25.3.2008

Porno-Abmahnungen kosten Millionen

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Schweinerei liegt auf der Hand: Die Pornoindustrie missbraucht neuerdings Staatsanwälte für ihre Zwecke. Denn die Hersteller kleiner Schmuddel-Filmchen erstatten Anzeige gegen jeden Internetnutzer, der sich für lau die Sex-Szenen aus einer Internet-Tauschbörse herunterlädt. Die Folge: Die juristische Maschinerie läuft an. Das kostet den Staat inzwischen Millionen. Die in den Sand gesetzt sind.

Alles was die Pornohersteller wollen: Sie sind lediglich an den Namen und den Anschriften der Internetnutzer interessiert – um sie dann abmahnen zu können. Um ihrerseits Geld zu kassieren. „Ein Riesenproblem“, sagt Peter Lichtenberg von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort hatte sich ein Rechtsanwalt aus Regensburg darüber beschwert, dass seine Strafanzeigen in Wuppertal nicht bearbeitet werden.

Wozu auch, wurde er dort von der Staatsanwaltschaft gefragt: Ermittlungen seien nämlich „offensichtlich unverhältnismäßig“. Was auf den ersten Blick nur wie ein juristisches Gerangel wirkt, hat tatsächlich mit Geld zu tun, mit sehr viel Geld.

In den Tauschbörsen des Internets wimmelt es von Bildern und oft nur kurzen Sex-Filmen. Wer sich nun so etwas wie „Anal-Qual 7“ oder „Drunken zugeritten“ auf seinen heimischen Computer lädt („download“) und dann wieder anderen Teilnehmern zur Verfügung stellt („upload“), gerät in die Fänge von speziellen Fahndern. Es sind Firmen, die ständig diese Tauschbörsen beobachten. Und sofort dokumentieren, auf welchen Computer der Schmuddel-Film gelandet ist.

Diese „IP-Adressen“ melden sie dem Hersteller des Films. Der schaltet seinen Anwalt ein. Und der behauptet nun, der Streifen sei „eine persönliche geistige Schöpfung“, der „upload“ also ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, folgerichtig eine Straftat. Doch einige Staatsanwaltschaften haben jetzt begriffen: Es geht gar nicht darum, einen mutmaßlichen Täter zu bestrafen. Nein, die Strafverfolger sollen lediglich ermitteln, wer hinter der „IP-Adresse“ steckt und ihr Ergebnis dem Anwalt mitteilen. Damit der vom vermeintlichen Sünder Schadensersatz fordern und ihn teuer abmahnen kann.

„Wir sollen letzlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen“, heisst es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, „dabei entstehen dem Staat hohe Kosten.” Da ist einmal der Aufwand. Allein in Wuppertal hagelte es innerhalb von zwei Monaten 4.000 solcher Anzeigen. Bei der Staatsanwaltschaft Essen waren es innerhalb eines Quartals 10.000 Verfahren. In Düsseldorf wurden an die 2.700 gezählt. Im Jahr kommen so landesweit etliche zehntausend Verfahren zusammen.

Abgesehen von den – noch nicht ermittelten – Personalkosten für die Arbeiter, Angestellten und Staatsanwälte in der Justiz kostet die Ermittlung nur einer „IP-Adresse“ den Staat bis zu 50 Euro. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal also 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können. Die dagegen kassieren pro Abmahnung zwischen 200 und 300 Euro.

Ein offenbar einträgliches Geschäft, das auf dem Rücken der Steuerzahler entsteht. Die Flut der Strafanzeigen jedenfalls wertet die Staatsanwaltschaft Wuppertal süffisant so: „Dieselbe Pornoindustrie, die Jugendlichen zu leicht pornografisches Material zugänglich macht und sie zudem mit Abmahnungen überzieht“, die gaukele jetzt vor, „sich für den Jugendschutz stark machen zu müssen.” Das sei wenig überzeugend.

Und doch: Es gibt noch keine einheitliche Haltung der Strafverfolger im Lande. Während die in Wuppertal und – wie zu hören ist – auch die in Duisburg sich verweigern, sind die in Düsseldorf und Kleve fleißig mit von der Partie. Denn ihre Arbeit wird, wie das Justizministerium auf Anfrage bestätigt, durch ein internes Personalbedarfsberechnungssystem („Pebb§y“) belohnt.

Ihre Ermittlungen bringen mehr Stellen. Aber deswegen nicht mehr Anklagen. Denn die Verfahren werden zum Schluß durchweg – sang- und klanglos – eingestellt. Entweder weil die Tat nicht nachzuweisen ist (wer weiß schon, wer innerhalb einer Familie die Tauschbörse besucht hat?). Oder die Schuld ist zu gering. Zigtausende dieser Akten verstauben schließlich in den Kellern. (pbd)

Hintergrund

Das Tauschen von Sex-Filmen im Internet („filesharing“) kann strafbar sein. Die Urheber solcher Filme können zwar feststellen, von welchem PC aus jemand ihre Rechte verletzt hat – nicht aber, wem der PC gehört. Denn die jeweiligen Internet-Anbieter müssen keine Auskunft geben. Deswegen erstatten die Urheber ihre Anzeigen bei den 19 Staatsanwaltschaften in NRW. Denen muss Auskunft gegeben werden. Die Strafverfolger aber reagieren neuerdings unterschiedlich auf Anzeigen insbesondere aus der Porno-Industrie. Die einen lehnen Ermittlungen von vornhein ab, weil sie sich ausschließlich als Beschaffer von Personalien für die Porno-Industrie erkannt haben. Die anderen leiten zunächst Verfahren ein, ermitteln auch die gewünschten Personalien und geben sie weiter, klagen aber die angezeigten Tausch-Börsianer nicht an. Unterm Strich bleibt: Die allermeisten Verfahren werden eingestellt. Eine Lösung erhofft sich die NRW-Justiz vom Bundesverfassungsgericht. Das hatte kürzlich, wie berichtet, in einem vorläufigen Beschluss entschieden: Die Personalien dürfen an Strafverfolgungsbehörden nur bei besonders schweren Delikten herausgegeben werden. Wozu die Urheberrechtsverletzung nicht gehört. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch aus. (pbd)

82 Kommentare zu “Porno-Abmahnungen kosten Millionen”

  1. mez meint: (25.3.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Ja ist doch eine tolle Geschäftsidee. Ich stelle billigst irgendein Filmchen her das eigentlich keiner sehen will (z.B. Aufnahmen einer Blumenwiese im Sommer) und stelle es in eine Tauschbörse ein. Am besten mit einem vielversprechenden Titel: "Scharfe Bienen saugen alles" oder so…

    Und schwupps kann ich mir eine goldene Nase verdienen.

  2. Kai K. meint: (25.3.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Über die juristische Deutung des VDS-Beschlusses des BVerfG wurde hier: http://tinyurl.com/29fn4q
    und hier: http://tinyurl.com/2y654t
    recht ausführlich diskutiert.

  3. Andres meint: (25.3.2008 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    > Wer sich nun [...] auf seinen heimischen Computer lädt ("download")
    > und dann wieder anderen Teilnehmern zur Verfügung stellt ("upload"),
    > gerät in die Fänge von speziellen Fahndern. Es sind Firmen, die
    > ständig diese Tauschbörsen beobachten. Und sofort dokumentieren, auf
    > welchen Computer der Schmuddel-Film gelandet ist.
    >
    > Diese "IP-Adressen" melden sie dem Hersteller des Films.

    Und genau diese Praktik ist es, die dringend einmal auf den Prüfstand gehört. Ist es überhaupt so simpel zulässig für "spezielle Fahnder", in der Regel soweit mir bekannt durchschnittlich begabte ITler, personenbezogene bzw. -beziehbare Daten, i. e. die IP-Adresse, in Massen zu sammeln und dann weiterzureichen?

  4. Jemand meint: (25.3.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Porno = böse
    Pornoanwälte mahnen ab = böse

    Musik = gut
    Musikanwälte mahnen ab = gut

  5. TheDoctor meint: (25.3.2008 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Ich weiss, ich vertrete eine Minderheitsmeinung: Wie soll ein Rechteinhaber (und diese Konstrukt gibt es nunmal in unserem Rechtssystem) sonst einer Verletzung seiner Rechte beikommen ?

    Wenn das Problem nur darin besteht das staatliche Leistung für lau in Anspruch genommen wird kann die Staatsanwaltschaft die Kosten ja dem Verletzer in Rechnung stellen.

    "Money for nothing, chicks for free" ist eine Textzeile der Dire Straits, (noch) kein Grundrecht.

  6. Axel John (Link) meint: (25.3.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Das ist das Gleiche, wie bei der Musik-/Filmindustrie oder der "Brötchenfoto- Abzocke":
    Der krasse Missbrauch eines ansich sinnvollen Rechtsinstitutes, der Abmahnung.
    Vom Gesetzgeber ist eine sinnvolle und praxisorientierte Lösung nicht zu erwarten. Die Gründe sind Mangel an Interesse und fehlende Kompetenz.
    Solange es genügend unfähige- und unterbeschäftigte Rechtsverdreher gibt, die sich aus schierer Not oder Gier an die Internetmafia prostituieren, dürfte diesem Problem, auch dank fliegendedm Gerichtsstand, nicht beizukommen sein.
    Irgendwo findet sich immer ein Staatsanwalt oder Richter, der sich vor den Karren halbseidener Geschäftemacher spannen lässt.
    Offenbar wirft dieses Geschäft genug Geld ab, dass einige dafür Berufsethos und Reputation vollständig über Bord werfen.

  7. kleiner.hans meint: (25.3.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Von welchem Beschluss ist in den letzten Sätzen die Rede?
    Der über die Vorratsdatenspeicherung kanns ja nicht gewesen sein, denn da werden ja nur Bestandsdaten (Name, Anschrift etc.) aufgrund von öffentlich bekannt gewordenen Verkehrsdaten (der IP Adresse eines Nutzers) herausgegeben.
    Ist also keine Beauskunftung von Verkehrsdaten, oder?

  8. anwalt0815 meint: (25.3.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Diese Filme zeichnen sich ja auch nicht gerade durch schützenswerte Schöpfungstiefe aus.
    Wieder mal lässt der Staat sich ausnutzen und verschleudert Millionen. Ihr Staatsanwälte, denkt an den Oli: "Eier, wir brauchen Eier!"

  9. Thomas (Link) meint: (25.3.2008 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Wenn die – verhältnismäßig kleine – Pornoindustrie Millionen kostet, möchte ich garnicht wissen, wie viel genau das selbe Prinzip bei der Musik- und Filmindustrie kostet.
    Ich rate einfach mal, dass es eine Größenordnung mehr ist. Aber das ist natürlich was anderes, denn… ja. Ist eben so. Liegt doch auf der Hand.

  10. Bulli meint: (25.3.2008 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Wie man sieht, es gibt immer noch Leute mit hohem Ausbildungsgrad und dazu nötiger Intelligenz, die sich aber trotzdem dumm wie Brot vor den Wagen von unterbeschäftigten und gierigen Artgenossen spannen lassen.

    Herzlichen Glückwunsch!

    Fehlt nur noch, dass man mittels einer brüllenden Horde Affen den Delinquenten morgens um 6 Uhr mittels Türramme besucht und den Rechner wegen "Drunken zugeritten" oder "Anal-Qual 7" beschlagnahmt.

    Wir sind Deutschland!

  11. anonymous meint: (25.3.2008 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Könnte vll. damit zu tun haben:
    google.com/search?aq=f&am...egensburg&btnG=Search

    Übler Verein: die sollen in der Schweiz einen eDonkey- und Torrent-Server betreiben, IPs sammeln. Das Ganze soll sogar soweit automatisiert sein, dass Abmahnungen mit Barcodes versehen werden.

    Hmmm… „Schwarze Witwe“ – da war doch auch mal was mit Nazis diesbezüglich?!

  12. Eanad meint: (25.3.2008 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Was mir persönlich bei dieser ganzen miesen Geschichte zusätzlich sehr stark missfällt ist folgendes:

    "Das Tauschen von Sex-Filmen im Internet („filesharing“) kann strafbar sein. Die Urheber solcher Filme können zwar feststellen, von welchem PC aus jemand ihre Rechte verletzt hat – nicht aber, wem der PC gehört."

    So. Ich finde es ungeheuerlich, dass man auch noch sicher davon ausgeht, dass die ermittelte IP-Adresse korrekt ist! Wer garantiert mir denn, dass nicht zum Beispiel der Herr Vetter (nichts gegen Sie, Herr Vetter ,-)) hier nun die IP-Adresse meines Beitrags mit abspeichert, einen Log-"Beweis" generiert, vielleicht mit einem gefaketen Screenshot garniert und das Ganze dann als eine aus einer Tauschbörse oder einem Tracker extrahierte Information präsentiert?

    Auf welcher Grundlage geschieht denn dieses IP-Sammeln? Ist das denn wasserdicht? Haben die Abmahnanwälte denn spezielle Tools, die das Ganze mit verschlüsselten und signierten Hash-Werten als integre Information verifizieren? Wenn ich jetzt einen Torrent anschmeisse, eine Linuxdistribution anbiete, 20 Leute von mir saugen und ich deren Informationen extrahiere fälsche um eine Urheberrechtsverletzung dieser Anschlüsse zu beweisen, ist dann die Chance genauso hoch, dass jemand auf Grund solch einer Liste meinem Anwalt die Namen und Adressen zukommen lässt?

    Überhaupt finde ich es schade, dass – wie schon im Eintrag angedeutet – sich Staatsanwälte auf Grund einer solch dünnen Faktenlage dazu hinreissen lassen, persönliche Daten zu ermitteln. Klar, vielleicht ist wirklich etwas von diesem Anschluss aus geschehen, aber richtig: War es denn auch der PC vom Anschlussinhaber? War das vielleicht ein Besucher? Hat jemand das verschlüsselte WLAN geknackt? Kann die alte Hardware des Anschlussinhabers nur einen alten Verschlüsselungsalgorithmus? Hat er seine Verschlüsselung extra heruntergesetzt, damit er mit seinem Nintendo-DS das WLAN nutzen kann? Muss der Anschlussinhaber dann wirklich trotz der unklaren Faktenlage haften?

    Ich könnte nicht soviel essen wie ich … oder sehe ich das falsch?

    Wäre nett, wenn mir jemand noch ein paar Informationen geben könnte, wie denn die Ermittelung der IP-Adressen seitens der Abmahnindustrie geschieht und wie man gewährleisten sind, dass diese Informationen nicht falsch sind. Für mich sind irgendwelche IP-Adressen per se erstmal kein Beweis.

  13. Jan meint: (25.3.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @11 Bulli:
    Hausdurchsuchung weil man angeblich(!) einen Film oder zwei gezogen hat, das gibt es, siehe http://abmahnwahn.dreipage.de/ -> Hausdurchsuchung (dort war es ein Spiel, aber das Prinzip ist das gleiche, und das ist kein Einzelfall).

  14. Lobo meint: (25.3.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Was wird nun passieren? Das Urheberrecht reformieren, das solch Massenabmahnungen nicht mehr möglich sind? Dadurch die Behörden entlasten?

    Ach Quark!!!!!

    Porno-Tauschen wird zur Schwerstkriminalität erhoben und den Medienfirmen wird der Zugang zu den VDS Daten gewährt! So löst man die Probleme!!111

    Und wenn irgendein "Rechtsjäger" eine IP mit einer Zeit in einer Datei/Excelliste ect. vorlegt, dann ist das ein BEWEIS! Fälschungssicher!! 100% Korrekt!!!! IMMMER!

    Und das der OpenTracker (Bittorrent Server) random IPs zu den normalen IPs mitliefert ist eine Lüge!!! Oder diese Tor Exit Node IPs. ALLES VERBRECHER!!!!!

    .. au mann …

  15. Malte meint: (25.3.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    >Die Urheber solcher Filme können zwar feststellen, von welchem PC aus jemand ihre Rechte >verletzt hat – nicht aber, wem der PC gehört.

    Mag zwar kleinlich sein, aber genau genommen können die doch nicht den PC, sondern "lediglich" die IP-Adresse des Internetanschlusses ermitteln.
    Dahinter können sich aber, was mittlerweile wohl fast der Regelfall sein dürfte, mehrere Rechner, vermittelt durch einen Router befinden.

    Inwiefern der Anschlussinhaber dann haftbar für die über seinen Zugang begangenen Urheberrechtsverstöße ist wäre die nächste spannende Frage!

  16. Aude meint: (25.3.2008 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich weiß, schreiben die Logs- bzw. Serverprotokolle auch die MAC-Adresse mit. Die MAC-Adresse ist sozusagen die Seriennummer der Netzwerkkarte im PC. Mit IP- und MAC-Adresse lässt sich dann also auch jeder Rechner im Heimnetzwerk identifizieren.

  17. Eanad meint: (25.3.2008 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    MAC Adressen kann man ziemlich einfach klonen oder manipulieren. Genauso kann man bei IP Adressen nicht ausschliessen, ob sie gekapert wurden oder ein Proxy davor hängt…

  18. harl3quin meint: (25.3.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @13: Die Unternehmen LogiStep und ProMedia verwenden automatisierte Software, welche die Daten sammelt. Zumindest bei LogiStep wurde das Programm (FileSharingMonitor, FSM) auch von einem gerichtlich zugelassenen Gutachter geprüft und für "beweissicher" befunden. Das Programm generiert anhand bestimmter Parameter eigenständig die Meldung an die Provider und die StA.
    Fälschungen sind damit natürlich nicht ausgeschlossen. Aber zumindest der Beweis des ersten Anscheins dürfte anzunehmen sein.

    @16: So kleinlich ist das gar nicht. Es herrscht ein ziemliches Wirrwarr an Rechtssprechung zum Thema Haftung des Anschlussinhabers. Natürlich nur hinsichtlich der zivilrechtlichen Störerhaftung, nicht strafrechtlich. Vlt. wäre es eine Überlegung für die StAen, bei der Ermittlung des Anschlussinhabers dessen Namen nur dann weiterzugeben, wenn zumindest hinreichend gesichert ist, dass dieser strafrechtlich verantwortlich ist.

  19. Lomla meint: (25.3.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Blödsinn. Ein Webserver bekommt die heimische MAC-Adresse nie zu sehen.

  20. KS meint: (25.3.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @17: Die MAC-Adresse kommt aus dem heimischen LAN nicht heraus (u.a. auch einfach aus dem Grund weil sie jenseits desselben nicht mehr benötigt wird). Somit sind in den relevanten Logs (RADIUS-Logs der DSL-Provider, Zugriffslogs der Serverbetreiber) tatsächlich nur die IP-Adressen zu finden.

  21. Tano meint: (25.3.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    In diesem Zusammenhang immer wieder lesenswert: <a href="http://www.fastix.de/r/Beweislage_bei_Vorlage_einer_IP-Adresse.pdf" rel="nofollow">Beweislage bei Vorlage einer IP-Adresse</a>.

  22. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (25.3.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Staatsanwaltschaften mehr Anklagen erheben würden, gäbe es mehr Verurteilungen und mehr Geld in die Staatskasse.

    Solange Staatsanwälte bei einem Strafrahmen von immerhin bis zu 3 Jahren Haft bei nicht gewerblichen Tätern fast standardmäßig alles wegen Geringfügigkeit einstellen oder auf den Privatklageweg verweisen, brauchen sie sich nicht darüber zu wundern, dass es ein Loch auf der Einnahmenseite entsteht. Pornos haben zumindest einen Laufbilderschutz. Auch Laufbilder unterliegen als Leistungsschutzrechte dem UrhG und sind von Art. 14 GG geschützt.

    Einige Staatsanwälte haben wohl seit ihrem Studium das GG nicht mehr in der Hand gehabt – könnte man glauben!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  23. Eanad meint: (25.3.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @19: Danke. Klingt aber wirklich nicht gerade sauber, sondern vielmehr nach Grauzone… da wäre mal ein zweites Gutachten interessant. ;) Ich glaube nicht dran, dass man über diese Methode fälschungssicher und zweifelsfrei einen Urheberrechtsverstoß beweisen kann.

  24. harl3quin meint: (25.3.2008 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Wie sollen die StAe denn in den Fällen mit Router und mehreren Nutzern einen gesicherten Nachweis über die Straftat führen? Sie können ja schon technisch bedingt nicht nachweisen, WER von diesen Nutzern die Tat begangen hat. In Frage käme da wohl nur eine Hausdurchsuchung – die aber gerade in den den 20mp3-Fällen absolut unverhältnismäßig ist.
    Mal ganz davon abgesehen ist die Strafbarkeit des Downloadens auch nach der Novelle nicht so ganz geklärt. Es ist nämlich durchaus auch möglich den § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG dahingehend zu verstehen, dass nur die Verfielfältigung von offensichtlich rechtswidrig öffentlich bereitgestellten Vorlagen unter Strafe stehen soll.

  25. Vinobonum meint: (25.3.2008 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Seht, seht… der Fachmann für Abzocke und Betrug hat sich @23 zu Wort gemeldet! Der muss schließlich Wissen, was Sache ist!

  26. Florian meint: (25.3.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    "Pebb§y"… na wenn da nicht auch bald eine Abmahnung eines großen Getränkeherstellers ins Haus flattert…

  27. Reinhard meint: (25.3.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn schon, dann der Fachmann für staatlich und offiziell sanktionierte, legalisierte Schutzgelderpressung :)

  28. Vinobonum meint: (25.3.2008 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @27

    Mir wird da nicht so schnell Angst und Bange:

    dr-bahr.com/news_det_20080322080024.html

  29. Zalle meint: (25.3.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @23 / Günther:

    Wenn wenn wenn! Wenn Staatsanwälte generell richtig, umfassend und fleißig arbeiten würden, dann könnten Sie hier mutmaßlich überhaupt nichts posten.

    Was ist eigentlich aus Ihrer Haftstrafe geworden?

  30. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (25.3.2008 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @29 Wer geht mit äußerungsrechtlichen Verfahren auch in die Provinz zum LG Münster??

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  31. Vinobonum meint: (25.3.2008 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @31 Günter Frhr.v.Gravenreuth

    Wir könnten Uns ja in der Mitte treffen ;-) Sie haben die Wahl zwischen München und Wien.

    Mit freundlichen Grüßen
    Georg Kreisler

  32. Vinobonum (Link) meint: (25.3.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    /me lebt in der Stadt wo der Weltweit bekannteste Psychologe gelebt hat und wo es die beste Pathologie gibt. Hier hat Lessing gelebt und seinen "Nathan, der Weise" geschrieben. Den Werner Dörr AKA Günter Freiherr wird man dort nicht so wirklich ernst nehmen.
    Übrigens: auf der Baumgärtner Höhe sind schon wieder Zimmer frei ;-)

  33. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (25.3.2008 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @32: Wien ist schön und München ist schön. Aber warum muss es unbedingt Leoben (= ca. die Mitte) sein?? ;-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  34. Vinobonum meint: (25.3.2008 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @34 # Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Wo die Mitte ist, das ist Geographisch nicht fix! Darf ich Ihnen von meinem grade verstorbenen guten Freund, Georg Danzer, den Wiener Standpunkt erklären lassen?
    Also, über den Wiener Standpunkt! Es ist fraglich ob es den überhaupt gibt! Der sattsam bekannte Satz "die Lage ist Ernst, aber nicht Hoffnungslos" der sich in Wien zur Feststellung " die Lage ist Hoffnungslos, aber nicht Ernst" verdreht gibt nur soviel über den Wiener Standpunkt preis, als das er ein Vertreter sein muss. Wir schauen nicht in den Spiegel, Wir schauen aus dem Spiegel heraus! Das heißt: Wir sehen nicht unser Spiegelbild, sondern unser Spiegelbild sieht Uns! Wir sind sozusagen im Bilde .. in Wien. Konsequent weiter gedacht gibt es Uns nur als Abbildungen.
    Ich möchte diese Philosophie nicht weiter strapazieren. Von der 0´ten Dimension bis zur 4.´ten (vom Punkt bis zur Zeit)… ist die 5. Dimension (bei Ihnen) nicht vorhanden.

  35. Jena er (Link) meint: (25.3.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Sollte nicht auch für Zivilprozesse bei begründetem Interesse die Einsicht in Nutzerdaten gestattet werden? Ich dachte, ich hätte soetwas mal gelesen.

  36. Arne meint: (25.3.2008 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn er das täte, machte er sich doch wohl selbst einer Straftat schuldig, nämlich des Vortäuschens einer Straftat (glaube §145d StGB), insbesondere falls du substantieren könntest, dass du zu der fraglichen Zeit gerade das lawblog aufgerufen hast. Die Methode mit dem Filmchen von der Blumenwiese betrifft das natürlich nicht.

  37. Arne meint: (25.3.2008 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Ach seufz. @13 war das.

  38. Hootch meint: (26.3.2008 um 02:05) AntwortenReply to this comment

    @33, Vinobonum:
    Lass' mich bitte nicht dumm sterben: was ist die "Baumgärtner Höhe"? Verglichen mit Düsseldorf: Soetwas wie die Ulmer Höh'? Oder doch eher sowas wie "da oben" (aka "Grafenberg")?

    Info:
    Ulmer Höh': http://www.jva-duesseldorf.nrw.de/
    "da oben": rk-duesseldorf.lvr.de/beh...lungsangebote/kontakt.htm

    Grüße!

  39. RC meint: (26.3.2008 um 03:37) AntwortenReply to this comment

    Die Urheber solcher Filme können zwar feststellen, von welchem PC aus jemand ihre Rechte verletzt hat – nicht aber, wem der PC gehört.

    Doch nicht mal das? Es kann doch nur der Anschlussinhaber ermittelt werden. Unzählige User haben doch einen Router hinter dem Anschluss der beliebig viele Rechner, oft auch noch via WLAN, ins Netz bringen kann. Wenn der Nachbar über das WLAN gesurft hat, wird ja genauso die IP eines anderen festgestellt wie wenn es sich um ein Cafe handelt das 200 Gäste pro Tag hat. Mir ist schon klar das im Zweifelsfall dann eben der Anschlussinhaber wird haften müssen, nur zeigt die IP sonst echt nichts…

  40. mî†õm² meint: (26.3.2008 um 04:22) AntwortenReply to this comment
  41. Hootch meint: (26.3.2008 um 07:58) AntwortenReply to this comment

    @42, Tom:

    Aha! Hehe.. Danke… ;-)

    Grüße!

  42. Jens (Link) meint: (26.3.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    @12: Ja, selbstverständlich werden Geschäftsbriefe mit Bar- oder 2D-Codes versehen …

  43. Jens (Link) meint: (26.3.2008 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @17: Das ist ja interessant. Und wo sollen die die MAC-Adresse herbekommen?

  44. Eanad meint: (26.3.2008 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    @38: Natürlich macht er das. Aber mit einer IP-Adresse kann man ziemlich viel gleichzeitig anstellen, wie sollte ich da also einen Gegenbeweis liefern können? Deswegen bin ich ja gerade der Meinung, dass irgendeine aus dem Internet gefischte IP-Adresse wertlos ist…

  45. Lesehinweis meint: (26.3.2008 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Der Beitrag zu 22 und dessen Link beantwortet alle Fragen

  46. Vinobonum meint: (26.3.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Und wie ist es, wenn man via VPN von der Ferne auf (s)einen Rechner zugreift? Die First-Level wäre zum Beispiel: http:/www.FrhvG.TO/filme/diewelle.avi
    Was würde ein Herr Günter Werner Dörr da machen, wenn Ich grade "Die Welle" zum 479. Mal mit meinen Freunden "tausche"?

  47. Stefan Wagner (Link) meint: (26.3.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @Tano, #22
    @Eanad, #48

    Der Link paßt nahezu garnicht zur Diskussion.
    Es geht dort um Abos und Emailadressen.
    Hier geht es nicht um Emailadressen, so daß es für eine übelwollende Person noch leichter ist – sie benötigt nur die IP des AI.
    Seine Unschuld kann ein AI quasi nicht beweisen – selbst wenn man nachweislich zu der Zeit im Urlaub war kann der Rechner mit einem Scheduler autonom die Daten abgerufen haben, oder man hat sich von remote zuhause eingeloggt.

    Die Lage vor Gericht sieht wohl praktisch meist so aus, daß viele Beklagte klein und schuldbewußt beigeben – dann wird die Frage der Beweiskraft nicht aufgeworfen.

  48. Syndikus meint: (26.3.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Nach wie vor frage ich mich, aufgrund welcher Rechtfertigungsgrundlage i.S.d. § 4 BDSG IP-Adressen von Teilnehmern an Tauschbörsen o.ä. von wem auch immer erhoben und gespeichert werden dürfen?

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist der behauptete Rechteinhaber nicht alleine aufgrund eines vagen Verdachtes berechtigt, personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu speichern. Das ist spätestens seit dem Spruch des BVG im Eilverfahren in Sachen Vorratsdatenspeicherung klar, dass nur schwere Straftaten i.S.d. 100 StPO das rechtfertigen.

    Ich würde Betroffenen nahelegen, eine Strafanzeige gegen den Abmahner nach § 43,44 BDSG zu prüfen sowie eine Beschwerde bei m zuständigen Datenschutzbeauftragten. Interessant dürfte auch ein Vorgehen nach 34 BDSG sein – hier gibt es eine Menge Tasten auf der Klaviatur, mit der man einen Abmahner und seinem Gehilfen mehr Aufwand bereiten kann als der mit 300 EUR verdient. Für sowas bietet sich übrigens Berlin als Gerichtstand an, das dortigeAG hat ja klar gestellt, wie es IP-Adressen rechtlich einordnet.

  49. Bill meint: (26.3.2008 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @35
    Der sattsam bekannte Satz “die Lage ist Ernst, aber nicht Hoffnungslos” der sich in Wien zur Feststellung ” die Lage ist Hoffnungslos, aber nicht Ernst” verdreht gibt

    Ist der nicht aus Eins, Zwei, Drei von Billy Wilder?

  50. Vinobonum meint: (26.3.2008 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @52 Bill

    So sind sie halt, die Polen. Sie "klauen" einem schon 30 Jahre vorher die Gedanken :-(

  51. Manuel meint: (27.3.2008 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich, wenn Minderjährige solche Filme tauschen? Wahrscheinlich ist ja der zivilrechtliche Anspruch wegen Urheberrechtsverletzung genau derselbe. Oder kann man da doch irgendwie berücksichtigen, dass es den Minderjährigen gar nicht möglich gewesen wäre, die Filme legal zu kaufen?

  52. Andreas Bergkirchen meint: (27.3.2008 um 07:32) AntwortenReply to this comment

    @54
    Das nenne ich eine interessnte Frage!
    Warum sollte es dem Minderjährigen denn nicht möglich sein, solche Filme legal zu kaufen?
    Sondern illegal zu tauschen?
    (Einmal losgelöst von der bösen Abzocke der Pornoindustrie.)

  53. harl3quin meint: (27.3.2008 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Der Minderjährige wird ja im Regelfall nicht Anschlussinhaber sein. Daher kommt die Abmahnindustrie gar nicht auf ihn zu. Sollte er dennoch irgendwie auf derem Radar auftauchen, muss erstmal geklärt sein, dass er bereits deliktsfähig ist (also ab 7J.). Wenn er das ist und auch die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzt, dann können sich die Ansprüche aus §97 UrhG auch gegen ihn richten.
    Dem steht nicht im Wege, dass er "nur" beschränkt geschäftsfähig ist. Er kann ja auch die Filme bereits kaufen, soweit es keine Pornos sind -> i.d.R. mit dem Taschengeld. Warum sollte auch ein Schutzgesetz zu Gunsten des Jugendlichen (JuSchG) seine Deliktsfähigkeit reduzieren?

  54. eco meint: (27.3.2008 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @23 Klar, Günni. Die Gericht haben ja auch nichts besseres zu tun. Die bohren den ganzen Tag in der Nase und langweilen sich. Da muss man den Richtern schon mal was zu tun geben. *Kopf -> Tisch*

  55. harl3quin meint: (27.3.2008 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    und endlich mal ein schöneres Urteil in der Geschichte:
    webhosting-und-recht.de/u...cht-Hamburg-20080314.html

    Das LG Hamburg hat im einstweiligen Verfügungsverfahren die Klage der Musikindustrie mangels ausreichendem Beweis der Rechtsverletzung abgelehnt. Es lagen die üblichen Aufzeichnungen über den Upload und die IP-Adressen-Ermittlung der StA vor.

    Ich sag mal Danke an das sonst viel gehasste Gericht :)

  56. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (28.3.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine Strafanzeige gem. § 258 StGB (Strafvereitelung) erstattet und unterstellt, dass das stimmt, was HEISE heise.de/newsticker/Staat...ern–/meldung/105577 berichtet.

    Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüblerlastung unbearbeitet bleibt!

    Eine vergleichenden Untersuchung („Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht“. S. 82) zwischen der strafrechtlichen Konsequenz bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen (94,3% Strafbefehl oder Urteil) und Videopirateriefällen (31,3% Strafbefehl oder Urteil), ergab schon 1986 ein offensichtliches Missverhältnis. In NRW soll das wohl wieder die Regel werden? Die kleinen Ladendiebe „hängt man“, die Betreiber großer Tauschbörsen lässt man laufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  57. harl3quin meint: (28.3.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist das ja ein erforderliches Korrektiv für die extrem weitgehenden Rechte der Urheber? Vielleicht haben die StAen auch einfach nur verstanden, dass sie mit der Verfolgung derartiger Anzeigen kompetenzfremde Aufgaben wahrnehmen.
    Sie sind schließlich nur für die Strafverfolgung zuständig. Die Anzeigen werden aber nicht vor dem Hintergrund der Strafverfolgung, sondern der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gestellt. Das ist nicht Aufgabe der StAen.

  58. harl3quin meint: (28.3.2008 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Aber wenn wir schon bei so einem Thema sind:
    dr-bahr.com/news_det_20080328000229.html

    Wie war das doch gleich mit den ach so ordnungsgemäßen Massenabmahnungen? Ich hoffe ja mal, dass so etwas Schule macht!

  59. f meint: (28.3.2008 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Deutsche Pornos sind sowieso das letzte was ich mir ansehen würde.

    Die dt. Pornoindustrie sollte sich ein Beispiel an Amerika nehmen, was Film und Darstellerauswahl betrifft.
    Wem jegliches Gefühl für Ästhetik fehlt und sich dt Pornos runterlädt hat es nicht anders verdient.

  60. Vinobonum meint: (29.3.2008 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    /me hat an der deutschen Kinoindustrie nichts auszusetzen. Karin Schubert, Sybille Rauch, Dolly Buster und die Theresa Orlowski haben doch Sp(r)itzenfilme gemacht. Und vergesst die Kekili nicht .. so was bringen die Ami´s nicht auf die Reihe. ;->>

  61. Daniel meint: (1.4.2008 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @56 Wie will der Urheber den entstandenen Schaden begründen für den Schadensersatz? Selbst wenn es verboten ist und der "Täter" sich urheberrechtlich strafbar gemacht hat kann der Schaden nicht begründet werden. Das Argument, dass der gezogene Film sonst gekauft worden wäre und damit Umsatz entgeht funktioniert nicht wenn der "Täter" den Film gar nicht kaufen darf! In gewissem Umfang müsste das auch für Werke gelten die aus anderen Gründen nicht erworben werden können (Zensur, Vergriffen, nicht in D erhältlich etc..).

  62. nekrad (Link) meint: (3.4.2008 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Ich finds ja immerwieder lustig, wie hier ein mehrfac verurteilter Straftäter immerwieder gern die Klappe aufreißt und sich als Hüter des Rechts präsentieren will.

    Naja, paßt ja gut zu unserem verfassungsfeindlichen Regime …

  63. harl3quin meint: (4.4.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Bisher konnte die Schadensberechnung tatsächlich ein Problem darstellen. Allerdings blieb ja dennoch der, aufgrund des hohen Streitwerts bedeutend wichtigere, Unterlassungsanspruch bestehen. Der Schadensersatz konnte im Falle des geschäftlichen Raubkopierens mE problemlos über den Verletzergewinn ermittelt werden. Bei reinen Privatnutzungen hätte mE die Lizenzanalogie geholfen – sprich er muss das zahlen, was er bei rechtmäßiger Nutzung zu zahlen gehabt hätte (Kaufpreis bzw. Gebühr, die ein Videoverleih zahlt).
    Mit der <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=16" rel="nofollow">neuesten Novelle</a> des Urheberrechts wurde das Manko aber behoben. Von nun an kann der Schaden ausdrücklich nach § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG (noch nicht vom BT beschlossen) auf Grundlage der üblichen Vergütung berechnet werden.

  64. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (26.5.2008 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Seit dem 25.3.2008 ist das mit meiner Anzeige gegen die StA Wuppertal bei lawblog bekannt. Kaum vergegen über 2 Monate schon merkt es auch HEISE heise.de/newsticker/Files...alt–/meldung/108489
    Naja die "Stallhasen" waren früher auch schon mal flotter. :-D

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  65. hagane meint: (26.5.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @67
    vielleicht gibts für die "stallhasen" interessantere Dinge… ansonsten schliesse ich mich gerne dem kommentar Nr 65 an…..

  66. tja günni, du bist eben zu UNWICHTIG meint: (26.5.2008 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    da kannst du machen, was du willst.

  67. SvenC meint: (26.5.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Evtl. mal richtig lesen, der Herr. ;)

    "Es zeichne sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Schoß ab, ergänzte der Sprecher auf Anfrage."

    Aber DA wird immer gerne geschwiegen… wie man ja auch in and. Blogs lesen kann. ;)

  68. Thomas meint: (26.5.2008 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Zeit ist eben relativ, wenn man sich mit ihr etwas anzufangen weiß.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Hshr. v. Grunzhausen

  69. Max (Link) meint: (26.5.2008 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Günni, kehr vor deiner eigenen Tür! Das du dich überhaupt noch in die Öffentlichkeit traust, und das mit einer solchen Selbstüberzeugung, unglaublich! da kommt einem die Galle hoch bei solch falschen Leuten!

  70. foxfoobar meint: (26.5.2008 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Günter Frhr.v.Gravenreuth,
    Sie schreiben unter Posting-Nr. 59 folgendes: "Die kleinen Ladendiebe „hängt man“, die Betreiber großer Tauschbörsen lässt man laufen." Soso, es wäre mir wirklich was Neues, wenn Tauschbörsen illegall wären! Sind es nicht manch User, die illegal handeln? Wie auch immer, das sind warscheinlich Dinge, die Sie niemals in Ihr Abmahn-Hirn hinein bekommen. Mal was anderes: Was kostet denn eigentlich so eine IP-Abfragegebühr bei den Providern? 20 EU? 30? Oder vielleicht doch 50 EURO? Und vor allem, wer bezahlt denn diese? Klar, natürlich der Steuerzahler und nicht die MI/FI/PI!!! Aber hauptsache Sie und diese Mafia alias Musik Industrie können mit Ihrem Abmahnschwachsinn Menschen in den Ruin treiben (Siehe US of Arschlöcher)!
    Und nochmal was ganz anderes: Glauben Sie im ernst, dass profesionelle Raub-Mord-Kopier-Schänder immer noch per Tauschbörse uploaden??? Wenn ja, dann beweist das nur, wie wenig Sie doch Ahnung von dieser Materie namens IT haben! Wie ein guter Freund von mir in Ihrem Fall sagen würde: Go get a real job, stoopid fagg!

    Fox Foobar

  71. foxfoobar meint: (26.5.2008 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Edit: Es kostet also tatsächlich 50 EUR! Sorry, habe den Blog erst nach dem schreiben meines Kommentars gelesen, da ich über google nach "Gravenreuth" gesucht habe. Man wird bei google nunmal ziemlich schnell fündig, wenn man nach Kriminellen sucht.

    Fox Foobar

  72. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (27.5.2008 um 03:56) AntwortenReply to this comment

    Das Ziel sind pragmatische Lösungen bei eingehender rechtlicher Beurteilung mittels aktiver Gestaltungselemente.

  73. wxi meint: (27.5.2008 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Welches Ziel Günni, gerade irgendwelche Schübe?

  74. goastman meint: (18.8.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Hallo und nett mal weiter träumen ich glaube die meisten wissen nur wie ein Pc angeht und wie man runter loaded.Es ist schon lange für die Industrie seine produkte so zu sichern das es eigentlich nicht möglich ist sie Illegal zu verbreiten oder zu bekommen.Es bedarf nur die technik so anzuwenden wie sie auch vorhanden ist eine Music cd oder Software cd kann man schon lange so auf dem markt bringen das die cd nur mit der orginal cd läuft das heist ein code gehört zu jeder cd und dieser code kann nicht mit copiert werden dieser code läst sich nicht mit copieren also der perfekte schutz.Aber antscheinend ist der Wirtschaft der schaden noch nicht hoch genug also an alle ladet weiter runter.Ach noch ein tipp wenn Ihr downlodet immer eine copy von dem anbietenden in einer größe von ca.1,5MB erstellen das gibt euch den nachweis wer euch das materieal gegeben hat ist zwar aufwendig aber sehr sehr wichtig

  75. David Lodge (Link) meint: (26.11.2008 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Ich ahbe gestern Abend auf Akte 08 Ausschnitte gesehen. Ich bin auch auf die Internet Abzocke eingefallen,nach Ablehnung meines Sietes habe ich mich einschuchtern mit "Imkassobüro Drohung" lassen. Ich habe 100.50 bezahlt aber "2 Jahres Gebuhr" wird nicht bezahlt. ich kann viele Korrespondenze zu dieses Thema weiter schicken.

    Gute Arbeit, Bitte versuchen Sie die Kriminelle hinter Gittern zu bringen.

  76. ich (Link) meint: (30.6.2009 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    so is das günni

  77. ich meint: (30.6.2009 um 23:15) AntwortenReply to this comment
  78. tuttu meint: (30.6.2009 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Warum wird er nicht betreut ?

  79. dennis meint: (1.8.2009 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    HALLO?

    Diese Rechtsbeugung ist doch schon seit Jahren bekannt und gängige Praxis unter den (meist erfolglosen) Rechteverwertern.

    Bitte Logistep und Computerspiel "Earth 2160" nachschlagen/googeln.

    Da waren es in einem (!) Monat rund 40.000 Anzeigen die in Düsseldorf eintrudelten.

    Provider haben die Aufforderung des von der Lobby beauftragten "schnüffel"-Dienstes IP-Adressdaten einzufrieren als Spam betrachtet und sogar geklagt und rechtgesprochen bekommen.

    Spiegel hat das damals als erster großer Mediendienst ausgegraben. Da rollte die Welle aber schon viele Wochen.

    Und von Rechtsbeugung war da nur in mutigen, aber dennoch verunsichterten Heise-Kommentaren die Rede.

    Ihr tut hier so als wäre das eine "neue" Sensation?!?

    Dennis

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