18.3.2008

Verteidiger-Alarm

Gerade mit der Schwester eines mir bislang unbekannten jungen Mannes telefoniert, der heute morgen festgenommen wurde. Im Hintergrund höre ich Papa, die Brüder. Alle reden am Handy auf andere Verteidiger ein. Ich hänge manchmal in der Leitung, weil die aktuelle Situation abgestimmt werden muss (“Die Anwältin ist beim Gericht, fährt aber nachher bestimmt zur Polizei – ist deiner Fachanwalt?”).

Ich bin ehrlich, bei mir führt das zu einer allergischen Reaktion. In Form einer freundlich vorgebrachten, aber nicht diskutablen Vorschussforderung. Wenn das Geld auf dem Tisch liegt, können wir gern weiter reden. Wenn nichts kommt, erspare ich mir die Demütigung an der Pförtnerloge des Polizeipräsidiums: “Drinnen warten schon vier Anwälte…”

33 Kommentare zu “Verteidiger-Alarm”

  1. Georg meint: (18.3.2008 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Die Klientel ruft doch bestimmt auch beim Staatsanwalt an und fragt nach einer Verteidigung durch ihn, spart auch Kosten, denn der kennt den Fall ja schon.

  2. R.A. meint: (18.3.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Was wäre denn so demütigend daran, wenn der Pförtner auf die bereits anwesenden vier Anwälte hinweist?
    Solange der Kunde zahlt (die Forderung nach Vorkasse ist wohl sehr vernünftig) ist doch alles ok.

  3. Udo Vetter meint: (18.3.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Mit Vorschuss wäre es keine Demütigung. Da freue ich mich, mit bis zu zwei weiteren (unbezahlten?) Kollegen kooperieren zu können.

  4. Lifeguard meint: (18.3.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja direkt nett. Es gibt Branchen, da wird ein Auftrag ein paar mal vergeben, mit einer Frist, die nicht einhaltbar ist. Der erste darf gegen einen kleinen Abschlag auf die Forderung abgeben, die anderen dürfen alle gleich die Strafzahlung zahlen. Hiermit wird dann Nr1 ausgezahlt.
    So entwickelt man zu 0 Kosten.

  5. new_media_junkie meint: (18.3.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Ganz zu schweigen von Pitches in der Webbranche: "Klar wissen wir dass ihr Unternehmen das schon jahrelang macht, und natürlich sind wir von ihren Referenzen beeindruckt, aber bitte legen sie uns doch erstmal vor wir das ganze funktionieren und aussehen soll, außerdem einen Prototyp und das Look & Feel zu testen, und wenn sie Glück haben bekommen sie den Auftrag und wir bezahlen ihnen den Aufwand…."

    Ob du wohl mit 2 Kollegen parallel die erste halbe Stunde umsonst verteidigst?

  6. Bernd meint: (18.3.2008 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Ist das Vorhandensein einer RSV mit einem Vorschuss gleichzusetzen?

  7. Udo Vetter meint: (18.3.2008 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Bei Vorsatzdelikten zahlt die normale Rechtsschutzversicherung nicht.

    Eine Ausnahme gibt es nur bei Delikten, für die der verkehrsrechtsschutz zuständig ist. Da gibt es vorläufige Deckung für Vorsatzdelikte.

  8. Martin_mb meint: (18.3.2008 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    "Im Hintergrund höre ich Papa, die Brüder. Alle reden am Handy auf andere Verteidiger ein."

    Wow, klingt nach geplantem und strukturiertem Vorgehen…

  9. Insider meint: (18.3.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Tja, vermutlich bekommen wir bald "Zuwachs". *zwinker*

    Insider

  10. Michael meint: (18.3.2008 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Sagt die Erfahrung nicht, dass das meistens die Leute sind, die sich nicht einmal EINEN Anwalt leisten können?

  11. akbwl meint: (18.3.2008 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn die Vorgehensweise parallel mit mehrern Personen mehrer e Anwälte anzurufen, etwas ungewöhnlich ist: Es ist doch legitim, im Vorfeld mit mehreren Anwälten zu sprechen. Jeder holt sich Angebote von mehreren Handwerkern ein, das stellt auch keiner in Frage.
    Der Mandant bzw. seine Familie will halt nur das Beste für sich selbst und ist daduch vollkommen im Recht.

  12. Julian meint: (18.3.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Ich habe auch schon schlechte Erfahrung mit Anwälten gemacht. Da gibt es faule, da gibt es gierige, da gibt es welche, die von den Umständen nichts verstehen… (Internet, Computer z.B.) Und wenn in meiner Familie einer verhaftet würde (was ja generell wirklich nicht jeden Tag vorkommt), dann würde ich auch alle Hebel in Bewegung setzen, um den bestmöglichen Anwalt für meinen Fall zu finden, scheiß auf den guten Ton.

    Da ist es natürlich bitter für einen Anwalt mit guter Arbeitsmoral, wenn man sich begutachtet und gehandelt fühlt wie ein Stück Vieh, klar, verständlich. Daher finde ich den Vorschuß auch in Ordnung. (Nehmen Sie eigentlich Kreditkarte?)

  13. xx meint: (18.3.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe gar nicht wo das Problem ist.
    Heutzutage gilt man doch als asozial, wenn man von seinem (einen) Anwalt spricht.
    Wer was auf sich hält sagt doch immer: Meine Anwälte….
    Franjo hat bestimmt auch ganz viele.
    Sowas macht einfach mehr her.
    Findet ihr nicht ?
    Notiz an mich selber: mit RSV in Verbindung setzten und fragen wieviele Anwälte ich im Falle eines Falles beauftragen darf.
    Man muß seinen sozialen Status ja schließlich unterstreichen.

  14. LeYosh meint: (18.3.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @11, 12: Die Frage ist nur, wonach beurteilen Sie bei einem Anwalt beim ersten Telefongespräch, ob er gut ist oder nicht? Der kann Ihnen doch das Blaue vom Himmel erzählen, Hauptsache es klingt gut. Es gibt so Anwälte, die kriegen einen Haufen Mandate, weil sie sonst was versprechen und hinterher wird auf das Gericht geschimpft, weil die Entscheidung ganz anders ausfiel.

    Ganz ehrlich, suchen Sie sich einen Anwalt, der auch halten kann, was er verspricht und der ihnen klar sagt, was Sache ist, da fahren sie dreimal besser.

  15. Elisabeth meint: (18.3.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Sie sprechen mir aus der Seele – bloß: Wie finde ich als Laie raus, um was für eine Sorte Anwalt es sich gerade handelt?

  16. Andy meint: (18.3.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @15 Naja also ich hab als ich einen Anwalt brauchte im Internet gesucht. Jemand mit offensichtlichen guten Bewertungen, bzw welcher vieleicht auch von Interessenverbänden empfohlen wird kann ja nicht schlecht sein. Dann natürlich ein Persönliches Gespräch bevor die Entscheidung viel. In meinem Fall war der dann zwar etwas teurer aber der Erfolg hat dann die erhöten Kosten locker wieder rausgespielt.

    Mfg Andy

  17. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (18.3.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Das kommt bei Chinesen auch in Markensachen vor.

    Ich hatte auf eine Messe nach der Zustellung einer einstweiligen Verfügung telefonischen Kontakt mit RA1. Man sprach über eine Eingung und ich entwarf einen Vorschlag. Als ich dann zum Stand kam wartete RA1 vor dem Stand und im Stand war (auch für mich überraschend) ein RA2 gerade dabei die einstweilige Verfügung zu lesen. Da der chinesische "Boss" nicht anwesenden und auch nicht per Handy erreichbar war, konnte auch nicht geklärt werden ob RA1 und/oder RA2 mein Ansprechspartner ist. Die Kollegen trafen sich erstmalig auf dem Stand, auf dem nur sondern nur nette chinesische Messen-Hostessen anwesend waren, die von nichts wussten ….

    Naja immerhin habe ich jetzt zwei inländische Adressen wo ich meinen Kostenfestsetzungsantrag zustellen lassen kann. :-D

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)

  18. prozessanwalt.de meint: (18.3.2008 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Ein Rechtsanwalt hat vieles gemein mit einem Arzt.

    Sollen Ärzte zuerst das Geld verlangen ?

  19. BMG meint: (18.3.2008 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Na, dann hoffe ich mal für Sie, dass der Chinese nicht so schlampig mit den Rechnungen umgeht, wie Sie das in der Regel so tun (was man so hört, verschwundene Faxe und so)…

  20. akbwl meint: (18.3.2008 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @14, Klas kann man sich beim Telefonat auch täuschen. Aber neben den Fakten gibt es ja immer noch das Bauchgefühl. Klar, wenn ein Anwalt gut reden kann, ist das wie die Produktverpackung, die mehr Verspricht, als sie einhalten kann. Aber zumindest reduziert man das Risiko, einen Anwalt zu engagieren, mit dem man nicht zurecht kommt. Das ist bei Handwerkern auch nicht anders. Jeder hat seinen Beruf gelernt, trotzdem muss man sich für einen Entscheiden. Und da ist ein erster Eindruck besser als nur nach dem Eintrag im Telefonbuch zu gehen.

  21. Zack meint: (18.3.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Naja die armen Chinesen haben den Herrn Dörr leider nicht gekannt…

  22. abc meint: (18.3.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @18 (prozessanwalt.de): "Ein Rechtsanwalt hat vieles gemein mit einem Arzt."
    Klar. Genau wie (fast) jeder eine Krankenversicherung hat, die üblicherweise die Kosten zahlt, hat auch jeder eine Rechtsschutzversicherung???
    Außerdem: Ärzte arbeiten meistens auch erst, nachdem man die Praxisgebühr bezahlt hat.

  23. saibot meint: (18.3.2008 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Gratuliere Herr Vetter!

    Sie haben es in die "internationale" Presse geschafft:
    http://derstandard.at/?id=3268992

  24. Harald meint: (18.3.2008 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Hallo Du, Du Fachanwalt?,

    mein großer Bruder bei Polizei. Ümit nix gemacht, Ümit unschuldig. Habe erwischt mit 4 kg Kokain und drei toten Menschen, er kenne aber nicht.

  25. Stefan D. Christoph meint: (19.3.2008 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    @24: Wer nennt seine Kinder "Ümit" und "Harald"?

  26. Muttersprache meint: (19.3.2008 um 02:41) AntwortenReply to this comment

    @24
    Es gibt doch bestimmt Anwälte, die sic mit Ümit, Igor und Abu Hadschi in deren Muttersprache unterhalten können.

  27. gkts meint: (19.3.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Gegen die Demütigung hilft nur eins: zuerst da sein. :D

  28. LeYosh meint: (19.3.2008 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Ok, Patentrezepte um einen guten Anwalt zu finden, gibt es natürlich nicht. Ich denke, am besten ist es, sich Anwälte von anderen Anwälten empfehlen zu lassen (Ich sag mal Hausarzt-Prinzip mit Überweisung :D ) oder von Personen Ihres Vertrauens (dann stehen wenigstens zwei Leute mit Ihrem Namen für die Qualität bzw. die Empfehlung). Oder Sie schauen nach den Referenzen (ähnliche Fälle, Spezialisierung, Berufserfahrung, Veröffentlichungen, Blogs :P ). Der persönliche Eindruck ist auch wichtig, ganz klar, aber hat meist nichts mit der fachlichen Qualität zu tun. Von Internetportalen halte ich persönlich wenig, die Bewertungskriterien sind meist schwer nachvollziehbar.

    Umgekehrt besteht übrigens das gleiche Problem. Wie vermittele ich als Anwalt, dass ich auf einem Gebiet gute Kompetenzen habe und finde neue Mandanten, ohne mich als Marktschreier aufzuführen?

  29. Deneriel meint: (19.3.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Also zumindest im Bereich Internet/Strafrecht wäre Udo mein erster Ansprechpartner für eine Verteidigung.
    Wenn ich jemanden Abmahnen lassen wollte würde ich je nach Schwere der Sache vielleicht mal den Herrn Dörr fragen.
    Und wenn ich mir meiner Sache nicht ganz sicher bin und meine Chancen, als Kläger zu gewinnen, erhöhen will wird in Hamburg geklagt.

  30. Ich meint: (19.3.2008 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Günni ist schon wieder raus? Oder noch gar nicht drin? Und darf echt noch als Anwalt praktizieren… Wahnsinn…

  31. Ich nochmal meint: (19.3.2008 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @29: Also ich wäre ja etwas vorsichtig, Mandant von einem Anwalt zu werden, der wegen (Text editiert. Das Delikt war es, glaube ich, nicht. U.V.)
    gegenüber der Mandantschaft rechtskräftig verurteilt wurde (so geschehen bei Herrn Gravenreuth).

  32. MHB meint: (8.4.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Die Erfahrung lehrt, dass Leute, die sich schon am Telefon nicht benehmen können, sehr häufig (irrig) davon ausgehen, man könne sich anwaltliche Leistungen kostenlos erschleichen (EV längst abgegeben und den großen Macker spielen. Es ist selbstverständlich, Vorschuss zu verlangen, zumal gesetzlich geregelt (§ 9 RVG). Wer da Schluckauf bekommt, muss sich halt selbst vertreten …
    MHB

  33. Rationalist meint: (14.7.2008 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    herr doerr, dessen kopfgeburten und einlassungen in den medien widern mich an.

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