Ungewöhnliche Summen
Mir hat gerade ein Polizeibeamter erklärt, dass er es nicht ungewöhnlich findet, wenn seine Kollegen das Zimmer eines Jugendlichen im Haus der Eltern durchsuchen – bloß weil der junge Mann, Gast einer öffentlichen Party, knapp 400 Euro im Geldbeutel hat. Das sei eine ungewöhnliche Geldsumme, da müsse man Fragen stellen und “nachhaken”.
Für Jugendliche, und nicht nur für diese, tut sich ein Dilemma auf. Haben sie einen stattlichen Betrag bei sich, sind sie möglicherweise Schwarzhändler oder Drogendealer. Haben sie nichts dabei, sind sie auf dem Weg zum nächsten Bruch.
Oh Mann :-(
Wen wundert es bei der derzeitigen Angstmachpolitik, daß auch
Polizisten überall nur noch Verbrecher, Terroristen und
Totschlagkopiermörder sehen? Mich nicht.
Wie alt war der Jugendliche denn?
Na das ist gut zu wissen.
Erinnert mich von den Kriterien her spontan an eine Geschichte, in der ich an einem Bahnhof mit einem Bekannten stand und auf den Zug wartete.
Eine Polizeistreife kam und kontrollierte uns mit dem Vermerk, sie würden nach zwei Jugendlichen suchen. Danach fuhren sie wieder davon.
Um uns herum gab es jedoch noch einige Gruppen mehr, jedoch mit jeweils 3-5 Jugendlichen, darunter auch solche, die uns in einer allgemeinen Beschreibung ähneln würden.
Mein Folgerung war nur noch: "Prima, wenn ich je gesucht werde stell ich mich einfach zu einer anderen, größeren Gruppe, frag nach Zigaretten und tratsche, und schon werd ich nicht kontrolliert."
Das sind halt die Erfahrungswerte.
War da "Gefahr im Verzug" oder hat tatsächlich ein Richter unterschrieben?
Schöne neue Welt, egal was man tut oder auch nicht tut, man macht sich verdächtig. Wozu dann noch eine Unschuldsvermutung, wenn eh alle und jeder irgendwie verdächtig ist?
Wo bitte beginnt der Tatbestand der Rechtsbeugung?
neinneinnein, wir haben doch gelernt, wenn man das geld nicht dealgeldtypischer Stückelung mit sich rumträgt, ist alles ok.
Fragen an UV: Auf welches Delikt bezog sich denn der konkrete Tatverdacht? Und wer hat die Durchsuchung angeordnet?
Da fällt mir ein: Habe heute die dealerübliche Stückelung von 2 x 20 und 3 x 10 Euro-Scheinen im Geldbeutel. Hoffentlich sieht das kein Polizist, wenn ich gleich an der Heißtheke beim Metzger um die Ecke meine Schnitzelsemmel bezahle. Au weia.
Wie üblich gilt auch hier: mehr Info erleichtert das Beurteilen.
Das Problem ist das es halt ins große Bild passt, was einem die Unschuldsvermutung (gegenüber der Polizei) nicht einfacher macht.
Polizisten und Logik – Two Worlds collide
Heute bei Telepolis:
[URL=http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27734/1.html]Wo beginnt die Rechtsbeugung?[/URL]
Artikel mit Bezug auf Udo Vetters Erfahrungen.
Wie auch schon Nr. 10: Bitte mehr Informationen bzgl. Inkulpation des Verdächtigen und Anordung…
@9: Nein, es nicht alles ok, denn es handelt sich auf jeden Fall um dealgeldtypische Stückelung, Scheine und Münzen eben!
bei einer geringen menge 'krümelartiger substanz' hätte ich das ja noch verstehen können, aber in diesem falle hört mich das doch sehr nach polizeilicher selbstbestätigung an. sie tun' es, weil sie es können.
Aber wenn er die Kohle noch hat, wird er ja den Koks noch nicht haben ;-) Ich frage mich nur: woher wissen die Bu^WPolizisten überhaupt etwas von den 400 Euro? Wurde er schon vorher grundlos durchsucht oder gab es einen Anlass?
Ist doch sonnenklar, wenn der so viel Kohle dabei hat, muß der zu Hause einen Haufen Raubkopien haben, denn ein durchschnittlicher Jugendlicher, der sein Geld für Original-CDs und Computerspiele ausgibt, kann gar nicht so viel Kohle haben.
Zwingende Logik, oder?
Typisch Lawblog!
Da wird einfach was in den Raum geworfen ("Zimmerdurchsuchung weil ein Jugendlicher 400 Euro dabei hatte") ohne zu erklären, um was es genau geht.
Das Ziel von Lawblog dürfte klar sein: Hauptsache, es regen sich möglichst viele Leute auf.
Ich bin mir sicher, wenn hier die ganze Geschichte erzählt werden würde, dann könnte jeder nachvollziehen, warum durchsucht wurde.
Aber statt auf Qualitätsjournalismus setzt Lawblog lieber auf billige Effekthascherei. Bei der BILD funktioiert das ja auch seit Jahren ganz erfolgreich.
@19/ werner: dann lesen sie doch woanders. und kommentieren sie auch nur dort.
Nunja die werden schon einen Grund gehabt haben, um auf einer "öffentlichen" Party in den Inhalt seiner Brieftasche zu schauen. Rein spekulativ zB. bei einer Drogenrazzia o.ä.
Erinnere mich an einen Vorfall wo ein ehemaliger Abiturkollege von mir von einer Razzia in einer Diskothek erzählte, bei der der ganze Boden nach dem Eintreffen der Polizei voll mit Substanzen war.
Mal abgesehen davon das ein Jugendlicher der mit doch schon wesentlich mehr Bargeld, als man in einer Gruppe bei normalen Preisen vertrinken kann, auf einer Party aufkreuzt durchaus schon ungewöhnlich ist.
Kurzum ohne mehr Informationen ist der Text, vor allem mit seiner Fußnote, schon ein wenig populistisch.
@ 20. ja genau. wo kommen wir denn hin, wenn sich hier nicht nur leute treffen, die der eigenen -und deshalb eindeutig richtigen- meinung sind.
spare me the facts – otherwise i would have to change my mind.
Genau, im Zweifelsfall die gute alte "kriminalistische Erfahrung".
Ich kannte mal einen der einen kannte dessen Schwippschwager… Geschichten aus x. Hand sollten doch eigentlich nicht ausreichen um einen Generalverdacht zu rechtfertigen
Ja, möglicherweise. Ich nahm aber an daß allein ungeöhnliches Verhalten noch keine Hausdurchsuchung rechtfertigen sollte, aber vielleicht irre ich mich da ja.
Da stimme ich zu, der Text hat eine klare Tendenz. Ihr Kommentar, der voraussetzt, daß die Polizei immer gut und im Recht ist und immer das richtige und angemessene tut aber nicht weniger.
@22/ jens. irgendwie scheint an mir vorbeigegangen zu sein, dass das topic hier gerade nicht die darstellungsweise des lawblogs ist. oder vielleicht an ihnen?
Wie war das noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung?
Entschuldigung bitte, aber wenn mein Sohn als Jugendlicher mit 400 Euro in der Tasche rumläuft, filze ich höchstpersönlich sein Zimmer, da brauche ich gar nicht erst auf die Polizei zu warten.
Ich verdiene ja nicht schlecht, aber diese Summe an "Taschengeld" ist doch wohl fernab der Heimat, da sehe ich kein Problem in einem Verdachtsmoment – wenn er nicht gerade sein Mofa vor der Disco verhökert hat.
Meine juristischen Fachkenntnisse sind eher im Bereich gesunder Menschenverstand angesiedelt und müssen nicht richtig sein, aber so weit hergeholt wie hier von einigen dargestellt, finde ich die Reaktion des Polizisten jetzt nicht.
@25 Tja die Herren Polizisten haben die Wohnung ja nur durchsucht und nicht zusammengeschlagen… oder so…
Wenn ein Jugendlicher heutzutage 400€ dabei hat ist das ein Verdachtsmoment… nunja dieses Verdachtsmoment beruht vermutlich darauf das der polizisteneigene Filius aufgrund mieser Bezahlung seines Elternteils nie soviel Geld zur Verfügung haben könnte und demzufolge dies ein Zustand ist der nicht sein darf und damit verdächtig ist.
Vorschlag: Die örtliche Polizeidienststelle mal abchecken welche Polizisten welche Privatwagen fahren und jeden wegen Verdachts auf Kontakte zur organisierten Kriminalität anzeigen, dessen Auto in der Schwackeliste > 15000€ geführt wird. Denn bei der stets monierten schlechten Bezahlung bei der Polizei kann er sich das nur dann leisten wenn er (mutmaßlich illegale) Nebeneinkünfte erwirtschaftet.
Wehret den Anfängen… aber dafür ists vermutlich schon zu spät.
Dass die Polizei sich länger als 5min mit solchen Kleinst-Gaunern überhaupt beschäftigt, ist eine Frechheit gegenüber den Bürgern, die die Polizei finanziert um für echte Sicherheit zu sorgen. Gleichzeitig werden Polizeistreifen eingespart und durch Pseudo-Sicherheits-Kameras ersetzt, Leute so gehts nicht weiter.
Wo liegt denn, laut “kriminalistischer Erfahrung”, der Bereich, innerhalb dessen man sich nicht verdächtig macht? 50-99€? 100-199€?
etwas komisch finde ich die summe auch, aber die polizisten hätten auch einfach an der haustür haltmachen können.
ich bin sicher, die eltern hätten bei ihrem sprößling auch mal genauer nachgefragt, wenn er nicht ziemlich schnell einen guten grund nennen hätte können.
Mit 16-18 400 Euro durch die Gegend zu tragen…? Freundlich und dezent nachfragen ist okay, mehr nicht. – der Regelfall wird wohl sein, dass das geld aus der Ausbildungsverguetung oder nem 400 Euro Job stammt.
Ich kenne zumindest den ein oder anderen hauptberuflichen Sohn (resp. Tochter) die auch schon als Jugendliche durchaus mit entsprechenden Mengen Geld rumgelaufen sind.
Geht doch niemanden was an solange man nicht gegen den Geldwäschefreibetrag verstösst und über ne Grenze will.
Das Eltern misstrauisch werden ist da etwas ganz anderes, die wissen schliesslich selbst wie viel Taschengeld sie rausgeben, ob ihr Kind einen Job hat etc.
Hier geht es darum das ein Grundrecht, die Unverletzbarkeit der eigenen Wohnung, mittlerweile für jeden Gedankenfurz verletzt wird.
Und ich dachte immer daß Summen über 9.999.99 verdächtig sind. Sicher ist der Junge ein Mafioso und hat sich in Geldwäsche versucht, oder hat er das Geld gar aus seiner Lichtenstein-Stiftung.
BTW, ich hab vor einiger Zeit mal ein Auto bar bezahlt, mache ich mich nun strafbar?
@28: Die "kriminalistische Erfahrung" lehrt, daß es gefährlich ist, sich mit echten Verbrechern abzugeben. Viel einfacher ist es doch, wenn man harmlose Mitbürgern auf die Nerven geht.
Banane schrieb:
> Tja die Herren Polizisten haben die Wohnung ja nur durchsucht
> und nicht zusammengeschlagen… oder so…
Ist mir auch gleich in den Sinn gekommen. Da wird in den Schulen durch vielfältige Aktionen versucht den Kindern die Angst vor der Polizei zu nehmen und ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und dann machen unsere „Freunde und Helfer“ diese Bemühungen durch nicht nachvollziehbare Handlungen wieder zunichte. Traurig. ich hatte einige Zeit einen Klassenkameraden dessen Familie aus der Türkei stammt. Er wurde oft zwei- bis dreimal in der Woche am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei durchsucht und kam dadurch natürlich regelmäßig deutlich zu spät zum Unterricht.
Streicht Woche und denkt euch Monat. ;-)
[quote]Geldwäschefreibetrag[/quote]
LOL, YMMD
Ja, ich weiß was mit dem Begriff gemeint ist. Die Begriffsschöpfung gefällt mir trotzdem… :-)
Also da muß ich Werner 19. Recht geben: das ist ein bischen wenig Information, um die Sache zu bewerten. Verstehe ich besonders dann nicht, wenn tatsächlich sonst nichts vorgefallen wäre, was Anlass zur Ermittlung gegeben hätte. Denn natürlich kann man so etwas nicht ausschließen. Aber wenn der Sachverhalt nicht ganz mitgeteilt wird, vermutet man auch, daß irgendwas entscheidendes fehlt
39: 400 Euro in der Tasche -> Hausdurchsuchung. Wieso sollte man diese Tatsache nicht bewerten können? Fehlt dir die Zusatzinformation "..mit deutschem Pass"?
Die Info ist tatsächlich ein bißchen dürftig, darum sag ich mal nix dazu. Zu einigen der Kommentatoren jedoch möchte ich etwas sagen:
Ab wann wird eurer Meinung nach denn ein "Anfangsverdacht" (um das mal so zu nennen) gerechtfertigt sein? Und wer definiert das? Bisher ist es ja noch Sache des Richters, z.B. eine Wohnungsdurchsuchung zu genehmigen. Sollte in Zukunft stattdessen ein Verdacht aus den reihen der Polizei ausreichend sein, um Wohnungsdurchsuchungen zu erlauben/rechtfertigen? Wo fängt es an, wo hört es auf? Eure Argumentation sagt mir nur eines: ihr habt irgendwie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht verstanden, und das dieses auch ein Folgeprinzip des demokratischen Gefüges darstellt. Manchmal schüttele ich nur noch mit dem Kopf angesichts solcher Meinungen…
@ 41: Die Dursuchung ordnet -von Ihnen zutreffend erkannt- wegen Art. 13 GG grundsätzlich ein Richter an. Bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft, ansonsten die "Ermittlungspersonen" wie die Hilfsbeamten der StA, also die Kripo-Beamten jetzt heißen. Angesichts des -auch von Ihnen als dürftig- eingeschätzten Sachverhaltes besteht nicht die Möglichkeit, abzuschätzen, ob die Durchsuchung zur Nachtzeit stattfand. Dann ist es regelmäßig unmöglich, einen Bereitschaftsrichter zu erreichen. Das liegt nicht an der Polizei oder den Staatsanwaltschaften, sondern an den Gerichten, von denen einige einem Verdikt des BVerfG zuwider immer noch keinen Bereitschaftsdienst eingerichtet haben. Das kann man kritisieren, aber es -in diesem Punkt- ist weder Anlass für Kritik an der Polizei noch ist Ihr pauschales Kopfschütteln gerechtfertigt. Wobei das GG und ich Ihnen durchaus das Recht zugestehen, den Kopf zu schütteln, wie Sie möchten.
@42 Ich dachte zur "Nachtzeit" (21.00 – 4.00 Uhr) darf sowieso nicht durchsucht werden, wenn keine Gefahr im Verzug ist.
@41: Nach Rechtssprechung des BGH muss gerade bei einer Hausdurchsuchung nicht nur der Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat bestehen, sondern der Verdacht hinsichtlich einer konkreten Straftat. Schon an diesem Punkt wage ich die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung wegen 400 € Bargeld zu bezweifeln.
Ferner kommt aber dazu, dass es einfachere, weniger intensivere Maßnahmen gegeben hätte, um der Polizei mehr Klarheit zu verschaffen. Da fällt schon mal die bereits vorgeschlagene Befragung der Eltern ein.
@alle Sachverhaltszweifler: Im Regelfall sollte doch gerade davon auszugehen sein, dass bei Nichtnennung best. Tatsachen / Umstände diese einfach nicht vorlagen. Andernfalls müsste man auch bei jedem Ladendiebstahl negativ feststellen, dass der Täter keine Waffe bei sich hatte usw. Aus meiner Sicht ist der Sachverhalt ergiebig genug um zwei Schlüsse daraus ziehen zu können:
1) Währet den Anfängen hat nicht funktioniert und
2) der "aussagende" Polizist, seine durchführenden Kollegen sowie der Anordnende StA (ich hoffe, dass es kein Richter war) haben das Verständnis der Unschuldsvermutung und der Verhältnismäßigkeit verloren oder nie erworben.
Na so was! Wenn ich meinen Sohn (15) mit nur 400 EUR im Geldbeutel antreffe, dann frag ich ihn erstmal warum er schon wieder so wenig Kohle in der Tasche hat – und was hat er mit den anderen 600 EUR angestellt.
Schöne Pointe!!! =)
Wobei ich das nicht ganz so sarkastisch sehen würde ;)
Scheinbar ist bei einem Großteil der Kommentatoren die Unschuldsvermutung genauso ein Fremdwort, wie bei den mit diesem Fall beschäftigten Beamten.
Es ist in Deutschland, unabhängig vom Lebensalter, nicht illegal, 400 EUR mitzuführen.
Solche Beispiele demonstrieren aber deutlich, wie viel der Richtervorbehalt wert ist, der den Bürger vor Übergriffen des Staats schützen soll.
Also wenn man 400 Euro und vielleicht noch eine unbeschriftete CD dabei hat, dann, ja dann ist man bestimmt ein Terrorist!
Ich habe auch als Kind schon mal größere Mengen Geldes bei mir gehabt. Im Auftrag der Eltern z.B. (Filme von der Entwicklung holen o.ä.) waren das zumindestens schonmal ein paar hundert Mark.
Oder ich hab lediglich meine Ersparnisse gegriffen, und Dinge davon gekauft, die nunmal teuer waren – drum sparte man ja!
Ein anderes mal, da war ich allerdings schon älter, habe ich die Einnahmen von einer Schulveranstaltung durch die Stadt getragen und sie sogar *Schock* auf meinem Privatkonto gelagert. (Mit Wissen und Einverständnis der verantwortlichen, ich wollte so viel Geld halt nicht dauerhaft dabeihaben.)
Die Eltern haben just in der Woche einen unbeabsichtigten Blick auf meine Kontoauszüge geworfen (ja, ein Versehen, weil: Gleiche Bank) und dann sowohl sich als auch mich gefragt, wie ich zu dem Reichtum käme. Die Beteuerungen daß ich Drogen verkaufe hat man mir leider nicht abgenommen, so daß ich schließlich mit der weitaus profaneren Wahrheit rausrücken musste.
Nun war ich da zugegeben nie auf irgendwelchen Partys, aber es hat so oder so niemand das Haus durchsuchen wollen …
(Wiviel Geld darf ich denn als Erwachsener so mit mir rumtragen? Nur Interessehalber …)
Eine allegemeine Bemerkung, die auch schon in ein paar Kommentaren angeklungen ist:
a) Annahme: Jugendlicher ist 14 bis 18 Jahre alt (da juristisches Blog –> juristische Altersdefinition)
b) Polente findet 400 Euro im Geldbeutel dieser Person
Okay, zugegeben da kann bei den Beamten ein Verdacht aufkommen, besonders wenn der Jugendliche keine (guten) Gründe für die Summe hat; ich schätze das der Verdacht sich auf Verstöße gegen das BtmG beziehen dürfte (Vermutung: Er hat sein Zeug verkauft, deshalb fanden wir bei ihm nichts mehr als die 400 Euro) und soweit auch von der Polizeiseite verständlich.
Nun kommt aber, das große ABER…..
Es gibt da die Eltern, die man mit den vermuteten (Unschuldsvermutung) Sachverhalten konfrontieren kann, da es eben auch eine normale Erklärung für die Summe geben kann. Zudem wenn der Jugendliche noch bei den Eltern wohnt, dann ist deren Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Eintreten der Beamten ebenfalls tangiert, selbst wenn sich die Herren nur im Zimmer des Jugendlichen umsehen.
Nun kann es natürlich sein, daß die Eltern nicht aktuell erreichbar sind und man den Jugendlichen nicht solange festhalten kann. Dann hat meiner Meinung nach die Polizei einfach Pech gehabt, im Sinne von lieber 10 Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen einzusperren. Die Eltern kann man später immer noch befragen (und ich glaube kaum, daß viele Eltern eine Dealerei ihres Ablegers dulden würden) bzw. darauf hinweisen und evetuelle Verdachtsmomente später juristisch korrekt verwerten, wenn nötig (der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht) und u.U. war das Erlebnis für den Jugendlichen so einschneidend das er seine mutmaßliche Handlung überdenkt und das alles ohne eine HD und juristsch wasserdicht und ohne den Ruf der Polizei weiter zu ruinieren….
bombjack
Ich muss gerade daran denken, was eine solche Einstellung der "vorbildlich rechtsstaatlichen Ermittlungsorgane" bei Menschen bewirkt, die dazu tendieren alles bar zu bezahlen, statt unnötig SWIFT-Daten für die Amis bzw. Kontenverkehr für die deutschen Behörden zu produzieren. Ich kenne da schon persönlich einige, die durchaus den neuen High-End-Rechner, die komplette Mietkaution oder ähnliches bei sich tragen.
Und wenn sie dann noch in einer "anrüchigen" Atmosphäre (wie einer Bar, einem Club oder einer Disko aber auch einfach bestimmten Gegenden) angetroffen werden – na holla.
Was ist dann erst mit dem Jugendlichen, der von Papa ne goldene oder noch besser schwarze Amex bekommen hat (auch die gibt es)? Das ist ja sehr viel, jederzeit verfügbares Geld. Aber die wurden ja schon von der Schufa und dem Kreditinstitut geprüft. Und wer so viel Geld hat, begeht ja keine Straftaten…
oehm. ich lauf als Zivi auch standardmäßig mit 100-200 Euro rum… man weiß ja nie, wos brennt…
Als Zivi ist man typischerweise 18+, kein Jugendlicher mehr, auch wenn man sich noch nicht als Greis fühlt. :)
Ich hätte, abhängig von den Begleitumständen, höchstens eine Benachrichtigung der Eltern als sinnvoll angesehen, keinesfalls eine Hausdurchsuchung, denn so etwas wie einen "Anfangsverdacht" muss man sich hier komplett aus den Fingern saugen, es sei denn, die beiden Delinquenten sind einschlägig polizeibekannt.
Die Meldung war – freundlich gesagt – minimalistisch gehalten.
@ 53. "es sei denn, die beiden Delinquenten sind einschlägig polizeibekannt" – Hurra! Da ist es wieder, das Täterstrafrecht! (Wobei hinzukommt, das "Polizeibekannt" noch lange nicht verurteilt bedeutet.)
@54: Hurra(h)! Da ist sie wieder, die politische Correctness in einem Kommentar, der jeder ausagelogischen Überprüfung hundertprozentig standhält.
Um "minimalistisch gehalten" für Dich in Klartext zu übersetzen: Für relevante Aussagen bedarf es hier eines Mindestmaßes an relevantem Input. In Abwesenheit eines solchen habe ich mich einer bewusst unscharf gehaltene Formulierung wie "einschlägig polizeibekannt" bedient. Aber wo Du schon dabei bist, darfst Du gerne weiter erläutern, was genau ich darunter verstehe.
Vollkommen richtig, die Durchsuchung. Es sollten auch ein möglicher Zusammenhang mit Diebstählen und Raubüberfällen in der Umgebung untersucht und ein genetischer Fingerabdruck des Delinquenten gespeichert werden werden. Außerdem wird im Artikel etwas Wesentliches weggelassen. Die Polizei lässt sich nicht von allen Jugendlichen das Portemonnaie vorzeigen. Es gab also einen begründeten Anlass, sich den Herrn mal näher anzuschauen. Dabei wurde man eben fündig.
Der Jugendliche kam nicht zufällig aus Meerbusch und wurde von seinem Chauffeur im Hummer zur Party gefahren?
Ich bin mit 17+ auch durchaus mit vergleichbaren Summen in D-Mark rumgelaufen, und das war ehrlich verdientes Geld. So eine Summe auf eine *Party* zu schleppen, ist aber schon was anderes. Ich seh zwar nicht ein, wieso bei jemandem nur aufgrund eines solchen Vorfalls eine Hausdurchsuchung gemacht wird, aber den Drogenverdacht kann ich schon irgendwie nachvollziehen. Allerdings hätte ich eher vermutet, dass z.B. eine Runde Partydrogen geschmissen werden sollte, was u.U. auch gänzlich problemlos sein könnte (Bier). Naja, die Unschuldsvermutung gilt ja offenbar heute nur noch als naiv…
@ 42: Ich habe nicht in Zweifel gezogen, dass ein Tatverdacht bestehen muss. In der Beurteilung der Konkretheit mögen wir auseinanderliegen, wobei ich zumindest darauf hinweisen darf, dass kein gesteigerter Verdacht vorliegen muss, BGH NStZ 2000, 46
@ 43: Das trifft zu, wobei die "Nachtzeit" nach der (leicht beknackten) Vorschrift des § 104 StPO das ganze Jahr zum 21.00 Uhr beginnt (mit den Hühnern zu Bett), vom 01.10. bis 31.03. aber bis 06.00 Uhr dauert, ansonsten bis 04.00, wie von Ihnen geschrieben. In der Sache ändert das nichts: Wenn nachts kein Richter da ist, dürfen die Ermittlungspersonen -also die Kripo- bei Gefahr im Verzug durchsuchen. Sie werden dann -was auch der Richter müsste- die Tatsache, dass sie zur Nachtzeit durchsuchen, in ihre Abwägung einstellen müssen.
irgendwie scheinen hier alle aus dem vollkommen informationslosen beitrag bzgl. der vorgeschichte, die zu konstruieren, das der junge mensch selektiv durchsucht wurde und dann einzig und alleine aufgrund seiner bargeldmenge die wohnung durchsucht wurde.
das ganz andere begeleitumstände möglich, ja gar denkbar sind wird hier nicht in erwägung gezogen.
Mir erzählte ein Kripo-Beamter einer dt. Großstadt in meiner Erinnerung in Bezug auf das BGH-Urteil zu "Gefahr im Verzug" folgendes:
Bei Jugendlichen ist immer Gefahr im Verzug, weil man ansonsten die Eltern verständigen müsste, dass ihr Sohn festgehalten würde und dann könnten die Beweise eben verschwinden.
Immerhin war bekannt, dass der BGH feststellte, es ist dem Beschuldigten nicht anzulasten, wenn keine Bereitschaftsrichter zur Verfügung stehen.
Ergo dürfte eigentlich keine Durchsuchung wegen allgemeiner Gefahr im Verzug stattfinden.
Über diese ´400 Euro Geschichte´ wurde in einem Blog schon vor Tagen berichtet.
Doch dort wurde über die Geschichte etwas ausführlicher Berichtet:
Zivilermittler waren auf dieser Party und beobachteten, wie der wegen Btm bereits vorbestrafte Jugendliche ganz offensichtlich mit Drogen dealte, den 100%igen Beweis dafür gab es jedoch noch nicht.
Daraufhin wurde der Jugendliche kontrolliert, man fand die 400,- Euro und ein paar Gramm Marihuana, daraufhin kam es zu der besagten Wohnungdurchsuchung.
Nun ja, in dem Post hier wird ja weniger darüber gesprochen, was vorgefallen ist, sondern wie es von besagtem Polizeibeamten dargestellt wird.
Ich bin völlig d'accord, wenn er meint, dass man bei EUR 400 Fragen stellen und "nachhaken" sollte. Wenn aber sonst nichts vorliegt, ist eine Hausdurchsuchung dann vielleicht schon ein bisschen sehr intensives "nachhaken".
Bei Kottan ermittelt (wer das noch kennt), lief das noch so:
"Liegt was vur?"
"Jo!"
"Habt's Beweise?"
"Na!"
"Dann haut's Eich üba die Heiser!"
Solche Beträge in der Geldbörse eines Jugendlichen müssen nicht ungewöhnlich sein. Ich selbst hatte als Jugendlicher öfters solche selbstverdienten Beträge in der Tasche, wenn ich für einen längeren Zeitraum wieder einmal das Geld für die Nachhilfe einkassierte. Und dieses Geld trägt man typischerweise einen oder zwei Tage mit sich herum, bis sich die Gelegenheit ergibt, es auf einer Bank einzuzahlen.
Ich kann jedenfalls in diesem Falle nicht nachvollziehen, wie die alleinige Anwesenheit eines solchen Geldbetrags in der Börse eines Jugendlichen eine Hausdurchsuchung rechtfertigen soll.
@ Andreas (64)
Lese Beitrag 62, dann wird dir die Sache klarer.
Ahh, wie ich sehe mag WP kein HTML. Bei 67 hatte ich benutzt.
@ 62.
Ihre Info ist genauso tiefgründig wie der Ausgangsartikel. "In einem Blog" – warum verlinken Sie ihn nicht? Ich konnte trotz Google-Suche leider (k)"einen Blog" finden.
Vllt. ist der "Verdächtige" auch einfach nur ein einfacher Blumen und Pflanzenverkäufer: Laut Beitrag vom – 18.02.08 – http://www.stock-world.de/board/forum_talk/272001/thread.m?backurl=board_talk.m&a=_talk&604
sei eine einzelne Pflanze 400 EURO wert. Da hätten wird doch schon den Betrag.
Aber es gibt auch Leute die ihren Dealer wegen Betruges anzeigen, wenn dieser ihnen 200g Haschisch für 400 Euro vertickt http://hanfverband.de/letter/07_03_2006.html
(siehe unter 5.).
Nun habe ich aber in diesem Beitrag schon so oft mit relative großen Zahlen jongliert und diese in Verbindung mit Drogen gebracht, dass hier sicher schon ein Anfansgverdacht begründet wird.
@62 (zuthle): Ein Link wäre ganz nett. Oder eine Auskunft von UV, ob es sich um den gleichen Fall handelt. Bei solchen Umständen ist natürlich das Vorgehen schon anders zu beurteilen, auch wenn ich selbst in diesem Fall eine Hausdurchsuchung etwas fragwürdig finde.
@59 (jens): Hab ja auch nie einen gesteigerten oder besonders intensiven Tatverdacht verlangt, lediglcih das Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Aufgrund des von UV angegebenen Sachverhalts musste ich bisher davon ausgehen, dass ein solcher nicht bestand bzw. nicht begründet werden konnte. Sollte der von Nr. 62 (zuthle) berichtete Sachverhalt zu der Story hier gehören, dann wäre dagegen ein konkreter – und noch dazu nicht nur anfänglicher – Tatverdacht meines Erachtens nach gegeben. Dann kommt es nur noch auf die Abwägung hinsichtlich "Gefahr im Vollzug" an – bei der ich hier zwiegespalten wäre.
@64: Warum schleppt man die mit sich rum? Die liegen sicher zu Hause, außer ich plane zur Bank zu gehen (und das dann in direkt nächster Zeit und nicht vielleicht heute, vielleicht morgen)
Cool, es hätte ja sein können, daß das Opfer 500€ abgehoben hatte für die Nacht und das ist der Rest. Sicher scenetypisch gestückelt….
Aber nein, erst mal durchsuchen(wer 400€ bei sich hat und der Bank vorenthält) begeht sicher auch noch andere Straftaten.
Ich freu mich auf meine nächste Kontrolle…
@69:
Simpel: Weil man es kann… es geht die Polizei nunmal nichts an, wie viel Geld ich mit mir herumschleppe oder warum ich das tue.
ich würd das nicht so kritisch sehen…. vielleicht haben die Polizisten die Leute schn wegen dem Geld gefragt und die haben dann so nen dummen Spruch gebracht ala "Wir ham gedealt"… da wär so ein Denkzettel ja durchaus angebracht… oder sie kamen den Polizisten einfach verdächtig vor. Jetzt schreit sicher wieder irgendjemand von wegen Polizeistaat, aber irgendwo dürfen die ja auch mal auf ihren Instinkt hören. Ich fänds viel interessanter, was sie in dem Zimmer so alles interessantes gefunden haben ;)
@72:
Vielleicht wollen Sie ja noch ihre Wohnadresse mitteilen – sie wollen doch nicht im Weg stehen, wenn der Instinkt der Leser hier darauf hindeuten sollte, daß auch sie etwas zu verbergen haben…
Klingt ziemlich platt der Blogeintrag.
Mit subkulturbedingtem alternativem Auftreten wird man leider in einigen Gegenden zum Freiwild für unsere grün weißen Freunde. Versuchte Drogenkontrollen (ohne dass ich mich in irgendeiner Weiße am Straßenverkehr beteiligt hätte), Durchsuchungen der Taschen bis hin zur Kleidung etc. sind da üblich. Sämtliche Interventionen dass ich religionsbedingt nichtmal Koffeein oder stark gesalzene Speisen zu mir nehme prallen da auf taube Ohren. Genauso die Tatsache, dass ich einen gutbezahlten Job im mittleren Management bei einem großen deutschen Konzern habe. Verfilzte Haare und tief hängende Hosen sind Grund genug mich für verdächtig zu befinden. Da kann ich ja nur froh sein zumeist mit der EC Karte zu bezahlen und deshalb kaum größere Mengen Geld im Portemonnaie mit mir herumzutragen.
Da wird einem ganz schlecht. Die Verbrecher sind zwischenzeitlich auf beiden Seiten zu finden.
Schade, dass auch nach einigen Nachfragen keine näheren Infos gegeben wurden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
In einer Zeit, wo man nahezu alle großen Einkäufe bargeldlos tätig, ist es schon ungewöhnlich, dass ein Jugendlicher eine solch große Summe Bargeld mit sich führt. Die Polizei wird den Jugendlichen auch kaum auf der Straße angesprochen haben und sich die Geldbörse hat zeigen lassen, wie der Blogeintrag dem Leser ja schon fast suggestiv vermittelt. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung und wenn eine Durchsuchung ohne richterliche Anordnung stattgefunden hat (was ja hier, obwohl sich so viele darüber auslassen, aus dem Blogeintrag gar nicht hervorgeht), dann ist das nicht in Ordnung und evtl. rechtswidrig.
Generell ist mir eine Polizei, die in solchen Fällen nicht wegschaut und so vielleicht verhindert, dass ein Dealer weitere Jugendliche "anfixt". Tut es dem betroffenen Jugendlichen weh, der Polizei eine kurze Erklärung zu geben? Natürlich ist es nicht verboten einen solchen Geldbetrag mit sich zu führen, aber was ist daran so schlimm, die Polizei mit einer kurzen Erklärung, die die Sache vielleicht auflöst, zu unterstützen? Hier wird immer ein Abgesang auf den Rechtsstaat geleistet, aber gleichzeitig auch den Behörden alle Wege verbaut, durch mildere Mittel ihre Arbeit zu machen.
Eine sehr interessante Seite und viele sehr informative Berichte. Teilweise Dinge die Tag täglich passieren…worüber man sich persönlich nie gedanken macht.
Auch dieser kleine Beitrag zum Thema zuviel oder kein Geld..ist schon wahnsinn..was man da alles rein interprätieren kann.
@77: Davon abgesehen, dass der Sachverhalt scheinbar wirklich etwas verkürzt wurde, ist Deine Argumentation absolut nicht haltbar. Zum einen gibt UV an, dass der Jugendliche bei einer "öffentlichen Party" angetroffen wurde. Das legt die Vermutung nahe, dass er Nachts aber zumindest Abends aufgegriffen wurde. Dies wiederum führt aufgrund der vielfach nicht existierenden richtlichen Bereitschaftdienste zu der – nicht zwingenden, aber doch wahrscheinlichen – Annahme, dass die Durchsuchung ohne richterliche Anordnung erfolgt ist.
Mir ist auch eine Polizei lieber, die nicht wegguckt. Allerdings soll sie von mir aus lieber bei den Kleinkriminellen weggucken, als sie es scheinbar so gerne bei den großen Kalibern tut. Jugendliche wehren sich nicht so stark und sind daher einfacher zu "überführen".
Weiterhin habe ich keine Pflicht, der Polizei irgendeine Auskunft zu geben. Und wenn ich auf einer Party aufgegriffen werde und n Polizist fragt mich allen Ernstes, woher das Geld kommt, dann wird er darauf keine Antwort bekommen. Nicht, weil es eventuell aus Straftaten stammt oder für diese bestimmt ist. Sondern, weil ich es eben nicht muss. Erkläre ich ihm zudem woher das Geld kommt, weigere mich aber das beim nächsten Mal zu erklären, so wird der Polizist dann annehmen, diesmal liege eine Straftat vor.
Es tut mir sicherlich nicht weh, wenn ich es dem Polizisten erkläre. Aber warum sollte ich das machen? Wenn die Polizisten heute in Clubs noch die gleichen "Umgangsformen" haben, die sie vor 6 Jahren hatten (seitdem hab ich keine Razzia mehr in Clubs und Partys erlebt), dann liegt die Weigerung schon im Verhalten der Polizisten begründet.
@79
Ja leider können wir nur spekulieren. Keiner weiß, ob ein richterlicher Bereitschaftsdienst existiert und ob die Durchsuchung überhaupt zur Nachtzeit oder erst am nächsten Tag stattgefunden hat.
Natürlich hat Du keine Pflicht der Polizei Auskunft zu geben, aber sollten wir nicht alle ein Interesse an der Bewahrung des Rechtsstaats haben? Wenn immer nur derjenige das tut, was er muss und nicht dazu bereit ist mit kleinen Dingen freiwillig zu helfen, können wir uns auch nicht beschweren, wenn wir immer stärkeren staatlichen Repressionen ausgesetzt sind. Und die Begründung: "Ich tue das nicht, weil ich das nicht muss." trägt rechtlich natürlich, aber in der Sache ist es keine nachvollziehbare Begründung.
Ich habe übrigens noch nie eine Razzia auf einer Party oder in einem Club miterlebt. Wahrscheinlich besuche ich einfach die "falschen" Loacations.
Entschieden möchte ich Dir auch bzgl. der Kleinrkiminellen widersprechen. Falls es sich tatsächlich um einen Dealer gehandelt hat, der durch sein Handeln Jugendliche zum Drogenkonsum verleitet oder ihnen denen wenigstens erleichtert, ist das für mich kein Kleinkrimineller mehr. Das hat dann auch nichts mehr mit dem Opportunitätsprinzip zu tun.
Oh, ich habe ein entschiedenes Interesse an der Bewahrung des Rechtsstaates. Dazu gehört für mich aber gerade auch, staatliche Maßnahmen nur dann zu dulden, wenn sie verpflichtend sind. Ich habe kein Problem damit, der Polizei oder anderen staatlichen Stellen zu helfen – aber nicht, wenn sie mir einen Vorwurf machen oder mich belasten. Und eine nachvollziehbare Begründung für das Beimirführen von Geld brauche ich nicht – der Staat braucht eine nachvollziehbare Begründung, warum ihn das überhaupt interessiert. Er braucht schlechthin weitere Anhaltspunkte, die auf eine Straftat hindeuten.
Soweit hier tatsächlich ein Drogenhandel auch anhand weiterer Tatsachen angenommen werden konnte stimmte ich Dir absolut zu. Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass der SV von Udo abschließend ist und halte mich damit an die Regel, einen SV nicht zu ergänzen und keine Hypothesen dazu zu denken.
Das mit dem Razzien… naja, das waren mehrheitlich welche wegen Minderjährigen im Club. Kam gelegentlich vor und war meist sehr unangenehm, wenn man den Ausweis nicht sofort griffbereit hatte.
In Afghanistan kann das noch ganz anders ausgehen:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,548483,00.html
Hallo :> Habe gerade eben erst den Beitrag zugeschickt bekommen.
Ja, es handelt sich um mich.
Habe aber erst einmal grob die Beiträge überflogen und wollte ein paar Fragen diesbezüglich beantworten.
Zum einen hatte ich diese "immense" Summe an Geld dabei, da ich am gleichen Tag in der Stadt unterwegs war und Kleider eingekauft habe, kurz danach daheim war das Zeug ablegen und gleich darauf auf die Party bin. Da ich aber nicht viel gefunden habe, hatte ich eben etwas Geld übrig (Ich bin selbst Zivildienstleistender (~600€ pro Monat) und wohne noch bei meinen Eltern).
Die Kleider lagen noch mit Kassenzettel bei mir im Zimmer, ein einfacher Anruf (der mir jedoch verweigert wurde) hätte ja den großen Verdacht schon zu Nichte gemacht. Die Hausdurchsuchung wurde noch in der gleichen Nacht gegen 2uhr vollzogen und durch die Staatsanwaltschaft veranlasst. Mir wurde sowohl das Geld als auch das Handy noch auf der Wache beschlagnahmt.
Jedoch wurde mir keine Quittung ausgestellt. Nach der Haus und Autodurchsung, wobei beides negativ blieb, verabschiedeten sich die netten Herren in Grün auch schon wieder. Ich jedoch, wollte am nächsten Tag eine Quittung für die beschlagnahmten Gegenstände holen. Auf der Dienstelle angekommen wurde ich jedoch nach freundlichem Nachfragen mit den Worten "Da isch die Dür, schmeiß se raus" der Dienststelle verwiesen.
Wie der ganze Spaß nun weiterläuft, ich halte euch auf dem Laufenden :>
Super! Wegen 400 € eine Hausdurchsuchung, wahrscheinlich auch eine "Zieh-dich-aus-ich-will-alles-sehen"-Körperdurchsuchung, Geld weg, Handy weg, keinen Nachweis dass die Polizei beides beschlagnahmt hat (zahlen die eigentlich Zinsen auf die 400 €? – 5% über Libor oder so??)und dann auch noch aus der Dienststelle rausgeschmissen zu werden. Ich hatte gestern ~800 € in der Tasche weil ich eine Anzahlung leisten musste…ich bin echt froh nicht erwischt worden zu sein…sonst hätten sich die Maßnahmen bei der Summe bestimmt potenziert ;-)
Denke mal das die keine Zinsen zahlen werden auf den Betrag.
Was ist denn nun viel Geld? das ist ja von Person zu Person unterschiedlich. Auch 400,- müssen nicht unbedingt viel Geld in den Augen eines Jugendlichen sein, der unter anderen Umständen aufwächst. – Ich habe mal in einem schicken Club gearbeitet, da sind jedes Wochenende 18 jährige ein und ausgelaufen, die jedes Wochenende 400-600 Euro dort gelassen haben. – Auf meine Frage, wie sie dies finanzieren, meinten sie gelassen – vom Taschengeld. Dies muss nun nicht unbedingt die regel sein, aber ich finde, dass Polizei nicht einfach verdachtshalber Hausdurchsuchungen machen darf, bloß weil jemand Geld dabei hat. – In einem Rechtsstaat hätte ich mir mehr Bürgerrechte erwartet, und da gehe ich von einer Unschuldsvermutung aus, die nicht umgekehrt wird, bloß weil der Junge nun eine Sache dabei hatte, die er auch besitzen darf.