30.1.2008

Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig

Thema Vorratsdatenspeicherung. Nachdem die beiden Senate am Bundesverfassungsgericht fast einen Monat um die Zuständigkeit gerangelt haben, kann es jetzt um die Sache gehen. Das Verfahren scheint so begehrt gewesen zu sein, dass anscheinend niemand zurückstecken wollte. Jetzt ist es tatsächlich “aufgeteilt” worden:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (“6er-Ausschuss”) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer “Massenverfassungsbeschwerde”). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Einige Antragsteller haben einstweilige Anordnungen beantragt, so dass wir sicher kurzfristig was aus Karlsruhe hören werden.

Pressemitteilung

28 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung: Alle sind zuständig”

  1. UsF meint: (30.1.2008 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Klingt gut, im Sinne von, es kommt wieder etwas Bewegung in die Sache.

    Das sie die Dinger nicht abgeben wollen, zeugt das von Profilierungsdrang oder hat das irgendwelche anderen Nebensaechlichkeiten als Ausloeser?

  2. acid47 (Link) meint: (30.1.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    *Iornie an*
    da ist auch ratz fatz nach nur gut einem Monat schon das Ergebnis der Eilanträge in Sicht. *daumen hoch* *Irnoie aus*

  3. Marc meint: (30.1.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @1 Man hatte m.W. vermutet, der Richter Di Fabio (2. Senat) wolle womöglicherweise das Urteil nutzen, um den Vorzug von EU-recht vor nationalem Recht generell in Frage zu stellen.

    Für Hoffmann-Riem wäre es wohl das Sahnehäuptchen vor der Pansion.

  4. Detlev T. (Link) meint: (30.1.2008 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    "Schnick, Schnack, Schnuck" wäre meine Alternative gewesen.

  5. Kai meint: (30.1.2008 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Mir macht das Hoffnung. Ich sag mal, wenn das Gesetz konform wäre, würden sich die Leute doch wohl nicht darum streiten,das abzunicken. Ich hoffe echt auf einen Profilierungsdrang und das die Richter alle eine wunderschöne Begründung schreiben wollen, warum das Gesetz verfassungswidrig ist. Hm… Dann schafft Schäuble das Verfassungsgericht bestimmt ab, weil es zu gefährlich für unsere Demokratie ist

  6. Andreas meint: (30.1.2008 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Könnte aber diese Aufteilung nicht theoretisch auch zur Folge haben, dass ein Senat ein Bundesgesetz für Verfassungswidrig , während der andere es für Verfassungskonform hält?

  7. keiner meint: (30.1.2008 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    @5 Warum nicht, wenn es um unterschiedliche Aspekte des Gesetzes geht…

  8. desp meint: (30.1.2008 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @6 Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter ausgerechnet bei solch einer populären Choose uneinigkeit demonstrieren.
    Im grossen und ganzen klingt die Meldung nach einer verdammt guten Nachricht. Die Frage wurde eigentlich schon entschieden, als sich Roman Herzog auf das Verfassungsgericht stützte als es um die ratifizierung der EU-Verfassung ging und er schlichtweg seine Unterschrift verweigerte. Da haben die Damen und Herren ein klares Wort gesprochen und ich hoffe das es dabei bleibt. Naja, wir dürfen gespannt sein…

  9. desp meint: (30.1.2008 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Sry. Ich meinte Köhler, nicht Herzog.

  10. K.S. meint: (30.1.2008 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    @4: Die Lösung ist toll, wobei die würden wohl eher auf Tic-Tac-Toe setzen ("Mist schon wieder unentschieden, nochmal")

  11. Detlev T. (Link) meint: (30.1.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @10:
    Fällt mir jetzt erst auf: Schnick, Schnack, Schnuck geht auch gar nicht, einer von denen ist ja immer Papier. ;-)

  12. Lawlita (Link) meint: (30.1.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Übrigens hat auch der EuGH scho einiges zur VDS durchblicken lassen in seinem Urteil zum Filesharing vor ein paar Tagen. So liest sich im Plädoyer der Generalanwältin Sätze wie:

    Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer– gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist,(42) insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht. (43) Da aber die spanische Regelung jedenfalls mit dem Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58 vereinbar ist, kann die Vorratsspeicherung zumindest für das vorliegende Verfahren als zulässig unterstellt werden. Ein den Zweifeln entsprechender Durchgriff auf die Grundrechte würde den Rahmen des Verfahrens sprengen, da es nicht die Gültigkeit von Art. 15 Abs. 1 betrifft.(44) Möglicherweise ist diese Frage eines Tages aus Anlass der Richtlinie 2006/24 zu prüfen, die eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Vorratsspeicherung einführt.(45)

    Und noch einiges mehr, liest sich hier: lawlita.com/der-eugh-zur-vorratsdatenspeicherung/

  13. Christian (Link) meint: (30.1.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich, wenn ein Senat zustimmt und der andere ablehnt? Gegen beide Urteile ist doch dann im Grunde kein Einspruch mehr möglich? Kommt mir ein wenig paradox vor…

  14. Ben meint: (30.1.2008 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Waaaaahahaha @1, sowas kannst du doch nicht posten wenn ich hier in der bibliothek sitze! Ich musste so lachen

  15. Ben meint: (30.1.2008 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    ups, #11 war gemeint. so weit ist es schon gekommen.

  16. Detlev T. (Link) meint: (30.1.2008 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @6,13
    Wenn das richtig sehe, entscheiden die Richter ja nicht über die Gesetze selbst, sondern den Inhalt der Klage. Es reicht also erst einmal, wenn das Gesetz in einem Senat durchfällt.

    Ein Unterschied ergibt sich dann nachher. Die Bundesregierung wird dann ja sicher ein neues Gesetz machen, wo die bemängelten Stellen (mehr oder weniger) an das Urteil angepasst werden. Das ist ja nichts Neues, ich habe schon länger den Eindruck, dass das BVerfG inzwischen zur Schlußredaktion des Gesetzgebungsprozesses geworden ist.

  17. s. meint: (30.1.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @desp

    (Köhler) "… schlichtweg seine Unterschrift verweigerte."

    Hab ich da was verpasst?

    Er durfte doch wohl eher nicht …

  18. setrok (Link) meint: (30.1.2008 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    … vor dieser Sache hatte ich den positiven Zuständigkeitsstreit schon unter "Lehrbuchkriminalität" abgelegt. Aber der negative Zuständigkeitsstreit ist glaub ich immer noch häufiger.

  19. Marti meint: (30.1.2008 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Es gibt doch noch vernünftige Mitglieder der Bundesregierung. So klare Worte hätte ich Frau Zypries gar nicht zugetraut. Bisher hab' ich die Spekulationen über ihre Berufung an das BVerfG immer für einen Witz gehalten, aber mit der Einstellung, jederzeit:

    faz.net/s/Rub594835B67271...Tpl~Ecommon~Scontent.html

  20. BGH Quiz (Link) meint: (30.1.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @ desp

    Köhler konnte das mit der "Verweigerung" seiner Unterschrift damals wesentlich sportlicher sehen. Er traf die Entscheidung zwei Wochen, nachdem der Vertrag nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden ohnehin schon gescheitert war. Hätte er darauf bestanden, unterzeichnen zu dürfen, hätte er sich doch zum Ei gemacht. Das BVerfG hat ihn dazu auch nicht aufgefordert, sondern er hat die Entscheidung selbst getroffen, woraufhin selbst eine einstweilige Anordnung des BVerfG hinfällig wurde und letztlich das BVerfG sogar das Verfahren 2006 eingestellt hat.

    Von klaren Worten ist also nicht die Rede.

  21. BGH Quiz (Link) meint: (30.1.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @ Marti

    Du hättest mal Frau Zypries Worte am Tag des Beschlusses der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag im Plenarsaal hören müssen. Damals hat sie die Situation noch runtergespielt und keine so "klaren Worte" sprechen wollen.

  22. Kristine meint: (30.1.2008 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @19 (Marti): Aus dem Artikel: "Ein „konkret auf den digitalisierten Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht“ könne spezifische Vorgaben machen für die Abwägung zwischen der Vertraulichkeit der Daten und den Sicherheitsinteressen des Staates" — das macht doch schon deutlich, worauf Zypries rauswill: Grundrecht definieren, um es einschränken zu können.

    Ansonsten lies mal bei Telepolis nach, wie Zypries nach dem Beschluß der Vorratsdatenspeicherung FUD versprüht hat, u.a. mit einer kreativen Neudefinition des "Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung" als Recht, zu erfahren, wer Informationen über einen speichert.

    Zypries an BVerfG zu berufen wäre in der Tat ein Witz. Man sollte sie eher an einen Generator anschließen, so oft, wie sie ihr Fähnchen im Wind dreht.

    Gruß, Kristine

  23. TheDoctor meint: (30.1.2008 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @Marti

    Das Problem mit Zypries ist, das sie in der Sache Vorratsdatenspeicherung der Auffassung ist, das hier europäische Gesetzgebung ÜBER deutschem Verfassungsrecht steht, d.h. das es egal ist, ob das Verfassungsgericht es verwirft oder nicht, da dieses nicht zuständig ist.

    Und das hat sie mir bei einem Vortrag ins Gesicht gesagt.

    Also besser nicht Verfassungsrichterin, da kann sie als Justizministerin etwas weniger Schaden anrichten.

    Zum Zuständigkeitsstreit:
    Ich gehe davon aus das das Verfassungsgericht einen Weg gesucht hat, diese Ungeheuerlichkeit den Politikern in STEREO um die Ohren zu hauen….

  24. Marti meint: (30.1.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @viele
    das war mir nicht so klar, ich hab' grad' nur den Artikel gelesen und da hörte sich das doch ganz gut an. Aber was sie in letzter Zeit so verzapft hat habe ich nicht wirklich verfolgt, habe bis gestern meine Examensklausuren geschrieben (fertig!!! ;) )

  25. naut meint: (30.1.2008 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    @8 @17 @20:
    der herr schachtschneider behauptet glaubich in seinem <a href="http://www.youtube.com/view_play_list?p=86EF311FC83D1447" rel="nofollow">vortrag</a>
    mehrmals, das bfervg haette es köhler verboten, die ratifizierung zu unterschreiben nachdem er im auftrag von gauweiler geklagt hatte – ist auch sonst interessant.

  26. BGH Quiz (Link) meint: (30.1.2008 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Zu Schachtschneider und seinem Vortrag habe ich <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Jurastudentin/Archiv/#Karl_Albrecht_Schachtschneider" rel="nofollow">hier</a> bereits einmal eine Diskussion geführt und dargestellt, wie bzw wann es damals zu Köhlers Entscheidung kam. Jedenfalls entspricht es nicht den Tatsachen, dass Köhler die Unterzeichnung durch das BVerfG "untersagt" wurde, wie Schachtschneider es behauptet.

  27. GoogleImperium meint: (2.2.2008 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Wer wissen will, wohin der Weg im Suchgeschäft bei Google & Co führt, dem sei hier ein spannenender Beitrag der "Blätter" empfohlen. Ist gewissermaßen die andere Seite der Vorratsdatenspeicherung…

    Das Google-Imperium:
    http://www.blaetter.de/artikel.php?pr=2766

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