16.1.2008

Antrag zur Vorratsdatenspeicherung hängt in der Luft

Was ist eigentlich aus dem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung geworden? Zu Jahresbeginn wurde in Karlsruhe nicht nur eine (Massen-)Verfassungsbeschwerde eingereicht, sondern auch eine einstweilige Verfügung beantragt.

Eine Eilentscheidung scheitert bislang aus einem profanen Grund. Die Karlsruher Richter sind sich nicht einig, welcher Senat den Fall bearbeiten darf, berichtet die tageszeitung. An sich ist der Erste Senat für Verfassungsbeschwerden zuständig. Aber im Zweiten Senat soll man darauf pochen, Schwerpunkt der Beschwerden sei die Umsetzung einer EU-Richtlinie. EU-Recht gehört zum Aufgabengebiet des Zweiten Senats.

Die taz:

Bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht. … Können sich die Karlsruher Richter nicht einigen, wird ein Sechser-Ausschuss einberufen, dem je drei Mitglieder beider Senate angehören. Im Falle eines Patts entscheidet der Präsident Hans-Jürgen Papier.

53 Kommentare zu “Antrag zur Vorratsdatenspeicherung hängt in der Luft”

  1. keiner meint: (16.1.2008 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich. Kann mal jemand bitte die Weltgeschichte anhalten, bis das deutsche Verfassungsgericht die Zuständigkeit geklärt hat??

  2. Lachhaft meint: (16.1.2008 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich …

    Geht es eigentlich um "dürfen" oder um "müssen"?
    Kann man sich dabei was verdienen oder seine Karriere kaputt machen?

  3. Kai König meint: (16.1.2008 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    Verkehrte Welt!
    Richter reißen sich um ein Verfahren!
    Die Zeit und Mühen, die die BVR darauf verwenden dieses Verfahren zu erhalten, sollten die lieber darauf verwenden die vielen noch anhängigen und bald überfälligen Verfassungsbeschwerden mal zu bearbeiten….

  4. Fleudeu meint: (16.1.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Kinder.

  5. Detlev T. (Link) meint: (16.1.2008 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Ist doch nicht wichtig, welcher Senat den Eilantrag ablehnt – und wann. Oder glaubt etwa jemand, dass dieser Erfolg haben wird? Welches hochstehende Rechtsgut wird gefährdet, wenn etwaige, schon gesammelte Daten nach dem Urteil in der Hauptsache ja einfach gelöscht werden könnten?

  6. HolgerK meint: (16.1.2008 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch zauberhaft – und ein Schelm, wer böses dabei denkt. ich stelle mir gerade vor, der Einsatz der Bundeswehr oder ähnliches muss SCHNELL vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden:" Wir wollen" – "Nein wir" – Ach, da gründen wir mal einen Arbeitskreis. Hat jemand Tee und die Gesprächskerze dabei?

  7. martin meint: (16.1.2008 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    die karriere kaputt machen? was will denn ein 60jähriger jurist noch erreichen, wenn er aus dem BVG ausscheidet? oh mann.

    ich glaube eher, jeder will sich mit einer schicken urteilsbegründung profilieren, die das gesetz genüsslich in der luft zerfetzt.

  8. Tom meint: (16.1.2008 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    (Kalaueralarm) "Und der Präsident ist geduldig…"

  9. Erkmar Feil meint: (16.1.2008 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Anstatt das man sich mal kurz zusammen an den grossen runden Tisch setzt… typisch…

  10. Judas meint: (16.1.2008 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Na, da wird ja dann wohl nach Papierform entschieden…

  11. Mathias Schindler (Link) meint: (16.1.2008 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    ich hoffe, die "unterlegene" Seite bekommt dennoch die Möglichkeit, durch Mitgestaltung die inhaltliche Qualität der Entscheidung zu erhöhen.

  12. der echte n.n. meint: (16.1.2008 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    die eile der behörden ist halt ein bisschen anders definiert, als die der nichtbehördenangehörigen …

  13. Gandhi meint: (16.1.2008 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Und wieder einmal ein Hoch auf die deutsche Bürokratie.
    Ziehen wir die Rangeleien mal wieder so lange hin, bis die Angelegenheit "hoffentlich" in Vergessenheit gerät.
    Schade, daß man sich nicht mehr auf Recht und Gesetz verlassen kann! Hilft nur eins: Auswandern auf eine einsame Insel.

  14. PeterPetersen meint: (16.1.2008 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich eilt also nichts. Wo ist das Problem? Es soll ja auch (hoffentlich begründete) Verfassungsbeschwerden in der Sache gegeben haben, die ausdrücklich auf eine übertriebene Eilentscheidung verzichtet haben. Schrieb einst genau diese taz.

  15. Treater meint: (16.1.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Sollen halt beide Senate den Antrag bearbeiten…

  16. Niemand meint: (16.1.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Naja – wenn dadurch wenigstens "Wettbewerb" entsteht und dieser die Qualität der Diskussion/Argumentation erhöht, reicht mir persönlich in diesem Fall sogar eine etwas weniger eilige Eilentscheidung.

  17. g.g meint: (16.1.2008 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Falls hier nur eine EU-Richtlinie nachvollzogen wird, vermindert es die Erfolgsaussichtern der Klage.
    Beim EU-Haftbefehl hat ein Verfassungsrichter in seinem Minderheiteitenvotum geschrieben, es mangele der Mehrheit des erkennenden Senats an Solidarirär gegenüber der EU. Da schon wieder der urdeutsche traditionelle Kadavergehorsam.

  18. gant meint: (16.1.2008 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    @17
    Vermutlich wird die Eilbedürftigkeit noch vor einer Zuständigkeitseinigung verneint, weil zwischenzeitlich die andere(n) Verfassungsbeschwerde(n)entschieden wurden. ;-(

  19. falky meint: (16.1.2008 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    typisch deutsch xD

  20. quasimodo meint: (16.1.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Wie ist den die Büroadresse? Vielleicht hilft es wenn ich den Damen und Herren einen Würfel zur (als) Entscheidungshilfe hinschicke. ;-))

  21. martin meint: (16.1.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @7, 21, 26:
    schreibt mal eure trackback-einleitungen vernünftig. uwe zitiert mit seinem eintrag hier lediglich die taz.

    oder wenn schon, dann benennt ihn doch gleich als verfasser des artikels, investigativ-journalisten und gleich auch noch beschwerdeführer.

  22. abc meint: (16.1.2008 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch wirklich unglaublich: Nehmen wir mal an, der Eilantrag sei tatsächlich begründet und das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig. Dann bleibt es also einfach so erstmal in Kraft, nur weil der Gesetzgeber so geschickt war, es erst am Tag vor dem Inkrafttreten zu veröffentlichen. Und dann befasst sich das Gericht erst noch bis Zuständigkeitsfragen, bevor es wenigstens einstweilig entscheidet.
    Nach meinem Verständnis von einer funktionierenden Justiz hätte sich das Gericht noch am 31.12.07, also VOR Inkrafttreten des Gesetzes zusammenseten müssen, um wenigstens darüber zu entscheiden, ob es zu vertreten ist, dass das Gesetz die ersten Wochen bis zur Entscheidung des Eilantrags in Kraft bleibt. Außerdem hätte das Gericht ja auch die Zeit vom Beschluss des Bundesrats bis zur Veröffentlichung nutzen können, um wenigstens schon mal die Zuständigkeitsfrage zu klären.

    Man stelle sich einmal vor, der Bundestag beschließt ein Gesetz, dass es erlaubt, dass der Bundesinneminister Personen töten lässt, die er für gefährlich hält. Das ist dann auch erstmal gültig, obwohl es offensichtlich verfassungswidrig ist. Bis das Bundesverfassungsgericht mal einen Termin frei hat, sind halt schon einige Leute tot, stört ja keinen.

  23. ninjaturkey meint: (16.1.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Wie – EU-Recht? es handelt sich hierbei doch glaskar um eine Verfassungsbeschwerde, d.h. sie bezieht sich auf unsere Bundesdeutsche Verfassung bzw. unser Grundgesetz. Dass hier EU-Recht involviert ist, oder als Begründung für den mutmaßlichen Verfassungsbruch herangezogen wird, ist doch erst einmal sekundär. Damit ist eindeutig der erste Senat zuständig. Aber ich denke da wohl nicht "juristisch" genug (sorry, Udo).

  24. Anon123 meint: (16.1.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Der Richter aus dem 2. Senat, der so sehr darauf pocht bei der Vorratsdatenspeicherung mitzuentscheiden, ist Udo Di Fabio. Laut Wikipedia wurde er von der CDU/CSU nominiert. Herr Di Fabio hat ebenfalls laut Wikipedia bisher 2 nennenswerte Auszeichnungen bekommen, eine von der FAS und die andere von der INSM zum "Reformer des Jahres 2005". Heise-Leser werden spätestens jetzt aufmerksamer lesen :D

    INSM steht für "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft". Kritische Stimmen behaupten aber, die INSM wäre gar nicht sozial, sondern eher neoliberal. Durch subtile Meinungsmache würde sie versuchen, die Positionen ihrer Mitglieder ans Volk zu bringen. Ihr Name sei dabei Methode.

    Mir als Fan von Verschwörungstheorien stellen sich jetzt folgende Fragen: würde sich ein Richter des BVerfG wissentlich oder unwissentlich von Lobbyisten beeinflußen lassen? Was für ein Interesse könnte die Wirtschaft an einer Desensibilisierung der Menschen im Umgang mit ihren persönlichsten Daten haben?

    Die paar Zeilen waren nur "laut" gedacht, bevor sich jemand beleidigt fühlt! In der Onlineausgabe der SZ findet sich ein Artikel über Lobbyismus, der den Anstoß dazu gegeben hat.

    Wikipedialinks:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Di_Fabio
    de.wikipedia.org/wiki/Ini...e_Soziale_Marktwirtschaft

  25. Dienstbote (Link) meint: (16.1.2008 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Anon123 ich stimme dir mal ganz geschmeidig zu. Genau meine Meinung hast du wiedergespiegelt. Danke.

  26. dh meint: (16.1.2008 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Nun ja. Was den Rechtsschutz im konkreten Fall angeht, ist die Verzögerung natürlich bedauerlich und schwer hinzunehmen. (Allerdings wurden viele Daten auch bisher drei Monate gespeichert und für die neu hinzugekommenen Daten scheint die Speicherung langsamer anzulaufen als gedacht, s. SZ v. 15.1., S. 1)
    Langfristig wäre es allerdings vielleicht gar nicht so schlecht, wenn der zweite Senat für zuständig erklärt würde. Der erste Senat hat in seinem Beschluss vom 13.3.2007 (bundesverfassungsgericht....s20070313_1bvf000105.html) die sog. Solange II-Rechsprechung auf die Überprüfung von durch EG-Richtlinien determiniertes Gesetzesrecht übertragen, will also auch in diesem Zusammenhang seine Prüfungskompetenz weitgehend zurücknehmen, was zu größeren Rechtsschutzlücken führen könnte. (Dies dürfte auch einer der Gründe sein, warum die Massen-Verfassungsbeschwerde so betont, dass das Umsetzungsgesetz über die Richtlinie hinausgehe.) Di Fabio hat auf diesen Problemkomplex bereits vor zehn Jahren hingewiesen (NJW 1997, 2863), es geht also tatsächlich (wahrscheinlich) um das "große Ganze". Wie der zweite Senat das Problem lösen würde, ist freilich wiederum unklar…

  27. Volker meint: (16.1.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @28 abc: nun handelt es sich aber um Datenspeicherung und nicht um Erschießungen. Dies wird das BVG bei seiner Abwägung wie eilig die Entscheidung ist berücksichtigen. siehe auch @6, dem kann ich mich nur anschließen.

  28. Niemand meint: (16.1.2008 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    BVerfG :)

  29. Sinnfrei meint: (16.1.2008 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Bis das entschieden wurde, hatte die Bundesregierung genügend Zeit ihnen folgsamere Richter zu bestellen: taz.de/1/politik/deutschl...c=TE&cHash=d921d04716

    Schönes Spiel …

  30. kosmar (Link) meint: (16.1.2008 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    falls die sich nicht einigen können, würde ich mich anbieten, das notfalls zu entscheiden. hat mal jemand die telefonnummer?

  31. RA JM (Link) meint: (16.1.2008 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @ 34: Richtig, nur Volker u.a. werden es so kurz nicht verstehen, also:

    Es gibt kein BVG, sondern nur ein BVerfG (und ein BVerwG, deshalb funktioniert BVG auch nicht).

  32. Niemand meint: (16.1.2008 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @38 RA JM
    Wollte nur korrigieren – aber Sie haben recht. Damit Ihre Belehrung allerdings vollständig ist, fehlt jetzt nur noch der Hinweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe :-D

  33. niels | zeineku.de (Link) meint: (16.1.2008 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Anon123: Wenn man berücksichtigt, wie Herr DiFabio sich in der letzten Zeit über den Umgang des GEsetzgebers mit den Grundrechten geäußert hat, hätte ich nix dagegen, wenn sein Senat über die Verfassungsbeschwerde entscheidet.

  34. Daniel K meint: (16.1.2008 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Ich findes es wahrlich etwas übertrieben so einen Hickhack darum zu machen, wer nun die Verfügung abbügeln darf :D

  35. Kangaxx (Link) meint: (17.1.2008 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Das ist für mich typisch deutsch. Mal einfach machen geht in diesem Staat nicht.

  36. Arne meint: (17.1.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Mein Mobiltelefon und meine UMTS-Karte sind jedenfalls seit dem 01.01.2008 aus.

  37. Herr Jehmineh meint: (17.1.2008 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Herr Jemineh – die haben wohl nichts besseres zu tun?

  38. Monika (Link) meint: (19.1.2008 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    es ist zum….. (undamenhafter Fluch)

    bei mir "Dahoam" würde man das als "höheren Zihalismus" bezeichnen.

    Literaturangabe:Heimitteo Doderer- Strudlhofstiege, Figur:Amtsrat Zihal,

    oder das Wiehern des Amtsschimmels von Karlsruhe höre ich bis nach Österreich.

    es mag rechtsstaatliche Gründe für diese Verzögerung geben. Das Bedauerliche daran ist nur, dass ich durch solche Gründe mein Vertrauen in diesen Rechtsstaat langsam aber sicher verliere, nachdem ich es mir endlich hart erkämpft habe.

    lg
    Monika

  39. Just_Me meint: (20.1.2008 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Uhm… Nur um den Gesichtspunkt in die Diskussion einzubringen. Die Frage welcher Senat zuständig ist, ist m.E. nicht allein eine danach, "wer das Prestige erntet" (Mal ganz abgesehen davon, dass man durchaus Diskutieren kann, ob überhaupt welches und wieviel davon hier gewonnen werden kann). Vielmehr könnte es sich auch um eine Frage des Art. 101 GG, der Garantie des gesetzlichen Richters handeln. Ein Fehler bei so entscheidenden Voraussetzungen bei der Durchführung eines Bedeutenden Verfahrens , so lässt sich durchaus argumentieren, sollte mit dem notwendigen Zeitaufwand vermieden werden.

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