Wenn der Richter wichtig nickt
Mein Mandant betreibt ein Internetforum. In einem Thread postete ein Nutzer des Forums einen Beitrag. Diesen Beitrag garnierte er mit einem Link zu Rapidshare. Möglicherweise war es möglich, über den Link eine urheberrechtlich geschützte Datei herunterzuladen.
Allein das führte bei meinem Mandanten jetzt zu einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Begründet wird der Durchsuchungsbeschluss in dürren Worten so:
Im Zeitraum … stellte der Beschuldigte über seinen Rechner am XY-Platz in K. das Computerspiel “…” für eine Vielzahl von Internetnutzern über sein Internetforum www. … .net zum Herunterladen zur Verfügung.
Wieder ein Beispiel dafür, was der viel beschworene Richtervorbehalt wert ist. Nichts. Ein Volljurist, der Fälle von Internetkriminalität bearbeitet, müsste sich eigentlich folgende Dinge erschließen können:
- In einem Forum veröffentlichen in der Regel viele Personen Beiträge. Diese Personen sind nicht der Administrator.
- Ein Link zum bekannten Dienst “Rapidshare” führt zu Rapidshare, nicht auf den Rechner des Forenadministrators. Somit liegt die Datei mit Sicherheit nicht auf dem Server des Forenbetreibers.
Hieraus resultieren dann so interessante Fragen wie:
- Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?
- Nach welchen Maßstäben haftet ein Forenbetreiber?
- Wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Die Antworten hätten mit einiger Sicherheit dazu geführt, dass der Durchsuchungsbeschluss abgelehnt worden wäre. Aber dafür hätte man nachdenken müssen. Oder gar ein wenig recherchieren…
Die Reihe lässt sich fortführen – Ein Staatsanwalt wird das beantragt haben, Polizisten werden das recherchiert haben. Die alle hätten entlang der Kette doch eigentlich merken müssen, dass sie da diverse Indirektionen im 'Spiel' haben.
Weitere Frage wäre zudem noch, wie wahrscheinlich man berechtigt davon ausgehen kann, dass der Betreiber eines Forums Daten, auf die die Nutzer eines Forums verweisen, bei sich zu Hause aufbewart.
Als der Buchdruck eingeführt wurde, gab es da auch sowas?
@1 (Markus)
"Als der Buchdruck eingeführt wurde, gab es da auch sowas?"
Nein, das "Recht auf geistiges Eigentum" kam erst später. Bis dahin konnte jeder drucken, was er wollte (und verkaufen konnte).
Bitte, Udo, sag, dass das ein Scherz ist! Es hat nicht ernsthaft ein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung beantragt, weil in einem Forum ein Link stand, oder? Den Antrag kann doch kein Richter ernsthaft genehmigt haben. Das *kann* einfach nicht sein.
Wobei, wenn ich mal drüber nachdenke, war der Staatsanwalt wahrscheinlich schon älter, und kennt sich nicht mit dem Internetz aus. Gleiches gilt für den Richter dann ja wohl auch.
Da stellt sich mir doch direkt die Frage, was man in solch einem Fall tun kann. Wäre eine Anzeige gegen Staatsanwalt und Richter wegen Rechtsbeugung im Amt sinnig? Immerhin wird ja das Grundrecht der Unverletztlichkeit der Wohnung wegen, höflich ausgedrückt, einer Nichtigkeit verletzt. Bei der Gelegenheit sollten Richter und Staatsanwalt wohl mal zu einer Weiterbildungsmaßnahme "EDV-technische Veränderungen der vergangenen 10 – 20 Jahren" geschickt werden.
Da wirkt die Indoktrination der Content-Industrie offensichtlich an der richtigen Stelle.
Das bietet ganz neue Möglichkeiten irgendjemandem eine reinzuwürgen … mal schauen wen ich aktuell nicht mehr mag …
Sehr schön – Wenn das also der Kenntnisstand der Rechtsorgane ist, dann reicht es also einen link in das Gästebuch einer mir unliebsamen Person zu posten und schwupps steht die Polizei auf der Matte und nimmt den Computer mit der Steuererklärung und den Familienphotos mit.
@3 (Andre Heinrichs): "Wäre eine Anzeige gegen Staatsanwalt und Richter wegen Rechtsbeugung im Amt sinnig?"
Wohl eher nicht, da davon auszugehen ist, dass die betreffenden tatsächlich kein Ahnung haben. Das ist dann allenfalls grob fahrlässig, aber Rechtsbeugung ist nur vorlässig strafbar.
Nachtrag zu 6 (abc): Man ersetze "vorlässig" durch "vorsätzlich".
@5: Richtig, denn wir haben ja alle nichts zu verbergen :)
Wird wohl einer dieser unnötig auch in allen seinen Arbeitsmitteln unabhängigen Richter sein, die sich warum auch immer weigern dürfen, einen PC zu nutzen. Das Urteil ist vermutlich in Steintafeln geritzt.
Herr Vetter, solche Berichterstattungen grenzen jetzt schon an Populismus. Was ist daran so besonders? Ein ganz normaler Tag in Deutschland.
Also gut, weil ihr so scharf darauf seit – Deutschland live:
Neulich, in einem kleinen verträumten Dorf irgendwo an der Bergstraße:
13 Jährige unerzogene Göre wird beim Klauen erwischt. Diverse Schachteln Zigaretten. Böses Mädchen bekommt Stubenarest. Mädchen sehr böse und geht zur Polizei, erklärt das halbe Dorf (300EW)zu Drogendealern- und Kiffern. 3 Hausdurchsuchungen.
Reihenweise Befragungen, kennst du den, was macht der, was weißt du…
Alles mit freundlicher Unterstützung der örtlichen Dorfschule.
@6: Ein StA, der in dem Bereich tätig ist, sollte von Rechtswegen schon ausreichende Kenntnis haben. Leider sehen wir ja, dass dies entweder nicht der Fall ist, oder aber merkwürdig anmutende Rechtsverständnisse die absolute Oberhand gewinnen.
Topic: Der Richtervorbehalt wird so lange nutzlos sein, wie er nicht von entsprechenden Sanktionierungen flankiert wird. Und diese sollten 1.) ein vollständiges Beweisverwertungsverbot sowie 2.) unter bestimmten Umständen disziplinarische Maßnahmen gegen die Zuständigen umfassen.
Man sollte langsam daran denken, eine Zusammenstellung derartiger Vorgehensweisen auszuarbeiten, die auch wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wird, um die Absurdität des Systems zu beweisen…
Sowas kommt raus wenn man neue Technologie in die Hände von Leuten gibt die keine Ahnung und keine Lust zur Weiterbildung haben, aber das ist doch schon seit langer Zeit (ja, auch schon vor Schäuble) zu beobachten, warum wundert das jemanden?
Zum Glück hat das auch seine guten Seiten, z.B. wenn man sich überlegt dass man solche Leute gedankenlos über den Bundestrojaner philosophieren lassen kann, wenn dieselben dann auch für die Umsetzung verantwortlich sind… ;)
Der Mandant landet doch jetzt hoffentlich nicht vor dem guten Herrn Buske in Hamburg
Und was folgt aus all dem: Deutschland ist eine rückständige Bürokraten-Diktatur mir löchrig geschossener Verfassung…
Aber mit welcher Partei soll denn diesem Gemeinwesen zu einem modernen Rechtswesen verholfen werden?
Schäuble-CDU? Der Verfassungsfeind als Innenminister?
SPD? Die Justizministerin dieser Partei ist Schäubles Erfüllungsgehilfe und Mr. Kurt Beck hat in seinem Bundesland eine Regelung zum scannen von KFZ-Nummernschildern, die glasklar gegen die Verfassung verstößt…
Gute Nacht Deutschland…
Geschehen diese Heimsuchungen zeitnah ?
Wie sind die Erfahrungen ?
Im übrigen haben da Denunzianten leichtes Spiel…
Jetzt wird es hart für Restaurantbesitzer. Zumindest, wenn sie ein Gästebuch ausliegen haben. Denn dort kann man praktisch alles hineinschreiben. Volksverhetzung, Aufruf zu Straftaten u.v.m. könnten dort landen. Und abwarten, wann es erste Strafverfahren wegen Einträgen in ein Kondolenzbuch gibt.
Immer noch verwundert über die Entrüstung. Der Hausdurchsuchungsbefehl ist in Deutschland de facto abgeschafft.
Die Beamten holen ihn sich beim Gericht ab. Punkt.
Mich holten die Herren früh morgens zur Erkennungsdienstlichen Behandlung ab (Mein FZ: Kein Eintrag). Für ein angebliches Steuerstrafverfahren, das vier Wochen später dann eingestellt wurde.
@ #14
Be mir hilft auf Dauer nur die Hoffnung dass unsere Rechte digital nicht zu stark ramponiert werden bis eine internetaffiniere Generation Rechtsvertreter das sagen hat.
hoffe das wird mit der Zeit besser. Irgendwann müssen sich ja auch Richter mal mit dem Internet ein bischen auskennen, oder?
So keine Ahnung, legt natürlich auch den Schluß nache, dass man da gar nicht mehr wissen wollte um vieleicht durch zufall auf mehr zu stoßen.
Heute ist schließlich jeder verdächtig, der nicht überprüft wurde (und laufend wird).
jura novit curia – Das Gericht kennt das Gesetz.
Jetzt fehlt nur noch die adäquate Anwendung!
Ist doch kein Wunder. Wurde vor einiger Zeit zu einem Ermittlungsrichter vorgeladen (glücklicherweise als Zeuge statt gleich als Beschuldigter), wovei es um einen heutzutage oft vorkommenden Sachverhalt bei einer Urheberrechtsverletzung bzw persöhnlichkeitsverletzung im Internet ging.
Das ganze ist schwer zu erklären und ich hatte mir vorher schon einen Leitfaden dafür zurecht gelegt wie ich dies am besten rüberbringe. Aber dann erster Satz:
"Sie kennen doch Webseiten im Internet…" (war eher eine rethorische Einleitung als eine Frage)
Richter: "Naja ich habe schon davon gehört aber selbst noch nie gesehen". *schluck*
Der Richter war sehr nett, hatte aber eben keine Ahnung von Technik. Und solche Leute müssen dann in komplizierten Sachverhalten entscheiden – tja was sollen sie da machen, sie verstehen ja nichts von. Also wird einfach abgenickt.
Ich glaube auf den Tag an dem sich die Justiz selbst als gefährliches Kriminalitätsproxy anerkennt können wir lange warten..
Aber Haftstrafen für ahnungslose Western-Union-Strohmänner – gar kein Problem! *g*
Wann endlich wird der Straftatsbestand "Dummheit im Amt" eingeführt? Oder ist das jetzt eine Beleidigung?
Dann bitte löschen, Herr Vetter, ich möchte ja nicht, dass Sie wegen mir Schwierigkeiten bekommen.
Zu den Fragen
"Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?"
Ganz klar ja, jedenfalls momentan. Ein Link ist ebenso Urheberrechtsverletzung wie Zugangsvermittlung, etwa wenn es um den Zugang zu Pornographischem Material geht. Ich sehe das anders, aber jedenfalls zur Zeit muss man wohl auf solche Urteile gefasst sein.
"Nach welchen Maßstäben haftet ein Forenbetreiber?"
Das ist Gerichtsabhängig, man siehe nur den Unterschied zwischen Hamburg und Düsseldorf. Generell würde ich sagen: Unkalkulierbar zur Zeit.
"Wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt?"
Jetzt bezogen auf die hausdurchsuchung? Auf keinen Fall, denn die ist bezogen auf diesen Sachverhalt vollkommen unsinnig, mithin weder erforderlich noch notwendig. Die Grundkriterien der Verhältnismässigkeit sind also nicht erfüllt.
"Wieder ein Beispiel dafür, was der viel beschworene Richtervorbehalt wert ist."
Eines von vielen.
Das Problem liegt im System. Richter sind auch nur Menschen. Warum sollte sich ein Richter eingehend mit einer Materie befassen, wenn er mit oberflächlichem Durchwinken ebensogut durchkommt? Das wäre doch aus seiner Sicht völlig unökonomisch, schließlich drohen ihm keine Konsequenzen, scheißegal, wie deppert seine Entscheidungen sind. Schlimmstenfalls gibt es Jahre später ein bißchen wohlformulierte Schimpfe vom BVerfG, das war es. Im Zweifel haftet jeder kleine Stahlbauschweisser für sein Tun/Unterlassen mehr als ein deutscher Richter…
Weil es zum Thema passt:
Europäischer Gerichtshof: Mehr Rechte für Internet-Nutzer
http://www.golem.de/0801/57318.html
Da eine Anzeige Rechtsbeugung wohl ausscheidet, wie sieht es denn z.B. mit Vernachlässigung der Dienstpflicht oder so aus?
Jetzt wird die Problematik endgültig zur Groteske. Und Herr Vetter hat die entscheidende Begrifflichkeit auch bereits genannt: "nachdenken".
Das Denken kommt heutzutage immer mehr aus der Mode. (Jetzt mache ich erstmal einen Punkt, damit man Zeit zum Erfassen hat.)
(Und jetzt die Fortsetzung:) Und dazu kommt dann, dass auch noch speziell das Bemühen des bzw. das Denken mit dem sog. gesunden Menschenverstand nicht mehr so richtig "hip" ist.
Alleine die ansich lächerliche Frage "Ein Link, was'n das?" hätte dazu führen müssen die Durchsuchung abzublasen.
Das ist doch Willkür, wegen sowas einer Hausdurchsuchung stattzugeben. Für mich ist das ein Verstoß gegen eines meiner Grundrechte, nämlich die Unverletzlichkeit der Wohnung. Von einer besonders schweren Straftat oder Gefahr im Verzug kann ja hier nicht die Rede sein.
Da MUSS es in einem Rechtsstaat doch die Möglichkeit geben gegen so einen Richter rechtlich vorzugehen.
Hieraus resultieren dann so interessante Fragen wie:
- Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?
Ja, er kann.
foren-und-recht.de/urteil...ht-Muenchen-20070626.html
- Nach welchen Maßstäben haftet ein Forenbetreiber?
Wenn es nach der Zensurkammer Hamburg geht, haftet er grundsätzlich immer und für alles.
- Wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Welchen Richter interessiert das schon?
@ 3: Den Antrag kann doch kein Richter ernsthaft genehmigt haben. Das *kann* einfach nicht sein.
Es gibt leider viel zu wenige -meist junge- Richter, die sich ernsthaft mit dem Internet auseinandersetzen.
Viele, meist ältere, denken bei Internet an eine Messe für Fischereiausrüstung und bei E-Mail an Badewannenbeschichtung.
Für andere besteht es nur aus Verbrechern, Terroristen und Kinderschändern.
Diese Ignoranz und die Weigerung, sich objektiv und unvoreingenommen mit dem Thema zu befassen spielt denen in die Hände, die ein Interesse daran haben, das Internet in ihrem Sinne zu kontrollieren.
Das ist nicht nur die GeStaPo – Stasi- Fraktion um Schäuble, das sind auch Interessensgruppen, die unbequeme Meinungen und Berichterstattung unterbinden wollen. Recht zu bekommen, ist auch in Deutschland einen Frage von Geld und Beziehungen.
Wer hier eine kritische Website betreibt, sollte jederzeit damit rechnen, dass ihm ein SEK die Tür einrennt. Sich auf Grundrechte oder den Rechtsstaat zu verlassen, ist IMO naiv.
Ich für meinen Teil bin zumindest was meine Datenhaltung und -Sicherheit anbelangt, darauf vorbereitet.
Eine furchtbare, nicht nachvollziehbare Entscheidung – das zeigt man wieder wie gefährlich es ist, wenn Richter die von der Materie keine Ahnung haben, plötzlich über solche Sachverhalte entscheiden müssen. Ich befürchte fast, dass es genug Richter (und natürlich auch andere Personen im Staatsdienst) geben wird, die den Unterschied zwischen einem verlinkten Inhalt und einem eigenen Inhalt nicht mal genau kennen. Oder, wie schon unsere Bundesjustizministerin so verwundert fragte: "Was ist denn jetzt nochmal ein Browser?":
die-stimme-der-freien-wel...litiker-internetkompetenz
MICH wundert das gar nicht mehr, es erschreckt mich nur! Stand nicht vor wenigen Tagen etwas über einen zukünftigen Bundesrichter im Blog, der ein gewisses "Verständnis" für Folter zeigt? Sicher wird in Kürze der erste Angeklagte ohne Hosenträger und Gürtel vor einem Richter stehen (like Freisler). Wir Deutschen haben doch immer das Beste aus Allem gemacht.
So eine Scheisse.
Es gibt offensichtlich beträchtliche Defizite i.p. Webkompetenz:
- bei den Richtern
- bei anderen Teilen der Rechtspflege
- bei Nutzern von Inhaltsangeboten
- bei Anbietern derselben
Das muss sich noch entwickeln. Auch die jüngsten Ermittlungen wg. Kinderpornographie, die so manche unerfreuliche Erfahrung bei den Verdächtigten generiert haben dürfte, sind aus meiner Sicht sehr zweifelhaft.
Bald haben wir dann vermutlich auch die Jagd auf sog. Killerspielnutzer – zumindest wenn man Beckstein&Co. liesse wie sie wollen.
so lange richter nicht persöhnlich für ihr fehlverhalten in rechenschaft gezogen werden, wird sich doch nie was ändern
Der aus dem Durchsuchungsbeschluss zitierte Satz ist offensichtlich richtig, und wenn jemand behauptet, der wäre nur richtig, wenn das Spiel selbst sich auf dem Server des Mandanten befunden hätte, zeugt das nicht von mangelnder Internet-Kompetenz beim Richter, sondern bei dem anderen. Der Server stellt faktisch den Link bereit und dieser stellt faktisch die Datei bereit und die wiederum stellt faktisch das Spiel bereit.
Damit sage ich nicht, dass ich das Vorgehen der Justiz hier gutheiße. Ich glaube nur, dass die hier vorherrschende Art der Empörung, die immer wieder darauf hinausläuft, dass die Richter keine Ahnung hätten, nicht hilfreich ist. Die Sprache der Justiz ist nunmal für normale Menschen etwas unverständlich – das ist aber nicht erst seit dem Internet so. Ich denke, Rechtsanwälte sollten uns diese Sprache verständlich machen statt in den Chor derer einzustimmen, die behaupten, Richter verstünden nichts vom Internet.
@40
keine gotteslästerung bitte
@ 40: Ich denke, Rechtsanwälte sollten uns diese Sprache verständlich machen statt in den Chor derer einzustimmen, die behaupten, Richter verstünden nichts vom Internet.
Juristen erklären das Internet:
daufaq.de/index.php4?aktuellerubrik=Grundlagen
@Jörg Friedrich:
Die Rechtslage ist schon klar, die Verlinkung entspricht einer Bereitstellung (was natürlich so nicht stimmt, ein Zeigen auf einen Drogendealertreff ist ja auch kein Dealen), so wird das juristisch gesehen.
Nur was soll die Hausdurchsuchung?
- Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?
ja warum denn nicht! wird z.b. über ein backdoor-link ermöglicht, eine urheberrechtlich geschützte datei hernterzuladen, habe ich kein problem damit.
Die Hausdurchsuchung diente sicherlich dazu, den Rechner sicherzustellen. Aus dem ursprünglichen Artikel geht nicht hervor, dass sich dieser nicht im Hause des Mandanten befand.
@40: Klar kann auch über den Inhalt eines Forums eine Straftat begangen werden. Klar stellt ein solcher Link u.U. eine Urheberrechtsverletzung dar.
Allerdings sieht der mE herrschende Teil der Rechtssprechung den Betreiber eines Forums nicht in der präventiven Prüfpflicht, sondern lediglich in der angemessenen Eigenkontrolle und der Reaktion auf Rechtsverletzungen. Diese Art der Verantwortungsverlagerung entspricht ungefähr den Grundsätzen der Hamburgischen Gerichte (zumindest LG und OLG).
Aber selbst wenn er verantwortlich gewesen wäre, würde EIN einziger Link keine Hausdurchsuchung rechtfertigen. Und selbst wenn das der Fall gewesen wäre, kann man anhand des dargestellten SV wohl annehmen, dass ein regulärer Forenserver verwendet wurde (ich gehe mal davon aus, dass Herr Vetter sonst was dazu gesagt hätte).
"Mein Mandant betreibt ein Internetforum. In einem Thread postete ein Nutzer des Forums einen Beitrag."
Es ist wohl ein Webforum gemeint. Internet ist nicht dasselbe wie Web, das Web ist Teil des Internets, aber nicht umgekehrt. Daumenregel: Internet ist das mit Kabel und Datenpaketen, Web ist das *im* Datenpaket. Aber da kann eben auch E-Mail, FTP, IRC oder P2P-Zeug drin sein. Bitte unterscheiden. Obige zwei Sätze träfen so ggfs. auch auf eine Usenet-Newsgroup zu.
Der Chef der Moskauer Wasserwerke wurde seinerzeit als Feind des Volkes verhaftet. Bald gab er zu, dass er alle Moskauer verfiften wollte mit 2 kg NaCl, welches er in das Moskauer Trinkwassernetz schütten wollte.
Bis zu seiner Hinrichtung hat in der gesamten Kette niemand gemerkt, dass die Aussage erpresst war.
Darauf kam es auch gar nicht an. Der Wasserwerker musste vernichtet werden. Die Gründe spielten keine Rolle.
Noch heute sind viele Vertreter der Vergangenheit überzeugt, dass dieser Wasserwerker ein Terrorist war, und eine ganze Stadt vergiften wollte.
Könnte bitte jemand der sich in rechtlichen Sachen auskennt nochmal auf die Frage eingehen, inwiefern man beteiligte Richter, Staatsanwälte, Polizisten in diesem Fall belangen könnte und welche Möglichkeiten es da gibt. Danke
Zum Thema Hausdurchsuchung hier noch ein Link:
http://www.stiftung-projustitia.de/
Wenn Sie nicht bis morgen früh drei Kino Gutscheine am Rheinableger in Düsseldorf deponieren, werde ich eine rapidshare Datei in dieser Kommentareinrichtung posten über meine elektronische Datenverarbeitungsanlage! Die daraus resultierenden Konsequenzen dürften Ihnen ja jetzt bekannt sein.
gez. Datenkommando West
Ich schreibe lieber noch ACHTUNG SATIRE hierein, nicht das ich noch ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Erpressung zu erwarten habe. Wundern würde ich mich nicht.
Habe soeben den gesamten Text gelesen.
Solange wir nur in Foren die Untaten der Justiz benennen und diskutieren, schaffen wir zwar ein Bewusstsein dafür, aber es wird sich politisch nicht viel bewegen. Die Bevölkerung muss die Politiker dazu bringen, dass sie darüber nachdenken müssen.
Das geht über Briefe an die Politiker, über Podiumsdiskussionen, über offenen Briefe und die Veröffentlichung der Antworten und das geht über die Wahlen. Wir müssen die Parteien unter Druck setzen, dass sie eine Sanierung unserer Justiz in Angriff nehmen müssen, wenn sie gewählt werden wollen. Jeder Partei hat in ihrer Spitze die "Abteilung Rechtsprechung". Verwickelt diese "politischen Fachleute" in die Diskussion.
Ich verweise auf ein interessantes Buch von Stephan Gertei "Abänderung Kindesunterhalt" – "Höllentrip durch die Instanzen" zu bestellen unter gerbarn@gmx.net zum Preis von 15-€
Habe die Adresse falsch angegeben. Richtig ist
gerbarn@gmx.de
Auweia, aber ich lese hier immer "in Deutschland ist das so bla"
Ist das in anderen Ländern anders? Sind die Richter jünger, moderner, was weiß ich?
Es gibt ein Arbeitsgericht, ein Sozialgericht, ein Familiengericht, ein Jugendgericht…
Warum wird nicht ein EDV-Gericht eingerichtet. Mit Richtern die sich auskennen, die entsprechend geschult werden (oder sich selber schulen). Ich kann nicht glauben, dass es keine Richter gibt, die sich auskennen oder dafür interessieren.
@ 55: inwiefern man beteiligte Richter, Staatsanwälte, Polizisten in diesem Fall belangen könnte und welche Möglichkeiten es da gibt.
Die Polizisten können nichts dafür, die führen nur ihre Anweisungen aus, welche in diesem Fall sogar vom Gericht beschlossen wurden.
Formalrechtlich gesehen, gibt es die Möglichkeit Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige wegen Rechtsbeugung.
De facto ist das jedoch sinnlos, da Richter in dienstlichen Belangen faktisch(!) über dem Gesetz stehen und unangreifbar sind.
Selbst wenn es ausnahmsweise tatsächlich einmal zu einer Anklage wegen Rechtsbeugung kommt:
vaeternotruf.de/oberlandesgericht-naumburg.htm
werden diese Verfahren von den Kollegen nach kräften sabotiert und nach ein paar Jahren heimlich und geräuschlos beerdigt.
@ 61: Das geht über Briefe an die Politiker, über Podiumsdiskussionen, über offenen Briefe und die Veröffentlichung der Antworten und das geht über die Wahlen.
Sei mir nicht böse, aber dieses Wunschdenken ist geradezu rührend naiv.
Wir müssen die Parteien unter Druck setzen, dass sie eine Sanierung unserer Justiz in Angriff nehmen müssen, wenn sie gewählt werden wollen.
Warum sollten sie das tun? Politiker arbeiten für jeden der sie bezahlt, aber nicht für das Gemeinwohl.
Die in der Politik am häufigsten vertretene Berufsgruppe ist die der Juristen. Die fühlen sich ihren Standesgenossen verpflichtet und sonst garnichts.
Abgesehen davon ist es völlig egal, wen Du wählst. Das System funktioniert parteiübergreifend. Wenn Wahlen etwas nützen würden, wären sie längst verboten.
Ist eigentlich für die Forenhaftung maßgeblich ob der Server in Deutschland steht oder nicht?
@68
Wichtiger dürfte sein, ob man den Betreiber in D greifen kann oder nicht. ;)
@69
Naja, ein Server im Ausland unterliegt doch wohl auch nicht der Impressumspflicht, insofern ist das doch mit dem Greifen zumindest nicht so leicht…
Bleibt wohl nur, alle Daten auf eine externe Platte zu schieben und diese im Auto zu deponieren. Das ganze dann noch mit WLan versehen und im Auto verkabeln und schon hat man seine Daten an einem sicheren Ort. Ich glaube, wegen angeblicher Internetvergehen wurde noch nie ein Auto durchsucht. Wo man denn Dabei ist, kann man gleich UMTS und GPS einpflanzen und kann dann im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sein Auto tracken ^^
Bedingter Vorsatz reicht doch für eine Rechtsbeugung.
Wenn jemand so überhaupt keine Ahnung hat, dann muss er halt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Tut er das nicht und nimmt billigend in Kauf, wegen eigener Inkompetenz (die an sich noch nicht zu beanstanden ist; nicht jeder kann überall Experte sein), eine völlig falsche Entscheidung zu treffen, die zum Nachteil eines Beteiligten gereicht, dann begeht er bedingt vorsätzlich eine Rechtsbeugung.
Meiner Auffassung nach ist es unerheblich, wo der Server steht. Es geht darum, wo der Betreiber seinen Sitz hat und ob die Seite auch auf Personen zielt, die von Deutschland aus ins Netz gehen.
Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?
Nein, das ist ausgeschlossen, weil es sich bei einem Link, lediglich um einen Verweis handelt. Sofern der Link jedoch in einem Forum veröffentlicht wird und der Administrator davon Kenntnis erlangt muss er diesen entfernen. Tut er dies nicht macht er sich die Inhalte auf die der Link verweist durch Duldung zu Eigen und haftet als Mitstörer. Es kommt übrigens nicht darauf an ob und wie oft der urheberrechtlich geschützte Inhalt heruntergeladen wird, der Urheberrechtsverstoß besteht bereits darin, dass der geschützte Inhalt zum Abruf bereitgestellt wird (Upload).
Laut Urteil des OLG Hamburg sind Betreiber eines Internetforums nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt.
Nachtrag: Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt das Anbringen eines Links selbstverständlich nicht, auch nicht wenn der Link auf urheberrechtlich gescchützte Inhalte verweist. Hier liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.
Der Betroffenen könnte ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einlegen, der den Durchsuchungsbeschluss bewilligt hat.
vgl. http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116
da muss man auch google und alle anderen Suchmaschinen schliessen.
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Die Rechtslage ist schon klar, die Verlinkung entspricht einer Bereitstellung (was natürlich so nicht stimmt, ein Zeigen auf einen Drogendealertreff ist ja auch kein Dealen), so wird das juristisch gesehen.
Nur was soll die Hausdurchsuchung?
tr meint: (29.1.2008 um 18:23)
- Kann schon ein Link eine Urheberrechtsverletzung sein?
ja warum denn nicht! wird z.b. über ein backdoor-link ermöglicht, eine urheberrechtlich geschützte datei hernterzuladen, habe ich kein problem damit.
Jörg Friedrich meint: (29.1.2008 um 18:29)
Die Hausdurchsuchung diente sicherlich dazu, den Rechner sicherzustellen. Aus dem ursprünglichen Artikel geht nicht hervor, dass sich dieser nicht im Hause des Mandanten befand.
harl3quin meint: (29.1.2008 um 19:25)
@40: Klar kann auch über den Inhalt eines Forums eine Straftat begangen werden. Klar stellt ein solcher Link u.U. eine Urheberrechtsverletzung dar.
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Daß ein Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen soll, ist ebenso ein Resultat mangelnden Internetverständnisses.
Ein Link ist nichts weiter als eine Information darüber, wo es etwas zu finden gibt, genauso wenn ich jemandem sagen würde, in dem und dem Geschäft gibts dieses oder jenes Spiel.
Rechner steht im Hause oder nicht ?
Nur der Standort des SERVERS ist wichtig. Hier kann der Urheber des Link ermittelt werden.
Forenbetreiber betreiben ihr Forum nicht auf ihrem eigenen Rechner.