25.3.2008

Kalte Füße

Sehr interessant an über den Bekanntenkreis vermittelten Kleingartenfällen ist, dass man es auf der anderen Seite in der Regel mit anwaltlichem Urgestein zu tun hat. Die Briefe mit Dellen auf der Rückseite (von den Typen der Schreibmaschine), Durchschläge aus Butterbrotpapier, keine E-Mail-Adresse auf dem Briefbogen.

Leider korreliert mit all dem häufig auch eine gewisse Halsstarrigkeit. Diese äußert sich nicht nur im Ton der Korrespondenz, sondern auch in abenteuerlichen Schlussfolgerungen zur Rechtslage. Bei denen kann man nur hoffen, dass es bis zur vorvorvorletzten Zivilrechtsreform vielleicht wirklich noch so geregelt war.

Immerhin ist die Sache gut ausgegangen. Fragt sich nur, wer kalte Füße bekommen hat. Der Anwalt. Oder seine Mandantin. Ich tippe auf die Mandantin.

14 Kommentare zu “Kalte Füße”

  1. der kleingärtner meint: (25.3.2008 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Guten Morgen Herr Vetter,

    um was ging es denn? Um die Äpfel im eigenen Garten die von Nachbar´s Baum herunter fielen?

  2. Tim meint: (25.3.2008 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an einen solchen Anwalt mit dem ich mal zu tun hatte. Ich wollte eine Wohnung mieten, er vertrat einen Vermieter der ein paar hundert Kilometer entfernt wohnte. Er hatte leider nur einen Vordruck für gewerbliche Räume da, strich (fast) alles durch und fügte Handschriftlich die Klauser zu "Im Zweifelsfall gilt das Gewollte". Zum Glück war der Vermieter aber sehr gutwillig und ich hatte keinen Ärger mit ihm, afaik hat er danach aber den Anwalt gewechselt…

  3. Hannes meint: (25.3.2008 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    “Im Zweifelsfall gilt das Gewollte”? Ich glaub's ja nicht. Das schreibe ich demnächst unter alle meine E-Mails und Geschäftsbriefe.

  4. Andy meint: (25.3.2008 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Das gibts nicht nur bei Juristen.

    Als ich letztes Jahr mal in der Verwaltung eines sozialen Trägers aushalf, gab es da diese promovierte Psychologin, die ihre komplette Korrespondenz mit der alten Schreibmaschine abwickelte.

    Das fand ich schon ziemlich skurril: Berechnet beinahe 100€/Std, verwendet selbst für kürzeste Memos teures, dickes, grobes Büttenpapier…
    …und tippt alles auf der Schreibmaschine ;)

  5. MF meint: (25.3.2008 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    "Im Zweifelsfall gilt das Gewollte" gibt eh nur die Gesetzeslage wieder: §§ 133,157 BGB. Schwierig ist es nur, den Zweifelsfall und das Gewollte darzulegen.

  6. Kai meint: (25.3.2008 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @1: Nein, um einen Nachbarn, der dauernd das Apostroph falsch benutzt hat. ;-)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis

  7. Lionel Hutz meint: (25.3.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Naja, das Verteten von Mindermeinungen (und wenn man selbst ihr einziger Vertreter ist) gehört aber doch zum Handwerk. Und ich finde es immer wieder faszinierend, mit welchen gewagten Ansichten man sich auch mal durchsetzen oder zumindest eine Vergleichsquote steigern kann. Problematisch wird es nur, wenn der Verfasser langsam den Überblick verliert, was zu dieser Kategorie "versuchen wir's mal so" gehört und was nicht – wenn er aber gut ist, lässt er genau das nicht erkennen.

    Und: Ein Freund von mir musste mal die Kanzlei eines verstorbenen Kollegen abwickeln, der bis zu seinem Tode – in bescheidenem Umfang – weiterpraktizierte. Er meinte danach, er habe noch nie derart prägnante, auf den Punkt formulierte Schriftsätze gelesen – alle extrem kurz, alle mit der Hackmaschine selbst getippt.

  8. Michael Staehle meint: (25.3.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @1, @6

    http://www.deppenapostroph.de/

    just kidding

    Gruß Michael Staehle

  9. Matt meint: (25.3.2008 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Mit einem halsstarrigen Altanwalt hatte ich auch schon zu kämpfen. Der wußte im die Existenz der SGB nichts. Entsprechende Schreiben mit Kopien hat er ignoriert; die Sache ging vor Gericht.

    Dort erteilte die Amtsrichterin kostenpflichtige Nachhilfe. Der vertretene und damit unterlegene Arzt hat sich anschließend einen neuen Anwalt gesucht…

  10. der echte n.n. meint: (25.3.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    na, so lange solche leute sich nur als anwalt in nachbarschaftssachen versuchen, ist der schaden ja begrenzt. schlimmer wirds, wenn sich solche leute als strafverteidiger oder arzt versuchen …

  11. Marc meint: (25.3.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Solange Udo Vetter sich in 30 bis 40 Jahren daran erinnert, dass anwaltliches Urgestein häufig mit Halsstarrigkeit korreliert, ist alles in Ordnung. :-)

  12. Prüfer meint: (25.3.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Solches Urgestein findet sich häufig auch bei Steuerberatern. Wer als Mandant dort die Worte hört "das ziehen wir durch" oder "damit gehen wir zum BFH" sollte allerschleunigst die Flucht ergreifen.
    Wie schon öfter mal gefragt, kann man bei so einer Schlechtleistung den Anwalt/Steuerberater in Haftung nehmen?

  13. wolfi meint: (26.3.2008 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @ Prüfer
    nur bei gröblichster Pflichtverletzung, die natürlich nachgewiesen werden muss

  14. Rene meint: (28.11.2008 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    Leider kann der Steuerberater nicht haftbar gemacht werden so schnell, auch wenns sehr schade ist, aber da hilft nur nächstens ein neues Exemplar suchen…

    Und gegen kalte Füße gibt es inzwischen <a href="http://www.marktjagd.de/159_Angebot_Sportartikel_Real-catalog_article_26883_Beheizbare_Thermosohle.html&quot; rel="nofollow">beheizbare Thermosohlen</a>…

    Mit einem Augenzwinkern

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