21.1.2008

“Himmel”: Köln stellt alle Verfahren ein

Die zur Weihnachtszeit publikumswirksam herausposaunte Aktion “Himmel” soll einer der größten Schläge gegen Kinderpornografie gewesen sein. Zumindest in Köln ist allerdings kein sonderlicher Erfolg zu verzeichnen. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat gegen 500 Beschuldigte ermittelt und alle (!) Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt.

Das berichtet koeln.de.

Früherer Beitrag zum Thema.

(Danke an Chris Unger für den Link)

66 Kommentare zu ““Himmel”: Köln stellt alle Verfahren ein”

  1. Thex meint: (21.1.2008 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Nicht einen Zufallsfund? Schade…

  2. Hanno Zulla (Link) meint: (21.1.2008 um 12:02) AntwortenReply to this comment
  3. der echte n.n. meint: (21.1.2008 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    nach wie vielen hausdurchsuchungen, vernehmungen von familienangehörigen, geschiedenen ehen etc. sind die ermittler denn zu diesem interessanten ergebnis gekommen!?

    aber das ziel scheinen die strafverfolger ja erreicht zu haben: viele beschuldigte haben durch das ermittlungsverfahren bereits mehr gelitten, als durch eine förmliche sanktion. und demnächst wird es wieder die forderung geben, die gesetze zu verschärfen, damit man beim nächsten mal nicht wieder bei 500 vermeintlich pädophilen das verfahren einstellen muss.

  4. Thomas meint: (21.1.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Es wäre in der Tat mal interessant zu wissen, zu wievielwn Scheidungen und Kündigungen es im Zusammenhang mit den Ermittlungen gekommen ist.
    Und wenn es auch nur eine einzige ist (und ich gehe davon aus es sind bei weiten mehr) so steht das klägliche ergebnis in keinem Verhältnis zu den entstandenen Folgen für die ehemaligen Beschuldigten.

  5. banane meint: (21.1.2008 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Tja das würde mich nun auch mal interessieren welchen Kollateralschaden diese Aktion verursacht hat. Wieviele Existenzen es da "gehimmelt" hat nur damit man mal wieder sagen konnte "Wir tun was…"
    Wo bleiben die Konsequenzen für diejenigen die für dieses Fiasko verantwortlich sind? Es wird vermutlich (wie immer) keine geben. Denn man hat ja "in bester Absicht" die Existenzen von hunderten Leuten zerstört. Das "Bürgeropfer" läßt grüßen. Aber angesichts der lancierten Verdächtigenzahlen war schon von vornherein klar das dies so enden würde.

  6. RA JM (Link) meint: (21.1.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Tja, Operation gelungen, Patient tot.

  7. Sven Türpe (Link) meint: (21.1.2008 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    #4. Diese Frage habe ich mir <a href="http://erichsieht.wordpress.com/2007/12/26/wieviele-opfer-fordern-eigentlich-durchgeknallte-strafverfolger/" rel="nofollow">auch gestellt</a>, aber bislang keine Antwort gefunden. Was man auch ohne Zahlen feststellen kann: es fehlt an zwei Stellen an Kompetenz. Zum einen den Behörden, die vorhandene Datensammlungen nicht genügend kritisch be- und auswerten. Die Forensik hinkt der technischen Entwicklung hinterher; wir können heute alles mögliche sammeln und auswerten, aber wir gehen zu unkritisch mit den Ergebnissen um. Dabei sind Daten, wie hier und <a href="http://erichsieht.wordpress.com/2008/01/20/archive-konnen-tauschen/" rel="nofollow">anderswo</a> gesehen, selten so eindeutig wie sie scheinen. Zum anderen aber auch vielen unserer Mitmenschen, die von der Unschuldsvermutung wenig halten und der Ansicht sind, irgendwas werde schon sein, wenn die Polizei hinter jemandem her ist, was — mein subjektiver Eindruck — immer falscher wird.

  8. Detlev T. (Link) meint: (21.1.2008 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Wie lange wird es wohl dauern, bis jemand es als Gesetzes"lücke" bezeichnet, dass nicht alle Nacktfotos von Kindern strafbar sind?

  9. Thomas Schürmann meint: (21.1.2008 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Geniale Überschrift!

  10. banane meint: (21.1.2008 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @7:aber auch vielen unserer Mitmenschen, die von der Unschuldsvermutung wenig halten und der Ansicht sind, irgendwas werde schon sein, wenn die Polizei hinter jemandem her ist, was — mein subjektiver Eindruck — immer falscher wird.

    In der Tat ist das leider eine Schwäche vieler Mitmenschen. Meiner Meinung ist dies jedoch genau das Kalkül derer die diese "Operation" angezettelt haben. Wie hier in einem anderen Kommentarthread geschrieben wurde ist die "Angst vor öffentlicher Schande" ein sehr wirksames Druckmittel um Leute einzuschüchtern und GENAU DARAUF zielen solche Schrotschußermittlungen sowohl in Bezug auf Umfang der Ermittlungen als auch den Gegenstand ("KiPo" ist nunmal etwas das IMMER zieht) ab.

  11. Sven Türpe (Link) meint: (21.1.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    #10: Ich weiß nicht, ob man gleich nach einem Kalkül und dem Willen zur Einschüchterung suchen muss. Vielleicht lässt sich auch vieles damit erklären, dass jemand überzeugt ist, das Richtige zu tun. Oder mit Bewertungsmaßstäben, die bestimmte Verhaltensweisen fördern. Wurde jemals ein Staatsanwalt gelobt, weil er besonders eifrig Entlastendes zusammengetragen und Verfahren eingestellt hat? In der Öffentlichkeit vermutlich nicht.

  12. A. John (Link) meint: (21.1.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @ 8: Wie lange wird es wohl dauern, bis jemand es als Gesetzes”lücke” bezeichnet, dass nicht alle Nacktfotos von Kindern strafbar sind?
    Noch lange, denn das tangiert auch die Tourismusindustrie.
    Suche mal unter " Kinder+Strand " bei Google-Bildersuche.

  13. banane meint: (21.1.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @12 naja soweit sind wir davon ja nicht mehr entfernt wenn man sich den eilig "vertagten" Entwurf der Sexualstrafrechtsnovelle ansieht, den die werte Frau Zypries (mal wieder unter dem Vorwand eigentlich keinen Handlungsspielraum zu haben da US … pardon … UN Vorgabe) ausgeheckt hat.

  14. Der gern mal nachfragt, meint: (21.1.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Was ist mit den restlichen 11.500?
    Alle verhaftet?
    Geschieden?
    Arbeitslos?
    Suizid?

  15. Christian (Link) meint: (21.1.2008 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Eine furchtbare, über die Maßen gehypte PR-Aktion. Und dann nicht mal ein einziger Zufallstreffer in ganz Köln dabei. Ich finde es empörend, dass die Opfer solcher sinnlosen Verfolgungen für den ihnen entstandenen beruflichen und privaten Schaden so gar keine Entschädigung erhalten können.

    Aber wen soll man verklagen? Die Strafverfolger sind praktisch immun, der Chef hat nur im besten Interesse der Firma gehandelt und die Frau – naja, wer nach vielen Ehejahren immer noch nicht sicher ist, ob der eigene Ehemann nicht vielleicht doch ein Kinderschänder ist. war vielleicht von Anfang an nicht die richtige Heiratswahl…

    Also keine Möglichkeit gegen die unrechtmäßige Verfolgung vorzugehen. Und ein paar Strafverfolgern wird die Macht gegeben, ohne Angst vor Konsequenzen eine Existenz nach der anderen zu ruinieren. Ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat…

    Übrigens: @12 – A.John – nach solchen Begriffen sollte nun wirklich niemand mehr suchen, nicht einmal um zu testen was passiert – Vorratsdatenspeicherung nicht vergessen! Der Verweis auf die Kommentare beim lawblog wird sicher nicht zur Ausräumung irgendwelcher "Verdachtsmomente" reichen…

  16. Numanoid meint: (21.1.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @14: Die liegen im Zuständigkeitsbereich anderer Staatsanwaltschaften, die u.U. etwas länger brauchen bis sie den Fehlschlag eingestehen.

  17. Jochen Petersen meint: (21.1.2008 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Seht ihr, deswegen brauchen wir unbedingt und schnellstmöglich den "Bundetrojaner"! Da wäre schon im Vorfeld recherchiert worden und es hätte keinen Unschuldigen getroffen.

  18. Sven Türpe (Link) meint: (21.1.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    #15: Der Versuch, Suchbegriffe auf mögliche Verdachtsmomente abzuklopfen und nur noch die unverdächtigen zu verwenden, ist zum Scheitern verurteilt. Darauf lassen wir uns besser gar nicht erst ein. Auch wenn unseren Strafverfolgern das vielleicht noch nicht klar ist, aber Suchbegriffe können bestenfalls ein Indiz sein, das zusammen mit anderen Indizien und Beweisen vielleicht einen Schluss zulässt. Für sich alleine sagen sie nichts weiter aus als dass da jemand nach einer Seite such, in der diese Begriffe vorkommen, in welchem Zusammenhang auch immer. "Kinder+Strand" zum Beispiel, das könnte auch eine Suche nach Bildmaterial sein, mit dem jemand einen Vortrag über Kurheime für Kinder an der Ostsee bebildern möchte. Es gibt genau nichts, was daran verdächtig sein könnte, wenn man nüchtern und unvoreingenommen urteilt. Und wenn man sonst nichts in der Hand hat, bin ich sehr dafür, dass man dieses Argument selbst auf einschlägig bekannte Codes und Bezeichnungen ausdehnt, denn auch nach denen kann man aus völlig unverfänglichen Gründen suchen.

  19. Reinhard meint: (21.1.2008 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @15: "Übrigens: @12 – A.John – nach solchen Begriffen sollte nun wirklich niemand mehr suchen, nicht einmal um zu testen was passiert – Vorratsdatenspeicherung nicht vergessen! Der Verweis auf die Kommentare beim lawblog wird sicher nicht zur Ausräumung irgendwelcher “Verdachtsmomente” reichen…"

    Schisshase …

  20. Lobo meint: (21.1.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Wurde nicht irgendwo mal ein Link zu einer bekannten dt. Massendateihosting Seite, welcher "3DMax" enthielt, als KiPo Verdacht bezeichnet? Weil in den Kreisen ein bekannter Szenenbegriff(?). Oder so.

    Also aus meiner Beobachtung heraus, wenns um KiPo und Verdächtige geht, dann wird aus JEDER Aktion irgendwie ein Strick gedreht. "Er hat eine Zip Datei mit Password per Mail erhalten? Er ist Schuldig!" usw.

  21. tph meint: (21.1.2008 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Reicht das nicht so langsam aus, um die Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen und aus dem Verkehr zu ziehen?

  22. Hans meint: (21.1.2008 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Die Kritik an der Aktion ist vielleicht verständlich, zielt aber undifferenziert auf die falsche Stelle:
    Wie man lesen konnte, kommen die Verfahren aus Berlin.
    Die Staatsanwaltschaft Köln hat nach dem Artikel mitgeteilt, sie habe alle 500 Verfahren eingestellt, es seien auch Bilder von nackten Kindern am Strand gewesen, wobei unklar ist, ob die Leute die bewußt aufgerufen haben.
    Aus diesen Fakten läßt sich doch nur folgern:
    1) Ob die Staatsanwaltschaft Köln auch nur eine einzige Durchsuchung beantragt hat, weiss man nicht.
    2) Wenn die StA Köln alle Verfahren eingestellt hat und dies nach Ansicht der Kommentare hier die richtige Entscheidung war, dann ist doch allgemein "den Strafverfolgern" nicht falsches Handeln vorzuwerfen, sondern dann haben die Kölner jedenfalls sich von einer "Hysterie" beeinflussen lassen, also hat die Justiz richtig funktioniert, indem sie Unschuldige schützt.
    3) Und davon, daß es sich nicht um Kinderpornographie, sondern um strafrechtlich zur Zeit nicht mehr relevante Strandbilder handelte, kann ich dem ersten Beitrag von RA Vetter zur OP Himmel nichts entnehmen?

  23. Bettina von Mottenburg meint: (21.1.2008 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    De Züch kütt, da gibts in Köln immer die Karnevalsamnestie, ich wurde ja eher sagen Amnesie.

  24. Frank meint: (21.1.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    der Link führt nicht zum Kölnerstadtanzeiget (www.ksta.de) sondern zum Onlineportal http://www.koeln,de!
    Das ist was anderes…..

  25. Bernieboy80 (Link) meint: (21.1.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    …nicht umsonst heißt die Kölner Staatsanwaltschaft ja bei uns im Volksmund "Einstellungsbehörde" – normalerweise bezieht sich dies aber auf spektakuläre Prozesse gegen kölsche Kommunalpolitiker oder Wirtschaftsgrößen :-))

  26. IB meint: (21.1.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @11: Entschuldigen Sie vielmals, aber ich erwarte – unter anderem – von Staatsanwälten, dass sie ihren Job auch ordentlich machen ohne öffentlich Zucker in den Arsch geblasen zu bekommen, wenn und weil sie ihn ordentlich machen. Im Gegenteil erwarte ich auch gerade deswegen von den Herren Staatsanwälten Zurückhaltung und nicht diese öffentliche Großtuerei mit offensichtlicher politischer Zwecksetzung wie in diesem Fall von dem Herrn OStA … wie hieß der gleich?

  27. Alex meint: (21.1.2008 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Laut Kommentaren in anderen Blogs zum Thema, und angeblich auch laut eines Fernsehberichts, handelt es sich ja um die Seite imgsrc.ru. Wer sich traut, sich da umzusehen, wird feststellen, dass es sich um eine Bilderseite wie Webshots etc. handelt. Vielelicht gibt es da auch Nacktfotos und evtl. ist die russische Version nicht so harmlos wie amerikanische. Trotzdem: Wenn solche Seite überwacht werden, gute Nacht.

  28. Hobbyjurist meint: (21.1.2008 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich, was der Steuerzahler alles an Schwachsinn finanzieren muß (damit meine ich natürlich nicht die Einstellungen, sondern vielmehr die in zahlreicher Anzahl losgetretenen unsinnigen Ermittlungsverfahren und die damit verbundenen Kosten).

  29. tph meint: (21.1.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @22

    "2) Wenn die StA Köln alle Verfahren eingestellt hat und dies nach Ansicht der Kommentare hier die richtige Entscheidung war, dann ist doch allgemein “den Strafverfolgern” nicht falsches Handeln vorzuwerfen, sondern dann haben die Kölner jedenfalls sich von einer “Hysterie” beeinflussen lassen, also hat die Justiz richtig funktioniert, indem sie Unschuldige schützt."

    Ein Teil der Justiz. Denn die "Vorarbeit" wurde ja schon von einer gewissen Staatsanwaltschaft durchgeführt und dann an die zuständigen Länder abgegeben d.h. diese StA hat u.U. schon in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen und das obwohl keine Straftaten begangen wurden.

    "3) Und davon, daß es sich nicht um Kinderpornographie, sondern um strafrechtlich zur Zeit nicht mehr relevante Strandbilder handelte, kann ich dem ersten Beitrag von RA Vetter zur OP Himmel nichts entnehmen?"

    Genau das ist das Problem, es gab, anscheinend, nichts strafrechtlich Relevantes und trotzdem wurde und wird ermittelt.
    Oder anders gesagt, die Kölner StA hat das Material, auf das zugegriffen wurde, vorliegen und sagt, dass dies keine Straftatbestände erfüllt und genau das hätte vorher "auffallen" müssen.
    Nur hätte es dann keine Schlagzeilen mehr gegeben.

  30. h.c. meint: (21.1.2008 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Wobei es mich nicht sonderlich überrascht: Auf einer BILD-Darstellung hat man schon mal sehr detailliert „Kinderpornographie“ gesehen. Ich habe es mal mit einem Bild aus einem bekannten Versandhauskatalog verglichen. Also die sahen schon ziemlich gleich aus………..
    Und da im Versandhauskatalog was verkauft werden soll waren diese auch nicht mal nackt.

    @1 (Thex),

    eigentlich bin ich ja auch davon ausgegangen, dass es wenigstens 1% Zufallsfunde gibt. Aber nicht mal das……………

    @4 (Thomas),

    zumindest mehr als Strafverfahren…

    @5 (banane),

    so lange wir keine Entscheidungsträger mit Arsch in der Hose haben wird da nicht viel passieren. Ich als Justizminister hätte einen OStA Vogt schon längst versetzt – wegen mangelnder emotionaler Nähe und einem schädlichem rechtsstaatlichem Verständnis.

    @8 (Detlev T)

    Wir befinden uns doch schon auf den Weg dorthin. Alsbald werden „sexuell aufreizende Darstellungen“ von *Kindern* (Personen unter 18) strafbar sein. Allerdings muss für diese „sexuell aufreizende Darstellung“ die Person weder nackt sein, noch muss irgendwie eine beabsichtigte Haltung vorhanden sein – die zufällige „beinespreizende“ Haltung beim Toben am Strand kann dann schon „sexuell aufreizend“ sein. Aber unsere Staatsanwälte wie Herr OStA Vogt und Co. werden es schon richten. Ich frage mich warum ich überhaupt Politik mache, wir können doch einfach die Staatsanwälte entscheiden lassen was richtig und was falsch ist……….

    @11 (Sven Türpe),

    ich habe schon Staatsanwälte gelobt. Allerdings geben sehr viele dazu niemals Anlass.

    @12 (A.John),

    Ob man das wirklich machen sollte? Ich wollte mich zwar schon desöfteren mit der Polizei anlegen, aber sooooooooo sehr muss man das nun doch nicht provozieren. ;)

    @13 (banane)

    EU, nicht UN. Da die EU aber keinerlei Weisungsbefugnisse bei diesen Strafgesetzten hat kann man diese Richtlinie eh in die Tonne kloppen. Und das ist kein juristisch schwerwiegendes Problem, sondern ein ziemlich einfacher Fakt.

    @14 (Der gern mal nachfragt)

    Ich gehe davon aus dass die Quote der Einstellungen dort nicht wesentlich geringer ist.

    @17 (Jochen Petersen)

    Komischer Scherz.

    @18 (Sven Türpe)

    „…wenn man nüchtern und unvoreingenommen urteilt.“

    Das Problem haben Sie ja selber erkannt. ;)

    @20 (lobo),

    ähm. Ob die „Einschlägigen“ den Begriff auch kennen? ;) Also dass es diese Bezeichnung gibt konnte mir bisher kein Strafverteidiger sagen.

    @21 (tph),

    Nein.

    @22 (Hans),

    Es geht ja nicht nur um die Strafverfolger in Köln, sondern um den gesamten Fall. Es ist nicht davon auszugehen, dass überhaupt irgendwas illegales passiert ist. Und wenn es nicht mal Zufallsfunde gab……..
    Ansonsten siehe 29.

    @27 (Alex),

    imgsrc.ru klingt für mich eher russisch, und es sollte ja eigentlich ein deutscher Hoster sein, oder?
    In Russland sind Nacktfotos aber auch nicht verboten. Kinderpornographische aber sehr wohl, und wenn ich mich nicht irre haben die sogar die selbe Grenze wie wir. Derzeit,

    MfG Der Linkgeber ;)

  31. Sven Türpe (Link) meint: (21.1.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    #26: Dass die Leute ihre Arbeit ordentlich machen, erwarten wir sicher zu Recht. Dennoch kann es in der Praxis Anreizsysteme geben, die in die entgegengesetzte Richtung wirken. Ob das im vorliegenden Fall so ist, kann ich nicht beurteilen; ich bin kein Jurist und habe auch sonst wenig mit Staatsanwälten zu tun. EIn Anreizgefälle kann sich bereits daraus ergeben, dass eine Verhaltensweise subtil einfacher — schneller, mit weniger Ärger, üblich, angesehener — ist als eine andere. Bezahlte man mich zum Beispiel nach der Anzahl der Tastaturanschläge, ich würde den ganzen Tag nur bloggen. ;)

  32. h,c, meint: (21.1.2008 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Noch eine Frage an die PKS-Experten: Werden die Anzeigen in der PKS auftauchen, und dann wieder als reale Fälle verkauft werden?

  33. tph meint: (21.1.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Weil's so "schön" zum Thema passt…
    zeno.org/Literatur/M/Tuch...Brief+an+den+Staatsanwalt

  34. HKJansen meint: (21.1.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Ich arbeite als Designer seit 10 Jahren regelmässig mit 3DsMax.
    Ich hoffe nicht, dass das ein "Szenebegriff" ist, wie Lobo in 20. vermutet.

  35. ehemaliger meint: (21.1.2008 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    @33 Ja, alle diese Fälle werden in der PKS auftauchen.

  36. h.c. meint: (21.1.2008 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @37 (ehemaliger),

    Jetzt weiß man auch warum man ermittelt hat. Dass das ganze nix wird stand ja wohl vorher fest, wenn man eventuelle Zufallsfunde mal ausschließt. Dann heißt es bestimmt wieder: "Die Fälle der Kinderpornographie steigen weiter sprunghadt an!" -.-

  37. RS meint: (21.1.2008 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Mal eine Frage von einem juristischen Laien: Hat sich bei den so eifrigen Initiatoren dieser Himmelfahrtsaktion eigentlich keiner der Berliner Staatsanwälte gem. § 344 StGB strafbar gemacht (insb. denke ich da an Herrn Vogt)?

  38. ehemaliger meint: (21.1.2008 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    Die PKS-Statistik:

    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1995 414
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1996 663
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1997 1628
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1998 1742
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1999 1869
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2000 1596
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2001 2745
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2002 2002
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2003 2868
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2004 4819
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2005 4403
    1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2006 4545

    Tatsächlich Verurteilte: (Quelle:Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege Fachserie 10 http://www.destatis.de)
    Spalte 1: Jahr, Spalte 2 : Allgemeines Strafrecht, Spalte 3 : Jugendstrafrecht)

    2002 448 19
    2003 713 26
    2004 899 39
    2005 1342 68
    2006 1514 66

    Die Zahl der zu unrecht verdächtigten Personen ist nach diesen Zahlen von 2002 bis 2006 um ca 2000 Personen gestiegen.

  39. dot tilde dot meint: (21.1.2008 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    na, da bin ich ja mal auf die meldungen der überregionalen medien gespannt. sehe sie förmlich, wie sie sich in allen gazetten, sendungen und wahlkampfreden drängeln.

    nene, war nur spass.

    .~.

  40. Arne meint: (21.1.2008 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Der Besitz und das Verbreiten von Strandbildern mit nackten Kindern muss als "Anscheins-KiPo" selbstverstaendlich ebenfalls strafbar werden, da die Polizei die taeuschend echt wirkenden Nachbildungen bei den Ermittlungen mit echter KiPo verwechseln und in der Annahme einer vermeintlichen Straftat mit verheerenden Folgen von der Haussuchung Gebrauch machen kann.

  41. Nephilim meint: (22.1.2008 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    In Traunstein (traunsteiner-tagblatt.de/...ncludes/mehr.php?id=11244) ist einer – nehme mal an wg. "Operation Himmel" (geht ja nicht wirklich aus dem Artikel hervor) – zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er zweimal (!) auf einer Seite mit übelster (Nacktfotos von Kindern am Strand übel??, oder doch was anderes, man weiß es nicht..) Kinderpornographie war. Er hat sich die Bilder aber wohl nur angeschaut und das Urteil spricht davon, dass schon das bloße Anschauen strafbar wäre…
    Also anscheinend ist der Artikel leider mal wieder nicht sehr kompetent, da wir ja wissen, durch Herrn Vetter, dass das bloße Anschauen zunächst nicht strafrechtlich relevant ist. Er hat sie auch gelöscht, nur das Experten die wiederherstellen konnten. So kann man natürlich auch "Straftäter" produzieren. Jemand guckt aus Neugier vielleicht auch zweimal auf eine Seite und stellt dann fest, was tue ich hier eigentlich und löscht alles sehr sauber. Wäre dieser jemand vielleicht in einem anderen Gerichtsbezirk gewesen, wäre das Verfahren wohl eingestellt worden oder es wäre ein Strafbefehl ergangen (siehe den Bürgermeister von Merseburg. Dieser war in BESITZ von Kinderpornographie und wurde "nur" zu einem Strafbefehl verdonnert). Der hiesige hätte laut Staatsanwalt sogar eine Bewährungsstrafe verdient????? – Wo ist hier bitte die gleiche Behandlung?

    Darüber hinaus, sehe ich hier ein ganz großes Problem in der deutschen Rechtssprechung in verschiendenen Gerichten: Der eine hat sich zweimal auf einer Seite umgesehen und wird verurteilt. Ein anderer ist in Besitz von Kinderpornographie und erhält einen Strafbefehl (soweit ich doch weiß eine wesentlich geringere Schuld…). In Köln werden 500 Fälle wegen keiner strafrechtlichen Relevanz eingestellt, weil es sich lt. Aussage dieser nur um Nacktbilder handelt (die wie wir alle wissen nicht strafrechtlich relevant sind). Es gibt mehr als genug Nudistenseiten im Internet auf denen auch nackte Kinder zu sehen sind… Dann wären die doch alle strafrechtlich relevant, oder?

    Ich habe mittlerweile gewisse Probleme so einiges nachzuvollziehen… Faktum muss doch nur sein: Es muss in dieser Linkliste (Portal von Operation Himmel) solche und solche Seiten gegeben haben.

  42. h.c. meint: (22.1.2008 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Das reine Anschauen ist NIE strafrechtlich relevant. Es muss schon eine Besitzabsicht dahinter stecken.

    Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr können auch mittels Strafbefehl verteilt werden, wozu natürlich gewisse Dinge eingehalten werden müssen.

    Bei der Unterscheidung verschiedener Seiten geht die Strafverfolgung dann lieber per Moralentscheidung vor: Warum gibt es dort solche Bilder? Was auf den Bildern zu sehen ist ist sekundär.

  43. Donald (Link) meint: (22.1.2008 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @h.c.: "Da die EU aber keinerlei Weisungsbefugnisse bei diesen Strafgesetzten hat kann man diese Richtlinie eh in die Tonne kloppen. Und das ist kein juristisch schwerwiegendes Problem, sondern ein ziemlich einfacher Fakt."

    Große Worte. Wer "kloppt" das hinterher konkret auf welche Weise und in welchem Zeitraum in die Tonne? An der Arbeit würde ich mich gerne beteiligen, allerdings sehe ich das nicht als ganz so einfach und sicher an. Bisher ist noch kein der zuständigen Politiker – auch nicht die schärfsten Kritiker – auf den einfachen Gedanken gekommen, den Rahmenbeschluss einfach zu ignorieren, weil die EU ihre Kompetenzen überschritten hat (oder aus anderen Erwägungen im Hinblick auf das Grundgesetz). Die Folgepflicht wird allgemein einfach postuliert. Wenn das Gesetz erstmal gilt, wird es kaum ein Betroffener zum Bundesverfassungsgericht eskalieren und wenn, dann dauert das doch Jahre. Die werden froh sein, wenn das Verfahren – vielleicht gegen Buße – eingestellt wird. Und selbst beim EU-Haftbefehl war das Votum der Bunderverfassungsgerichtes nur knapp. Falls das Gesetz tatsächlich analog zum EU-Haftbefehl irgendwann geschluckt werden sollte, weil die EU keine Zuständigkeit hatte (strittig!), dann hat sie das bis dahin (Reformvertrag von Lissabon)

    "Das reine Anschauen ist NIE strafrechtlich relevant. Es muss schon eine Besitzabsicht dahinter stecken."

    Das Speichern im Browsercache, obwohl nur ein technischer Nebeneffekt und nicht grundsätzlich anders als das Speichern im Memory) gilt doch bereits als Besitzverschaffung, oder nicht?

    Gruß
    Donald

  44. h.c. meint: (22.1.2008 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @46 (Donald),

    die FDP hat sich komplett gegen das Gesetz gestellt. Im BT-AK IV wurde ein entsprechender Beschluß gefasst. Ich habe ebenfalls einen entsprechenden Beschluß erwirkt:

    http://www.liberale.de/webcom/show_article.php/_c-

    und werde auch noch einige Beschlüsse erwirken wollen.

    Da allerdings Union und SPD bisher keine echte Gesprächsbereitschaft signalisiert haben haben wir uns bisher eher mit Änderungsanträgen zurückgehalten.

    Unserem Berichterstatter, Jörg Van Essen, ist es auch sehr bewußt das die EU dort die Kompetenzen überschritten hat. Es wurde in der Expertenanhörung erwähnt und wurde auch von einem unserer Europapolitiker und FA für Europarecht (und der sollte es ja wissen) so bestätigt. Strittig ist da derzeit gar nichts – man kann es natürlich sehr wohl ändern, womit man aber wieder in die Schwierigkeit kommen würde, das man sich auf im Bereich der sexuellen Mündigkeit auf ein spezifisches Alter einigen müsste. Das ist ja eben das woran es bisher doch noch deutlich Schwierigkeiten gibt, was wohl daran liegt das die bisherigen Altersbereiche recht weit auseinanderliegen (13-17).

    Das Speichern im Cache geht ja nun über das reine Anschauen hinaus. Allerdings steckt dahinter nicht zwingend eine Besitzabsicht – wenn man es löscht würde ich als Richter allerdings so sehen, dass es keine BesitzABSICHT gab. Wenn die Datei natürlich (mehrfach) geöffnet und anschließend nicht gelöscht wurde muss man schon von einer Besitzabsicht ausgehen. Andererseits könnten natürlich eindeutige Suchbegriffe als Besitzabsicht definiert werden.

  45. Alex meint: (22.1.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Wie konnte die Ermittler überhaupt tausende IP-Adressen zuordnen, wenn doch letztes Jahr die Vorratsdatenspeicherung noch nicht galt und die meisten mittlerweile Flatrates haben dürften, so dass die Provider doch eigentlich die IPs nicht mehr zuordnen konnten???

  46. h.c. meint: (22.1.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @48 (Alex),

    psssssssssssssstttttttttttt…………..

  47. tph meint: (22.1.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @47
    Das klingt in der BGH-Entscheidung 1 StR 430/06 anders:
    "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz (vgl. hierzu Harms NStZ 2003, 646, 650; MüKo StGB/Hörnle § 184b Rdn. 27), weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden."

    @48
    Weil die Provider sich nicht an geltende Gesetze halten und die Daten länger/trotzdem speichern (nur für einen gilt das nicht http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614)

  48. h.c. meint: (22.1.2008 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @50 8tph),

    was aber nichts über die BesitzABSICHT aussagt.

  49. Hans meint: (22.1.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @h.c. der link in 47 ist ein bischen allgemein. Wo findet man den Beschluss den nun genau. Im übrigen: wie der deutsche Gesetzgeber mit EU-Rahmenrichtlinien umgeht und auf eigene Prüfung verzichtet, ist ja schon im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl vom Bundesverfassungsgericht Herr Ströbele erklärt worden. Auch bei der betreffenden EU-richtlinie hat nach der Expertenanhörung im Rechtsausschuss der deutsche Gesetzgeber auf Umsetzung von Ausnahmevorschriften verzichtet, die allein auf seinen Wunsch aufgenommen worden sind. Vielleicht wäre es besser, wenn der Gesetzgeber sich mal wieder auf seine Aufgabe konzentrieren würde, statt Gesetze zu produzieren, die tatsächlich "in die Tonne gekloppt " gehören.

  50. h.c. meint: (22.1.2008 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @53 (Hans),

    sorry, der Link ist irgendwie nicht richtig kopiert wurden.

    Hier jetzt der (hoffentlich) vollständige:

    liberale.de/webcom/show_a...php/_c-459/_nr-581/i.html

    Hier übrigens mein Alternativvorschlag, der ebenso Bestandteil des Beschlusses war:

    http://lvnet.fdp.de/meldung.php?id=37630&p=0

  51. Hb meint: (23.1.2008 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    imgsrc.ru ist, wie zu erwarten war, ein ganz normaler Bilderhosting-Dienst.

    Durchaus interessant sind die Fotos des 43-jährigen Moskowiters Andrey 'Bozo' Dorokhov. 2003 mit Familie und Storch am Strand http://imgsrc.ru/bozo/6523839.html (Vorsicht: Kinder in Badebekleidung!),
    2006 zu Besuch in London http://imgsrc.ru/bozo/a189470.html und aktuelle russische Weihnachtsbräuche http://imgsrc.ru/bozo/a189502.html.

  52. Donald (Link) meint: (23.1.2008 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    @47 (h.c.) "die FDP hat sich komplett gegen das Gesetz gestellt."

    Naja. In der Ausschussdrucksache 16(6)181 vom 13.11.2007 – ein Änderungsantrag von Herrn von Essen, der bei §182 StGB immer noch die Anhebung des "Schutzalters" auf 18 Jahre vorsieht, heißt es im Begründungsteil allerdings "Mit dem Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass § 182 StGB nur entsprechend der Vorgaben des Rahmenbeschlusses geändert wird."

    Das klingt nicht nach "komplett gegen das Gesetz gestellt" und "Richtlinie eh in die Tonne kloppen". Ich kann mir vorstellen, dass die Opposition bei einer Totalverweigerung ihr Mitspracherecht und damit die Möglichkeit verliert, den Kollateralschaden zu begrenzen. Die Leistungen der FDP sowohl im Ausschuss als auch bei der Notbremse der Öffentlichkeit letztes Jahr, kann man durchaus würdigen und ich halte euren Herrn von Essen für einen der wenigen fähigen Politiker die sich wirklch inhaltlich mit der Sache beschäftigen.

    Dennoch werden faule Kompromisse gesucht, statt das Gesetz, wie es richtig wäre, "in die Tonne zu treten", weil unser differenziertes und an Rechtsschutz orientiertes Strafrecht immer noch besser ist, als das moralisch-populistische EU-Zufallsprodukt, dem es tatsächlich an demokratischer Legitimation fehlt.

    Wenn die Verfassungswidrigkeit so klar ist, wenn es keinen Grund gibt, das Strafrecht erneut zu verändern, wieso verweigert die FDP dann nicht ihre Zustimmung zu Drs. 16/3439? Wieso muss der Bürger klagen?

    Gruß
    Donald

  53. h.c. meint: (23.1.2008 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @55 (hb),

    gibts auch unnormale Bilderhoster=

    @56 (Donald),

    wie erwähnt: SPD und Union wollen sich unbedingt an den Rahmenbeschluß halten. Also versuchen wir das so dezent zu halten, wie es mit dem Rahmenbeschluß geht.

    Sie erwarten ja nicht ernsthaft, das Union und SPD die Pläne komplett fallen lassen würden? Und wenn wir einen Änderungsantrag einbringen und dafür stimmen, dann müssen wir im Endeffekt auch dem geänderten Gesetzentwurf zustimmen.

    Politik ist nun mal nicht einfach. Wobei ich persönlich einige Änderungsanträge eingebracht hätte, wovon dann wenigstens einige durchkommen – damit hätte ich dann dem zwar etwas geändertem Gesetz trotzdem nicht zustimmen müssen. Aber das macht halt jeder anders, und vom Stil her unterscheiden sich Herr Van Essen und ich doch schon nicht unerheblich.

  54. hb meint: (23.1.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @57 (h.c.)

    Es gibt also normale und unnormale Bilderhoster.

    Was ist aber mit den Nutzern dieser Bilderhosting-Angebote? Da müßte es doch auch normale und unnormale geben.

    Ist es, von rechtlichen Fragestellungen mal abgesehen, moralisch verwerflicher, wenn die normalen Nutzer von unnormalen Hoster laden oder ist es verwerflicher, wenn unnormale Nutzer dies bei normalen Hostern tun?

  55. h.c. meint: (23.1.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @58 (hb),

    das haben Sie gesagt…

    Ansonsten äußere ich mich über moralische Fragen nicht. Ich bin ein Liberaler, ich hab eh kein Herz.

  56. Hb meint: (24.1.2008 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    @57+59
    Auch wenn er liberal zu sein glaubt, möchte er sich bitte eines sorgsameren Umgangs mit dem "?" befleißigen und nicht es nicht zum "=" verschludern!

  57. Donald (Link) meint: (24.1.2008 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    Zu meinem Kommentar 56 muss ich der Fairness halber nachtragen, was ich jetzt erste erfahren habe: Die zitierte Ausschussdrucksache ist der Entwurf eines Antrages, der wegen der Vertagung dann nicht mehr formell gestellt wurde. Außerdem handelt es sich nicht um ein öffentliches Dokument. Wenn mir das bewusst gewesen wäre, hätte ich nicht daraus zitiert.

  58. alf meint: (24.1.2008 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    wie kommt denn eigentlich der russische hoster imgsrc.RU auf die deutschen Server eines Berliner Providers (strato?) ???

  59. tph meint: (24.1.2008 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Der Kölner Staatsanwalt hat es nun endgültig bestätigt: "Die Bilder, die wir gesichtet haben, erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, um als Kinderpornografie zu gelten" und
    "Wegen der Kürze der Downloads und der geringen Frequenz können wir nicht von einem gezielten Verschaffen ausgehen"

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/102358

  60. Alex meint: (25.1.2008 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @ 63:
    Ja, dass ist schon komisch, aber auch hier

    hz-online.de/index.php?mo...7e94c9eca9e5001741041d2f1

    wird von einem "osteuropäischen Betreiber von Porno-Seiten" gesprochen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer