17.3.2008

Ende der Durchsage

Sehr geehrte Deutsche Inkassostelle GmbH,
sehr geehrter Geschäftsführer Udo Polzin,

Sie können mir für Ihre Mandantin Swiss Einkaufsgemeinschaft AG so viele bräsige Mahnungen und unvollständig ausgefüllte Entwürfe von Mahnbescheidsanträgen zusenden, wie Sie wollen.

Ich habe mich nicht auf der Abzockseite condome.tv angemeldet. Deshalb werde ich auch nicht zahlen. Ende der Durchsage.

(Und jetzt bin ich leidlich gespannt, ob der angeblich schon beantragte Mahnbescheid tatsächlich kommt.)

Mit ansonsten gelangweilten Grüßen

U. Vetter

73 Kommentare zu “Ende der Durchsage”

  1. jemand meint: (17.3.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Sag mir bitte, dass du den so abgeschickt hast :-)

  2. Kai meint: (17.3.2008 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Sagt der eine Anwalt zum anderen. Nah wie gehts? Oh Danke, ich kann nicht klagen.

    Ich weiß, der hat schon nen Bart, hilft vielleicht aber gegen die lange Weile. Oder vielleicht doch eine Negativfeststellungsklage verfassen?

  3. theblackflash meint: (17.3.2008 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    an dumheit und dreistigkeit kaum zu überbieten
    würde ich gerne schreiben aber es geht natürlich noch schlimmer.
    richtig schlimm ist es natürlich das es bestimmt Menschen gibt die sich verunsichern lassen und zahlen.

    p.s.: der Rechtschreibfehler im 2. Wort ist absicht, wer nichtlustig.de kennt weiß vielleicht was ich meine

  4. Randalf meint: (17.3.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Zu dem erwähnten Urteil gibt es auch hier was:
    verbraucherrechtliches.de...it-nichtssagendem-urteil/

    p.s.: können wir nach Hause gehen, Mama?

  5. Christoph Selzer (Link) meint: (17.3.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Ein gegnerisches Inkassoinstitut, das im Mahnbescheidsantrag die Vertretungsverhältnisse der beantragenden AG nicht angibt, keine Zinsen ausweist und die Ziffer für den Anspruchsgrund vergisst… Ja, bei solchen Schreiben schlottern einem die Knie!

  6. princo (Link) meint: (17.3.2008 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Ich will mal schwer hoffen, daß hier niemand auf die dumme Idee kommt, etwa ein Ratenzahlungsangebot abzugeben….

  7. harl3quin meint: (17.3.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Vor allem wird "in jedem Fall [..] ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid" erwirkt. Irgendwie hab ich so was in Erinnerung, dass man da was gegen tun kann. Aber die freundliche, auf Anschreiben nicht antwortende DIS weiß das sicherlich besser.

    Die Verbreitung der Behauptung, dass ein Entzug der Inkassoerlaubnis ansteht wurde durch das LG Frankfurt scheinbar untersagt (31 O 302/07; leider nicht in juris oder beck verfügbar).

    Ich darf darauf hinweisen, dass die DIS außerdem ein Schuldnerregister führt. Nachdem wir Auskunft über die dort gespeicherten Daten eingefordert hatten, war der Vorgang plötzlich nicht mehr gespeichert (vorher war er scheinbar für die Kunden dieses Verzeichnisses abrufbar – trotz Streit um das Bestehen des Anspruchs). Aktuell scheint diese Seite aber "im Umbau" zu sein..

  8. anon meint: (17.3.2008 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Achtung Udo!
    Mit dem Aktenzeichen und der Postleitzahl kann man sich auf deren Seite einloggen! Ich habe nicht nachgesehen, was man da machen kann, aber vielleicht möchtest du das nicht so veröffentlichen.

  9. aussenminister_fischer meint: (17.3.2008 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Das geht ja schon beim Erscheinungsbild des Briefes los – war vermutlich auch noch auf so leicht vergilbten und kaffeebefleckten Papier gedruckt :-) Wortwahl und Satzbau sind ohnehin Stand 3. Schuljahr, Versetzung gefährdet. Und darauf zu verweisen, dass man bereits gegen einen anderen Schuldner ein Urteil erwirkt hat … uiiiiii – das schüchtert natürlich gewaltig ein. Wenn ich mich nicht vertue, war auch noch entweder der MB falsch ausgefüllt oder der eingangs genannte Betrag nicht korrekt. Tolles Vergleichsangebot auch …

  10. harl3quin meint: (17.3.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Der Login hat nie funktioniert. Zumindest seit Anfang 2008 hats bei unseren Mandanten nicht mehr geklappt. Ob damit der Vorgang eingestellt ist, weiß ich (noch) nicht.
    Trotzdem sollte man das Aktenzeichen mal löschen…

  11. tim meint: (17.3.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Hast du denn wenigstens das Gratiskondom bekommen?

  12. Chris meint: (17.3.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Was genau ist denn ein "Gesetztlicher Vertreter" (Zeile 11&23)? Ist der von Amts wegen bestellt? Oder sitzt der einfach nur?

  13. Volkswirt meint: (17.3.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Immerhin hat das AG Lübeck es schon für notwendig befunden, vor dem Mißbrauch Ihres Urteils zu warnen:

    schleswig-holstein.de/AGL...ervice/Presse/Presse.html
    (Ganz unten auf der Seite)

  14. SvenS meint: (17.3.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @aussenminister_fischer: Hier im Blog ist natürlich die Juristendichte relativ hoch. Auch die meisten nichtjuristen die hier mitlesen werden vermutlich ein größeres juristisches Wissen haben als der Durchschnittsbürger da draussen. Und eben jenen Durchschnitt will doch ein solches "Institut" einschüchtern. Gerichtlicher Mahnbescheid, das klingt doch schon gruselig und nach Knast. Wenn man dann nicht gerade zu den Besserverdienenden zählt und sich demzufolge keine Rechtschutzversicherung erlauben kann, und obendrein die Familie gerade so durchbringt, da zahlt man vielleicht doch lieber die angebotenen 106€ als das vermeintliche Risiko eines Rechtsstreits einzugehen der dann vielleicht 2 oder 3000 € oder gar mehr kostet was dann evtl. direkt in die Pleite führt.

    Das Anhängen eines nicht vollständigen Vordrucks für ein gerichtliches Mahnverfahren hat was von "die Kanone auf den Tisch legen" als Meinungsverstärker. Das würde die meisten wohl auch einschüchtern weil sie eben nicht erkennen können ob das Ding geladen ist oder nicht.

  15. Jens meint: (17.3.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    1) Mir drängt sich hier klar der Betrugsverdacht auf – Stranfzeige?

    2) Weiterhin würde ich es begrüssen, wenn mit einer einstweiligen Verfügung geantwortet wird, die dann auch veröffentlich wird. Dies verursacht Kosten auf der anderen Seite und nebenbei kann man öffentlich damit zurückschlagen.

  16. Axel John (Link) meint: (17.3.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    (Und jetzt bin ich leidlich gespannt, ob der angeblich schon beantragte Mahnbescheid tatsächlich kommt.)
    Ich wette 1000 Erdnüsse, er kommt nicht.

    Obwohl ich dem "Inkassodezernat" in einer sehr ähnlichen Angelegenheit ebenfalls öffentlich, aber etwas ausführlicher entgegnet habe,

    http://www.abzockwelle.de/m_026.htm

    ist von dort bisher leider keine Reaktion erfolgt. Es wäre mir wirklich eine Freude gewesen.

  17. Lionel Hutz meint: (17.3.2008 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Dass er die Durchführung des streitigen Verfahrens bereits vorsorglich beantragen will, ist aber eher mutig. Denn dann kann man ihn ja mit einem Widerspruch ziemlich knackig in Kosten reintreiben.

    Oder ein Beleg dafür, dass er bereits den Mahnbescheid niemals so beantragen wird?

  18. meint: (17.3.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    mhhh, ich hatte mir schon lange überlegt ob man nicht mal alle Rechtsanwälte bei den einschlägigen Abzockseiten anmelden sollte… Ich könnte mir gut vorstellen, dass 1000 derartige Anmeldungen die Seitenbetreiber in den Ruin treiben könnten ;-)

    Das ist selbstverständlich nur eine hypothetische Überlegung…

  19. Dutchie meint: (17.3.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    "… unverzüglich ein Mahnbescheid gegen Sie ergehen … wird hierdurch zu Gunsten unserer Auftraggeberin ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel … erwirkt …"

    Seit wann ist ein Mahnbescheid ein Vollstreckungstitel? Mein Berufsschulabschluss als Rechtsanwaltsfachangestellter liegt jetzt zwar schon vier Jahre zurück und ich wohne auch nicht mehr in Deutschland, aber früher hab ich immer gelernt, dass man für die Zwangsvollstreckung wohl einen VOLLSTRECKUNGSbescheid benötigt *ggg*

  20. recht-heute.com meint: (17.3.2008 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    ich habe gerade frisch gegoogelt und was soll ich sagen?

    Auf Platz 1 "Udo Vetter" mit 35.800 Ergebnisse und alle ohne Beanstandungen oder Gemeckere!
    Hut ab Herr Vetter.
    Und dass alles ohne auf der Abmahnwelle mitreiten zu müssen!
    Einfach durch saubere jurisitsche Arbeit

    auf Platz 2 "Sch..d.lein GBR" mit 15.500 Ergebnisse, naja vielleicht ist auch ein positives Ergebnis dabei.

    auf Platz 3 "RA O..f .ank" mit 7.970 Ergebnisse und die sind bekanntlich ja auch nicht wirklich was wert.

    und ganz weit abgeschlagen

    mit lächerlichen 676 Ergebnissen, der Geschäftsfüher der Deutschen Inkassostelle Gmbh.

    Mensch Udo der Mann muss sich halt erst noch im heiß umkämpften Markt der Abmahnungen etablieren!

    Aber ganz schön mutig vom kleinen Abmahner sich in die Höhle des Löwen zu begeben.

  21. Gustav meint: (17.3.2008 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Ach die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH.

    (Text editiert. U.V.)

    Mittlerweile gibt es ja auch eine "ZEA – Zentrale Europäische Abrechnungsstelle Ltd." mit angeblichem (Text editiert. U.V.)Sitz in Innsbruck, wo Gelder von Abzockprojekten, wie z.B. Nachbarschaft24.net oder Affair24.net, auf ein Konto bei der Oberbank München hin überwiesen werden soll.

  22. harl3quin meint: (17.3.2008 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @21 (Gustav): Ich wäre vorsichtig damit, solche "Behauptungen" zu posten. Wie das LG Frankfurt festgestellt und per einstweiliger Verfügung beschieden hat, ist die Verbreitung dieser "Behauptung" nicht zulässig. Und scheinbar ist die DIS da hinterher, solche "Verstöße" gegen ihr "grundsolides und seriöses Unternehmen" und dessen "guten Ruf" zu ahnden… ;)

    Das "Sammelverfahren" (ist das dann eigentlich eine Klagehäufung?) kannte ich allerdings noch nicht :\

  23. Gustav meint: (17.3.2008 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @ 22

    Aber entspricht doch der Wahrheit und ist auch im Internet nachzulesen was mit der Inkassoerlaubnis so abgeht.

    Und die DIS seriös und besorgt um ihren guten Ruf? Sehr lustig!

    (Text editiert. Bitte keine unbelegbaren Tatsachenbehauptungen. U.V.)

  24. h.c. meint: (17.3.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Man muss sich ja seinem Gegner ab und an angleichen. Ist "Ende der Durchsage" aber ein juristisch gefestigter Begriff? ;)

  25. Gustav meint: (17.3.2008 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Also Herr Vetter, meinen Sie ich habe mir das mit dem Sammelverfahren gegen die DIS aus den Fingern gezogen, weil Sie es gelöscht haben? Unter mainpost.de/lokales/rhoen...d-Neustadt;art765,4391960 steht es bei "Kein Vertrag: Trotzdem kam die Rechnung".

    Zitat:
    "Nach Recherche der Polizei stellte sich heraus, dass die Firma in ganz erheblichem Umfang in Deutschland ungerechtfertigte Mahnungen verschickt. Deshalb ist bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main ein Sammelverfahren gegen sie anhängig."

  26. mitfühlender Laie meint: (17.3.2008 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    *ggg* Wie dumm kann man sich anstellen? Die Adresse hätten die doch nachrecherchieren können! Merksatz für die Abzocker: Wer andern eine Grube gräbt, darf kein Hans-guck-in-die-Luft sein.

    Der gar nicht mitfühlende Laie am Grubenrand

  27. harl3quin meint: (17.3.2008 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @23 (Gustav): Jo, steht alles im Internet. Allerdings darf man nicht darüber hinwegsehen, dass es ein Urteil des LG Frankfurt gibt. Nimmt man dann noch abmahnfreudige Anwälte hinzu, so kann daraus schnell ein Kostenproblem werden – gerade auch bei Beachtung des fliegenden Gerichtsstandes.
    Deshalb würde ich auch bis auf Weiteres mit der Verbreitung vorsichtig sein.

  28. Udo Vetter (Link) meint: (17.3.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Sehr interessant auch, dass die angeblich von mir stammenden (mehrfachen) Anmeldungen alle unter Angabe der Adresse lawblog@gmx.de erfolgten. Die Adresse kennt außer mir eigentlich niemand, gut, die Leser dieser Seite ausgenommen…

    Außerdem stelle ich fest, dass mir nicht mal die Probekonodome geliefert wurden.

  29. Rhabarber meint: (17.3.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Ist eine Mahnung eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft (wg. BGB § 174)? Überhaupt ein Rechtsgeschäft?

  30. recht-heute.com ( ein schelm der böses darin entdeckt) meint: (17.3.2008 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    wenn man sich die Homepage dieses Herren durchliest, fragt man sich als Laie ob da nicht der ein oder andere Nötigungsverdacht drin steckt.
    ich zitiere:"

    "Im Telefoninkasso geht es um drei Dinge:
    - Wir bewegen den Schuldner dazu, seine Zahlungsschuld als Gesprächsinhalt zu
    akzeptieren
    - wir wecken seine Bereitschaft, über die Forderung zu reden
    - und schließlich fördern und sichern wir seine Zahlungsbereitschaft: der Schuldner sagt
    uns konkret wann und wie er zahlt."

    Der darf mich doch garnicht anrufen oder?

    "bei uns spüren säumige Zahler von allen Seiten, dass sie mit etwas in der Schuld stehen“

    hm auch wenn sie nie auf diesen Seiten waren?? Dann ist es doch Betrug zusammen mit Nötigung oder?

    Möge dass junge Ding welches vielleicht bald als Auszubildende in diesem Büro anfängt bald merken dass ordentliches Geld nur mit ordentlicher Arbeit zu verdienen ist.

  31. mrg’ meint: (17.3.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    als laie frage ich mich, ob man nichts gegen diese abzocke unternehmen kann bzw. ob nicht vielleicht der staat daran interessiert ist, seine bürger vor so einer dreistigkeit zu schützen..?
    mir geht die sache an die nieren wenn ich darüber nachdenke, wieviele schon auf den schrott hereingefallen sind.

  32. Agadius (Link) meint: (17.3.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @ 20

    Hm..vielleicht bin ich zu dusselig, aber was waren deine Suchworte?

  33. harl3quin meint: (17.3.2008 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @31 (mrg'): Wenn man sich die Antwort der Bundesregierung hinsichtlich der Abmahnproblematik anschaut:
    dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608245.pdf
    Dann wird doch recht schnell klar, dass sie offensichtlich nicht gewillt ist, gegen die diversen Mißstände vorzugehen. Bestenfalls wird Flickwerk betrieben (z.B. Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen, obwohl das Problem viel tiefer im System liegt).

  34. Joerg (Link) meint: (17.3.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, auf diese Art Schreiben von "nachbarschaft24" warte ich auch jetzt.

    Die eMails lasen sich jedenfalls schon ganz toll !

    Meine Reaktion, zumal mein Name vollkommen verkehrt war, war ziemlich identsch :-)

  35. anonym meint: (17.3.2008 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @14 So richtig die anderen Überlegungen sind, verstehe ich eins nicht: Wo soll es denn hier bitte einen ernsthaften Rechtsstreit geben?? Die Gegenseite kann einen Mahnbescheid beantragen – aber das war es dann m. E. auch. Darauf folgt der Widerspruch. Dann dürfte die Luft raus sein. Wie wollen die jemals weiterkommen (egal, ob ich als Gegner jetzt viel Geld besitze oder gar keins)? Dafür braucht der Normalbürger vermutlich keinen Anwalt, wenn er nur weiß, worum es geht. Geld ist auch sicherlich dazu nicht erforderlich.

  36. xhevdet meint: (17.3.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Vorsicht Herr Vetter, nicht das die eine Firma, deren Name mit dem einer Stadt aus Russland anfängt, mit Ihren, sagen wir mal………Tieren, vor Ihrer Tür stehen

  37. Reinhard meint: (17.3.2008 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Es genügt simples Überlegen und Ruhe bewahren. War ich auf diesen Seiten? Habe ich dort einen Vertrag abgeschlossen?

    Wenn nein, kann man diese Schreiben gerne ungespitzt in den Eimer treten. Ich selbst habe vor etwa zwei Jahren dutzende (!) solcher Anschreiben erhalten, weil jemand aus Jux und Dollerei irgendeine Mail-Adresse auf diesen Abzockerseiten verwendet hat, die sich rein zufällig in meinem Besitz befindet. Weder habe ich auf diese Schreiben reagiert, noch habe ich jemals wieder etwas von Inkassobüro oder Kanzlei gehört.

    Abzockmasche par excellence! Anschreiben und hoffen, dass man jemanden erwischt, dem man entsprechend Angst einjagen kann!

  38. SvenC meint: (17.3.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Tssss.

    Lustig…

  39. Schaf meint: (17.3.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Ach der herr polzin, der schreibt meiner schwester auch ständig! ich sagte ihm, er soll mir nicht weiter Mahnungen zum Blow-Job-Tarif einer durchschnittlichen Prostituierten schicken! :D

  40. auch anonym meint: (17.3.2008 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @ 35, anonym: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: SvenS schreibt vom "vermeintliche(n) Risiko eines Rechtsstreits", das aus Sicht juristisch ungebildeter Mitbürger gegeben sein mag.

  41. Axel John (Link) meint: (17.3.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @ 31: ob nicht vielleicht der staat daran interessiert ist, seine bürger vor so einer dreistigkeit zu schützen..?
    Nichts interessiert den Staat so wenig, wie die Belange seiner Bürger. Zumindest, solange es nicht zu bewaffneten Aufständen kommt, welche die eigene Polit-Karriere gefährden.
    Das BMJ fördert solche Machenschaften aktiv und direkt durch Blockade / Unterlassung, bzw. "kriminalitätsfördernde Gesetzgebung".

  42. @harl3quin meint: (17.3.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Hi, das login funktioniert doch einwandfrei. So wie es aussieht, wurde auch schon Ratenzahlung vereinbahrt.

    Nr Rest HPF Betrag Fällig am Verzug Zinsen
    1 141.72 96.00 20.00 01.04.2008 204 3.47
    2 122.22 96.00 20.00 01.05.2008 30 0.51
    3 102.73 96.00 20.00 01.06.2008 30 0.51
    4 83.17 82.73 20.00 01.07.2008 30 0.44
    5 63.51 63.17 20.00 01.08.2008 30 0.34
    6 43.74 43.51 20.00 01.09.2008 30 0.23
    7 23.87 23.74 23.87 01.10.2008 30 0.13
    Gesamt 143.87

  43. joel meint: (17.3.2008 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    , aehm… wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der letzte Kommentar war an @harl3quin gerichtet, nicht von ihm. Sorry!

  44. Stefan meint: (17.3.2008 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    @43
    Wobei das ja auch so aussieht, als wenn der "Zahlungswillige" dadurch explizit einem Zahlungsplan zustimmt, der zuerst die Kosten und dann die Hauptforderung tilgt…

    Ist sowas üblich bzw. zulässig? Welche "Spätfolgen" könnten sich dadurch ergeben?

  45. harl3quin meint: (17.3.2008 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @43,44(joel): ok, ich hatte die Cookies deaktiviert. Klappt also wirklich :)

  46. Rodnox (Link) meint: (17.3.2008 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Kauft eigentlich wirklich jemand Kondome fuer 96 €?

  47. Kand.in.Sky meint: (18.3.2008 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    Werter geehrter Herr Uwe/Udo Vetter.

    Der Schriftwechsel mit einer inkompetenten, zumindest aber nach aussen hin chaotische auftretenden Inkassogesellschaft, oder eines ähnlich beliebten Instituts, welche sich zudem ganz offensichtlich auch noch auf unbegründete Forderung beruft, bürgt für Freude und Heiterkeit im sonst so tristen grauen Büroalltag zwischen Kopierer und Kaffeekanne.
    Glauben Sie mir, ich spreche da aus Erfahrung, und ich bin nicht einmal Anwalt (ich kenne aber welche, sogar persönlich – egal!). So eine wechselseitige Kommunikation die jedoch nur zur einseitigen Erheiterung kabaretistische Züge trägt hat was von der abstrakten Arbeit einer Art von TamagotchiAufzucht. Manchmal nervt er, oft genug weiss man nicht was er will und meistens fragt man sich was das alles soll. Aber insgesamt blickt man zufrieden und nicht ohne Stolz auf die verrichtete Leistung zurück.

    Zum meinem Bedauern ist mein persönlicher Tamagotchi, lokalisiert in Neuss, leider verschwunden, er hat sich in Luft aufgelöst, vielleicht ist er auch an Nahrungsmangel (Papyrus) eingegangen.

    Eine kurze, ich hoffe nicht allzu alberne, Zusammenfassung seines Lebens, Wirkens und Herkunft lesen Sie und die verehrte leserschaft hier:
    heise.de/foren/forum-39795/msg-11559518/read

    MfG,
    #k.

  48. harl3quin meint: (18.3.2008 um 08:23) AntwortenReply to this comment

    @47: Das kommt wohl auf den persönlichen Verbrauch an… ;)

  49. Rotkäppchen (Link) meint: (18.3.2008 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    der hat auch schon Post von mir bekommen…

    es wäre aber wirklich mal schön, es auf einen MB ankommen zu lassen und dann die Durchführung der mündl. Verhandlung zu beantragen. M.W. kann das auch der Antragsgegner…

  50. Martin meint: (18.3.2008 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Jemand verwendete meine Emailadresse nebst Adressdaten auch einmal bei einem solchen Unterfangen (Gewinnspiel, Umfrage, kostenlose DVD). Die Email landete nur direkt im Spam – ich hab sie jedenfalls nie gesehen.

    Sodann folgte nach 15 Tagen :) nach vermeintlichem Vertragsschluss die Rechnung i.H.v. 80€ oder so was um den Dreh. Das hab ich dann einfach mal in die Tonne gedrückt. Daraufhin eine Mahnung, ich reagierte. Hab mir den Laden aber auch mal im Netz angesehen. Lustig, wie viele dieser "Dienste"anbieter auch auf dieser Seite gaaanz unten, in hellblau auf dunkelblauem Hintergrund:

    "Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse — bei der Teilnahme gespeichert.
    Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: — identifizierbar."

    Oha, schräge Nummer, dachte ich. Etwa zeitgleich berichtete mir ein Kollege von bösen Briefen eines ähnlichen Unterfangens. Dieser Anbieter wirbt damit seine Verwandtschaft und so einen Kram herauszukriegen. Dort am Ende der Seite steht ein ähnlicher Spruch:

    "Nur richtig angegebene Daten nehmen an unserem Gewinnspiel teil.
    Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse — bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: — identifizierbar. Durch Betätigung des Button "—" beauftrage ich —.de, mich für den Zugang zur —.de – Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."

    Hui hui hui… Falle.

    Und wenn man dann mal weiterschaut entdeckt man, dass diese Unternehmungen als Ltd. organisiert sind. Mein "Vertragspartner" saß irgendwo im Ostblock. 01805-Hotline, Emailadresse und so weiter… Anfangs war ich noch freundlich, die aber nicht. Es ging dann an ein Inkasso-Unternehmen. Die schrieben dann im ähnlichen Stil wie die Kondom-Verticker oben… Mit denen hab ich mich dann auch mal per Telefon unterhalten. Wahnsinnig gut geschult diese Mitarbeiter. Richtig hart, Angst und Schrecken verbreitend. Die beriefen sich darauf dass die Widerrufsfrist ja abgelaufen sei und ich so im Vertrag sei. Außerdem hätte man ja meine IP-Adresse.

    Meine IP-Adresse… Is klar.

    Ich hab denen dann verklickert dass ich mich nicht dort angemeldet habe, es also gar nicht meine IP-Adresse seien könne. Ein Vergleich der gespeicherten IP mit meiner damals dynamisch aktuellen IP erbrachte tatsächlich, dass es ja ein ganz anderer Provider sei. Hui hui… (den Provider kann man ja mal wechseln).

    Dann kam ein unmoralisches Angebot von denen. Ich solle doch zur Klärung des Falles in die Überprüfung in die von denen gespeicherte IP-Adresse einwilligen.

    Hä?

    Eine Einwilligung erteilen für eine IP-Adresse, die gar nicht meine ist? Wieder freundlicher habe ich denen dass dann mitgeteilt, dass sowas ja nicht geht. Selbst in diesem Land nicht.

    Und da die AGB eigentlich vorsahen mir eine DVD zuzuschicken, diese aber auch nie ankam, hab ich dann auch noch geschrieben dass die Widerruffrist eigentlich ja erst mit Zusendung der Ware zustande kommt, und dann mal vorsorglich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung hierzu meinen Rücktritt erklärt.

    Dann war Ruhe.

    Mein Kollege mit der Ahnenforschung hat übrigens auch nie wieder was gehört, obgleich er wesentlich undogmatischer an die Sache herangegangen ist. Er hat die vielmehr aufgefordert das blöde Mahnverfahren einzuleiten, um die Angelegenheit vor Gericht zu kriegen. Aber da kam auch nichts mehr.

    Fazit:
    Es gibt solcher Unternehmungen viele. Mit ner Ltd. ist das ja auch kostengünstig. Inkasso hört sich für Laien immer noch richtig richtig schlimm an. Auch Mahnbescheid und solche Sachen.
    Wenn nur in 30% der Fälle die Dummheit der Leute diesen Unternehmungen Geld einbringt ist schon richtig viel gewonnen.

    Traurig aber wahr.

  51. Ralph (Link) meint: (18.3.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Wohl dem, der sich losreißen kann von "böser Buben Hand Verderben" (Schiller: "Die Kraniche des Ibykus").

  52. John Smith meint: (18.3.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Da stellt ein "Freund" die Behauptung in den Raum, es wäre am 17.03.2008 Ratenzahlung vereinbart worden:
    Zitat:
    "Merkwürdig : Herr Vetter hat am 17.3.08 Ratenzahlung vereinbart. Wie passt das denn zusammen ?"

    http://www.nutzlosbranche.com/news/26/full

  53. Udo Vetter (Link) meint: (18.3.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Mit den Daten aus dem PDF werden sich wohl einige Spielkinder unter den Besuchern dieser Seite eingeloggt haben. Das interessiert mich ungefähr genau so, wie wenn Unbekannte einen Udo Vetter bei condome.tv irgendwelche Bestellungen machen lassen.

  54. Mickrosoft meint: (18.3.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte ein ähnlich stranges Erlebnis mit einem Inkassobüro des National Geographic Verlag (Debitor Inkasso). Man muss nur gelassen reagieren. Das Verfahren ist wegen offensichtlicher Mängel eingestellt. Eine Abschlussrechnung habe ich bis heute vom Verlag nicht erhalten. Gemäß meinem Wunsch wurden die von Debitor erhobenen Daten (T5F gesendet :-) ) wieder gelöscht. Also nur nicht einschüchtern lassen und einem Mahnverfahren, auch wenn es noch so ernst aussieht, gelassen entgegensehen. Man sollte nur die eventuell durch ein Mahnverfahren in Gang gesetzten Fristen nicht unterschätzen. Hier muss man reagieren, aber eben nur so weit, wie es nötig ist. :-)
    Es grüßt Mickrosoft

  55. Manfred meint: (18.3.2008 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    hr-online.de/website/rubr...tandard_document_34002664

    Wieviele Spielkinder haben wohl mittlerweile ein Kondomabonnement für geistliche Amts- und Würdenträger der katholischen Kirche abgeschlossen?

  56. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.3.2008 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Kollege Vetter reagiert auch noch auf solch einen Unsinn ….. ;-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)

  57. BMG meint: (18.3.2008 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Das sie sich überhaupt noch "Kollege" nennen dürfen, dass ist eigentlich der viel größere Unsinn…

  58. anonym meint: (18.3.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @55 "National Geographic", die Zeitschrift aus den Staaten? Die wird doch immer im voraus bezahlt. Wenn man die bestellt (z. B. für jedes Kalenderjahr neu), dann bezahlt man das auch gleich alles. Wie kann es da (angebliche oder tatsächliche) Zahlungsrückstände geben?

  59. Martin meint: (18.3.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @57, wenn das der "Echte" sieht rummst es gleich wieder im Karton. Wir war das noch gleich in dem Verfahren mit der TAZ?

  60. princo (Link) meint: (18.3.2008 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @56 Manfred: Warum musste es ausgerechnet die Kirchengemeinde "St. Blasius" sein, die das Kondomverkaufsverbot vereinbart hat?

  61. Andreas Klein (Link) meint: (19.3.2008 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Jetzt sind die "Abzockseiten im Internet" auf für die Kollegen von n-tv ein Thema: http://www.n-tv.de/935098.html?190320080809

    Langsam wird es eng für die Damen und Herren der abmahnenden Fraktion …

    @61 (princo): Weil denen das Haus vielleicht gehört? :o

  62. Andreas Klein (Link) meint: (19.3.2008 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    Es sollte natürlich "abzockenden Fraktion" heißen … :(

  63. Mahnwache meint: (19.3.2008 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Anmerkung:
    Die Straßenverkehrsbehörden gehen ohne vorherige
    Mahnungen gleich mit der Zwangsvollstreckung vor.
    Die BRD ist schon tollllll.

  64. Rudi meint: (11.7.2008 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Nachdem ich den ersten Brief der deutschen Abzockstelle nicht angenommen habe kam gestern eine Mail. (Bei mir wars angeblich nachbarschaft24, kenne die Seite gar nicht)
    Heute werde ich Strafanzeige wegen Betruges stellen. Gegen Nachbarschaft24 und gegen die Inkassostelle. Scheiß Abzocker!

  65. Frank meint: (11.9.2008 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Hallo!
    Habe auch gerade wieder Post bekommen, anscheinend versuchen die es mit allen Tricks den menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Diese Art von Schreiben und Rechnungen von diversen Onlinediensten die ich in Anspruch genommen haben soll, gehen jetzt schon 1 Jahr so. Der angeblich zu zahlende Betrag war zwischenzeitlich mal auf € 107,08 angewachsen, dann waren es aufeinmal nur noch € 92,44 incl. Inkassogebühren und heute bekomme ich Post….es ist ja fast lächerlich!! Wenn ich in den nächsten 5 Tagen die Rechnung begleiche muss ich nur noch € 64,- bezahlen….
    Zu guter letzt der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides, quer drüber gedruckt ” Muster “.

    Dubios auch die Adresse…….Wo sollte sie anderes sein als in Dubai.
    Ich werde nätürlich nicht bezahlen. Teilt jemand mit mir die Meinung??

    Viele Grüße
    Frank

  66. Sich_nicht_vergaggeiern_lassen_will meint: (13.9.2008 um 04:30) AntwortenReply to this comment

    Hallo, liebe Jura-Profis :-)
    also ich habe auch so ein Schreiben der "Deutschen Inkassostelle" bekommen.Inhalt:
    wir haben Sie mehrmals angemahnt… bla bla Angebot anstatt 93 Euro zahlen Sie Vergleich nur 64 Euro mit einem "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids" auf dem fett "Muster" steht und in dem bereits meine Daten und die von "Netsolutions FZE, Sheikh Zayed Road, Box Dubai" stehen. Die Rechnung hatte ich einfach in den Müll geworfen.
    Aber man will ja nix falsch machen und auf keinen Fall möchte ich an die was zahlen müssen, bloß weil ich falsch reagiert habe.
    Muss ich denen überhaupt antworten, oder sollte ich wenigstens schriftlich die Forderung zurückweisen??

    Danke schonmal..

  67. Udo Vetter (Link) meint: (13.9.2008 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    Ich rate, überhaupt erst auf Gerichtspost zu reagieren. Soweit kommt es in den allermeisten Fällen gar nicht.

  68. Martin meint: (15.9.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Hallo!
    Ich hab den gleichen Schmarrn von der DInkSt. bekommen, mit unverhohlenen Drohungen im Text und einem ausgefüllten Mahnbescheidsantrag im Anhang(MUSTER).
    Ich harre optimistisch und gelassen der Dinge die da noch kommen…

  69. Regina Spielmann meint: (12.11.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Habe soeben eine Mahnung von der dubiosen Stelle zerfetzt und an den Absender zurueckgeschickt….Aktenzeichen xy…ungeloest. Auf dem Umschlag: Porto zahlt Empfaenger

  70. Tim meint: (2.1.2009 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Bekomme auch seit geraumer Zeit von Herrn U.Polzin Post.
    Die erste e-mail beinhaltete sogar noch einen Reisegutschein, im Anhang, im Wert von einigen hundert Euro. Den Anhang hatte ich natürlich nicht geöffnet. Von der DIS bekomme ich nun seit Anfang 2008 Post mal will man 'um es aus der Welt zu schaffen' mir 30% erlassen, dann mahnt man mit einem teils ausgefüllten Antrag auf Mahnbescheid, dann wieder verlangt man dreimal soviel wie ursprünglich.
    Wann wachen den endlich mal unsere Amtsgerichte auf und entziehen diesen feinen Herren ihre Lizens.
    Im Gegenteil in Mainz eröffnet der feine Herr U.P. eine neue Instutition diesmal unter dem Namen ZIS (Zentrale Inkasso Stelle). Ich empfehle jedem nur nicht 1 Cent an die feinen Herren zu überweisen. Hoffentlich hört man mal bald, dass diese Herrschaften den Weg hinter 'Schwedische Gardinen' gefunden haben, nämlich da wo die hin gehören.

  71. Günter meint: (29.3.2009 um 02:48) AntwortenReply to this comment

    Ich muss schon staunen, was die sauberen Herren vor den Augen des Gesetzes treiben dürfen. Als meine Tochter Anfang 2007 von der DIS behelligt wurde, weil sie angeblich ein Abo auf lebensprognose.de abgeschlossen hätte, forderte ich von der DIS einen Nachweis, dass sie autorisiert ist, den Betrag einzuziehen. Gleichzeitig fragte ich beim Gerichtspräsidenten des Landgerichts Frankfurt an, ob die DIS eine Inkassoerlaubnis besitze. Während meine erste Frage an die DIS unbeantwortet blieb, teilte mir das LG Frankfurt mit, dass der DIS die Inkassoerlaubnis im November 2006 vorläufig entzogen wurde. Besonders erstaunt hat mich das nicht. Dann forderte die DIS noch einen Nachweis, dass meine Tochter minderjährig sei. Hierauf reagierte ich nicht und seitdem habe ich von denen nichts mehr gehört. Interessant zu sehen, dass sie offenbar unbehelligt von der Justiz weitermachen können. Hier gäbe es für Frau Zypries einiges zu tun.

    Die Betreiber dieser "Nutzlos-Seiten" scheuen die Öffentlichkeit und verstecken sich gern. Dummerweise müssen sie sich aber in einer Hinsicht outen: mit der Bankverbindung, denn sie wollen ja Kohle machen. Ein probates Mittel, das ich auch schon bei Telefonbetrügern erfolgreich angewandt habe ist es, einen sehr bösen Brief an deren Hausbank zu schreiben (z.B. die Frage, warum die Bank Betrügern ihre Dienstleistungen anbietet und ihr Treiben damit maßgeblich fördert). Das wirkt im allgemeinen. Denn die Banken mögen es gar nicht, mit Betrügerfirmen in Verbindung gebracht zu werden. Solche Beschwerden führten, auch wenn die Banken zum Teil nicht antworteten (u.a. eine bekannte Großbank), nach meinen Erfahrungen dazu, dass ich von den Abzockern in Ruhe gelassen wurde. Denn die Kündigung einer Bankverbindung stört den Abzockvorgang erheblich.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer