18.1.2008

Beamte in NRW beim Gehalt “abgekoppelt”

Die Gehälter aller Beamten des Landes Nordhrin-Westfalen sind verfassungswidrig niedrig, denn die Bezahlung ist vom Landtag in „unzulässiger Weise“ von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden. Mit dieser Entscheidung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg das „Sonderzahlungsgesetz NRW“ vom November 2003 gerügt, mit dem das Urlaubsgeld für die rund 280.000 aktiven Beamten abgeschafft wurde.

Das Land hat mit dem gestrichenen Urlaubsgeld rund 329 Millionen Euro eingespart. Die Streichung des Ur­laubsgel­des, so meint die Kammer, sei zwar nur eine Einzelmaßnahme im Landes-Gesamtkonzept zur angestrebten Konsolidierung des Haus­halts (schließlich war den Beamten mit dem Sonderzahlungsgesetz ab 2003 auch das Weihnachtsgeld um die Hälfte gekürzt worden). In der Zu­sammenschau des Gerichts führen die Einbußen zu einer „greifbaren Ab­kopplung“ der Beamten-Versorgung von der allgemeinen Quote.

Dieser Anspruchsverlust wird nach dem Beschluss der Verwaltungsgerichts nicht durch andere Leistungen ausgeglichen. Und führt deshalb „zu einem unzuläs­sigen Eingriff“ – der Kern der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wird verletzt (AZ 2 K 3224/04).

Die un­terste Grenze der (Mindest-) Ali­mentation, sagen die Richter, ist nicht mehr gewahrt. Die Unterschreitung könne nicht mehr durch den Entscheidungsspielraum des Gesetz­gebers gerechtfertigt werden. In diesem Zusammenhang hatte vor erst einem halben Jahr das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Kostendämpfungspauschale für rechtswidrig erklärt. Damit wird auch den 141.500 Pensionären die Beihilfe zu Behandlungskosten bei Krankheiten gekürzt.

Gegen die Streichung ihres Urlaubsgeldes haben ein Polizeioberkommissar aus dem Hochsauerlandkreis und ein Justizamtsinspektor aus dem Märkischen Kreis geklagt. Die insgesamt vier Verfahren nutzte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts jetzt zu einem Rundumschlag aus. Ihr Befund, so heisst es ausdrücklich, gilt für die Besoldung aller nach den Bundesbesol­dungs­ordnungen A, B und R besoldeten Beamten und Richter des Landes Nord­rhein-Westfalen. Über diese Ansicht wird nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Diesem wird der Rechtsstreit vorgelegt, weil die nordrhein-westfälischen Richter von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausgehen. (pbd)

48 Kommentare zu “Beamte in NRW beim Gehalt “abgekoppelt””

  1. BMG meint: (18.1.2008 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Na los, ihr Beamtenhasser, kommt schon… enttäuscht mich bitte nicht…

  2. keiner meint: (18.1.2008 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Ich würde als nächstes die Arbeitslosenrate für verfassungswidrig erklären lassen. Und als nächstes die Benutzung von Nokia Handys. Zwei Probleme weniger…

  3. Jens Ferner meint: (18.1.2008 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Vorschlag an die LR NRW, bevor sie bald ruiniert ist weil sie Kostendämpfungspauschalen, Urlaubsgelder und Wiehnachtsgelder für 5 Jahre zurückzahlen muss: Jetzt noch schnell an einen Tisch mit Beamten-Gewerkschaftlern setzen und vereinbaren, dass mit sofortiger Wirkung die Einbußen reduziert werden, im Gegenzug verzichtet man seitens der Beamten auf rückwirkende Forderungen der letzten 5 Jahre. Ich fürchte nur, der Rubicon ist überschritten, die LR hat wieder mal zu lange gewartet und es kommen nachzahlungen in unvorstellbarer Höhe auf uns zu.

  4. oldschool meint: (18.1.2008 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Urlaubsgeld? Weihnachtsgeld? Was ist das? Kann man das essen?

    Fragt doch mal einen Nokia-Angestellten, der kann Euch das sicher erklären!

  5. keiner meint: (18.1.2008 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    @3 J.F.: Kein Probläm: Legen wir's auf die Steuern um! Oder Hessen bezahlt's halt noch schnell mit, aus dem Länderfinanzausgleich! Obwohl dort eine Reihe Gemeinden am Hungertuch nagen…

    Das sollten uns motivierte Beamte (siehe weiter unten Post von UV bezgl. Bearbeitungszeiten in Bayern und NRW) schon wert sein!

  6. oldschool meint: (18.1.2008 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, noch was: Wer arbeitet nochmal am Verwaltungsgericht?

  7. beamte sind doof meint: (18.1.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Mehrheitlich Beamte haben das Gesetz zu den 6 !!!Kopfnoten als Arbeitsbeschaffungsmassnahme beschlossen.
    sechs Kopfnoten – Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt, Selbständigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit.

    Hoffentlich bekommen die Beamten selber auch Kopfnoten.
    Ein aus Beamten bestehendes Gericht kippt solche Gesetze. Beamte wollen Karriere machen und aus diesem Grunde möglichst viele Untergebene haben.
    Deshalb vermehren sich die Beamten wie die fliegen.
    Seit die Post kein Beamtenladen mehr ist, funktioniert das meiste besser, wenn auch nicht gut.

  8. Volkswirt meint: (18.1.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Hab ich das richtig verstanden? Nach der Logik gilt also: Alles, was einmal gezahlt wurde, muß dann in Zukunft für immer gezahlt werden. Es darf nur erhöht werden, nicht gesenkt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind also ganz normales Gehalt? Ich dachte immer, das wäre eine freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgebers.

    Solche Urteile sind sowas von weltfremd… Wie soll man bitte so jemals einen ausgeglichenen Haushalt hinkriegen? Aber das ist wieder mal das schöne St. Florians-Prinzip: Gespart muß werden, aber bitte bei allen anderen, nur nicht bei mir! Das die richtige soziale Einstellung. Zum k***en…

  9. Pups meint: (18.1.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    "280.000 aktiven Beamten"

    hihi

  10. B.amter meint: (18.1.2008 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, man sollte vielleicht mal die Mühe machen und die Lohnerhöhungen der letzten 7 Jahre betrachten. Dann wird man feststellen, dass die freie Wirtschaft immer mehr bekommen hat wie die Beamten – und wenn man die Inflation noch gegenüberstellt, waren die Einkommen oft real rückläufig – aber die Diäten werden ja nun um 9% erhöht :-))
    Aber das will man ja nicht sehen, immer auf die Beamten – gut so, schafft sie ab und bezahlt dafür entsprechende Reallöhne – dann erst werden vielen die Augen aufgehen.

  11. keiner meint: (18.1.2008 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Wenn die dann qualitätsgesichert arbeiten und KÜNDBAR sind: Lieber heute als morgen!

  12. RN meint: (18.1.2008 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Ist einigen vielleicht noch nicht klar geworden, dass Beamte in einem anderen anderen Arbeitsverhältnis als "normale" Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stehen?
    Es somit auch ganz andere Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen?
    Nicht alles, was in der Privatwirtschaft (arbeitsrechtlich) erlaubt ist, kann in einem öffentlich-rechtlichen Angestelltenverhältnis umgesetzt werden.

  13. dooorie meint: (18.1.2008 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    Juhu! Kündbare Richter. Weisungsbefugte Justizministerien und kündbare Staatsanwälte.
    Da kann ja dann – zum Beisipiel – in Sachen Korruptionsermittlungen den Dienstherren nichts mehr passieren.

  14. Noch so ein Beamtenparasit meint: (18.1.2008 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Zitat "Seit die Post kein Beamtenladen mehr ist, funktioniert das meiste besser, wenn auch nicht gut." Zitatende

    Genau. Seit die Bahn kein Beamtenladen mehr ist, streiken die Lokführer und meinen Sie seien Flugkapitäne.
    Privatisiert doch den ganzen Laden und zahlt keine Steuern mehr, sondern für jede Dienstleistung eine Rechnung. Das spart auch das Verbringen des überschüssigen Geldes in die Schweiz.
    Mal nebenbei: Die Medien meinen ja immer der durchschnittliche Beamte sei Oberstudienrat mit A12/A13. Das hilft dem Justizhauptwachtmeister (A4/A5) aber leider nicht bei seinen Klimmzügen am Brotkasten.

  15. nils meint: (18.1.2008 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Jetzt tut doch mal nicht als würden die Beamten den deutschen Karren an die Wand fahren. Ob die Gerichtsentscheidung OK ist kann ich nicht beurteilen, aber hier fängt schon wieder das allgemeine Genörgel über den Kläger an, nur weil er es gewagt hat vor Gericht zu ziehen. Wegen Geld, noch nicht einmal aus Langeweile oder bloßer Lust an unsinnigen Klagen. Außerdem war die Klage offenbar nicht so unsinnig, zumindest gibt es Richter die das so sehen.
    Beamte dürfen nicht streiken, Lokführer schon. Und habt ihr auch über die genörgelt?
    nils

  16. oldschool meint: (18.1.2008 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Warumist ein Beamten-Arbeitsverhältnis so anders als das von normalen Angestellten?
    Um die Anfälligkeit für Bestechung und Vorteilnahme zu verringern.
    Und was hilft es? Gar nicht!

    Da, wo es sich lohnt, wird geschmiert, was das Zeug hält. (Insbesondere in einem gewissen Kuppelgebäude in Berlin…)

    Und die, die sich nicht schmieren lassen, kapitulieren irgendwann vor der Bürokratie und ihren woanders "weggelobten" Vorgesetzten und machen Dienst nach vorschrift, anstatt ordentlich zu arbeiten – ihr Job ist ja nicht wirklich in Gefahr…und nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld leckt sich jeder normale Angestellte die Finger!

  17. banane meint: (18.1.2008 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Das schlimme finde ich das es unter den Beamten arme Säue gibt die versuchen den Laden am Laufen zu halten, sich den Arsch aufreißen (diese Leute sind so muß man leider sagen meist in den unteren Besoldungsstufen zu finden) und andere (meist in den Etagen oben drüber) schaukeln die Eier. Das kann man nicht verallgemeinern sicher. Fakt ist aber das Behörden mangels Leistungsdruck durch drohenden Arbeitsplatzverlust wesentlich träger sind als privatwirtschaftliche Unternehmen. Was kann mir schon passieren… ich werd entweder versetzt oder (wenn schon weit genug oben) weggelobt. Bis dahin ruh ich mich auf dem Rücken meiner Untergebenen aus.
    Weihnachtsgeld? LOL… Urlaubsgeld? Doppellol… sowas hab ich in meiner ganzen Berufslaufbahn erst einmal bekommen. Sie müssen auf einmal 42h arbeiten? Och… ich kann froh sein wenn ich nach 42h mal ins Wochenende darf. Derartige "Wehwehchen" entlocken mir nur ein müdes Lächeln.

    @10: Wenn Du die Statistiken genauer liest wirst Du feststellen das die Reallöhne durch zusätzliche Abgaben (die Beamte teilweise nichtmal zahlen – und trotzdem von der Solidargemeinschaft profitieren) und die Inflation INSGESAMT gesunken sind und nicht nur bei den Beamten.
    Warum die die einzigen sein sollen bei denen die Reallöhne nicht sinken dürfen ist mir schleierhaft. Die Beamten abzuschaffen ist völliger Unfug, nur wäre eine "leistungsorientierte" Bezahlung statt eine nach Dienstjahren angebracht, und zwar auf ALLEN Hierarchiestufen. Und zu den höheren Löhnen in der Wirtschaft möchte ich nur mal anmerken das die Gesetze des Kapitalmarktes auch hier gelten: Geringes Risiko = geringe Rendite. Sie verdienen weniger, laufen aber auch nicht Gefahr Zeiten der Arbeitslosigkeit überbrücken zu müssen, von ihrer Altersversorgung reden wir garnicht erst. Wer höhere Rendite will dem steht es frei in die Freie Wirtschaft zu gehen, und damit auch ein höheres Risiko zu tragen.

    @11: Die Unkündbarkeit ist in meinen Augen das geringste Problem. Ich kann einem unkündbaren Mitarbeiter auch die Hölle heiß machen ohne ihm mit der Kündigung zu drohen, indem ich z.B. engagierteren Mitbeamten Anreize biete was zu leisten um auch jenseits der berühmt berüchtigten Meritokratie aufsteigen zu können. Warum muß alles über negative Konsequenzen laufen?

    Die gehaßten Beamten sind auch nur Menschen die Einschnitte in ihren Wohlstand genauso ungern sehen wie jeder Nichtbeamte auch. Ihre "Meckerschwelle" ist nicht höher und nicht niedriger als die ihrer Mitmenschen aus der Wirtschaft. Der Unterschied liegt nur darin das sie bisher in weitaus ruhigerem Fahrwasser dahingedümpelt sind da alles so schön geregelt ist/war und man sich von Dingen wie wechselhafter Konjunktur, Rezessionen und Krisen geschweige denn Insolvenz des Arbeitgebers sicher wähnte. Sie müssen sich nur an das gewöhnen das für privatwirtschaftliche Arbeitnehmer Alltag ist und das ist hart… aber längst überfällig.

  18. nogger meint: (18.1.2008 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Na klar – war ja zu erwarten, dass das erst Posting (BMG) sich erfüllt – es kommen wieder die üblichen Vorwürfe an die Beamten, wobei mal eben Richter=Beamter gesetzt wird, Angestellter und Beamter gleich gemacht werden und auch die Situation Arbeitslose (Nokia) und Beamte gegeneinander aufgewiegelt werden.
    @4 (oldschool): mit der Argumentation kannst du die Tarifverhandlungen der nächsten Jahre überall stoppen – Bevor also der Stahlarbeiter, Drucker, Maurer, Verkäufer…. mehr Geld bekommt, sollen aller erst einmal an die denken, die froh wären, überhaupt Geld zu bekommen.

    Dass ich als Beamter weniger verdiene, als gleichwertig in der Freien Wirtschaft arbeitende ist mir schon klar – schließlich bin ich unkündbar – aber mit dem Argument muss irgendwann mal Schluss sein.
    Seit ich Beamter bin:
    - zwei Null-Runden
    - fast immer Besoldungsanpassung geringer als bei den Angestellten im öD (die ja schon weniger als in der Wirtschaft bekommen)
    - Streichung Urlaubsgeld
    - Kürzung jährliche Sonderzulage (Weihnachtsgeld)
    - Verlängerung der Arbeitszeit
    - Wegfall eines freien Tages
    und und…

    Wenn das Beamtentum nur Vorteile hat: warum seid ihr es nicht geworden?
    Als ich Beamter wurde hieß es von allen möglichen Leuten:
    "Warum das? Mit deinem Wissen kannst du doch überall richtig Geld verdienen – als Beamter verdienst du doch nix"
    die gleichen Leute sagen heute:
    "Warum meckerst du? Du hast doch ein sicheres Einkommen"

  19. Ische meint: (18.1.2008 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    <strong
    Und die, die sich nicht schmieren lassen, kapitulieren irgendwann vor der Bürokratie und ihren woanders “weggelobten” Vorgesetzten und machen Dienst nach vorschrift, anstatt ordentlich zu arbeiten – ihr Job ist ja nicht wirklich in Gefahr…und nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld leckt sich jeder normale Angestellte die Finger!
    >

    WORD!

  20. R.A. meint: (18.1.2008 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Kein Mensch und speziell kein Richter kann festlegen, was denn nun wirklich ein angemessenes Beamtengehalt im Vergleich zur Privatwirtschaft ist – alleine schon weil die Konditionen in der Privatwirtschaft so unglaublich unterschiedlich sind.

    Am Ende bleibt also nur die marktwirtschaftliche Lösung: Solange noch genügend Leute Beamte werden wollen, können die Konditionen so schlecht nicht sein.

    Ansonsten bin ich aber wieder einmal erstaunt, was angeblich so alles in der Verfassung stehen soll.
    Wenn die Richter nun behaupten, die Verfassung würde eine Ankopplung der Beamtengehälter an eine "allgemeine Quote" zwingend vorschreiben, dann würde mich alleine schon mal interessieren, was eigentlich diese ominöse Quote sein soll und wer die festlegt.

    Mit anderen Worten: Hier haben Leute mit heftiger persönlicher Befangenheit eine lächerliche Begründung zusammengeschustert.

  21. Lurker meint: (18.1.2008 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    @Volkswirt:

    Dann würde es vielleicht helfen, sich zu informieren. Schon beim gewöhnlichen Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld idR. (abhängig natürlich von den vertraglichen Vereinbarungen) ein einklagbarer Anspruch – von "freiwillige Leistung" keine Spur. Stichwort "betriebliche Übung"… wenn der AG nicht mehr zahlen will, muß er erstmal eine Kündigung durchsetzen.

    Bei Beamten dagegen gelten noch ganz andere Prinzipien – und die fallen keineswegs nur günstig für die Beamten aus. Insofern sind derartige laienhafte Erwägungen… nun ja… laienhaft.

  22. Jens Ferner meint: (18.1.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    "Am Ende bleibt also nur die marktwirtschaftliche Lösung: Solange noch genügend Leute Beamte werden wollen, können die Konditionen so schlecht nicht sein."

    Ganz genau, deswegen bezuschusst der Staat inzwischen zunehmend Jobs, die in der Bezahlung unterhalb des Existenzminimums liegen. Da die auch angenommen werden können die ja so schlecht auch nicht sein. Wenn ich das nächste Mal in Indien bin sag ich das bei der Gelegenheit auch den Kindern die da Teppiche weben. Super Einstellung. Mal abgesehen davon, dass mancher Mensch aus Überzeugung einen Beruf wie den des Lehrers ergreift und nicht wegen angeblicher Vorzüge die seltsamerweise nur die sehen, die den Job nicht kennen. Polemik ist wie Gähnen: Fängt einer an machen alle irgendwann mit. Ist ein menschlicher Reflex.

  23. Flusskiesel meint: (18.1.2008 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    @18:
    Exakt dass, was ich auch denke. Nur, ich bin damals ausgelacht worden bin, als ich mich zu einem Beruf entschlossen habe, der meistens im ÖD angesiedelt ist (bin Bibliothekar).

    Die selben Leute (die z.B. bei der Bank "Karriere" machen wollten) feinden einen heute an, weil man einen sicheren Arbeitsplatz hat.

    Übrigens wurde weiter oben behauptet, die Beamtenstellen würden sich "wie die Fliegen" vermehren.

    Das ist falsch. Was sich wie die Fliegen vermehrt, sind die befristeten Angstelltenverhältnisse.

    Übrigens:
    http://preview.tinyurl.com/2t3z7o

  24. Dirk meint: (18.1.2008 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    "Über diese Ansicht wird nun die höhere Instanz zu entscheiden haben."

    Nein, das stimmt nicht.

    Das VG Arnsberg hat entschieden, die Frage dem BVerfG vorzulegen, wozu es auch verpflichtet ist, da es nicht selbst über die Verfassungswidrigkeit entscheiden darf. Das BVerfG ist aber nicht die höhere Instanz; es ist keine Superrevisionsinstanz.

  25. Schaffi meint: (18.1.2008 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ärgern sich ja die Bürger nur über die Gleichgültigkeit der Beamten, die nur dann verschwindet wenn es um die eigenen Belange des Beamten geht. Letztendlich, ob nun Beamter oder Freiberufler, wir verdienen bestimmt alle weniger als Herr Ackermann.

  26. Andreas Bergkirchen meint: (18.1.2008 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @ 24
    Richtig.
    Das Bundesverfassungsgericht wird mit der sache befasst sein, nicht das Oberverwaltunggericht
    Wer weiss schon, was Herr Vetter da redigiert hat?

    In diesem Forum fehlt übrigens der Gedanke, dass die Landesregierung – von ihr stammt der Gesetzesentwurf – die Beamten schlichtweg ausbeutet.

    Das kommt schon, nicht mit dem Sexualstrafrecht zu verwechseln, einer vorsätzlichen (weil bewusst und gewollten) Vergewaltigung gleich.

  27. Dirk meint: (18.1.2008 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Bergkirchen: Der Beitrag wurde nicht von UV, sondern von PBD verfasst. Dennoch sollten solche Basics in einem juristischen Blog schon richtig wiedergegeben werden.

    Ansonsten stellt sich mir die an die Entscheidung anknüpfende Frage, ob damit auch die Kürzung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare um 15% verfassungswidrig sein könnte. Genauso stellt sich die Frage, ob das Urteil auch entsprechend für das wissenschaftliche Personal der Universitäten gilt (auch hier wurde das Urlaubsgeld gestrichen und das Weihnachtsgeld mehr als halbiert).

  28. der echte n.n. meint: (18.1.2008 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    täusch ich mich, oder hat das gericht da nicht auch gleich mal indirekt über die eigene R-besoldung mitentschieden!?

    was für ein schwachsinn!

  29. Dirk meint: (18.1.2008 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @28: Das Gericht hat entschieden, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, weil es selbst von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist. Mehr hat es nicht entschieden.

  30. Udo Vetter meint: (18.1.2008 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Der Fehler liegt bei mir und nicht beim pbd. Ich hatte das mit dem Bundesverfassungsgericht nicht richtig verstanden. Text ist jetzt hoffentlich verständlich und korrekt.

  31. A. John meint: (18.1.2008 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    gilt für die Besoldung aller nach den Bundesbesol­dungs­ordnungen A, B und R besoldeten Beamten und Richter des Landes Nord­rhein-Westfalen.
    und Richter Noch Fragen?
    @ 17: Fakt ist aber das Behörden mangels Leistungsdruck durch drohenden Arbeitsplatzverlust wesentlich träger sind als privatwirtschaftliche Unternehmen.
    Kann man IMO so nicht sagen.
    Leistungsdruck herrscht da durchaus, gerade in den "unteren Etagen".
    Dass deren Arbeit überwiegend sinnlos bis kontraproduktiv ist, kann man diesen jedoch nicht anlasten.
    Das Problem liegt auf der weisungsbefugten Leitungsebene.
    Der typische Verwaltungsbeamte im höheren Dienst ist, gemessen an seiner Produktivität, nicht nur maßlos überalimentiert, er müßte, gemessen an seinem "Nutzwert" für das Gemeinwohl ein Mehrfaches seines Salärs draufzahlen.
    Da sitzen viel zu oft Parteibuchinhaber, die charakterlich und fachlich selbst als Kinokartenkontrolleure überfordert wären.
    Dass deren Mängel nicht gerade motivierend auf die Untergebenen wirkt, ist IMO verständlich.

  32. Jens meint: (18.1.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @27: Weder Rechtsreferendare noch wissenschaftliche Angestellte sind Berufsbeamte.

  33. Wolf Hagen meint: (18.1.2008 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Wozu Urlaubsgeld? Den Urlaub verbringt der Beamte doch am Arbeitsplatz.

  34. Dirk meint: (18.1.2008 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Das ist mir bewusst, darum die Frage, ob die Gedanken nicht übertragbar sind. Dies gilt insbesondere für Rechtsreferendare, weil die Unterhaltsbehilfenordnung auf die Besoldungsvorschriften Bezug nimmt. Die Unterhaltsbehilfe entspricht 85% des höchsten Anwärterbezuges (früher 100%).

    Die Frage ist ja, womit das Gericht seine Auffassung begründet hat. Ich bin gespannt auf die Veröffentlichung.

  35. Jens meint: (18.1.2008 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Dirk: Nun, begründet wird die Unzulässigkeit wohl mit hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

  36. keiner meint: (18.1.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Auf gut deutsch: Das war schon immer so.

    Faktisch darf es somit keine Einschnitte bei der Beamtenbesoldung geben…

    Können Sozialhilfeempfänger ähnlichen Besitzstandsschutz geltend machen?

  37. Dirk meint: (18.1.2008 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Danke lieber Jens, das habe ich bereits dem Artikel entnommen.

    Aber da Du bestens informiert bist, verrate mir doch bitte, um welche Grundsätze des Berufsbeamtentums es geht? Welche Anforderungen und Rechtsfolgen haben diese? Warum sind diese nicht übertragbar?

    Vielen Dank schon einmal, für Deine Aufklärung!

  38. Ralf meint: (18.1.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    "Können Sozialhilfeempfänger ähnlichen Besitzstandsschutz geltend machen?"

    Warum werden die Sozialhilfeempfänger nicht einfach Beamte, wenns die Beamten doch so gut haben?

    Kleiner Witz am Rande:
    Was ist der Unterschied zwischen einem Sozialhilfeempfänger und einem Beamten?

    Der Beamte muss für sein Geld arbeiten.

  39. keiner meint: (18.1.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    … sie sitzen auf unterschiedlichen Seiten des Schreibtischs?

  40. gigi meint: (18.1.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Es herrscht Geldmangel. Da muss in der Privatwirtschaft auch der Guertel enger geschnallt werden. Nokia und seine Zulieferer zahlen keine Steuern mehr.
    Oder sollen bei Wirtschaftskrisen der in NRW ansaessigen Industrie die Gewerbesteuern erhoeht werden. Das wuerde eine Abwaertsspirale bewirken.

  41. Günther meint: (18.1.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @ 40
    Soll man den Leuten in der Wirtschaft erst mal all das zumuten, was den Beamten in den letzten 10 Jahren zugemutet wurde, dann können wir über (weitere) Kürzungen bei den Beamten reden.

  42. RN meint: (18.1.2008 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Zudem sich Nokia wohl eifrig von den Subventionen genährt hat.
    Geldmangel herrscht nicht bei der herrschenden Klasse, sondern unten. Und das betrifft den Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft genauso, wie den Beamten.

  43. Jens meint: (18.1.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums

    Sie sind nicht übertragbar, weil sie sich nur auf das Berufsbeamtentum beziehen.

  44. MB meint: (18.1.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    In der Entscheidung steht nirgendwo, dass Beamtengehälter nicht sinken dürften – auch wenn das einige hier meinen. Sie dürfen nur nicht von der "allgemeinen Quote abgehängt" werden.
    Wenn also Einkommen allgemein sinken, dürfen Beamteneinkommen das auch. Sonst aber eben nicht. Punkt.
    Reale Kürzungen durch Streichung von Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) müssen so also auch /allgemein/ vorkommen. Das scheinen die Antragsgegner dem Gericht wohl aber nicht glaubhaft gemacht haben können.

    Wenn ich mich recht erinnere, wurde für Niedersachsen vor einiger Zeit anders entschieden, kann das sein?

  45. Volkswirt meint: (18.1.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @Lurker (21): Natürlich bin ich juristischer Laie :-) Ich hab mich mal informiert (laienhaft) und das jetzt mal so verstanden: Bei nicht-Beamten kann man solche Zahlungen per Vertraag o.Ä. vereinbaren (das verstehe ich), oder man kann sie freiwillig eine Weile zahlen, und dann MUSS man auf einmal weitermachen, es sei denn, man hat jedesmal gesagt: "Das ist aber jetzt nur freiwillig, und du hast keinen Anspruch drauf!"

    Das mag ja juristisch alles so sein, aber mir erscheint das eben weder sinnvoll noch einleuchtend. Und ein Gesetz, wo das drinsteht, gibt es anscheinend auch nicht, oder?

  46. Volkswirt meint: (18.1.2008 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @MB (44). Allgemein sieht es aber so aus, daß nur noch gut 40% der Beschäftigten Weihnachtsgeld kriegen.

  47. Dirk meint: (19.1.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Wahnsinn Deine Zirkel-Argumentation. Also nochmal: 1) Auf welche Grundsätze des Berufsbeamtentums haben die Richter Bezug genommen und 2) warum sind diese nicht übertragbar.

    Und nein, sie sind nicht deswegen nicht übertragbar, weil sie sich auf die Berufsbeamten beziehen.

    Mach doch bitte hier nicht so einen auf Klugscheisser, wenn Du es doch selbst nicht weisst.

  48. Dirk meint: (19.1.2008 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    @MB: Im Verwaltungsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, insofern kommt es nicht allein auf den Vortrag der Antragsgegner an. Hier muss sich das Gericht – soweit möglich – schon selbst ein Bild machen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum