11.3.2008

Perfekt

“Ich würde schon sagen”, erklärt der Polizist als Zeuge vor dem Amtsgericht, “dass wir im Bereich der Lasermessung perfekt arbeiten. Zu 100 Prozent, wir machen keine Fehler.”

Ich weiß nicht, ob ich bei solchen Sprüchen als Richter andächtig nicken würde. Es gibt aber solche Richter, wie ich seit heute weiß.

34 Kommentare zu “Perfekt”

  1. harl3quin meint: (11.3.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    … und wenn ein Ergebnis mal falsch sein sollte, dann ist der pöse Autofahrer schuld, der böswilliger Weise ordnungsgemäß gefahren ist…

  2. Thomas meint: (11.3.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Es soll schon Häuserwände gegeben haben, die sich laut einer Lasermessung (Handlaser) mit guten 10 km/h (auf der Stelle) bewegt haben.

  3. MarkusNM meint: (11.3.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    wahrscheinlich hat er genickt und gedacht . Kann mein Chef auch ganz gut

  4. m! meint: (11.3.2008 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    wenns nicht sogar 110% sind!

  5. vaid meint: (11.3.2008 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Im Studium lernen wir immer wer misst, misst Mist.
    Da ist definitiv was dran :)

  6. blindcoder meint: (11.3.2008 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Ich sag ja, einfach Blackbox mit direkter Anbindug an die Hausbank in alle Autos einbauen und das Problem hat sich erledigt :-)

  7. AlterEgo meint: (11.3.2008 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Ich hab am WE in der NJW gelesen, dass die Deutschen die Spitzenreiter bei "Rechtsproblemen" im Straßenverkehr sind… nunja, ohne unsere Rechtsschutzversicherungen wären wohl die Hälfte der RAe arbeitslos ;) Nur mal so als Anmerkung.

    Dass die Polizeibeamten (sofern es überhaupt solche sind, siehe Kommunen) fehlerfrei arbeiten bei solchen Messungen ist sowieso ein schlechter Witz.

    Es ist leider so, dass man zu oft noch die wackligen Messgeräte (Handmessungen, LOL) benutzt, einfach aus Kostendruck als die besseren, die auch Fehler der Messbeamten ausgleichen können.

    Naja, mag es Ihrem Mandaten eine Lehre sein, wenns nur um wenige km/h gehen sollte ;)

  8. Patrick meint: (11.3.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Oh Ihr Spötter. Höhnet nicht, denn unsere Ordnungswächter machen niemals Fehler.

    Anarchistenpack

  9. theblackflash meint: (11.3.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Tja da sollte man sich überlegen, das bei JEDER Messung Fehler gemacht werden.
    Ich glaube nämlich nicht, das bei nem Lasergerät ein Winkel eingestellt werden kann, in dem die Polizei zur Straße steht.
    Und wenn doch, dann wird dieser Winkel garantiert nicht immer gemessen und eingehalten.
    Also besteht schon rein physikalisch ein Fehler, immer, bei jeder Messung. Da man ja nicht die gradliniege Bewegung nach vorne mit einem Winkel mit 0° misst (weil man nicht auf der Straße steht).
    Einfach mal ein rechtwinkliges Dreieck vorstellen, die Polizei misst die Hypotenuse, und das Auto fährt eine Kathete entlang.

  10. sabbotage meint: (11.3.2008 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    im zweiffelsfall, irrt sich eben die realitaet … (so oder so aehnlich: d. adams)

  11. Judas meint: (11.3.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Der Link zum Thema:
    http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/service/V41-Geschwindigkeitsmessverfahren.php
    Zitat: "Der Eichtoleranzwert der Geräte, … beträgt bis 100 km/h 3 km/h und darüber 3% des angezeigten Wertes"
    Soviel zu den 100%…

  12. Judas meint: (11.3.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu 11:
    Weiteres Zitat:"Typische Fehler: Zielungenauigkeiten, Stufenprofil-Fehlmessungen, Reflexionsprobleme, Zuordnungsfehler, Bedienfehler"

  13. Neuling meint: (11.3.2008 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Man geht falsch in der Annahme, ein Anvisieren und Auslösen der Messung würde nur einen einzelnen Messvorgang bewirken.

    Es finden bei Lasermessgeräten innerhalb von Sekundenbruchteilen mehrere autonome Messungen statt und nur, wenn diese einzelnen Messungen übereinstimmen, wird auch ein Messwert protokolliert.

    Kinderkrankheiten wie sich bewegende Hauswände oder Abweichungen durch bestimmte Flächeneigenschaften sind seit langem ausgemerzt und kommen in den heute verwendeten Geräte nicht mehr vor.

    Die Bedienung ist auch weitgehend Narrensicher: Es wird wirklich nur das gemessen, was anvisiert wird. Falsche Winkel sind sowieso nur bei Radar- und Lichtschrankenmessungen ein Thema, bei Lasermessverfahren fallen sie nciht ins Gewicht.

  14. Thommy meint: (11.3.2008 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Ne is klar ;) … 100% schafft ja jeder … immer … Tagträumer …

  15. Sebastian meint: (11.3.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Wir sind Informations-Wiederbeschaffung, wir machen keine Fehler!

  16. Volkswirt meint: (11.3.2008 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Hier ein Fachaufsatz dazu, ist vllt. für den einen oder anderen interessant:

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LaserAufsatz01.htm

  17. anonym meint: (11.3.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Einigermaßen interessant wäre es zu wissen, wie alt etwa die betreffende Richtersperson war. Es scheint auch generell Leute zu geben, die sind bereits 70 oder 80, und besitzen dennoch keine nennenswerte Lebenserfahrung …

  18. R.A. meint: (11.3.2008 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Nicken kann ja viel bedeuten.
    Wenn allzu dick aufgetragen wurde kann das auch heißen: "Du mich auch".
    Da Udo aber wohl den ganzen Kontext mitbekommen hat, wird es wohl wirklich ein brav technikgläubiger Richter sein.

  19. FDaW meint: (11.3.2008 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an den alten spruch:
    "80% aller Statistiken sind frei erfunden"

  20. gekow meint: (11.3.2008 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Ah, das erklärt einiges. Nur wer so perfekt ist, kann auch mal <a href="http://gekow.net/2005/09/07/netter-polizist&quot; rel="nofollow"> fünfe gerade</a> sein lassen. ;-)

  21. Tom meint: (11.3.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Die Antwort des Zeugen ist die eine Sache…
    Aber die dazugehörige Frage würde mich mal interessieren, bzw. wodurch sich der Zeuge zu einer solchen, schwer belegbaren und unqualifizierten Aussage 'genötigt' fühlte.

  22. Christian meint: (11.3.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Der Wahnsinn, was manche Leute für eine Selbsteinschätzung haben. Lasermessungen zu 100% perfekt, ganz ohne Fehler – das schaffen wir nicht mal unter Laborbedingungen. Aber klar, draußen auf der Straße mit dem Gerät in der Hand, da wird es sicher gehen, da gibt es ja auch keine Störfaktoren.

    Jede Wette, die Geräte sind im Dauereinsatz nicht mal zu 100% perfekt geeicht, von möglichen Fehlmessungen bei der Anwendung ganz zu schweigen….

    Angemessener wäre es gewesen, wenn der Richter an dieser Stelle einfach mal laut gelacht hätte…..

  23. der echte n.n. meint: (11.3.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    wahrscheinlich geht der richter von seiner eigenen perfektion aus. und bei ihm – als bravem staatsdiener – gibt es ja auch nie falsche urteile …

  24. kati meint: (11.3.2008 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Das ganze erinnert mich an das neue Werbemotiv des Deutschen Anwaltvereins mit den Polizisten: http://www.anwaltverein.de/leistungen/werbung/werbekampagne/galerie

  25. mal so intern meint: (11.3.2008 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    bin ich anonym? gut :)

    also ich kenne KEINEN kollegen, der beim messen nich mal mist gemacht hat

  26. oliver meint: (11.3.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich mit der Messung, wie lang bleibt der Wert in der Laserpistole verfügbar? Ich habe mittlerweile einige Messplätze gesehen, wo nur ein Polizist am Gerät stand, der andere ein paar Meter entfernt, ohne direkte Sicht aufs gerätliche Display. Nicht dass da der eine falsche Werte weitergibt…

  27. ThomasM meint: (11.3.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Narrensicher:

    Technik ist der Wettlauf der Intelligenz mit der Kreativität der Narren.
    Bis heute haben die Narren immer gewonnen.

  28. Vinobonum meint: (11.3.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Zwei Polizisten auf Streife. Sagt der Eine: "Komm, wir schlagen einen Neger tot". Sagt der Andere: "Bist Du bekloppt?" Sagt der Erste: "Wieso, wir sind doch von der Polizei. Uns wird der Richter glauben".

  29. Vinobonum meint: (11.3.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Pointe: der Erste sagt für den Zweiten aus ;-))

  30. 4thmarch meint: (11.3.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @26
    Das paßt schon. Der Vordermann ist meistens genauso schnell.

  31. schaffi meint: (11.3.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Die Geräte sind nicht schlecht. Das Problem ist doch die ganze Nachweisführung. Wenn ein Meßbeamter tatsächlich in der Verhandlung nur in einem sehr beschränkten Maße in der Lage ist die deutsche Sprache richtig anzuwenden, bleiben auch Bauchschmerzen, ob er denn tatsächlich die Bedienungsanleitung des Gerätes begriffen hat.

    Letztendlich bleibt bei der sehr mangelnden Nachweisführung die Angabe des Polizeibeamten. Hier hilft in der Regel, das Prozederre zur Justierung des Gerätes abzufragen (natürlich sollte man die Bedienungsanleitung vollständig im Kopf haben).

    Hier scheitert es in der Regel. Fragen nach Einzelmessungen etc. werden von den Beamten in der Regel richtig beantwortet, da sie durch zahlreiche Bußgeldtermine drauf geschult sind.

    Wenn das Gerät einmal richtig eingerichtet ist, kann man einen dreijährigen die Messung machen lassen. Deshalb werden die Beamten zur eigentlichen Messung auch kaum was falsches sagen können.

    Wie sollte denn der Beamte feststellen, daß er falsch gemessen hat, bzw. das Gerät falsch mißt. Er muß sich doch darauf verlassen, daß das Gerät einen Fehler anzeigt. Sonst muß er wohl davon ausgehen, daß die Messung korrekt war. Insoweit staune ich schon über die Frage an den Beamten. Was sollte er denn antworten?

    Wer jedoch einmal ein Laveg oder Riegel vor der Messung justiert hat, weiß welche Genauigkeit gefragt ist und hier liegen die Fehler, die der Beamte tatsächlich machen kann.

  32. theblackflash meint: (11.3.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @13 Neuling

    Auch beim Lasermessverfahren spielt der Winkel eine Rolle.
    Es zählt ja der Abstand, der zwischen 2 Messungen zurückgelegt wird.
    Da sich zwischen diesen Messungen der Winkel des Fahrzeugs zum Messenden ändert, und damit auch die Strecke, kann ja erst die Geschwindigkeit bestimmt werden.
    Allerdings auch immer Fehlerbehaftet, das liegt nunmal in der natur der Sache das der Winkel nicht nachgeführt wird.
    Bei einem Winkel von 0° wäre auch kein Messfehler (dieser Art) vorhanden.

    Falls ich mich wirklich irre (wovon ich grade nicht ausgehe) kann ich gerne nochmal in meine Unterlagen gucken, das Thema haben wir in Sensorik behandelt ;)

  33. Woo meint: (11.3.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Mal ne ganz dumme Laienfrage eines Vielfahrers…
    wieso haben diese Laser-Handmessungen eigentlich irgendeinen Beweiswert?
    Soweit ich weiss, wird dabei ja gerade kein Bild gemacht, sondern nur der Wert den das Messgeraet anzeigt manuell ins Protokoll eingetragen. Wie wird denn hier bewiesen, dass die Messung ueberhaupt zu mir gehoert, und nicht evtl noch vom Raser vor mir gespeichert ist? (Unterstuetzende Aussage vom Kollegen der mit der Tageszeitung im Wagen sitzen bleibt, wuerde ich als Richter nicht werten.)
    Gerade in Zeiten von Gemeinden mit zu erfuellenden Anzeigequoten wuerden mir da doch diverse Motive zum Schummeln einfallen…

  34. martin meint: (12.3.2008 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    jobideen für die 100%-polizisten da:
    1) stormtrooper (die schießen ihre laser ja bekanntlich sonstwo hin, aber nie auf menschen)
    2) bundestagsabgeordnete (die brauchen für die nächsten gesetzesversuche aber nun wirklich mal hilfe, und wer könnte besser helfen als jemand, der nie etwas falsch macht?).

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