18.2.2008

Ein Briefkasten ist überall

Mein Noch-Mieter (früherer Eintrag) ist verschwunden. Sagt zumindest sein Vater, der mich freundlicherweise angerufen hat.

Sein Sohn habe die Wohnung ausgeräumt und die Möbel bei den Eltern untergestellt. Irgendwann im Rahmen des Auszugs sei sein Sohn aber ein bisschen “ausgeflippt” und habe eine Reise machen wollen. Wohin diese führt und wann sie endet, weiß der Vater nicht. Sein Sohn hat sich schon Wochen nicht mehr gemeldet.

Das klingt ja vielversprechend. Merkwürdig, wenn jemandem die Energie fehlt, einen Schlüsselbund auf den Postweg zu bringen. Aber noch wäre es ja nicht zu spät…

20 Kommentare zu “Ein Briefkasten ist überall”

  1. 4thmarch meint: (18.2.2008 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    Zwangsräumung der nun leeren Wohnung hört sich nach der für alle günstigstens Lösung an.

  2. Judas meint: (18.2.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise hat das weniger mit dem Energievorrat zu tun, als mit der Bewertung von Prioritäten.
    Daß ein Schlüssel für einen Vermieter wichtiger ist als für einen Exmieter in einer Lebenskrise, sollte verständlich sein…

  3. Niels (Link) meint: (18.2.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Na, immerhin wird die Vollstreckung des Räumungsurteils sehr viel günstiger, wenn der Gerichtsvollzieher nur beim Austauschen der Schlösser zugucken muss.

  4. Peter Schaefer (Link) meint: (18.2.2008 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Wozu muß man denn überhaupt noch eine leere Wohnung räumen?
    Man kann doch auch einfach die Schlösser tauschen und vermieten … oder besteht Gefahr, daß der Exmieter rurück kommt und sich in die Wohnung klagen möchte?

  5. Lars (Link) meint: (18.2.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe wenigstens du hast nen guten Anwalt. :D

  6. Michael (Link) meint: (18.2.2008 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Das verstehe ich jetzt nicht: Schlösser auswechseln und gut ist, oder?

  7. Niels (Link) meint: (18.2.2008 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Ne, solange der frühere Mieter noch die Schlüssel hat, hat er dem Vermieter den Besitz der Wohnung nicht verschafft. Also hat er sie auch noch nicht geräumt.

  8. nils meint: (18.2.2008 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @1,3,6: das war übrigens der mieter mit dem relativ stablien riegelschloss. verspricht eine spannende aktion an der wohnungstür zu werden ;D

  9. der echte n.n. meint: (18.2.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    und der herr vater hat leider keinen ersatzschlüssel, denn er im anstatt seines sohnes als geschäftsführer ohne auftrag dem vermieter übergeben könnte?!

  10. Stefan meint: (18.2.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn einer eine 'Reise' machen will, könnte das auch bedeuten, dass er schlicht in die nächste Welt 'reisen' will.
    Gehen dann die Forderungen nicht direkt auf die, in diesem Fall wesentlich vernünftigeren, Erben über?

  11. Sebastian C. (Link) meint: (18.2.2008 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @10 Stefan

    In diesem Fall wo eher die Verpflichtungen aber ansonsten ist es zutreffend, dass diese auf den Erben übergehen würden.

  12. D.A. meint: (18.2.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @9: Siehe 8 und lawblog.de/index.php/arch...2008/02/14/riegelschloss/

    Da reicht dann ein Ersatzschlüssel nicht ganz …

  13. Dod (Link) meint: (18.2.2008 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Schlüsselbund per Post schicken? Habe ich einmal gemacht, als ich nach einem Umzug mehrere hundert Kilometer von der Hausverwaltung entfernt festgestellt habe, daß ich die Schlüssel noch bei mir trage. Mein Fehler : ich habe die Sendung nicht per Einschreiben (m. Rückschein) geschickt, auch nicht als Paket. Sondern als Maxibrief, zwar gut gepolstert und von aussen auch nicht als Schlüsselbundsendung zu erkennen aber dennoch nur als Maxibrief.

    Es kam, wie es kommen musste – der Schlüsselbund kam nie an. Nachforschungsauftrag bei der Post wurde offenbar nie bearbeitet. Hausverwaltung glaubte mir kein Wort. Aussage des Postmitarbeiters : "Wir sind nicht verpflichtet, jede Sendung auszuliefern, lesen sie mal unsere Geschäftsbedingungen." .. Super. Wobei, ein Einschreiben hätte sicher auch nichts gebracht, einige Wochen später verschickte ich nämlich ein solches. Auf dem Rückschein befand sich allerdings nicht die Unterschrift des Empfängers (zufällig kannte ich diese Unterschrift sehr gut da persönlich) sondern offenbar die des Postmenschen, der seine Rückscheine offenbar gerne fröhlich selbst unterschrieb. Kommentar der Post : "Beweisen sie uns das erst einmal." ..

    Fazit : Auch wenns überall Postkästen gibt, trauen würde ich diesen gelben Papiergräbern nicht mehr.

  14. 4thmarch meint: (18.2.2008 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Eine verwertbare Zustimmung des Noch- oder Ex-Mieters sollte doch reichen.

  15. Vinobonum meint: (18.2.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @7 – Nils
    "Ne, solange der frühere Mieter noch die Schlüssel hat, hat er dem Vermieter den Besitz der Wohnung nicht verschafft. Also hat er sie auch noch nicht geräumt."

    Was heißt das jetzt genau? Welche Rechte bestehen noch?

    /me hätte für das legale Öffnen eines Riegelschlosses den passenden Schlüssel: eine Flex erledigt das Problem in Minutenschnelle!

  16. Don meint: (18.2.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ne Leiche in der Wohnung? :>

  17. Spectator meint: (18.2.2008 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @15 / Vinobonum:
    Nur dass in diesem Fall der Riegel leider auf der Rückseite der Tür bzw. in der Wohnung liegt. Da kommt eine Flex nur unwesentlich dezenter als die Axt vom Feuerwehrmann.
    Normalerweise möchte man die Kollateralschäden beim Öffnen aber minimieren. Falls kein Lockpicking möglich, könnte man u.U. noch den Schließzylinder ziehen. Je billiger, desto leichter.

    Wer den gleichzeitigen Adrenalin-Abbau sowie die Abholung durch kräftige junge Männer in weißen Kitteln sucht, kann ja zu "Thor's Hammer" greifen. Siehe das Sortiment von "Entry Tools" der Firma Blackhawk ( http://www.blackhawk.com ). Einziges Hindernis: Offiziell verkauft man nicht an Zivilisten.

  18. weck meint: (18.2.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Was wird denn hier evtl. bestraft ?
    Hausfriedensbruch ?

    Allerdings hat ein Vermieter Schadensersatzklage wegen monatelanger Nichtvermietbarkeit der Wohnung wegen Nichtrückgabe der Schküssel verloren. Er hätte nicht monatelang warten dürfen.
    Auch in diesem Fall hier ist das Mietverhältnis doch schon beendet.

  19. Torsten meint: (18.2.2008 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Für mich riecht die ganze Vorgeschichte Deines Mieters allerdings schwer nach Psychose… Viel Spaß damit noch!!!

  20. Briefkasten Boy (Link) meint: (29.3.2008 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Den Schlüssel in den Briefkasten wäre das mindeste gewesen.
    Viel Glück noch mit der Geschichte.

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