29.1.2008

Erpressung, bitte

Eine Online Service Ltd. meinte, meiner Mandantin einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht stellen zu können. Denn angeblich hatte meine Mandantin auf der Seite berufe-testen.de einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen.

Auf mein Schreiben (früherer Beitrag im law blog)
meldet sich jetzt der Geschäftsführer persönlich, per Einwurf/Einschreiben. Auf drei Seiten erklärt er unter anderem:

Wir werden natürlich keine Forderungen gegen Ihre Mandantin mehr geltend machen, da diese die Internetseite nach Ihrem Bekunden ja niemals besucht hat. Hieraus resultiert natürlich auch, dass zu keinem Zeitpunkt Daten Ihrer Mandantin an die Schufa Holding AG übermittelt werden. …

Wir stellen aber gerne noch mal klar, dass die Forderung mit sofortiger Wirkung, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich und endgültig nicht mehr geltend gemacht wird.

Das ist doch schon mal was.

Ein echtes Schmankerl ist dieser Hinweis:

Schlussendlich ist natürlich auch die vorbehaltene Strafanzeige wegen eines Nötigungsversuchs unsinnig; darüber hinaus wäre im vorliegenden Fall ein Epressungsversuch einschlägig. Offensichtlich haben Sie sich mit der Thematik nicht gründlich befasst…

Manchmal ist es ganz sinnvoll, eine Nacht zu schlafen, bevor man Briefe absendet.

32 Kommentare zu “Erpressung, bitte”

  1. frank meint: (29.1.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Dann sollte man jetzt wohl Strafanzeige wegen eines Erpressungsversuchs stellen. Wenn er das schon selbst subsumiert hat ;-)

  2. claudiofuchs meint: (29.1.2008 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Oh, die kenne ich, habe aber bisher noch keine entsprechende Post von denen zurück bekommen. Vielleicht sollte man eine Selbstanzeige wegen Erpressung anheim stellen?

    cf

  3. harl3quin meint: (29.1.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Die übliche Masche wohl. Mich wundert nur, dass die ein persönliches Schreiben zurück schicken – das ist echt eine Ausnahme.
    Aber dafür sind andere Unternehmen mittlerweile dazu übergegangen, ein eigenes, für zahlende Kunden einsehbares Schuldnerregister zu führen. Ein Eintrag erfolgt natürlich auch bei Bestreiten der Forderung…
    Wäre n idealer Ansatzpunkt für ne Klage mit nem höheren Streitwert als 100€ ;) Dumm nur, dass so viele weiterhin auf diese Masche reinfallen.

  4. me! meint: (29.1.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Zwar leicht offtopic, betrifft aber einen ähnlichen Fall: Was mache ich, wenn ich einer Firma dieser Art einen eingeschriebenen Brief schicken will, aber nur eine Postfachadresse bekannt ist (und ein Firmenname zu dem man nirgends weitere Informationen findet)? Kann man an ein Postfach eingeschriebene Briefe zustellen lassen? Bzw. kann ich Briefe an die Postfachadresse irgendwie gerichtlich hinterlegen lassen?

  5. JLloyd meint: (29.1.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @1: Wieso der Smiley ? Ich wuerde die Strafanzeige trotzdem bzw. gerade wegen des offensichtlichen Schuldeingeständnisses zur Abschreckung stellen.

  6. der_baer_fm meint: (29.1.2008 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @ (4.) me!:
    Anscheinend kann man alle Arten von Einschreiben an Postfachadressen schicken.
    Hier der Einschreiben FAQ von der Post:
    http://tinyurl.com/2cduyh

  7. Christian meint: (29.1.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Na, wenn sie die Erpressung der Nötigung vorziehen… :-) Im übrigen ist es ganz schön unverfroren, erst mal ein Erpressungs- /Nötigungs-Schreiben aufzusetzen und dann mit der Begründung, man würde den Erpressungs- /Nötigungsversuch nun einstellen, alle strafrechtlichen Konsequenzen von sich zu weisen….

    Trotzdem erfreulich für die Mandantin.

  8. Anwalt Frankfurt meint: (29.1.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    …na das klingt so, als hätte der studentische Praktikant (immerhin: Strafrecht großer Schein schon bestanden) einen Nachmittag Zeit gehabt, um die Sache "mal grundsätzlich zu klären".

  9. Alexander meint: (29.1.2008 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @6: tinyurl.com? Das ist ja mal ein praktischer Service – die Frage ist, wie lange die URLs halten.

  10. Christoph meint: (29.1.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @10: ich habe bislang noch keinen "Verlust" von Links zu beklagen und verkürze bereits seit mehreren Jahren Links mit tinyurl

  11. oldschool meint: (29.1.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, der Praktikant der Limited ist der Meinung, Udo hätte mit seinem schreiben Erpresst, nach dem Motto "Wenn Ihr die Forderung nicht einstellt gibt es eine Strafanazeige!"…

  12. der_baer_fm meint: (29.1.2008 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @10/11: Ist mein erster Versuch mit Tinyurl.
    Problem ist, dass man nicht weiss wohin einen der Link führt.
    Um nicht auf irgendwelchen bösen Seiten zu landen ist darum diese Form eigentlich besser: http://preview.tinyurl.com/2cduyh
    Da kann man sich die Ziel-Url nochmal anschauen.

    Ok, jetzt wirds denn aber auch n bissel OT.

  13. bandersnatcher meint: (29.1.2008 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Jetzt bloß nicht mittendrin aufhören.
    Zur Erinnerung:
    "Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat."
    Dann mal weiterhin frohes Schaffen!

  14. IB meint: (29.1.2008 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @14: I second that! :D

  15. r00t meint: (29.1.2008 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Einmal das specialis bitte!

  16. der echte n.n. meint: (29.1.2008 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    man beachte den konjunktiv: "WÄRE … ERPRESSUNG … EINSCHLÄGIG".
    das dürfte sich auf den objektiven tatbestand beziehen. aber natürlich ist der subjektive tatbestand nicht gegeben. und deswegen konjunktiv.

  17. r00t meint: (29.1.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    oder vice versa, was ja sehr praxisnah wäre…

  18. A. John meint: (29.1.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    meldet sich jetzt der Geschäftsführer persönlich, per Einwurf/Einschreiben. Auf drei Seiten erklärt er unter anderem:
    [ ... ] Das ist doch schon mal was.
    Ein echtes Schmankerl ist dieser Hinweis:

    Das ist unverkennbar die Schreibe von Ex-Jurastudent M.B. aus F. :-))
    Seine juristisch klingenden Ergüsse sind steter Quell der Freude, woran auch mir Teil zu haben bereits vergönnt war:
    http://www.abzockwelle.de/m_021.htm
    :-))

  19. Interessierter meint: (29.1.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Ich wäre ganz stark an einer zustellungsfähigen Anschrift des Absenders interessiert – ergibt sich die mglw. aus dem Schreiben?

  20. Bazillus meint: (29.1.2008 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Seitenbetreiber Michael B_r_t hat das Jurastudium unfreiwillig vorzeitig beendet. Er freut sich, wenn er mal klugscheißen darf.

  21. Gustav meint: (30.1.2008 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    "Auf mein Schreiben meldet sich jetzt der Geschäftsführer persönlich …"

    Der Herr ROBERT ADAMCA?

  22. pxt meint: (31.1.2008 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    Auch ich wäre hochgradig an einer zustellfähigen und/oder ladungsfähigen Adresse des Absenders interessiert.

  23. HansPansen meint: (31.1.2008 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Ich würde in jedem Fall versuchen, mir vom Unternehmen das Anwaltshonorar mit der Androhung des Rechtsweges zurückzuholen.

  24. Kurt Schall meint: (31.1.2008 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Die Firma heißt richtigerweise ONLINE CONTEND LTD. und ist eine dubiose Firma mit einer tschechischen Direktorin, mit Sitz in U.K. Wenn man ein wenig googelt, findet man genügend Beweise dafür, dass die Firma unseriös ist. Prämisse ist: Keine Zahlungen leisten, denn einen MB wird die "Firma" nicht erlassen, da sie ja GKV leisten müsste. Und das hat sie bisher tunlichst vermieden, wohlweislich im Wissen, dass ihr gar nicht bekannt ist, ob beim Schuldner etwas zu holen ist.

    Bin selbst darauf reingefallen, obwohl mir derartiges sonst nicht passiert. Aber: Erare humanum est!

    Empfehle jedem, bei der zuständigen StA Anzeige zu erstatten!

    Je mehr Anzeigen eingehen, desto größer wird der Druck auf die Justiz!

    In diesem Sinne alles Gute

  25. Jaja meint: (31.1.2008 um 02:55) AntwortenReply to this comment

    Was mich an den Seite immer wieder wundert ist warum die überhaupt interessieren dürfen. Ich dachte die Kosten müssen bei einer Anmeldung gut Sichtbar über dem Anmelden Button sein. Oder reicht es da aus, das über dem Anmeldeformular diese kleine * ist was auf den Text ganz unten hinweist? Den Monat Widerrufsrecht hat man auch nicht, weil man ja im normalfall sofort den Dienst in Anspruch nimmt bevor überhaupt gemerkt wird das dieser nicht kostenlos ist. Wäre ja fast schon mal selber drauf reingefallen. Passiert halt leicht wenn man sich überall kostenlos für irgenwelche Web2.0 Dienste anmelden kann.

  26. Gustav meint: (31.1.2008 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    @ 27

    Das mit der Firma ist bekannt. Natürlich sitzt der wahre Betreiber nicht im Briefkasten in UK oder bei der Tschechischen/Slowakischen Marionette, sondern hier in Deutschland.

    Ob es was bringt Anzeige zu erstatten, bezweifel ich jetzt mal. Leider halten sich unsere Justizbehörden zurück. Betrug können sie denen nicht nachweisen. Die arbeiten in einem Graubereich. Siehe am Beispiel Schmidtlein. Da wurden kurzerhand alle User für blöd erklärt und die Schmidtleins haben eine weiße Weste vom Staat bekommen. Die Gesetzgeber mit den Unfähigkeitsministern Seehofer und Zypries wollen da aber auch nichts machen.

  27. Dirk Wessesl meint: (3.2.2008 um 03:55) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,

    es ist auch oft ein guter Weg, die Schufa Holding einfach mal zu informieren, wer alle mit Einträgen bei selbiger droht und dass auch noch bei fragwürdigen, bzw gar ungerechtfertigten Forderungen.
    Oft sind die Firmen gar keine Vertragspartner der Schufa, ausserdem dürfen dort nur zweifelsfreie Forderungen vermerkt werden.
    Mit dem Wissen hat dei Schufa entweder die Möglichkeit, dubiosen Firmen die kein Vertragspartner sind zur Unterlassunge bzgl. dieser Drohung zu verpflichten oder sich (sofern so eine Firma wirklich Vertragspartner sein sollte), sich von diesem zu trennen.

  28. Dirk Wessesl meint: (3.2.2008 um 04:07) AntwortenReply to this comment

    …achja, übrigens; über die (un)rechtmässigkeit der seite urteilte schon das LG hanau mit einem sehr eindeutigen ergebnis:
    http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/12/08/vzbv-gewinnt-gegen-online-service-ltd/

  29. Christiane meint: (15.2.2008 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Hallo Leute, habe heute auch einen Brief von der Inkassostelle bekommen. Weiß aber immer noch nicht, auf welcher Seite ich denn dort gewesen sein soll…Könnt Ihr mir mal helfen? Danke

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