Unantastbar! Unzulässig! In keinem Fall!

Der Bundesinnenminister findet es bekanntlich empörend, dass an seiner Verfassungstreue gezweifelt wird. Dann sollte er – gerade beim Thema Menschenwürde – aber auch nicht solche Sätze sagen, wie im Interview mit der Welt:

Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.

Ein Blick ins Grundgesetz würde dem Juristen Schäuble zeigen, dass diese Aussage falsch ist, insbesondere zum Thema Menschenwürde:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Artikel 1 Absatz 1).

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in … Artikel 1 … niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Artikel 79 Absatz 3).

Für alle Grundrechte gibt es übrigens auch noch eine Regelung:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Artikel 19 Absatz 2).