AG Tiergarten spart Strom
Nicht zu fassen:
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verbietet Verteidigern, ihre Laptops im Sitzungssaal an eine Steckdose anzuschließen. Sie sollen gefälligst Akkus verwenden. Ausnahmen seien “allenfalls bei sehr langen Sitzungen” denkbar.
Das Schreiben ist hier veröffentlicht.
Berlin ist halt arm.
Naja, man kann ja auch den Stromklau im Gerichtssaal nicht so einfach tolerieren.
ich versuche die teuren bahnpreise ja auch immer damit auszugleichen, indem ich sämtliche akkubetriebenen geräte im ic(e) auflade. die ruinier ich!
Und nur ein Blatt Klopapier pro Haufen!
Schikane, sonst nichts.
Gegenprobe I: Angebot, pro Sitzungsstunde 20 Cent Strompauschale zu zahlen. Das dürfte vermutlich das Zehnfache der Kosten sein.
Gegenprobe II: Wofür sind die Steckdosen sonst gedacht, wenn technische Geräte der Verteidigung explizit ausgeschlossen sind?
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!
- aber Akkus müssen wir selbst mitbringen.
Ich pflichte Nr.1 bei. Berlin ist so arm, dass die Verteidiger bald zu Renovierungsarbeiten im Gerichtssaal herangezogen werden.
säße nicht auch der richter im saal, würde man es sicherlich nicht für nötig befinden für die anwälte im winter die heizung oder bei dunkelheit das licht anzuschalten …
Und wo ist jetzt eigentlich das Problem? Mag die Anwaltschaft sich doch Ersatz-Akkus bereithalten.
Oder darf der Staat vielleicht demnächst auch kostenlose Schreibutensilien und einen Wäscherei-Service für die Verteidigung bereithalten?
Wow. Was kostet das Nutzen eines Notebooks / Stunde? 1 Cent? (eben überschlagen).
Wieviel kostete die Recherche & Erstellung des Schriftstücks?
ARG.
Für sehr lange Sitzungen empfehle ich dann ein HP Notebook mit Reiseakku. Da schafft man locker 6-8 Stunden!
Ums Geld wird es da sicher nicht gehen. Eher wird sich der Richter durch den Laptop aus anderen Gründen gestört fühlen und findet keinen anderen Weg der Einschränkung. Oder er sieht bei größeren Verhandlungen mit mehreren Verteidigern schon Mehrfachsteckdosen und Kabelsalat und über das Mikrofon des Laptops mitgeschnittene Verhandlungen und so etwas…
Vielleicht sollte man erwähnen, dass so eine Einstellung singulär ist. Ich habe mein Notebook praktisch immer dabei und bin noch keinem Richter begegnet, der sich dadurch gestört fühlte. Jedenfalls ließ es sich keiner anmerken. In letzter Zeit gibt es auch immer mehr Richter, die selbst ein Notebook in der Sitzung nutzen. Neulich sogar mal ein Staatsanwalt.
@7 – der echte n.n.:
Ich erinnere an Link 3 aus den "Links, Eins-Acht-Sechs".
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/03/links-einhundertsechsundachtzig/
Das mit dem Licht kommt dann bald :)
Außerdem gibt es laut dem Schreiben nicht genug Parkplätze am Gericht. Also können die Herren Anwälte mit ihren 5 Ersatzakkus auch noch mit der Bahn oder dem Bus anreisen. Mal sehen wann der erste mit einem Generator das Amtsgericht betritt. :-D
Bei uns an der Uni ist es seit knapp einem halben Jahr ebenfalls verboten in den Vorlesungen und in den Seminarräumen die Notebooks mit Netzstrom zu betreiben. Da ist wohl der Hintergrund, dass die Studenten ihren Semesterbeitrag an das Studentenwerk entrichten, den Strom aber die Uni bezahlt (oder so). Hält sich aber keiner dran und wird auch nur von den Mensa-Frauen beanstandet ;)
@8 – PeterPetersen
Wo das Problem liegt? Wenn Verteidigungsunterlagen auf dem Laptop liegen und der Akku ist nicht niegelnagelneu, dann darf es nicht an ein paar Cent liegen, dem Lappie zu betreiben. Außerdem denke ich, das in den Gerichtskosten ein paar Cent für Energie einkalkuliert sind.
Der gute Richter wollte mich mit diesem Schreiben ärgern.
Hintergrund ist wohl der, daß ich gegen ihn einige Befangenheitsanträge angebracht habe, die nicht so ganz aussichtslos sind.
Ist halt die Rache des kleinen Richters….
Dann eben den Dieselgenerator mitnehmen …
Nein!
Das ist nur aus Umweltschutzgründen. Damit es im Wald weiterhin so aussieht: http://karolcia157.posadzdrzewo.pl/
Kein Strom = sparsamerer Umgang mit dem Akku = Energiesparen!
(jaja – hab´ auf die schnelle nix anderes gefunden)
@ 17: Das wäre dann wohl der Grund für den nächsten Befangenheitsantrag.
(Und er scheint es ja irgendwie auch geschafft zu haben.) Natürlich ist die Haltung des Richters stieselig und bietet m. E. auch unnötig Angriffsfläche. Zutreffend ist sie trotzdem, denn der Strom des Anwalts wäre wenn dann ja wohl im Rahmen der Auslagenpauschale abgegolten und nicht im Rahmen von Gerichtskosten. Übertrieben gesagt: Gerichte sind keine Wärmestuben für selbständige Unternehmer.
heissen die teile nicht Notebooks? Oder für deutsche Richter: tragbare Personal Computer…
@ 12, Udo:
"Neulich sogar mal ein Staatsanwalt."
Jetzt musste ich wirklich lachen… :-D
Grüße!
Werden jetzt über den Verteidigertischen die Lampen ausgebaut oder wenigstens Rechnungen für den Lichtstrom ausgestellt? Immerhin könnten sich die Verteidiger zum Aktenlesen ja auch eine Taschenlampe mitbringen.
Schon lustig, was für Kindergartenspiele es doch überall gibt. :-)
Die Idee mit dem Generator war auch meine erste. Ich denke, die Benutzung von Stromanschlüssen im Gerichtsgebäude wird dann schnell wieder erlaubt werden … sehr unterhaltsam wären bei gerichtsnah gelegenen Anwaltskanzleien auch 50m lange Verlängerungskabel! Oder Richter und Staatsanwalt einfach in die eigene Kanzlei einladen – mit der Zusicherung, dort Strom entnehmen zu dürfen (vielleicht vergessen sie dann vor lauter Glück sogar, die Öffentlichkeit herzustellen).
An der Uni kann ich das ja noch verstehen, denn ein paar hundert Notebook-Netzteile im Hörsaal kosten dann ja dann doch schon ein bisschen und wichtiger: Ich könnte mir vorstellen, dass das auch die Kapazität der elektrischen Anlage dort sprengt. Hörsäale wurden bis dato vermutlich mit Stromversorgung schwächer dimensioniert, als ein Rechenzentrum.
Und was die Kosten angeht: Das Zurverfügungstellen von Anwaltszimmern sollte zu einer sofortigen Umlage unter allen Kollegen führen. Was da an Platz, Strom und Heizung an Privatunternehmer verschenkt wird – unfassbar. Aber die meisten Kollegen werden den armen Justizangehörigen ihre Kanzlei gerne als Wärmestube für eine Verhandlung dort zur Verfügung stellen und sie vielleicht sogar noch mit einem Kaffee bestechen.
P.S.: Ich habe im Rahmen von "Mediationsgesprüchen" bei der Justiz insgesamt schon ca. 5 Tassen Kaffe, einen halben Liter Mineralwasser und ca. 15 Butterkekse konsumiert. Strom war allerdings kein Thema, weil wir uns mit Blöcken und Stiften behalfen. Ich fürchte allerdings fast, dass die Richter, die es so gut meinten, die Sachen sogar aus eigener Tasche bezahlt haben. Arme Justiz!
vielleicht geht´s weniger um den strom als um den kabelsalat, über den man stolpern kann.
@25 dort>PS
da können sie aber sicher von ausgehen, dass der Kaffee und die Kekse aus der Kaffeekasse oder vom Richter selbst gezahlt wurden.
Das Land NRW zumindest hält es nicht einmal für nötig seinen ehrenamtlichen Richtern einen Kaffee zu spendieren. Den zahlt der Richter auch aus eigener Tasche, wenn er ihn nicht sogar auch oft selbst kocht und serviert.
Brandschutz ist das Stichwort, ich will bloß an explodierende Akkus erinnern.
Mal davon ausgehend, dass ein Laptop durchschnittlich so ca. 50 Watt verbraucht, ist nach 20 Stunden eine Kilowattstunde verbraten. Weiter unterstellt, dass diese (hoch gerechnet) ca. 20 Cent kostet, dann kostet jede Stunde Laptop-Benutzung genau 1 Cent.
Der durchschnittliche Trinkwasserpreis in der BRD soll bei ca. 1,50 € für 1.000 Liter liegen, was 0,15 Cent pro Liter entspricht. Eine WC-Spülung wird üblicherweise mit 8 Litern angesetzt, diese kosten dann 1,2 Cent.
Den Rest überlasse ich der Phantasie der Leser … ;-)
@29: Wird dabei unterschieden, ob der Akku lädt oder nicht? Mein Laptop zieht nachweislich mehr Strom, wenn ich den Akku während des Betriebs lade. So könnte man das ja weiterdenken: Akku leer, bis zur Verhandlung warten und dort aufladen …
@20: Er ist heute bereits rausgegangen.
@14
Das passt doch perfekt zusammen so können alle Beteiligten auf der Fahrt zum Gericht die Akkus im Zug Laden und das Gericht spart Strom und neue Parkplätze.
Zwar OT:
"AG Tiergarten" bringt bei mir was zum klingeln…..;-)
Ach ja war vor Jahren, da fiel mir eine BpjS-Liste in die Hände und bei den Medien mit absolutem Verbreitungsverbot bzw. bei Filmen die FSK ab 18 waren und trotzdem Schnittauflagen bekamen stand sehr oft "AG Tiergarten" dabei.
Kann es sein daß das AG Tiergarten in Bezug auf Urteile zu Medien sich ähnlich verhält wie das berühmt berüchtigte LG Hamburg zu Urteilen bezüglich Internet und deshalb "Jugendschützer" oder eher Moralapostel eher vors AG Tiergarten gehen, weil die Wahrscheinlichkeit größer ist ein Urteil in ihrem Sinne (Verbreitungsverbot bzw. Nachzensur) zu bekommen?
bombjack
Wie sagt mein Lieblingswowi?
"Berlin ist arm, aber sexy".
Das sind Meldungen die uns interessieren.
Wovon sollen wir eigentlich (derzeit) durch die
Steuerhinterzieherhatzdebatte abgelenkt werden?
Angeblich sollen ja auch Politikername auf der CD
sein. Und die von Sportlern.
Das ist mir nicht verständlich.
Ich hörte mehrfach aus berufenem Mund, dass nichts Ungesetzliches geschehen ist: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort als …."
So lange die Verteidiger weiterhin die WCs der Gerichte nutzen dürfen und sich keine Dixis mitbringen müssen…
Berlin? Arm aber sexy, oder wie war das…. :)
Ich dachte sofort an die überzogene Ausweichreaktion, die die Kleinkariertheit dieses Verbots zeigt:
Die PORTABLE KLIMAANLAGE!
Wohlige Wärme im Winter (gegen Rückenschmerzen etc.) und herrliche Kühle im Sommer. Anders kann man doch heutzutage nicht mehr Arbeiten.
:-)
Sicherlich nicht, bombjack, nur ist das AG Tiergarten eins der größten AGs Deutschlands, weils für Berlin komplett die Strafsachen übernimmt. Die anderen AG's machen halt jeweils nur Mahnsachen, GBs und so.
Von solch seltsamen Richterwesen wie die Medienrichter beim LG HH oder die krummen Entscheidungen vom OLG Hamm würd ich beim AG Tiergarten nicht reden.
@30 das gebietet der Energieerhaltungssatz der physik ;) wobei 50W schon recht och gegriffen ist. im akkubetrieb mit stromsparenden massnahmen verbrauchen morderne geraete kaum mehr als 10W, im netzbetrieb mit akku-laden udn bei voller helligkeit/geschwindigkeit etc. kaum mehr als 30.
@5: Welche Uni ist das?
Entschuldigung: @15.
Tja, so ändern sich die Zeiten bzw. kehren wieder:
Vor Jahren im Gymnasium wurde ein Mitschüler ermahnt, weil er (mitten im Hochsommer) einen kleinen Taschenventilator aus dem hochheiligen Schulstrom speiste.
An der FU Berlin bin ich gerade in einen Seminarraum gestolpert, wo nicht nur an der Wand (wie inzwischen üblich) LAN und Stromsteckdosen stecken, sondern diese unter den Tischen zu je einem kleinen Strom und LAN-Terminal in der Tischoberfläche je Sitzplatz erweitert wurden.
Andererseits gibt es fachbereichsseits (Jura) den Hinweis doch bitte die Akkus zuhause zu laden. http://blog.defo.info/archives/200-DEFO-Info-55-Bericht-aus-dem-Fachbereichsrat.html
Und dann gibt es das AG Tiergarten ;-)
also das ist ist ja mal echt arm. erinnert mich an eine aktion der bahn, die eine arme seele rechtlich verfolgte, nachdem sie in kassel wilhelmshöhe einen laptop am bahnhof an das stromnetz anschloss… streitwert 5 cent…
Tjaja Berlin muss halt für Wowis Lieblingsparade sparen :P
@38
[....]Sicherlich nicht, bombjack, nur ist das AG Tiergarten eins der größten AGs Deutschlands[...]
Danke für die Aufklärung
bombjack
Btw. mit der Novellierung des Waffenrechts wird neben dem Verbot des Führens von Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm (vgl. Seite 8 in http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf) durch die Hintertür ein Verbreitungsverbot für diverse Anleitungen eingeführt, denn im § 40 Verbotene Waffen ließt man: "(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern." nun wird aber der besagte Punkt nach dem Entwurf (vgl. Seite 26 Punkt 33. bb) aus http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf) wie folgt erweitert: "oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann"
D.h. die Beschreibungen z.B. der Kofferbombe in diversen Zeitungen wäre dann illegal (vorher war nur die Anleitung für den Molotow Cocktail illegal), ebenso wie diverse Folgen von Mythbuster, Bücher usw.
Kann das als Zensur durch die Hintertür betrachtet werden?
bombjack
Also zumindest dürften somit die Apple User mit Festakku die Verlierer des Tages sein.
Mal schauen, ob´s von der Seite dann Klagen gibt oder ob man dann 2 "ultraleichte Macs" mitnimmt. :D
Zeigt mal wieder, dass Leute sich beim Thema Stromverbrauch und Kosten überhaupt nicht auskennen. Da werden Notebooks und Bürocomputer mit 2000W-Geräte wie Heizlüfter, Fönes oder Wäschertrockner verglichen.
Wie wäre es wenn das Amtsgericht ein Sparschwein aufstellt und jeder der sein Notebook an die Steckdose hängt zahlt 10 Cent für die Kaffeekasse der Gerichtsdiener, das entspricht zwar weit mehr als den eigentlichen Stromkosten, aber die Anwälte geben es dann für "einen guten Zweck" aus.
Es ist schockierend zu sehen worum hier eigentlich gestritten wird. So viele Menschen auf Erden haben wirklich ernste Probleme. Wer keine hat, schafft sich halt welche…
@47: was issn ein "Fönes"??
Recht so! Bestimmt gibt es eh irgend eine Arbeitsschutz-, Branschutz-, blabla- Vorschrift oder Verordnung oder was weiss ich, die es verbietet, in einem solchen Gebäude ein Laptop einfach so ganz banal in eine für die Gebäudereinigung gedachte Steckdose zu stecken, so ganz ohne Kabelkanäle als Stolperschutz, Löschdecke, Überspannungsschutz, separaten FI Schalter, …
Da würde ich als Gericht auch nichts riskieren wollen!
Meinen Kollegen und mir, Rettungsdienst im Ruhrgebiet, wurde durch die Geschäftsleitung untersagt, in den Fahrzeugen oder in der Wache unsere Privat-Handys zu laden. Im Gegenzug wird aber selbstverständlich verlangt, diese für dienstliche Zwecke zu nutzen.
@51, rettungsblogger:
Da hilft nur eines: Das Handy (zumindest "offiziell") abschaffen. Wenn es sowieso den ganzen (oder halben) Tag keinen Saft hat, ist es unnütz. Folglich kann man sein Privathandy gar nicht mehr dienstlich nutzen. Folglich müssen Wohl oder Übel Diensthandys angeschafft werden. Das wird für den Träger des RD bestimmt billiger ;-). Wie man in den Wald hineinruft…
Grüße!
@ 45
Vorsicht!
Das mit den explodierenden Akkus im Gerichtssaal könnte man
ja böswilligerweise als Anleitung missverstehen!
Ohje. Andere Möglichkeiten zum Sparen fallen denen nicht ein? Sind denn im Sitzungssaal schon alle Beleuchungselemente auf LED umgestellt? Das spart nämlich 40-60% der Stromkosten, da wäre der Stromverbrauch der Notebooks nichts dagegen…. Wenn an dieser Stelle nicht gespaar wird aber dafür die Nutzung von Steckdosen verboten ist, muss ja eine andere Absicht als nur die Einsparung von Energie dahinterstecken…
Ääh…Habt ihr alle verlernt von Hand zu schreiben? Lernt Steno, oder seit ihr alle nicht mehr in der Lage bis zu 750 Anschläge/min
auf der Schreibmaschine zu schreiben??? Wenn nicht, nutzt auch kein Laptop etwas. Warum auch?! Stelle mir gerade euch "Staranwälte" vor: "Könnten Sie das bitte wiederholen….SO schnell komme ich nicht mit…kann ich nicht mit meinem Zehnfingertastatursystem mitschreiben….Arme Studenten. Arme Anwälte.
@55, Stenoschreiber:
Nunja, ich glaube nicht, dass Anwälte Aussagen wörtlich protokollieren. Dafür gibt es ja Protokollbeamte. Dennoch kann ein Laptop nützlich sein. Beispielsweise wenn man nicht 30 kg Gesetzestexte mit sich schleppen möchte. Oder aber wenn man eine Aussage "mal eben" googeln will. Oder, oder, oder…
Dennoch ist Deine Vorstellung amüsant: "Moment, Herr Richter. Nicht so schnell bitte; ich habe nur zwei Zeigefinger…" :-)
Grüße!