23.1.2008

Leere Drohung mit der Schufa

Mit ihrer Seite Berufe-Testen.de versucht die Online Service Ltd. in bewährter Weise von Besuchern 59 Euro Gebühren abzuzocken. Wie von derartigen Internetanbietern nicht anders zu erwarten, sind auch die Mahnschreiben rüde formuliert.

Einer Mandantin, die nie auf der Seite war und die wahrscheinlich von einem Scherzkeks eingetragen wurde, stieß vor allem folgender Passus auf:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir … den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?

Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.

Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.

Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön).

Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus.

Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.

75 Kommentare zu “Leere Drohung mit der Schufa”

  1. Rudi meint: (23.1.2008 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Super, bitte auf dem Laufenden halten…

  2. Jan meint: (23.1.2008 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Sehr sympathisch, die Mandantin. Hut ab.

  3. da Scheeff meint: (23.1.2008 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    "das volle Programm" nett formuliert, viel Spass beim klagen

  4. D-Promi meint: (23.1.2008 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Die einzige Frage um die es in der heutigen Zeit noch dreht ist…

    [b]Wie kommt DEIN Geld in MEINE Tasche?[/b]

  5. alpha meint: (23.1.2008 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    @ 4 (D-Promi): Joh, das nennt sich dann "Krötenwanderung" *gg*

  6. Jan meint: (23.1.2008 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @4

    Die wichtigste Frage, um die es mir in der heutigen Zeit geht, ist: "War das jemals anders?"

  7. Schulze-Ouska meint: (23.1.2008 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Tja: Wir waren auch nicht bei Jamba! *sauerstgroll*

  8. uffi meint: (23.1.2008 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich mit den Kosten? Udo wird ja nicht für lau arbeiten, ergo Vorschuss oder Abwarten bis Verfahren zu Ende (was je nach Fall lange dauern kann) und der unterliegenden Partei die Rg. schicken?

    Ich vermute mal Variante 1. Was wiederum bedeuten würde, um sich gegen solche *Begriff selbst zensiert* wehren zu können, benötigt man zumindest ein wenig Kleingeld in Reserve

  9. quirl meint: (23.1.2008 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg dabei ;-)
    Lustig finde ich, dass in den AGB Pkt.5 noch auf ein Gewinnspiel "Lebenserwartung" hingewiesen wird, der Text stammt wohl von der alten Seite und wurde nicht richtig geputzt *gg*

  10. 4thmarch meint: (23.1.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    "volle Programm"

    Gibt es eine Preis/Leistungsbeschreibung der vollen und halbvollen Programme?

  11. Jens Ferner meint: (23.1.2008 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    "Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?"

    Ich mache es kurz: Nein, jedenfalls nicht ohne Einwilligung. Und wer anfangen will, eine Einwilligung über AGB zu fingieren, der bekommt gerne Spass mit mir. Der Maßstab für die Einwilligung ist mindestens §4a BDSG, ggfs. kommen die Vorschriften des TMG (immerhin wird ein Telemediendienst genutzt und es werden Daten an Dritte übermittelt) hinzu. Also viel Spass vor Gericht. Und wer (wegen Rechtsberatungsverbot geht das Angebot nur an RAe) Fragen hat kann mich jederzeit anschreiben, wie immer.

  12. Gut so! meint: (23.1.2008 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Solche Firmen setzen mit Erfolg darauf, dass die privaten Kosten für eine Klage (Nerven, Zeit, Geld) höher sind als der Betrag, den sie frech einfordern. Deswegen gilt meine Anerkennung allen, die konsequent gegen solche Firmen klagen und damit die Kosten für die Firmen heben, solche Schweinereien anzufangen.

  13. Consultant meint: (23.1.2008 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Einschlägig bekannt ist "Online Services Limited" ja.

  14. der gute bernd von nebenan meint: (23.1.2008 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    hallo herr vetter,

    in regelmäßigen abständen genieße ich ihren erfrischenden kommentar, verbunden mit ihrer praktisch-sarkastischen betrachtungsweise.

    drei dinge möchte an der stelle allerdings anmerken und bevor mir die flut der empörung entgegenschlägt, sei erwähnt: ich stehe in keiner verbindung zu der besagten oder ähnlichen seiten, ebenso nicht zu inkassounternehmen o.ä. im übrigen halte ich das vorgehen der betreiber in diesem beschriebenen fall ebenfalls für rechtswidrig.

    1. bedarf es für die übermittlung von schufa-daten tatsächlich einer einwilligung in die übermittlung?
    –> m.e. gibt § 28 BDSG hierzu eine brauchbare hilfe. § 28 I nennt die vssen u.a. für die übermittlung und speicherung. das "oder" in abs.1 s.1 nr.2 a.e. legt nahe, dass die vssen nicht kumulativ vorliegen müssen. demnach kann auch zur wahrung "berechtigter interessen" i.s.d. nr.2 übermittelt werden. wirft man einen blick in einen bdsg kommentar, erschliesst sich hieraus, dass bei der uebermittlung u.a. dann von zahlungsunfaehigkeit – bzw. -willigkeit ausgegangen werden kann, wenn der schuldner trotz mahnung und hinweis auf schufa-folgen nicht zahlt. m.a.w.: es tritt zutage, dass eine interessenabwägung stattfand.
    –> ergebnis: es ist nicht überraschend und auch sachlogisch, dass nicht der schuldner den schufa-eintrag durch seine einwilligung beeinflussen kann, damit wäre auch der ganze "sinn" der schufa ad absurdum geführt.

    2. bei der zitierung des von ihnen benannten urteils, könnte man das gefühl bekommen, dass die androhung des schufa-eintrags per se den nötigungstatbestand erfülle. auch dem ist nicht so. selbst in dem von ihnen zitierten urteil wird lediglich von der standardmäßigen schufa-drohung gesprochen, i.s.v. "ceterum censeo…". es liegt quasi auf der hand, dass die androhung der schufa-meldung nicht in zwei richtungen, nämlich sowohl als bekundung einer interessenabwägung mit dem ergebnis der zahlungsunfähigkeit oder -willigkeit als auch in richtung einer strafrechtlich beachtlichen drohung mit einem empfindlichen übel, herangezogen werden kann.

    3. schließlich sei auch erwähnt, dass ein unsubstantiiertes bestreiten ebenfalls kein hindernis auch für die einmeldung "weicher tatsachen" ist. (s. olg frankfurt in ZIP 2005, 654-656)

  15. Jens Ferner meint: (23.1.2008 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Die "Schufa-Klausel" ist kein Fall von §28 BDSG (der eindeutig von eigenen Interessen spricht) sondern ein Fall von §29 BDSG, dazu nur GOla/Schomerus §29 Rn. 7 und Ungnade im "Datenschutz im Kreditgewerbe" S. 46.

    "ergebnis: es ist nicht überraschend und auch sachlogisch, dass nicht der schuldner den schufa-eintrag durch seine einwilligung beeinflussen kann"

    Falsch. Wenn Sie es genau wissen wollen empfehle ich einen Blick in die entsprechende Literatur, die es zum Thema zu Hauf gibt. Die Übermittlung ist von der Einwilligung abhängig, deswegen verweigern viele Kreditinstitute ja direkt den Vertrag wenn man die Einwilligung nicht erteilt. Aber hintenrum ohne Einwilligung geht es nicht.

  16. MInze meint: (23.1.2008 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Klappt die Argumentation auch für die Drohung der Deutschen Telekom, die Telefonleitung zu sperren, wenn man zwecks Beanstandung einer Kostenposition die Zahlung dieser Summe zurückhält? Lässt sich das auch als Nötigung auslegen, wenn die Telekom auf diese Weise versucht, den amtsgerichtlichen Weg "abzukürzen"?

    Wenn ja, würde ich wirklich gerne mal wissen, was "das volle Programm" denn so kostet.

  17. A. John meint: (23.1.2008 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Da wird wohl auch bald eine "letzte aussergerichtliche Mahnung" vom "Inkassodezernat" aufschlagen.
    Meine Reaktion steht hier:
    http://www.abzockwelle.de/m_026.htm
    Und damit der Herr H. das au8ch bestimmt erfährt, habe ich ihn sogar postalisch angeschrieben:
    http://www.abzockwelle.de/dokus/h_mahnung_01_anonym.pdf
    Reagiert hat Anwalt H. bisher allerdings nicht, was mich in meinem Verdacht bezüglich seiner anatomischen Fehlstellung bestärkt.

  18. ich meint: (23.1.2008 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @16: In diesem Fall würde die Nötigung wohl verdrängt. Bei dem Fall hier übrigens auch. Hier dürfte ein anderen Straftatbestand vorliegen, der die Nötigung notwendigerweise beeinhaltet (Fall der Spezialität).

  19. Gustav meint: (23.1.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Ob diese Scheinfirma von Burat/Neugeboren noch in der Rodenbacher Chaussee 6 in Hanau residiert? Da hat auch ProInkasso ihren Sitz, auch so ein (Text editiert. U.V.) Inkassounternehmen.

    Eine andere (Text editiert. U.V.) von Burat & Co., die Online Content Ltd., hat angeblich ein Büro/Briefkasten in der Zimmersmühlenweg 11 in Oberursel.

  20. simon meint: (23.1.2008 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Meine Güte, für welchen Mist sich Leute aber auch immer wieder anmelden. "Berufe Testen", so ein Quatsch. Ob man besser Bauarbeiter oder Arzt wird, sollte man auch ohne Online-Test erkennen.

  21. Gustav meint: (23.1.2008 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Ist wie bei der Berechnung der Lebenserwartung. So was ist Quatsch, weil man es nicht berechnen kann. Man brucht nur auf die Straße gehen und überfahren werden und ist Tot. Aber die errechnete Lebenserwartung sagt man werde 95, aber man wurde mit 35 vom Laster überfahren.

  22. ich meint: (23.1.2008 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Hmm, Udo mag wohl Pendlerpauschalen nicht :(

    Er mag keine themenfremden Links. U.V.

  23. Gustav meint: (23.1.2008 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Zusatz zu meinen Post 21:

    Die Leute sind einfach zu leichtgläubig. Dabei braucht man sich nur vorher über Seite und Betreiber via Suchmaschine informieren. Wer sich dann immer noch anmeldet, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.

  24. Christian meint: (23.1.2008 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Naja…zum Thema "Schindluder treiben mit der Ltd." ist an anderer Stelle und aus berufenerem Mund schon mehr gesagt worden. Wieder mal ein gutes Beispiel für die in Deutschland (noch) mögliche Abzocke, denn auf eine Mandantin, die sich wehrt (dazu kann man nur gratulieren), kommen sicher ein paar Dutzend, die vor lauter Angst vor den angeblichen Konsequenzen bezahlen. Die Droherei mit den Schufa-Daten reiht sich doch wunderbar ein in eine ganze Reihe von Tricks aus der untersten Schublade, angefangen vom Einkauf von Spam-Datensätzen durch die GEZ bis hin zur Gründung von Abmahnkanzleien, in denen den ganzen Tag gesurft und nach Fehlern im Impressum gesucht wird. Soweit es diesen juristischen Wildwuchs betrifft, müsste in diesem Land dringend einiges reformiert werden…

  25. H. Jansen meint: (23.1.2008 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @ A.John

    die Schwärzungen in dem verlinkten PDF lassen sich ohne Probleme löschen.
    Also alles andere als "anonym".

  26. ich meint: (23.1.2008 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @25: Welche Schwärzungen? Wenn ich das Dokument öffne, sehe ich keine solchen…

  27. Frank meint: (23.1.2008 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Meine Freundin ist so ziemlich das ganze letzt Jahr von den Betreibern von http://www.produktpruefer.de/ genervt worden und das letzte was kam waren zwei Briefe von einem Inkassounternehmen. Die sind echt hartnäckig! Also ich find es gut, wenn jetzt mal jemand zum Gegenschlag ausholt!

  28. Frank K. meint: (23.1.2008 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    … auch waschen, legen, fönen ? ;-P

  29. Johannes meint: (23.1.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Sehr schön ist auch das vorgebliche Foto vom Firmensitz mit dem plump gephotoshoppten Firmenschild im Impressum der Website…

  30. RA JM meint: (23.1.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment
  31. h.c. meint: (23.1.2008 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Wer gibt denn die Schreiben solcher Firmen an seinen RA weiter? Also ich finde selber immer sehr passende Antworten. ;o)

  32. Chaaron meint: (23.1.2008 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    passt ja auch indirekt:
    Verbraucherschützer machen gegen Scoring zur Bonitätsprüfung mobil
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/102292
    [Zitat]
    "Jeder Telefonkunde wird bei einem neuem Anschluss gescoret, das gilt auch für Internetzugänge, Mietverträge oder Versicherungen". Bei Internethandel sei es gang und gäbe, dass im Hintergrund erst eine Bonitätsprüfung erfolge. Sogar beim Zahnersatz würden Auskünfte eingeholt, um in Folge etwa Vorauskasse zu verlangen. "Das macht deutlich, dass der Scorewert etwas ist wie die moderne Kopfnote", monierte Schar. "Wir erhalten aber kein Zeugnis, sondern erfahren nur die Konsequenzen." Der eigentliche Skandal bei der ganzen Prozedur sei, "dass hinter dem Rücken der Betroffenen Daten massiv zusammengeführt und unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben Schlüsse gezogen werden".
    [Zitatende]

  33. ich meint: (23.1.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @30: Ein qualifiziertes Bestreiten wird schon notwendig sein, denn bestreiten kann ich grundsätzlich alles!

  34. - – - meint: (23.1.2008 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Rechtswidrig und oder her: ich bezweifle, daß es Sinn macht, Ltd's zu verklagen, die extra für solche "Geschäftsideen" gegründet worden sind. Besondere Vollstreckungsmasse würde ich da eher nicht erwarten.

  35. h.c. meint: (23.1.2008 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @33 (ich),

    wozu? Die drohen viel, mehr muss man von denen nicht fürchten. ;)

  36. Gustav meint: (23.1.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @ 34

    Das was da als Geschüftsführer angegeben ist, ist doch nur eine Marionette. In England befindet sich nur ein Briefkasten. Was da im Impressum als Deutsche Adresse angegeben ist, ist meist auch nur ein Briefkasten oder leerstehendes Büro wo der Briefkasten schon überquillt. Aber der bzw. die wo wirklich die Strippen ziehen, dürften den meisten bekannt sein. Einer betreibt sogar ein Ermittlungsbüro und hat bekannte Münchner Anwälte als Datenschutzbeauftragten und Rechtsbeistand. Dubiose Firmen suchen sich entsprechende dubiose Anwälte für ihr sich leider im Graubereich angesiedeltes Handeln.

  37. mascha meint: (23.1.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @ 15 (Jens Ferner): "… falsch …"

    Welch' hartes Wort!

    Meines Erachtens (und unter Zugrundelegung der "zu Hauf existierenden Literatur") sollten Sie sinnhafter Weise unterscheiden zwischen (a) der Übermittlung der Kundendaten vom Vertragsunternehmen an die Schufa (§ 28 BDSG) sowie (b) die Speicherung der Kundendatensätze sowie deren Weiterübermittlung an Dritte (§ 29 BDSG).

  38. mascha meint: (23.1.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    … noch ein Nachtrag zu meiner vorherigen Anmerkung:

    Vgl. hierzu etwa OLG Saarbrücken (8 UH 323 / 05 99)

    "… Die Übermittlung sogenannter Negativmerkmale an die Schufa ist nicht durch die von einem Bankkunden durch Unterzeichnung der sogenannten "Schufa-Klausel" erteilte Einwilligung in die Übermittlung von Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung einer Kontoverbindung an die Schufa gedeckt; sie ist jedoch unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 Nr. 2 BDSG zulässig. " [weiter ausgeführt]

  39. Martin meint: (23.1.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Säbelrasseln, mehr ist da nicht. Solche Unternehmen (komischerweise immer Ltd's) streuen ihre Netze im WWW, und schreiben dann anschließend munter Rechnungen. Erste Mahnung, zweite Mahnung, dann wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.
    Hier gibt es dann zwei Möglichkeiten:
    - Die Ltd und das Inkassounternehmen arbeiten äußerst eng miteinander… Vielleicht sind sogar auf beiden Seiten die gleichen Arbeitnehmer beschäftigt
    - Das Inkassounternehmen übernimmt die Forderung, versucht dann 2-3x die Forderung einzutreiben (mit der üblich bekannten Freundlichkeit), und gibt die Forderung anschließend zurück an den (angeblichen) Forderungsinhaber.

    So oder so, man kann sich auch beruhigt zurücklehnen und alles bestreiten und die Ltd bzw das Inkasso auffordern, Klage zu erheben. Den Schritt gehen diese dubiosen Leute dann aus verständlichen Gründen nicht.

    Es ist ein Phänomen – solche Seiten gibt es ohne Ende.
    So etwa (Punkte ersetze ich durch "_"):
    genealogie_de
    fuehrerscheintest_de
    der_fuehrerscheincheck_com
    movie-tester_com

    Und dank des werten Gesetzgebers gibt es leider keine Möglichkeiten mehr für die Landesmedienanstalten, solche Seiten abzuschalten.

    Wenn nur 10% zahlen lohnt es sich also schon.

  40. Lauro meint: (23.1.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Als Österreicher kann ich mir unter Schufa nicht wirklich was vorstellen, höre es aber immer wieder.
    Kann es mir jemand ganz einfach erklären (hab mir das mal auf der Wikipedia durchgelesen, trotzdem nicht wirklich eine Vorstellung).
    Danke

  41. Matthias meint: (23.1.2008 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Schufa speichert Daten vom Zahlungsverhalten von Kunden von Schufa-Mitgliedern und gibt Schufa-Mitgliedern Auskünfte hierzu.

    mit "schlechter Schufa" kriegt man fast keinen Handyvertrag, teilweise keine Mietverträge etc.

  42. Nils G. meint: (23.1.2008 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @ 39: Aus Interesse habe ich mir mal fuehrerscheintest.de angeschaut. Was ist denn daran falsch? Da verkauft jemand diese Lernbögen zu vergleichsweise hohen, aber völlig übersichtlich ausgewiesenen Preisen in diversen Sprachen. Im Impressum ist keine Limited, sondern eine natürliche Person angegeben. Also: Erst informieren, dann diskreditieren.

  43. Gustav meint: (23.1.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Das entscheidene ist vor allem der Scorewert. Auch wenn man keine Negativmerkmale hat, aber der Scorewert schlecht ist, ist das schon so als hätte man dutzende Negativmerkmale bei sich stehen.

    Die Homepage der Schufa: http://www.schufa.de oder http://www.meineschufa.de

    Natürlich gibt es noch andere Auskunfteien, z.B. Creditreform, bei denen geht z.B. auch so einiges nicht mit rechten Dingen zu.

  44. Peter meint: (23.1.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Die Schufa-Drohung ist doch salonfähig, die Großen machen das ja auch: bei web.de bin ich mal (wohl willentlich aber nicht wissentlich) Mitglied im web.de-Club geworden. Die waren auch sofort mit der Schufa-Drohung auf der Matte gestanden. Hat mich auch einen Moment lang ein wenig beunruhigt, aber offen gesagt war der Moment auch nicht besonders lang.

  45. Reducal meint: (23.1.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    [> Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten. <]
    Aber Herr Vetter, warum kleckern und nicht klotzen! Die StA Frankfurt ist mit Sicherheit an dieser Problematik interessiert. Einen Link zu ihrem Beitrag habe ich deshalb soeben dorthin weiter gegeben.

  46. Gustav meint: (23.1.2008 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @ 42

    Um diese Seite geht es doch gar nicht. Da hat Martin mit der Url daneben gegriffen.

  47. gant meint: (23.1.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @17, A. John
    (@25)

    Der bitterböse Brief hat mir beim Lesen sehr viel Spaß bereitet.
    Leider ist die Grußformel im verlinkten PDF nicht (ganz) rekonstruierbar. Dabei hat mich die Schwärzung doch besonders neugierig gemacht :-)
    (Ich bezweifele allerdings, dass die vielfachen 'X' synonym für eine entsprechende Anzahl von Küsschen-Grüßen stehen)

  48. Alex meint: (23.1.2008 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @17/25/26: Ich sehe Schwärzungen. Und es ist immer wieder zweifelhaft ob diese entfernbaren Schwärzungen Absicht oder nur ein Zeichen für Dummheit sind. Ok ist es definitiv nicht.

    Es gibt ja auch bekannte Beispiele aus öffentlichen Berichten dazu.

  49. Peter Schaefer meint: (23.1.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Letzlich sind diese ganzen Datensammelauskunfteien alles so ein Kapitel für sich …
    Mein Urgroßvater war ein vorsichtiger Mensch und er verkaufte nach 1900 viel auf Raten über teilweise zwei Jahre Laufzeit. Jedesmal fragte er vorher bei einer Detektei nach, ob der entsprechende Kunde denn zahlungsfähig sei. Irgendwann fragte er dann mal anonym nach sich selber und bekam die Mitteilung, daß er neben diversen anderen Problemchen auch ein Verhältnis mit einem Mädchen hatte, die täglich die frische Milch brachte. Ob so viel Humbugs ersparte er sich ab dann das Geld für solche Auskünfte.

  50. saibot meint: (23.1.2008 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Volles Programm! Das hört man gerne!

  51. M meint: (23.1.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Gegen ein Inkasso hatte ich bei einem Gericht wegen sowas eine einstweilige Verfügung erwirkt; das anschließende Verfahren in der Hauptsache wurde nun durch Versäumnisurteil antragsgemäß entschieden.

    Tenor lautet:
    "Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen, über den Antragsteller wegen der Angelegenheit [...] wegen angeblicher Forderung aus [...] zur Kundennummer [...] wegen eines Betrages von insgesamt EUR [...] und/oder wegen

    der Angelegenheit [...] wegen angeblicher Forderung aus [...] zur Kundennummer [...] wegen eines Betrages von insgesamt EUR [...]

    einen Negativeinetrag bei einer Bonitäts- oder Wirtschaftsauskunft zu erwirken oder erwirken zu lassen, die die Kreditwürdigkeit des Antragstellers negativ beeinflusst oder beeinflussen könnte.

    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung… (…)

  52. JDS meint: (23.1.2008 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @47 Gant:
    Falls du eine liebevolle Grussformulierung suchst:

    Ich unterzeichne dieses Schreiben mit der Ihnen zustehenden Hochachtung!

  53. Sebastian meint: (23.1.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Prima Eintrag!
    Viel Erfolg bei der Sache- hoffentlich scheitert ihr nicht, damit dieses dumme Geschäftsmodell (nennen wir es mal NEPP) irgendwann für immer in den Archiven verschwindet!
    Toi toi toi- haut direkt mal den Briefkasten in UK mit rein. Vielleicht ist das auch noch eine Sache für das Finanzamt?

  54. ToWi meint: (23.1.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Ja, die Mandantin ist auch mir sehr sympathisch. Mußte gerade mal herzlich lachen, als ich das mit dem "vollem Programm" hörte.

  55. Leon V. meint: (23.1.2008 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Ich bin im Begriff selbst Erfahrungen mit dem AboFallenMilieu zu machen. Nachdem ich über eine Seite (www.die-freesms-seite.de) eine SMS verschickt habe, werden mir permanent Mahnungen zugeschickt (nein, kein Mahnbescheid ;))

    Die guten Herren scheint es nicht zu interessieren, dass ich meine Unwilligkeit der Zahlung durch einen PDF-Vordruck des Verbraucherschutzes Berlin per Mail und Post kundgetan habe.

    Die überspitzt formulierten Drohungen scheinen dabei eine traurige Einschüchterungspraxis darzustellen:

    "Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
    unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

    Dies wäre unter anderem:

    - Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
    - Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
    - Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
    - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
    - Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse"

    Da diese Zeilen für sich sprechen, gebe ich mal keinen weiteren Kommentar ab ;)

  56. Martin meint: (23.1.2008 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @42, 46,

    all diese Diensteanbieter werfen eine Gemeinsamkeit auf:

    Das "Angebot" ist so aufgebaut, dass die "relevanten" Fakten im "unteren Bereich" des Browsers stehen, der regelmäßig nicht angezeigt wird (man muss erst herunterscrollen):

    Dort steht dann der übliche Satz:
    "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse…."
    etc etc.

    Vergleicht mal die Aufmachung der Seiten. Dies ist bei allen gleich. Da wird irgendein Service angeboten, und dies zu einem zweifelhaften Preis, der nichtmal gleich einsehbar ist.

    Und: Bei der-führerscheincheck-com wird dieser Satz noch dazu in hellblau auf weißem Hintergrund dargestellt. Ähnlich seriös wie bei movie-tester-com, dort ist es ein hellblau auf etwas dunklerem hellblau.

    @55,
    die Reihenfolge der rechtlichen Schritte, die sie androhen, stimmt schon. Allerdings gibt es in jedem Schritt genügend Möglichkeiten sich zu wehren.

    Dazu wird es im Zweifel aber nicht kommen.

    Ich denke eher diese "Unternehmungen" kalkulieren anders, wie ich es versucht habe anzudeuten:
    Entsprechende Dienste anbieten, die bezüglich einer "vereinbarten" Gebühr schon mehr als dubios sind. Sodann am 15. Tag die Rechnung schreiben – 14 Tage Widerrufsrecht ;)
    Dann eine weitere Rechnung und dann mit dem Inkassobüro weitermachen.
    Viele Inkassobüros übernehmen Forderungen allerdings nur unter der Auflage, dass nach 2-4fachem Versuch, die Forderung einzutreiben, sie diese an den ursprünglichen Forderungsinhaber zurückgeben können.
    Dann könnte dieser also einen Mahnbescheid beantragen und ins streitige Verfahren übergehen.

    Nur:
    Bislang ist mir da kein Fall bekannt.
    Ein Bekannter von mir ist auf www-movie-tester-com hereingefallen. Briefe und Telefonate mit dem Inkassobüro waren unterhaltsam, die Personen sind sehr gut geschult. Postalisch und per Telefon habe ich denen dann eindeutig mitgeteilt, dass sie einen Mahnbescheid erlassen sollen, und wir uns auf ein Verfahren durchaus freuen würden. Ergebnis: Es kam nix mehr.
    Die Freundin eines Studienkollegen ist auf genealogie-de hereingefallen. Da passierte ungefähr das gleiche. Da mein Studienkollege diese Geschäftsidee aber so interessant fand und mitunter die Welt verbessern will hat er sich gleich auch dort angemeldet in der Hoffnung, es wird zu einem streitigen Verfahren kommen. Ergebnis: Es passierte nix.

    Die Unternehmen kalkulieren also wie folgt:
    Webseite aufbauen, Dienst anbieten, Daten sammeln, drohen, etc, und wenn dann nur 10-30% der Leute zahlen, weil sie eingeschüchtert sind, dann hat es sich schon gelohnt. Wegen 60-100 € (zzgl Inkasso) im Einzelfall vor Gericht zu ziehen, bei der zweifelhaften Rechtsgrundlage, lohnt sich nicht.

    Falls mich jemand aber vom Gegenteil überzeugen kann indem er mir ein Aktenzeichen nennt wo ein derartiges Unternehmen gerichtlich seinen Anspruch zugesprochen bekommen hat, immer gerne!

  57. scorewert meint: (24.1.2008 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    In den Scorewert fliesst auch die Wohngegend ein.
    Das ist sehr diskriminierend.

  58. laurenz meint: (24.1.2008 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @41: danke schön!

  59. Consultant meint: (24.1.2008 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    @57

    Inzwischen nicht mehr
    http://www.schufa.de/score/faq.html#6

  60. Leon V. meint: (24.1.2008 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @55

    Der Ablauf ist NICHT stimmig!
    Nachdem einem Mahnbescheid widersprochen wurde, gehts im Zweifelsfall erst einmal vor Gericht!

  61. Martin meint: (24.1.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @60,
    ich schrieb
    "die Reihenfolge der rechtlichen Schritte, die sie androhen, stimmt schon."
    sowie
    "Allerdings gibt es in jedem Schritt genügend Möglichkeiten sich zu wehren."
    womit ich streitiges Verfahren (Gericht) meinte…
    Kritik also berechtigt, ich war ungenau.

  62. Leon V. meint: (24.1.2008 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @Martin

    :) Ich wollte nicht rechthaberisch oder so sein^^

  63. saffi meint: (28.1.2008 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    viele schufaverbreitungen sind oft grundgesetzwidrig.
    ich hatte die klausel nur für die brd unterschrieben und nicht weltweit oder sogar weltweit.
    das AG Hamburg weiß nicht mehrweiter

  64. saffi meint: (29.1.2008 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    zu nr 63
    die schufa verurteilt uns auf jeden fall europaweit. welche klausel hat man unterschrieben?
    die schufa verändert die insolvenz auf 10 jahre.
    man kann sich aus der schufa freikaufen

    alles grundgesetzverletzungen! uns steht jedes recht zu,
    nehmen wir uns jedes recht und starten eine verfassungsklage?
    ich bat die schufa mich zu verklagen. sie macht es nicht.
    wir sollten alle zusammenhalten.sammelklage gleich jedes recht.

  65. kk meint: (20.4.2008 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    ich habe mich blöderweise bei deine-nachbarn24.de angemeldet weil ich davon ausging, dass es sich wie bei bspweise myspace, studivz, lokalisten etc. um ein kostenloses netzwerk von leuten handelt. Irrtum, ich habe keine Kosten gelesen obwohl ich meines Wissens die AGBs immer wenigstens gründlich überfliege und nun habe ich eben solche hier schon breit diskutierte mail mit der zahlungsaufforderung von 59€ und der drohung mit inkassofirmen erhalten.
    In den AGBs heisst es sehr weit unten etwas von monatlich 9€, zu zahlen im vorraus für ein halbes jahr daher nun die forderung von 59€. In der mail heisst es ausserdem "folgende gespeicherte Daten können wir den ermittlungsbehörden vorlegen " und dann der verweis auf meine email adresse und die ip adresse mit der ich mich im november auf der seite registriert habe. Als sitz des "beauftragten servicecenters" wird eine adresse in dubai sowie eine in der schweiz angegeben.

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  66. Martin meint: (16.6.2008 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Hallo, habe teils belustigt, teils bestürzt einen großen Teil der Kommentare gelesen. ich würde dem Inkassounternehmen, was mir mit Schufa-Eintrag droht gerne ein stichhaltiges Argument dagegensetzen, ohne mit Klage zu drohen, da die darauf nur hinau wollen. Gibt es irgendein Urteil, das besagt, dass Schufa-Einträge bspw. nur per Briefpost angedroht werden dürfen oder ähnliches? Über einen konkreten Tipp mit Paragraph und so weiter wäre ich sehr dankbar. Martin

  67. Martin meint: (16.6.2008 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    PS: natürlich wollen die nicht nur darauf hinau sondern sogar hinaus :). Sorry. M

  68. Markus meint: (27.6.2008 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    ich habe da ein Problem. Ich war auf einer Seite des online Sevrice LTD und habe die 59 Euro plus Mahngebühren in Höhe von 5 Euro überwiesen. Jetzt jedoch bekomme ich immer wieder Mahnungen von einer Rechtsanwältin Katja Günther die die Firma LTD vertritt. Ich hatte jedoch an die Rechtsanwältin eine kopie der Überweißung zugesendet und heute am 27.06.08 bekomme ich die 2. Mahnung. Desweiteren war ich angeblich auch noch auf einer anderen Seite von Ltd und bezahlte bei der gleichen Rechtsanwältin den Betrag ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  69. Daniela meint: (2.8.2008 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    hallo,

    habe anscheinend (könnte mich zwar nicht daran erinnern) die seite sofot-herunterladen bsucht und soll jetzt 79 euro bezahlen.bekomme immer wieder mahnungen und sie drohen mir bereits mit dem inkasso büro.
    meine mails die ich an die website schicke, werden auch nicht beantwortet??

    habe keine ahnung wie ich jetzt vorgehen soll?
    habe diese seite hier über google gefunden und hoffe das mir irgendwie geholfen werden kann??

    liebe grüße

  70. Christina Bath meint: (8.8.2008 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Was aber tun, wenn man auf der Seite my-advents-kalender.de war und rechtzeitig gemerkt hat, dass da was faul ist – auch ganz ordnungsgemäß gekündigt hat und seitdem vom Anwaltsbüro aus München mit Mahnschreiben über mittlerweile 105,04 Euro bombardiert wird? Inzwischen kommt die 3. Mahnung (letztmals außergerichtlich – auch noch falsch mit doppel-s geschrieben) – ich würde gerne einen Anwalt hinzuziehen. Lohnt sich der Aufwand oder kann man den Brief trotzdem in den Eimer werfen? Es ist doch Betrug und Erschleichung von geldwerten Leistungen, wenn man trotz dieser Beweislast (Fax mit Kündigung etc.) darauf pocht, dass ICH zahlen soll, oder liege ich damit falsch?

  71. Simon Beiwinkel meint: (8.8.2008 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Hallo!

    Ich bin leider auch auf diese lebenserwartung.de seite reingefallen und hab diesen test natürlich gemacht da dort nichts von kosten stand. Jetzt hab ich nach mehreren monaten ein Brief bekommen von einer Rechtsanwaltskanzlei Katja Günther in dem steht das es das letztemal aussergerichtlich ist. Dieses "Unternehmen" fordert einen Betrag von 78,66 €.

    Mit freundlichen Grüßen

    Simon Beiwinkel

    (Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)

  72. Julia L. meint: (16.9.2008 um 19:52) AntwortenReply to this comment
  73. Tania meint: (23.9.2008 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Hallo..
    ich habe ne Mail von der Firma Online Service Ltd. bekommen, und soll 59euro für ne irgend eine internet seite die ich angeblich besucht habe. Aber ich weiß nicht was das für eine Seite sein soll, da die es mir nicht schreiben. Ich weiß nicht was ich machen soll. Können sie mir vielleicht helfen.

    Bitte um Antwort.
    Tania

  74. SCHUFA meint: (18.1.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Ja es gibt leider zu viele Betrüger, die versuchen dann mit schufa-mails usw..

  75. hans dampf meint: (5.4.2010 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    hm, wie ist die sache denn nun eigentlich ausgegangen ?

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum