31.3.2008

Handy als Akkurasierer

Autofahrer (oder ihre Anwälte) sind offenbar ziemlich einfallsreich, wenn es darum geht, sich gegen Bußgelder für verbotene Handy-Telefonate am Steuer zu wehren. Aber einfallsreich ist nicht unbedingt erfolgreich, wie eine lesenswerte Urteilssammlung in der WAZ zeigt:

Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon – belegt durch den vermeintlichen “Rasierapparat” – gegenüber der Polizei getroffen hatte (AZ: 2 Ss OWi 528/06).

Man sollte vielleicht vorsorglich einen Akku-Rasierer ins Auto legen.

(Autor: AK)

55 Kommentare zu “Handy als Akkurasierer”

  1. Xpress meint: (31.3.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Wäre es nicht so viel einfacher, eine Bluetooth-Freisprechung zu installieren, oder wenigstens ein kleines Headset ins Auto zu legen?

  2. morphium meint: (31.3.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Oder einfach die Freisprechfunktion des modernen Handys zu benutzen…

  3. cm meint: (31.3.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Sich so etwas einfallen zu lassen, um relativ wenig Bußgeld zu entgehen: Daraus spricht schon kriminelle Energie.

  4. daMax meint: (31.3.2008 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe auf meinem Handy ja dieses lustigen MP3 File, damit kann man direkt vor Ort "beweisen" dass man sich nur rasiert ;)

    http://www.stylish-software.de/downloads/Rasierer.mp3

  5. Judas meint: (31.3.2008 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Ich rasiere mich nass: Wer baut mir ein Handy in einen Rasierpinsel?

  6. Deneriel meint: (31.3.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @5: Och, das bekommt man auch noch hin – ein bisschen 2-Komponenten-Kleber, ein Rasierpinsel… und an der Unterseite eine Halterung für die Klingen ;-)

  7. Stefan meint: (31.3.2008 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber: Solange man im Auto Radio hören, rauchen und sich gleichzeitig mit dem Beifahrer unterhalten darf, sehe ich nicht ein, warum man nicht auch telefonieren darf…

    Bauen Polizei und Feuerwehr jetzt auch endlich mal ihre Funkgeräte aus oder behaupten die immer noch einfach, dass nur der Beifahrer funkt (ich weiss es aus Erfahrung besser)?

  8. harl3quin meint: (31.3.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Tja, hätte er nur bereits da den Rasierer vorgelegt – denn die sind tatsächlich nicht von dem Handyverbot erfasst (irgendwie auch logisch). Ebenso wie das Verwenden von MakeUp während der Fahrt nicht per se verboten ist…

  9. Siggi meint: (31.3.2008 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Die dicksten Schlitten haben anscheinend keine Optionen für FSE oder Autotelefon, so daß deren Fahrer immer unangeschnallt zu schnell telefonierend an mir vorbeifahren. Erinnert mich an den Hund auf Rollschuhen und mit Eis, der an der Ladentür steht: "Na toll."…

  10. corax meint: (31.3.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @ 3 cm,
    ich denke es geht meistens nicht um die 40€ sondern um den Punkt. Der kann bei Vielfahren schonmal entscheidend sein.

    @7 Stefan,
    das dass Telefonieren während der Fahrt aber überdurchschnittlich ablenkt, haben praktisch alle seriösen Studien ergeben, sogar mit Freisprecheinrichtung. Da kann man zu stehen wie man will, die Gesetze sind nun mal da und zwar für alle. Und allgemein bekannt ist das auch, also kann man sich drauf einstellen. Ansonsten sollte man es halt sportlich nehmen und dazu stehen wenn man erwischt wurde.

  11. Harald meint: (31.3.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Stefan meint: (31.3.2008 um 15:08):
    > …Bauen Polizei und Feuerwehr jetzt auch
    > endlich mal ihre Funkgeräte aus oder behaupten
    > die immer noch einfach, dass nur der Beifahrer
    > funkt (ich weiss es aus Erfahrung besser)?

    Warum sollten sie? Es sind nur Handys verboten!
    Diktiergeräte, Rasierer, Funkgeräte, etc.. ist alles erlaubt. ;-)

  12. schaffi meint: (31.3.2008 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Das Gesetz ist schlecht. Statt klar und deutlich das Telefonieren zu verbieten, wird daraus jede mögliche Nutzung, also auch das ablesen der Uhr gemacht.

    Genauso unsinnig ist es den Motor abzustellen. Wir haben genug Mandanten, die am Straßenrand anhalten und telefonieren. Nachfolgend wundern sie sich über den Bußgeldbescheid, weil Sie vergessen hatten den Motor abzustellen. Das Gesetz ist wenig praktikabel, ebenso die hierzu ergangenen Urteile.Wir haben genug Mandanten, die tatsächlich nur den Kopf auf der Armlehne abstützten und des Telefonieren verdächtigt wurden.

    Ebenso geht es mit Polizisten, die durch abgedunkelte Scheiben sehen können und Polizistinnen die SMS-Schreiber erwischen, nicht jedoch ein Handy in der Hand gesehen haben.

  13. Konstantin meint: (31.3.2008 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Kleine Korrektur: Es handelt sich nicht um einen WAZ- sondern um einen WR-Artikel (Westfälische Rundschau). Und erschienen ist er auf derwesten.de, dem Portal der WAZ-MedienGRUPPE. Jaja, Korinthenkackerei. Ich weiß. Aber es muss halt sein ;-)

  14. 4thmarch meint: (31.3.2008 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @Judas

    Das hilft nicht. Wenn man damit telefonieren kann, darf man auch nicht mehr pinseln.

  15. Heinzi meint: (31.3.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    hä, ist telefonieren etwa am steuer nicht erlaubt?

  16. volker meint: (31.3.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    das ist doch ein klarer AGG Verstoß. Was sollen den die Frauen mit dem sagen? Ladyshave am Steuer?

  17. F.R. (Psycho-Blog) meint: (31.3.2008 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Handelte es sich dabei um Mr. Bean auf dem Weg zum Zahnarzt? *lol*

  18. Johannes meint: (31.3.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Rasierer ist immer an Board!
    Die meisten gucken sehr komisch wenn Sie das sehen, aber nen Ticket hab ich noch nie bekommen ;)

  19. martin meint: (31.3.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @18 Johannes:
    hiermit erteile ich ihnen ein "ticket" im namen der germanisten und lawblog-leser.

  20. Stefan meint: (31.3.2008 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    "Da kann man zu stehen wie man will, die Gesetze sind nun mal da und zwar für alle."

    Deshalb sind sie aber noch lange nicht sinnvoll. Ein Telefonat ist kaum ablenkender als ein Gespräch mit einem Mitfahrer auf der Rückbank, aber das wurde ja auch nicht untersucht…

  21. corax meint: (31.3.2008 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @ Stefan

    Ein Telefonat ist kaum ablenkender als ein Gespräch mit einem Mitfahrer auf der Rückbank, aber das wurde ja auch nicht untersucht…

    Doch ist es, (im Normalfall) und ausführlich untersucht wurde das auch.
    Und jetzt lauter Tätigkeiten anzuführen die auch ablenken (können) ändert nichts daran. Das ist wie die Antwort von kleinen Kindern „Der Kevin darf aber auch …“

  22. Gwendolan meint: (31.3.2008 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    ähm, rasieren wäre ja wohl NOCH gefährlicher als telefonieren?

  23. Spectator meint: (31.3.2008 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Nur, wenn man im Rückspiegel die stehen gebliebenen Barthaare zählt. Ansonsten kann der Fahrer beliebig viel Aufmerksamkeit vom Rasieren abziehen, bis hin zum Fallen lassen des Apparates, wenn die Verkehrssituation das erfordert. Bei wichtigen Telefongesprächen schaffen das die meisten Fahrer nicht.
    Abgesehen davon ist z.B. Behinderten das einhändige Fahren nur mit entsprechenden Hilfsmitteln erlaubt. Kurbelgriff am Lenkrad, Automatik-Getriebe.

  24. Justus meint: (31.3.2008 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    Ich warte auf das Nuviphone von Garmin, ein mobiles Navigationsgerät fürs Auto, mit dem man(freisprechend)auch telefonieren(und "selbstredend") im Auto natürlich auch surfen kann, höchstwahrscheinlich besser als mit dem Nokia N95 8GB:

    http://www.m4gic.net/garmin-nuviphone-neue-iphone-alternative/

  25. C.D. meint: (31.3.2008 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    @11.

    Sie irren mein Herr. Auch Walkie-Talkies/Funkgeräte dürfen – zumindest vom Normalbürger, zu denen ich sie jetzt mal zähle – nur mit Freisprechfunktion/Headset bedient werden.

    Und meine Herren, ich habe sowohl ein BT-Headset, eine BT-Freisprecheinrichtung in meinem mobilen Navi, und sogar meine Walkie-Talkies (ja, ich hab wirklich welche :) ) haben ein Headset (kabelgebunden).

    Wie schwer ist es die Finger vom Spielzeug zu lassen?

    Ich wäre allerdings für eine drastischer Strafe. Sagen wir 1000 Euro (in WORTEN: TAUSEND EURO). Dann denkt sich jeder der erwischt wurde: "Toll, dafür hätte ich mir eine FS-Anlage einbauen lassen können oder 5 Navis mit FS-Funktion kaufen können oder 4 Beamte beleidigen oder einen Anwalt bezahlen oder oder oder".

  26. Hootch meint: (31.3.2008 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    @25, C.D.:
    Bist Du Dir sicher, dass VOX- Mikes auch im CB- Funk* zugelassen sind? Ich muss zugeben, dass meine Rechtskenntnis in diesem Bereich etwas verstaubt ist und selbst Gevatter Google mir auf die Schnelle nicht weiterhelfen konnte, aber ich meine, dass Sprachsteuerungsmikrofone im CB- Band unzulässig sind. Zumindest war es lange Zeit so und eine Änderung dieser Rechtsvorschrift ist mir (leider noch) nicht bekannt.

    *)_Nicht_: LPD- / PMR- Funk!

    Außerdem darf ich § 23, Abs. 1a, Satz 1 StVO zitieren:
    "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält."

    Ein Hand- oder Mobilfunkgerät ist mitnichten ein Mobil- oder Autotelefon.

    Grüße!

  27. Lars meint: (1.4.2008 um 01:43) AntwortenReply to this comment

    @25 (C.D.):
    Das Fuehren und Bedienen von Funkgeraeten ist dem Durchschnittsbuerger mitnichten verboten. Funkgeraete des Jedermannsfunk (CB, LPD, PMR, Freenet) sind ebensowenig von der Regelung betroffen wie Funkdienste der Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ("BOS"), Betriebsfunk oder Amateurfunk.
    Die Begruendung liegt hier in der Tatsache, dass bei einem Funkkontakt prinzipbedingt der Drang, unmittelbar zu antworten, wesentlich niedriger ist als bei einem Telefongespraech. Zumal zumindest der Amateurfunk, der wohl mit Ausnahme des BOS-Funk am meisten auf deutschen Strassen benutzt wird, ohnehin nur "von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen" wahrgenommen wird und daher im Auto wesentlich leichter als beispielsweise ein Gespraech mit Arbeitgeber, Kollegen oder Geschaeftspartnern zurueckgestellt werden kann.
    Und letztendlich gilt beim Funk immer noch: "Tut mir leid, da hab ich dich nicht gehoert! Durch den Wald gefahren, dichtes Blaetterdach … und das auf 13cm … da konnte ich jetzt auch nichts fuer!"

  28. Stefan meint: (1.4.2008 um 07:03) AntwortenReply to this comment

    "Doch ist es, (im Normalfall) und ausführlich untersucht wurde das auch."

    Aha. Ihnen ist also eine Studie bekannt, bei der nicht nur ermittelt wurde, *dass* Telefonieren eine Ablenkung darstellt, sondern diese Ablenkung auch mit anderen (erlaubten) Ablenkungen *verglichen* wurde? Von so einer habe ich bis heute nicht gehört…

    Nur damit hier kein falsches Bild aufkommt. Ich telefoniere im Auto überhaupt nicht, will aber diese Form der Gängelung nicht gutheissen, die durch keine (mir bisher bekannte) Grundlage gerechtfertigt ist.

    Nur zu sagen: "Wenn ein Fahrer während oder vor eines Unfalls telefoniert hat, dann ist das Telefonat auch (zumindest teilweise) Ursache des Unfalls" ist mir einfach ein wenig zu kurz gesprungen…

    Was kommt als Nächstes? Innenraumüberwachung, um Gespräche mit Mitreisenden zu unterbinden? Telefonverbot für Beifahrer, weil das den Fahrer ja auch Ablenken könnte?

    Ich bin einfach der altmodischen Meinung, dass jegliche Form gesetzlicher Regelung irgendwo (zumindest vordergründig) auch einen Sinn haben sollte, den ich zumindest glauben *kann*, wenn ich denn will…

  29. Matze meint: (1.4.2008 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    Ich habe eine werksseitig eingebaute Autotelefonvorbereitung, bei welchem ich verschiedene Handys in solchen Schalen verwenden kann, sprich, dort steckt ein normales Handy mit zweiter Sim drin, die Bedienung erfolgt teils über das Handy, annehmen auflegen geht auch über das Lenkrad. Darf ich das Teil denn bedienen, also z.B. auf das Telefonbuch zugreifen ,ein-/ausschalten usw. ? Ich muss es ja nicht aufnehmen oder halten?

  30. harl3quin meint: (1.4.2008 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    @26,27: Ob ein Funkgerät (egal ob Bürger oder Polizei) ist meiner Erinnerung nach noch nicht so ganz gerklärt. Es erfüllt nämlich tatsächlich sämtliche Charakteristika, die auch dem Mobilfunkgerät zu Grunde liegen. Der Drang unmittelbar zu antworten als einziges Abgrenzungskriterium halte ich für nicht vertretbar, weil das kaum Einfluss auf den Ablenkungsgrad haben dürfte – z.B. wenn der Gespr.Partner unheimlich viel quatscht.
    Ich erinnere ich einzig an die Differenzierung von verbreitet / nicht verbreitet und deshalb sollen Funkgeräte benutzt werden können. Sie stellen danach aufgrund ihrer zahlenmäßig geringeren Verbreitung auch zugleich ein geringeres Risiko dar… abstrakt versteht sich.

  31. Michael meint: (1.4.2008 um 07:40) AntwortenReply to this comment

    @12: Mir geht der Klimawahn auch auf den Sack, aber Motor abstellen sitzt doch drin? Ab 18Sekunden lohnt sich das Motorabstellen bei nahezu jedem Auto (und nicht nur wegen der Umwelt, das merkt man dann auch an der Tanke). Mir pers. gehen die Leute auf den Keks, die in allen Situationen den Motor anlassen. Egal ob sie nun an geschlossenen Schranken mit 10 Autos vor ihnen oder vor der Tür beim Nachbarn stehen, um noch eben eine Runde zu schnacken.

  32. Harald meint: (1.4.2008 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    @30:
    Bislang sind sich imho die Gerichte einig: Im Gesetzt steht Mobiltelefon. Und damit ist alles andere erlaubt. Ich hab noch keine andere Entscheidung gesehen.

  33. Volker meint: (1.4.2008 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    "Ich wäre allerdings für eine drastischer Strafe. Sagen wir 1000 Euro (in WORTEN: TAUSEND EURO)."

    Nichts dagegen!
    Ich denke aber, 1 Monat Fahrverbot würde sogar noch mehr bewirken. Zumindest die ganzen Fahrer, die in Firmenwagen von Termin zu Termin fahren und unterwegs ganz ungeniert mit dem Chef, der Familie oder Kunden telefonieren, würden es sich dann wenigstens mal überlegen, ob sie das Risiko (evtl. Jobverlust durch Führerscheinentzug) noch eingehen.

  34. oldman meint: (1.4.2008 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://www.youtube.com/watch?v=cveOIzf8Cow&quot; rel="nofollow"> Alles ist möglich! </a>

  35. mr_black meint: (1.4.2008 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @33 Achwas, da kann man doch noch was draufsetzen…ZEHNTAUSEND, HUNDERTTAUSEND, EIN JAHR GEFÄNGNIS, DAS AUTO GLEICH WEGNEHMEN UND DAS HAUS DAZU, AN DIE WAND STELLEN…Ha!

    Und jetzt beruhigen sich die Hardliner hier bitte wieder etwas, ist ja kaum auszuhalten..

  36. c.b. meint: (1.4.2008 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    @ak
    "Man sollte vielleicht vorsorglich einen Akku-Rasierer ins Auto legen."

    Ist das jetzt eigentlich Anstiftung zur Strafvereitelung?

  37. Sebastian meint: (1.4.2008 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    Leider hilft auch eine (nicht mal eine festinstallierte) Freisprecheinrichtung nur wenig, wenn zwei Polizeibeamte der Meinung sind, in der Hand, auf die sich der Kopf beim Warten an der Ampel stützt, habe sich ein Telefon befunden. Und Polizisten irren sich ja bekanntlich nie…

    Dass anschließend noch der Bußgeldbescheid den Weg zum Empfänger nicht gefunden hat, setzt dann noch die Krone auf.

  38. AK meint: (1.4.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @c.b. Nein, wenn man sich rasiert hat, sollte man das auch nachweisen können.

  39. mr.black meint: (1.4.2008 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @ 36 c.B.

    "Ist das jetzt eigentlich Anstiftung zur Strafvereitelung?"

    Nein, denn man "stiftet" den Täter ja nur an, möglicherweise seine eigene Bestrafung zu vereiteln. Ein Täter hat aber das Recht seine eigene Bestrafung abzuwenden. Daher stiftet man ihn nicht zu einer rechtswidrigen Tat an.

  40. Michael meint: (1.4.2008 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Hm, wo ist eigentlich das Problem? Dann war es halt ein Rasierer und nach §1 StVO haben die Beamten eine Gefährdung festgestellt. Oder ist das Bußgeld dafür nicht hoch genug?

  41. Xpress meint: (1.4.2008 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Nur so viel zum Thema Ablenkung durch das Handy am Ohr: Die Universität Toronto kam vor knapp zehn Jahren bei einer Untersuchung zum dem Ergebnis, die Beeinträchtigung für den Fahrer sein vergleichbar mit einem Blutalkoholgehalt von 1,0 Promille.

  42. C.D. meint: (1.4.2008 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @41

    Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Etwas Wahres wird schon dran sein, aber man kennt das ja…

    @ 35.

    ;) – Es geht in diesem Bereich ja eher darum, dass viele Leute bewusst die geringe Strafe mit der geringen Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden in Kauf nehmen. Bei 1000 Euro denkt man ganz schnell um. Glaub Sie mir, hier hätte eine Straferhöhung ausnahmsweise mal einen Sinn. In anderen Fällen bin ich garantiert gegen derartige Maßnahmen.

    Trotzdem habe ich über ihren Beitrag herzlich gelacht :).

  43. C.D. meint: (1.4.2008 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @41.

    Ach, Toronto, da muss ich dieses Jahr auch noch hin, dann könnte ich das sogar persönlich überprüfen :).

  44. corax meint: (1.4.2008 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @ 28 Stefan

    Aha. Ihnen ist also eine Studie bekannt, bei der nicht nur ermittelt wurde, *dass* Telefonieren eine Ablenkung darstellt, sondern diese Ablenkung auch mit anderen (erlaubten) Ablenkungen *verglichen* wurde? Von so einer habe ich bis heute nicht gehört…

    Ja, mehrere. Zumindest deren Ergebnisse sind frei zugänglich.

    Ich versteh nicht wie jemand offenbar vor einem funktionierendem Internetanschluss sitzen kann, und dann nicht in der Lage ist, eine oder zwei von hunderten von Studien zu dem Thema per Suchmaschine zu finden. Selbst so Autofreunde wie der ADAC raten vom Telefonieren ab. Und das bei einer seriösen Studie mit anderen Störfaktoren verglichen wird (und auch wurde; u.A. Alkohol)) halte ich für eine Selbstverständlichkeit.
    Ansonsten hätte sich dieses höchst umstrittene Gesetz damals auch nie durchbringen lassen.

    Was kommt als Nächstes? Innenraumüberwachung, um Gespräche mit Mitreisenden zu unterbinden? Telefonverbot für Beifahrer, weil das den Fahrer ja auch Ablenken könnte?

    Die Frage brauchen Sie mir nicht zu stellen, die hab ich Ihnen schon unter Nr. 21 wie folgt beantwortet:
    Und jetzt lauter Tätigkeiten anzuführen die auch ablenken (können) ändert nichts daran. Das ist wie die Antwort von kleinen Kindern „Der Kevin darf aber auch …“

    Und deshalb beende ich das Gespräch jetzt hier.

    MfG

  45. Bulli meint: (1.4.2008 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Letztens bei einem Strafprozeß (schwere Brandstiftung) konnte dem Angeklagten (Kiezgröße aus dem Rotlichtmilieu) nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er den Brand gelegt hatte. Der Kadi sprach ihn frei. Seine letzten Worte: Herr P.S., wir nehmen es sportlich.
    Und genauso sollte man es nehmen, wenn man beim Handy telefonieren erwischt wird. Sportlich.

    So ein Schwachsinn dem Bullen erzählen zu wollen, dass man sich während der Fahrt rasiert hat. Wer sich so billig versucht aus der Affäre zu ziehen, muss richtig einen auf den Arsch bekommen.

  46. Duesi meint: (1.4.2008 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich auf dem Fahrrad – wann ist da der Motor als abgestellt anzusehen? Muss man nur aufhören zu treten? oder die Füsse von den Pedalen nehmen? oder etwa die Beine irgendwie medizinisch betäuben? Oder ist auf dem

  47. Duesi meint: (1.4.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das eigentlich auf dem Fahrrad – wann ist da der Motor als abgestellt anzusehen? Muss man nur aufhören zu treten? oder die Füsse von den Pedalen nehmen? oder etwa die Beine irgendwie medizinisch betäuben? Oder ist auf dem Fahrrad die Voraussetzung "Motor abgestellt" immer erfüllt und das Fahrzeug muss lediglich zum Stillstand kommen dass man telefonieren darf?

    Gilt das Verbot eigentlich auch außerhalb öffentlicher Strassen, z.B. wenn man mit dem Fahrrad durchs Gelände fährt?

  48. Jens meint: (2.4.2008 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @10: Höchstens bei notorischen Verkehrssündern.

  49. Jens meint: (2.4.2008 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @46: Ein Blick ins Gesetzbuch erleichert die Rechtsfindung. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.

  50. Anonym meint: (2.4.2008 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Akkurasierer hinterm Steuer. So ein Weichei! Echte Männer rasieren sich hinterm Steuer nass!

  51. corax meint: (2.4.2008 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    @48: Sowohl „notorisch“ als auch „Sünder“ ist wohl unangebracht.
    Wüsste nicht, dass die StVO bei Moses schon erwähnt wurde.
    Ich sprach auch bloß davon, daß die Motivation von Widersprüchen und Ausschöpfen aller Rechtsmittel, wohl eher im Punkt im Strafregister, als den vergleichsweise geringen 40 €uro begründet liegt.

  52. corax meint: (2.4.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @49: Das war keine Antwort auf die Frage, die Duesi stellte.

  53. corax meint: (2.4.2008 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @ Duesi

    Oder ist auf dem Fahrrad die Voraussetzung “Motor abgestellt” immer erfüllt und das Fahrzeug muss lediglich zum Stillstand kommen dass man telefonieren darf?

    Genauso ist es. Das Fahrzeug muss stehen.
    „§23(1a) StVO:
    Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

    Gilt das Verbot eigentlich auch außerhalb öffentlicher Strassen, z.B. wenn man mit dem Fahrrad durchs Gelände fährt?

    Eine Nichtamtliche Definition aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehr&quot; rel="nofollow">Wikipedia</a> lautet:
    „Der Straßenverkehr ist die auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen stattfindende Bewegung von Personen und Fahrzeugen. Zum Verkehrssystem Straßenverkehr gehören die Verkehrswege, Verkehrsmittel und weitere Einrichtungen wie Tankstellen, Parkplätzen und Parkhäuser.“

    Also lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten und hängt vom Einzelfall ab. Ein breiterer Waldweg für Spaziergänger könnte durchaus noch in den Geltungsbereich fallen.

    MfG

  54. Joshuatree meint: (7.4.2008 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch, Herr Vetter, dieser Beitrag wurde eben auf SWR3 zitiert.

  55. Dennis meint: (11.4.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Und man kann noch nicht einmal beweisen, dass man nicht telefoniert hat, auch wenn man es nicht wirklich hat, da aus rechtlichen Gründen laut meines Providers das Speichern der eingehenden Verbindungen nicht erlaubt ist. Also wie bitte soll ich ebweisen, dass ich nicht telefoniert habe. Sind ja nicht nur die 40€ dazu 20€ Bearbeitung und 3,50€ Auslagen und der Punkt…

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