Kernig soll es klingen
Einfachste Mittel reichen der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Beschuldigte in Angst und Schrecken zu versetzen. In diesem Fall die Betreffzeile eines Briefs an den Beschuldigten:
Tatvorwurf: Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM (§ 29 Abs. 1 BtMG).
Was hat der Beschuldigte tatsächlich getan? Er hatte Marihuana im Auto dabei, und zwar die stolze Menge von 0,9 Gramm. Klingt für mich mehr nach Besitz. Weniger nach Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb. Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, taucht im Betreff des Briefes aber nicht auf.
Klingt wahrscheinlich einfach zu lasch.
Hört sich ja gefährlich an – oder wird nicht der Betreff durch die verwendete Software unmittelbar ausgefüllt, nicht wahr ?!
Nur Besitz?
Na dann kommt aber sicherlich noch ein Rattenschwanz an Beschaffungskriminalitätsdelikten dazu!
Prostitution, Förderung der Prostitution, Einbruchdiebstahl, Raub, Schwerer Raub, Raubmord, Erpressung, Nötigung… da ist doch noch eine Menge Luft nach oben.
Och, noch viel besser.
Neulich, am Sonntag, bei Heidelberg. Sohnemann fährt nach langer Disco Nacht nach hause, übersieht ein parkendes Fahrzeug, kracht rein. Zweimal Totalschaden. Polizei kommt. Alkoholkontrolle: 0,0.
Sohnemann ist etwas durcheinander. Das er vielleicht ein Schleudertrauma hat, unter Schock steht, kommt den Beamten nicht in den Sinn, sondern nur eins: Drogen. Pinkeltest positiv, aber das liegt wohl länger zurück. Die Samstagnacht verlief völlig abstinent.
Einen Arzt holt man nur zur Blutabnahme. Jegliche Untersuchungen über innerliche Verletzungen interessiert dort niemanden. Der positive Pinkeltest ist Anlass einer spontanen Hausdurchsuchung am Sonntag, mit mündlichem, richterlichen Beschluss. Nichts aufregendes gefunden.
Erfinde nie Verschwörungstheorien, wenn etwas auch durch normale Blödheit erklärbar ist.
Ich tippe hier auf blinde Verwendung von Textbausteinen. Und §29.1 beschreibt halt genau diese Stichworte.
@ 3: Da wird wohl demnächst Post von der Führerscheinstelle kommen …
@ Thema:
Es dürfte ein Textbaustein sein.
Ermittlungen zur Beschaffung sind aber vorsehbar. Irgendwo muss er das Zeug ja schließlich her haben.
Ähnlich war es bei mir in einem Fall, wo der Mandant ausländischen Firmen Delegationsbesuche bei deutschen Wirtschaftsunternehmen organisiert hat und dafür auch bezahlt worden ist. Die StA bastelte daraus ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Geldwäsche. Die fuhren das volle Progamm mit Durchsuchungen und TKÜ.
Das StrEG-Verfahren läuft noch.
Zweifellos ist es ein Textbaustein.
Ich tippe ja mal auf Drogenhandel zur Finanzierung einer Terroristischen Vereinigung™!
Nur mal aus Interesse: Ich dachte, der Besitz von Marihuana unter eine bestimmten Gramm-Grenze ist straffrei?
@9
Nicht wim eigentlichen Sinne straffrei, das Verfahren wird aber früher oder später eingestellt.
Hatte er denn "Dealgeld" dabei? Haha!
@11: bei 0,9g? Sicherlich 3,52€ in dealerüblichen Münzen
zu 3: wie sieht das in dem Fall mit der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung aus? Die Verhältnismäßigkeit ist doch wohl kaum gegeben. Oder reicht heute schon eine positive Urinprobe (bzw. der unzuverlässige Schweißtest) aus, die Grundrechte außer Kraft zu setzen? Ich dachte eigentlich, da müsste mindestens ein begründeter Verdacht auf Handel mit Btm bestehen.
@13
Natürlich. Ein positiver, wenn auch von der "Tat" her vier Tage zurückliegender Urintest (geht bis zu 7 Wochen) allein reicht natürlich nicht aus. Zusätzlich fand man im Auto eine kleine Plastiktüte (da war mal eine Sicherung drin) ohne Anhaftung. Aber leere, belanglose Plastiktüten reichen schon aus für den Verdacht auf Handel und HD am Sonntag morgen als "Gefahr in Verzug".
Tatsache. Nix schöngefärbt.
Demnächst findet man dann Tatvorwürfe wie
"Parken auf Sperrfläche / Beamtenbeleidigung / Räuberische Erpressung / Kinderpornographie / Bildung einer Terroristischen Vereinigung"
Da stand bestimmt in einer ursprünglichen Version noch "(nicht zutreffendes bitte streichen)" daneben.
Der Besitz setzt doch aber im Grunde entweder einen Erwerb (wahrscheinlich) oder einen Anbau (eher unwahrscheinlich) voraus – denn irgendwo muss das Zeug ja herkommen, es sei denn der Besitz ist Folge einer Schenkung. Und da sich der Textbaustein so gut liest…
@3, 13 (kernig):
der pinkeltest ist freiwillig. das bedeutet, dass man ihn ablehnen kann. er fällt lange zeit nach konsum noch positiv aus. im blut sieht die sache nach wenigen tagen schon wieder ganz anders aus, da entsprechen die befunde meiner meinung nach auch mehr der bewusstseinsveränderung des konsumenten.
mir ist eine geschichte bekannt, bei der einem autofahrer, der verdächtigt wurde, just vor antritt der fahrt einen joint geraucht zu haben, gesagt wurde, er solle erst in 8 bis 10 stunden wieder auto fahren. das ginge aber klar dann.
wie das zum üblichen verfahren mit pinkeltest und allen weiterungen bis hin zu mpu und anderen späßen passt, entzieht sich meiner vorstellungskraft.
.~.
@14
Autsch. Das die Heidelberger Gesetzesvertreter diesbezüglich gewaltig einen an der Waff.. ähh leicht überreagieren ist mir ja bekannt. Als bunter Mensch wird man in der Heidelberger Innenstadt einfach zu gerne mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen konfrontiert. Aber aus einem Tütchen ohne Anhaftungen einen Verdacht auf Handel mit Btm zu stricken ist … (ohne Worte).
Ich für meinen Teil würde das nicht ohne Beschwerde hinnehmen bzw. die widerrechtlichkeit der Durchsuchung fetsstellen lassen.
Was ich ich immer wieder frage, wenn ich solche Geschichten höre:
Kommen sich die Ordnungshüter nicht selbst ziemlich dämlich dabei vor, wenn sie den Gelegenheitskiffer die volle Härte des Gesetzes spüren lassen, während da draußen tatsächlich richtige Kriminelle rumlaufen?
Ist ja nicht so, daß es nicht genug echte Verbrecher zu fassen gäbe…
@17
"Der Pinkeltest ist freiwillig", und das geht so:
Wenn Sie den Pinkeltest verweigern, dann holen wir den Arzt zur Blutabnahme. Also Pinkeltest. Danach Blutabnahme.
Vergiss es einfach. Wir haben einen Polizeistaat.
Delikat bei der Sache ist dann auch ein etwas eigensinniger und maßlos überteuerter Abschleppdienst, durch die Polizei veranlasst. Wir leben hier auf den Dörfern. Ein Schelm, wer böses denkt…
@18
Ja, im Sommer, wenn die Kids an der Neckarwiese sitzen, kommen die Herrschaften in Teams und mit Hunden, um dann reihenweise Kontrollen durchzuführen.
Ich habe gestern bei einem Kaffee mitgekriegt, wie ein Motorradpolizist einer Autofahrerin, die im Auto saß und angeblich im Halteverbot stand, massiv und ziemlich überheblich ein Knöllchen aufschwatzen wollte. Der Beamte wurde richtig pampig und schwadronierte von "Sicherstellung" und "Abschleppdienst".
Ich bin hingegangen und habe darauf hingewiesen, dass das absolute Halteverbot laut Schild nur bis 11 Uhr gilt. Es war 11.09 Uhr und die Frau stand vielleicht gerade mal zwei Minuten da. Ich gab der Autofahrerin meine Karte, falls sie mich als Zeugin braucht.
Der Beamte meinte ernsthaft, ich solle mich nicht einmischen und mich "verdünnisieren". Die Übergabe der Karte zu verhindern, hat er sich dann aber doch nicht getraut.
Bei der Staatsanwaltschaft Hannover wäre das raus gekommen wie grad heute bei mir. Zu lesen in meinem Blog.
Kurzerklärung: Mach einen auf bescheuert und die Verfahren werden wegen "schuldunfähigkeit" eingestellt. Bei dem klappt das wohl inzwischen seit 4 Jahren……
@Udo Vetter
Erschreckend sowas zu lesen. :-(
Armes Deutschland. Der betreffende, offensichtlich für seinen Beruf nicht geeignete Polizist, sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Gleich im Keim ersticken solches Verhalten. Nur weil man eine Uniform trägt, kann man noch lange nicht machen was man will.
Ich würde ja jetzt gerne einfach nur "Legalize it!" schreiben, was meine Meinung zum Thema Marihuana ziemlich eindeutig wiedergibt. Allerdings ist diese Geschichte wohl nicht allein eine Frage des BTMG, sondern vor allem eine von übereifrigen Beamten.
Und mal abgesehen davon: Wie war das noch mit diesem berühmten (also, unter Nicht-Politikern) BverG-Beschluss von '94? Wundert mich echt, dass die wegen 0,9g so ein Faß aufmachen.
@22 (Udo): Scheint so, als müßten Anwälte viel öfter Streife gehen.
Gruß,
Kristine
@16 (Christian): Also da gibt es schon noch mehr Möglichkeiten, bsw. Fund, Erbschaft, Diebstahl,…
Unschuldig im Sinne der Anklage, aber schuldig des Besitzes … ?
@Udo, 22: Eigentlich wird es mal langsam Zeit, dass die Messlatte für korrektes verhalten sowie die Strafe bei unterschreiten derselben für Polizisten im Dienst erheblich angezogen werden; m.E. spricht wenig dagegen auch schon für "Kleinkram" (wie das) im Dienst Bewährungsstrafen zu verteilen.
Betreff #22:
Als Zeugin?
@22: Dieser Art von Polizist wäre aber zuzutrauen, sich jetzt noch bei der Anwaltskammer zu beschweren, dass das Übergeben der Karte Werbung um ein Mandat im Einzelfall wäre!
Beim "verdünnisieren" wäre ja aber eigentlich nochmal eine Rückfrage angebracht gewesen, ob das jetzt ein förmlicher Platzverweis wäre, damit man schon mal die Fortsetzungsfeststellungsklage vorbereiten kann.
Andere schöne Geschichte: Ein Kollege wollte vor ein paar Jahren in München den Absperrbereich der Münchner Sicherheitskonferenz passieren. Vorher sollte der Inhalt seines Aktenkoffers kontrolliert werden, er weigerte sich aber den zu öffnen und sagte, der Beamte möge das selber tun, wenn er sich für den Inahlt interessiere.
Nach kurzem hin und her, warum er das nicht selber tun wolle, gab er dem Polizisten folgende Begründung: "Mei, des müsstens doch auf der Polizeischul' g'lernt ham, dass Sie mich dann im Putativnotwehrexzess erschießen dürfen, weil Sie glauben, ich hätt' a Waff'n da drin."
Der Polizist hat ihn dann einfach so durchgelassen ….
Da wir's gerade von Highdelberg haben:
Polizei in Baden-Württemberg erhält mehr Befugnisse
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104305
btw: Ist eigentlich mal die 'verdachtsunabhängige Personenkontrolle' im BaWü'ischen Polizeigesetz auf dem Prüftstand des Bundesverfassungsgerichts gelandet?
@31,
wie das verfasssungsrechtlich aussieht, weiß ich als Küchenjurist zwar nicht, aber diese verdachtsunabhängigen Kontrollen gibt es auch in Bayern. Vor deren Einführung bin ich übrigens als langhaariger Fahrer eines alten Polo ständig, d.h. mindestens monatlich, aus dem Verkehr gezogen worden. Autodreieck, Führerschein, Kennzeichenüberprüfung, Pupillen anleuchten, Alkoholkontrolle usw. usw. Alles korrekt und höflich, aber auf die Dauer lästig. Fündig wurden die Herren nie – es soll Leute mit langen Haaren geben, die einfach keine Lust zu kiffen haben und die auch ein Bankraub im volltrunkenen Zustand nicht antörnt. Wäre ich dann auch noch in der Fußgängerzone mit Personkontrollen belästigt worden, hätte es dann aber sicher den ein oder anderen Wortwechsel gegeben.
Was bin ich froh, dass meine Haare inzwischen etwas dünn, kurz und ziemlich grau sind. Die Begegnungen mit den Herren in Uniform sind jetzt viel entspannter.
Zwei der Polizisten wird vorgeworfen, die Wohnung eines mutmaßlichen Drogenhändlers rechtswidrig durchsucht zu haben, indem sie vorgaben, dort etwa zwei Gramm Haschisch gefunden zu haben.
welt.de/vermischtes/artic...manten_mit_Haschisch.html
@o.t.:
Dabei soll die Staatsanwaltschaft auch Gesichtspunkte ermitteln, die in die Ermessensausübung des Gerichts für die Bestimmung der Rechtsfolge der Tat einzustellen sind. Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, nicht nur belastende, sondern auch die entlastenden Umstände zu erforschen und diese später gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies hat zu der gern zitierten Bezeichnung als „objektivste Behörde der Welt“ geführt.
haha
@34: Eben drum. Die Staatsanwaltschaft will mit einer kleinen Hausdurchsuchung ja nur ganz, ganz sicher gehen, dass der Betreffende (Beschuldigter passt da nicht so gut) auch ganz sicher unschuldig ist.
Also in Bayern werden auch so genannte "Kleinstmengen" mit der ganzen Härte des Gesetzes strafrechtlich verfolgt, und das finde ich auch gut so. Punkt.
Naja, in Bremen gibt es Ermittlungen gegen 6 Polizisten wg. Handel mit Marihuana. Verdacht: beschlagnahmter Stoff zur Bezahlung von Informanten hinterzogen…
presseportal.de/polizeipr...35/1144163/polizei_bremen
Frage an die Rechtsexperten:
Wenn ich das oben richtig verstanden hab gab es keine Hausdurchsuchung, daher der Vorwurf die 0,9g im Auto sonst nichts. Es steht auch nichts von Fahren unter Einfluß … dabei, ist aber nach Fund mit Sicherheit geprüft worden, oder?
Wie ist das mit der geringen Menge zum Eigengebrauch?
Ich weiß zwar daß diese von BL zu BL unterschiedlich ist, Polizisten sagen oft es gebe soetwas wie Eigengebrauch schlichtweg nicht aber das Urteil gibt es.
Wie ist das geregelt? Kann das im obigen Fall nicht helfen?
In meinen Augen ist ein Strafmaß zwischen "Einstellung der klage wegen geringfügigkeit" und "5 Jahre Haft" schon heftig.
Terrorismus….so bekommt man jeden ran!
VERDAMMT! Wo lebe ich????? 13hundert48????
Schwierig die Grenzen zu finden?Terrorismus ist doof, aber….
Was Wuppertal da macht ist lächerlich. Aber soll bestimmt "nur" abschreckend wirken.
@36: Ohne Worte. Weißt du wovon du redest?
@38: Eigenbedarf??? Sorry, an alle die davon träumen… Macht die Augen auf! Wenn ihr in BRD mit egal wieviel erwischt werdet, wird es euch abgenommen, Anzeige erstattet und erst die Staatsanwaltschaft beschließt was weiter geschehen soll. Von Nord nach Süd wird die "geringe Menge" die zur Strafverfolgung ausreicht immer geringer! Deutschland einig Vaterland? Pustekuchen. In Bayern reichen 2,7 Gramm aus damit du einen Strafbefehl über 20 Tagessätze je 15€uro ins Haus bekommst.
In Schleswig-Holstein würde die Staatsanwaltschaft bei der Mege wahrscheinlich in Lachen ausbrechen und sich wieder auf die "wahre Arbeit" konzentrieren.
Was also hat das Urteil des BGHs aus dem Jahre 94 also bewirkt?
Persönlich habe ich mit Cannabis abgeschlossen. Mein Führerschein ist mir definitiv wichtiger als das "High". Die Hexenjagd in BRD wird täglich schlimmer.
@39: 1984 heißt die magische Zahl :-(
@ NoFX
Nicht gerade sinnvoll Tagessätze mit einer bestimmten Summe zu beziffern. ;-)
Das Gerücht mit der
"geringen Menge für den Eigenbedarf straffrei"
ist aber in der Tat hartnäckig und offenbar nicht totzukriegen.
Pax
Wenn wir mal ehrlich sind , nähern wir uns einem Polizei und überwachungsstaat , der seinesgleichen sucht!
Ich , gebrandmarkt durch Staasiverfolgung und haft im staasiknast bln-hohenschönhausen , finde es extreem erschreckend wie Die Bunte Republik Deutschland von der ehemaligen DDR gelernt hat und deren methoden auch noch , mit heutigem technischen möglichkeiten , wesentlich verbessert hat!
Wer Überwacht die Überwacher?????
mfg
@43
Stasi DDR Knast? Sieh es positiv. Damals gab es Menschenrechtsorganisationen, die auf dein Schicksal aufmerksam gemacht haben, das Regime anprangerten und es zu Fall brachten. Wir leben hier jetzt in einer neuen Form der Unterdrückung, die wir erst mal in ihrer Funktionalität erkennen und begreifen müssen. Ein gut funktionierendes Wirtschaftssystem mit einer Scheindemokratie dahinter, muss erst mal enttarnt sein.
Ich bin von diesen Gestapo Typen, die nun in vielen deutschen Ämtern ihren Einzug gefunden haben, ein Jahrzehnt lang gejagt worden, wie ein wildes Tier quer durch die Welt. Da hat sich ein Regierungsbeamter einen schweren Patzer geleistet und Millionenschäden angerichtet.
Im neuen Deutschland hat dann aber nicht DER ein Problem, sondern DU, als unliebsamer Beschwerdeführer. Dann spielen die Typen Klavier auf ihrem Staatsapparat. Zwei Steuerstrafverfahren, Subventionsbetrug, Grenzvermerke, Betrugsverfahren. Nach zehn Jahren wird das alles eingestellt oder endet in Freisprüchen. Deine Lektion hast du gelernt. Danach fühlst du dich wie nach fünf Jahren DDR Knast.
Ich würde das alles gerne belegt in meinen Blog schreiben, habe aber angst vor Repressalien. 50% bin ich schon Berufsunfähig, den Rest brauche ich zum überleben.
Achso, kein Erwerb? Aber Besitz?
*Klingelingeling*
Wahrscheinlich handelte es sich vielmehr um 0,9kg oder 0,9to….
Zum Thema Cannabis und Verkehr hat die folgende Studie IMO noch nicht genug Aufmerksamkeit erhalten:
bast.de/cln_007/nn_42254/...os/2007-2006/15-2007.html
"Es ergab sich kein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Blut-Cannabinoidkonzentration und den Verkehrsauffälligkeiten."
@45: Wenn der Erwerb nicht nachgewiesen werden kann isses halt nur Besitz. Zumal ja auch Fund als nicht rechtswidrige Möglichkeit zur Verfügung steht, um in den Besitz zu kommen…
@47
Ich glaube es gibt hier keinen, der "vollgekifft Auto fahren" beschönen oder bagatellisieren will. Es vermindert das Reaktionsvermögen drastisch. Dauerkonsumenten sollten ihren Lappen abgeben. Das Problem heißt mal wieder Hysterie, wenn die Beamten gleich beim geringsten Anlass völlig durchdrehen.
Unverhältnismäßigkeit löst bei den Kids Unglaubwürdigkeit aus. Zu schnell denken sie dann, das Crack und andere Sachen ja wohl auch völlig überzogen in der Gefahr dargestellt werden. Da kann dann die Falle zuschnappen.
Bald wird man sich nicht wundern dürfen, wenn man beim Besitz von mehr als zwei Muskatnüssen frühmorgendlichen Besuch von der Drogenfahndung bekommt.
habe selbst den Führerschein entzogen bekommen wegen verstoßes gegen das BTMG, anstatt mich jedes Wochenende wie die meisten meiner Altersgenossen "Volllaufen" zu lassen entschied ich mich persönlich zum Konsum von Marihuana. Ich habe sehr viel Wert darauf gelegt nicht als Kiffer angeprangert zu werden und nicht in diese Schublade gesteckt zu werden das Kiffer eh nix auf die Reihe bekommen usw. mein Hauptgrund ist schlichtweg die Wirkung von Alkohol im Vergleich zu Marihuana…
Alkohol: aggressives Verhalten, keine Kontrolle der Körperlichen extremitäten ab gewisser Konsumierter Menge, Geistige abschaltung und somit Konversationsunfähigkeit
Marihuana: niemals aggressiv (ausser in verbindung mit anderen BTM) jederzeit kontrolle über extremitäten egal wieviel Konsumiert, keine Körperlichen Gefahren (man kann sich nicht Totkiffen nur Totsaufen), jederzeit Konversationsfähig egal wieviel Konsumiert…
Na, wenn kein Besitz vorgeworfen wird, muss man sich auch nicht deswegen verteidigen. Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb müssten dann erst mal nachgewiesen werden.
Ich würde es bevorzugen, wenn Kiffer auch unfähig zur Konversation wären. Für Leute ohne THC-Allüren sind die Unterhaltungen über das Muster der halb abgerissenen Rauhfasertapete in der hausbesetzten Altbauwohnung oder über diesen Song, den man unbedingt gehört haben muss nämlich nicht sonderlich interessant.
@ Ziffer 8
Klingt wieder sehr nach Klischee Kiffern die den ganzen Tag sich zudröhnen und über belanglose Sachen diskutieren…
… so sieht die Realität leider nicht aus also geh ruhig wieder an die nächste Zeitungsbude und hole Dir deine BILD(ungs)Zeitung.
Leute die sich selbst nicht in diesen Kreisen bewegen und trotzdem meinen sich damit auszukennen "kotzen mich an" glaubt ruhig weiter an das Bild des Rastalockenträgers der den ganzen Tag vor sich hin murmelt "hey maaaan aaaalllees cooool allles easy"
und ausserdem wiedersprichst du dir selbst, du bevorzugst es das Kiffer auch unfähig zur Konversation sind und im selben Satz schreibst du das sie über neue Songs oder die Wohnungseinrichtung REDEN also für mich ist das sehr wohl eine Konversation.
Also, ich erkenne die meisten Kiffer am Geruch… ;-)
@ 55
Dann solltest du zur Polizei gehen und Hundetrainer werden…
Bei nüchterner Betrachtung war es mir ohne Bewusstseins erweiternde Drogen nicht möglich den von Ihnen aufgezeigten Widerspruch in meinem vorigen Beitrag zu finden.
Zur Erinnerung, ich sagte ich hätte es lieber, wenn Kiffer unfähig zur Konversation wären, weil die Konversationen, die sie führen meiner Ansicht nach belanglos und für den nicht kiffenden Betrachter nervig sind.
Des Weiteren bedaure ich es sehr, wenn meine Ansichten über Kiffer mit Klischees beladen sein mögen* – sie entsprechen allerdings den Erfahrungen, die ich mit THC-Konsumenten gemacht habe.
Sollten Sie im Bereich Nordrhein-Westfalen einige Adressen haben, an denen ich Kiffer finde, die nicht das sabbernde Idioten Klischee bedienen, wäre ich aber bereit, mich bei denen mit einem Brief zu entschuldigen.*
Achja, wer wie Sie den Alkohol schwarz und das Gras weiß zeichnet, wirkt mitunter in seinem Auftreten widersprüchlich, wenn er sich darüber ereifert, dass ihm mit Überzeichnung der THC-Bandage geantwortet wird.
* Eigentlich bedaure ich das nicht, aber Höflichkeitslügen sind allseits beliebt.
@56
Wäre es dann nicht besser er geht zur Polizei und wird Hund? ;)
@57
"weil die Konversationen, die sie führen meiner Ansicht nach belanglos und für den nicht kiffenden Betrachter nervig sind."
Kann ich gut nachvollziehen – geht mir genauso, wenn ich mal in eine dieser Kerner- oder Polittalkshows etc. reinzappe; war mir bisher allerdings nicht klar, dass die alle bekifft sind.
peterkroener.de/2008/02/2.../bloggen-ist-terrorismus/
@57 (Ziffer 8)
"Achja, wer wie Sie den Alkohol schwarz und das Gras weiß zeichnet, wirkt mitunter in seinem Auftreten widersprüchlich, wenn er sich darüber ereifert, dass ihm mit Überzeichnung der THC-Bandage geantwortet wird."
Ach so, Sie sind Trinker…
Ja, einem Betrunkenen hört man viel lieber zu als einem Bekifften. ;)
62/Michael
Nun, ich bin im angetrunkenen Zustand immer noch in der Lage über die politische Lage in der Bundesrepublik und über den Zustand der Musikindustrie zu referieren. :-)
Also, ich kenne diesen tollen Satz auch, aber ich habe mir nicht in die Hosen geschissen. Ich wusste schließlich, was ist tat.
Vielleicht waren die Umstände hier aber einfach anders… Ich laß es, wusste dass es fallengelassen wird, und dann…… war die Sache gegessen.
Jede Art von Drogen ist schädlich. Sie verändern das Bewusstsein (ist ja auch Sinn und Zweck der Sache) und deswegen haben sie im Straßenverkehr nichts verloren.
Ist ein Drogentest positiv und/oder werden illegale Drogen gefunden, bin ich mit allen weiteren verhältnismäßigen Maßnahmen einverstanden.
Zu einer verhältnismäßigen Maßnahme im Falle des Besitzes gehört nunmal leider auch eine Hausdurchsuchung.
Unverhältnismäßig ist allerdings der Betreff des Schreibens. Hauptsache, so etwas taucht dann in der Anklageschrift nicht auf. Das wäre ein böser handwerklicher Fehler.
Selbst bei der geringsten Menge ist den betreffenden Personen aber ein Eintrag in die Polizei-Datenbank sicher, sodass sie sich fortwährend über Kontrollen freuen dürfen.
Wer sein Verhalten nicht umgehend ändert, kann beim nächsten Mal wieder auffliegen und dann sol les zu recht unangenehm werden.
Befinden sich Bestandteile illegaler Drogen im Urin, so ist der Körper noch mit deren Abbau beschäftigt. Demnach darf ein Fahrzeug garnicht geführt werden.
@ Cramer
Verhältnismäßige Maßnahme bei Besitz = Hausdurchsuchung
Also bitte wegen 0,9g die Bude auf den Kopf zu stellen ist absolut keine "Verhältnismäßige Maßnahme" genauso das jemand weil er einmal Konsumiert hat sein Leben lang mit Kontrollen belästigt werden darf…
>Befinden sich Bestandteile illegaler Drogen im Urin, so ist >der Körper noch mit deren Abbau beschäftigt. Demnach darf ein >Fahrzeug garnicht geführt werden.
Weist du wie lange Cannabinoide-Abbaustoffe im Urin sind nach einmaligem Konsum? Ich sags dir es sind WOCHEN also THC im Urin bedeutet lange nicht das der betroffene noch "berauscht" ist.
Es ist traurig sehen zu müssen, dass das Thema Canabis in Deutschland so schwarz/weiß und ideolgisch diskutiert wird.
Sind sich die "verbohrten" Kritiker des Canabiskonsums eigentlich bewußt, welche wertvollen Menschen sie kriminalisieren (wollen)?
Ich kenne etliche Personen, die im mittleren und oberen Management von mittelständigen Unternehmen beschäftigt sind. Diese Personen haben Canabis konsumiert oder konsumieren noch regelmäßig.
Sie erbringen wertvolle Arbeitsleistung und sind auch in der Lage mehrere 10.000 km p.a. unfallfrei Auto zu fahren.
Diese Menschen zu kriminalisieren, da sie statt eines Glases Wein am Abend einen Joint konsumieren, halte ich für höchst bedenklich.
Mich erschrecken eher die oftmals stark alkoholisierten und gewaltbereiten Personen in Diskotheken, Fußballstadien, Volksfesten und Gaststätten.
Mit nachdenklichen Grüßen
@ 67
Sehe ich genauso.
Das Problem ist das wenn man Marihuana legalisieren würde, würden die Konsumenten wohl selbst anbauen sprich ihre eigenen Bewusstseinsverändernden Drogen herstellen. Da man Alkohol nur erschwert selbst herstellen kann und es einen eigenen Wirtschaftszweig hat an dem VIELE VIELE Menschen ihr Geld verdienen wird es wohl NIE zur legaliesierung kommen. Dafür verdienen viel zu viel Leute mit dem Leid der Alkoholiker usw.
Alles dreht sich ums GELD…
… und WER alles daran mitverdient!
@ ziffer8 / Beitrag 57:
Auch wir zum Diskurs fähigen Konsumenten pflanzlicher Endprodukte wie getrockneten Blüten, gepresstem Harz oder extrahierter Öle verzichten dankend auf ihre Anteilnahme.
Nehmen Sie jedoch im Gegenzug mein tiefstes Bedauern zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich über den falschen Bekanntenkreis verfügen oder verfügten.
Nun, da dies gesagt ist, verzeihen Sie mir wenn ich mich wieder anderen Dingen zuwende. Dies stellt keine Abwertung ihrer Person dar, sondern ist lediglich das Ergebnis von vielen belanglosen und langweiligen Diskussionen mit Menschen ihrer Art, die letztendlich zu einem strapazierfähigen Gleichmut geführt haben.
@ 68
Erbarmen, bitte.
Ihr Beitrag, dem nur noch die Überschrift "Verschwörung!" fehlt, taugt leider lediglich als Munition für Küchentischpsychologen, die ihn sicher dankend als Fallbeispiel für durch Cannabiskonsum induzierte Paranoia in Formalin einlegen, um ihn fürderhin zu jedem sich bietenden Anlass zärtlich abzustauben und in einer Prozession die Dorfstrasse hinunter feierlich dem Plebs zu präsentieren.
Die Gründe für das Verbot der Cannabispflanze und die systematischen Desinformationskampagnen sind weitaus mannigfaltiger und komplizierter als einfach nur in wirtschaftlichen Interessen begründet.
Aber ich verschwende bereits wieder zu viel Energie, die ich anderswo erfolgreicher investieren könnte.
bin ich der einzige den das auffällt?
wegen "Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb "
hat er es anbaut/hergestellt warum sollte er es dann erworben haben?
hat er es erworben, warum sollte er es dann angebaut haben?
hat er es geschmuggelt, dann hat er es vermutlich gesetzl. tolleriert in NL gekauft, womit der punkt "erwerb" wieder hinfällig ist.
Ich empfehle zum Thema Hash vs. Alkohol: Bill Hicks – Sane Man
Die meisten Anklagepunkte werden höchstwahrscheinlich fallen gelassen mangels Beweisen. Wo sollen die bei 0.9g und im Auto auch herkommen wenn es keine weiteren Beweise gibt. Das ganze wird wohl in etwas Geldstrafe und ggf. bei Verdacht Pissen-gehen und ggf. eine MPU bringen.
Ich würde mich freuen, wenn das lawblog auch mal einschätzungen liefern würde und nicht nur die fakten so hinknallen.
martin / gruene hilfe netzwerk e.v.
Aaalso:
Wer am Abend eine geringe Menge Cannabis konsumiert, ist am Tag darauf wieder völlig in Form und in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen. Eher, als das Millionenheer an unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Medikamente wie Psychopharmaka etc. stehenden Menschen. Eher auch, als die Vielzahl alter, und in ihrer Reaktionsfähigkeit und in ihrem Sichtfeld extrem eingeschränkter Menschen. Für Menschen die regelmäßig konsumieren gilt dies noch eher als für Gelegenheitskonsumenten.
Weiter:
Es gibt wahrlich wichtigere Dinge für Polizei und Staatsanwaltschaft, als Kiffer zu jagen. Besser wäre es, sich einmal der Wirtschaftskriminellen anzunehmen, die Milliarden von Steuergeldern hinterziehen. Damit wäre der Gesellschaft mehr geholfen. Mein Gott, lasst die Leute doch kiffen… es gibt nun wirklich Wichtigeres…
In meinen Augen ist das konservative Profilierungssucht.
Diesen Polizeistaat werden wir bald nur noch unter Drogeneinfluss ertragen können. Wir machen uns unsere Welt, wie sie uns gefällt.
ich habe auch eine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen
(pwk), positivem urin und bluttest sowie einer "gefahr im verzug" (bis dahin nur konsum kein besitz vestgestellt) hausdurchsuching hinter mit und entsprechend keine fahrerlaubnis mehr…
ich habe eine sehr ausgepraegtes unrechts empfinden und habe
jetzt schon angst vor der mpu mit psychologischem gespraech.
also bei uns hier, zwischen stuttgart und muenchen sind verdachtsunabhängigen Personenkontrollen normal und bei nachgeweisenem konsum erfolgt IMMER eine hausdurchsuchung… die haben halt den staatsanwalts der's unterschreibt…
ich koennte dass ja vielleicht alles noch hinnehmen, wenn ich wuesste dass alle leute in deutschland gleich behandelt wuerden.
also eine verkehskontrolle in Stuttgart, Muenchen, Frankfurt, Berlin und Hamburg gleiche ergebnisse zeichen wuerde.
0.9 g – komm da brauch man echt nicht diskutieren, naja in dubai haste damit schon echt die arschkarte (optimismus nicht verliehren )
Man kann sich hierzulande immer noch wehren. Anwalt-Prozesskostenhilfe etc.Wenn man Probleme mit den Behörden hat,sollte man auf jeden Fall einen kühlen Kopf bewahren. Fristen einhalten,Widersprüche einlegen und sich nichts gefallen lassen,vor allem aber den einen oder anderen Joint ausfallen lassen.In allen Lebenslagen helfen z.B.die Diakonien.
Die setzen einem auch mal ein Schreiben auf,kleben sogar ne Briefmarke darauf,suchen eine Wohnung und kennen sich meist vorzüglich mit der ganzen Hartz 4 Materie aus. Im Staasiknast warst du ganz Jämmerlich allein. Dort war keine Scheindemokratie,daß war der blanke Terror, also bitte keine dämlichen Vergleiche