Da hat die amerikanische Re-education nach WW2 wohl nicht richtig funktioniert …
Jens meint:
(29.1.2008 um 20:07) Antworten
Sind sie etwa in der Midlife Crisis?
Skoll meint:
(29.1.2008 um 20:09) Antworten
Vielleicht hat sie aber auch zu gut funktioniert. . .
A. John meint:
(29.1.2008 um 20:10) Antworten
Kreditverkauf: Einstweilige Verfügung gegen WDR-Dokumentation: Der Erlass der einstweiligen Verfügung sei ohne gerichtliche Anhörung des Senders erfolgt.
Von den Perliner Protagonisten der Bücherverbrennung http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070320_lg_bln.htm
war ernsthaft auch nichts anderes zu erwarten.
Abgesehen davon: Dass Banken vor Gericht fast immer Recht bekommen liegt nicht nur daran, dass sie fast jeden Gegner in den Ruin klagen können. Auch Richter sind Bankkunden und Kreditnehmer.
knick meint:
(29.1.2008 um 20:11) Antworten
In Japan gewinnen Juristen nie.
" For those who say juries won't work, I say: We couldn't get any worse than the system we have now."
so ist es auch in deutschland. Die österreichischen Schwurgerichte sind besser und ausgerechnet, weil ein mutmasslicher Kinderschänder zu milde verurteilt wurde, forderte der Richterverband eine Abschaffung der Schwurgerichte.
Dirk meint:
(29.1.2008 um 20:45) Antworten
Durch Verkürzen kann man Dinge schön verfälschen. Gutes Beispiel:
"Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig"
wird zu
"Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal müssen möglich sein"
Dodo meint:
(29.1.2008 um 20:59) Antworten
Schwurgerichte, insbesondere nach amerikanischem Massstab sind aber auch so eine Sache. Ich kenne nicht eine Person der ich zutrauen würde diese Aufgabe auch nur halbwegs gerecht zu werden, insbesondere bei Gewalt- und oder Sexualverbrechen. Die Leute sind zu sehr in ihren Klischees und Weltbildern vom vorletzten Jahrhundert gefangen, leider.
Jan meint:
(29.1.2008 um 21:04) Antworten
@7 (Dirk)
Inwiefern ist das bitteschön eine Verfälschung?
corax meint:
(29.1.2008 um 21:06) Antworten
Sitzt das Landgericht da in:
Berlin – Hauptstadt der ehemaligen DDR?
Frag ich mal so hier aus dem tiefen Westen.
Marc meint:
(30.1.2008 um 00:27) Antworten
Thema Japan: Die Freispruchsquote in Deutschland liegt bei 3%. Da kann man als Strafverteidiger auch lange arbeiten, bis man mal wieder dran ist.
Tim meint:
(30.1.2008 um 09:27) Antworten
Leider ist der Kreditverkauf-Link nicht mehr gültig.
dann hat das Gericht vielleicht begründet auf die Anhörung verzichtet.
Dirk meint:
(30.1.2008 um 10:24) Antworten
@Jan: Weil die Verkürzung suggeriert, dass eine Fernsehberichterstattung während der Verhandlung möglich sei, dass eine Fernsehberichterstattung (zeitlich) außerhalb der Verhandlung möglich ist, war eigentlich bisher schon herrschende Meinung und gängige Praxis.
@Tim: Einstweilige Verfügungen werden meistens wegen der besonderen Dringlichkeit ohen mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Gegners erlassen. Dies hat nichts mit einer erdrückenden Beweissituation zu tun, sondern mit effektivem Rechtsschutz.
Ben (der Unerwünschte) meint:
(30.1.2008 um 10:28) Antworten
@12:
Warten Sie mal: Sie sagen, dass in deutschen Strafverfahren nur 3% freigesprochen werden? Sind da Verfahrenseinstellungen u.ä. schon enthalten? Ich kann mir das kaum vorstellen, offen gesagt.
jj meint:
(30.1.2008 um 10:36) Antworten
vielleicht liegt die niedrige freispruchquote auch einfach an guter arbeit von staatsanwalt und gericht?
Marc meint:
(30.1.2008 um 10:56) Antworten
@15 und 16: Die 3% sind die echten Freisprüche im Strafverfahren. Es gibt grundsätzlich zwei Thesen, warum die Zahl so niedrig ist: Entweder die StA klagen wirklich nur an, was absolut sauber durchermittelt und zweifelsfrei beweisbar ist. Oder die Richter glauben an die erste Erklärung und ignorieren den Grundsatz des "in dubio …", weil die StA ja nur anklagen, was absolut sauber durchermittelt und zweifelsfrei beweisbar ist.
jj meint:
(30.1.2008 um 11:23) Antworten
@17 (marc): vielleicht liegt die niedrige freispruchquote auch einfach an guter arbeit von staatsanwalt und gericht?
Nils G. meint:
(30.1.2008 um 11:40) Antworten
@ 17: Sie vergessen, dass Richter Freisprüche durch Einstellungen gem. §153 StPO ersetzen, um kein Urteil schreiben zu müssen. Das macht nach meiner Erfahrung als Anklagevertreter im Referendariat 90% dessen aus, was eigentlich ein Freispruch sein müsste. Woher stammen die 3% ?
Klopfer meint:
(30.1.2008 um 11:45) Antworten
Nach dem Lesen des Artikels über Japan verstehe ich die "Phoenix Wright"-Spiele für den Nintendo DS noch besser…
RA Lothar Müller-Güldemeister meint:
(30.1.2008 um 12:10) Antworten
Berufsrichter durch Geschworenengerichte ersetzen heißt wohl den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, da muss man nur Grishams "The Innocent Man" lesen. Laien dürften noch weniger als Berufsrichter in der Lage sein, den zweifelhaften Beweiswert von vorgerichtlichen Geständnissen zu erkennen.
Die 3%ige Freispruchsquote hört sich zwar gering an, aber dabei ist zu bedenken, dass in über 80 % aller Fälle die Straftat als solche gar nicht in Frage steht, sondern das Gericht nur noch über die Höhe der Strafe entscheidet. Wenn man dann bedenkt, dass die meisten Ermittlungsverfahren nie zu einer Anklage führen und viele Anklagen vom Gericht nicht zur Hauptverhandlung zugelassen werden, ist die Anzahl der Freisprüche doch recht hoch.
ja-Ich-wars meint:
(30.1.2008 um 13:46) Antworten
Vorgerichtliche Geständnisse sind für die Wahrheitsfindung wertlos.
Siggi meint:
(30.1.2008 um 15:29) Antworten
@19:
Das wird für einige Angeklagten zwar egal sein, für mich als Beamten ist eine Einstellung schon doof. Ich wurde auch mal wegen falscher Verdächtigung angezeigt (als Rache für eine Anzeige meinerseits). Das Verfahren wurde eingestellt, der MAD hatte schon ein paar Fragen dazu. Wenn man aber erst mal im Gerichtssaal steht und dort eingestellt wird, weil der Richter zu faul ist oder überlastet, kann das bei der nächsten Sicherheitsüberprüfung schon mal ne Ablehnung geben. Das gleiche gilt wohl auch bei Einstellungen im öffentlichen Dienst. Einstellungen sind eben nur Freisprüche zweiter Klasse…
Nils G. meint:
(30.1.2008 um 16:35) Antworten
@ 23: Ich wollte die Praxis der Richter auch nicht gutheißen. Aber anders lässt sich der Feierabend 14:30 Uhr nicht einhalten. Ich habe mich als Anklagevertreter auch manchmal gewundert, warum Verteidiger in glasklaren Freispruchssituationen mit Einstellungen einverstanden sind. Vielleicht, um es sich nicht mit dem Richter zu verderben.
esac meint:
(31.1.2008 um 06:55) Antworten
Ackermann/Esser wären bei einem Geschworenengericht nicht mit so einer klenen Busse davongekommen. Die Klassenjustiz in Deutschland wäre weniger ausgeprägt.
In Österreich funktioniert es doch.
esac meint:
(31.1.2008 um 07:08) Antworten
Freispruch in Missbrauchsprozess
Zwei 19-Jährige aus Telfs sind am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden.
Also nicht Einstellung sondern Freispruch.
esac meint:
(31.1.2008 um 07:13) Antworten
Oesterreichs Rechtsanwälte sind für Geschworenengerichte.
e zu ersetzen, traten kürzlich die österreichischen Strafverteidiger (im Rahmen der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger/-innen mit Richard Soyer als Sprecher) sowie der renommierte österreichische Strafrechtslehrer Manfred Burgstaller in einer kürzlich veröffentlichten Analyse nachhaltig für eine Beibehaltung der Geschworenengerichtsbarkeit ein.
Prof. Burgstaller sah dabei Reformbedarf nur in einem einzigen Punkt: Die Instruierung der Geschworenen durch die Berufsrichter in mündlicher Rechtsbelehrung und Fragenbesprechung sollte künftig parteiöffentlich erfolgen.
Zum Kreditverkauf:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27153/1.html
Da hat die amerikanische Re-education nach WW2 wohl nicht richtig funktioniert …
Sind sie etwa in der Midlife Crisis?
Vielleicht hat sie aber auch zu gut funktioniert. . .
Kreditverkauf: Einstweilige Verfügung gegen WDR-Dokumentation:
Der Erlass der einstweiligen Verfügung sei ohne gerichtliche Anhörung des Senders erfolgt.
Von den Perliner Protagonisten der Bücherverbrennung
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_070320_lg_bln.htm
war ernsthaft auch nichts anderes zu erwarten.
Abgesehen davon: Dass Banken vor Gericht fast immer Recht bekommen liegt nicht nur daran, dass sie fast jeden Gegner in den Ruin klagen können. Auch Richter sind Bankkunden und Kreditnehmer.
In Japan gewinnen Juristen nie.
" For those who say juries won't work, I say: We couldn't get any worse than the system we have now."
so ist es auch in deutschland. Die österreichischen Schwurgerichte sind besser und ausgerechnet, weil ein mutmasslicher Kinderschänder zu milde verurteilt wurde, forderte der Richterverband eine Abschaffung der Schwurgerichte.
Durch Verkürzen kann man Dinge schön verfälschen. Gutes Beispiel:
"Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung bei gewichtigem öffentlichem Informationsinteresse grundsätzlich zulässig"
wird zu
"Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal müssen möglich sein"
Schwurgerichte, insbesondere nach amerikanischem Massstab sind aber auch so eine Sache. Ich kenne nicht eine Person der ich zutrauen würde diese Aufgabe auch nur halbwegs gerecht zu werden, insbesondere bei Gewalt- und oder Sexualverbrechen. Die Leute sind zu sehr in ihren Klischees und Weltbildern vom vorletzten Jahrhundert gefangen, leider.
@7 (Dirk)
Inwiefern ist das bitteschön eine Verfälschung?
Sitzt das Landgericht da in:
Berlin – Hauptstadt der ehemaligen DDR?
Frag ich mal so hier aus dem tiefen Westen.
Thema Japan: Die Freispruchsquote in Deutschland liegt bei 3%. Da kann man als Strafverteidiger auch lange arbeiten, bis man mal wieder dran ist.
Leider ist der Kreditverkauf-Link nicht mehr gültig.
Wenn das "Beweismaterial" erdrückend war:
lifepr.de/pressemeldungen/deutscher-sparkassen-und-giroverband-ev/boxid-29021.html
dann hat das Gericht vielleicht begründet auf die Anhörung verzichtet.
@Jan: Weil die Verkürzung suggeriert, dass eine Fernsehberichterstattung während der Verhandlung möglich sei, dass eine Fernsehberichterstattung (zeitlich) außerhalb der Verhandlung möglich ist, war eigentlich bisher schon herrschende Meinung und gängige Praxis.
@Tim: Einstweilige Verfügungen werden meistens wegen der besonderen Dringlichkeit ohen mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Gegners erlassen. Dies hat nichts mit einer erdrückenden Beweissituation zu tun, sondern mit effektivem Rechtsschutz.
@12:
Warten Sie mal: Sie sagen, dass in deutschen Strafverfahren nur 3% freigesprochen werden? Sind da Verfahrenseinstellungen u.ä. schon enthalten? Ich kann mir das kaum vorstellen, offen gesagt.
vielleicht liegt die niedrige freispruchquote auch einfach an guter arbeit von staatsanwalt und gericht?
@15 und 16: Die 3% sind die echten Freisprüche im Strafverfahren. Es gibt grundsätzlich zwei Thesen, warum die Zahl so niedrig ist: Entweder die StA klagen wirklich nur an, was absolut sauber durchermittelt und zweifelsfrei beweisbar ist. Oder die Richter glauben an die erste Erklärung und ignorieren den Grundsatz des "in dubio …", weil die StA ja nur anklagen, was absolut sauber durchermittelt und zweifelsfrei beweisbar ist.
@17 (marc): vielleicht liegt die niedrige freispruchquote auch einfach an guter arbeit von staatsanwalt und gericht?
@ 17: Sie vergessen, dass Richter Freisprüche durch Einstellungen gem. §153 StPO ersetzen, um kein Urteil schreiben zu müssen. Das macht nach meiner Erfahrung als Anklagevertreter im Referendariat 90% dessen aus, was eigentlich ein Freispruch sein müsste. Woher stammen die 3% ?
Nach dem Lesen des Artikels über Japan verstehe ich die "Phoenix Wright"-Spiele für den Nintendo DS noch besser…
Berufsrichter durch Geschworenengerichte ersetzen heißt wohl den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, da muss man nur Grishams "The Innocent Man" lesen. Laien dürften noch weniger als Berufsrichter in der Lage sein, den zweifelhaften Beweiswert von vorgerichtlichen Geständnissen zu erkennen.
Die 3%ige Freispruchsquote hört sich zwar gering an, aber dabei ist zu bedenken, dass in über 80 % aller Fälle die Straftat als solche gar nicht in Frage steht, sondern das Gericht nur noch über die Höhe der Strafe entscheidet. Wenn man dann bedenkt, dass die meisten Ermittlungsverfahren nie zu einer Anklage führen und viele Anklagen vom Gericht nicht zur Hauptverhandlung zugelassen werden, ist die Anzahl der Freisprüche doch recht hoch.
Vorgerichtliche Geständnisse sind für die Wahrheitsfindung wertlos.
@19:
Das wird für einige Angeklagten zwar egal sein, für mich als Beamten ist eine Einstellung schon doof. Ich wurde auch mal wegen falscher Verdächtigung angezeigt (als Rache für eine Anzeige meinerseits). Das Verfahren wurde eingestellt, der MAD hatte schon ein paar Fragen dazu. Wenn man aber erst mal im Gerichtssaal steht und dort eingestellt wird, weil der Richter zu faul ist oder überlastet, kann das bei der nächsten Sicherheitsüberprüfung schon mal ne Ablehnung geben. Das gleiche gilt wohl auch bei Einstellungen im öffentlichen Dienst. Einstellungen sind eben nur Freisprüche zweiter Klasse…
@ 23: Ich wollte die Praxis der Richter auch nicht gutheißen. Aber anders lässt sich der Feierabend 14:30 Uhr nicht einhalten. Ich habe mich als Anklagevertreter auch manchmal gewundert, warum Verteidiger in glasklaren Freispruchssituationen mit Einstellungen einverstanden sind. Vielleicht, um es sich nicht mit dem Richter zu verderben.
Ackermann/Esser wären bei einem Geschworenengericht nicht mit so einer klenen Busse davongekommen. Die Klassenjustiz in Deutschland wäre weniger ausgeprägt.
In Österreich funktioniert es doch.
Freispruch in Missbrauchsprozess
Zwei 19-Jährige aus Telfs sind am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden.
Also nicht Einstellung sondern Freispruch.
Oesterreichs Rechtsanwälte sind für Geschworenengerichte.
e zu ersetzen, traten kürzlich die österreichischen Strafverteidiger (im Rahmen der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger/-innen mit Richard Soyer als Sprecher) sowie der renommierte österreichische Strafrechtslehrer Manfred Burgstaller in einer kürzlich veröffentlichten Analyse nachhaltig für eine Beibehaltung der Geschworenengerichtsbarkeit ein.
Prof. Burgstaller sah dabei Reformbedarf nur in einem einzigen Punkt: Die Instruierung der Geschworenen durch die Berufsrichter in mündlicher Rechtsbelehrung und Fragenbesprechung sollte künftig parteiöffentlich erfolgen.