Miet-Aufschlag statt Renovierung

Den 16. Juli können sich Mieter wie Vermieter im Kalender dick im Kalender markieren.
An diesem Tag wird der Bundesgerichtshof (BGH) wahrscheinlich eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite für Millionen Mietverträge treffen:

Darf der Vermieter bei unwirksamen Renovierungsklauseln als Ausgleich einen Miet-Aufschlag verlangen?

Sollte das bejaht werden, dürfte eine Welle von Mieterhöhungen die Folge sein. Oder aber die Mieter verpflichten sich in neuen Verträgen dazu, doch die Renovierungen zu übernehmen.
Auslöser war die BGH-Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln, die dazu führte, dass in den meisten Fälle Mieter derzeit keine Renovierungen mehr machen müssen.

Weitere Informationen zu den Fällen VIII ZR 181/07 und VIII ZR 84/07 gibt es es u.a. hier. Zu dem Thema ist bereits vor einigen Wochen in der „Welt am Sonntag“ ein Artikel erschienen, in dem Rechtsanwältin Annette Mertens aus der Kanzlei Vetter&Mertens zitiert wurde.