11.3.2008

Nummernschild-Scanning geht nicht so einfach

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulässig, entschieden die Richter. Nach ihrer Auffassung verletzt das Verfahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Näheres zum Beispiel bei Spiegel online.

31 Kommentare zu “Nummernschild-Scanning geht nicht so einfach”

  1. 321 meint: (11.3.2008 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Erster – BRAVO! Vielleicht kapieren es die Innenminister so langsam – Datenschutz schützt Bürger!

  2. mez meint: (11.3.2008 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Es scheint Abgeordnete gar nicht mehr zu interessieren, dass sie verfassungswidrige Gesetzte am laufenden Band verabschieden. Das kann ja mal passieren. Aber in der Häufigkeit in der das in letzter Zeit auftritt kann man da auch eine Systematik sehen.

    Der Verfassungsschutz sollte mal überdenken welche Parteien er unter Beobachtung stellt. Wer ist eine größere Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung: Nahezu politsch bedeutungslose Randparteien und Organistationen wie Scientology – oder Regierungsparteien die am laufenden Band Gesetze verabschieden die gegen die Verfassung verstoßen?

  3. Detlev T. (Link) meint: (11.3.2008 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    Es gibt aber eine Einschränkung. Der Abgleich ist zulässig, wenn er sofort erfolgt und technisch und rechtlich gesichert ist, dass alle Daten im Nicht-Trefferfall sofort und spurlos gelöscht werden.

    Es war also wieder einmal die zu allgemeine Formulierung der Gesetze, die viel zu viel erlauben und sie dadurch verfassungswidrig gemacht haben.

  4. ralph (Link) meint: (11.3.2008 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Einer der Beteiligten war übrigens Klaus Petersdorf, der Generalsekretär der Piratenpartei Schleswig-Hostein.

    (nur mal so um für meine Partei Werbung zu machen ;)

  5. Reinhard meint: (11.3.2008 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    Spätestens jetzt steht auch die Piratenpartei unter verschärfter Beobachtung durch den ehem. Verfassungsschutz :)

  6. Ein Bayer meint: (11.3.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Dem Verfassungsschutz geht es schon lange nicht mehr um den Schutz der Verfassung, sondern in erster Linie nur noch um die Sicherung und Ausweitung der eigenen Befugnisse. Vielleicht sollte man mal – gasp! – den Verfassungsschutz unter Beobachtung stellen.

  7. Lutz Baier (Link) meint: (11.3.2008 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Es ist mal wieder der typische Käse den das BVerfG immer so absondert!
    Nichts Klares! Nichts Konkretes!
    Die sind einfach nicht fähig, mal klare Worte zu sprechen.
    Eigentlich darf es ja nicht sein, ABER wenn der Gesetzgeber…
    Der selbe Käse wie bei der Onlinedurchsuchung.

    Das Verfassungsgericht ist sowieso überflüssig, solange es keine Sanktionsmöglichkeiten hat.

    Aber so mag das vielleicht für die verspielten Juristen unterhaltsam sein. An der Praxis geht es aber vorbei.
    Wie alles (oder das Meiste) was aus Karlsruhe kommt.

    Die beherrschen eben die hohe Kunst zu sprechen, ohne etwas zu sagen.

  8. Kai meint: (11.3.2008 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    "Zudem verstoßen die Regelungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, weil sie eine Datenerfassung auch ohne konkreten Anlass erlauben. Solch ein Grundrechtseingriff "ins Blaue hinein" ist von der Verfassung verboten, erklärte Papier."

    Auch wenn ich jetzt nicht tiefgreifend im Urteil gestöbert habe – meiner Meinung nach bedeutet dieses Satz vom Vorsitzenden, dass auch die Vorratsdatenspeicherung bei der Telekommunikation einkassiert wird. Denn dort wird das ganze noch viel krasser gemacht.

    Weiß eigentlich jemand, wann über die einstweilige Verfügung entscheiden wird, die – soweit ich weiß – gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt wurde?

  9. harl3quin meint: (11.3.2008 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Es war doch abzusehen, dass das Urteil entsprechend ausfallen wird. Das BVerfG ist ja grundsätzlich mehr als zurückhaltend in seinen Urteilen. Wenn dann "plötzlich" immer mehr Gesetze eines bestimmten Bereichs gekippt werden, ist das schon ein recht starkes Zeichen, dass etwas faul ist im Staate Däne… äh Deutschland.
    Sehr zu empfehlen sind zu diesem Thema übrigens:
    di Fabio, NJW 2008, S. 421, Heft 7 ("Freiheit in Sicherheit")
    Benda, ZRP 2008, S. 63, Heft 2 ("Zwischenruf – ein überflüssiger Streit")
    Hirsch, ZRP 2008, S. 24, Heft 1 (Erwiderung zu Schäuble)

    Immerhin ein aktueller Verfassungsrichter, ein ehemaliger Präsident des BVerfG und ein ehemliger Landesinnenminister…

  10. TheDoctor meint: (11.3.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Ahhh…

    …das tut gut.

  11. Oberjodler meint: (11.3.2008 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Als Laie würde ich sagen, wir brauchen 10x mehr Verfassungsrichter, damit diese vielen umstrittenen Gesetze geprüft und gegebenenfalls zu Fall gebracht werden.

  12. Lionel Hutz meint: (11.3.2008 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @8: Genau das überlege ich mir auch. Denn bei der Vorratsdatenspeicherung hat die Eingriffsintensität ja eine Dimension auf Orwellschem Niveau. Hoffen wir das beste!

  13. Jens Ferner meint: (11.3.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @8, 12: Die VDS wurde faktisch schon abgeurteilt:
    datenschutzbeauftragter-o...suchung-erste-kommentare/

    "Was mich wundert ist, dass die Absätze 232 bis 237 derart wenig Aufmerksamkeit erhalten haben: Das ist faktisch ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Hier steht nicht nur, dass die Überwachung von Kommunikation zu Profilen führt und selbst bei erst möglicher nachträglicher Auswertung die Freiheit beeinträchtigt (233, Mitte), sondern zudem eine unbefangene Kommunikation verhindern kann. Allerdings bleibe ich bei meiner Skepsis, denn Absatz 237 sagt das deutlich, was ich bereits seit Monaten ankündige: Der Zeitraum der Speicherung ist dabei ein erheblicher Faktor, es kommt schon auf eine längere Speicherung an. Die VDS wird also ggfs. abgelehnt, kann aber (mit kürzerer Speicherdauer) wiederkommen. Warten wir es ab."

  14. Detlev T. (Link) meint: (11.3.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @8,12:
    Die Entscheidung über die einstweilige Verfügung soll noch im März kommen. Erwartet aber nicht zu viel. Gerichte wollen in solchen Fällen dem endgültigen Urteil nicht vorgreifen. Sie wägen vielmehr ab, ob durch ein Nichtstun ein irreparabler Schaden eintreten könnte. Nur in solchen Fällen erlassen sie entsprechende Verfügungen.

    Im Falle der VDS gehe ich davon aus, dass die Speicherung selbst (noch) nicht untersagt wird, bestenfalls gibt es ein vorläufiges Verwertungsverbot.

  15. AlterEgo meint: (11.3.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Naja, verschont werden wir wohl vor dieser Technik nicht bleiben. Die Regelung ging ja durch, nur nicht flächendeckend. Fraglich ist auch, ob bei einer Banksohn-Entführung dann nicht doch sowas geht, halt auf den speziellen Anlass bezogen…

    Ich finde, das BVerfG sollte klarer sagen: Ja, das geht. Nein, das geht nicht.

    Aber dieses "Ja, aber" führt leider Schäuble & Co. dazu, diese Grenzen weiterhin auszutesten… bis mal wieder das nächste Urteil kommt.

  16. AlterEgo meint: (11.3.2008 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung zur einstweiligen Verfügung könnte auch gleich zusammengezogen werden mit dem Urteil. Zeit haben sie ja gehabt, wichtige Güter werden wohl auch nicht irreparabel durch die Wartezeit verletzt, warum nicht gleich dann das Endurteil?

  17. ! meint: (11.3.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Immer diese lästige Verfassung, tststs.

  18. Christian (Link) meint: (11.3.2008 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal ein richtiges Urteil bezüglich der ganzen neuen Überwachungs-Mechanismen. So ein Urteil wünsche ich mir dann auch noch für die Vorratsdatenspeicherung….

  19. Michael meint: (11.3.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Und nu? Das es verfassungswidrig ist wussten die Herren Politiker doch vorher schon. Jetzt handeln? Wieso denn, was soll denn passieren? Soll Karlsruhe doch ruhig weiternörgeln, mehr können sie ja eh nicht machen…

  20. runatthesun meint: (11.3.2008 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @7 ich empfinde es eigentlich nicht als "Käse", denn die Aufgabe des BVerfG ist es nicht Gesetze so zu ändern das sie konform sind, geschweige denn sie zu entwerfen.
    Was allerdings Fragen aufwirft, das, so kommt es mir zu mindest vor, immer mehr Gesetze gekippt werden, obwohl deren "Entwickler" es doch eigentlich wissen müssten.

  21. Vinobonum meint: (11.3.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mal gespannt, wann das GG komplett abgeschafft wird. Wäre doch einfacher, es in einem Zug abzuschaffen.

  22. harl3quin meint: (11.3.2008 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Kennt noch jemand die Aktion "Ein Grundgesetz für Schäuble"?
    –> svenscholz.de/index.php/g...-solange-es-es-noch-gibt/

    Finde ich sehr passend, auch wenn ich sicher bin, dass Dr. S. das GG zur Genüge kennt. Wie sagt doch schon das Sprichwort: "Kenne Deinen Feind!"

  23. Volkswirt meint: (11.3.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    /OT: Apropos Datenschutz: Heute im Spiegel-Online:

    "USA und Deutschland tauschen Personendaten aus

    Name, Geburtstag, Fingerabdrücke, DNA-Profil – im Kampf gegen Terroristen und Schwerverbrecher wollen die USA und Deutschland künftig verstärkt Personendaten austauschen. (…)"

    spiegel.de/politik/ausland/0,1518,540740,00.html

  24. harl3quin meint: (11.3.2008 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Wenn man das schon ließt "im Kampf gegen Terroristen…" weiß man schon, dass eine adäquate Begründung eines solchen Vorgehens einfach nicht aufzufinden ist. Außer natürlich der omnipräsenten Überwachungswut diverser Staatsfei… äh Minister.

  25. Salvo meint: (11.3.2008 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Was mir am meisten Sorgen macht, dass das BVG die einzige und letzte Bastion ist, die Grundrechte noch ernst nimmt und nicht auf dem Heiligen Altar der Sicherheit opfert.

    Der Rest – die Mehrheit des Bundestags, EU, Justiz- hat offensichtlich nichts gegen eine flächendeckende Überwachung.
    Merke: Ohne Verteidiger der Freiheit hilft die beste Verfassung nicht dauerhaft.

  26. harl3quin meint: (11.3.2008 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    wunderbar ist auch, dass das BVerfG selbst ja einfach abgeschaft werden könnte – unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie und ist auch nicht vom Rechtsstaatsgebot unmittelbar erfasst.
    Vielleicht eine neue Theorie für Dr.S.:
    "Ich muss Terroristen bekämpfen. Das kann ich am Besten, wenn ich harmlose Bürger in ihren Rechten verletze. Daran hindert mit immer wieder das pöse BVerfG. Also lasse ich das BVerfG abschaffen."

  27. konkrit meint: (11.3.2008 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Einen konkreten Anlass für die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen sieht Schünemann beispielsweise in der "Überwachung von Verkehr auf Autobahnen"

  28. Hobbyjurist meint: (11.3.2008 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Dank dem Bundesverfassungsgericht! Schande über die selbstverliebten Egomanen, die sich Volksvertreter nennen (Donaukurier), aber gleichzeitig die Verfassung mit Füßen treten.

  29. sicherheitswahn.de (Link) meint: (14.3.2008 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass dieses Thema in einem frühen Stadium "ausgebremst" wurde. Die Beteuerungen, die Kennzeichendaten würden ja gleich wieder gelöscht, wären kaum von Dauer gewesen. Schliesslich hat man im TK-Bereich gerade vor kurzem eine Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt – warum sollte man nicht auch bei Kfz-Kennzeichen in naher Zukunft genauso argumentieren?

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