Richter hilft Polizei auf die Sprünge
Im Prozess um einen 26 Jahre zurückliegenden Mord an einem Jungen hat es eine überraschende Wendung gegeben. Die Hauptbelastungszeugin, die damals neun Jahre alt war, schilderte dem Gericht genau, wie sie der des Mordes verdächtigten Mutter des Opfers gefolgt ist. Unter anderem durch ein Einkaufszentrum. Später will sie dann von der Verdächtigen, ihrer Tante, an einer bestimmten Bushaltestelle bedroht worden sein.
Heute hat sich herausgestellt, dass es am Tattag weder das Einkaufszentrum noch die Bushaltestelle gab. Beide wurden erst nach der Tat gebaut. Herausgefunden hat das der Vorsitzende Richter. Er erkundigte sich bei der Stadt. Die Kriminalpolizei war bei ihren Ermittlungen bislang nicht auf die Idee gekommen, die Aussage der Zeugin in diesem Punkten mit der Realität gegenzuchecken, berichtet Spiegel online.
Ein trauriges Beispiel dafür, wie wenig unsere Polizei ihre Aura der Unfehlbarkeit verdient.
Und am seltsamsten an diesem Prozess mag sein, dass vielleicht doch nicht "alles" erfunden ist, aber die Erinnerung der psychisch labilen Zeugin sich nach so vielen Jahren Dinge zusammenreimt, die nicht existieren.
Dennoch halte ich es für ganz, ganz bedenklich nach so vielen Jahren so einen Prozess von Polizei und Staatsanw. loszutreten, ohne dann eben sauber recherchiert zu haben. Ein gefundendes Fressen für die Medien.
Lieber Herr Vetter,
gerne lese ich Ihren Blog.
Gerne folge ich Ihren Gedanken.
Aber in diesem Fall erlaube ich mir, quasi mit Verlaub, einen Widerspruch.
Mein Vater arbeitet so wie er und seine Kollegen bezahlt werden. Naturgemäß mussten unsere Länderinnenminister zwei, drei Stellen innerhalb der Polizei abbauen. Kann vorkommen. Ist nicht wirklich tragisch, denn auch bei der Unterschicht (Hartz 4) wir kräftig gespart.
Als Anwalt werden Sie das sicher nicht verstehen.
Es handelt sich um sog. "Kennzahlen".
Das erklärt Ihnen aber ein BWL-Student aus dem ersten Semster.
Ich sage mir immer: "Solange der Personenschutz durch LKA und BKA gewährleistet ist haben wir (die Politiker) nicht zuwenig Polizeipräsenz. (fettes Grinsen)
Den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht, oder ist das eine Art Generalabrechnung?
Was hat eigentlich den Rechtsanwalt der Angeklagten davon abgehalten, diese relativ einfache Erkundigung einzuziehen?
"Ist nicht wirklich tragisch, denn auch bei der Unterschicht (Hartz 4) wir kräftig gespart"
Man sollte die arbeitende Bevölkerung (z.B. Polizisten) nicht in einen Topf mit der nichtarbeitenden Bevölkerung (z.B. Hartz IV Empfänger) werfen.
Bei den Leistungsempfängern zu sparen ist ok, problematisch wird es nur, wenn man bei der arbeitenden Bevölkerung spart.
Ein trauriges Beispiel dafür, wie wenig unsere Rechtsanwälte ihre Aura der Unfehlbarkeit verdienen.
Irrsinnig auch, dass Erinnerungsleistungen über diesen Zeitraum überhaupt als auch nur ansatzweise valide angesehen werden… Rekonstruktives Gedächtnis ist doch nun wahrlich keine neue Erkenntnis, und selbst bei Verkehrsunfällen, im Abstand von einigen Tagen, relativ häufig, wenn ich recht informiert bin ("Kam der von rechts oder von links?" – "Von links, deswegen hatte ich ja Vorfahrt"). Ganz ohne böse Absicht. Dummes Gehirn.
Lieber Bundesjoker,
Wenn Ihr Herr Papa der Meinung ist, dass der Staat ihn zu schlecht bezahlt, kann er ja mal schauen, ob sich mit seiner Ausbildung ein Job findet, bei dem man ihn besser bezahlt. Oder wer hat ihn gezwungen, sich bei Vater Staat in Lohn und Brot zu begeben?
Sagen Sie jetzt bitte nicht, dass er aus Überzeugung Polizist geworden ist – dann darf man nämlich solche Böcke wie im geschilderten Fall nicht schießen.
Auch als Anwalt hat man nicht per se die Lizenz zum Gelddrucken – diejenigen, die wirklich gut verdienen, haben in der Regel keine 40h-Woche. Und tragen zudem im Vergleich zu einem Beamten doch ein leicht höheres wirtschaftliches Risiko. Vielleicht kann Ihnen den Zusammenhang der BWL-Student Ihres Vertrauens bei Bedarf mal näher bringen.
@ 8 Katharina meint: (11.1.2008 um 21:40)
Sie haben ja so recht.
Schönes Wochenende auch für Sie.
P.S. Ich hätte vielleicht am Ende schreiben sollen:
Mein Versäumnis. ;-)
@ 8 Katharina meint: (11.1.2008 um 21:40)
Das fehlete leider eben:
/ Ironie off
Achso. Doch Generalabrechnung mit unbefriedigenden Lebensumständen. Na gut, wenigstens das Mysterium hat sich heute noch geklärt.
Werter Bundestrojaner,
Asche auf mein Haupt. Gelobe, vor dem Verfassen des nächsten Beitrags den Ironiedetektor auf "on" zu stellen.
Aber in Anbetracht der Tatsache, dass es durchaus Zeitgenossen gibt, die diese Argumentationsschiene völlig ironiefrei fahren, möge man hier Nachsicht mit mir walten lassen…
genauso kann man fragen, wieso die angeklagte nicht darauf gekommen ist, daß es damals noch gar kein einkaufszentrum gab.
merkwürdig aber auch.
Wer sagt, dass der Verteidiger nicht darauf gekommen ist? Wahrscheinlich hatte er noch gar keine Gelegenheit, die Zeugin zu befragen – bevor der Richter seine Bombe platzen ließ. So einen Einwand vor der Hauptverhandlung zu bringen, kann gefährlich sein. Die Zeugin könnte sich ja darauf einstellen.
@uv
es war nicht mehr der erste verhandlungstag, kann es sein, daß da ein verteidiger noch keine gelegenheit hatte, eine zeugin zu befragen?
Zuerst fragt das Gericht, dann der Staatsanwalt, anschließend ein eventuell vorhandener Nebenkläger, dann die Verteidigung. Das wird von vernünftigen Gerichten natürlich nicht so streng gehandhabt, so dass man als Verteidiger durchaus Zwischenfragen stellen kann, die in den Kontext passen.
Aber wie ich die Medienberichte verstanden habe, war am ersten Tag noch nicht mal die Befragung durch das Gericht beendet.
@14: Die Zeugin hätte ihre Story so ändern können, daß diese Bushaltestelle und das Einkaufszentrum nicht mehr aufgetaucht wären. Das hätte sie allerdings auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft tun können, wenn diese sie nach entsprechenden Ermittlungen mit den Widersprüchen konfrontiert hätten, und vor Gericht wäre sie auch dann mit einer konsistent(er)en Geschichte aufgetreten.
ich tippe ganz einfach drauf, daß die Beamten eher jung sind und das Einkaufszentrum irgendwo alterstechnisch zwischen dem Richter und den Polizisten liegt …
ich komme ja nicht aus der gegend.
aber bei uns wurde auch ein stadtviertel aufgebaut mit einkaufszentrum. der bau dauerte mehrere jahre.
außerdem wurden teilweise private buslinien z.b. von schulbussen im laufe des stadtausbaus durch städtische linien verdrängt, also quasi ersetzt.
von daher hoffe ich, daß hier noch gut weiter recherchiert wird. den stutzig macht folgendes:
snip
Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ist der Angelpunkt des Verfahrens. Die Verteidigung hält sie für unglaubwürdig. _Die Polizei glaubt ihr, weil sich ein Detail minuziös mit damals unbeachtet gebliebenen Angaben eines anderen Zeugen deckt._
snap
snip
Die Mutter war bereits 1981 in Verdacht geraten, weil an ihrer Kleidung Kletten gefunden worden waren, wie es sie auch an dem Bahndamm gab. Außerdem waren Teppichflusen aus der Wohnung an der zum Erdrosseln benutzten Strumpfhose gefunden worden.
snap
und irgendwo stand noch, daß die strumpfhose aus der aservatenkammer verschwunden ist, so daß leider kein dna-test gemacht werden kann.
mich macht das erstmalige lachen der angeklagten stutzig. naja, nur so aus dem bauch heraus.
Nein, eher ein gutes Beispiel für einen guten Vorsitzenden, oder?
Wann hatte unsere Polizei je den Nimbus der Unfehlbarkeit?
lieber udo,
eine andere lesart wäre diese: wieder mal ein beispiel dafür, wie wichtig das gegenspiel der im strafprozess beteiligten doch ist. wenn möglichst viele ihre aufgabe gut erledigen, fallen die, die ihre aufgabe schlecht erledigen im verfahren auf.
.~.
wenn sich eine Behörde mal eingeschoßen hat dann versucht sie nicht mehr in alle Reichtunge zu ermitteln sondern nur mehr den einen "Täter" zu überführen. Entlastendes ist da nicht willkommen. Siehe auch in diesem Buch über Justizirrtümer:
http://www.amazon.de/gp/product/3776624639?ie=UTF8&tag=europaischein-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=3776624639
Die Aussage der Zeugin vor der Polizei/Staatsanwaltschaft ist in der Akte.
Was hat den Rechtsanwalt davon abgehalten, vor dem Prozess einen Blick in die Akte zu werfen?
"Die Zeugin hätte ihre Story so ändern können, daß diese Bushaltestelle und das Einkaufszentrum nicht mehr aufgetaucht wären"
Wenn ein Zeuge vor Gericht eine andere Geschichte erzählt als zuvor bei der Polizei, dann ist die Glaubwürdigkeit des Zeugen dahin. Was besseres kann einem Angeklagten (bzw. Verteidiger) gar nicht passieren.
21: Den legt sie sich schon wohl seit Anbeginn ihrer Existenz auf. Einfach mal mit einem Streifenpolizisten/Bereitschaftspolizisten oder Hundertschaftler sprechen (oder es versuchen). Wer kritisiert, wird harsch abgewiesen, schließlich gilt: "WIR machen niemals Fehler".
@24:
> Wenn ein Zeuge vor Gericht eine andere Geschichte
> erzählt als zuvor bei der Polizei, dann ist die
> Glaubwürdigkeit des Zeugen dahin. Was besseres
> kann einem Angeklagten (bzw. Verteidiger) gar nicht
> passieren.
Ach ja? Schwachsinn! Ich kann Ihnen sogar exakt das Bessere benennen, was dem Verteidiger passieren kann:
Nämlich dass selbiger mitten in der Befragung, vor den Augen von Richter, Staatsanwalt und Schöffen in der Lage ist, die Aussage des Hauptbelastungszeugen als in wesentlichen Punkten falsch zu entlarven. Dann wird die Glaubwürdigkeit nämlich mitten im Gerichtssaal – ohne Möglichkeit einer vorher klug ausgedachten Erwiderung – zertrümmert, vor den Augen aller Verfahrensbeteiligten. DAS ist mit weitem Abstand das Allerbeste, was passieren kann, weil hier nicht nur die Verfahrenstechnik, sondern auch noch die Psychologie ein gewaltiges Wörtchen mitspielt.
Dies gilt auch dann, wenn man als "Rache, Rache!"-Schreihälse darauf natürlich keine Lust hat, und das nicht einsehen will. Wo die Story der Anklage doch so schön war, und die Mutter doch so eine ganz Unsympathische ist. Das MUSS man doch irgendwie bestrafen können, nicht wahr?
@ 24 günther
da gibt es durchaus möglichkeiten, das recht geschmeidig zu machen. dann heisst es auf einmal: "ja, so sicher bin ich mir mit dem einkaufszentrum jetzt auch nicht mehr. wenn ich es mir genau überlege, war es doch anders. aber ich bin seitdem halt so oft da vorbeigegangen"
als guter verteidiger bewahrt man sich die "bomben" bis zum schluss auf. so etwas wird man tunlichst erst bringen, wenn die aussage der zeugin durch ist und ebendiese nach möglichkeit auch vereidigt wurde. das knallt dann ganz anders.
#25
ich finde dieses rumtrampeln auf der polizei eher arm. jeder der arbeitet, weiß, daß man dabei auch fehler machen kann. warum soll ein polizist davon ausgenommen sein. das weiß auch die polizei.
mit einem eventuellen versäumnis aber einen rundumschlag gegen die ganze berufsgruppe zu begründen ist schmarrn.
#22 zeigt die meines erachtens wesentlich bessere sichtweise auf.
Es wird ein spannender Kriminalfall werden! Evtl. werde ich mir überlegen, darüber ein Buch zu schreiben.
Eine 36-Jährige schildert, dass damals (sie war 9 Jahre alt),
einfach alles anders war.
Wen verwundert das?
Wo befinden sich die Ermittlungsakten aus dem Jahre 1981?
Sind sie nicht Bestandteil der heutigen Prozessakten?
Hat nicht eine genaue Beschreibung des Weges von der
damaligen Wohnung zum Fundort der Kindesleiche damals
in die Akten Aufnahme gefunden?
Erhält nicht der Strafverteidiger Einsicht in die kompletten
Ermittlungsakten vor Prozessbeginn?
Ein guter Richter allemal!
Stellt nicht ein Strafverteidiger im Falle der Erfordernis neue
Beweisanträge bei deren positivem Ausgang jedesmal der
Polizei Schlamperei vorgeworfen werden könnte?
Ergeben sich bei Verhandlungen nicht immer wieder, erst dann,
naheliegende Gründe für Nachermittlungen?
Mit falschem Berufsstolz immer wieder auf den natürlichen
Gegner (durch die Gewaltenteilung ist's nun mal so) einzuprügeln
ist schlechter Stil.
@20 (Hans),
Das ja. Dennoch würde ich Ermittlungsarbeit primär von den Ermittlungsbehörden erwarten. Und dazu gehört auch, die Glaubwürdigkeit der Aussage zu prüfen.
@21 (Torsten),
seit längrem.
@23 (saibot-blog),
http://www.amazon.de/Unrecht-Namen-Volkes-Justizirrtum-Folgen/dp/3442155150/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1200147014&sr=1-2
Und wie sagte Frau Rückert doch so treffend… Sie glaube nicht das sie bei den dortigen Ermittlungsbehörden und Gerichten jetzt so beliebt ist…
@24 (Günter),
„Wenn ein Zeuge vor Gericht eine andere Geschichte erzählt als zuvor bei der Polizei, dann ist die Glaubwürdigkeit des Zeugen dahin. Was besseres kann einem Angeklagten (bzw. Verteidiger) gar nicht passieren.“
Ich kenne Fälle, da wurde bei der Polizei 3 Storys erzählt, vor Gericht dann noch mal 4 andere, und im Endeffekt wurde das schlechteste aus allen Storys genommen und der Angeklagte verurteilt – wurde inzwischen vom BGH aber wieder aufgehoben und wird nun erneut verhandelt. Mal sehen welcher Story man diesmal glaubt.
Nicht nur bei Kindern, auch bei Erwachsenen brennen sich s.g. "Schlüsselszenen", manchmal über Jahrzehnte, nahezu fotografisch ins Gedächtnis.
So kann es sein, das Zeugen sich noch nach Jahren an das Kennzeichen eines Fahrzeugs erinnern, welches einen Unfall verursacht hat, aber 1 Std. später unsicher sind, ob es ein Kombi- oder eine Limousine war.
Bei dramatischen Erlebnissen speichert das Gedächtnis nicht den ganzen Film, sondern lediglich einige Standbilder aus der Schlüsselszene.
Aus Sicht des Zeugen Nebensächliches wird, um den Film zu rekonstruieren, aus Vermutungen generiert, bei denen der Zeuge davon ausgeht, dass es so gewesen sein muss.
Diesen Umstand machen sich Anwälte beim "Zeugen grillen" zu Nutze.
Da wird dann gefragt, wie viele Meter der Lieferwagen auf der rechten Seite vor dem Zebrastreifen geparkt war oder ob die Fußgängerin auf der linken Seite die Räder des Kinderwagens bereits über die Bordsteinkante geschoben hat.
Was immer der Zeuge antwortet, hier kann er nur verlieren, wenn er nicht Nerven wie Drahtseile hat.
Aus dieser Gemengelage die Wahrheit zu selektieren, ist eine extrem verantwortungsvolle Aufgabe, um die kein Richter zu beneiden ist.
ich weiß auch nicht wirklich, ob ich das vorgehen des gerichts für gut halten soll.
nach angaben des richters muß erst noch ermittelt werden, ob seine derzeitigen kenntnisse stimmen.
ich finde es nicht angebracht, einen zeugen durch das gericht selbst so zu demontieren, bevor der richter nicht ergebnisse der offenbar noch erforderlichen nachermittlungen hat.
wenn man nun bedenkt, daß aus der aservatenkammer beweismittel verschwunden sind und anscheinend auch die ermittlungsakten von 1981 entweder nicht vorliegen oder über diesen punkt nichts aussagen, also sehr lückenhaft wären. und die 80 seiten "lebensbeichte" der zeugin aus dem jahre 2000 sind auch nicht auffindbar.
man könnte durchaus auch den eindruck gewinnen, es würden ermittlungen erschwert oder die zeugin soll bewußt demontiert werden.
als ermittler könnte man natürlich noch schauen, ob nach dem vorfall sich z.b. die schulischen leistungen der zeugin oder deren soziales verhalten sich auffallend geändert haben, was dann ja naheliegend wäre.
das problem in unserem system scheint mir zu sein, daß der angeklagte einen verteidiger hat, ein zeuge aber ohne jeden beistand staatsanwaltschaft, gericht und verteidigung ausgesetzt ist. ich sehe darin eigentlich ein dilemma unseren rechtssystems, jedenfalls wenn der zeuge selber mit betroffen ist, wie z.b. bei gewalt in der familie, als opfer oder wie hier, als erkannter zeuge.
28: "mit einem eventuellen versäumnis aber einen rundumschlag gegen die ganze berufsgruppe zu begründen ist schmarrn."
Wo siehst du – bevor du meinen Kommentar gelesen hast – einen Rundumschlag gegen einen ganzen Berufsstand? Udo moniert die Aura der Unfehlbarkeit eines Polizisten und die ist sogar für mich als Laie deutlich erkennbar.
Das eigentliche Übel geht aber doch noch viel weiter. Polizisten stehen nicht zu ihren Fehlern, genießen den besten Leumund und werden milder bestraft. Beispiele gefällig? Der Fall mit dem Schüler aus dem Norden, der 12 km entfernt von seinem zuhause in T-Shirt von 2 Polizisten ausgesetzt und danach bei einem tragischen Unfall getötet wurde. 9 Monate auf Bewährung. Der BGH hat es gekippt. Immerhin. Jetzt müssen die beiden vielleicht sogar um ihren Job fürchten. Die Polizisten, die das minderjährige Mädchen komplett ausgezogen und gründlichst durchsucht haben, weil es ja Feuerwerkskörper in Körperöffnungen schmuggeln könnte, als es in das Fußballstadion wollte, werden wohl auch nie eine Strafe bekommen. Genausowenig wie die Polizisten, die auf den Demos zum G8-Gipfel Anwälte verprügelt haben (lassen wir die Demonstranten weg; das sind eh nur linke Zecken. ot: Linksruck in der Gesellschaft.. LOL). Das läßt sich beliebig lange fortsetzen. Auf was ich eigentlich hinaus möchte:
Ich kenne keinen Fall indem sich ein Polizist entschuldigt oder er Reue gezeigt hätte. Fehler sind menschlich. Aber menschlich wäre es auch, sie mal einzugestehen.
Am Besten wäre es sowieso, wenn die Polizisten nicht wüßten, dass sie wegen der Straftaten im Dienst nicht belangt werden können! Und damit ich meinem Einleitungssatz treu bleibe: "Wer nichts wird, wird Polizist.. oder Soldat." MfG
"Genausowenig wie die Polizisten, die auf den Demos zum G8-Gipfel Anwälte verprügelt haben"
Ich bin noch nie von einem Polizisten verprügelt worden.
Liegt wohl daran, dass ich noch nie einen Polizisten beleidigt, getreten, geschubst, bedroht und noch nie Steine auf einen geworfen habe.
@ 33
das liegt schlicht und ergreifend daran, dass der zeuge in erster linie beweismittel und nicht prozesssubjekt ist. und solange der zeuge durch die straftat nicht selbst geschädigt worden ist (oder sich selbst strafbar gemacht haben könnte) gibt es einfach keinen grund, ihm einen anwalt zur seite zu stellen.
Ja, ja, Günther, Karl-Heinz, Franz-Josef uns so weiter… eine Generation rechthaberischer, von jeglicher Sachkenntnis unbefleckter Arschgeigen, die Gott sei Dank langsam von der Bühne abtritt. Wenn Anwälte zusammengeschlagen werden -> klar, dann unterstellt man erst mal pauschal, die hätten Steine geworfen. Geht ja gegen Andersdenkende, da darf man sich ja jede Sauerei rausnehmen. Interessant wird es immer bei so Fällen wie in Hamburg, wo Polizisten auf einer "linken" Demo andere Polizisten in Zivil hemmungslos zusammengeprügelt haben, obwohl die Betroffenen sogar noch ein vereinbartes Codewort gerufen haben.
Aber wenn man einen "Günther" oder einen "Karl-Heinz" nach solchen Fällen fragt, dann gehen die erstmal davon aus, dass es so was gar nicht gab. Oder dass in diesem Fall die Zivilpolizisten natürlich Steine geworfen haben müssen. Kenne ich mittlerweile zur Genüge. Typische konservative CDU-Wähler halt, Leute die grundsätzlich nicht bereit sind, Fakten zu akzeptieren, wenn sie nicht ins eigene, dumpfe und primitive, von Rachegelüsten geleitete Weltbild passen. Und die dann selbst rumheulen, wenn sie irgendwann mal im Suff einen Jugendlichen totfahren und 2 Jahre auf Bewährung bekommen.
Von mir aus zurück zur Sachlichkeit:
Wenn es tatsächlich so ist, dass die Zeugin seit Jahrzehnten in psychologischer Behandlung ist möge man das bitte eruieren.
Für meine Sicht der Dinge ist der lange Zeitabstand zwischen "Tat" und heutiger Gerichtsverhandlung ausschlag gebend. Und zwar insofern, dass die Zeugin seit Jahren mutmaßlich traumatisiert ist und die "neu hinzugekommenen" Haltestellen etc. dem Grunde nach also rein tatsächlich wahrgenommen hat. Möglicherweise mit einer gewissen Zeitverzögerung.
Dann wäre denkbar, dass die Zeugin "Wahnvorstellungen" hat.
Wenn nicht, dann sollen Fachleute klären woher die Widersprüche stammen.
In jedem Fall gehe ich von einem Freispruch aus, wenn die Aussage der Hauptbelastungszeugin *nicht glaubwürdig* erscheint.
@35 (Günther),
wurde bei Ihnen schon eine illegale Hausdurchsuchung durchgeführt? Nicht? Dann gibts wohl sowas auch nicht, was?
@ 38
die Vorgeschichte der Zeugin hatte ich auch gelesen. Ein sehr lange eigene Akte, dazu massive andere Auffälligkeiten in der Persönlichkeit usw.
Aufgefallen ist mir, wie sie wohl den Hergang detailliert geschildert hat. Für den Nichtfachmann, und das sind alle außer denen, die sich eingehend mit der Krankheit befassen, ist Borderline eine sehr schwer zu fassende Krankheit.
Die Aussage, dass die Zeugin mit ihren Aussagen geradezu greifbar nach einer Therapie schreit, kann ich nur zustimmen.
#36 nn
ist schon richtig, aber dient es wirklich der wahrheitsfindung? ich meine auch nicht unbedingt einen anwalt und habe deshalb auch nur von einem beistand gesprochen.
wir können hier ja immer wieder mitlesen, mit welchen mitteln insbesondere durch verteidiger erfolgreich versucht wird, zeugen unglaubwürdig zu machen.
meines erachtens wäre es sinnvoll, zeugen auf ihre rolle im prozess vozubereiten, damit diese wissen, wie das abläuft, wer welche rolle hat, warum die fragen so gestellt werden, und mit welchen mitteln üblicherweise durch die verteidigung oder staatsanwaltschaft versucht wird, jemand zu verunsichern.
schon alleine das wissen um den üblichen ablauf dürfte dazu führen, sich als zeuge in einem verfahren weniger den anderen ausgeliefert zu fühlen. dadurch lassen sich diese auch auch zu leicht in die enge treiben.
wie sagte oben a.john:
snip/
Diesen Umstand machen sich Anwälte beim “Zeugen grillen” zu Nutze.
Da wird dann gefragt, wie viele Meter der Lieferwagen auf der rechten Seite vor dem Zebrastreifen geparkt war oder ob die Fußgängerin auf der linken Seite die Räder des Kinderwagens bereits über die Bordsteinkante geschoben hat.
Was immer der Zeuge antwortet, hier kann er nur verlieren, wenn er nicht Nerven wie Drahtseile hat.
/snap
@ 41 tr
wer soll denn bitteschön beistand spielen, wenn nicht der anwalt?
zeugen auf die aussage vorbereiten!? inwiefern denn? es werden fragen gestellt und die müssen halt beantwortet werden, solange der richter nicht auf schweigerechte hinweist. wenn einem was nicht passt, kann man immer beim richter nachfragen und wenn man etwas nicht genau weiss (z.b. genaue meterzahlen), dann sagt man halt, dass man es nicht genau weiss.
so schlimm ist das alles doch gar nicht.
n.n.
für mich ist das auch nicht schlimm, ich bin anwalt. drum weiß ich auch, wovon ich rede.
@42, n.n. & 43, tr:
Ich bin kein Jurist, war jedoch mal Zeuge in einem Strafprozess.
Meine Erfahrung:
Nach der Massenbelehrung (d. h. alle Zeugen wurden in den "Saal" (aka Raum mit ein paar Tischen und etwas mehr Stühlen) gerufen, Richter: "Sie ham hier die Wahrheit zu sagen, sonst gibt's 'ne Strafe!"), wieder raus und lange warten. Dann aus der quäkigen Sprechanlage den eigenen Namen erraten, dann rein.
Drinen: Zuerst befragt durch denVerteidiger. Bezüglich der Identität des Angeklagten. Ob es denn nicht auch die Person auf diesem Foto handeln könnte… Antwort: Nein, diese Person (auf dem Foto) sieht aus wie Nick Knatterton, der Täter hatte aber so gut wie gar kein Kinn. Die Staatsanwältin feixt. Dann noch ein paar Fragen seitens des Gerichts zu Geschwindigkeit, Distanz etc. Dann als Zeuge entlassen. Ich setze mich hinten hin. Der andere Zeuge berichtet, dass der Beschuldigte auf gar keinen Fall der Täter sein könne, da er (der Zeuge) an diesem Tag baden war. Allgemeine Ratlosigkeit.
Dann wurde die Frau des Angeklagten befragt. Ihre Aussage sinngemäß: "Ich war nicht dabei und habe keine Ahnung."
Urteil: 90 Tagessätze.
Fazit: Ich empfand den Richter als die unangenehmste und unfreundlichste Person in dem Prozess, obwohhl der Verteigiger ankündigte, dem Polizisten, der die Lichtbildvorlage (ich hoffe, es heißt so) anfertigte, ihm eben diese um die Ohren zunn hauen. Dies konnte ich nicht bemerken.
Man braucht als Zeuge keinen Vorbereitungskurs. Ich bin gut damit gefahren, einfach nur die Wahrheit zu erzählen. Und so werde ich es auch in Zukunft halten.
Grüße!
Ich kann ja verstehen, dass man vielleicht den Standort einer Bushaltestelle mit einer anderen verwechselt oder vergisst nach so vielen Jahren. Aber die Sache mit dem Kaufhaus kommt mir dann doch komisch vor. Ich bin ja kein Psychologe aber wenn sie sich ganz genau daran erinnern will, dass sie durch das besagte Kaufhaus gefahren ist und dies dort nachweislich nicht stand, das ergibt einfach keinen Sinn. Auch nach 26 Jahren halte ich es für möglich, sich zu erinnern ob es ein Trampelpfad oder ein großes Kaufhaus war, durch das ich gefahren bin!
Es geht ja hier nun nicht um den Diebstahl von 2 Apfeltaschen sondern Mord, welcher die Angeklagte für Jahre hinter Gitter bringen kann. Ich finde, da sollte dann die Aussage einer Hauptbelastungszeugin mehr hergeben als "Damals war einfach alles anders" und nachweislich grobe Falschdarstellungen,
bei allem Mitgefühl für die Zeugin (falls sie wirklich einen Mord beobachtet hat).
http://tkurbjuhn.blogspot.com/2008/01/max-steller.html
Die Befragung eines Zeugen ist in einem Strafprozess von ganz besonderer Bedeutung. Eigentlich wissen aber alle Beteiligten, dass Zeugen sich irren können. Ich unterstelle für meinen Teil eigentlich in den seltensten Fällen, dass ein Zeuge gezielt die Unwahrheit sagt. Nun ist es so, dass je länger eine Tat zurückliegt, desto lückenhafter ist die Erinnerung. Bereits bei Taten die ca. 2 Jahre zurückliegen ist es mit der Erinnerung bereits besonders problematisch. Wenn dann nach 2 Jahren mehrere Zeugen eine Tat beschreiben sollen, glaubt man 2 Unterschiedliche Fälle geschildert zu bekommen. Aus diesem Grunde ist eine gute und zeitnahe Befragung durch die Polizei besonders wichtig. Ob ich als Polizist auf die Idee kommen würde, dass eine Bushaltestelle bzw. ein Kaufhaus noch gar nicht vorhanden waren, wage ich zu bezweifeln. Das ändert nichts daran, dass auch ich es erlebt habe, dass Polizisten wenn sie einmal einen "Täter" glauben ermittelt haben, nur noch nach belastenden und kaum noch nach entlastenden Umständen suchen. Die Befragung von Zeugen sieht dementsprechend aus.
#hootch
das kann aber auch anders laufen. als vergewaltigungsopfer gegen den täter auszusagen ist für den zeugen wesentlich schwieriger, als der von ihnen geschilderte fall, selbst wenn der zeuge nichts anderes als die wahrheit sagen will.