erst auftreten, wenn es um das gesamte Hab und Gut einer Familie geht. Es geht ganz einfach darum, dass kaum einer weiß, dass es bei Speditionen ein besonderes Pfandrecht gibt, welches fatale Folgen haben Kann.

    Wenn von der Versicherungspolice bis zum Kontoauszug, mithin Brille des Sohnes, nebst Schulbücher etc., auf einem LKW einer Umzugsspedition liegt, dann möchte ich nicht überhaupt jemals und grundsätzlich einem Anwalt gegenübersitzen müssen, um mit dem zu klären, wie ich das ganze Zeugs da nun wieder runterkriege und bis wann. Völlig absurde Gesetzgebung. Was immer auch die vorangegangenen Gründe waren, sie können mannigfaltig sein.

    Es wäre also ratsam, dass sich Anwälte mal für Umzugsgut eine salvatorische Klausel für den Frachtschein ausdenken, die im Vorwege eine solches Zurückbehaltungsrecht ausschließen.

    Denn wer es darauf anlegt, der kann damit übelsten Schabernack treiben. Die betroffene Spedition in diesem Fall ist da offensichtlich kein unbeschriebenes Blatt.

  17. notwenidg meint: (9.1.2008 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @17: Woher wollen Sie denn wissen, ob der GF persönlich kontaktiert wurde oder nicht?

    Steht zumindest nicht im Text und erschließt sich aus der Unwissenheit des Auftraggebers dass gegen ihn irgendwelche Titel in Auftrag gegeben wurden. Wenn Sie nach einigen ohne Kommunikation Wochen mit dem GF gesprochen hätten würde er Sie sicherlich darüber informieren, dass er sie "gesucht" und weitere Schritte eingeleitet hat.
    Sollten Sie entgegen meiner Annahme (wie sie sehen ist eine Erwarungshaltung gefährlich, siehe "Der Auftraggeber GEHT VON der wirtschaftlich logischen Variante AUS und glaubt, [Der Spediteur] hätte den von der Versicherung erstatteten Betrag mit dem Frachtlohn verrechnet.") mit dem GF gesprochen haben und es nicht geschafft haben ein klares Statement auch schriftlich zu erbitten (und zu bekommen), dann sollten Sie vielleicht darüber nachdenken jemand zu beauftragen, der diese simplen Dinge für Sie erledigt.

    Aber womöglich sperren Sie der Person auch irgendwan einen Check, warten 3 Jahre im Schwebestatus auf eine Reaktion um die Person dann erneut zu beauftragen und wundern sich über die Konsequenzen… ein Teufelskreis, nicht?

  18. Andy meint: (9.1.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    und ich habe bei der Überschrift gedacht der Eintrag hat was mit Schäuble zu tun….

  19. Come in and find out meint: (9.1.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @18

    Unfug! Wenn angeblich der Spediteur drei Jahre lang den Auftraggeber gesucht hat, warum hat er dann nicht als erstes ihm den Titel zugestellt, bevor er die neue Sendung angenommen hat? Nun hat er ihn ja gefunden, oder?

    Die Spedition ist gekommen um Pfandgut abzuholen, nicht zur Beförderung von Umzugsgut. Und das ist wohl da die ganze Hinterhältigkeit.

    Die Annahme der neuen Sendung war ein Täuschungsmanöver und die Beförderung nie angedacht. Hier wird's einfach kriminell.

Powered by WordPress - Impressum