28.2.2008

Links zwei – zwei – zwei

Musik- und Pornoindustrie frustrieren Strafverfolger

Kündigungsschutz für Pflegende

41 % der Deutschen leben von eigener Erwerbstätigkeit

Schweiz: Mit 16 ins Bordell

Anwalts-Links zu Marions Kochbuch

35 Kommentare zu “Links zwei – zwei – zwei”

  1. Ziffer 8 meint: (28.2.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Fällt in der Schweiz das Eintrittsalter für Puffbesuche wohl zufällig mit dem Wehrdienst zusammen? :)

  2. desp meint: (28.2.2008 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    den herrn knieper hätte ich gerne mal unter 4 augen gesprochen. wirklich, ich würde gerne mal mit ihm reden, ganz ungezwungen, bei einem glass rotwein und einem guten essen. ich möchte wissen wie man anderen menschen solch einen schaden zufügen, und dabei ein gutes gewissen haben kann.

  3. Chris meint: (28.2.2008 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Auch Dauer-Abmahner sind Menschen. Zumeist häßliche, einsame und von der Natur gestrafte Menschen, aber nichtsdestoweniger: Menschen.

  4. Gwendolan meint: (28.2.2008 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Tja, nicht nur Puff-Besucher gibt es in der Schweiz legal ab 16 – sondern (noch) tragischerweise auch Mitarbeiterinnen.

  5. Judas meint: (28.2.2008 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Gwendolan, erleuchte uns!

  6. Leser meint: (28.2.2008 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Zu "Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger":

    Da sehe ich gerade zufällig auf Pro7 Galileo. Ein Bericht über "Tauschbörsen-Fahnder". Vorgestellt wurde die Firma "proMedia, Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums", die für die Musikindustrie arbeitet.

    Ein Mitarbeiter dieser Firma begleitet die Polizei bei Hausdurchsuchungen und sichern die Beweise. Da die Behörden überlastet sind, wurde dort im Bericht erklärt, übernimmt diese Firma auch gleich die Beweissicherung. Es wurde ein Lager der Firma mit reichlich einkassierten Rechnern gezeigt.

    Mal eine dumme Frage an die Profis:

    Muss ich bei einer Hausdurchsuchung jemand an meinen Rechner lassen, wie dort gezeigt, der für den späteren Kläger arbeitet? Ist es legal, dass quasi die Musikindustrie die Beweise der beschlagnahmten Rechner sichert?

    Da könnte man ja nicht ausschließen, dass Beweise womöglich manipuliert werden können. Die Leute die dort arbeiten, machten auf mich keinen sympathischen Eindruck. Ri

  7. angelus.merker meint: (28.2.2008 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @2 desp:

    Ein "gutes Gewissen" ist beim Geld verdienen eher hinderlich.

    Und daran denken: "Du bist Deutschland". *lol*

  8. Der wieder meint: (28.2.2008 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    "Mit 16 ins Bordell" – erinnert mich an Maffay: "Ich war 16 und sie war 96"

  9. Axel John meint: (28.2.2008 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Musik- und Pornoindustrie frustrieren Strafverfolger
    Anwalts-Links zu Marions Kochbuch

    Was die Justiz unter "Rechtsstaat" versteht, ist nicht unbedingt das, was man als -zumindest halbwegs- sozialisierter Mensch darunter versteht.

  10. Noby meint: (28.2.2008 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Gar nicht gewußt, daß Milchmädchen auch für die FAZ schreiben. Anders kann ich mir diese übersimplifizierte Argumentation in dem Artikel nicht erklären.

  11. Marc meint: (28.2.2008 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    zu: "Medienindustrie instrumentalisiert/frustriert Strafverfolger":

    Hm? Steckt hinter dieser Auftragsschwemme vielleicht der Plan, den Gesetzgeber dazu zu bringen, dass die "Music And Film Industry Association" ;-) das Recht bekommt selbst die IP-Adressen abfragen zu dürfen?

  12. Doc meint: (28.2.2008 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, man sollte unter Opportunitätsgesichtspunkten nach § 153 StPO jedes Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von urheberrechtich geschütztem Material, dem weniger als (irgendiene plausible Zahl) Dateien zu Grunde liegen, einstellen. Dann würde man dieses Ausnutzen der staatlichen Ermittlungsbehörden für die Durchsetzung der finanziellen Interessen der Musikindustrie ein bißchen besser in den Griff bekommen.

  13. Mumpakl meint: (28.2.2008 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Was für ein Mist bei "41 % der Deutschen leben von eigener Erwerbstätigkeit"

    Klingt erstmal erschreckend wenig, aber wenn mal schaut was da alles aufgeführt ist.

    Wie kann man z.B. von Entgeltfortzahlung "leben"? Bei längerer Krankheit springt die Krankenkasse ein und wenn man ständig krank feiert verliert man mal ganz schnell seinen [strike]Entgeltfortzahlungs-[/strike] Arbeitgeber. Für kurzfristige Zeiträume (wofür die Entgeltfortzahlung auch geschaffen ist) führt das nur dazu keine Einbußen zu haben, aber deswegen lebt man nicht davon.

    Was soll auch der Block "Steuerliche Maßnahmen"? In der Fußnote steht z.B. was von "Ehegattensplitting". "Komm Schatz, wir hören auf zu Arbeiten und leben ab sofort vom Ehegattensplitting!" *lol*. Auch die weitere Fußnote lässt insbesondere mit den SFN Zuschlägen [wo wohl auch nur die steuerliche Förderung gemeint sein wird, als deren eigentliche Zahlung] darauf schließen, dass hier die ganzen steuerlichen [strike]Subventionen[/strike] Anrechnungsmöglichkeiten gemeint sein sollen, wobei dann eigentlich auch wieder alle Arbeitnehmer erfasst wären.

    Schwachsinn auf BILD-Niveau! Schwach FAZ, sehr schwach.

  14. Harald meint: (28.2.2008 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    man sollte Herrn Knieper nicht zu sehr kritisieren. Der Mann versucht auch nur, seinen Lebensunterhalt einzutreiben. Ich bin selbst Fotograf und kann durchaus die Meinung vertreten, daß Knieper mit seinen Bildchen keinen Pfifferling gewinnen kann. Mit derart durchschnittlichem Material kann man heute keinen Auftraggeber bedienen. Es sei denn, man will ihn loswerden. Was soll Herr Knieper also machen, wenn seine fachlichen Kompetenzen als Fotograf sich im mittelmäßigen Bereich bewegen? Da wird er ja quasi gezwungen, Einneahmequellen auf weniger anständigem Niveau zu suchen. Allerdings möchte ich nicht in seiner Haut stecken. Ich könnte mir vorstellen, daß sich irgendwann einer der Abgezockten auf den Weg macht, um Herrn Knieper anstandshalber mal eins in die Fresse zu geben.

  15. PR meint: (28.2.2008 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    @12: Bringt auch keine Erleichterung. Zumeist steht am Anfang die notwendige Ermittlung des Beschuldigten via IP-Adressen Abfrage. Sonst kriegst ja keinen Beschuldigten. Und allein das mach massenhaft Arbeit. Zudem müßte nach der Einstellung solcher kleinen Fälle das Akteneinsichtsrecht des Geschädigten eingeschränkt werden, denn letztlich kommt es den Anzeigenerstattern nur auf die Adressen der "Täter" an, nicht auf die strafrechtliche Verurteilung.

  16. Ex-Dreizehnjähriger meint: (28.2.2008 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    Zu "Schweiz: Mit 16 ins Bordell":

    Da wird von einer Puffmutter behauptet, sie habe "sogar schon Dreizehnjährige heimschicken müssen". Muss man dort etwa seinen Ausweis vorlegen?

  17. Doc meint: (28.2.2008 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    5: Ich wollte die ganzen Verfahren eigentlich bereits im Stadium "UJs" einstellen – eben ohne Ermittlung des Verdächtigen.

  18. gb meint: (29.2.2008 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    zum Thema "Adresse rausfinden per Anzeige": Gibt es nicht vllt. einen Paragraphen, bei dem eine Weiterverwertung der Kenntnisse aus der Akteneinsicht fuer zivilrechtliche Zwecke untersagt ist?

    Ach, das waere auch bloed, macht bei einem Gewaltdelikt durchaus Sinn.

    Aber irgendwie stinkt diese Art der 'Datengewinnung' imo ganz gewaltig :(

  19. Reinhard meint: (29.2.2008 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @18: Nein, so einen Paragraphen gibt es nicht. Die Schutzgeld-Erpresser aka Abmahnkanzleien bewegen sich dummerweise auf vollkommen legalem Boden. Hier handelt es um eine lukrative Gesetzeslücke, die derzeit ausgenutzt wird, solange es nur irgendwie geht. Zwar haben erste Staatsanwaltschaften bereits die Annahme und somit Verfolgung derartiger Massenanzeigen verweigert, doch noch funktioniert dieses Geschäftsmodell glänzend. Weil sich viele angeschriebene Anschlussinhaber angesichts bedrohlich klingender Schriftsätze leider einschüchtern lassen.

    Schutzgelderpressung unter dem vollen Schutz des Gesetzes! Einfacher kann man nicht Geld verdienen!

  20. TheDoctor meint: (29.2.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Einige einfache Fragen an alle, die sich über die Abmahnungen der Musikindustrie aufregen:

    - Glaubt ihr das die Rechteinhaber der Stücke nicht berechtigt sind ihr recht einzufordern ?
    - Was soll man tun wenn ein Vergehen von einem Unbekannten begangen wird, ausser die Hinweise die man hat mit eine Anzeige gegen Unbekannt an die Plolizei zu geben ?
    - Ist man nicht berechtigt Einsicht in die Akten zu nehmen und gegen den Schädiger vorzugehen ?

    Die Nassauer, die glauben, alles was aus dem Internet kommt ist auf magische Weise umsonst, egal ob es jemendem anderen gehört oder nicht sind zunächst mal das primäre Problem.

  21. Reinhard meint: (29.2.2008 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Und wieder jemand, der nicht gemerkt hat (oder nicht merken möchte), das es hier NICHT darum geht, die wie auch immer gearteten Rechte des Mandanten zu wahren, sondern NUR und AUSSCHLIESSLICH darum, sich über zusätzlich erhobene Anwaltsgebühren gesund zustoßen. Das ist nichts weiter als eine klassische, rein gewerblich motivierte Serienabmahnung.

    Und als solche übrigens nicht zulässig. Sprich, man ruhigen Gewissens die Forderungen des Mandanten begleichen, die zusätzlichen Forderungen der Kanzlei müssen überhaupt nicht bezahlt werden … was die ganze Sache für die Kanzlei natürlich sinnlos macht :)

  22. Paul meint: (29.2.2008 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Und div. Politiker verhindern seit Jahren erfolgreich das endlich die Obergrenze für die 1. Abmahnungen von 50,- Euro eingeführt werden. (Die Lobbyisten lassen grüßen…) Dann wäre das leidige Thema Abmahungen vom Tisch!

  23. Jens Ferner meint: (29.2.2008 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Ich erlaube mir mal einen Eigen-Link weil ich denke, sowas sollte nicht untergehen:
    http://www.fis-aachen-dueren.de/?p=61

  24. Snickerman meint: (29.2.2008 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Gwendolan schrieb:
    Tja, nicht nur Puff-Besucher gibt es in der Schweiz legal ab 16 – sondern (noch) tragischerweise auch Mitarbeiterinnen.

    wieso tragischerweise?
    In Japan galt bis vor einigen Jahren eine Untergrenze von 12-
    die musste dann auf amerikanischen Druck auf 18 angehoben werden.
    16-jährige dürfen zwar bei uns Sex haben fast wie Erwachsene
    (außer in der Porno-Industrie), sich aber kein Geld damit verdienen.
    Liest man die Lebensgeschichten von Prostituierten, haben viel schon wesentlich früher angefangen- das Problem sind die Zwänge, die Frauen und Mädchen in die Prostitution führen,
    nicht irgendwelche Altersgrenzen.

    Sollte die Schweiz jemals in die EU gehen, werden dort als erstes auch die 18er- grenzen eingeführt…

  25. ThomasM meint: (29.2.2008 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Man mag ja über das Thema Copyright und dessen Konsequenzen für die digitale Welt denken, was man will.

    Was mich aber beschäftigt ist der Streitwert, der angegeben wird. Wie kommt Herr knieper auf 6000 €? Ich würde diesen Streitwert anfechten. Hier klare (realistische) Grenzen zu setzen würde auch schon helfen, dem Abmahn-Missbrauch einzudämmen.

    Und müsste nicht die Süddeutsche jetzt abgemahnt werden? Sie zitiert nach eigenen Angaben aus den Rezepten, veröffentlich also einen Auszug. Ob sie dafür die Genehmigung von Herrn Knieper eingeholt hat?

  26. mez meint: (29.2.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Das Problem bei Abmahnungen im Internet ist eigentlich nicht das Instrument der Abmahnung als solches. Das ist eigentlich sinnvoll und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Mißbrauch entsteht durch etwas völlig anders:

    1. Der fliegende Gerichtstand. Der Abmahner kann sich das Gericht aussuchen und sucht sich deshalb eines das entweder bereits in seinem Sinne entschieden hat, einen möglichst hohen Streitwert festlegt oder möglichst weit entfernt vom Wohnort des betroffenen entfernt liegt.

    Abhilfe wäre ganz einfach: Es muss entweder am Ort des Abmahners oder am Ort des Abgemahnten das Gericht zuständig sein.

    2. Völlig unrealistische Streitwerte. Da werden für Bagetellen wie ein Brötchenphoto oder eine fehlende UST-ID im Impressum 6000 EUR festgelegt. Das ist aberwitzig. Begünstigt wird das natürlich auch wieder durch den fliegenden Gerichtstand.

    3. Da wird durch haarsträubende Argumentationen aus jedem Fehler auf einer Internetseite ein "Wettbewerbsverstoß". Was hat den eine fehlende Impressumsangabe mit dem Wettbewerb zu tun. Gar nix. Das kann man von mir aus an die Verbraucherzentrale melden oder an die zuständige Aufsichtsbehörde.

    Das Abmahnwesen dient nicht mehr der Gerichtsentlastung sondern ist zu einer Form von Selbstjustiz verkommen an der sich Anwälte und zwielichtige Geschäftsleute bereichern können.

  27. Jens Ferner meint: (29.2.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Sorry, noch ein Link, bin eben darüber gestolpert – aktuelle Zahlen zur DNA Datenbank des BKA:
    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/die-dna-datenbank-des-bka/

  28. R.A. meint: (29.2.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @26, mez:
    Völlig richtig.
    Und entsprechend könnte man auch gegensteuern: Gerichtsstand wie beschrieben vorschreiben, und dann den Streitwert überprüfbar machen.

    Wenn jemand wegen eines Streitwerts von 30 Euro abmahnen möchte – bitte sehr, dann kriegt er halt einige wenige Euro Gebühren und die Sache lohnt nicht mehr für die Abzocker.

    Und wenn jemand 8000 Euro ansetzt und die Sache ist nur 30 wert – dann kann man halt vor Gericht den echten Wert einklagen und dann trägt der Abgemahnte Gerichtskosten für einen Anteil von 30 Euro und der Abmahner die für seinen anteil von 7970 Euro.

  29. R.A. meint: (29.2.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Zu den von den Copyright-Klägern frustrierten Staatsanwälten:
    Das Problem ist doch offenbar, daß die Anwälte dieser Kläger nach Anzeige Einblick in die Ermittlungsakten bekommen und dadurch ihr eigentliches Ziel erreichen, nämlich an die Daten der Kopierer zu kommen.

    Diese Akteneinsicht kann doch nur gerechtfertigt sein, wenn es auch zu einem Verfahren kommt.

    Wenn aber die Staatsanwaltschaft die Sache einstellt, dann ist m. E. eine Akteneinsicht abzulehnen (bzw. die Möglichkeit dazu im Gesetz zu streichen).

  30. Reinhard meint: (29.2.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @29: Richtig, denn diese Anwälte haben ja nicht ein Interesse an einem zivilrechtlichen Verfahren. Sie wollen nur per Schrotschuß breit in die Menge schiessen. Wenn von 10.000 angeschriebenen Anschlußinhabern nur wenige Prozent bereitwillig zahlen, ist die Sache schon mit Gewinn gelaufen. Ein Geschäftsmodell! Hat mit dem Vertreten und Verfolgen der durchaus berechtigten Interessen der Copyrightinhaber überhaupt nichts zu tun …

  31. Cross meint: (29.2.2008 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @22 – Paul: Absolut richtig – nur so lässt sich der Missbrauch ein für alle Mal abstellen – und im Falle eines berechtigten Abmahnschreibens steht einem weiterhin jeder Weg offen.

  32. Herr Bert meint: (1.3.2008 um 06:50) AntwortenReply to this comment

    Ich finde den Link unter 23 absolut erschütternd – warum gibt es dazu keine Berichte!? Nichtmal in Blogs liest man was – dabei ist das doch einfach nur unfassbar. Selbst bei us in Monschau steht das so in der Satzung und ist keinem aufgefallen.

  33. Lorm meint: (2.3.2008 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    41% ist wirklich ein erschreckend geringer Wert und zeigt wohin der Sozialstaat führen kann.

  34. Bernd meint: (2.3.2008 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @33:

    Noch schlimmer als der Sozialstaat sind Familien! Überlegen Sie mal, die (konservative) Idealfamilie: Vater arbeitet, Mutter und zwei Kinder sind nicht erwerbstätig. Das sind dann 25% Erwerbstätige. Zustände wie im Kommunismus! OMG!

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