17.2.2008

WLAN als Gefahrenquelle

Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danach wenigstens die Standardverschlüsselung aktivieren, ansonsten wird sein Funknetz als “Gefahrenquelle” betrachtet.

Für berechtigte Nutzer des gleichen Computers bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf einzelne Benutzerkonten ins Spiel. Diese sollen einem möglichen Urheberrechtsverletzer aus diesem Kreis den “Schutz der Anonymität” nehmen. Wie das gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Beobachtung der Filesharing-Netze können lediglich IP-Adressen abgegriffen werden und keine Hinweise darauf, welcher PC oder gar welches Benutzerkonto online war.

Überdies soll es ja auch Haushalte geben, deren Mitglieder eigene PCs und Notebooks haben. Innerhalb der Gruppe zugelassener Nutzer eines Computers oder des WLANs die Anonymität aufzuheben, würde eine Vorratsdatenspeicherung auf Mikroebene erfordern. Das wären in der Tat schöne Aussichten gerade für Familien, in denen Vertrauen praktiziert und zur Freiheit erzogen wird.

63 Kommentare zu “WLAN als Gefahrenquelle”

  1. SvenC meint: (17.2.2008 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    Ich freue mich schon auf das Geheule diverser Birnen User mit ihrem ultradünnen NB. :D

    Ich weiss schon, warum ich auf unnützes Zeug wie Handy und WLAN verzichte!

  2. flipflop meint: (17.2.2008 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    "Ohne den vom Antragsgegner geschaffenen Internetzugang hätte
    weder die eine noch die andere Möglichkeit bestanden. Die Schaffung des Internetzugangs war folglich für
    die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal"
    Ich weiß ja nicht, was Kausalität aus der Sicht von Juristen ist, aber eigentlich ist A für B kausal, wenn A->B gilt. Aber der Rechtsverstoß hat ja nicht stattgefunden, _weil_ der Internetzugang vorhanden war.

    Werden demnächst Kommunen in Haftung genommen, weil sie Straßen bauen, auf denen Bankräuber flüchten?!?

  3. Thomas meint: (17.2.2008 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Da eine anonyme Nutzung des Internet nach der gegenwärtigen Gesetzeslage erlaubt ist, kann ich mir nur schwer vorstellen, auf welche Regelung das Gericht hier abhebt ("Schutz der Anonymität" nehmen).

  4. Patrick meint: (17.2.2008 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Naja, die Einrichtung von einzelnen Benutzerkonten würde schon die Möglichkeit bieten, Urheberrechtsverletzungen zumindest einem Benutzerkonto zuzuordnen. Zumindest Windows protokolliert schon umfangreich BenutzerID, Kontoname, Uhrzeit, etc einer An- und Abmeldung. Einfach mal in der Computerverwaltung rumstöbern..
    Da bei Urheberrechtsverletzungen ja meist sowieso die Uhrzeit (ohne die eine IP Telekommunikationsanschluss – Zuordnung ja nicht möglich wäre) feststeht, könnte man so prima auch den Benutzer bzw. nur das Konto herausfinden…

    Trotzdem bleibt die Frage wo das noch hinführen soll…

    WLAN-Verschlüsselung versteht sich in meinen Augen aber sowieso schon aus rein gesundem Menschenverstand – wer will denn nicht die Integrität seiner Daten im privaten Netzwerk schützen. Zum Glück hat auch die Industrie mittlerweile das Problem erkannt und liefert Router und Access-Points verstärkt mit eingeschalteter VErschlüsselung ab Werk aus.

  5. corax meint: (17.2.2008 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Vollkommen weltfremd.
    Viele User wissen halt nicht, was und wie verschlüsselt wird.
    Davon abgesehen, dass auch einfache Verschlüsselungen leicht „knackbar“ sind.
    Die alle pauschal letztendlich für Verstöße haftbar machen zu wollen, die über deren Leitung begangen wurden, ohne auf den Einzelfall zu schauen, halte ich als Laie erstmal für nicht statthaft. Wenn man einen Täter nicht ermittelt, kann man sich nicht einfach an den nächstbesten halten. Ich sag nur „Sippenhaft“.
    Wenn mit einem gestohlenem Auto jemand verletzt wurde, kann man sich deswegen auch nicht an den Besitzer wenden, selbst wenn der Schlüssel steckte.

  6. André meint: (17.2.2008 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es dann eigentlich rechtlich bei den freien Funknetzen aus?

  7. Max meint: (17.2.2008 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Das Internet ist ja wohl nicht primär dazu da, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

    Um diesen Maßstab mal woanders anzuwenden: 99,9% der Kriminellen haben sich übrigens mindestens einmal von Brot ernährt…

  8. Benson meint: (17.2.2008 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    "Er hat eine Gefahrenquelle geschaffen , die nur er überwachen kann"

    Da fällt mir nix mehr ein….

  9. Naja meint: (17.2.2008 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Das Internet ist halt furchtbar neu. Da muß man erst den Umgang lernen. Das kann der Einzelne innerhalb von ein paar Monaten, aber ganze Gesellschaften brauchen da viele Jahre für.

  10. Einzelhändler Stefan meint: (17.2.2008 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    "Zumindest Windows protokolliert schon umfangreich BenutzerID, Kontoname, Uhrzeit, etc einer An- und Abmeldung"

    Aber in keiner Form revisionssicher oder zuverlässig. Passender Systemdienst gestoppt und schon wird nix mehr geloggt bzw. ich kann die Dateien beliebig ergänzen.

    Außerdem ist die Zeiterfassung von Windows alles andere als zuverlässig…

  11. Treater meint: (17.2.2008 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    "Vollkommen weltfremd.
    Viele User wissen halt nicht, was und wie verschlüsselt wird."

    Dann sollen die lieben User sich kein W-LAN anschaffen oder sich mal die Bedienungsanleitung ihres Routers durchlesen.
    Ich finde es richtig, die Nutzer von komplett offenen Netzen für die, über deren Netze begangenen, Verletzungen zu belangen. Einfach schon aus Prinzip. Wer so dumm und naiv ist, sich über die heutige Technik einfach nicht informiert, der hat es nicht anders verdient. Sorry, aber in diesem Fall sehe ich es so.
    Mache sich doch ein jeder mal den Spaß, sich mit dem Laptop in die örtliche Buslinie zu setzen und dann mal zu sehn, wie viele offene Netze er auf der Stadtrundfahrt so findet…

  12. Naja meint: (17.2.2008 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    Ich fänd unkompliziertes WLAN im Bus oder sonstwo weg von daheim eigentlich ziemlich praktisch, wenn ich einen Laptop hätte.

  13. corax meint: (17.2.2008 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    „Mache sich doch ein jeder mal den Spaß, sich mit dem Laptop in die örtliche Buslinie zu setzen und dann mal zu sehn, wie viele offene Netze er auf der Stadtrundfahrt so findet…“

    Für welche Seite soll das Argument denn herhalten?
    Wäre das dann nicht eine Kriminalisierung der Gesellschaft,
    anstatt den Realitäten ins Auge zu schauen?

    Urheberrechtsverletzer ist der Urheberrechtsverletzer und sonst niemand.

  14. Mr. J. meint: (17.2.2008 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Kleiner Tipp, LAN-Kabel gibts schon ab 15€ im Elektrofachhandel.

  15. allo meint: (17.2.2008 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    WLAN-Verschlüsslung schützt die Integrität nicht wirklich.

  16. Samuel O. meint: (17.2.2008 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    WLAN-Kabel auch, jedoch meist bei Ebay ;)

  17. Kit meint: (17.2.2008 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    @ Mr. J.

    Ich ziehe hier kein Kabel vom 1. Stock quer durch den Garten.

    @ allgemein

    Nettes Hintertürchen.

    Soweit ich weiss muss ich vor Gericht nicht gegen mich selbst, gegen meine Ehefrau oder gegen meine Kinder Aussagen. Umgekehrt gilt dies wohl auch.

    Warum also sollte ich den Internet- und Netzwerkverkehr in unserem Haus protokollieren?

    Die Beweislast liegt wohl noch nicht beim Angeklagten.

  18. Periander meint: (17.2.2008 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Der "Begriff WLAN-Kabel" ist ein Oxymoron, wie ich neulich hier lernte.

  19. Ben (der Unerwünschte) meint: (17.2.2008 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Das OLG verzapft einen unfassbaren Schwachsinn. Kann echt nicht angehen, sowas. Etliche Cafés und Kneipen, die auch einen simplen, leicht nutzbaren, unverschlüsselten W-LAN-Anschluss bieten, Hotels usw. wären alles Mitschuldner.

    Ich habe mein W-LAN seit über einem Jahr für die Nachbarschaft offen, und werde es weiter geöffnet halten. Mit einer kurzen, vorgeschalteten Info-Seite, auf der ich die Leute bitte, keinen Unsinn anzustellen, und das per Klick zu bestätigen. Ich verfüge sogar über ein älteres Dankesschreiben von einem Nachbarn, ein älterer Herr, der mein Netz seit geraumer Zeit immer mal wieder mitnutzt. Es ist klar nachweisbar, dass mein W-LAN keine übermäßige Gefahrenquelle ist. Wenn es so wäre, dann würde dies auch für jedes verdammte Kneipentelefon gelten, über das ich zum Beispiel Anrufe tätigen, und die Leute am anderen Ende mit rechtsradikalen und verfassungsfeindlichen Parolen beschimpfen könnte.

    Für die "Experten" hier: Man kann trotz geöffnetem W-LAN privat sicher surfen, Stichwort VPN-Tunnel.

  20. Ingo meint: (17.2.2008 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    "Wenn man einen Täter nicht ermittelt, kann man sich nicht einfach an den nächstbesten halten."

    Doch, sofern der nächstbeste nicht T-Online o.ä. heisst. Wie war das noch bei Foren und Blogkommentaren? Die Verantwortung für Ausrutscher Dritter liegt bei dem, der die strittige Äusserung nicht tätigte.

  21. Hootch meint: (18.2.2008 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @18, Periander:
    Ein WLAN- Kabel ist sehr nützlich. Ich habe selbst eines. Genauso wie den WOM*- USB- Stick. Und Siemens- Luftanker habe ich dutzendweise. Alles sehr praktische Dinge. Und jetzt, wo ich darüber nachdenke, fällt mir auf, dass ich alles von der selben Person gekauft habe, einem Politiker. Sein Name: Jakob Maria Mierscheid, MdB.

    *)WOM = Write Only Memory

    Grüße!

  22. Magnus meint: (18.2.2008 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    Bruce Schneier hat mal was schönes dazu geschrieben – so ähnlich wie Ben eigentlich. Ich würde mich dem anschliessen – ein offenes wlan ist einfach nett – und lässt nicht unbedingt auf mangelnde Verschlüsselungskompetenz schliessen..

    "My Open Wireless Network

    Whenever I talk or write about my own security setup, the one thing that surprises people — and attracts the most criticism — is the fact that I run an open wireless network at home. There's no password. There's no encryption. Anyone with wireless capability who can see my network can use it to access the internet.

    To me, it's basic politeness. Providing internet access to guests is kind of like providing heat and electricity, or a hot cup of tea. But to some observers, it's both wrong and dangerous."

    Link: schneier.com/blog/archive...01/my_open_wireles_1.html

  23. AlterEgo meint: (18.2.2008 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    Hm, ich bin grad bei meinen Eltern zu Besuch (kein dsl, nur umständliches modem meines laptops) und ich kenne durchaus das Problem mit den offenen WLANs.

    Jeder, der den täglichen Umgang mit dem Netz gewohnt ist, hat wohl große Probleme, wenn er ins "offline-Loch" fällt.

    Letztes Jahr gab es hier in der Nachbarschaft noch 3-5 offene WLANs, seit Weihnachten gibt es hier keins mehr, alle verschlüsselt. Sehr schade.

    Ich hab gerne als Besucher diese Möglichkeit genutzt und mir ist auch nicht bekannt, dass meine Nachbarn in einer morgendlichen Stunde Besuch von der KriPo bekamen.

    Das Urteil ist leider mit der Denke einer Richterschaft verfasst worden, die nicht den Nutzen der Informationsgesellschaft sehen. Sie verweigern sich. Und sie werden sich solange verweigern, bis andere ihren Platz eingenommen haben. Was der Richter nicht in seiner Jugend lernt, wird er auch im Alter nicht mehr lernen… Versucht Euch mal an einem 60-jährigen Richter, der Sätze wie "Das Internet des Beklagten" oder so verfasst. Oder erklärt ihm mal ebay.

    Wie heißt es in der Literatur immer so schön:
    Kritiker werden nicht überzeugt, sie sterben aus.

  24. Ben (der Unerwünschte) meint: (18.2.2008 um 01:51) AntwortenReply to this comment

    @23 Magnus:

    Oh, interessanter Link, den kannte ich noch nicht. Man soll sich ja nicht zu sehr auf Autoritäten verlassen, aber ich bin offen gesagt nicht unzufrieden, wenn ein lebender Security-Gott meine entgegenkommenden Ansichten bezüglich offener WLANs teilt. ;-)

  25. seb meint: (18.2.2008 um 03:01) AntwortenReply to this comment

    ich möchte nochmal auf die frage von #6 zurückkommen – was bedeutet diese entscheidung nun für betreiber von absichtlich offenen (unverschlüsselten) wlan-netzen?

    caffees, bars, öffentliche plätze – es gibt viele frei zugängige hotspots. wie will man hier verfahren?

  26. Daniel meint: (18.2.2008 um 06:45) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich vorallem, was die Grundsicherung ist… WEP Verschlüsselung ist in Minutenschnelle geknackt.. ist das schon ein wirksamer Kopier.. ehm ich meine die Grundsicherung?

  27. Einzelhändler Stefan meint: (18.2.2008 um 06:59) AntwortenReply to this comment

    "Mache sich doch ein jeder mal den Spaß, sich mit dem Laptop in die örtliche Buslinie zu setzen und dann mal zu sehn, wie viele offene Netze er auf der Stadtrundfahrt so findet…"

    Was gilt denn als "ausreichender Schutz" und somit als "nicht mehr offenenes" Netz?

    Reicht es, die Standardverschlüsselung mit dem vorgegebene Passwort zu aktivieren, oder muss die maximal mögliche Schlüssellänge mit einem sicheren Passwort gewählt werden, damit die Herren Richter zufrieden sind?

    Muss ich beim Kauf des Gerätes bereits darauf achten, dass eine "sichere" Verschlüsselung und Sicherung möglich ist? Darf ich den Broadcast eingeschaltet lassen oder muss ich sogar zwangsweise den Zugriff per MAC-Filter auf meine Geräte beschränken (ja, ich weiss, dass man auch das umgehen kann)?

  28. Jens Ferner (Link) meint: (18.2.2008 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    Also WIE das geht, dass man in seinem Haushalt weiss wer worauf zugreift, kann ich gerne erklären. Aber ich denke, das will keiner wirklich. Auch kann man bei normalen Routern einfach die Ports zum Zugriff auf bekannte P2P sperren.

    Es gibt zum Glück eine Reihe anderer Urteile, so nur
    1. LG Mannheim, 29.09.2006 – Az. 7 O 76/06
    2. LG Hamburg, 21.04.2006 – Az.: 308 O 139/06
    3. LG Hamburg, 25.01.2006 – Az.: 308 O 58/06
    die das anders sehen.

    Es gilt: Jedenfalls innerhalb der Familie muss eine Kontrolle nicht stattfinden. Erst wenn die Kinder Freunde mit nach Hause bringen die sich ebenfalls tummeln wird es problematischer.

    Diejenigen, die in der heutigen Zeit immer noch ungesicherte Netze betreiben (und eine WEP-Verschlüsselung ist faktisch keine Verschlüsselung), denen kann ich auch nicht mehr helfen. Es reicht die falsche Mail mit der IP eures netzes damit ihr eine Hausdurchsuchung bekommt.

  29. Jeremy meint: (18.2.2008 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    WPA kann man auch knacken. Vorraussetzung: Das Passwort hat weniger als 21 Stellen und besteht aus Dictionary-Words. Dann liegt das Passwort nach einer bequem durchgeführten Offline-Dictionary-Attack mittels Rainbow-Tables innerhalb von 10 Minuten offen.

    Ein Passwort wie etwa: "EloQuentAliNeaZaHnFeE" ist demnach grob fahrlässig…

  30. Judas meint: (18.2.2008 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    @29:
    Was sind denn die Ports "zum Zugriff auf bekannte P2P"?
    Reicht es, wenn ich 1025-65535 sperre, oder soll ich lieber gleich bei 1 anfangen?

  31. Einzelhändler Stefan meint: (18.2.2008 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    "Auch kann man bei normalen Routern einfach die Ports zum Zugriff auf bekannte P2P sperren."

    Der Satz könnte aus einer Urteilsbegründung stammen: Völlig frei von jeglichem Realitätsbezug…

  32. Judas meint: (18.2.2008 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Hat hier irgendwer was von AircrackNG gesagt?
    Nee? Ist auch besser so…

  33. Detlev T. (Link) meint: (18.2.2008 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, ob jedem hier klar ist, dass es sich um ein zivilrechtliches Verfahren geht. Und da kann auch Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig machen. Und hätte das Gericht anders entschieden, würden Urheberrechtsverletzer zukünftig ihre WLANs aufmachen, um sich gegebenenfalls damit herausreden zu können. Und so wohl noch viel schwerwiegenderen Straftaten den Weg ebnen.

    Im Gesamtzusammenhang halte ich das Urteil deshalb für richtig.

  34. Lobo meint: (18.2.2008 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Also um sein WLAN laut dem Gericht wasserdicht zu bekommen, bedeutet das folgendes:
    Im Heimnetz befinden sich 6 Rechner, 2 davon per WLAN. Der Router muss protokollieren, welcher Rechner mit welcher internen IP mit welcher externen IP+Port kommuniziert. Desweiteren muss jeder Rechner selber protokollieren, welcher Benutzer grad eingeloggt ist und was da grad läuft.

    Jetzt frag ich mich eigentlich grad: Was für eine Beweiskraft hat so ein eigenes Logfile? Insbesondere wenn man im logfile alle internen IPs auf gewisse Ports mit einer random IP "von dem bösen Hacker, der meine WPA Verschlüsselung geknackt hat" ersetzt?.

    Laut meinem Logs bin ich unschuldig. Der Provider kann nur sagen: Ja, von der IP des Users wurde eine Verbindung zu der IP+Port hergestellt.

    Total Weltfremd…

  35. ben meint: (18.2.2008 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Der alte Trick: Man kommt nicht an die "Verbrecher" ran, also definiert man Mittelsmänner, denen man Strafen anhängen kann.
    Wann wird die Telekom dafür bestraft, dass jemand Erpresseranrufe – völlig ohne Verschlüsselung – über deren Netz vornimmt?

    Bin ich für Straftaten Anderer verantwortlich?

  36. ben meint: (18.2.2008 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    "Diejenigen, die in der heutigen Zeit immer noch ungesicherte Netze betreiben …"
    Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, Netze zu sichern? Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, meine Haustüre mit einem Schloss zu sichern?

  37. Einzelhändler Stefan meint: (18.2.2008 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    "Und hätte das Gericht anders entschieden, würden Urheberrechtsverletzer zukünftig ihre WLANs aufmachen, um sich gegebenenfalls damit herausreden zu können."

    Na und? Man kann auch mit einem Brotmesser den Nachbarn erstechen oder mit einer Bratpfanne die Schwiegermutter erschlagen.

    Soll ich mich deshalb beim nächsten Einkauf von Haushaltswaren ausweisen und meine Sozialversicherungsnummer auf alle Teile gravieren lassen? Muss ich einen Verlust oder Diebstahl dann innerhalb von 24 Stunden den Behörden melden?

    Wenn andere Menschen böse Dinge tun, dann soll das bitte auch deren Problem sein und nicht meines…

    Mit entsprechenden Tools kann ich (also natürlich nicht *ICH*, sondern der Freund eines Freundes) es (trotz aller Sicherungen) so aussehen lassen, als ob Du ein böser Raubmörderkopiererterrorist wärst, in dem ich (also der FEF) in Dein Netz eindringe, meine Adresse verschleiere und dann diese Dinge stellvertretend für Dich mache…

    Was ist Dir dann lieber? Der Hinweis auf die prinzipbedingte Unsicherheit drahtloser Kommunikationstechniken (die man nie wirklich durch Software wird beseitigen können) oder ein "wasserdichtes" Logfile, dass Dich noch weiter reinreitet?

  38. Jens Ferner meint: (18.2.2008 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    "Reicht es, wenn ich 1025-65535 sperre, oder soll ich lieber gleich bei 1 anfangen?"

    Das schöne ist: Irgendeiner kommt immer, der einen belehren will. Du darfst getrost davon ausgehen, dass ich schon ein kleines bisschen weiss wovon ich spreche.

    Es spielt keine Rolle um ich umrouten kann, auch sauberes Masquerading und die Fähigkeit der meisten P2P-Clients wahllos Ports zu nutzen interessiert nicht – warum nicht? Weil da am Ende ein richter sitzt, der glaubt, dass etwa nur über die Ports 4661/4662 auf z.B. emule zugegriffen wird. Wenn die dann nicht gesperrt sind stehst du vor Gericht (beim richtigen richter) blöde da. Und fakt ist, dass der Durchschnitts-DAU eben nur die Standard-Ports nutzt und gerade nicht weiss, wie man die umgeht.

    Kleiner Tipp für dich "Judas", zur Weiterbildung:
    blog.kairaven.de/archives...des-Anti-P2P-Kampfes.html
    Damit du weisst, was wirklich in unseren Intranets in Firmen abgeht.

  39. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @ 40 Einzelhändler Stefan

    "Na und? Man kann auch mit einem Brotmesser den Nachbarn erstechen oder mit einer Bratpfanne die Schwiegermutter erschlagen."

    Das geht leider am Thema vorbei. Es geht wie gesagt nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um eine zivilrechtliche. Es geht also um die sog. Störerhaftung (Wer ein Blog oder Forum betreibt sollte davon schonmal gehört haben). Über die Grenzen der Störerhaftung kann man sicherlich diskutieren.
    Halte aber die Anforderung, sein WLAN Anschluss mit einer Standardverschlüsselung zu sichern für eine zumutbare Sicherungsmaßnahme.

  40. danielj meint: (18.2.2008 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Weil da am Ende ein richter sitzt, der glaubt, dass etwa nur über die Ports 4661/4662 auf z.B. emule zugegriffen wird. Wenn die dann nicht gesperrt sind stehst du vor Gericht (beim richtigen richter) blöde da. Und fakt ist, dass der Durchschnitts-DAU eben nur die Standard-Ports nutzt und gerade nicht weiss, wie man die umgeht.

    Wenn ich vor diesem Richter stehe dann doch deshalb, weil es eben nicht geholfen hat, irgendwelche Ports zu sperren – hier beisst sich Deine Argumentation also schon.

  41. Judas meint: (18.2.2008 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    @Jens41
    "Weil da am Ende ein richter sitzt, der glaubt, dass etwa nur über die Ports 4661/4662 auf z.B. emule zugegriffen wird."
    "fakt ist, dass der Durchschnitts-DAU eben nur die Standard-Ports nutzt "
    - Also, Fakten sehen anders aus. (Und meine Weiterbildung beziehe ich doch lieber NICHT aus der Blogszene.)

  42. Christian (Link) meint: (18.2.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Da stellt sich mir als Nicht-Juristen doch die Frage ob ich theoretisch auch hafte, wenn ich vergesse mein Auto abzuschließen und jemand das Fahrzeug klaut und damit einen Personenschaden mit Fahrerflucht verursacht. Ein ähnlicher Sachverhalt liegt ja hier im Grunde auch vor: Mein WLAN ist nicht ausreichend genug gesichert, jemand kapert es und begeht damit eine Straftat…

  43. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Das wäre nicht einmal abwegig. Die Fahrerflucht kann man auch weglassen, strafrechtich haftet man natürlich nicht. Als Halter eines Fahrzeugs haftet man aber zivilrechtlich gem. § 7 Abs. 3 S.1, 2. HS i.V.m. Abs. 1 StVG auch bei einer Schwarzfahrt (also ohne erlaubnis des Halters), wenn man die Benutzung durch sein verschulden ermöglicht hat. Das wäre bei einem unverschlossenen Auto durchaus annehmbar.

  44. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu #46: Der Beitrag nimmt Bezug auf #45

  45. Jeremy meint: (18.2.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @46 Analog dazu gälte ein per WEP verschlüsseltes Netzwerk als "abgeschlossen". Analog zu einem alten Auto wäre es allerdings ebenfalls in wenigen Sekunden geknackt und "fahrbereit".

    Während der Besitzer des alten Autos vor Gericht deswegen nicht als "Störer" verurteilt werden würde, gälte dies für den Besitzer des WLans nicht, da der angenommene Durchschnittsrichter, der in IT-Fragen völlig unbewandert ist, automatisch annehmen muß, dass wenn jemand Unbefugtes das WLan nutzt, es nicht verschlüsselt gewesen sein kann.

    Wen trifft dann die Beweispflicht?

  46. meint: (18.2.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Können die Richter am OLG nicht wenigstens vorher einen halbwegs informierten Referendar fragen, ob die Benutzerkonten irgendwas gebracht hätten, bevor sie solchen technischen Unsinn schreiben?

  47. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @48 Jeremy
    Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Kläger. Einen Anscheinsbeweis, dass wenn ein Unbefugter das WLAN benutzt es auch nicht verschlüsselt war, kann m.M. nach nicht angenommen werden.

  48. Einzelhändler Stefan meint: (18.2.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    "Das geht leider am Thema vorbei. Es geht wie gesagt nicht um eine strafrechtliche Verantwortung sondern um eine zivilrechtliche."

    Na dann hat halt einer meiner Angestellten mit meinem Kopierer unrechtmäßige Kopien eines geschützten Werkes erstellt und auf ebay verkauft, obwohl über dem Kopierer ein Hinweis hängt, dass er das nicht darf.

    Soll heissen: Wie weit muss ich eigenen Besitz schützen, damit ein Dritter ihn nicht – durch eine Straftat und zur späteren Begehung zivilrechtlich relevanter Taten – zu meinem mittelbaren Schaden widerrechtlich nutzen "kann"?

    Ist eine Verschlüsselung/Sperre, die jeder Depp mit Bordmitteln umgehen kann schon ausreichend oder muss ich sicherstellen, dass die Sperre auch "wirksam" ist? Ab wieviel Prozent "Restnutzerwahrscheinlichkeit" gilt die Sperre als "wirksam" oder reicht bereits ein "Proof of Concept" aus, ein System für unwirksam zu erklären?

    Gibt es demnächst (ähnlich den Flammschutzklassen) eine Einstufung der Verfahren nach der Dauer ihrer durchschnittlichen "Widerstandsfähigkeit" gegen Einbruchsversuche?

    Beispiel: Hier in der Straße gibt es zwei verschlüsselt arbeitende WLAN-Router, von denen einer seine Konfiguration gegen das Internet durch das Wahnsinnspasswort "0000" schützt und der andere das Hersteller-Default-Passwort verwendet und seine Modellnummer per Broadcast herausposaunt. Sind *die* sicher oder zumindest "sicherer" als ein völlig ungeschütztes Netz?

    Da es sich bei beiden Anschlüssen um Firmennetze handelt (laut Broadcast) dürfte es lange Zeit niemandem auffallen, wenn die Verschlüsselung (per interner Zeitsteuerung) zwischen 22.00 und 6.00 sowie an Sonn- und Feiertagen aufgehoben wird.

  49. Kaukomieli meint: (18.2.2008 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    “Ohne den vom Antragsgegner geschaffenen Internetzugang hätte
    weder die eine noch die andere Möglichkeit bestanden. Die Schaffung des Internetzugangs war folglich für
    die Rechtsverletzung in jedem Fall kausal”

    Die Herstellung des Werks war für die Rechtsverletzung übrigens auch kausal… Die interessante Frage ist doch vielmehr die objektive Zurechenbarkeit – und um die anzunehmen muss man sich schon mit Drehstrom föhnen…

  50. Daniel meint: (18.2.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @52: Die Erkenntnis ist geil!!!

    Für was die Einführung von Steuern alles kausal sein kann… (ohne Steuern keine Steuerhinterziehung, auch zwingender Zusammenhang)

    Ich wusste das schon immer, dass nur das böse Umfeld die Täter schafft!!!!

  51. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    @ 51
    Letztlich geht es nur um die Frage, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen worden sind.
    In ihrem ersten Beispiel (Kopierer) fällt mir ehrlich gesagt nichts ein, womit man urheberrechtsverletzende Kopien verhindern können soll.

    Zum 2. Beispiel (Passwörter), sollten m.M. nach keine alzu großen Anforderungen bezüglich der zu terffenden Sicherungsmaßnahmen gestellt werden. Eine einfache Standardverschlüsselung halte ich für zumutbar aber auch für ausreichend.
    Wie die Gerichte in diesen Fragen zukünftig entscheiden bleibt aber natürlich abzuwarten.

  52. R.A. meint: (18.2.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @36, Detlef:
    > Und so wohl noch viel schwerwiegenderen
    > Straftaten den Weg ebnen.
    Noch schwerwiegender als das Monsterverbrechen Urheberrechtsverletzung?
    Ja gibt es das denn überhaupt noch?

  53. er, sie, es, wir, sie meint: (18.2.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @56: Vielleicht würde Massenmord,Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sonstige Kriegsverbrechen eine Urheberrechtsverletzung noch toppen. Aber halt nur vielleicht. Wenn es erst mal 50 Anwälte, Gerichte und Richter durch den Wolf gedreht haben kann es auch sein, das eine Urheberrechtsverletzung eine noch schwerwiegenderer Straftat ist.
    Und wenn man dann sagt, ihr habt sie doch nicht alle, dann, ja dann hat man eben keiiiine Ahnung vom Juristentum

  54. Daarin meint: (19.2.2008 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Hmmm. Also wenn ich mein Netz verschlüsele, und jemand eindringt, muss ich das erstmal beweisen schätze ich mal. Wenn ich es nicht verschlüssele bin ich sowieso dran. Irgendwie bin ich immer der Depp bei der Sache.

    Andere Frage: Was ist wenn jemand auf mein Haus einen beleidigenden Slogan schreibt? Bin ich dann nicht auch Störer? Ich habe immerhin die Fläche bereit gestellt und hätte ja auch einen Bewegungsmelder anbringen können.

  55. peter68 meint: (19.2.2008 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    Daß die Verschlüsslung von WALNs von jedem "Depp im Handumdrehen" geknackt werden kann, wird (nicht nur hier) wie eine gesicherte Erkenntnis verbreitet.
    Ich empfehle allen, die das für möglich halten, den Selbstversuch!
    Mir ist es jedenfalls nicht gelungen, mein eigenes WLAN zu knacken, welches nur mit WEP verschlüsselt ist; nach 4 Stunden Fummelei stellte sich heraus, daß die beiden von mir verwendeten WLAN-Karten den "falschen" Chip-Satz haben, der mit der oben genannten Software nicht funktioniert :-(

    Das soll nicht in Abrede stellen, daß das für einen halbwegs versierten Hacker vielleicht wirklich kein Problem ist; aber "jeder Depp im Handumdrehen", das würde ich nach dieser Erfahrung doch bestreiten.

  56. Einzelhändler Stefan meint: (20.2.2008 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    "“jeder Depp im Handumdrehen”, das würde ich nach dieser Erfahrung doch bestreiten."

    Okay, erweitern wir die Aussage: "Jeder Depp, der in der Lage ist, sich einen WLAN-Adapter mit einem der in der beigefügten Hilfedatei aufgeführen Chipsätze zu besorgen."

  57. sidd meint: (20.2.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    ich kenne glücklicherweise mehrere busladungen voller menschen, die aus prinzip ihr wlan nicht verschlüsseln und für die nachbarschaft offen halten a.k.a. "freifunker".

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