28.2.2008

“So was geht dann unter”

Da ich ihn sowieso nicht mehr gelesen habe, bestellte ich Mitte letzten Jahres den “Strafverteidiger” ab. Es reicht nicht mehr, den Großteil des Heftes relativ lieblos mit Urteilen im Fließtext zu füllen, die man alle problemlos online abrufen kann. Überdies habe ich durch unser Abo bei beck-online Zugriff auf das Konkurrenzprodukt NStZ und den NStZ-Rechtsprechungsreport.

Die Kündigung schickte ich an die Wolters Kluwer Deutschland GmbH in Neuwied. Diese steht auf dem Adressaufkleber als Absender. Die Kundennummer vom Adressaufkleber gab ich ebenfalls an. Irgendwann Ende des Jahres stellte meine Sekretärin fest, dass die Kündigung noch nicht bestätigt ist. Wir erinnerten also.

Und blieben ohne Antwort. Jetzt kriege ich die Jahresrechnung 2008 für den Strafverteidiger. Die 189,90 € werden auch gleich abgebucht. Ich rufe bei der Sachbearbeiterin an. Die weiß gleich Bescheid: “Wir sind die Schweitzer Sortiment OHG. Das Abo haben Sie über uns bestellt, nicht direkt über den Verlag.”

Da war was dran, wie mir ein zweiter Blick auf die Rechnung zeigte. Frau N. versicherte mir nach einem Blick in den Computer, es sei keine Kündigung vermerkt. Sie hielt es auch nicht für sonderlich wahrscheinlich, dass der Verlag Kündigungen weiterleitet, die direkt an ihn gerichtet werden. “So was geht dann unter, das ist leider so.”

Dass der Wolters Kluwer Verlag aber unsere Kündigung und Nachfrage einfach in die Ablage P befördert, wundert mich schon. So ein kleiner Hinweis an uns, dass das vor etlichen Jahren bestellte Abo über einen Dienstleister läuft und dort zu kündigen ist, wäre nett gewesen. Allerdings hätte es dem kurzfristigen Umsatz geschadet.

Aber auch nur dem kurzfristigen.

14 Kommentare zu ““So was geht dann unter””

  1. Sky meint: (28.2.2008 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    189,90 EUR kostet also eine Anzeige hier. ;)
    Weiterhin viel Erfolg und LG, Sky

  2. SdK (Link) meint: (28.2.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass anderen sowas auch passiert. Ich kenne das Vorgehen von Zeitschriften, die man beliebig oft kündigen kann. In meinem Fall wurden Mails und Briefe vom Verlag ignoriert. Die Tatsächliche Abozentrale bekam ich erst raus, als ich die Lastschrifteinzüge zurückbuchen lies. Dann aber auch gleich mit einer saftigen "Bearbeitungsgebühr".

    Gruß von einem neuen RSS Leser :) LG, SdK

  3. Hannsheinz Noffke meint: (28.2.2008 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Wenig professionell, lieber Udo Vetter, als FA für Strafrecht den "Strafverteidiger" abzubestellen. Eine Tischler schmeißt auch nicht seine Säge weg.

  4. Jens Ferner (Link) meint: (28.2.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Wolters Kluver/Luchterhand lässt zunehmend nach, ich nehme das hier mal als trend hin, vor kurzem habe ich die JA abbestellt: http://www.jurakopf.de/kundigung-der-ja/

    @3: Nö, unprofessionell ist das nicht. Es gibt genügend andere Zeitschriften, ich denke mal, die NStZ wird er weiterhin lesen. Die mir bekannten Strafverteidiger setzen inzwischen ohnehin mehr auf die NStZ als auf den StV. Insofern finde ich den Kommentar sehr unpassend.

    Wenn man sich ansieht, was man bei Beck als Zugaben erhält (vor allem das Online-Angebot) weiss ich nicht, wie WK/Luchterhand da noch den Anschluss bekommen will.

  5. Katha meint: (28.2.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass ich nicht die einzige bin, die mit diesen Pappnasen Probleme hat. Die bieten z.B. Halbjahres-Abos der JA an. Wenn jetzt aber jemand im Februar so ein Abo bestellt, dann werden ihm/ihr bis Juni Hefte zum Einzelpreis geliefert, da Halbjahres-Abos auch immer nur zum 1.1. bzw. 1.7. anfangen. Steht aber leider nirgendwo auf der Website :) Insgesamt ein sehr verwirrter Kundendienst…

  6. joe meint: (28.2.2008 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle das noch relativ junge Angebot von Lexis Nexis http://www.strafrecht-online.de
    Ist sogar etwas günstiger als das Beck-Fachmodul, bietet aber auch die meisten NStZ- und NStZ-RR-Entscheidungen im Volltext, allerdings nicht die Aufsätze hieraus.
    Auch die Fachbibiliothek ist sehr umfangreich.

  7. Ingo Vogelmann (Link) meint: (28.2.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @ Hannsheinz: Aber Udo hat doch bereits oben ausgeführt, wieso der "Strafverteidiger" für ihn keinen Sinn mehr macht.

  8. Lutz meint: (28.2.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Man konstruiere einfach eine (Empfangs-)Botenstellung des Verlages und dann hat sich das Problem mit dem Zugang der Kündigung auch erledigt. So in einem ähnlichen Fall das OLG Saarbrücken (8 U 255/06, nachzulesen bei Beck-Online unter NJOZ 2007, 5025).

  9. dot tilde dot meint: (28.2.2008 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    wolters kluwer hat sich in letzter zeit so viele verlage und auslieferungen einverleibt, das ganze abgewickelt über ein großes logistikunternehmen, da muss man gar nicht schelmisch denken, um eine erklärende hypothese aufzustellen. mich würde nicht wundern, wenn die information einfach im gewusel untergegangen ist. hier in meinem nähkästchen schlummern interessante erfahrungen, die ich hier lieber nicht wecken will.

    böswillig sind die sicher nicht. eher stark ausgelastet.

    überdies sehe ich die nstz auch eher auf höhe der aktuellen diskurse.

    .~.

  10. der echte n.n. meint: (28.2.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    es ist schon ganz nett gelegentlich mal durch den stv zu blättern, aber ob mir das im jahr fast 200 euronen wert wäre, wenn ich das blättchen nur alleine lese? da kann ich u.v. schon verstehen.
    die aktuelle rechtsprechung deckt die nstz recht ordentlich ab und die aufsätze im stv muss man auch nicht unbedingt gelesen haben.
    ansonsten gibts das strafo auch schon für unter 150€

  11. Mumpakl meint: (28.2.2008 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Würde es irgendwer anders machen? Wenn der Um-die-Ecke Kunde eh schon von sich heraus kündigt, kann man doch auch mal noch eine Abozeit länger behalten. Und bei der GEZ gehen in den letzten Tagen eines Monats wohl auch keine Abmeldungen ein ;-) [aber das ist ja ein Thema für sich]

  12. Informierter meint: (28.2.2008 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht liegt das Ganze aber auch nur daran, das die Telefonnummern zwar noch nach Neuwied aussehen, Wolters Kluwer aber mittlerweile in Köln residiert <a href="http://195.243.174.54/wkdweb/v3/home.nsf/url/7761D725BAEB1A56C1257320005457EB?OpenDocument&menu=5B13A4129471A135C1257132003B97A4&l=1" rel="nofollow">Einzug</a>.
    Eine Alternative ist vielleicht der <a href="www.jurion.de" rel="nofollow">Jurion Dienst</a> aus gleichem Hause, könnte die Quellen/Erklärung für "lieblosen" Texte sein….

  13. Halloooo? meint: (29.2.2008 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Das hätte ich gerne nochmal genauer gewusst.
    Gibt es für den Verlag keiner Verpflichtung, auf ein (fehlerhaft adressertes) Kündigungsschreiben zu reagieren?

    Denkt man das jetzt weiter, ist der Verlag vermutlich auch nicht verpflichtet, Informationen dazu herauszugeben, wie man rechtswirksam kündigt und wo das Schreiben hingeschickt werden muss.
    Bin ich, wenn ich als Kunde die Original Unterlagen verlegt habe darauf angewiesen, zu raten?

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer