Grenzen für Ermittler
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich aus aktuellem Anlass Gedanken zu den “Grenzen staatsanwaltlicher Ermittlungsmaßnahmen” gemacht.
Eine verständliche Zusammenfassung. Nur leider musste der Autor mit einer defekten Absatztaste kämpfen.
Was ist denn ein "RR z.A."?
Wieso defekte Absatztaste?
Ist doch ein "voll geiler" Blocksatz… ;)
@1: Ein Regierungsrat zur Anstellung. Sprich: A13-Beamter auf Probe.
Die machen keine Absätze, weil das auf ein beidseitig bedrucktes A4 Blatt passen muß.
Der letzte Satz liest sich im Prinzip wie eine Anleitung:
Nicht sofort geständige Schüler und Studenten sollte man direkt auf dem Pausenhof foltern, bis sie alles zugeben. Dann Wohnungen durchsuchen und sie wegen der dort gefundenen Kopien kopiergeschützter Leih-DVDs verknacken. Die erfolterte Aussage ist egal, die braucht man im Gerichtssaal ja nicht mehr.
Das ist offensichtlich für Hauptschüler geschrieben worden. Aka der übliche Stil, indem man sich an Abgeordnete richten muss, wenn man von ihnen verstanden werden will.
Papier sparen (im Falle eines Ausdruckes) > Absätze im Text
Kommt gerade recht – ich habe vor drei Tagen mit meiner Diplomarbeit zu dem Thema begonnen… :o)
Immerhin etwas beruhigend, dass sich im Bundestag überhaupt noch jemand Gedanken darüber macht, dass staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen auch Grenzen haben können.
Kurz knapp und erschreckend, was man da lesen muss:
1. Wir Bürger bemächtigen den Staat mit der Strafverfolgung. Das ist ok.
2. Wenn der Staat seine Macht missbraucht hat er nichts zu verlieren. Im schlimmsten Falle darf die Ermittlungsbehörde den illegal beschafften Beweis nicht verwenden … allerdings darf das alles im Nachhinein abgewogen werden. Und alle folgenden Beweise und Zufallsfunde darf die Staatsanwaltschaft sowieso nutzen.
… natürlich werden jetzt viele sagen: ist doch kein Problem, die Staatsanwaltschaften sind doch dem Gesetzt verpflichtet und machen das schon richtig. Daneben entscheiden doch auch Richter über die Beweisverwertung. Alles gut und schön wenn wir alle nur Gutmenschen sind – nur dann bräuchten wir weder Staatsanwälte noch Richter. Und genau deshalb brauchen wir eine wohl ausbalancierte Verteilung der Macht und klare Sanktionen falls Gesetze übertreten werden:
Wenn Beweise illegal erlangt werden muss daraus zwangsläufig ein Beweisverwertungsverbot folgen und ich denke auch das überspitzt und plakativ dargestellte Beispiel von @5 zeigt deutlich das Prinzip, weswegen auch eine fuit of the poisenous tree Doktrin sinnvoll wäre: Beides zwingt die Ermittlungsbehörden sich an die Gesetze zu halten. Nur so wäre dem Machtmissbrauch den wir hier schon an vielen Stellen diskutiert haben Einhalt zu gebieten – und die Ermittlungsbehörden zu zwingen sich an ihre rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten.
Und jeder der jetzt meint, dass so etwas doch nur den Kriminellen in die Hände spielt: Nein, erstens werden auch in Amerika kriminelle durchaus verurteilt und zweitens werden damit die rechtschaffenden Bürger vor staatlicher Willkür geschützt. Und darum geht es. Solide Ermittlungsarbeit wird damit wieder gefördert – denn legal erhobene Beweise dürfen ja auch verwendet werden!
Bleibt am Ende nur die Frage, wie diese überfälligen Ergänzungen in unser Rechtssystem Einzug finden. Unsere Volksvertreter scheinen ja eher wenig von Gesetzten wissen wollen die Grundrechte der Bürger oder sogar den Bürger vor staatlicher Willkühr schützen. Es kann doch nicht sein, dass das BVerG das letzte Dorf ist, dass gestalterisch in die Rechtslandschaft eingreift um den Bürger zu schützen.
@10
die Regierung will das nicht. Und auch bei den Ermittlern hat man offenbar kaum Verständnis für Grundrechteschutz, der dort im allgemeinen unter der Vokabel Täterschutz zu laufen scheint. (Referenz: Schäubles Kritik auf der BND-Tagung, Ermittler zu kontrollieren sei unredlich. Bezeichnenderweise wurde das dort auch noch allseitig beklatscht)
Vor einigen Wochen ging es auch hier durchs Lawblog – man wollte ganz gerne Freisprüche de-facto abschaffen. Freigesprochene sollen nur noch vorläufig frei rumlaufen dürfen, denn sobald sich neues belastendes Beweismaterial finde, müsse man den freigesprochenen für dieselbe Tat nochmal vor Gericht zerren können. Wenn's nicht klappt, dann eben beim nächten neuen Beweisfund usw usw.
Wie sich solch eine "klappt's heute nicht, versuch' ich's morgen"-Einstellung auf die Sorgfältigkeitsmotivation der Ermittler auswirkt, liegt auf der Hand.
@10: Kann deinen Ausführung zu 100% stützen. In dieser Sache wird sich bei uns solange nichts ändern, bis sich eine starke Lobby für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzt. Das passiert wohl erst, wenn die Staatsanwaltschaft bei Frau Zypries illegal die Tür eintritt und ein Crack-Labor im Gästezimmer entdeckt.
Ist das PDF schon wieder offline oder bin ich unfähig meinen Computer zu bedienen?
@13: Ist bei mir zur jetzigen Uhrzeit problemlos verfügbar.
In den USA lebt nun jeder hunderte Erwachsene im Gefängnis.
@ 15: Unsere Politiker arbeiten eifrig daran, dass sich dieses Verhältnis endlich umkehrt. Dann haben wir auch kein Problem mehr mit einer schrumpfenden Mittelschicht. Geld regiert die Welt, alle Sklaven in den Knast. Dort sind Peitschenhiebe u.ä. ja auch nur bedingt rechtswidrig…..