Null Reaktion
Meine jüngsten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Augsburg sind etwas getrübt. Mal sehen, ob dieses Schreiben Bewegung in die Sache bringt:
… hiermit lege ich wegen der Sachbehandlung dieser Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Ich habe mich mit Schreiben vom 31. Januar 2008 als Verteidiger gemeldet und strafprozessuale Anträge gestellt. Gleichzeitig beantragte ich kurzfristige Akteneinsicht, um die Rechtsmittel näher begründen zu können.
Bis heute war es nicht möglich, nähere Informationen zu erhalten. Die Telefonzentrale gibt die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht heraus. Die Geschäftsstelle geht nicht ans Telefon, trotz etlicher Versuche während der üblichen Bürozeiten.
Mit Schreiben vom 19. Februar habe ich an die beantragte Akteneinsicht erinnert. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir für den Fall, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, die gesetzlichen Hinderungsgründe mitzuteilen, auf die sich diese Anordnung eventuell stützt.
Die Verweigerung der Akteneinsicht ist durch Bescheid mitzuteilen (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37).
Ich habe bis heute keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erhalten; nicht einmal die Weiterleitung des Rechtsmittels an das Gericht bzw. das dortige Aktenzeichen sind mir mitgeteilt worden.
Dieses Vorgehen ist nicht mehr sachgerecht, zumal mit Blick auf die offenkundige Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht wegen der eingelegten Rechtsmittel.
Ich bitte um Nachricht über das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.
was bedeutet (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37) denn eigentlich?
@Franzerl,
das ist ein Kommentar zur StPO,
http://www.amazon.de/Strafprozessordnung-Mit-Nebengesetzen-Lutz-Meyer-Go%C3%9Fner/dp/3406517307
§ 147 StPO http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
Rdnr 37 heißt Randnummer, damit die nette Staatsanwaltschaft direkt mal nachlesen kann ob Herr Vetter auch die Wahrheit schreibt. ^^
@1: Das ist ein Hinweis auf einen Kommentar zur StPO und die genaue Fundstelle dort. Damit soll darauf hingewiesen werden, woher sich die Forderung ("durch Bescheid mitzuteilen") stützt.
Die drei Merkmale der Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos und fruchtlos.
wahrscheinlich kann die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht bearbeitet werden, weil der zuständige Sachbearbeiter seine (interne) Durchwahl nicht rausgibt und er sich von der Zentrale verleugnen läßt…
Aber ich bin mal gespannt, irgendwie kommen mir da wieder die drei f in Erinnerung: fristlos, formlos, folgenlos…
Wie lange hat man denn Zeit, um den Einspruch zu begruenden?
@2, 3
und Kommentare sind bindend und haben Gesetzescharakter oder wie darf ich das verstehen? Wer verfasst solche Kommentare? Und wer legt fest, ob sie bindend sind?
@7: NEIN. Kommentare sind meist eine (verkürzte) Wiedergabe der Rechtssprechung und meist auch der Literatur zu der entsprechenden Norm. Jedes Gericht ist daher natürlich frei darin, anders zu entscheiden – wenn es nicht durch das Urteil gleichsam falsch entscheidet. Außerdem läuft es dann sehr stark Gefahr, dass das Urteil in der Berufung bzw. Revision aufgehoben wird.
Dienstaufsichtsbeschwerden bringen doch mal rein garnix, dass habe ich schon damals beim Bafög-Amt gemerkt ;) Das ist für die Leute vom Amt sowas wie Klopapier, besonders bei kleinen Ämtern.
@ 9: Nach außen hin – ja. Man wird selten eine zufriedenstellende Antwort erhalten. Intern kann aber zumindest eine Häufung von Dienstaufsichtsbeschwerden, insbesondere wenn sie offensichtlich nicht von Querulanten eingelegt sind (ein Kompliment, Herr Vetter) Konsequenzen für den betreffenden haben.
Das mit der Durchwahl ist hier nett geregelt: Man ruft die Zentrale an und wird dort von einer freundlichen Computerstimme gefragt, wen man sprechen möchte. So man es denn schafft, den Namen deutlich genug auszusprechen, wird man direkt verbunden. Passt zwar den Richtern und StAs manchmal nicht so ganz, aber das wäre in dem Fall dann ja auch egal.
Der Pechvogel Schäffer kennt Herrn Udo Vetter. Ich war auch in Düsseldorf. Vielleicht erinnern Sie sich noch an mich (TN im Jahre 2000). Jezt bin ich in einem Schlamassel drin und ich kann ein Lied über die Staatsanwaltschaft in Augsburg singen.
Über einen kurzen Einblick auf meine Homepage würde ich mich sehr freuen.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bin ich nie durchgekommen.
Aus einschlägigen Quellen habe ich erfahren, dass eigentlich nur eine Beschwerde beim zuständigen Petitionsausschuss des Landtages hilft.
Dienstaufsichtsbeschwerden jedenfalls nicht. Denn die Krähe… usw.
Ob das im Sinne des Mandanten war? Wenn anscheinend keiner das Verfahren vorantreibt.
Verjährungsfrist abwarten, und gut is.
Warum solch Eile, Herr Vetter?
Sie sind aber auch gar nichts gewöhnt ;-)
Bei den (Text editiert. U.V.) von der StA Dessau dauert es mal schlappe 5 Monate bis zur Akteneinsicht.
Dienstaufsichtsbeschwerden beim Justizministerium haben die Sache auch nicht beschleunigt.
Am 23.03. jährt sich meine Hausdurchsuchung zum zweiten Male. Ein Abschluss des Verfahrens ist noch nicht in Sicht. Eine Herausgabe der (reichlich) beschlagnahmten Sachen auch nicht.
Also etwas mehr Gelassenheit, Herr Vetter sonst werden Sie zur "Umgewöhnung" hier in den Osten versetzt ;-)
@8 "Kommentare sind meist eine (verkürzte) Wiedergabe der Rechtssprechung und meist auch der Literatur zu der entsprechenden Norm.":
Das ist aber auch keine sehr freundliche Art, die wissenschaftliche Leistung zu umschreiben. Auf einige Werke trifft es sicher zu, aber die meisten haben doch durchaus etwas höhere Ansprüche an sich selbst. "Wir" geben nicht lediglich etwas wieder (dazu noch "verkürzt"), sondern sehen unsere Aufgabe auch in der Rechtsfortbildung.
Und @ 14: Es geht um Rechtsmittel. Gab also eine Entscheidung mit Beschwer für den Mandanten. Die möchte man vielleicht nicht in Rechtskraft erwachsen sehen, und erst mit der Rechtskraft beginnt die Frist für die Vollstreckungsverjährung zu laufen.
Na ja, so ganz fff sind die DABs nun auch nicht. Ich hatte auch schon das Vergnügen gegen ein Amt eine DAB loszuwerdern, die Sachbearbeiterin erfüllte leider das typisch blonde Klischee :-) . Das Antwortschreiben des Amtsleiters war natürlich Bla Bla – aber, von da an lief es mit meinen Anträgen perfekt, denn nun bearbeitete sie der Abteilungsleiter selbst.
Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einer Liebeserklärung im Steuerformulardesign?
http://www.bmi.bund.de/nn_164602/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Wettbewerbe/2004/Feuilleton__Beitrag__Schiegnitz__1__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Feuilleton_Beitrag_Schiegnitz_1_pdf.pdf
Kommentare binden nicht, sie werden gebunden
im Unterschied zu Loseblattsammlungen, wie dem Schönfelder
der ist ungebunden bindet aber trotzdem
wenn auch keine Saucen.
Gruß Allons
@Lutz Baier: Wer einmal mit StAs von "drüben" zu tun hatte, kennt das… :-) In Dessau möchte ich nicht begraben sein.
Wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht hilft, kann man dann nicht eine Anzeige wegen Rechtsbeugung einreichen. Im Zweifel gegen Unbekannt?
@16: Das war nicht abwertend gemeint, aber entspricht voll und ganz den Tatsachen. Eine vollständige Wiedergabe von Rspr. und Lit. scheidet ja schon aus Platzgründen aus ;)
Natürlich schaffen es auch einige Kommentare, Ansichten zu prägen bzw. aus einem Sammelsurium neue Ansicht herauszufiltern und neue Ansätze zu liefern – aber wie zum Teufel soll man denn nem Laien auch noch den Meinungsbildungsprozess in der Jurisprudenz erklären? Letztlich schaffen das ja nichtmals Juristen für Juristen.
Interessant. Ich dachte immer Kommentare zu Gesetzestexten wären ähnlich wie Kommentare in Blogs. So etwa:
"Stimmt ja gar nicht!"
oder
"Tolle Sache, aber ______ ist viel besser!"
oder
"Erster!!!!!"
Diese Art der Argumentation findet zwischendurch in Aufsätzen in Fachzeitschriften statt ;)
Kommentare sind richtige Bücher, in denen die einzelnen Normen unter Berücksichtigung der Rechtssprechung, Literatur und meistens auch der eigenen Meinung des Autoren (gehört streng genommen auch zur Literatur) halt kommentiert werden. Sie bilden damit ein praktisches Nachschlagewerk, wie eine Norm zu verstehen ist und wie sie anzuwenden ist. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass für eine einzige Norm 20 Seiten Kommentar vorhanden sind…
Der bekannteste Kommentar dürfte wohl der Palandt sein – dieses einigermaßen große, graue Buch, das bei nahezu jedem Anwalt irgendwo rumsteht.
aus eigener (täglichen) erfahrung kann ich sagen: Augsburger können NIX! absolut null!
das fängt beim busfahren an und hört beim rolltreppe fahren auf.
und wenns um verwaltung geht biste eh im eimer.
auf meine briefwahlunterlagen warte ich bis heute noch….
Wahrscheinlich liest der Staatsanwalt auch hier mit. Würde ich beispielsweise neben Udo wohnen, so würde ich ihm regelmäßig vor die Türe scheissen, nicht weil ich sonderlich gerne Leute ärgere, aber die Art und Weise wie der Schiss in diesem Blog formuliert würde, würde die Handlung durchaus rechtfertigen.
Ich glaube ich würde mir da jede Woche etwas neues überlegen :-)
Was man hier so manchmal liest, lässt mich schon zweitweilig am Rechtssystem zweifeln…