Trotz Kennwort anonym?
Rätselhafte Steuerbescheide verschicken in diesen Tagen die Finanzämter. Sie bitten die Empfänger („Ihre Meinung ist uns wichtig“) darin auch um Teilnahme an einer Bürgerbefragung im Internet. Die, so wird versichert, ist anonym. Andererseits ist dazu ein Kennwort notwendig, das im persönlichen Steuerbescheid steht.
Einen Widerspruch sieht die Pressesprecherin des Finanzministeriums nicht. Stephie Hagelüken erklärt, die Finanzämter schickten ihren Bescheid an das zentrale Rechenzentrum. Dort werde das Kennwort aus einem Zufallsgenerator gewonnen und auf den Bescheid übertragen. Damit sei sichergestellt, dass nicht irgendwer seine Meinung sagt: „Wir wollen ja nur Menschen fragen, die auch mit dem Finanzamt zu tun haben, nicht den 16-Jährigen, der bei Mama wohnt“.
Die Umfrage („Wir möchten unsere Serviceleistung im Sinne einer bürgernahen Verwaltung verbessern“) ist gerade angelaufen. Wann sie beendet ist, konnte Hagelüken nicht sagen. Unterdessen prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz, ob die Aktion tatsächlich anonym ist. (pbd)
… darf ich auch die Steuerverhandung Bochum bewerten ?
Schöne Grüße aus dem verschneiten Lichentstein
dein Klaus von der Post
Eine schönere Lösung wäre natürlich gewesen, wenn die einfach einen zusätzlichen Zettel mit einer TAN darauf mit in das Kuvert gepackt hätten. Auf die Weise müsste nicht jeder Steuerbescheid von einem Sachbearbeiter im RZ beäugelt werden.
"Widerspruch" – das Verständnis eines so ein ominösen Dings setzt ja gewissermaßen eine Einsicht in Dichotomien voraus. Mit erschrecken kann man ja immer wieder feststellen, dass manche Leute dies noch nicht begriffen haben. Geschweige denn – wie Fromm das nennt – die Auflösung von Dichotomien. Diese Dinger sind ja auch nur lediglich Denkkategorien zur strukturierenden Vereinfach von Realität.
Sorry, aber die Sätze musste ich jetzt dann doch mal wieder in Interweb aka die allwissende Müllhalde schmeißen.
mfg
km23
Hier auf dem Marktplatz stand das Finanzamt und hat Elster-CDs verteilt. Ich habe an einem Gewinnspiel teilgenommen – unter der Voraussetzung, daß ich meine EStE bis zum 31. Mai abgebe.
Ist diese Datenverknüpfung eigentlich zulässig?
Man kann so etwas anonym machen und trotzdem ein personalisiertes Kennwort verwenden. Wenn man es richtig gemacht hat, weiß man zwar genau wer mitgemacht hat und wie die Antworten der Mitmachenden waren. Bei einer Grundgesamtheit von einigen hundert Teilnehmern wäre mir das sogar anonym genug.
Man muss es aber so nicht machen…Honi soit qui mal y pense.
Anonym trotz Kennwort geht: Man kann die Liste der Kennwörter getrennt von den Antworten speichern. Wenn man dann noch darauf verzichtet, Login- und Antwortzeiten und -IPs zu speichern (darf man das nach Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch?), geht sowas tatsächlich anonym. Aber eine Garantie, dass das tatsächlich so gemacht wurde, ist die bloße Tatsache, dass es gemacht werden kann, nicht.
"Unterdessen prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz, ob die Aktion tatsächlich anonym ist."
Wen intressierts? Peter Schaar zeigt doch auch bei jedem Mist Datenschutzbedenken und wie schlecht es doch ist, aber hat das jemals was geändert? Ob diese Beauftragten nun sagen: "Ja, ist ok so" oder "Ne, da ist nix mit Datenschutz, ganz schlecht."
Will man aussagekräftige Daten, so kommt es bei jeder Befragung darauf an, ob der/die Befragte die Befragung als anonym WAHRNIMMT. Nicht, ob die Befragung anonym IST. Da kann ein Untersucher, Manager, Betriebsrat, Beamter usw. usf. sonst was erzählen…
Da hat das Finanzamt wohl vergessen, daß ab 1. Juli auch der 16-Jährige, der bei Mama wohnt eine Steuernummer bekommen soll.
8/F.R.
Und will man gewisse rechtliche Vorgaben wahren, so kommt es halt darauf an, ob die Befragung anonym ist. :)
@2 (AntiP): Die Bescheide werden automatisch gedruckt und kuvertiert, die bekommt kein Sachbearbeiter des Rechenzentrums zu sehen.
@11: Den Inhalt der Bescheide kann der Veranlagungsbeamte sich vor Postauslauf durchaus noch einmal vorlegen lassen. Ein Erkennungszeichen dafür ist, daß zwischen dem in der Fußzeile des Bescheids vermerkten Rechentermin (RT) und dem Zugang beim Stpfl. ein besonders langer Zeitraum liegt. Nun müßte nur noch sicher sein, daß das Kennwort nicht zu den Daten gehört, die sich der Beamte anzeigen lassen kann…
Bürgernähe? Das ist doch wohl ein Joke, oder? Es war vor ca. 2 Wochen. Ich wollte mit ELSTER meine Einkommensteuererklärung machen. Leider generierte mein "Taxman" aus meinen persönlichen Daten eine andere eTIN als ELSTER das erwartete. Die Folge? Taxman oder ELSTER verweigerte die Übertragung.
Ich bat daraufhin mein Finanzamt mir den Mantelbogen und die Anlage VL auf dem Postwege zuzuschicken. Die Antwort war: „Wir verschicken keine Formulare mehr. Sie können sich die Formulare hier abholen oder die Vorlagen aus dem Internet ziehen und ausdrucken!“
Der Veranlagte wohnt leider nicht neben dem Finanzamt und kennt kein Gesetz, das man Internet oder Drucker besitzen muss! Eine Zwickmühle!
Zwei Emails später, Eine an den Amtsleiter und die Andere an den Finanzminister von NRW, war das Problem gelöst. Die Formulare waren da!
Darf ich es auf einen Punkt bringen? Wie stupide sind diese Leute, die ICH mit meinen Steuern bezahle?
"Der Veranlagte wohnt leider nicht neben dem Finanzamt und kennt kein Gesetz, das man Internet oder Drucker besitzen muss!"
Sie geben schon komplett elektronisch ab?