Das soll das BKA dürfen
Patrick Breyer hat die für das Bundeskriminalamt vorgesehenen Befugnisse in Klartext übertragen:
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
– der Person Fingerabdrücke abnehmen,
– der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
– Foto der Person aufnehmen,
– Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
– äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
– Messungen an der Person vornehmen,
– die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
– langfristige Observation von Personen
– geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
– sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
– Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
Ausgenommen sind Abgeordnete. Na so ein zufall.
Mir dünkt, in der Liste der schützenswerten Personen fehlen die Journalisten … oder wurde das Aussageverweigungsrecht für meinen Berufsstand auch schon abgeschafft? :o
Was bleibt denn noch übrig, was die werten Herren nicht dürfen?
Das letzte mal als derart gravierende Gesetze beschlossen wurden, nannte man das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".
Damals war es nicht das "Bundeskriminalamt" kurz "BKA", sondern die "geheime Staatspolizei", kurz "Gestapo".
Jetzt warte ich nur noch auf die Gründung des Bundessicherheitshauptamtes.
Zu Punkt 2:
So wie es scheint existiert unter gewissen Umständen gar kein Aussageverweigerungsrecht mehr:
"Unter den in [...] bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist."
Oder wie ist das zu verstehen?
Wenn ich, als Informatiker, nicht Verursacher der abzuwehrenden gefahr bin, darf das alles auf mich angewandt werden? Huh.
Komisch für mich klingt das alles ganz normal. Aber Kriminalität und Terrorismus ziehe ich natürlich auch vor. Ist in diesen Zeit auch keine wirklich ernst zunehmende Gefahr…
@1 (Niko):
Abgeordnete sind streng genommen nicht ausgenommen.
"Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur (…) Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben"
Da mir inzwischen nicht mehr viele Abgeordnete bekannt sind, die den Beruf des Volksvertreters aktiv/passiv ausüben, handelt es sich hier um eine großteils nicht zutreffende Ausnahme.
Dieser Fehler wird aber sicher in der endgültigen Version noch korrigiert. ;-)
Uff, darauf erstmal einen
Schnaps<a href="http://www.boschblog.de/2008/04/17/wo-wolfgang-schaeuble-gern-kaffee-trinken-geht-balzac-coffee/" rel="nofollow">Kaffee</a>.hmm was sieht das gesetz denn vor wenn ich weiterhin von meinem recht zu schweigen gebrauch mache ? Gibt es da Partnerschaftsverträge mit den USA oder wird Sachsenhausen 2.0 eröffnet ?
Zu Punkt 2: es gibt also auch kein Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige mehr? So stand es jedenfalls in einer früheren Fassung.
Betreffend die Abgeordneten, die ihren Beruf ausüben… ich nehme mal an, das ist kein Fehler in der Formulierung, da m.E. wahrscheinlich schon von Anfang an berücksichtigt wird, daß zur Berufsausübung des Abgeordneten heutzutage in D auch Bestechung/Bestechlichkeit, Korruption und Co gehören.
Von daher können die Abgeordneten praktisch tun, was sie wollen, da sie dabei grundsätzlich ihren Beruf ausüben.
So verstehe ich die Passage, aber ich bin ja nur ein Laie…
die lieben doch irgendwie alle menschen.
.~.
Mal davon abgesehen dass eine Hausdurchsuchung nur unter begründetem Verdacht durchgeführt wird und alle Punkte einen potenziell Verdächtigen dem BKA gegenüber ziemlich nackt aussehen lassen:
"sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen." (siehe 20)
muss mein Nachbar der BKA unbedingt dabei zusehen und gleichzeitig einen tiefen Blick in meine Privatsphäre werfen dürfen?
Lässt sich das so zusammenfassen: Es gibt fast nichts mehr, was die nicht dürfen?
"Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen"
Ich bin kein ehem. DDR-Bürger, aber sind nicht genau das STASI-Methoden, Stichwort IM?
@17: Nein! Die StaSi konnte bei weitem nicht so viel an Überwachungsmaßnahmen durchführen wie die Schäuble-Maschinerie. Mielke hätte sich über all die Möglichkeiten zur Überwachung ja sowas von gefreut, das glaubt man gar nicht – oder vielleicht hätte selbst er Angst davor bekommen, was eine kaum noch zu respektierende VolksLobbyvertretung heute alles zusammenschustert.
Es sind nicht nur einzelne Inhalte dieses Paketes, die einem Angst und Schrecken bereiten, sondern es ist die Kummulation dieser Repressionsmaßnahmen. Vor kurzem war hier der Link zu einem Artikel über <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,547576,00.html" rel="nofollow">Repression 2.0</a>. Mit dieser Überwachungsflut des Dr. S. wird genau das erreicht, was die Chinesen mühsam versuchen aufzubauen.
Man könnte Schäuble und seinen Lakaien ja unterstellen, sie wüßten nicht, was sie da tun. Das wäre zwar ein Beleg dafür, dass sie eindeutig geistig umnachtet sind, aber bedeutend besser als die Alternative: Der gezielte und gewollte Abbau des Rechtsstaats.
Und die pösen Terroristen (wieviele Anschläge hatten wir doch gleich in Deutschland in den letzten 10 Jahren?) erreichen damit genau ihr Ziel. Nämlich die Vernichtung der westlichen, freiheitlichen Kultur. Bravo Schäuble! Bravo Zypris!
Also als Laie (nach ausgiebigem Studium der entsprechenden Gesetz) verstehe ich §20c Abs 3 so, dass das Zeugnisverweigerungsrecht abgeschafft wird wenn "Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist."
Wann das der Fall ist kann, wenn man die Terrorgefahr diffus genug beschreibt, komplett ermessenssache sein.
Auch andere Sachen sind so gummiartig formuliert, dass damit dem BKA freie Hand gegeben wird zu walten und zu schalten wie es ihnen beliebt.
Ich kann ja einsehen, dass gewisse Maßnahmen nötig sind um die Terrorgefahr abzuwehren, aber die ganze Bevölkerung so unter Generalverdacht zu stellen geht zu weit. Da halte ich es mit Benjamin Franklin:
“Those who forsake essential liberty for security deserve neither liberty nor security.” — Benjamin Franklin
"Diejenigen die wesentliche Freiheiten für Sicherheit aufgeben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit" (Frei übersetzt)
Mir stellt sich da folgende Fragen: Was davon durfte das BKA bisher noch nicht?
Zum Beispiel: “Persönliche Daten sammeln” ist eigentlich die Grundlage fast jeder Polizei-Arbeit. Das möchte das BKA nicht nur, das tut es schon. Oder sehe ich das falsch?
Halte die vorgesehenen Befugnisse für richtig und auch nötig. Mich ärgert dabei nur, dass Geistliche davon ausgenommen werden sollen.
Wenn sichergestellt werden könnte (!), dass alle o. g. Maßnahmen einzig und allein im direkten Zusammenhang mit Terrorismus-Verdächtigten angewendet werden dürften … dann könnte sogar ich damit leben!
Allerdings weiß man ja nie, welche weiteren Befugnisse Herr Dr. S. den Herren vom BKA noch einräumt. Vielleicht kommen ja auch bald Falschparker oder Stehpinkler in den Genuss der "Sonderbehandlung" … und dann bin auch ich bald dran! ;)
Während des kalten Krieges war so etwas nicht nötig.
Jetzt, wo diese Leute alle beschäftigungslos ihre Däumchen drehen, wird die Terrorgefahr an die Wand gemalt.
Heinrich Himmlers Gestapo lässt Grüßen.
Es ist zeit wiedermal ins exil zu gehen
und vor allem diese Verbrecher entgülig
von unserem geld zu trennen.
@Andreas Klein: In den Ermittlungsakten zu der Militanten Gruppe stehen angeblich über 2000 Namen, darunter auch die Eltern von Kindern, die mit den Kindern des Beschuldigten in den selben Kindergarten gehen.
@1 kommt drauf an, in welcher partei der/die abgeordnete ist.
Vor wenigen Monaten habe ich beschlossen Geld zu sparen um in mittelfristiger Zukunft aus zu wandern. Eigentlich hatte ich gedacht ich würde mit der Zeit zur Vernunft kommen, doch ich kriege täglich mehr Bestätigung dafür hier ab zu hauen. Schade um dieses tolle Land.
Was ist denn darunter zu verstehen? Ich beziehe mich insbesondere auf den Ausdruck "ausschreiben"… Das Beschatten etc. ist ja bereits von anderen Punkten umfasst, insofern muss es sich ja hier um zusätzliches handeln?
Woher kommt der Aberglaube, dass der IMSI-Catcher zur Lokalisierung verwendet werden kann? Aus den Erzählungen der Herren Schäuble und Wifelspütz?
Der Catcher stellt für ein Handy einen (starken) Funkmast dar. Das Handy bucht sich darüber in sein Netz ein und der Catcher sagt dem Handy die GSM-Verschlüsselung abzuschalten (Standardgemäße GSM-Funktion).
Dann kann das Gespräch abgehört werden ohne einen Richter o.ä. bemühen zu müssen.
DAFÜR ist der da. Nichts anderes. Man muss ja schließlich schon vorher wissen wo die Person ist um deren Handy einbuchen zu lassen. Alles Andere (Ortung von Selbstmordgefährdeten o.ä.) ist BLÖDSINN! Bzw. Lüge.
CU
DD
Sorry für das doppel, aber ich vergaß:
Richtig interessant würde es jetzt noch werden, wenn man dem die genauen bisherigen Befugnisse gegenüberstellen würde, so dass man wirklich die exakten Änderungen/Neuerungen vor Augen hat.
Das obige klingt ja jetzt teilweise ziemlich extrem, jedoch ist es sehr schwer eine gute Einschätzung zu haben, wenn man es nicht in Relation mit dem "alten" Gesetz setzen kann.
Ich hoffe mal das ich es nicht komplett falsch verstanden habe und das da oben nicht sowieso schon _nur_ neue Befugnisse sind die es zuvor noch nicht gab. Mehrere der Punkte klingen für mich so, als hätte das BKA das sowieso schon immer gedurft/gemacht.
GRAUENHAFT !!!
Was so in Europa alles unter Terrorismus verbucht wird:
http://www.freace.de/artikel/200804/190408a.html
Zwei Dinge:
1. Woher erfährt denn eigentlich Otto-Normalpotentiellerterrorist, welche Maßnahmen, die er mitbekommt, legal sind? Viele Bürger – also zumindest ich – weissen ja noch nicht einmal genau, wieviele Befugnisse normale Streifenbeamte haben.
2. Dürfen Verdächtige den Maßnahmen entgegenwirken, die gegen sie eingesetzt werden? (Also BKA-Spitzel fotografieren und online anprangern, Mikrofone versteigern/zertreten, Störsender installieren, Keylogger mit Desktop-Keyboards umgehen usw.)
In der vergangenen Woche veröffentlichte die Europäische Polizeibehörde (Europol) die aktuelle Ausgabe ihres jährlichen "EU Terrorism Situation and Trend Report" ("Bericht über die Lage und die Entwicklung von Terrorismus in der EU", TESAT). Medien reagierten hierauf einhellig mit Schlagzeilen, die von steigenden Zahlen von Terroranschlägen sprachen.
Hier geht es weiter:
http://www.freace.de/artikel/200804/190408a.html
@20: "Ich kann ja einsehen, dass gewisse Maßnahmen nötig sind um die Terrorgefahr abzuwehren, aber …"
NEIN
"und seit 2001 starben in deutschland 50000 menschen, weil sie im krankenhaus ein falsches medikament bekommen haben" [aus quarks & co vor ca drei wochen]
nun soll man (auch lt. BVerfG) opferzahlen nicht aufrechnen aber kann man denn nicht auf verhältnismaessigkeit der eingesetzten mittel zur schwere des problems klagen ?
Anmerkung: IANAL
@37
zu 1. Gar nicht.
zu 2.
Fotografieren und online anprangern – Dürfte die Persönlichkeitsrechte des Spitzels verletzen.
Mikrofone versteigern/zertreten: Da gabs doch vor wenigen Monaten mal einen dem zumindest das Versteigern verboten wurde. Begründung war wohl dass die Spionagegeräte dem BKA/BND/MfS gehören
Störsender installieren: illegal, da nicht zugelassenes Gerät. Oder hat jemand eine Quelle wo man zugelassene Störsender bekommt?
Keylogger umgehen. Sollte eigentlich nicht verboten sein außer vielleicht "Behinderung der Aufklärung eines (geplanten) terroristischen Anschlags" oder etwas in der Art. Könnte auch für jeden anderen Punkt gelten.
Nunja, wenn man eine aktive Überwachung mitbekommt und es auch gerne mal bis zur Spitze treiben möchte, könnte man wohl mit ultrahellem Licht auf die Kamera strahlen und einfach starke Aktivboxen vor die Mikros platzieren – und dann Rock'n'Roll. Da einem ja niemand mitgeteilt hat, dass man staatlich überwacht wird, muss man wohl von einer illegalen Überwachung ausgehen (wobei das mE staatliche Überwachung auch weitgehend sind). Dann hat man aber ein Notwehrrecht.
Zur Umgehung von Keyloggern und ähnlichem eignet sich ein PC, der nicht am Netz angeschlossen ist und via CD bzw. USB-Stick gebootet wird. Keine Festplatte. Darauf alles schreiben. Dann verschlüsseln, auf einen USB-Stick speichern und ab zum Onlinerechner. Aber natürlich aufpassen, dass keine Kamera den Monitor im Blickfeld hat ^^
22. Fingernaegel ziehen.
23. Mit einem Wasserschlauch auf die Schienbeine schlagen.
24. Haut in duennen Streifen abziehen.
25. …
(Man, wird mir schlecht)
Kommt mir so wenig vor.
Mir war, als war es mehr….
;)
Ich sehe die nächste Verfassungsklage kommen…
@46.
Dann aber schnell, so lange es noch VerfKlagen, bzw. die Verfassung gibt!
Naja, viele wollen ja die Mauer wiederhaben. Zumindest die Stasi bekommen sie nun schon mal!
Wo ist die fällige Fusion mit dem VS und die Umbenennung in Bundessicherheitshauptamt? Ich bin enttäuscht.
ich verstehe nicht, wieso die ideen des herrn schäuble immer und immer wieder mit dem MfS verglichen werden. ich möchte nicht wissen, wieviele befugnisse im kalten krieg die westdeutschen geheimdienste hatten, ohne daß sich jemand darum kümmerte. ich möchte nicht wissen, wieviele verbrechen die westdeutschen geheimdienste begangen haben…auch an den bürgern der BRD. aber immer wieder seinen haß auf die DDR zu proklamieren ist ja so in…schließlich ist man als westdeutscher ja angehöriger des siegerstaates. juhu. IHR HABT DEN HERRN SCHÄUBLE GEWÄHLT WIDER BESSEREN WISSENS, DASS ER EINER FASCHISTISCHEN PARTEI ANGEHÖRT!!! JETZT BEKOMMT IHR DIE FRÜCHTE EURER WAHL PRÄSENTIERT!!! freut euch doch darüber.
@51 Was redest du bitte für einen Quark, mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso nur noch Einheitsbrei ist, den man bei "Volksparteien" wählen kann, habe ich die CDU nicht gewählt, geschweige denn der SPD eine Stimme gegeben, die solche Dinge plante. Solltest du wirklich Toleranz, Verständnis und ausgefeiltere Differenzierungen wünschen, tue das auch bitte gegenüber den "Westdeutschen"!
Disclaimer: IANAL u. Ironie-Detektor bereithalten…
Fotos vom Spitzel veröffentlichen: Damit setzt man diesen einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aus. Und jeder, der sich solche Bilder ansieht, macht das ja, um diesem oder der Maßnahme zu schaden. Also ist es nur gerechtfertigt, diese Maßnahmen auch auf ihn anzuwenden.
Ich sah mir vor einiger Zeit das Youtube-Video von "Sie haben das Recht zu schweigen" von U.V. an – da wurde erwähnt, dass man die Beamten wegen ihres Persönlichkeitsrechtes nicht fotografieren darf (Veröffentlichung wohl erst recht nicht).
Bei THW-Helfern (analog sicher auch Feuerwehr u.a.) im Einsatz darf man dies jedoch (Person des relativen Zeitgeschehens). Nun frage ich mich, ob diese o.g. Maßnahmen tatsächlich zum einen so wichtig sind, dass man dafür ein "Ermächtigungsgesetz" (wie ein Vorredner dieses betitelte) braucht, zum anderen so unwichtig, dass diese nicht zu Personen des relativen Zeitgeschehens werden.
Aber eines vermisse ich in der Aufzählung: Körperhöhlendurchsuchung sowie das Recht, eine Person zur Erzwingung einer Aussage unbefristet und ohne Anwalt festhalten zu dürfen. Die Liste von SvenR ließe sich da fortsetzen.
Weiter: Der Nachbar bzw. Hausgenosse soll zur Durchsuchung als Zeuge herangezogen werden können – klar, vielleicht können die noch ein paar Hinweise geben: "Also wissen Sie, der Herr X, [schnatter, tratsch, bla,...]
Und wenn der Zeuge tatsächlich Unregelmäßigkeiten bemerkt – kann er diese dokumentieren bzw. glaubt ihm nachher jemand? Afaik ist die Anzahl der Zeugen stark begrenzt.
der entwurf ist doch gut! wie soll man sonst der terroristischen gefahr herr werden? mit sonntagsreden? kommt mal wieder runter von eurem wolkenkuckucksheim!
Kann mir bitte jemand sagen was das BKA noch nicht darf.?
Die Stasi feiert Auferstehung…das ich das noch erleben darf.
Lesetipp für Paranoide: <a href="http://www.thilo-baum.de/lounge/stammtisch/wie-man-einen-staat-zerstoert/" rel="nofollow">Wie man einen Staat zerstört</a> (Thilo Baum Lounge)
@54 weil zu fuß ist schneller als über den berg! trolle werden aber generell präventiv überwacht um der trolligen gefahr herr zu werden.
eins ist mal sicher: wenn das gesetz durchkommt bin ich auf der straße zur not nehme ich ne woche urlaub…
Terrorismusfall…
"mutwillige Beschädigung" der Villa eines weiteren Managers des Unternehmens – indem es mit Farbbeuteln beworfen wurde, was der Bericht allerdings nicht erwähnt…
Wer sich die geballte Inkompetenz der Frau Haderthauer (CSU) antun möchte, hat dazu ab 24:00 auf Phoenix gelegenheit.
Aber nur für Leute mit schon entleerten Magen zu empfehlen.
Ärzte sind nicht ausgenommen?
Das Innenministerium in Schleswig-Holstein verklagt Observierten auf Herausgabe des zufällig gefundenen GPS-Senders, dessen Einsatz durch die Fahnder mehrere Monate geleugnet wurde. Eine Posse aus Schleswig-Holstein
taz.de/regional/nord/nord...c=UA&cHash=bcebcaa2b1
Niemand, in dessen Persönlichkeitsrechte rechtswidrig eingegriffen wurde, müsse mehr tun, als bei allen staatlichen Stellen anfragen, ob sie Urheber der Verletzungen seien. "Wird dies bestritten, kann keine Verpflichtung bestehen, Wanzen, Ortungsgeräte oder Ähnliches auch noch aufzubewahren."
>Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
gestapo
@ 1, 2 & 62:
Eine Sache ist in der Liste von XX könnte man noch etwas verdeutlichen:
> 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
Nach § 20c Abs. 3 BKAG-E müsste es eigentlich heißen:
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) – auch der eigene Lebenspartner/Ehepartner, die eigenen Kinder und Verwandten, sowie Geistliche, Anwälte, Richter, Journalisten, Abgeordnete und auch der Bundespräsident sind zur Aussage verpflichtet.
Das Recht auf Zeugnisverweigerung, welches bisher als rechtsstaatliches Prinzip in Deutschland galt, ist damit bei Ermittlungen des BKA in Bezug auf Terrorverdacht außer Kraft gesetzt.
XX soll Patrick Breyer heißen … sorry.
@52: wieso sollten wir ostdeutsche bei euch westdeutschen differnzieren, wenn wir für euch nur die dummen, barbarischen jammerossis sind, denen man ständig geld in den arsch blasen muß und denen man jeden tag aufs neue das essen mit messer und gabel beibringen muß? wozu also, seht ihr westdeutsche uns doch immer und immer wieder so? und selbstverständlich sind wir alle IM's gewesen…die liste würde sehr lang werden, wenn ich sie fortsetzen würde. zupft euch mal, was verallgemeinerungen und über-den-kamm-scheren angeht, an der eigenen nase. viel spaß dabei.
Ich habe mir erlaubt zu diesem Gesetzesentwurf einen ausführlichen Kommentar an die beiden Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises zu senden, ob sich das auf deren Entscheidungsfindung auswirkt kann ich natürlich nicht sagen. Ich denke wenn mehr Leute sich an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und sich kritisch gegen den Ausverkauf unserer Freiheit stellen könnte das doch etwas bringen
Soweit
Eric
@26: "Angeblich" werde ich nächste Woche Bundeskanzler … und Udo Vetter Justizminister! Wir suchen nur noch einen Innenminister – Interesse? ;)
@ 69: Ich denke wenn mehr Leute sich an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und sich kritisch gegen den Ausverkauf unserer Freiheit stellen könnte das doch etwas bringen
Nichts auf der Welt interessiert diese Typen so wenig, wie die Interessen der Bürger. Die wollen nur 2 Dinge: Gewählt werden und einen lukrativen Versorgungsposten.
Damit Du auch weiterhin brav zur Wahlurne trabst, wird Dir ein Pressereferent einen wohlgesetzten Textbaustein mit eingescannter Unterschrift schicken und das wars dann.
@66 (cross): Viel interessanter wird diese Regelung, wenn man sich die Fernwirkung anschaut. In einem möglicherweise folgenden Strafprozess bestehen dann natürlich – zumindest für die nächsten 2-5 Jahre noch – wieder die Zeugnisverweigerungsrechte. Aber Der BKA-Polizist kann natürlich als Zeuge ausführlich von dem "Geständnis" erzählen. Wunderbare Welt, Orwell hätte n Herzinfarkt, Mielke würde plötzlich selber Angst bekommen – und Schäuble? Ja, der trollt sich weiter im BT rum und versucht zu grinsen.
>Aber Der BKA-Polizist kann natürlich als Zeuge ausführlich von dem “Geständnis” erzählen.
Ich habe gerade ein paar technische Probleme und kann die Entscheidung nicht raussuchen, aber ich bin mir zu 90% sicher, dass es da eine relativ frische Entscheidung zu gab, die sich genau mit dem Problem beschäftigt hat und im wesentlichen ein "Für wie blöd haltet ihr uns eigentlich?" gegenüber der Polizei war und die Zeugenaussage über ein beobachtetes Geständnis für nicht verwertbar erklärte.
@61 SD6: Ich tat es mir an, ja es war schlimm…
…nur inkompetent ist Frau Haderthauer bei weitem nicht. Im Gegenteil, ich fand sie geradezu furchterregend kompetent. Wie sie ihre von jeder Stichhaltigkeit befreite Argumentation rübergebracht hat, Ströbele ins Lächerliche gezogen hat wenn er rational zu Argumentieren versuchte, das war gekonnt.
Herr Gott im Himmel, in dieser Diskussion hatte Ströbele den Part der rationalen kühlen Vernunft inne, hat vernünftige Ausstattung und Personalstärke für die Polizei gefordert…
…Ströbele !!!
Die Diskursführung von Frau Haderthauer war geradezu höllisch gut und ihre Argumente kamen auch direkt aus der selben.
Ich bekomme schon einen Schreikrampf wenn ich "auf Augenhöhe mit den Terroristen" nur höre und as hat Sie bestimmt zehnmal gebracht.
"Ja klar, bald seit Ihr mit den Terroristen auf Augenhöhe, weil soweit wie Ihr gesunken seit, habt Ihr sie bald erreicht"
Es muss nur so ein Typ wie Berlusconi gewählt werden, und all diese Schändlichkeiten werden genau auf die Leute angewandt, die sie heute auftürmen.
Ich überleg gerade: Wenn ich meine Wohnung schon mit eigenen Videokameras ausstatte, dann könnten die BKA Beamten nur noch freundlich winken und wieder abziehen, sollten sie die Wohnung mal heimlich verwanzen wollen ;-) "Angeschmiert, ich war schneller…"
Viel wichtiger fände ich eine Klartextformulierung, bei wem diese ganzen Maßnahmen angewendet werden dürfen. Da liegt für mich der Hund begraben!!
Fehlen eigentlich nur noch die informellen Mitarbeiter in der Liste, oder kann man sich dafür schon irgendwo bewerben?
Hatten wir nicht mal eine Demokratie??
@76:
Ganz einfach: Bei jedem der verdächtig ist. Und wohl auch bei vielen, die mit dem Verdächtigen in Kontakt kommen. Und das sind nicht wenige, man vergleiche nur mal die Fallzahlen für §129a Verfahren und die erbärmlich niedrige "Erfolgsquote", d.h. Verurteilungen/Strafbefehle bei diesen Verfahren. Das zeigt wie niedrig inzwischen die Reizschwelle der Ermittlungsbehörden ist.
Gruß
@78: Die heißen Vertrauenspersonen. Klingt sowieso viel… persönlicher und weniger bürokratisch. Ein besonderer Service Ihrer Exekutive…
@73/ Ziffer8: meintest du dieses:
BGH 26.7.2007, 3 StR 104/07
[...] Die Aussage eines Tatverdächtigen, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, ist im Strafprozess nicht verwertbar, wenn ein verdeckter Ermittler das Vertrauen des Verdächtigen gewonnen und diesen aufgrund des Vertrauensverhältnisses zur Aussage veranlasst hat. Dieses Vorgehen verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, zu seiner eigenen Überführung beizutragen und sich selbst zu belasten. [...]
Von außen betrachtet:
Das sieht aus als würde in Deutschland demnächst die Gestapo wieder eingeführt werden. Blöd nur, dass alle anderen Staaten in europa da munter mit machen.
@86: Danke für das Aktenzeichen, suche mir nachher gleich mal das Urteil im Volltext raus. Ich sehe aber schon den Unterschied, dass im Urteilsfall jemand aufgrund eines Vertrauensverhältnisses die Aussage getätigt hatte, während dies im § 20c BKAG-E eben nicht der Fall ist.
Dagegen kann man natürlich als rechtsstaatliches Gericht auch anführen, dass eben eine entsprechende Praxisanwendung zum faktischen Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechs führen würde.
Dann bleibt nur das Problem der Folgebeweise, die sich aus dem selbst nicht verwertbaren Aussagen ergeben – fruit of a poisonous tree wäre hier eine gute Idee.
@87: Natuerlich machen die anderen mit. Damit es 'funktioniert', muessen sie mitmachen. Ist ja nicht so, dass man aus dem 3. Reich nichts fuer das 4. gelernt haette.
Nicht sicher, könnte aber vom Zeitraum passen. Obwohl es nicht der gleiche Sachverhalt ist, so ist die anknüpfende Argumentation ja trotzdem nutzbar.
Keine Aushebelung (durch Zeugen) des Grundsatzes, dass sich niemand für die Strafverfolung selbst belasten muss. Die Passage im BKA-Gesetz verstehe ich so, dass das nicht für die Ermittlung (zu Sanktionszwecken) sondern für die generelle Gefahrabwehr gedacht ist.
@88: Die bösen Terroristen werden doch gar nicht angeklagt, sondern gleich nach Guantanamo verschifft. Ist also doch egal, ob die Aussage vor einem gericht Bestand hätte.
@90: Sicherlich besteht die Auskunftspflicht "nur" für Präventionszwecke. Was aber, wenn die (möglicherweise erzwungene) Auskunft
a) in einem späteren Prozess als Beweis (z.B. Zeugenbeweis des BKA-Beamten) verwertet wird oder
b) sich aus der Auskunft Folgebeweise ergeben?
Gerade bei Folgebeweisen habe ich arge Zweifel, ob diese einem Verwertungsverbot unterfallen würden. In jedem Fall muss aber der Beschuldigte / Verantwortliche Angaben zu Handlungen machen, die ihn selbst belasten können.
Das ist keine vollständige Durchbrechung, aber es ist eine. Und schon das reicht (mir) aus, um sie abzulehnen.
Die schleichende Erosion unseres Staates.
Wie wir alle wissen, sind bisher ALLE neuen Gesetze, die sich "gegen den Terror" richten schleichend auf andere Tatbestände und Verdächtigengruppen ausgeweitet worden. Die Kontenabfrage landet heute auf dem Tablett bei Hartz-IV-Sachbearbeitern, die Vorratsdatenspeicherung wird bereits für die Content-Industrie als begehrtes Objekt dargestellt – und da knicken Landesunionspolitiker ein und fordern das bereits.
Wer nun annimmt, dass das BKA diese neuen Möglichkeiten rein zur "Terrorabwehr" nutzen wird, der ist so naiv wie ein Redneck im tiefsten Nordflorida beim Thema Klimawandel.
In den USA werden übrigens Flugpassagierdaten, die ja aufgrund der zahlreichen terror acts gesammelt werden bereits von den Sozialbehörden dazu benutzt, um Daten abzugleichen aufgrund von Sozialbetrug (immerhin 5 Jahre Sozialhilfe gibts ja auch dort).
Dem Vertrauen in diesen Staat ist dieses nicht förderlich. Wenn dann von Rechtsexperten(!) lediglich Kommentare kommen wie "wir sind handwerklich nicht gut genug" wenn das BVerfG wieder "auf die Finger geklopft" hat dann sagt das alles.
Die Umwandlung unseres klassischen Rechtsstaates mit Gewaltenteilung in einen paranoiden Überwachungs-"Präventionsstaat" ist im vollen Gange. Kritiker werden mundtot gemacht: "Ich rate jedem, mich nicht
als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." – Wolfgang Schäuble diese Woche.
Verleumden setzt ja eine unwahre voraus, die man verbreitet. Da Herr Dr. S. aber selbst offen zugibt, dass er gerne Mal die Verfassung ändern würde, ist die Bezeichnung als Verfassungsbrecher doch absolut wahr.
Andrerseits könnte es sich bei dem Satz natürlich um eine (strafbare) Drohung durch Schäuble gehandelt haben. Wenn er z.B. mehr als nur heiße Luft loswerden wollte, sondern mit der
StasiBKA-Polizei drohen wollte.Herzlichen Glückwunsch! Nun ist der Polizeistaat nicht nur eingeläutet, wir sind schon schön auf dem Weg und sobald das alles in trockenen Tüchern ist, auch da. Gestapo und Stasi lassen grüssen.
Wir sind Deutschland… Haha!
Hier in Deutschland muckt sich doch keiner mehr. Das Volk läuft wie ein dummes Schaf ohne Blöök hinterher. Auch wenn der Weg zum Schlachthof geht. Wurscht.
Ich sag nix dazu. Wer weiß, wer hier mitliest…
An sich ist dies ja nur ein Gesetzesentwurf, da ist nun einmal noch nichts verabschiedet oder vorgelegt worden. Eigentlich konnten wir bisher ja immer auf das BVerfG hoffen, dass diese hirnrissigen Gesetze mal eben wieder kippt …
Wenn ich hier aber alles mitlese, dass die "Schäuble-Apparatur" (Parteiübergreifend) nun auch in den Senat des BVerfG in Form von Frau Zypries gelangen möchte, sage ich nur Gute Nacht.
Obwohl ich in diesem Falle gerne auf Art. 20, Absatz 4 GG verweise:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Mit der Argumentation, dass höchstrichterliche Posten "infiltriert" wurden, kann man dies doch sicherlich rechtfertigen …
Sonst schreiben wir Orwells 1984 eben um!
@102: Der Verweis auf Art. 20 IV GG passt zwar eigentlich, nur leider ist diese Norm eine "Siegernorm" – gewinnen nämlich die "Aufständischen", dann wars n Fall des 20 IV. Gewinnen die anderen, dann wars keiner. Sie ist damit wohl viel eher eine Handlungsanweisung, wann zu handeln ist – auf eigenes Risiko.
Aber wenn man so ließt, dass der BND über Monate hinweg mit Wissen und Billigung des Kanzleramts eine (deutsche) Jounalistin überwacht hat – naja, dann weiß man ja woran man gerade ist.
na ich sehe es nicht so,das BKA scheint nicht mehr auf dem stand der legalen möglichkeiten zu stehen den wenn mann die gesetze so betrachtet werden die gesetze so gestaltet das,immer wieder so getan wird als ob deutschland ein riesen problem mit terroristen und bomben bauern hätte.Auch das thema
online durchsuchung ist für mich so ein versuch ein gesez zu platzieren das nur einen sin hat.Ich das BKA kann machen was ich will.Das heist wenn ich einmal die möglichkeit habe eine Software(ich lach mich tot)zu nutzen sind für mich die wege offen alles zu tun auch illegal da ich mit diesen tojaner(ich lach mich tot)immer behaupten kann mit diesen trojaner auf die spur gekommen zu sein vorher kann ich machen(illegal) was ich will.Na da hat war das V-Gericht aber spielverderber
Geht aus dem BKA-Gesetz hervor, ob der Bundestrojaner nur online oder auch durch physischen Zugang, also heimliches Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen, installiert werden darf?
BKA-Gesetz BKA-Gesetz BKA-Gesetz na ich möchte mal wissen wie ein deutscher Innenminister so einen müll erzählen kann.Im übrigen weise ich euch doch schon mal darauf hin,der Bundestrojaner wird nicht auf einen Pc gespielt auch nicht durch mail oder anderen mist der Bt wird wenn das Gesetz umgesetzt wirt von Windows als pach ubdate auf jeden Pc landen.Das heist es gibt keinen schutz in nicht zu bekommen.Die frage ist nun wann kann die polizei in nutzen eigentlich immer Richter hin Richter her ein polizist kann schon lange bevor er das gericht fragt den Toja benuzt haben wer kann das nachweisen??? Im übriegen ist das windows Betriebsystem so ausgelegt das lücken vorhanden sind, damit Ihr es wist es befindet sich eine tunel zugang im system das ausgeschaltet ist meint man die ip ist auf 0.0.0.0.gesetzt das heist der zugrief ist offen