27.2.2008

Porno2Porno wird riskant

Pornos sind in Tauschbörsen beliebt. Vielleicht auch deswegen, weil sich die Filesharer bisher auf der sicheren Seite wähnten. Oder schon mal was von Filmverlagen aus der Schmuddelecke gehört, die abmahnen?

Überdies wird es seit jeher als grünes Licht gewertet, dass die meisten XXX-Produzenten darauf verzichten, ihre Originalmedien mit Kopierschutz zu versehen. Damit wird zwar die Privatkopie legal, der Tausch im Internet aber nicht.

Wie auch immer, die Freunde nackter Tatsachen, die Kauf- oder Leihgebühren scheuen und sich in Tauschbörsen versorgen, müssen künftig mit Ungemach rechnen. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickt im Auftrag von Erotik-Filmverlagen Abmahnungen an Uploader.

An die Namen und Adressen der Nutzer kommen die Anwälte über Strafanzeigen. Denen gehen die Staatsanwälte nicht nur nach, weil Meisterwerke wie Anal-Qual 9, Amateur Piss 7 und Drunken zugeritten 12 sicherlich etwas Farbe in den tristen Strafverfolger-Alltag bringen. Sondern weil neben der Urheberrechtsverletzung auch das Verbreiten pornografischer Schriften naheliegt; Minderjährige können sich ja ebenfalls Zugang zu Tauschbörsen verschaffen.

In einem aktuellen Fall ist die Staatsanwaltschaft immerhin bereit, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, wenn die möglichen “Raubkopien” herausgegeben werden.

42 Kommentare zu “Porno2Porno wird riskant”

  1. der schmuddel meint: (27.2.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    aber vorher noch schnell `ne Kopie anfertigen!

  2. MC meint: (27.2.2008 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Die vermeintlichen Seriennamen sind ja nicht schlecht, aber von wirklicher Fachkenntnis zeugen sie nicht. Gott sei Dank.

  3. Thomas meint: (27.2.2008 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Am besten 2 Kopien: eine für den Richter, eine für den Staatsanwalt.

  4. Ziffer 8 meint: (27.2.2008 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Pornos sind in Tauschbörsen beliebt. Vielleicht auch deswegen, weil sich die Filesharer bisher auf der sicheren Seite wähnten. Oder schon mal was von Filmverlagen aus der Schmuddelecke gehört, die abmahnen?

    Ja, insbesondere darüber, dass die Pornoindustrie für drei gesharte Pornos auch drei separate Abmahnungen schickt, was – so die Nachrichtenquelle – bei Musikabmahnungen nicht der Fall ist.

  5. Ziffer 8 meint: (27.2.2008 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    2/MC

    Vermeintliche Seriennamen? Also Google findet was. :(

  6. ole meint: (27.2.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Habe von einem Bekannten bereits vor einigen Monaten gehört (und sein Abmahnschreiben zugeschickt bekommen), dass er wegen der Verbreitung eines Pornos innerhalb eines P2P-Netzwerkes abgemahnt wurde. Mit dem üblichen Wisch, der tausendfach auch für alle anderen der gängigen (Online-)Urheberrechtsverletzungen verschickt wird. Ist durchaus amüsant, so ein offizielles Abmahnungsschreiben bzgl. des Films "Tinas Sperma Debut" o.ä. zu lesen ;-) – aber letztlich nichts anderes als eben jede andere Urheberrechtsverletzung, aus der die Serienbrief-Abmahner derzeit enormen Gewinn schlagen.

  7. handyaner meint: (27.2.2008 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    ja muckel pumuckel oder wie das deutsche pornostudio heißt mahnen schon länger ab.
    von us studios habe ich dergleichen aber noch nichts gehört(obwohl die viel bessere filme machen)

  8. melajik meint: (27.2.2008 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @2 : Also, die von Herrn Vetter genannten Titel gibts wirklich . Wobei ich mich bei "Drunken zugeritten" immer frage, ob das Absicht ist, oder der Übersetzer seit 12 Teilen einfach nur schläft :P

  9. koboldmaki23 meint: (27.2.2008 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    Whut? Die "Raubkopien" aushändigen? Ja soll man dann zukünfig ein Stück der Festplatte absägen, ausstanzen oder wegfeilen?

    Brrrr. Is ja gruselig. Aber auch ne neue Jobalternative/neuer Titel für einen Porno2Porno: Festplattenstanzzer II oder so…

    km23

  10. flokru meint: (27.2.2008 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    Auch interessant in dem Zusammenhang: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27253/1.html

  11. Christian meint: (27.2.2008 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Tss… bald ist das Internet zu gar nix mehr nütze…

  12. Michael Staehle meint: (27.2.2008 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Mit Arcor wäre das nicht passiert. ;-)

  13. Reinhard meint: (27.2.2008 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    @11: Solange man noch bei Youporn und Konsorten vorbeischauen kann, ist doch alles in Ordnung :)

    Übrigens, durchaus glaubhafte Gerüchte besagen, dass ein Großteil der via P2P erhältlichen Pornos im WMV-Format vom Produzenten selber ins Netz gestellt werden, so dass neugierige Sauger nur noch eine gültige Abspiel-Lizenz erwerben müssen. Der Umstand, dass speziell diese geschützten WMV-Files (mehrheitlich NICHT aus deutscher Produktion) konstant über fetteste Anbindungen ins Netz geblasen werden, nährt dieses Gerücht.

    Kann man selber schön nachprüfen:
    bekannter_Pornstar.wmv ist ruckzuck auf der Festplatte.
    bekannter_Pornstar.mpg (weil privat geripped) tröpfelt eben mit den sonst üblichen Geschwindigkeiten.

    Ob was dran ist … wer weiß? :)

  14. Ben meint: (27.2.2008 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Oh, muss ich wohl in Zukunft darauf achten, dass nur auf ausländisch gestöhnt wird…

  15. nils meint: (27.2.2008 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    "the internet is for porn" *sing*

  16. Anonymouse meint: (27.2.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde man hätte sich durchaus lustiger Pornonamen einfallen lassen können ;-)
    z.B:
    Schneeflitchen bei den 7 Zwergen
    Analdin und die wunde Schlampe
    Das Schweigen der Rammler

  17. Finja meint: (27.2.2008 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    jetzt tauchen hier bestimmt wieder callboys auf, die gerne pornostars werden wollen… oder so ähnlich ;)

  18. knut meint: (27.2.2008 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    FSK 18

    Also jetzt ist das Lawblog wirklich nicht mehr jugendfrei. Wenn das so weiter geht, sperren bald nicht nur Jugendschutzsysteme diese Seite, ondern auch ISPs wie Arcor :-)

  19. Frank meint: (27.2.2008 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Wie im Beitrag bereits angesprochen geht es hier ja nicht nur um – mögliche – Urheberrechtsverstöße, sondern auch um die Verbreitung pornographischer Schriften. Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen es hier Verfahren gab, z.B. in Folge von Verfahren wegen des Urheberrechtsverstoßes? Wenn ich beispielsweise im Kindergarten einen Porno vorführen würde, bliebe des sicher – natürlich zurecht – nicht folgenlos. Wenn ich als Filesharer derartiges Material anbieten würde, befänden sich am anderen Ende der P2P-Leitung sicher auch nicht wenige Minderjährige. Da müsste man konsequenterweise auch einschreiten. Wegen der bloßen Masse an Filesharern werden die Ermittler aber wohl schon genug beschäftigt damit sein, verbotene Pornographie zu verfolgen.

  20. AlterEgo meint: (27.2.2008 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    "Da müsste man konsequenterweise auch einschreiten."

    Dafür gibs Eltern, siehe Art. 6 GG.

  21. flipflop meint: (27.2.2008 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    Wie will man den bitte nachweisen, daß ein Minderjähriger am anderen Ende der Leitungs saß?

  22. Treater meint: (27.2.2008 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Wieso sollte man das müssen? Es reicht doch schon aus, dass man die Möglichkeit für Minderjährige schafft, dass diese solche beziehen.

    Das mit den Porno-abmahnungen ist aber schon sehr alt. Ich kenne ich Leute, die davon betroffen wurden.

    Hier kann man sich mal anschauen, welche Kanzlei denn so schlüpfrige Filmchen abmahnt: http://abmahnwahn.dreipage.de/textseite_73325144.html

  23. Treater meint: (27.2.2008 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    2tes ich = auch

  24. opfer1 meint: (27.2.2008 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Ja ja, die nette Regensburger Anwaltskanzlei hat mir auch so ein Schreiben losgeschickt, 250€ pro Film, insgesamt 2 Filme… Musste erstmal herzhaft lachen, schliesslich war ich am besagten Tag ca. 700km weiter weg (mit Hotelrechnung belegt). Kurze Antwort: Computer brauchen keinen Nutzer um zu funktionieren. Kurze Antwort von mir: Anwaelte brauchen auch kein Hirn um zu funktionieren.

    Sorry, aber als Unternehmer sind Anwaelte nur ein Kostenfaktor, egal ob sie fuer oder wider einem sind. Aus diesem Grund bin ich auch weggezogen von Deutschland. Ach ja, die 500€ hab ich natuerlich brav bezahlt. (Text editiert. U.V.)

  25. allo meint: (27.2.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Naja, Verbreitung … Wie immer gilt, ein Kind kann keinen Vertrag mit einem ISP abschließen. Also sind Eltern schuld. Hoffentlich kommt das mal in der Politik an.

  26. 2026 meint: (27.2.2008 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Der kreativste Pornotitel ist und bleibt "In Diana Jones". Da könnte ich mich jedes Mal kaputt lachen.

  27. Torsten meint: (27.2.2008 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    "Drunken zugeritten" – da tut ja schon das Denglisch weh…

  28. gb meint: (28.2.2008 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    @3 (Thomas): nee, eine reicht, die tauschen dann untereinander (duerfen die Nicht-Anwaelte eigentlich noch den Strom aus den Gerichts-Steckdosen nehmen? ;)

  29. Alexeii meint: (28.2.2008 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    Hm, das pruzelvideo Abmahnt ist doch seit fast 1,5 Jahren bekannt (seit der zuxxex?-Sache).
    Na ja, Zum Thema Anal Queen Nr. i: Ist doch alles fürn Arsch. ;)

  30. Hb meint: (28.2.2008 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    @20 AlterEgo meinte: (27.2.2008 um 22:21) [blockquote]“Da müsste man konsequenterweise auch einschreiten.”

    Dafür gibs Eltern, siehe Art. 6 GG.[/blockquote] Die Bestimmung der sinnvollen Einschritts-Konsequenz ist sicherlich das eine, andererseits sind für das kindliche Wohlergehen nicht nur die Eltern allein zuständig. Der Staat muß schon den Rahmen schaffen, in dem eine förderliche Betreuung möglich ist.

  31. Kristine meint: (28.2.2008 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    @2: Genausowenig wie die hier: "The 100 Worst Porn Movie Titles": http://members.shaw.ca/stayasyouare/tohwpmt.html

    Gruß,
    Kristine

    P.S: Nicht jugendgefährdend, aber man sollte während des Lesens nichts trinken.

  32. Kristine meint: (28.2.2008 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    @30 (Hb): "Der Staat muß schon den Rahmen schaffen, in dem eine förderliche Betreuung möglich ist."

    Daß der Staat das nicht kann, hat er mit seiner langen Legalisierung von Prügelstrafe gezeigt.

    Gruß,
    Kristine

  33. Lobo meint: (28.2.2008 um 10:07) AntwortenReply to this comment
  34. Noby meint: (28.2.2008 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Heise hat einen Teaser auf ein in kommenden Print c't erscheinendes Interview, in dem sich ein Staatsanwalt u.a. über die Massenstrafanzeigen ärgert, explizit erwähnt er dabei _amerikanische_ Pornoproduzenten.
    Wundert mich ehrlich gesagt ein wenig. Höre zum ersten mal davon, daß amerikanische Pornoproduzenten sich zu so einem Schritt entschließen. Mir war bisher nur bekannt, daß sich deren Vertreter über das weitere Vorgehen unterhielten, aber noch uneinig waren (man will wohl kein Image wie die RIAA).
    Möglicherweise dient nun Deutschland wegen der gegenwärtig günstigen rechtlichen Möglichkeiten (Staatsanwaltschaft muß kostenlos den Anschlußinhaber ermitteln, Abmahnungskosten nicht gedeckelt) als Versuchsballon. In Amerika wird seitens der Pornoproduzenten jedenfalls noch nicht massenhaft abgemahnt.

    Hat jemand der hier mitliest vielleicht noch weiter Infos dazu?

    Hier noch der Heise-Link:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104208

  35. MA meint: (28.2.2008 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    War es nicht so, dass Pornographie nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, und deshalb kein Urheberschutz besteht?

  36. Wolf Hagen meint: (28.2.2008 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    Tja, wenn der Staatsanwalt die Hände in den Schoß legt muss er noch lange nicht untätig sein.

  37. meint: (28.2.2008 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    und was is wenn ich den porno so schlecht fand das ich ihn nahc dem schauen gleich vernichtet hab ? woher soll ich dann eine kpie zum herausgeben bekommen ?

  38. Analüst meint: (28.2.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Wolf Hagen
    Die Frage ist doch:
    In wessen Schoß werden die Hände gelegt, oder in Neudeutsch:
    in wem sein Schoß legt der Kerl seine Hände?

  39. bombjack meint: (28.2.2008 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @30 Hb

    [...]
    meint: (28.2.2008 um 09:09)
    andererseits sind für das kindliche Wohlergehen nicht nur die Eltern allein zuständig. Der Staat muß schon den Rahmen schaffen, in dem eine förderliche Betreuung möglich ist.
    [...]

    Was der Staat auch getan hat in dem der Abschluß eines Vertrages über den Zugang zum Internet nur vollgeschäftsfähigen Personen vorbehalten ist. Kein Kind oder besser Person unter 18 kann rechtskräftig ohne Zustimmung der für diese Person zur Sorge Berechtigten einen Zugang bekommen.

    bombjack

  40. Hb meint: (29.2.2008 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @32 Kristine meint (28.2.2008 um 09:58)
    [blockquote] Daß der Staat das nicht kann, hat er mit seiner langen Legalisierung von Prügelstrafe gezeigt. [/blockquote]
    Ich habe mir sagen lassen, daß es neuerdings relativ viele "Gewaltschutzgesetze" gäbe. Demnach reicht bereits eine Bedrohung aus, um die "SchlägerIn" aus der familiären Wohnung zu verbannen. Weiterhin ist mir von der Zulässigkeit einer "Prügelstrafe" nichts bekannt. Ganz im Gegenteil wurden bereits Eltern verurteilt, weil sie dem wohlerzogenen Wunschkind eine Watschen gaben.

    39. bombjack meint (28.2.2008 um 19:15)
    [blockquote] Was der Staat auch getan hat in dem der Abschluß eines Vertrages über den Zugang zum Internet nur vollgeschäftsfähigen Personen vorbehalten ist. Kein Kind oder besser Person unter 18 kann rechtskräftig ohne Zustimmung der für diese Person zur Sorge Berechtigten einen Zugang bekommen. [/blockquote]

    Dieses "rechtskräftig" dürfte wohl die privatrechtliche Beziehung zwischen Anbieter und Kunde betreffen. Noch dürfen Kinder genehmigungsfrei öffentliche Straßen dürfen, um an öffentlich zugänglichen Telefonzellen einen genehmigungsfreien rechtskräftigen Vertrag (Vorkasse = Münzeinwurf = Taschengeld) mit dem Telekommunikationsanbieter zu schließen. Wo genau liegt jetzt der Unterschied zu öffentlich zugänglichen Internetzugängen, sei es in der öffentlichen Bücherei oder im öffentlich zugänglichen Internet-Laden?

  41. bombjack meint: (29.2.2008 um 04:59) AntwortenReply to this comment

    [...] Wo genau liegt jetzt der Unterschied zu öffentlich zugänglichen Internetzugängen, sei es in der öffentlichen Bücherei oder im öffentlich zugänglichen Internet-Laden?[...]

    Das man da vielleicht eher Regelungen für diese "öffentlich zugänglichen Internetzugänge" erlassen kann (von mir aus auch Filter die nur dort laufen), als z.B. der Einsatz des "BpjM-Moduls" bei Suchmaschienen oder gar wie es von der australischen Regierung und zum Teil auch bei uns (Vorläufer war ein gewisser Herr Büssow mit Sperrverfügungen) als Filterlösung beim Provider angedacht wurde.

    Desweiteren ein gänzlich "ungefilterter öffentlicher Internetzugang" dürfte fast auf dem selben Level von der Störermithaftung liegen wie das W-Lan was weder verschlüsselt ist noch ein Passwort hat und wo sich jeder ranhängen kann d.h. es ist im Interesse der Betreiber so eines Zugangs unbefugte und u.U. strafbewährte Nutzung zu unterbinden.

    Zur Zeit bzw. in letzter Zeit immer mehr schaut das "Rahmen schaffen" des Staates eher aus, dieses anarchistische Netz mittels Jugendschutz unter Kontrolle zu bekommen, Filter-, (Nach)-Zensur- und Überwachungsmechanismen einzuführen die mit dem Todschlagargument des Jugendschutzes verbunden werden (andere sind Kinderpornographie, rechte Seiten im Netz, gewürzt mit Selbstmordforen oder Satanisten-Boards, nicht zu vergessen diverse pyro- und sprengtechnische Foren und Seiten).
    Das ganze abgewickelt über "jugendschutz.net" die nicht staatlich ist, aber für sich Exekutivrechte beansprucht. Zugleich auch dafür sorgt, daß ausländische Links in den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Listen C und D des Jugendschutzgesetzes landen. Diese Listen werden entgegen §24 Abs.5 JuSchG (in Verbindung mit §28 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG) zur Filterung verwendet (BpjM-Modul) da der Filter bei diversen Suchmaschinen nicht abschaltbar ist und somit der Begriff "Nutzerautonom" nicht gegeben ist.
    Und "ich" habe etwas dagegen, wenn mir jemand versucht vorzuschreiben, was ich höre, lese und anschaue……

    bombjack

  42. Kristine meint: (29.2.2008 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    @40 (Hb): "Weiterhin ist mir von der Zulässigkeit einer “Prügelstrafe” nichts bekannt."

    Sie war es bis 2000, mit anderen Worten ungefähr 50 Jahre lang. Einem Staat, der in der Verfassung von Menschenwürde und körperlicher Unversehrtheit schreibt und Körperverletzung unter Strafe stellt, andererseits körperliche Gewalt gegenüber Schwächeren und Abhängigen erlaubt (bis in die 70er auch an Schulen), traue ich nicht zu, zuverlässige Rahmenbedingungen für Kindererziehung zu setzen.

    Eltern traue ich das natürlich genausowenig zu.

    Gruß, Kristine

    P.S: Wieso eigentlich "Prügelstrafe" in Anführungszeichen?

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