10.1.2008

Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt

Meine Mandantin ist an der niederländisch-deutschen Grenze kontrolliert worden. Die Polizei wirft ihr vor, eine geringe Menge Marihuana nach Deutschland eingeführt zu haben. In der Formularmeldung an das Straßenverkehrsamt (“Überprüfung der Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen”) kreuzt der Polizist als Begründung an:

x Gute Kenntnisse über Bezugsquellen und Qualitäten

Das Kästchen steht in der Rubrik “Eingeräumter Konsum von Haschisch oder Marihuana”. Bemerkenswert. Meine Mandantin hat nichts zur Sache gesagt. Deshalb steht auch in der Anzeige:

Eine Vernehmung lehnte sie kategorisch ab.

Beide Schriftstücke hat derselbe Beamte geschrieben.

26 Kommentare zu “Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt”

  1. danio meint: (10.1.2008 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Egal, MPU wird angeordnet, Lappen weg. Viel Spass.

  2. Greg meint: (10.1.2008 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Wenn keine Angaben gemacht wurden steht wohl erstmal ein ÄG an. Clean bleiben würde ich raten!

  3. Observer meint: (10.1.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Na ist doch klar … der Vernehmungsbeamte hat sich in der Mittagspause von dem Zeugs einen gedreht und festgestellt, dass es sein Lieblingsgras aus seinem Lieblingsshop war … und da er noch nebenbei als freier Redakteur Kritiken für das Hanf!-Blatt schreibt, kennt er sich eben aus mit Qualitätsgras…

  4. Torsten meint: (10.1.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Das war halt guter Stoff, den sie gefunden haben – das hat der Beamte auf den ersten Blick gerochen. Wie er wohl zum Experten wurde? :-)

  5. Jemand meint: (10.1.2008 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Naja – es sollte ja wohl selbstverständlich sein, dass der Lappen weg ist, wenn der Mandant Haschisch konsumiert. Also dem Mandanten sagen, dass er mit den Konsequenzen leben soll und nicht noch unnötige Kosten bei einer Gerichtsverhandlung verblasen muss.

  6. ralfflar meint: (10.1.2008 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    ?!
    ich denke die meldung ans StrVerkAmt darf nicht mehr erfolgen? gab's da nicht vor 2, 3 jahren ein urteil vom BVerfG zu? mit der sinngemäßen argumentation, dass man ja auch eine kiste schnaps im auto transportieren dürfe, ohne, dass die eignung zum führen von kfz hinterfragt wird?
    oder war sie angeschickert?

  7. falky meint: (10.1.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Da ich sonst nichts konstruktives beizutragen habe:
    Legalize it!

  8. Asz meint: (10.1.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    "Beide Schriftstücke hat derselbe Beamte geschrieben."
    Schizophrenie?

  9. hilfe, brauche anwalt meint: (10.1.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @5 Jemand

    Unnötige Kosten verblasen? Na, das kommt auf die Sichtweise an. Es soll Menschen geben, die leben von solchen Gerichtsverhandlungen :-)

  10. Der schon mal gekifft hat, meint: (10.1.2008 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Zitat:
    Die Polizei wirft ihr vor, eine geringe Menge Marihuana nach Deutschland eingeführt zu haben.

    Wie viel muss man denn mindestens dabei haben, dass man straffrei ausgeht? Die Mindermengenregelung kannte ich noch gar nicht.

  11. RA Junghans meint: (10.1.2008 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist Beamte ja der Meinung, daß ein Hollandreisender zwingend solche Kenntnisse mit sich bringt?

  12. RA Junghans meint: (10.1.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    "der" vor "Beamte" vergessen- Fressnarkose rules

  13. sebausat meint: (10.1.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    jup, da war doch was?

  14. Hendric meint: (10.1.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @10
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und nicht wirklich verbindlich geregelt. Es liegt im Ermessen des Staatsanwaltes, ob er das Verfahren eröffnet oder nicht. In Nähe der Niederländischen Grenze müssen es schon deutlich größere Mengen sein (ich hörte mal was von 100g) während in Bayern oftmals schon jeglicher Besitz streng geahndet wird. Trotzdem ist und bleibt Gras prinzipiell in D verboten – auch wenn du Krebs hast.

  15. dot tilde dot meint: (10.1.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    ja, nee. is klar.

    völlig logisch, eigentlich: wer nach holland fährt, und so zeugs mitbringt, weiß 1. dass es dort lekker is und 2. wo man es bekommt. da braucht keiner auszusagen, das liegt in der natur der sache.

    klingt nach einer neuen variante des "setzt zumindest geringfügigen besitz voraus" bei stvg-owi.

    .~.

  16. falky meint: (10.1.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @10
    Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, dürfte so zwischen 5 und 20 Gramm liegen. Das heißt das Verfahren _KANN_, nicht _muss_ eingestellt werden. Hauptsache es wird ersichtlich das man zum Eigenbedarf und _nicht_ zum Handel/Weiterverkauf/Dealen einführt.
    Zum Thema MPU wäre noch interessant ob man diese mit dem Verlangen nach einem Bluttest abwenden kann. Urin und Drugwipe sind freiwillig, Blutprobe bei Anordnung verpflichtend. Dazu sei angemerkt das Drugwipe unzuverlässig ist und der Konsum mittels Urin deutlich länger als im Blut nachweisbar ist. *hust*

  17. blindcoder meint: (10.1.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @10:
    "Wie viel muss man denn mindestens dabei haben, dass man straffrei ausgeht? Die Mindermengenregelung kannte ich noch gar nicht."

    Na, genug fuer den kontrollierenden Beamten und sich selbst natuerlich :)

  18. Thomas meint: (10.1.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Nein nein, das ist ein Mißverständnis.
    Nicht die Mandantin hat "Gute Kenntnisse über Bezugsquellen und Qualitäten" Sondern der Beamte weiß wo er den Stoff in welcher Qualität beziehen kann.
    :D

  19. SD meint: (10.1.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @10:
    Wenn man mindestens eine Tonne dabei hat, hat man vielleicht Chancen als Kronzeuge um eine Strafe herumzukommen. ;)

  20. Lurker meint: (10.1.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    @5:

    Wo bitte besteht der kategorische Zusammenhang zwischen Führerscheinentzug und Drogenkonsum? Drogen am Steuer wären ein Grund, Drogenkonsum an sich grundsätzlich aber nicht – insofern wäre u.U. sogar zu einem Verfahren zu raten.

    @10:

    AFAIK ist man in Bayern noch vor einigen Jahren bereits mit einem Gramm dran gewesen, in Berlin wurde es tendenziell erst ab 10 bedenklich. Mehr als Hörensagen weiß ich aber nicht.

  21. con meint: (10.1.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    in München genügen 0.5g völlig für eine Verhandlung und drei brösel (0.05) reichen locker für eine Hausdurchsuchung. Schließlich ist dann dank kriminalistischer Erfahrung verdunkelungsgefahr.

  22. cCred meint: (10.1.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @10:
    Beim Einschwärzen (also dem Schmuggeln) gibt es keine Mindermengen. Da ist man sofort fällig.
    Ansonsten ist das noch von Bundesland zu Bundesland verschieden (von Nord nach Süd werden sie immer pingeliger), pendelt sich aber – nach der Schelte des BVerfG – scheinbar bundesweit bei 6 Gramm ein.

  23. hdr meint: (10.1.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Vieleicht haben die Beamten ja neben, dem Marihuana, noch 20 Aktenordner mit Kaufbelegen und Analyseergebnissen von Cannabis, sowie diverse Adressen von Coffeeshops, samt ausführlichen Bewertungen, alles handschriftlich von der Mandantin verfasst, gefunden.

    Oder aber das Notebook mit WLan, denn alle diese Infos sind ja im Internet und damit also im Besitz der Mandantin, die ja einen Internetanschluss hat. ^^

    "Wo bitte besteht der kategorische Zusammenhang zwischen Führerscheinentzug und Drogenkonsum? "

    Na das Auto ist doch Tatmittel, das könnte man doch auch noch einziehen.

    So genung gesponnen.

  24. Niemand meint: (10.1.2008 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Andere Variante von good Cop / bad Cop?

  25. Kai meint: (10.1.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Wären sie intelligent, wären sie wohl nicht in diesem Job (meine Meinung).

    Eigene Erfahrung nachm Unfall:
    P: Geben Sie die Schuld zu?
    Ich: Nein
    P: Wessen Wagen fuhr gegen welchen Wagen?
    Ich: Meiner in die den der Unfallgegnerin.

    (Fahrerin kam aus Parklücke und fuhr vor meine Schnauze)

    Später im schriftlichen Verfahren stand, dass ich meine Schuld eingestanden hätte.

    Oder bei Unfallaufnahme zum besten Zeugen: "Nein, Zeugen brauchen wir nicht, der Fall ist klar (zu meinen Gunsten)".

    Die Klarheit nahm der erste Brief der gegnerischen Versicherung samt Referenzurteil. :-((((

    Oder: Bitte fotografieren Sie die Bremsspuren. Am Knick derer kann man den Aufprallpunkt erkennen.

    Ratet mal: Es wurde NICHT fotografiert :-(((

  26. colli meint: (11.1.2008 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @20 in Bayern wird man auch für "0,0 g (nicht messbar)" zu 10 Tagessätzen genötigt und vorher natürlich mit allen, die so noch in der nähe waren, erkennungsdienstlich behandelt, führerschein weg… aber scheinbar nur wenn man tabak in ein stück alufolie einpackt. :D

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