25.1.2008

Dem Gemeinwohl verpflichtet

Ein Vermieter erläutert die Hausmeisterkosten:

Für die Hauswartkosten erhält Frau H. seit Mai 2000 eine monatliche Entschädigung von 306,78 € (x 12) = jährlich 3.681,36 €, die mit den Mietzahlungen verrechnet werden. Die Hauswarttätigkeit wird seit Jahren nicht von Frau, sondern von Herrn H. ausgeübt, dieser Umstand sowie die geänderten Verhältnisse in der Steuergesetzgebung und der Änderungen in der Versicherungsbranche haben uns veranlasst mit der Familie H. Kontakt aufzunehmen, um das bestehende Vertragsverhältnis neu zu regeln.

Da hier Kosten gegengerechnet werden und ein Saldo seitens Familie H. überwiesen wird, können ordnungsgemäße Belege … nicht tatsächlich vorgelegt werden, ein Nachweis ist “nur” möglich durch Zeugenbefragung und Darlegung der Mietkalkulation.

Da hätten wir also Schwarzarbeit, etwas Steuertrickserei und getäuschte Mieter.

Der Vermieter ist übrigens eine dem Gemeinwohl verpflichtete Körperschaft.

12 Kommentare zu “Dem Gemeinwohl verpflichtet”

  1. Moxy meint: (25.1.2008 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Ein weiterer Beweis, dass sich "Gemeinwohlverpflichtung" und Verantwortungsbewusstsein/ Fachkompetenz häufiger mal gegenseitig ausschliessen?

    Hauptsache, die anfallenden Arbeiten wurden zeitnah und zur Zufriedenheit aller erledigt…

    ;-)

  2. Fox meint: (25.1.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    der Mieter kann doch froh sein, ist doch billiger so.

  3. Uwe meint: (25.1.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    "…eine dem Gemeinwohl verpflichtete Körperschaft"

    Steht doch da: Gemein!

  4. Siggi meint: (25.1.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @2:

    Ja, für den Hauswart isses billiger, für den ratsuchenden Mieter evtl. eher nicht…

  5. Huck meint: (25.1.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Aus alten West-Berliner Zeiten kenne ich das genau so. Wenn der Hauswart tatsächlich die entsprechend geringere Miete zahlt als der Mieter der gleichgroßen Wohnung gegenüber, sehe ich auch keine Mietertäuschung.

    Steuer und Sozialversicherung sind eine ganz andere Thematik. Wenn der Vermieter die tatsächlich schuldete, aber nicht zahlte, dann können sich die Mieter sogar darüber freuen, weil das nämlich sonst auch umlagefähig gewesen wäre.

  6. R.A. meint: (25.1.2008 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an gewisse sozialdemokratische Wahlkämpfer, die ganz lautstark angebliche Steuertricks der "Reichen" beklagten.
    Um anschließend als Kommunalpolitiker mit raffinierten Schachtelkonstruktionen dafür sorgten, daß die Stadtwerke weniger Steuern zahlen müssen.

  7. Bernd meint: (25.1.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Mag am Freitag Nachmittag liegen, aber ich versteh nicht ganz, wo hier die Täuschung liegt.

  8. Christian H. meint: (26.1.2008 um 01:32) AntwortenReply to this comment

    Müsste es nicht richtigerweise heißen: DIE VermieterIN ist übrigens eine dem Gemeinwohl verpflichtete Körperschaft.

  9. Marc meint: (26.1.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    @ Bernd, #7: Ich vermute, die Verechnung ist ein geldwerter Vorteil, den das Hausmeisterpaar versteuern müsste. Und Ausgaben hatte der Vermieter ja auch nicht.

  10. n.n. meint: (26.1.2008 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @ 7

    die mieter werden dadurch getäuscht, dass der vermieter bei den nebenkosten versucht einen posten abzurechnen, den er nicht belegen kann (weil es eben bei schwarzarbeit keine belege gibt).

    andererseits profitiert der mieter aber letztlich auch von steuerhinterziehung und schwarzarbeit, da die hausmeistertätigkeit dadurch billiger erbracht werden kann. allerdings nur so lange, wie die behauptungen des vermieters den tatsachen entsprechen.

  11. geldwert meint: (26.1.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Genau ! Geldwerter Vorteil des Hausmeisters.
    Denn der Hausmeister ist selbständig tätig und nicht weisungsgebunden.
    Es gibt sogar Subunternehmer, die in ihre Gewerbeanmeldung schreiben "Bauhilfsarbeiten" und auch für diese Hilfsarbeiter fallen keine Sozialbeiträge an.

  12. Herr Jan meint: (27.1.2008 um 01:59) AntwortenReply to this comment

    @12: die gerügten Äußerungen scheinen keine Meinungen, sondern Tatsachenbehauptungen darzustellen. Potentiell ehrenrührige sogar. Lesen sie nochmal den Grundrechtsartikel auf den sie sich berufen…

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum