Musterschreiben bei Internetabzocke
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in einer Veröffentlichung vor “Anwälten als Handlanger der Internetabzocker” und nennt Namen aus Bonn, Osnabrück und München.
Die Verbraucherschützer haben außerdem eine zweiseitige PDF-Broschüre zum Download bereitgestellt, wo es Tipps gibt zum Umgang mit Forderungsschreiben wegen der angeblichen Nutzung von Internetdiensten.
Darüber hinaus gibt es Muster-Antwortschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/mediabig/44042A.doc
Und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auch noch Musterschreiben zu bieten.
Minderjährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44692A.rtf
Volljährig:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/44702A.rtf
Mir persönlich gefällt der Text aus Rheinland-Pfalz übrigens besser.
(Autor: AK)
Wie, ein gepflegtes "f*ck dich, Alter!" als Antwort reicht nicht? :-)
Interessant ist, daß das Word-Dokument, das man zur Benutzung runterladen kann, sämtliche Änderungen und Ergänzungen beinhaltet. Unprofessionell, aber sowas von. 8-/
Mir gefällt die Version aus Rheinland-Pfalz auch besser. Die Niedersachsen schreiben doch tatsächlich "AGB’s". Da sind ja schon zwei Fehler drin, die mir die Zehennägel aufbiegen. Und das in 3-5 Buchstaben ist stattlich.
Das einzige, was mir in Niedersachsen besser gefallen hat, war der Schluss. "werde ich meinerseits Strafanzeige [...] erstatten" ist einfach der bessere Stil, "behalte ich mir rechtliche Schritte vor" ist piefig.
Ich habe zwar nur den Text aus RP gelesen. Mir missfällt jedoch "Nach in Augenscheinnahme ihrer HP…". Was soll dieses "Rumgelaber" – zumal viele Personen solche Seiten, wenn schon vorher nicht besucht, nicht aufgrund des "Mahnschreibens" besuchen.
Die katja aus München hat mir auch geschrieben. Ganz so knackig wie der Hannes aus Kommentar 1 habe ich allerdings nicht geantwortet, obwohl ich an so was dachte. Ich schrieb:
Sehr geehrte Herren,
mit Ihrem Mandanten wurde kein Vertrag geschlossen. Auch die von Ihnen zitierte Rechnung Ihres Mandanten ist hier nicht bekannt.
Eine erneute Drohung Ihrerseits mit einem Eintrag bei der Schufa wird von hier mit Strafanzeige und Strafantrag wegen des verdachts der Nötigung/Erpressung beantwortet werden.
Ich zeichne dieses Schreiben mit der Ihnen zustehenden Hochachtung.
Seitdem ist Ruhe im Karton. Follow-up kommt gerne, sobald ich Post aus München kriege.
Ich empfehle das hier veröffentlichte Musterschreiben:
http://www.abzockwelle.de/m_027.htm
Wie kann man im Zeitalter von Viren, Trojanern etc noch Dokumente als *.doc anbieten?
*.pfd ist ja wohl frei verfügbar.
Die RAin aus München wird sich wohl bald beruflich neu orientieren müssen. Aber in München findet sich sicher was in dieser Hinsicht. Oder auch anderweitig. Oder sowieso.
*feix*
@7 Es handelt sich um Musterschreiben. Die soll also jeder weiterverwenden dürfen. Da macht ein PDF fü den ungeübten Nutzer wohl wenig Sinn.
Ja, ich weiß, dass es Copy&Paste gibt, aber weiss das sonst auch jeder? Denkt doch mal an die Nutzer die nicht ganz so viel Erfahrung haben wie ihr.
@7 Zitat: Es handelt sich um Musterschreiben. Die soll also jeder weiterverwenden dürfen. Da macht ein PDF fü den ungeübten Nutzer wohl wenig Sinn. Zitatende.
Das macht wenig Sinn. Ein ungeübter Nutzer ist nicht in der Lage den Briefkopf (Kopfzeile) in Word zu verändern. :-)
Mir ging es auch eher um die Abwehr von Trojanern etc.
@10 Bundestrojaner:
> Mir ging es auch eher um die Abwehr von Trojanern etc.
Der Gedanke ist generell nicht falsch. Vermutlich falsch ist jedoch die Ansicht, PDFs seien garantiert sicher. Das ist nicht unbedingt so, auch in Versionen des Acrobat Readers wurden meines Wissens bereits Fehler gefunden, die zur Einschleusung von Schadcode führen konnten. So etwas kann immer wieder passieren, auch mit anderen Dateiformaten, Grafiken sind ausdrücklich hier eingeschlossen.
Im Prinzip braucht man für die wirklich wichtigen Dinge IMMER einen vom Netz abgekoppelten Zweit-PC (für 200 Euro), von und zu dem man die wirklich bedeutsamen Daten per externem Datenträger in extrem einfachen Formaten (reine ASCII-Textdateien, BMP-Bitmaps) transportiert. (Natürlich alle Auto-Ausführen-"Features" deaktivieren). Etwaige Ver- und Entschlüsselungen, zähneknirschend mit GnuPG durchgeführt, geschehen natürlich ebenfalls auf diesem System, welches am allerbesten nur von einer Knoppix-CD o.ä gestartet wird.
Das war jetzt die Ultra-Kurz-Anleitung für alle, die RICHTIG was zu verbergen haben, Terroristen und so. Wer unbedingt ins Netz muss, für Online-Banking etc., fährt relativ gut, wenn er für solche Sonderzwecke seinen normalen PC zumindest ebenfalls von einer Knoppix-CD startet. Dann hat der eventuell längst auf dem normalen System eingeschleppte Software-Keylogger keine Chance zum Starten und zum Protokollieren.
@11
oder man beschäftigt sich einfach mal ein bisschen mit der materie und kennt seinen PC. ich liebe spyware, wirklich. manchmal lade ich mir den kram runter, nur um zu gucken ob es was neues gibt.
doch im wesentlichen ist es immer das gleiche… :(
darum freue ich mich schon ganz dolle auf den bundestrojaner, bin mal gespannt was die sich haben einfallen lassen, lol.
Also in den Fällen, die ich kenne, wäre ein Antwort-Brief vergeben Liebesmüh gewesen. Das Schweigen im Walde reichte da der Gegenseite völlig – Nie mehr was gehört von denen.
@12 desp:
> oder man beschäftigt sich einfach mal ein bisschen
> mit der materie und kennt seinen PC. ich liebe spyware,
> wirklich. manchmal lade ich mir den kram runter, nur
> um zu gucken ob es was neues gibt.
Angeberisches Gefasel.
Das geht zwar, aber mit ein "bisschen" mit der Materie beschäftigen hat das nichts zu tun. Wenn man so weit ist, dass man das gut kann, ist der Job bei Kaspersky nicht mehr weit. Und auch die lassen sich Ihre Maschinen nur ungerne direkt infizieren, und verwenden lieber virtuelle Maschinen als Honeypots. Eine gut geschriebene Spyware (nicht die x-te aus dem Baukasten zusammengeklickte) dann zu analysieren, erfordert unter Umständen recht intime System- und Assemblerkenntnisse.
Also erzählen Sie hier keine Scheiße darüber, was für ein toller Hecht Sie doch sind.
Zum Datenformat ein Hinweis vom EDV-Fachmann: Es wäre wahrscheinlich am sinnvollsten die Dateien im RTF-Format anzubieten. Dieses ist vergleichsweise sicher im Bezug auf Viren etc. und hat noch weitere Vorteile in diesem Anwendungsfall:
- Es kann in Word/Office mit "Speichern unter" einfach erzeugt werden
- Word/Office öffnet die Datei mit Doppelklick problemlos und diese wird auch mit einem Word-Symbol dargestellt unter Windows, ist also DAU-sicher.
- Die Verwendung unter Linux ist ebenfalls weitgehend unproblematisch
- Normalerweise ist in einer RTF-Datei die Änderungshistorie nicht enthalten
@15/Duesi:
Trotz der OS-Kompatibilität verbleibt ein großer Nachteil von RTF: Eingebettete Textfelder und andere Objekte werden oft nicht so dargestellt wie im ursprünglichen DOC. Das ist vor allem bei Briefköpfen für Sichtfenster sehr unpraktisch …
@12 desp:
Wie es der Zufall so will, ist gerade heute im Spiegel ein Interview erschienen, in dem sich Kaspersky sogar selbst zu Wort meldet:
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,546619,00.html
> Kaspersky: Das ist sehr unterschiedlich. Auf
> einfache, mit Baukästen programmierte Schadprogramme
> finden wir binnen Sekunden eine adäquate Antwort.
> Anspruchsvollere Attacken kosten manchmal weit mehr
> Mühe. Das kann Stunden, Tage oder sogar Wochen in
> Anspruch nehmen.
Tage oder Wochen also. Bei einer der renommiertesten Firmen in dem Bereich. Soviel zu Ihrer Aussage "oder man beschäftigt sich einfach mal ein bisschen mit der materie und kennt seinen PC". Angeberisches, komplett weltfremdes Gefasel, sonst nichts. Lassen Sie so was in Zukunft bitte einfach mal bleiben, vielen Dank.
Wie wäre es, wenn die Verbraucherzentrale empfehlen würde Texte vollständig zu lesen?
Das mit den Strafanzeigen http://www.heise.de/newsticker/Strafverfahren-gegen-Abo-Fallensteller-eingestellt–/meldung/95194 , welche auch auf Empfehlungen von Verbraucherzentrale erfolgten, war ja auch der totale Flopp.
Nur wenn (angebliche) "Verbraucherschützer" 5.000 Strafanzeigen provozieren, dann ist die (verkehrte)Welt wohl in Ordnung. Wenn die geschädigte Musikindustrie in p2p-Fällen Strafanzeigen erstattet, erfolgt IMO seitens der Staatsanwälte eine Strafvereitelung: http://board.gulli.com/thread/1057118-sta-wuppertal-will-nicht-gegen-filesharer-ermitteln-strafanzeige-wegen-strafvereitelung/
Zivilrechtlich war den sog. Abofallen bisher im Regelfall auch nicht beizukommen, da die User die Preisangaben schlichtweg nicht lesen (wollen?). Was im Internet ist, ist wohl immer kostenlos?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Zivilrechtlich war den sog. Abofallen bisher im Regelfall auch nicht beizukommen, da die User die Preisangaben schlichtweg nicht lesen (wollen?). Was im Internet ist, ist wohl immer kostenlos?
Denen, die darauf hereingefallen sind allerdings auch nicht.
http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/02/19/erstes-streitiges-urteil-in-sachen-internet-vertragsfallen/
Aber das wissen sie ja selbst am besten.
Wollen sie nicht die Nachfolge der Frau Kollegin antreten? (So lange sie noch dürfen)? ;-))
Das war nicht nur das "erste streitiges Urteil in Sachen Internet-Vertragsfallen" – es ist IMHO auch das einzige – oder kennen Sie ein anderes? Es soll aber viele negative Feststellungsklagen und Klagen wegen Kosten für ungerechtfertigte Mahnungen nicht im Sinne der Kläger ausgegangen sein, was man so hört.
Ich habe auch schon 2 Schreiben von der Kollegin Günther bekommen. Ich sitz sie einfach aus!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Gibt es hier sowas wie ne Igno-Funktion?
btw Noch 5 Tage , 11 Stunden und 57 Minuten…
@ 23: Es soll aber viele negative Feststellungsklagen und Klagen wegen Kosten für ungerechtfertigte Mahnungen nicht im Sinne der Kläger ausgegangen sein, was man so hört.
Ja, so kann man es auch ausdrücken. :-)
http://weblawg.saschakremer.de/2008/04/08/online-content-ltd-klage-unzustellbar/
"Die Verbraucherschutzzentrale warnt vor Anwälten …" ist doch schon mal ein guter Anfang ;-)
Ansonsten pflegen Schreiber solcher Art bei mir in der Eingangspost nie anzukommen – offenbar ist mein Briefträger etwas schusselig, wenn nicht Einschreiben draufsteht.
Eine Notwendigkeit mit Musterschreiben zu antworten sollte sich da doch selten ergeben.
Ob man wohl mit diesem Schreiben mehr als die Standardmäßig vorformulierte Antwort bekommt?
@ 24, SvenC
Was bedeutet denn "btw Noch 5 Tage , 11 Stunden und 57 Minuten…"?
es handelt sich um eine Abzocke von – ww.verkehrsprofi.com -aus Rumänien. Trotz niht abeschlossenen Vertrages – nur Anmeldung, erst am Ende der allg. Geschäftsbedingungen wur de der Preis von DM 79,– genannt, und nach mehrmaliger Aufforderung meiner Bestätigung, wurde mir jetzt duch ein Inkassobüro eine Rechnung in Höhe von 134,78 zugeschickt. Meine tel Argumente hat man mir duch Auflegen des Telefons nicht erhört. Wie soll ich mich jetzt verhalten.
Es haben sich jetzt
Leute zusammengetan,
um Schadensersatz,
Rückerstattung der Beiträge
des Abos zu bekommen.
Für Geschädigte :
sammelklage1@yahoo.de
Angebot bei "P." am 08.12.08: Gewinnen Sie einen Flachbildschirm! Geben Sie Ihre Mobilfunknummer ein, Sie erhalten per SMS einen Freischaltungscode, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Den gab ich am selben Tag per Internet ein. Danach wurden mir 9x 4,99 (pro Woche 4,99) Euro abgebucht, ohne dass ich an dem Gewinnspiel teilgenommen habe, ich auch per Internet nicht weiter auf das Gewinnspiel aufmerksam gemacht wurde. Da ich erst bei meiner letzten Mobilfunkrechnung auf diese "Abzocke" aufmerksam wurde, mein Handy war längere Zeit ausgeschaltet (ich benutze es nur im Notfall), sodass ich 9 SMS im Nachrichtenspeicher entdeckte.
Eine Rückerstattung des geforderten Betrages (9x 4,99 Euro) bei winmytv wurde abgewiesen, mit der Begründung: Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der sich automatisch wöchentlich verlängert. Nach meiner Reklamation ist mir sofort das Abo gekündigt worden, ist doch schon merkwürdig!!!
(Text editiert. Dies ist kein Forum für Rechtsberatung. U.V.)
Moin,
@ 31
Soviel Blödheit tut ja schon weh.
Wie kann man sich 9×4,99€ abbuchen lassen?
-Doch nur, indem man seine Kontendaten bereitwillig preisgibt.
(ist denn die Geheimzahl auch brav angegeben worden?)
Das sind die gleichen Leute die mehr Datenschutz fordern.
Gewinnversprechen, Freischaltcode per SMS. Sowas stinkt doch im Vorfeld schon nach Nepp.
tststs.
Nicht, dass noch jemand annimmt ich hieße wirklich Peter Hubert. ;-)
Ich gebe im Internet auch brav alles an.
Nur auf keinen Fall die Wahrheit.
@32 Wahrscheinlich hat er keine Kontodaten angegeben; das Geld wurde über seine Mobilfunkrechnung eingezogen, wie bei Abos üblich (Jamba und anderer Stuss). Dennoch natürlich ein Fauxpas, den man eher Jugendlichen zutraut denn Erwachsenen…
Mein Name ist übrigens echt, ich schwöre….;)
Es wäre ein Leichtes dem ganzen Nepp und der Abzocke innerhalb kürzester Zeit Einhalt zu gebieten, wenn denn Behörden und Gesetzgeber das wirklich wollten.
Selbst Telefonnutten sind seriöser, indem der Freier zurückgerufen wird.
Dadurch kann die Nutte über den EVN und die Gesprächsdauer die Leistung nachweisen.
Würde der Gesetzgeber für den Internetmüll einfach die EINDEUTIGE Rückmeldung des Bestellers z.B. Fax, Post, Mail, besondere Anmeldung mit Passwort usw. voraussetzten, wäre dem Ganzen Nepp mit einem Mal das Wasser abgegraben.
Dann gäbe es auch keine Ausreden mit versehentlichen Anmeldungen, oder "das Kind hat irgendwas gemacht".
Hab mich mal Testweise bei einem Nepper als Hans Meiser angemeldet.
Mit ner Mail-Addi von nem Bekannten.
Im Internet(t) immer die Wahrheit preisgeben – is ja klar.
Siehe Kommentar 32 unten
Daraufhin haben die Hans Meiser über die E-Mail-Addi von meinem Bekannten mit Mahnungen zugeschissen.
Die Adresse von Hans Meiser könnte Frau Günther doch bei RTL erfragen, damit sie ihn verklagen kann.
Also hatte weder mein Bekannter, noch Hans Meiser sich wirklich angemeldet.
Übrigens, Peter Hubert auch nicht.
Was wäre, wenn ich einen Namen und eine E-Mail-Addi einer wahren Person Angebe, ohne dass Diese davon Kenntnis hat?
Wo ist also das Problem des Gesetzgebers, wenn er grundsätzlich für die Durchsetzung einer Forderung eine eindeutige Auftragsbestätigung verlangt.
Auftragsbestätigungen sind z.B. im Handwerk Gang und Gäbe.
Sonst kann der "Auftraggeber" selbst dann wenn eine Leistung erbracht wurde, die Leistung mit der Begündung verweigern:
"Der Handwerker habe ohne Auftrag gehandelt"
– das Badezimmer ist zwar sehr schön, aber ich habs nicht bestellt-
Hallo Freunde,
finde den Beitrag von Nummer 5 völlig ausreichend.
Die können 10 Mahnbescheide verschicken,solange kein gerichtlicher Beschluss da ist,kann auch kein Inkassobüro etwas machen.
Die gleiche Masche,wie Gebrüder Schmidtlein und CO.
Schriftverkehr als Beweis aufheben,diese eine Antwortschreiben und dann ignorieren.
Gruß
Opa Gerhard
Hallo,
Ich bin leider auch auf einen solchen betrüger reingefallen und der schickt mir schon lange mahnungen per mail etc. und ich bin noch minderjährig.
Ich hatte damals aber nicht meine richtigen Daten bzw. daten der eltern eingegeben be dieser Seite.
Soll ich bei diesem musterbrief nun meinen richtigen namen und die richtige adresse bekannt geben?
Wenn Du minderjährig bist,ist das sowieso hinfällig,dann hätten Deine Eltern die Anmeldung bestätigen müssen.
Die Schreiben abspeichern und nichts tun,solange kein Gerichtsbescheid kommt.
Sollte einer kommen,dann Widerspruch einlegen und Kinderausweis beifügen.
Gerhard
aber ist das denn nich strafbar wenn man falsche daten eingibt(bin auch in soner lage)
strafbar hin oder her,wonach wollen sie dich denn bestrafen,wenn du minderjährig bist?
Wie Antwort 37
Hallo,
Ich Depp bin auch drauf reingefallen und lese nun eure Beiträge. Derzeit (ende August) habe ich meine erste E-Mail von der Rechtsanwaltskanzlei Sven Schulte mit der Aufforderung letztendlich 110,29€ (Anfangs 60,-€) zu zahlen. Bisher habe ich nichts gemacht: E-Mail beantwortet, ne – um Gottes willen nicht gezahlt, bei meinem Pastor gebeichtet.
Eure Beiträge sind mittlerweile zumeist 1/2 Jahr alt – wie ist es Euch seid her ergangen? Lohnt sich ein Antwortschreiben oder sollte ich weiterhin die E-Mails aus Hamburg als Spam deklarieren?
Währe dankbar für Antworten!
Gruß…
Dirk
hallo dirk
seitdem hat sich nichts verändert!
du kannst die zettel einfach wegschmeißen un gut ist^^
Gruß
Peter