Schön: Da steht dann die ungläubige Frage, ob das gesetzeswidrige verabreichen giftiger Stoffe von Altbundeskanzlern Körperverletzung sein könne neben der Frage, wie ein 27 Jähriger Pfleger nur giftige Stoffe verabreichen kann…
Ich finde das witzig :)
h.c. meint:
(25.1.2008 um 19:02) Antworten
"Kleine Gesetzesänderung als Schlüssel Onlinedurchsuchung light?"
Kann das jemand für Nicht- und Möchtegern-Juristen zusammenfassen?
anonym meint:
(25.1.2008 um 19:38) Antworten
Mein Verständnis: es geht -unter anderem- um die Kette "Wenn ich als Ermittlungsbehörde im Durchsuchungs-Fall Zugriff auf EIN IT-System habe (zB lokal), legitimiert mich dann die NEUE Gesetzesgrundlage dazu, auch DANN auf ein ANDERES IT-System des Betroffenen zuzugreifen (zB remote), wenn man NICHT direkt durch Nutzung des einen auf das andere zugreifen kann? (weil zB kein Passwort gespeichert wurde und dieses jedesmal vom Benutzer von Hand eingegeben wird). Der Autor sagt: die aktuelle Neufassung der Norm erlaubt eben keine
Online-Durchsuchung bei dem nicht direkt erreichbaren System (zB durch Systemeinbruch).
Fall 1: "vorkonfigurierte" Verbindung zum Geheim-Server am entfernten Standort mit gespeichertem Password: Antwort = Ja, darf direkt in die Durchsuchung (Durchsicht) einbezogen werden(oder, wie im Artikel beschrieben, e-Mail Client mit hinterlegten Passwörtern), dh. im Rahmen der neuen Norm darf ich beim Ermitteln alle angestöpselten direkt verfügbaren IT-System, auch entfernte, einbeziehen.
Beispiel 2: Geheim-Server, auf den man NICHT durch Nutzung des
lokalen IT-Systems direkt zugreifen kann, weil zB KEIN Passwort gespeichert ist: Antwort = NEIN. Der Artikel will, so verstehe ich ihn, klarstellen, dass die neuen Normen eben NICHT dazu führen dürfen, dass Ihr Server am entfernten Standort im Durchsuchungsfall durch Systemeinbruch oder Exploit durchsucht werden darf ("Online-Durchsuchung"), nur weil keine vorkonfigurierte Zugriffsmöglichkeit im lokalen, durchsuchbaren IT-System verfügbar ist, nach dem Motto, wenn wir nicht direkt auf das System kommen, knacken wir es eben –gedeckt von der Norm.
corax meint:
(25.1.2008 um 20:24) Antworten
Zu den Klitschkos,
kann Dirk Nowitzki jetzt nochmal in Berufung?
Dieter Bohlen dagegen schon. Auch hier hatte die Künstlersozialkasse geklagt. RTL muß jetzt 173.000 Euro nachzahlen.
Sky meint:
(26.1.2008 um 00:39) Antworten
Die Wahl Ypsilantis wäre sicherlich gut für die Anwälte.
gant meint:
(26.1.2008 um 03:02) Antworten
"Online-Durchsuchung light"
b) Obwohl Absatz 3 eine "Online"-Durchsuchung ermöglicht, d.h. den Zugriff auf Computersysteme erlaubt, die an ein Netzwerk angeschlossen sind, stellt die Vorschrift keine Regelung für die Art von Maßnahmen dar, die gemeinhin unter diesem Begriff diskutiert wird. Während es dort um die Frage des heimlichen Zugriffes auf Computersysteme geht[31], ist Gegenstand der Regelung des neuen Absatz 3 allein der offene Zugriff. Zum einen ergibt sich dies aus den Gesetzgebungsmaterialien[32], zum anderen aus der Systematik. Indem sich Ansatz 3 auf den von der Durchsuchung Betroffenen bezieht, wird vorausgesetzt, dass bei diesem eine Durchsuchung i.S.d. §§ 102 ff. StPO stattfindet. Diese Art von Durchsuchungen sind indessen vom Grundsatz der Offenheit geprägt.[33] Daher kann § 110 Abs. 3 StPO jedenfalls nicht Grundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung sein.[34]
Wenn das man alles so funktioniert. Wenn Schäuble&Co sich bereits weigern grundsätzliche Aussagen des GG verstehen zu wollen und lieber ihre eigenen Deutungen und Auffassungen unterstreichen, wird das hier auch nicht anders laufen.
Es ist daher unzulässig, Personen aus dem Lager des Anzeigeerstatters oder, wie inzwischen teilweise im Bereich Urheberrechtsverstöße üblich von Lobby-Organisationen der betroffenen Industriezweige hinzuzuziehen.
Sehr beruhigend. Unzulässig aber üblich? Tja. "Obline-Durchsuchung light" nicht im Sinne des Gesetzes, aber bei böswilliger Missdeutung bzw geheuchelter Naivität dann doch erlaubt?
desp meint:
(26.1.2008 um 03:12) Antworten
helmut schmidt ist ein original, solche typen werden heute gar nicht mehr gebaut. leider.
Lobo meint:
(26.1.2008 um 11:44) Antworten
zu: "Kleine Gesetzesänderung als Schlüssel Onlinedurchsuchung light?"
zitat
"Dies kann jedoch nur unter zwei Voraussetzungen möglich sein: Zum einen darf ihnen nicht die Durchsicht in Eigenregie überlassen werden.[38] Absatz 1 nennt abschließend die Personen, die zur Durchsicht berechtigt sind, und ermöglicht nur eine Übertragung an Ermittlungspersonen."
/zitat
ÄHEM! Wie war das gleich nochmal? Die Polizei beschlagnahmt Rechner und gibt diese externen Firmen, damit diese auf diesen Rechnern dann das Beweismaterial suchen?!? Da gabs dochmal diesbezgl. ne heise Meldung
Sky meint:
(26.1.2008 um 15:05) Antworten
Helmut Schmidt wollte gegen Ende seiner Kanzlerschaft das Rauchen aufgeben, u.a. weil Gerüchte die Runde machten sein Gesundheitszustand würde ihm zu schaffen machen und seine Arbeit erschweren bis unmöglich machen. Jahre später sind diese Gerüchte ja auch bestätigt worden, Helmut Schmidt hatte zumindest zwei schwere Schächeanfälle.
Und was schliessen wir daraus? – Steck Dir die Zigarette in die Fresse und Du wirst auch gesund. Raucher leben länger, und besser. Nichtrauchen ist Mist, das sollen die anderen machen.
;)
Ziffer 8 meint:
(26.1.2008 um 17:00) Antworten
Zu schade, dass es meines Erachtens keinen gangbaren Weg gibt Leute wie Herrn Keiser wegen ihrer Belastung der Rechtspflege zum Zweck des eigenen Egos zu belangen.
Naja, wenigstens sah er im Fernsehen genauso aus, wie ich mir einen militanten Nichtraucher aus Wiesbaden vorgestellt habe.
flynn meint:
(26.1.2008 um 17:19) Antworten
@10: Hmm. Der gute Mann hat vier Bypässe. Nenn mich naiv, aber ich denke die haben mehr mit seinem Gesundheitszustand zu tun als dass er immer noch raucht. Argumentum ad Ignorantiam und so…
Sky meint:
(26.1.2008 um 18:03) Antworten
@flynn:
Schon klar, mein Beitrag war nonsense.
Helge Schneider hat das Thema Raucher-Diskriminierung jetzt auch aufgegriffen – und will wieder anfangen zu Rauchen.
;)
BG meint:
(27.1.2008 um 15:29) Antworten
Zu der Zahnbehandlung: Ich weiß von einem bekannten Zahnmedizin-Studenten, dass die tatsächlich schon während der Studienzeit "auf die Patienten" losgelassen werden. Ich dachte eigentlich, dass das jedem bekannt ist, der in eine Zahn-Uniklinik geht.
Über jeden Schritt schaut aber ein Zahnarzt/Prof nochmal drüber. Berichten zufolge ist die Behandlung dort qualitativ besser, weil sich die Studenten wirklich mühe geben, auf dem aktuellen Stand der Behandlungsmethodik sind und – wie gesagt – überwacht werden.
Ich hab es noch nicht probiert, aber der Gedanke daran erscheint mir besser als ein Zahnarzt kurz vor der Rente, der nichts von Fortbildungen hält und zudem noch unter Zeitdruck steht.
Ziffer 8 meint:
(27.1.2008 um 18:07) Antworten
Ungeachtet der Qualität einer Behandlung durch einen Studenten sagt mir mein Bauchgefühl trotzdem, dass man nicht einfach ins Kleingedruckte sowas reinschreiben kann und gleichzeitig den normalen Preis verlangen kann.
Cicero meint:
(28.1.2008 um 09:32) Antworten
..kaufe ein 'ver' und spende es Udo für reperatur der 'Körperletzung'
stefan meint:
(28.1.2008 um 13:21) Antworten
ich freue mich schon auf den blog-eintrag mit der überschrift "Links zwo – drei – vier" :-)
skugga meint:
(28.1.2008 um 13:21) Antworten
@ 14, BG: Kann ich bestätigen. Ich hatte vor Jahren mal so ein richtig heftiges Programm inkl. böser sog. Wurzelspitzenresektion; letztere hat ein Assistenzarzt gemacht (wobei ich von Studis umringt war, die sogar noch hinter mir stehend versuchten, mir in den Mund zu schauen). Die "normaleren" Sachen wurden allesamt von Studis gemacht – und ich konnte und kann nach wie vor nicht klagen. Mir war auch sehr wohl bei dem Gedanken, daß da alles nochmal schön nachgeschaut wird, schließlich wollen die Leute ja nicht ihr Studium verbocken.
Schön: Da steht dann die ungläubige Frage, ob das gesetzeswidrige verabreichen giftiger Stoffe von Altbundeskanzlern Körperverletzung sein könne neben der Frage, wie ein 27 Jähriger Pfleger nur giftige Stoffe verabreichen kann…
Ich finde das witzig :)
"Kleine Gesetzesänderung als Schlüssel Onlinedurchsuchung light?"
Kann das jemand für Nicht- und Möchtegern-Juristen zusammenfassen?
Mein Verständnis: es geht -unter anderem- um die Kette "Wenn ich als Ermittlungsbehörde im Durchsuchungs-Fall Zugriff auf EIN IT-System habe (zB lokal), legitimiert mich dann die NEUE Gesetzesgrundlage dazu, auch DANN auf ein ANDERES IT-System des Betroffenen zuzugreifen (zB remote), wenn man NICHT direkt durch Nutzung des einen auf das andere zugreifen kann? (weil zB kein Passwort gespeichert wurde und dieses jedesmal vom Benutzer von Hand eingegeben wird). Der Autor sagt: die aktuelle Neufassung der Norm erlaubt eben keine
Online-Durchsuchung bei dem nicht direkt erreichbaren System (zB durch Systemeinbruch).
Fall 1: "vorkonfigurierte" Verbindung zum Geheim-Server am entfernten Standort mit gespeichertem Password: Antwort = Ja, darf direkt in die Durchsuchung (Durchsicht) einbezogen werden(oder, wie im Artikel beschrieben, e-Mail Client mit hinterlegten Passwörtern), dh. im Rahmen der neuen Norm darf ich beim Ermitteln alle angestöpselten direkt verfügbaren IT-System, auch entfernte, einbeziehen.
Beispiel 2: Geheim-Server, auf den man NICHT durch Nutzung des
lokalen IT-Systems direkt zugreifen kann, weil zB KEIN Passwort gespeichert ist: Antwort = NEIN. Der Artikel will, so verstehe ich ihn, klarstellen, dass die neuen Normen eben NICHT dazu führen dürfen, dass Ihr Server am entfernten Standort im Durchsuchungsfall durch Systemeinbruch oder Exploit durchsucht werden darf ("Online-Durchsuchung"), nur weil keine vorkonfigurierte Zugriffsmöglichkeit im lokalen, durchsuchbaren IT-System verfügbar ist, nach dem Motto, wenn wir nicht direkt auf das System kommen, knacken wir es eben –gedeckt von der Norm.
Zu den Klitschkos,
kann Dirk Nowitzki jetzt nochmal in Berufung?
<a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/03/26/nicht-nur-ein-ballkunstler/" rel="nofollow">lawblog Nicht nur ein Ballkünstler</a>
"Klitschko-Brüder keine Künstler"
Dieter Bohlen dagegen schon. Auch hier hatte die Künstlersozialkasse geklagt. RTL muß jetzt 173.000 Euro nachzahlen.
Die Wahl Ypsilantis wäre sicherlich gut für die Anwälte.
"Online-Durchsuchung light"
b) Obwohl Absatz 3 eine "Online"-Durchsuchung ermöglicht, d.h. den Zugriff auf Computersysteme erlaubt, die an ein Netzwerk angeschlossen sind, stellt die Vorschrift keine Regelung für die Art von Maßnahmen dar, die gemeinhin unter diesem Begriff diskutiert wird. Während es dort um die Frage des heimlichen Zugriffes auf Computersysteme geht[31], ist Gegenstand der Regelung des neuen Absatz 3 allein der offene Zugriff. Zum einen ergibt sich dies aus den Gesetzgebungsmaterialien[32], zum anderen aus der Systematik. Indem sich Ansatz 3 auf den von der Durchsuchung Betroffenen bezieht, wird vorausgesetzt, dass bei diesem eine Durchsuchung i.S.d. §§ 102 ff. StPO stattfindet. Diese Art von Durchsuchungen sind indessen vom Grundsatz der Offenheit geprägt.[33] Daher kann § 110 Abs. 3 StPO jedenfalls nicht Grundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung sein.[34]
Wenn das man alles so funktioniert. Wenn Schäuble&Co sich bereits weigern grundsätzliche Aussagen des GG verstehen zu wollen und lieber ihre eigenen Deutungen und Auffassungen unterstreichen, wird das hier auch nicht anders laufen.
Es ist daher unzulässig, Personen aus dem Lager des Anzeigeerstatters oder, wie inzwischen teilweise im Bereich Urheberrechtsverstöße üblich von Lobby-Organisationen der betroffenen Industriezweige hinzuzuziehen.
Sehr beruhigend. Unzulässig aber üblich? Tja. "Obline-Durchsuchung light" nicht im Sinne des Gesetzes, aber bei böswilliger Missdeutung bzw geheuchelter Naivität dann doch erlaubt?
helmut schmidt ist ein original, solche typen werden heute gar nicht mehr gebaut. leider.
zu: "Kleine Gesetzesänderung als Schlüssel Onlinedurchsuchung light?"
zitat
"Dies kann jedoch nur unter zwei Voraussetzungen möglich sein: Zum einen darf ihnen nicht die Durchsicht in Eigenregie überlassen werden.[38] Absatz 1 nennt abschließend die Personen, die zur Durchsicht berechtigt sind, und ermöglicht nur eine Übertragung an Ermittlungspersonen."
/zitat
ÄHEM! Wie war das gleich nochmal? Die Polizei beschlagnahmt Rechner und gibt diese externen Firmen, damit diese auf diesen Rechnern dann das Beweismaterial suchen?!? Da gabs dochmal diesbezgl. ne heise Meldung
Helmut Schmidt wollte gegen Ende seiner Kanzlerschaft das Rauchen aufgeben, u.a. weil Gerüchte die Runde machten sein Gesundheitszustand würde ihm zu schaffen machen und seine Arbeit erschweren bis unmöglich machen. Jahre später sind diese Gerüchte ja auch bestätigt worden, Helmut Schmidt hatte zumindest zwei schwere Schächeanfälle.
Und was schliessen wir daraus? – Steck Dir die Zigarette in die Fresse und Du wirst auch gesund. Raucher leben länger, und besser. Nichtrauchen ist Mist, das sollen die anderen machen.
;)
Zu schade, dass es meines Erachtens keinen gangbaren Weg gibt Leute wie Herrn Keiser wegen ihrer Belastung der Rechtspflege zum Zweck des eigenen Egos zu belangen.
Naja, wenigstens sah er im Fernsehen genauso aus, wie ich mir einen militanten Nichtraucher aus Wiesbaden vorgestellt habe.
@10: Hmm. Der gute Mann hat vier Bypässe. Nenn mich naiv, aber ich denke die haben mehr mit seinem Gesundheitszustand zu tun als dass er immer noch raucht. Argumentum ad Ignorantiam und so…
@flynn:
Schon klar, mein Beitrag war nonsense.
Helge Schneider hat das Thema Raucher-Diskriminierung jetzt auch aufgegriffen – und will wieder anfangen zu Rauchen.
;)
Zu der Zahnbehandlung: Ich weiß von einem bekannten Zahnmedizin-Studenten, dass die tatsächlich schon während der Studienzeit "auf die Patienten" losgelassen werden. Ich dachte eigentlich, dass das jedem bekannt ist, der in eine Zahn-Uniklinik geht.
Über jeden Schritt schaut aber ein Zahnarzt/Prof nochmal drüber. Berichten zufolge ist die Behandlung dort qualitativ besser, weil sich die Studenten wirklich mühe geben, auf dem aktuellen Stand der Behandlungsmethodik sind und – wie gesagt – überwacht werden.
Ich hab es noch nicht probiert, aber der Gedanke daran erscheint mir besser als ein Zahnarzt kurz vor der Rente, der nichts von Fortbildungen hält und zudem noch unter Zeitdruck steht.
Ungeachtet der Qualität einer Behandlung durch einen Studenten sagt mir mein Bauchgefühl trotzdem, dass man nicht einfach ins Kleingedruckte sowas reinschreiben kann und gleichzeitig den normalen Preis verlangen kann.
..kaufe ein 'ver' und spende es Udo für reperatur der 'Körperletzung'
ich freue mich schon auf den blog-eintrag mit der überschrift "Links zwo – drei – vier" :-)
@ 14, BG: Kann ich bestätigen. Ich hatte vor Jahren mal so ein richtig heftiges Programm inkl. böser sog. Wurzelspitzenresektion; letztere hat ein Assistenzarzt gemacht (wobei ich von Studis umringt war, die sogar noch hinter mir stehend versuchten, mir in den Mund zu schauen). Die "normaleren" Sachen wurden allesamt von Studis gemacht – und ich konnte und kann nach wie vor nicht klagen. Mir war auch sehr wohl bei dem Gedanken, daß da alles nochmal schön nachgeschaut wird, schließlich wollen die Leute ja nicht ihr Studium verbocken.