Wie aus dem Lehrbuch
Justizvollzugsanstalt. Im Besucherzimmer rede ich mit einem neuen Mandanten.
Bevor Sie das Geständnis abgelegt haben, was haben die Polizisten gesagt?
Dass ich nichts aussagen muss, wenn ich nicht will.
Sonst noch was?
Dass ich auch einen Anwalt anrufen kann, wenn ich möchte. Und dass ich Anträge zum Beweis stellen kann, oder wie das heißt.
Sie haben keinen Anwalt angerufen?
Nein.
Sie haben dann ausgesagt?
Ja.
Hat man Ihnen was versprochen für den Fall, dass Sie keinen Anwalt anrufen oder sich äußern? Vielleicht geringeres Strafmaß, keine Untersuchungshaft?
Nein, der Beamte hat gesagt, dass ich wahrscheinlich so oder so in Untersuchungshaft komme. Er könne mir auch gar nichts nichts versprechen, weil die Entscheidung beim Staatsanwalt oder Richter liegt.
Okay, dann haken wir das ab und reden über die Sache…
Ist aber auch zu schade, wenn man mit den einfachen Mitteln nicht weiterkommt und in die Details gehen muss ;-)
Ich habe inzwischen gelernt: Sage nichts, weiß nichts, außer deinen Namen.
Manchmal bin ich aber auch nur so leicht vergesslich.
Scheint ja leider selten vorzukommen, wenn diese Begebenheit eine Erwähnung wert ist… :-(
Der vernehmende Polizist hat sich zweifellos mustergültig verhalten. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
- Sie haben keinen Anwalt angerufen?
- Nein.
Also doch?
Da hat jemand eindeutig zu wenig schlechte Krimis und Vorabendserien gesehen.
@6,
eher zu viele…
"Na Sie haben doch nix gemacht, da brauchen Sie dann wohl doch keinen Anwalt…"
@3: Gut, aber der Täter hat ja auch bereitwillig gestanden. Was soll die Polizei da sich noch mehr wünschen?
Hätte man das Geständnis erst aus ihm 'herausprügeln' müssen, wäre es vielleicht anders verlaufen.
Ein Täter, der zu seinen Taten steht? Der letzte mit Ganovenehre?
Warum nicht.
Bestehen ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des neuen Supermandanten? :-)
@ powermax #9: Nicht jeder Täter ist gleich ein Ganove, und nicht jeder Ganove ein Täter.
die nächste frage wäre doch eigentlich gewesen, ob der polizist die erforderlichen hilfestellungen angeboten hat. oder wollte der mandant (damals) sowieso keinen anwalt?
Der Polizist war hier wirklich Freund und Helfer.
Da kann man doch garnicht anders, als sein Herz auszuschütten.
Es geht nichts über einen mitfühlenden und verständnisvollen Vernehmungsbeamten.
Betrifft ja wohl anscheinend einen absolut unerfahren Ersttäter. Schade, aber so ist es nunmal.
Während ein Lümmel an dieser Stelle davongekommen wäre, fällt ihm womöglich alles auf die Füße.
Andererseits könnte es auch jemand sein, der lediglich ein warmes Plätzchen für den Winter braucht. Solls ja geben…?
Tja, man wird es wohl nie en detail erfahren, es sei denn, man bräche in ihre Kanzlei ein oder prügelte es aus ihnen heraus, Herr Vetter? :-)
Aber ich habe ja bereits ein warmes Plätzchen und so groß ist meine Neugier nun auch nicht. ;-)
Grade gelesen, warum es uU sinnvoll sein kann, die Aussage bei der Polizei ohne Anwalt nicht zu verweigern: http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3021
@14: der Schluss von ter ist irrelevant in diesem Fall: bei der Frage nach dem eigenen Namen gibt es ohnehin kein Recht, die Aussage zu verweigern.
@5
"Sie haben keinen Anwalt angerufen ?"
Das nenn ich rhetorische Frage.
Oder solle ich das so verstehen, dass er erstmal seinen Kumpel angerufen hat ?
/N O
Wirklich gut. Kenne ich aber auch anders.
Kurzfassung etwa so. Guten Tag Herr X. Herr X, uns ist zu Ohren gekommen, dass Sie Drogen verkauft haben sollen. Am besten Sie gebens gleich zu, wirkt sich strafmildernd aus.
Mal rein aus Interesse: Wirkt es sich in der Praxis nachteilig aus, wenn man zunächst mal die Aussage verweigert und erst _viel später_ vor Gericht die Aussage nach Konsultation mit dem Anwahlt nachholt?
Bei einer Gerichtsverhandlung – so habe ich es im Fach Verfassungsrecht gelernt – dass es die "exklusive Angelegenheit der Staatsanwaltschaft ist, die Beweisführung vorzunehmen", was heißt dass "keine Mitwirkungspflicht des Betroffen" besteht, an der eigenen Überführung mitzuwirken. Somit wird dem Beschuldigten die Freiheit gegeben, die Unwahrheit sagen zu dürfen. (Diese falschen Aussagen können nicht negativ angerechnet werden.)
Student im 1.Semester