Prozessführung über die Medien

Der Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz scheint leicht genervt. Bei ihm rufen viele Journalisten an. Sie wollen wissen, gegen wen wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Wahrscheinlich wird bei der Gelegenheit auch nach einem Terminkalender für Durchsuchungen bei Prominenten gefragt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund darf und will keine Auskunft geben. Warum, erklärt er in einer Pressemitteilung:

… Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die vorherige oder „zeitnahe“ Unterrichtung der Medien über den Eingang entsprechender Ermittlungsverfahren oder über Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Festnahmen die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Strafverfahrens offensichtlich gefährdet, weil die Beschuldigten gewarnt werden und die Gelegenheit zur Beseitigung von Beweismitteln bekommen.

Zudem setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in solchen Situationen nicht zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung der Unschuldsvermutung, der „Vorverurteilung“ sowie der „Prozessführung über die Medien“ aus. Entsprechende Auskünfte werde ich daher nicht erteilen und bitte, von solchen Anfragen abzusehen. Die Medien werde ich ggf. nach erfolgreicher Durchführung der Ermittlungen im Rahmen der durch das Steuergeheimnis gezogenen Grenzen über den Newsmailer der Justiz informieren.

An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber darauf verlassen darf man sich auf dieses Ethos längt nicht mehr. Die „Behandlung“ des ehemaligen Postchefs war zwar krass, aber kein Einzelfall.

Richtig ist natürlich, dass Beschuldigte und ihre Verteidiger die Presse mitunter auch instrumentalisieren. Es gibt nur einen kleinen Unterschied. Die dürfen das.

(Link gefunden im Rechtblog)