17.1.2008

Ampel rot, Motor aus – Handy erlaubt

Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2007 (Az: 2 SsOWi 190/07) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Autofahrer hielt an einer Ampel, die „Rot” anzeigte. Er schaltete den Motor ab, nahm sein Handy und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Nachdem er das Gespräch beendet hatte, schaltete die Ampel auf Grün, woraufhin der Autofahrer den Motor startete und losfuhr. Er wurde von Polizeibeamten beobachtet, die ihm ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erteilten, weil er als Autofahrer das Mobiltelefon nicht benutzen dürfe. Das war aus Sicht der Polizisten auch bei abgeschaltetem Motor im Straßenverkehr der Fall. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer noch, weil es ohne Bedeutung sei, dass der Fahrer den Motor ausgeschaltet habe. Schließlich habe der Fahrer sich im Straßenverkehr bewegt.

Vor dem Oberlandesgericht hatte die Beschwerde des Fahrers aber Erfolg. Der Autofahrer wurde freigesprochen. Zwar dürfe der Fahrer als Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen. Dies gelte jedoch nach der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise dann nicht, wenn das Auto stehe und der Motor abgeschaltet sei. Die Situation an der Rotlichtampel stelle diese Ausnahme dar, denn der Fahrer habe mit Abschalten des Motors die Regelung befolgt. Weil er sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhalten habe, könne er auch nicht mit einem Bußgeld belastet werden. So auch das Oberlandesgericht Bamberg in seinem Urteil vom 27. September 2006 (Az: 3 Ss Owi 1050/06).

26 Kommentare zu “Ampel rot, Motor aus – Handy erlaubt”

  1. Ich will auch mal kommentieren meint: (17.1.2008 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Und was gilt bei einer Start/Stopp Automatik? Ob da das OLG nicht etwas kurz gedacht hat?

  2. Udo Vetter meint: (17.1.2008 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Die Straßenverkehrsordnung (§ 23) ist eigentlich klar formuliert:

    "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

  3. Brandau meint: (17.1.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung entspricht ja auch dem Sinn des Gesetzes. Wer mit abgeschalteten Motor hält, der kann auch bei stärkster Ablenkung durch das Handy den Straßenverkehr nicht aktiv gefährden. Und das soll ja wohl verhindert werden.

  4. Randalf meint: (17.1.2008 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Und ist das Parken bzw. Halten im Kreuzungsbereich nicht verboten *g*?

  5. Jens meint: (17.1.2008 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @4: Ja, und? Inwiefern soll das im vorliegenden Fall relevant sein?

  6. RA JM meint: (17.1.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Ein Blich in's (etwas verunglückte) Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung, das gilt auch für Strafrichter …

    Bedauerlich, dass es hier erst wieder einer OLG-Entscheidung bedurfte.

  7. Chaaron meint: (17.1.2008 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Mal was ganz anderes:
    gefunden in den Teilnahmebedingungen auf iphone.adrom.de
    "Vor der Anmeldung müssen Sie zunächst die Teilnahmebedingungen akzeptieren und 18 Jahre alt sein, was mit Ihrer Teilnahme automatisch der Fall ist."
    verstehe ich das richtig? die machen aus mir einen 18jährigen, wenn ich mich da anmelde?
    das nenn ich doch mal jungbrunnen…

  8. Thomas meint: (17.1.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, die Bul^H^H^HPolizeibeamten wurden {mindestens) zur Nachschulung geschickt, Lektion 1: Lesen und Verstehen von einfachen Texten.

  9. A. John meint: (17.1.2008 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer noch, weil es ohne Bedeutung sei, dass der Fahrer den Motor ausgeschaltet habe. Schließlich habe der Fahrer sich im Straßenverkehr bewegt.
    Genau das hat er eben nicht, wenn er, noch dazu mit abgestelltem Motor, an einer roten Ampel STEHT.
    OK, das ist Haarspalterei, aber es geht ja auch um juristisches… ;-)

  10. Stefan meint: (17.1.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @8 War zwar falsch, was die Polizisten gemacht haben, das groessere Problem sind aber offensichtlich die Richter der ersten Instanz, die auch im Nachhinein die Zeit haetten haben muessen mal im Gesetz nachzusehen. Das ist etwas, was die Polizisten vor Ort wohl nur schwer tun koennen.

  11. Herr Jehmineh meint: (17.1.2008 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Nur warum ist das Telefonieren bei laufendem Motor verboten, wenn das Kfz am Straßenrand oder auf einem Parkplatz steht? Die Gefährdung durch ein an der Ampel stehendes Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor und telefonierendem "Fahrer" ist doch z.B. durch Behinderung von Rettungsfahrzeugen deutlich höher – wenn der "Telefonist" nicht beim Hören des Martinhorns sein Telefon sofort wegschmeißt und durchstartet.

  12. Gerhard meint: (17.1.2008 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    @11: Der Fahrer dürfte sich in diesem Fall ohnehin nur äußerst vorsichtig in die Kreuzung hineintasten. Hektiker die „ihr Telefon sofort wegschmeissen und durchstarten“ sollten darauf allerdings im Interesse aller Verkehrsteilnehmer besser verzichten.

  13. Günther meint: (17.1.2008 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Warum es da eines OLG bedarf, um das Gesetz zu lesen… U.V. hat's ja nochmal zitiert.

  14. abc meint: (17.1.2008 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @11(Herr Jehmineh): Wer sagt denn, dass das verboten ist? Zumindest beim Parken auf einem Parkplatz würde ich nicht sagen, dass jemand das Fahrzeug "führt". Ist aber wohl eher irrelevant, denn warum sollte man beim Parken den Motor anlassen?

  15. Jens meint: (17.1.2008 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    "Im Straßenverkehr bewegen" – imho kann damit auch gemeint sein, dass man ein (passiver) Teilnehmer ist. Aber ich bin mit der Auslegung nicht vertraut.

  16. 4thmarch meint: (17.1.2008 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @11
    Das Gesetz soll den Normalfall erfassen, Fahrer steht an Ampel und Motor läuft.

    Eine Frage wäre, ob das Fahrzeug noch geführt wird, oder hält oder parkt.

  17. …. meint: (17.1.2008 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    Diese Aussage hat mich auch schonmal vor 2 Jahren vor einer Strafe bewahrt. Allerdings waren in meinem Fall die Polizisten direkt einsichtig und verzichteten auf Anzeige der angeblichen OWI.

  18. Ein Merker meint: (17.1.2008 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @11
    Weil nur Umweltferkel mit laufendem Motor in der Gegend herumstehen. Egal ob telefonierend oder nicht.

  19. Michi meint: (18.1.2008 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    Da gab es auch mal einen lustigen Fall in Zürich. Der Fahrer eines Smarts hatte im Stau die "20 Minuten" (eine Gratiszeitung) auf den Knien und auf Teilen des Lenkrades und las jeweils während des Stillstands. Die 4 Stadtpolizisten im VW-Bus dahinter fanden das relativ interessant , hielten den Fahrer daraufhin an und büssten ihn mit CHF 100. Leider gerieten sie an den Falschen. Der Fahrer ist renommierter Prozessanwalt, Jus-Professor an der Uni Zürich und Spezialist für Kreuzverhöre. Er hat die Sache bis vor das Bundesgericht durchgezogen. Die Polizisten kamen während einer vorhergehenden Verhandlung recht ins Schwitzen, u.a. weil sich der Prof. auch als Spezialist für Kreuzverhöre entpuppte. Sein Standpunkt war hauptsächlich, dass der Sachverhalt in der Busse nur ungenügend bzw. falsch wiedergegeben wurde und verlangte die Korrektur. Er wäre laut eigener Aussage sogar bereit gewesen die Busse zu bezahlen, wenn sie denn richtig gewesen wäre.
    Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass sich das lesen der Zeitung während dem Stillstand des Fahrzeugs wesentlich vom Benutzen eines Mobiltelefons unterscheidet (BGE 120 IV 63) und dass der Fahrer nicht gegen Verkehrsregeln vertsossen hat.

    [Markus Felber, Zulässiges Zeitunglesen im Stau, in: Jusletter 25. Sept. 2006
    Entscheid des BGer: 6P.68/2006 (http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=06.09.2006_6P.68/2006)
    Die Details, welche nicht aus dem Urteil entstammen sind gibt's hier: http://www.nzz.ch/2006/09/24/hg/articleei5j5_1.63006.html

  20. shortTimeimAuto meint: (18.1.2008 um 08:08) AntwortenReply to this comment

    Nr. 14

    also es kann schon Gruende geben wenn es kalt ist im Auto den Motor anzulassen.

    So junge Leute die mit der Freundin 2 Stunden im Auto sind!
    Das kann manchmal recht kalt werden.

    Anscheinend schreiben hier nur Omas und Opas die ihre Jugend vergessen haben,
    ODER irre ich mich da?

  21. Frank meint: (18.1.2008 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Wirklich interessante Ansichten hier… ich erinnere mal an §1 STVO: "Jeder hat sich so zu verhalten, das kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.".

    Ein Urteil im Sinne aller Verkehrsteilnehmer wäre also gewesen, ihn zu verknacken, weil er bedingt durch die Ablenkung des Telefonierens nicht sicherstellen kann, bei Grün auch zügig loszufahren und somit andere Verkehrsteilnehmer vermeidbar behindert.

    Ich bin kein Jurist. Aber ich erwarte eigentlich von Juristen, dass sie nicht nur stur lesen können, sondern Gesetze auch so interpretieren (und Spielraum ist da immer), dass die richtigen Signale für die Allgemeinheit gesetzt werden.

    Wer telefonieren will, soll ich bitte einen richtigen Parkplatz suchen.

  22. SagNiemalsvarNi meint: (18.1.2008 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    @21: Dass die "Auslegung" (= Beugung) von Gesetz das Recht und die Pflicht jedes Richters sei, war gängige Ansicht bei diversen Nazijuristen.
    Sie glauben, dass Richter "Signale für die Allgemeinheit" setzen müssen, und dazu Gesetze interpretieren müssen? Dann "interpretieren" zur Abwechslung mal Sie, und zwar Artikel 20(3) GG, beachten Sie das 13. und das letzte Wort ("Rechtsprechung", "gebunden") und Art. 97(1) GG ("Die Richter sind … dem Gesetz unterworfen").

    Wieso behindert jemand mit nem Funkfernsprechapparat in der Hand andere Verkehrsteilehmer mehr, wenn er vor einer roten Ampel wartet? "Mehr als nach den Umständen vermeidbar". Sie machen immer nen Kickstart wenn die Ampel auf dunkel-orange springt, wa? :P

    Wer frei sein will, soll sich bitte einen richtigen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat suchen. *keuch*

  23. Ein Merker meint: (18.1.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @20:

    Bitte besuchen Sie, bevor Sie andere Diskussionsteilnehmer, ohne sie zu kennen, als "Omas und Opas" titulieren, erst einmal eine Fahrschule. Dort wird man Sie hoffentlich auch über den § 30 StVO unterrichten.
    Bei der Fortsetzung eines derart ignoranten Verhaltens auf Kosten der Umwelt besteht die Gefahr(?), dass Sie niemals Opa werden.

  24. 4thmarch meint: (18.1.2008 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @21
    Das ist (wenn überhaupt) ein anderes Vergehen und mit großer Sicherheit inzwischen verjährt.

  25. ben meint: (18.1.2008 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @23 "Bei der Fortsetzung eines derart ignoranten Verhaltens auf Kosten der Umwelt besteht die Gefahr(?)"

    Wer seinen Motor während eines kurzen Gesprächs im kalten Winter im Stand laufen lässt, tut das auf Kosten der Umwelt? Und wer mit seinem Auto jeden Tag unterwegs ist, im Sommer nach Südfrankreich, im Winter in die Alpen und am Wochenende zum Einkaufszentrum fährt, ist ein guter Mensch? Von den Ferienflügen gar nicht zu reden.
    Manche Menschen haben vor lauter Angst, ihr Mitmensch könnte sich einmal etwas mehr erlauben als sie selbst, die Relationen völlig verloren. Hauptsache er kann seine eigenen Vorstellungen an anderen umsetzen.

  26. Freckert meint: (21.1.2008 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    @20 shortTimeimAuto
    "So junge Leute die mit der Freundin 2 Stunden im Auto sind!
    Das kann manchmal recht kalt werden."

    Tststs…Diese Jugend von heute. DAMALS (hust…Schwester meine Tropfen) haben wir keine Heizung im Auto gebraucht :-)) Geschweige denn einen laufenden Motor. Da ist was anderes "gelaufen". hihi

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