21 Kommentare zu “Dinge, die ich bisher nicht kannte”
max meint:
(18.2.2008 um 11:54) Antworten
selbst die Wikipedia kennt das nicht.
abc meint:
(18.2.2008 um 11:57) Antworten
@1 (max): Nach diesem Blog-Eintrag wirds aber wohl nicht mehr lange dauern bis "sie" es kennt…
Andreas meint:
(18.2.2008 um 12:12) Antworten
@2. wäre ich mir nicht so sicher. Seit vorgestern kursiert der Begriff "Steuerbetrug" und "Steuerhinterziehung" in den News – aber "Steuerbetrug" (den es wohl nur der Schweiz und in Lichtenstein begrifflich gibt und dort von der Steuerhinterziehung unterschieden wird) ist noch immer nicht in der Wiki vertreten =/
Obwohl ich zu gerne wüsste was das ist… :-) bzw wo der unterschied liegt.
Axel John meint:
(18.2.2008 um 12:16) Antworten
Der Schnörkelbieger.
Ist das der Titel einer Textbausteinsammlung für Juristen?
F.R. (Psycho-Blog) meint:
(18.2.2008 um 12:17) Antworten
Und welchen Nutzen bringt das Gerät in einer Anwaltskanzlei? *gg*
keiner meint:
(18.2.2008 um 12:31) Antworten
@3 GENAU die Frage lässt mich auch seit gestern nicht schlafen… Was ist der Unterschied zwischen Hinterziehung und Betrug…
xy meint:
(18.2.2008 um 12:41) Antworten
Direkt daneben auf dem Schreibtisch:
das Buchhalternasenlineal
xy meint:
(18.2.2008 um 12:49) Antworten
Vielleicht so:
Hinterziehung:
Einkünfte nicht angeben und daher keine Steuern dafür zahlen.
Betrug:
Einkünfte zwar angeben, aber durch gefälschte und wissentlich unrichtige Angaben (vielleicht Verrechnung mit falschen anderen Einkünften) einen offiziellen (aber auf Grund in betrügericher Absicht falscher Angaben) Steuerbescheid für diese Einkünfte erhalten.
Testkaninchen meint:
(18.2.2008 um 13:00) Antworten
In Deutschland schon, in der Schweiz aber nicht, da wird sehr fein unterschieden zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung. Bei Hinterziehung gibt es nämlich keine Hilfe der Schweiz.
xy meint:
(18.2.2008 um 13:58) Antworten
@10: Die Frage war ja auch nicht, wie das in Deutschland aussieht, sondern in der Schweiz und Lichtenstein!
mitfühlender Laie meint:
(18.2.2008 um 14:05) Antworten
Autsch! Also ich lass mir meinen Schörkel nicht damit biegen.
Also bei einem Bekannten von mir hieß das in dem Schreiben vom StA "Verdacht auf unerlaubte Steuerverkürzung". Nach der Durchsicht der umfangreichen Unterlagen (1 Aktenordner und 27 Kontoauszüge) war dann klar, dass das FA noch Steuern zu erstatten hatte. :-)
Das Schreiben mit der Einstellung des Verfahrens kam gleichzeitig mit dem Steuerfestsetzungsbescheid. (ca. 300€)
A.H. meint:
(18.2.2008 um 14:26) Antworten
Vielleicht eine Möglichkeit einem netten Beamten zu sagen, was man von ihm hält? Oder ist Schnörkelbieger schon eine Beleidigung? Müßte ich denach also formulieren: Meiner persönlichen Meinung nach sind sie ein …..???
dot tilde dot meint:
(18.2.2008 um 16:26) Antworten
aha.
der schnnörkelbieger im hause erspart dem rhetor die brechstange…
daumen bitte dran lassen! sonst geht's ihnen wie mir und die hochstelltaste wird überflüssig.
.~.
heiner meint:
(19.2.2008 um 14:40) Antworten
Als ich Schnörkelbieger im LawBlog las, dachte ich gleich an Anwalt Ingo Lenssen (der aus dem Fernsehen) mit seinen gebogenen Schnörkeln im Gesicht. :-)
selbst die Wikipedia kennt das nicht.
@1 (max): Nach diesem Blog-Eintrag wirds aber wohl nicht mehr lange dauern bis "sie" es kennt…
@2. wäre ich mir nicht so sicher. Seit vorgestern kursiert der Begriff "Steuerbetrug" und "Steuerhinterziehung" in den News – aber "Steuerbetrug" (den es wohl nur der Schweiz und in Lichtenstein begrifflich gibt und dort von der Steuerhinterziehung unterschieden wird) ist noch immer nicht in der Wiki vertreten =/
Obwohl ich zu gerne wüsste was das ist… :-) bzw wo der unterschied liegt.
Der Schnörkelbieger.
Ist das der Titel einer Textbausteinsammlung für Juristen?
Und welchen Nutzen bringt das Gerät in einer Anwaltskanzlei? *gg*
@3 GENAU die Frage lässt mich auch seit gestern nicht schlafen… Was ist der Unterschied zwischen Hinterziehung und Betrug…
Direkt daneben auf dem Schreibtisch:
das Buchhalternasenlineal
Vielleicht so:
Hinterziehung:
Einkünfte nicht angeben und daher keine Steuern dafür zahlen.
Betrug:
Einkünfte zwar angeben, aber durch gefälschte und wissentlich unrichtige Angaben (vielleicht Verrechnung mit falschen anderen Einkünften) einen offiziellen (aber auf Grund in betrügericher Absicht falscher Angaben) Steuerbescheid für diese Einkünfte erhalten.
<a href="http://www.karnasch-biegemaschinen.de/produkte.htm#schnorkel" rel="nofollow"> so siehts aus</a>
@8
Gut vermutet, aber trotzdem verkehrt. In Deutschland fallen beide Varianten unter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html" rel="nofollow">§ 370 AO</a>.
@9. Jetzt aber mal Infos rausrücken: Wofür braucht das ein professioneller Schnörkelbieger?
@9 Bei dem Gewicht von 35 Kilo stelle ich mir die Körperhaltung des diesen in der Aktentasche bei sich führenden Juristen sehr unterhaltsam vor.
Was machen Juristen eigentlich mit Schnörkelbiegern, lassen sich damit auch Schnösel biegen?
"Dabei erklärt ihnen zum Beispiel Schlosser Thomas Becker einen Schnörkelbieger”, mit dem man Teile für Geländer biegt."
http://www.en-hersfeld.net/home/index.php?Cat1=0&Cat2=3&Lang=de&article=85
@ Tano
In Deutschland schon, in der Schweiz aber nicht, da wird sehr fein unterschieden zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung. Bei Hinterziehung gibt es nämlich keine Hilfe der Schweiz.
@10: Die Frage war ja auch nicht, wie das in Deutschland aussieht, sondern in der Schweiz und Lichtenstein!
Autsch! Also ich lass mir meinen Schörkel nicht damit biegen.
@15
Guckst Du <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_11/a175.html" rel="nofollow">hier</a> und <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/642_11/a186.html" rel="nofollow">hier</a>!
(Bzw. für Liechtenstein <a href="http://www.gesetze.li/DisplayLGBl.jsp?Jahr=1961&Nr=7" rel="nofollow">hier</a> (Artt. 145 und 146))
Also bei einem Bekannten von mir hieß das in dem Schreiben vom StA "Verdacht auf unerlaubte Steuerverkürzung". Nach der Durchsicht der umfangreichen Unterlagen (1 Aktenordner und 27 Kontoauszüge) war dann klar, dass das FA noch Steuern zu erstatten hatte. :-)
Das Schreiben mit der Einstellung des Verfahrens kam gleichzeitig mit dem Steuerfestsetzungsbescheid. (ca. 300€)
Vielleicht eine Möglichkeit einem netten Beamten zu sagen, was man von ihm hält? Oder ist Schnörkelbieger schon eine Beleidigung? Müßte ich denach also formulieren: Meiner persönlichen Meinung nach sind sie ein …..???
aha.
der schnnörkelbieger im hause erspart dem rhetor die brechstange…
daumen bitte dran lassen! sonst geht's ihnen wie mir und die hochstelltaste wird überflüssig.
.~.
Als ich Schnörkelbieger im LawBlog las, dachte ich gleich an Anwalt Ingo Lenssen (der aus dem Fernsehen) mit seinen gebogenen Schnörkeln im Gesicht. :-)