Auskunftsanspruch ja, aber…
Wenn Behörden Daten über Bürger sammeln, so haben die Betroffenen einen Auskunftsanspruch, was genau über sie vorliegt. So regelt das Paragraph 19 des Bundesdatenschutzgesetzes - gibt aber gleichzeitig den Behörden die Möglichkeit, weiter ihre Geheimnisse zu pflegen.
Eine Auskunft gibt es unter anderem dann nicht, wenn
die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde
Ob diese ziemliche weit auslegbare Formulierung wegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung haltbar ist, musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Unternehmer hatte sich beschwert, weil das Bundeszentralamt für Steuern nichts über ihn rausrücken wollte. Die Behörde hatte argumentiert, die Infos über den Mann würden dann wertlos, weil er sein Verhalten dann darauf einstellen könne.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Behörden-Notausgang beim Auskunftsanspruch von Bürgern als verfassungsgemäß beurteilt. Das Informationsinteresse des Beschwerdeführers wiege in diesem Fall gegenüber dem mit der Geheimhaltung verfolgten Ziel der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern vergleichsweise geringer (1 BvR 2388/03)
Immerhin weiß der Mann jetzt, dass 13 Aktenordner über ihn gesammelt wurden.
Mehr unter anderem hier
http://www.focus.de/finanzen/steuern/verfassungsgericht_aid_267292.html
(Autor: AK)
Ich sag nur Behörden -> IHK bzw. Behörden -> GEZ
Ich muss mal eben telefonieren…
schade, dass sowas niemals politisch gelöst werden wird…
Die GEZ ist keine Behörde, meines Wissens nach.
(Das hindert sie natürlich nicht am Datensammeln.)
Eine gute Basis für eine harmonische Koexistenz mit dem Staat. Dem ollen Schnüffler.
Man fragt sich, warum im Osten in den 90ern ein Rieseaufwand getrieben wurde, um sämtliche offiziellen und inoffiziellen Stasileute aus dem öffentlich Dienst zu kicken. Deren Erfahrungen wären dort doch wohl Gold wert.
Auskunftspflicht besteht auch dann nicht, wenn ein laufendes Strafverfahren aktuell ist.
Warum eigentlich immer dieses auf Focus verlinke?
Gibt es denn keine seriösen Medien mehr?
@7
Nope, andere wie z.B. taz.de und SpOn haben diesen Anspruch auch nie zuvor erhoben. Selbst die Printausgaben lesen sich ja bereits wie Realsatire.
@Sternburg: Ich finde, in Focus ist das Thema gut geschrieben.
@ 5 (Eldersign): Die ehemaligen Stasi-Leute sitzen vermutlich heute alle in der Bundesregierung und leben dort weitgehend ungezwungen ihren Überwachungswahn aus. ;-)
Wir mussten unsere eigenen Akten über unsere Familie aus dem Jugendamt per Staatsanwalt und Dursuchungsbeschluss holen. Das Jugendamt Berlin wollte uns vor unseren eignen Daten schützen.
Gab ohnehin nicht mehr viel zu lesen. das meiste wurde vorher gesäubert.
focus ist weder eine referenz, noch link- oder zitatwuerdig. etwas OT, aber musste mal gesagt werden, m.E. ;)
ab 105
"Der Betroffene könnte sein Verhalten dementsprechend auf den Kenntnisstand des Bundesamts einstellen."
und ab 106
"Der Beschwerdeführer könne die behauptete Unrichtigkeit der Daten im Einspruchs- und im Klageverfahren geltend machen."
und noch deutlicher ab 109
"Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, die Zulässigkeit der Datenspeicherung und die Richtigkeit der jeweils betroffenen Informationen umfassend zur Überprüfung zu stellen, sobald diese mit für ihn nachteiligen Folgen genutzt werden, also im Rahmen eines konkreten Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahrens."
Also nachdem u.U. schwere und schwerste Eingriffe in die Rechte des Betroffenen stattgefunden haben und dieser geschäftlich und persönlich ruiniert ist. Selbst wenn die gesammelten Daten auf Straftaten/Ordnungwidrigkeite hinweisen würden, könnten mit einer Einsicht des Betroffenen (auch in die gesammelten Daten) weitere verhindert werden und so der Schaden minimiert werden, aber dem Gericht scheint es darum nicht zu gehen…
"Dies ist jedoch angesichts des hohen Gewichts der Ziele der Datensammlung verfassungsrechtlich hinnehmbar."
D.h. das Gericht hält das Geldeintreiben für wichtiger als den Schutz der Grundrechte der Betroffenen bzw. hält Steuern für die einzige Möglichkeit Grundrechte zu garantieren.
"Gemeinnutz geht vor Eigennutz" oder an was dachte da das Gericht?
p.s. ab 89
"Die Vorschrift dient der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern und damit einem verfassungsrechtlich legitimen Ziel, das aufgrund des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots steuerlicher Belastungsgleichheit selbst Verfassungsrang hat"
Seit wann gibt es denn einen einheitlichen Steuersatz? Oder darf man sich jetzt darauf berufen und bei der nächsten Steuererklärung selbst den niedrigsten Satz ansetzen?
Zur "steuerlicher Belastungsgleichheit" siehe z.B.
http://diw.de/documents/publikationen/73/79344/dp767.pdf
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080310_1bvr238803.html
Wo steht dann was von einem einheitlichen Steuersatz?
Wesentlich ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Dementsprechend gilt das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
OT, aber eine nette Meldung bei SPON
Hacker-Club veröffentlicht Schäubles Fingerabdruck
@15:
Genau das habe ich noch NIE verstanden: Eine PROZENTUALE Besteuerung schließt doch eine "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit" AUTOMATISCH ein:
Höhere Besteuerungsgrundlage, höhere Steuer…
Warum der Prozentsatz steigen muss erschließt sich mir nicht.
Die Moral aus der Geschicht:
Deutschland ist keine wirkliche Demokratie und wird nie eine werden. Das Totalitäre liegt den Leuten einfach mehr in Deutschland. Wohl nicht zu ändern. Schlimm für die Zukunft.
Also langsam verkommt das zum billigen Stasiverschnitt – klingt jetzt vielleicht polemisch, ist es aber nicht. Mittlerweile steigen ja sogar Privatunternehmen (siehe Lidl) in das Bespitzlungsgeschäft ein.
"Die Behörde hatte argumentiert, die Infos über den Mann würden dann wertlos, weil er sein Verhalten dann darauf einstellen könne." – Was hieße das denn anderes, als das der Mann ab dem Moment der Erkenntnis keine Steuergesetze mehr brechen würde?
Ich verstehe das wahrscheinlich falsch. Nämlich ungefähr so: Der Geschädigte will den Schädigenden nicht darüber aufklären, inwiefern er Schaden anrichtet, weil der das ja unterließe.
Hat irgendjemand geglaubt das das mit dem Auskunftsanspruch klappen würde ?
Wie ich hier schon lange sage: nur nicht erhobene Daten sind gute Daten.
Oder wie es jemand schöner sagte: Daten sind wie radioaktiver Abfall, ihre blose Existenz ist gefährlich und sie bleiben für sehr lange Zeit gefährlich.
@19
Auch wenn das von dem eigentlichen Thema wegführt kann ich zu Ihrem Beitrag nur sagen, dass ich ihn für ausgemachten Unfug halte.
Wenn Sie es nicht glauben, dann schauen sie doch mal, wie Demokratie in anderen Ländern gehandhabt wird:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,543863,00.html
"Die russische Künstlerin Anna Mikhalchuk ist verschwunden: Die Polizei in Berlin fahndet nach der 52-jährigen Frau, die als Kritikerin des russischen Regimes gilt."
Und der Stoiber ist ja auch nicht Kanzler geworden, nachdem er die Wahl knapp verloren hatte.
Unsere Grundrechte scheinen nur noch theoretisch vorhanden zu sein. Traurig.
Im Vergleich mit dem überwiegenden Rest der Welt sind die Zustände hier seit den 60ern nachgerade paradiesisch, und das auch über die Vereinigung hinaus.
Demokratie ist nur, solange noch jemand hingeht. Grundrechte wollen genutzt und eingefordert werden. Die Abgeordneten vor Ort wollen gelegentlich vom Wahlvolk geerdet werden.
Wenn mich etwas an Deutschland nervt, dann ist das das das ständige Klagen auf hohem Niveau.
@ 19: ich sehe das so wie du.
@ 22: Wir hatten Schröder und haben Merkel – wer braucht da einen Stoiber? Schröder hat den Sozialabbau doch prächtig hinbekommen, Stoiber hätte das nicht so gut hingekriegt.
@ 24: Wie paradisisch und vor allem: für wen! kannst du z.B. in meinem blog nachlesen. Wenn dich nervt, daß hier in D ständig auf hohem Niveau geklagt wird, dann nervt es mich, daß die Gegner dieses Klagens, nämlich die Schönredner wie du, ständig ein solches völlig durchschaubares Niedrigniveau an den Tag legen.
Was ist der Unterschied zwischen einem PKW und einem Grundrecht?
–> Der PKW verliert an Wert, wenn man ihn nutzt. Grundrechte verlieren ihren Wert, wenn man sie nicht nutzt.
„Wenn mich etwas an Deutschland nervt, dann ist das das das ständige Klagen auf hohem Niveau.“
Ich finde es äußerst erfreulich, dass die Bürger sich nicht mehr alles gefallen lassen und ihre Grundrechte endlich einfordern.
Ziemlich maue Urlaubsvertretung. Wenigstens einen Eintrag wie der Kaffe heute morgen schmeckte hätte er ja mal machen können.
@25
Ich hatte die Stoiber-Schröder-Wahl als Kontrast zur ersten Bush-Wahl erwähnt. Wo, wir erinnern uns, Bush President wurde obwohl es eher fraglich war ob er auch die Mehrheit der stimmen hatte. Etwas, das es bei uns (obwohl sich bei der oben erwähnten Wahl ja jede Möglichkeit angeboten hatte)noch nicht gab.
@Indyaner: Absolut lecker war der Kaffee – nicht mit Pads, sondern mit richtigem Pulver gemacht. Als Frühstück hatte ich Toast mit Lachsschinken.
@25: Welches hohes Niveau? Geklagt wird überwiegend auf Stammtischniveau.
Also man wählt Repräsentanten, die Gesetze beschließen, die vorschreiben, dass andere mehr über einen wissen dürfen als man selbst, weil andere ein größeres Interesse daran haben als man selbst.
Apropos: Speziell im Hinblick auf das Steuerrecht sind die Repräsentanten auch nicht daran interessiert, Transparenz zu schaffen. Finanzministerium = Nazibaute. Siehe: http://youtube.com/watch?v=d0JK_-6BY7s am Ende!
So, wer leugnet den Faschismus? Bitte lächerlich machen!
Scheiss Land.