Hans Wurst ermittelt

Es war ja schon schlimm. Aber es ist noch viel schlimmer. Was am Ende zu einer völlig unverständlichen Hausdurchsuchung führte, hatte folgende Vorgeschichte:

Über das Online-Formular der Polizei meldet ein besorgter Bürger, im Internetforum D. gebe es einige Beiträge mit Links zu Rapidshare. Da seien wohl Filme dahinter. Screenshots der Links fügt er bei.

Die Polizei sieht sich außerstande, das Forum selbst zu überprüfen. Denn die Polizei ist kein registrierter Nutzer. Eine Registrierung unter „Hans Wurst“ schlägt fehl, weil der zuständige Beamte nicht begreift, dass er den Link in der Bestätigungsmail anklicken muss.

Auf die Idee, den ausgedruckten Links zu Rapidshare zu folgen, kommt niemand. (Heute sind sie alle tot. Wie praktisch für die Verteidigung.)

Stattdessen macht Hans Wurst der ermittelnde Polizeibeamte einen altklugen Vermerk. Ausweislich der Daten seien die drei Beiträge mit Links schon mehrere Monate alt. Somit habe sich der Betreiber des Forums diese Links jedenfalls zu eigen gemacht. Denn er hätte ja die Möglichkeit gehabt, die Links zu löschen. Man muss nur mal in § 7 und insbesondere § 10 Telemediengesetz gucken, um zu erkennen, die Welt ist kein Kinderteller.

Weder dem Staatsanwalt noch dem Richter fiel irgendwas auf. Oder ein. Man hätte sich doch zumindest fragen können, ob Links zu rapidshare.com wirklich auf den Rechner / Server eines Forenbetreibers führen. Der Satz: „Im Zeitraum … stellte der Beschuldigte über seinen Rechner am XY-Platz in K. das Computerspiel “…” für eine Vielzahl von Internetnutzern über sein Internetforum www. … .net zum Herunterladen zur Verfügung“ hat schon was. In Richtung Juniortüte.

Ohne jemals selbst in das Forum (mit ein paar hundert Beiträgen täglich) geguckt bzw. die Links geprüft zu haben, wird also der Verdacht auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung gestrickt, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und fröhlich durchsucht. Meine Beschwerde möchte der Staatsanwalt übrigens verworfen haben. Er meint, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Hausdurchsuchung hätten vorgelegen. Zu meinen Argumenten verliert er kein Wort.