Kernig soll es klingen

Einfachste Mittel reichen der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Beschuldigte in Angst und Schrecken zu versetzen. In diesem Fall die Betreffzeile eines Briefs an den Beschuldigten:

Tatvorwurf: Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM (§ 29 Abs. 1 BtMG).

Was hat der Beschuldigte tatsächlich getan? Er hatte Marihuana im Auto dabei, und zwar die stolze Menge von 0,9 Gramm. Klingt für mich mehr nach Besitz. Weniger nach Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb. Der Besitz wird im Strafgesetz auch erwähnt, taucht im Betreff des Briefes aber nicht auf.

Klingt wahrscheinlich einfach zu lasch.