Auf der Sonnenseite
Beim Klicken durch den Reader kann man gut sehen, welche Blogbetreiber finanziell auf der Sonnenseite stehen. Deshalb haben sie auch kein Problem damit, ein Video auf ihre Seite zu stellen, das einen ehemaligen Richter und Politiker in ersichtlich privater Runde beim Drogenkonsum zeigen soll.
Die möglicherweise drohenden Abmahnungen und Unterlassungsprozesse bezahlen diese Blogger aus der Portokasse. Und wer weiß, vielleicht gewinnen sie am Ende sogar…
Blogbetreiber? Ich sah nur den Artikel in der Sueddeutschen heute früh:
http://www.sueddeutsche.de/,tt8m1/panorama/artikel/714/162266/
Ein echter Schill-Out.
Manche sind eben mutig. mutig? Nein, leichtsinnig.
Wow – vor einer Minute den Clip auf SpOn gesehen, an das lawblog gedacht et voilà …
… also, ich habe nur zitiert + einen Link gesetzt ;-)
Und warum ist das Video hier nicht zu finden? ;)
Kriegt der dann einen neuen Job als Hanfrichter? ;)
@ 6: Vielleicht, wei dieser Blogbetreiber nicht finanziell auf der Sonnenseite steht – aber kann ja eigentlich nicht sein …
Ich möchte kotzen.
Na, dann nehm ich mal lieber das Video raus und setze nur nen Link auf Youtube. :D
Auch das Verlinken führt zumeist zu einer Haftung als Störer, weil man sich damit die Inhalte zu eigen macht. Das dürfte auch der Grund für das Fehlen des Links hier sein. Sollte R.S. also dagegen vorgehen, so dürften rechte hohe Anwaltsgebühren entstehen, die man natürlich gerne vermeidet.
PS: Auch ein Disclaimer schützt nicht ;)
Hat dieses Video denn irgendeine Relevanz?
In Südamerika sitzt er nun direkt an der Quelle.
@frank
Nicht wirklich.
Aber Schill war als Politiker halt sehr öffentlich sichtbar gegen Drogen, etc. in Hamburg unterwegs (Gab es nicht Diskussionen um Brechmitteleinsätze gegen Drogendealer damals AFAIK?).
Deshalb ist es nicht ohne Ironie, auf Video einen Satz wie "Aber jetzt wirkt das Koks bei mir" zu hören.
Natürlich bleibt da die Frage, ob der "Gute" gegen die Verbreitung des Videos auf diese Weise vorgehen würde.
Klar ist, daß dies das dümmste wäre, was er tun kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre sollten zeigen, daß man im Internet kaum besser für die Verbreitung von Inhalten sorgen kann, als gerichtlich dagegen vorzugehen.
Andererseits will ich mir nicht anmaßen, über die Fähigkeit des logischen Denkens des Betroffenen zu urteilen…
Ich bin echt erstaunt, dass sich überhaupt noch jemand für Schill interessiert. Der Mann hat sich doch längst umfassend selbst demontiert.
Und was ist, wenn man dieses Video einfach nur in Verbindung mit der Frage postet, ob es echt ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Lieber einen Schill als Ministerpräsident als Roland Koch.
Lieber einen Drogensüchtigen, der Spaß am Leben hat, als einen brutalstmöglichen Lügner (jüdische Vermächtnisse…)
Das R-Archiv wundert sich auch, aber anders:
http://www.r-archiv.de/article3102.html
Vielleicht stehen sie finanziell auch ganz und gar nicht auf der Sonnenseite und sind sich bewusst, dass ihre Grundsicherung sowieso nicht gepfändet werden kann. ^^
Anyway, die Kriegskasse von <a href="http://www.spiegel.de/video/video-27913.html" rel="nofollow">SPON</a> wird schon hinreichend gefüllt sein. ;-)
@ RA JM: Danke.
Bei Youtube wurde es inzwischen wegzensiert…
Auf bild.de war der Clip auch zu sehen und denen dürften ein paar Euros für Prozesse wirklich nichts ausmachen. Ich nehme an, die Springer-Anwälte leben praktisch im Gericht.
@20 AlterEgo
Nein. Über den brutalsmöglichen Koch darf man geteilter Meinung sein, aber Schill geht mal überhaupt gar nicht.
@16 bru
Ganz genau meine Meinung.
Ich sehe da kein Problem mich einem Prozess zu stellen.
(Text editiert. Dann veröffentlichen Sie Ihren Text bei sich. Oder geben Sie Namen und Adresse an. Danke. U.V.)
Besteht denn da eine ernsthafte Gefahr? Ein Video, was eine Person öffentlichen Interesses beim Konsum illegaler Drogen zeigt, ist doch juristisch verwertbares Beweismaterial. Welche rechtliche Handhabe könnte der Drogenkonsument haben, gegen die Veröffentlichung vorzugehen? Immerhin hat "Richter Gnadenlos" ja damals den Drogensumpf Hamburg "trockenlegen" wollen, allein schon deshalb ist sein eigener Konsum von Drogen doch von öffentlichem Interesse. Wer das Schwert nimmt…
Mich würde mal interessieren, wovon R.S. denn seinen Unterhalt bestreitet! Lebt es von Hartz IV? Oder ist er vom Dienst als Richter mit "vollen Bezügen" frei gestellt? Es gab nur einen "Florida-Rolf", aber mindestens 12 Dutzend Beamte die sich im Ausland die Eier schaukeln… auf Steuerzahler kosten.
Die Probleme beginnen schon damit, dass das Video heimlich aufgenommen sein könnte.
Jeder, der solche braunen Fäkalienabsonderer sehr mag, könnte ja bei den Behörden im entsprechenden Aufenthaltsland (Rio de Janeiro / Brasilien) per E-Mail Strafanzeige erstatten.
Ein Erlebnisurlaub in einem Gefängnis in Rio wäre schon was Besonderes!
@U.V.
Bei mich?
/me denkt sich: schon wieder einer der zu lang studiert hat
Beugen Sie sich mit diesem Kommentar nicht etwas weit aus dem Fenster? Ich hoffe zumindest mal, dies jetzt nicht selbst zu tun – aber für mich hört sich das nach einem Fall von Flexion an?!
/me denkt sich: so ein POK (Polizei Ober Kommissar?) gehört sicher nicht zu den Intelligenzler im Blog.
Die BILD hats für einen grösseren vierstelligen Betrag gekauft, auch andere Zeitungen wurde das Material angeboten.
Besteht die Möglichkeit eine (chancenreiche) Abmahnung zu erhalten, wenn auf die Youtube-Seite verwiesen wird? Bestände da Handlungsbedarf bei Bloggern? (Das kam im Blogeintrags UVs nicht klar raus.)
Wenn der Staat es vormacht, und illegales Beweismaterial kauft, um finanziell davon zu profitieren. Hallo? Was bitte für einen Grund gäbe es für die Bild, dieses nicht auch zu tun?
Das Video lief doch heute morgen schon mehrfach auf n-tv (oder war es N24?).
Welche Rolle spielt es da noch ob irgendeine Webseite darauf verlinkt?
> Welche Rolle spielt es da noch ob irgendeine Webseite darauf verlinkt?
Es könnte sein, dass die Fragestellung, ob es sich bei Schill um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, eine Rolle spielt.
Würde bspw. Fr.Merkel beim Koksen gefilmt werden, dann hätte die Öffentlichkeit sicherlich ein berechtigtes Interesse den Sachverhalt auch zur Kenntnis zu nehmen.
So aber ist es vielleicht ein Fall für die Damen und Herren Rechtspfleger oder für den Presserat. LOL
Natürlich können wir vor allem und jedem den Schwanz einziehen. Allerdings sollten wir dann unsere Blogs schließen und die Hände von jedweder Tastatur lassen und nur noch Beifall klatschen. Egal wem.
Ich habe das Video oder den Link darauf aus einem ganz anderen Grunde nicht gebracht. Schill ist Vergangenheit. Erledigt abgeheftet. Wenn meine Lieblingsqualitätsmediengestalter vom Springer Verlag ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt damit auftauchen, dann frage ich mich, was die erreichen wollen und ich weiß, das ich alles will, aber nicht Springer helfen.
Könnte es sein, das da jemand, jemanden in eine andere Koaltion zwingen will? Egal ob hoch 4-stellig oder wohl eher tief 6-stellig, das Ding wäre keinen Cent wert, bei der Bedeutung die Schill heute hat.
Ich halte nichts davon, bestimmten Leute eine Öffentlichkeit zu geben. Egal weswegen.
U.V. gibt in seiner Stellungnahme zu bedenken, möglicher Weise seien die Aufnahmen heimlich gemacht worden. Hieße das im Umkehrschluss, alle detektivisch gemachten Bilder und Filme sind nicht verwertbar? Zum Beispiel: Arbeitgeber lässt Langzeitkranken Mitarbeiter überwachen, der heimlich an seinem Haus baut, oder, an der Kasse einer bestimmten Mitarbeiterin passieren merkwürdige Sachen. Ich habe noch Nie gehört, ein Gericht hätte solche Beweise nicht zugelassen.
wolln sich halt auch mal wach fühlen, das ist doch verständlich.
.~.
Hier im Blog stellte ich die Frage, wer den Luxus des Herrn R.S bezahlt. Wie immer die Dummen! Wir! Wir Steuerzahler.
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2003/t_cid-2896958_.html
@vino: Ich würd mir mal §§ 201 I Nr. 2, 201a II,III StGB anschauen. Da wären die ersten Probleme.
Dann kommt als nächstes Problem die Frage, ob damit nicht gegen Schills APR verstoßen wurde. Dabei wird dann wiederum die Frage nach der absoluten oder relativen Person der Zeitgeschichte relevant. Sollte aber Schills APR vorgehen, könnte er jeden, der das Video postet rechtmäßig abmahnen.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die großen Medien ( = Geld & Rechtsabteilung) ungeschoren bleiben, aber Blogger etc. Briefe vom Anwalt bekommmen. Erstes Argument der Abmahner: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Zweites Argument: Google unterscheidet nicht groß zwischen Spiegel online und Blogs. Drittes Argument: Wir müssen ja auch von was leben.
Es ist ja kein Fehler, wenn man im Laufe der Zeit
etwas klüger geworden ist und einen Wink mit
dem Zaunpfahl erkennt und entsprechend reagiert.
@harl3quin
Ich glaube nicht das Ich das verstehen würde. Ich weiß nicht mal was APR bedeutet. Ich bin so "schlicht" in meinen Gedanken, in meinem Verstand, das mir (das) Recht oder Unrecht nicht mal bewusst währe. Aber ich Glaube daran, das man sich seinen Verstand "wegstudieren" kann. Beispiele hätte ich genug …
Entschuldige, bin zur Zeit dank Examen etwas sehr an die Sprache gewöhnt. APR = Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die §§ 201, 201a schützen die Vertraulichkeit des Wortes. Sie stellen das Verbreiten (und auch Aufnehmen) des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe. Dies soll letztlich den Privatbereich eines jeden schützen.
Mit der Verbreitung des Films ist wohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Schill betroffen. Das könnte aber gerechtfertigt sein, wenn es sich bei Schill um eine (absolute oder relative) Person der Zeitgeschichte handelt. Dann ist nämlich eine Berichterstattung meistens zulässig (Grenzen befinden sich auch hier im Kernbereich der privaten Lebensführung).
Geht man davon aus, dass die Berichterstattung grnds. nicht zulässig ist, dann hat Schill einen Unterlassungsanspruch, den er u.a. mittels Abmahnung durchsetzen kann.
Ob die Berichterstattung tatsächlich (un)zulässig ist, müsste eingehender geprüft werden – ich tendiere aber eher zu einem Nein, soweit es die Verbreitung des Videos angeht.
Darf ich eine schlichte Gegenfrage stellen? ICH bin dummer Steuerzahler, muss leider Herrn Schill´s Luxusleben bezahlen! Und bei der Aussage:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/t_cid-4632766_.html
Zitat: Demnach sagte Hamburgs Ex-Innensenator: "Es war gelogen, der erste Koks-Test der Gerichtsmedizin München in Wahrheit positiv ausgefallen."
Muss ich mir wirklich Gedanken machen? U.V. tut es sicher nicht! Stupid rulez
Zum einen ist mir nicht bekannt, dass Schill noch in Staatsdiensten steht oder Sozialhilfe o.ä. bezieht. Warum trägst Du daher seine Kosten?
Mal ganz davon abgesehen rechtfertigt ein Unrecht nicht ein anderes. Nur weil Schill u.U. gegen das Gesetz verstoßen hat – was nicht bewiesen, wenn auch stark zu vermuten ist – hast Du nicht das Recht in seine Rechte einzugreifen. Zumal er keines Deiner Rechte tangiert hat.
@harle3quin
Ich sagte ja: ICH bin Schlicht im denken! Die 130 000 € Übergangsgeld sind sicher auf seinem Konto in Liechtenstein gewachsen. Und auf (m)eine Anzeige würde sicher der Herr Staatsanwalt (Text editiert. U.V.)
. Wer will sich schon seine "Karriere" mit einer Klage gegen einen Politiker (Beamten, Rechtsanwalt) kaputt machen?
… und noch dazu mit einer völlig aussichtslosen? Das Übergangsgeld steht im dem Grunde nach zu – Straftat? Keine vorhanden. Die Entscheidung, ihm die Bezüge nicht abzuerkennen, ist mittlerweile bestandskräftig. Auch da liegt keine Straftat vor.
Der Vorwurf, er würde seine Gelder in Liechtenstein aufbewahren, ist zum einen eine Unterstellung und zum anderen nicht strafbar, wenn er die Gelder dennoch versteuert.
Hast Du noch echte Straftaten auf Lager?
Ein Screenshot des Videos fand sich heute übrigens auch in der Printausgabe der Hannoverschen Allgemeinen
@harle3quin
Nein! Es zeigt nur, wie verkommen unser Rechtsstaat ist.
@50: Apache Portable Runtime. ;-)
@58
Wenn ich nun was von Linux verstehen würde, würde ich dann da auf eine Antwort stoßen? Westerwelle brauchte 20 Semester (räusper) um seine Qualifikation zum Anwalt zu schaffen. U.V. hat´s sicher mit weniger geschafft. Aber ein Anwalt der sich nix traut .. könnte das MEIN Anwalt sein?
Es mag damals so verstanden worden sein, aber nein, Schill wollte sicherlich nicht den Drogenmarkt bekämpfen. Vielmehr wurde gegen Einwanderer, Ausländer, Linksalternative vorgegangen und insoweit gab es Schnittmengen mit der Drogenbekämpfung. Schill war oft im Wollenberg, Valentinos … und hatte Ammers Häschen auf dem Schoss.
@Vino: Dann machen Sie doch einen Vorschlag, was unter Strafe gestellt werden sollte. So lange es keinen Straftatbestand gibt, der einschlägig ist, wäre jeder Staatsanwalt nicht feige, sondern simpel und einfach DUMM, wenn er eine Klage anstrengen würde.
@Jens: auch eine Variante von APR ^^
Habe ich das in Erwägung gezogen? Ich sagte, WIR DUMMEN Steuerzahler zahlen das Luxusleben von Ronald Barnabas Schill! Das seine Eltern auch schon eine an der "Klatsche" gehabt haben müssen zeigen die Vornamen.
Und würde der Bundestag ein Gesetz gegen eigene Leute erlassen? Rechtsanwälte, Richter, Lehrer und sonstige Beamte bestimmen doch was "Recht" ist. Zähl´ mir mal auf, wie viele einflussreiche Abgeordnete jemals einen Schraubenschlüssel, Schraubendreher oder Maurerkelle in der Hand hielten. Keine Angst, deine Finger sind nicht in eine Kreissäge geraten.
Nachsatz: Wie schnell hatte man die Gesetzeslücke um die Florida-Rolf-Affäre geschlossen? Und wie lange hat es gedauert, bis das schon rechtmäßig beschlossene Gesetz um die Offenlegung der Nebeneinkünfte unserer Abgeordneten zum Zuge kam? Und wer hat sich dagegen gesträubt? Wer macht keinen Wirbel um Gesetze? Schilli, Schäuble und die andere Bagage die sich dem "Recht" verschworen haben. Wir haben zweierlei Recht!
hm, Abgeordnete mit Schraubenschlüssel. Also der eine, den ich seit Jahren kenne, der hat auch selbst mit angepackt, wenn im Haus was kaputt war. Auf mich gerechnet: 1 von 1.
Gegen das rechtmäßig beschlossene Gesetz war nun mal dummerweise Verfassungsbeschwerde eingelegt worden. Natürlich hätte Lammert es auch in der Zwischenzeit durchdrücken können – aber in dem Bereich haben wir tatsächlich eine Kontrolllücke (oder ein Amtsprivileg).
Und nochmal zum Thema: WIE und WOMIT zahlen wir das "Luxusleben" des Herrn Schill? Und was ist daran falsch? Er hat als Senator gearbeitet und daher Anspruch auf eine ganze Menge Bezüge (die i.Ü. mittlerweile alle abgelaufen sein dürften). Wenn Ihnen das nicht passt, machen sie doch einen konkreten Vorschlag, was zu ändern sein soll. Stammtisch ist immer einfach.
Ich (Nichtjurist) war auch versucht, dieses Filmchen bei mir einzubinden oder zu verlinken. Habe dann doch Abstand davon genommen. Wenn selbst dieser Brötchenknipser von einer bekannten Kochbuchseite einen Blogger dafür abmahnen lässt, dass der einen Screenshot einer Fernsehsendung zeigt, in der besagter Hobbyfotograph aufgetreten ist, dann ist mir dieses heimlich aufgenommene Ding dann doch zu heiß. Ich habe schließlich keinen Grundversorgungsauftrag (umso weniger, wenn große Portale das Ding schon gebracht haben) und auch keine Verlags- oder Senderjustitiare, die mich aus der Nummer wieder rauspauken. Dass man selbst bei schweren Straftaten seiner Persönlichkeitsrechte nicht verlustig geht, kann sich der juristische Laie ja mal anhand des Suchbegriffs <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lebach-Urteil" rel="nofollow">Lebach-Urteil</a> klarmachen.
@harl3quin
Ich hätte keine Probleme einen Vorschlag zu machen. Dazu brauche ich nicht mal einen großen Stammtisch. Was ich brauchte, wäre ein zugelassener Anwalt, der genug Eier besitzt.
Ich halte Ihre Bemerkung für obszön, der Schill hätte einen Anspruch auf Bezüge erworben. Schill war Richter, sein Arbeitsplatz ist ihm sicher gewesen. Weshalb sehen Sie dann ein Übergangsgeld für Gerechtfertigt? Raus als Senator, rein in sein Amt. Nichts Übergangsgeld.
Er hat nunmal einen rechtlichen Anspruch – steht im Senatsgesetz, welches zu seiner Aufhebung durch den Gesetzgeber oder das BVerfG (was beides sehr unwahrscheinlich sein dürfte) Bestand hat. Ich persönlich würde die Bezüge noch weit höher ausgestalten und dafür Nebenjobs verbieten. Es ist auch egal, was man vorher gemacht hat und was danach. Im Übrigen war Schill nur bis 2001 Richter – danach nicht mehr.
Ich würde gerne Ihren Vorschlag LESEN, was sie unter STRAFE stellen wollen. Dafür braucht man übrigens auch keinen Anwalt mit Cojonnes, sondern nur die Fähigkeit seine Meinung auch schlank zu formulieren – halt nicht so wie am Stammtisch.