Kaum zu unterbieten
Mein Mandant ist angeklagt, bei REWE Salatsaucen im Wert von 3,95 € in die Tasche gesteckt zu haben. Obwohl der Gute kein besonders umfangreiches Vorstrafenregister hat, ist sogar schon ein Hauptverhandlungstermin anberaumt.
Falls ich die Verhandlung nicht doch noch abgewendet kriege, wird das die kleinste Schadenssumme, für die ich bisher meine Robe angezogen habe.
Wegen solcher Lappalien überhaupt ne Anzeige zu schreiben… Und der Steuerzahler darf den Humbug auch noch bezahlen!
na wenn das mal der shopblogger hört :)
der freut sich
@1:
Es bleibt nur die Frage, ab welcher Summe es denn genehm ist, dass einem vermeintlichen Dieb der Prozeß gemacht wird bzw. (für einige viel wichtiger) bis zu welcher Summe der vermeintliche Täter ohne Konsequenzen wegkommt.
Wenn der Mandant die Salatsauce für 3,95 € mit dem Ärmel aus dem Regal auf den Fußboden befördert hätte, wie sähe das juristisch aus ?
Im allgemeinen verzichten Supermärkte auf einen Schadensausgleich hierfür, auch wenn noch eine Angestellte den Schaden aufwischen bzw. beseitigen muß, während die unbezahlte Salatsauce keine zusätzlichen Personalkosten impliziert.
@1: Bis wieviel sollte man denn straffrei einstecken dürfen? Nur, falls ich mal einen Laden aufmache…
"Obwohl der Gute kein besonders umfangreiches Vorstrafenregister hat, ist sogar schon ein Hauptverhandlungstermin anberaumt."
Na, da wird der Richter wohl der Ansicht sein, dass man einen Gang höher schalten muss, weil die Maßnahmen in der Vergangenheit wohl nicht viel gebracht haben.
Am Rande: Eine Salatsauce für 3,95 Euro zu *kaufen* sollte hingegen auch unter Strafe gestellt werden…
Tja, also MIR wäre es WESENTLICH lieber, wenn Bedrohung und Beleidigung mal konsequent verfolgt würde, und man wegen solchen Dingen einfach das Verfahren gegen Auflage einer Geldzahlung einstellen würde.
Aber im deutschen Recht gilt körperliche Unversehrtheit wenig, eine Salatsoße für 3,95 Euro hingegen viel. Scheint ein Großteil der Kommentatoren ja auch so richtig zu finden.
Aha, das war ein Deutscher mit deutscher Abstammung.
Als "Deutscher" ausländischer Abstammung wäre das ohne Klage abgelaufen, nur ein "mach das nicht".
Als reiner Nichtdeutscher auch ohne "mach das nicht".
Der Wert sollte generell keine Rolle spielen, sonst kann man auch bei anderen Straftaten unterscheiden. Z.B. Mord aneinem Aidskranken: "Ach, der war sowieso so gut wie tot."
Für 3,95 € so ein Risiko eingehen ?
Wenn man schon was klaut, dann sollte man schon was wirklich Wertvolleres ergaunern und sich nicht erwischen lassen oder noch besser die Aktion "nicht justitiabel" halten.
Den meisten fehlt's nicht nur an Einsicht in o.g. Tatsachen, sondern auch an Gelegenheit ;-)
Ich habe vor wenigen Tagen ein Fax der Polizei bekommen mit dem Hinweis dass auf Grund einer Anzeige wegen Betrugsverdacht gegen mich ermittelt wird. Man wirft mir vor bei einem Fernabsatz Verkauf anstatt der angeboten 10 Exemplare nur 1 Exemplar geliefert zu haben. Der Gesamtwert belief sich auf 1 Euro. Der Vorwurf lautet also dass ich den Kunden um 90 cent betrogen hätte….
Bei solch kleinen Delikten eine Verhandlung? Da braucht man sich nicht zu wundern, warum Deutschland bankrott geht. Ich könnte mir da vorstellen, dass man für solche Bagatellsachen etwas anderes als eine Verhandlung in Betracht zieht.
Ich "vergesse" manchmal auch den Einkaufskorb, weil ich nur eine Kleinigkeit kaufen wollte, und dann noch eine und noch eine…
Irgendwann kann ich nicht mehr alles in den Händen tragen und stecke ein paar Sachen in meine Tasche, um sie an der Kasse dann wieder herauszuholen und aufs Band zu stellen.
Ich frage mich, ob der Ladendieb vor oder hinter der Kasse gestellt wurde. Und ob er noch mehr Dinge eingekauft hat und die Flasche schlicht vergessen hat.
Wer bitteschön ist denn so dämlich und klaut etwas für 3.95€? Wenn ich schon was klaue, dann sollte es sich auch lohnen.
@4: Ich dachte immer, dass es sowieso das Risiko des Supermarktes sei, wenn die Kunden versehentlich die Regale abräumen.
Ich persönlich sehe es jedenfalls nicht ein, irgendetwas zu bezahlen, weil die Gänge zu eng sind oder die Waren so wackelig ins Regal gestellt wurden.
Muss der Supermarkt eigentlich auch die Reinigung meiner Hose zahlen, nach mir versehentlich ein Joghurt vor die Füße gefallen ist und mich vollgespritzt hat?
Kann ich unterbieten: Durfte in den 90ern als Referendar auf Anweisung meines Staatsanwaltes für den Diebstahl von Hackfleisch im Werte von 39 Pfennigen eine zweimonatige Freiheitsstrafe "ohne" beantragen (allerdings war das Vorstrafenregister auch beachtlich).
@8 Oberleerer:
Was für ein dummes, rassistisches Geschwafel. Ob die Dinger eingestellt werden oder nicht, ist zu gutem Teil einfach nur Zufall.
Fürs Protokoll: Wenn man in den Osten fährt, sind Typen Ihres Geistes ganz locker genauso eine lebensgefährliche Pest, wie die Möchtegern-"Gangsta" in einer beliebigen deutschen Großstadt.
Genau, warum deswegen verhandeln (11). Oder auch nur anzeigen (1). Am besten tut ihr euch mit der Fraktion zusammen die "Warum deswegen noch verhandeln? Oder ueberhaupt nur anzeigen?" groelt. Dann ziehen wir einfach die Schranken fuer die Zustaendigkeit des Rechtstaats ein bisschen zusammen und ueberlassen das was oben und unten uebrig bleibt dem Mob.
@4(umverteiler): Wenn man die Salatsoße aus Versehen zerstört ist das ja auch keine Straftat.
Naja, vielleicht hätte es ein Verfahren ohne Hauptverhandlung auch getan, nur so eine Idee, solls ja geben.
als referendar durfte ich auch mal für weniger die (stinkende amtsanwalts-)robe anziehen.
und als ich mal kleine studis ins große amtsgericht geführt habe, gabs da auch einen angeklagten, der volltrunken sachen ähnlichen wertes zu entwenden versucht hatte.
@3,5
Es gibt ja noch so etwas wie Einstellung gegen Geldbuße oder Spende, ggf. auch einen Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung erscheint mir da auch ein bisschen überzogen. Vielleicht hat der Richter aber auch seine pädagogische Phase und will dem Beschuldigten Face2Face ins Gewissen reden. Soll es ja auch geben.
Den meisten hier geht es doch wohl nicht darum, den Diebstahl unter den Teppich zu kehren, sondern darum, dass ein Hauptverhandlung Overkill ist. Kann man für solche geringfügigen Taten nicht einfach das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen?
Zum versehntlichen kaputtmachen: Ich dachte auch immer, vor der Kasse: Pech für den Supermarkt, nach der Kasse: Pech für mich. Weiß da jemand etrwas konkretes? (möglichst mit quelle)
Wenn da mal nicht Lidl mit seinen Ü-Cams Beweismittel geliefert hat.
Bei einer Hauptverhandlung kann er auf seinen Geisteszustand überprüft werden.
Das Jugendamt kann die geeigneten Massnahmen (Urlaub in Sibirien)
anordnen und überwachen.
@4, 20
Das wurde doch beim Shopblogger schon zur Genüge geklärt.
Wenn der Laden meint, er müsse die Kunden zum Transporteur von Waren vom Regal bis zur Kasse zu machen, dann meint der Gesetzgeber, dass der Laden eben auch den Schaden seiner Erfüllungsgehilfen (den Kunden) daraus zu tragen hat.
@8 (oberleerer):
ihre schlecht als schlussfolgerungen getarnten mutmaßungen grenzen ans absurde. ohne jeden sachlichen hintergrund gelangen sie von der von udo vetter berichteten lappalie über grundlose auslassungen über nationalität zu einem abstrusen vergleich mit einem hypothetischen tötungsdelikt, der seinesgleichen in foren wie diesem nicht finden wird.
ihre fixierung auf die idee der nation als kriterium der strafrechtlichen behandlung weist sie als enttäuschten schwätzer aus. mit solcherart weltfremdem gewäsch disqualifizieren sie sich für jede diskussion um die sache.
auch wenn sie die logik ihres eigenen unsinns schon nicht ertragen können, tun sie sich selbst und uns einen gefallen und behalten ihn in zukunft für sich. kein mensch braucht so ein substanzloses geschwafel. ich weiß, sie sind da anderer meinung. aber machen sie das doch bitte mit sich selber aus.
in ermangelung der sache lediglich ad personam,
.~.
@19 (Detlev T.) & @20 (Name):
Darum geht es in diesem Post wohl offensichtlich: Warum wird eine Hauptverhandlung (!) wegen der 3,95 € gemacht? Man könnte das Verfahren durchaus gegen eine Geldauflage einstellen – aber dies will man hier wohl (warum auch immer) nicht!
Im Straßenverkehr wird jeder noch so winzige Verstoß (Falschparken wo es keinen stört, 53 km/h statt 50 km/h usw.) geahndet, wenn man erwischt wird.
Dieses Fehlverhalten ist für mich nichts um Vergleich zu einem handfesten Diebstahl.
Für einen Diebstahl braucht man meines Erachtens doch schon eine gewisse kriminelle Energie.
Es geht nach meinem Rechtsempfinden dabei nicht in erster Linie um den Wert des Klauguts, sondern darum, dass man eine Schwelle überschritten hat, die mir als Nichtdieb sehr hoch erscheint.
Ich fände es nicht richtig, wenn z.B. "alles bis 10 Euro nicht so schlimm" wäre.
Ich wäre auch vorsichtig bei der Beurteilung des Sachverhalts. Schließlich kennen wir nur die eine (Verteidiger-)Seite der Medaille. ;-)
@ 23: Sicher, dass du nicht den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB meinst?
Wie sieht es denn dann mit der Abhängigkeit bzw. dem Weisungsrecht und der "Eingliederung in den Organisationskreis" (BeckOK/Spindler, § 831 BGB Rn. 11 ff.; MüKo/Wagner, § 831 BGB Rn. 11 ff.) aus, die dort anscheinend gefordert wird?
@ 26 KK
"Ich fände es nicht richtig, wenn z.B. “alles bis 10 Euro nicht so schlimm” wäre."
§ 248a StGB ist Ihr Feind.
@26(KK):
"Im Straßenverkehr wird jeder noch so winzige Verstoß (Falschparken wo es keinen stört, 53 km/h statt 50 km/h usw.) geahndet, wenn man erwischt wird. Dieses Fehlverhalten ist für mich nichts um Vergleich zu einem handfesten Diebstahl."
Da bin ich anderer Meinung. Beim Straßenverkehr geht es immer potentiell um Verletzte und Tote. 3 km/h mehr kann den entscheidenen Meter Bremsweg bedeuten, ein falsch geparktes Auto ein übersehenes Kind.
@26(KK): Wie schon von vielen gesagt, geht es nicht darum, dass der Diebstahl überhaupt geahndet wird, sondern darum, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Das kommt es bei den genannten Verkehrsordnungswidrigkeiten nie, wenn man das Verwarnungsgeld einfalch bezahlt.
@topic: Das ist ja lächerlich, ich dachte es gäbe so etwas wie einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Anzeige i.O., aber dass wirklich n Hauptverhandlungstermin anberaumt wird, ist ja lächerlich.
….. und bei Urheberrechtsverletzungen wird man auf den Privatklageweg verwiesen.
Aber das ist ja nichts neues. :-(
Schon vor ca. 25 Jahren ergab eine vergleichende Untersuchung zwischen Ladendiebstählen nicht geringwertiger Sachen (damals > DM 100,-) und Videopiraterie. Demnach erfolgte in 94,3% aller Ladendiebstählen nicht geringwertiger Sachen eine Anklage, jedoch nur in 31,3% aller Videopirateriefälle ("Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht", S. 82).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Der Mandant hat nur geklaut, damit er's auch mal ins Blog schafft :-)
@Frhr. v. G.
OT: Interessante Information. Mich würde interessieren, wann Sie Ihre Haftstrafe antreten müssen. Haben Sie schon einen Termin?
Mit freundlichen Grüßen
Geheimrat
@32
"….. und bei Urheberrechtsverletzungen wird man auf den Privatklageweg verwiesen. "
Das kann Ihnen ja hoffentlich bald nicht mehr passieren. Wann findet denn die nächste Berufungsverhandlung statt wo aus 11 Monaten mit und 6 Monaten ohne endlich mal was Handfestes wird?
@34 (Geheimrat): Wohl erst mal gar nicht, denn Herr von G. hat ja Bewährung bekommen! Also erst mal nichts mit der gemütlichen Zweierzelle und Gemeinschaftsduschen …
Aber es ist ja nur eine Frage der Zeit; es stehen ja noch zwei Verhandlungen aus und die fünfjährige Bewährungsfrist wird Herr von G., wie man so hört, wohl auch nicht schaffen!
Wir Salatsaucen mögen das überhaupt nicht, wenn wir ohne zu bezahlen aus dem Supermarkt mitgenommen werden. Da haben schon einige – nach dem Verzehr von geklauten Saucen sich übelst übergeben müssen und heftige Bauchkrämpfe bekommen. Nur mal so als Hinweis von einer scharfen Sauce!
@ 37:
Äußerst gewitzt.
Wegen solche Lappalien überhaupt zum Anwalt zu rennen …
@9 Risiko? Also wenn ich da den Blog vom Shopblogger lese, sieht dieses Risiko nicht wirklich risikoreich aus…
Faszinierend solche Kommentare.
Hier sagt jeder Zweite "Welch Lappalie! Steuergeldverschwendung!" etc, beim Shopblogger würden die Kommentare dagegen "Hängt ihn! Für 10 Jahre hinter Gitter!" lauten. Könnt ihr euch auch mal entscheiden?
Natürlich wird der erste Ladendiebstahl in solcher Größenordnung eingestellt; der zweite vielleicht auch noch, spätestens der dritte allenfalls noch gegen Auflagen. Danach gibt's Strafbefehle mit Geldstrafen. *Danach* allerdings ist es dann durchaus geboten, an die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu denken. Mutatis mutandis gilt das natürlich auch, wenn es nicht um eine Folge von Ladendiebstählen, sondern verschiedene Taten geht.
Wie sich bereits dem Ursprungseintrag entnehmen läßt, hat der betreffende ein "nicht besonders umfangreiches" Vorstrafenregister, mithin hat er den Bereich der Einstellungen und auch den der Geldstrafen jetzt schlicht hinter sich gelassen. Ständig wiederholte Taten immer nur mit Geldauflagen zu ahnden, ist nicht angemessen; auch wenn es sich "nur" um Diebstahl geringwertiger Sachen handelt. Ganz abgesehen davon, daß ein Ladendieb eigentlich so blöd gar nicht sein kann, daß er jedes Mal erwischt wird; regelmäßig gerät – wie bei "Schwarzfahrern" – daher auch ohnehin nur die Spitze des Eisbergs ins Hellfeld.
@7: Was haben denn Bedrohung und insbesondere Beleidigung mit körperlicher Unversehrtheit zu tun? Tun Ihnen Beleidigungen körperlich weh? ;)
@12,20,23: Wer vorsätzlich oder fahrlässig im Supermarkt eine fremde Sache – nämlich eine solche, die im Regal steht – beschädigt oder zerstört, muß diese natürlich ersetzen. Ein Verzicht darauf ist Kulanz, alles andere sind urban legends.
Man darf sich halt auch nicht alles gefallen lassen :)
Na, Ihr versteht das alle nicht! Die Existenz von REWE ist dadurch gefährdet, und somit die freie Marktwirtschaft, weil ohne REWE Edeka das Monopol hätte.
Was sind dagegen schon ein paar Millionen Hinterziehung und Bestechung wie bei Esser, Hartz, Ackermann und aktuell die Siemens-Leute?
Nein, ich finde es nur fair, daß einer das, was den anderen erspart bleibt, ausbaden muß. Von daher: Mind. 24 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessen für diese unglaubliche Straftat.
StA Würzburg: eine Anklage wegen Ladendiebstahl in TE mit Hausfriedensbruch. Schaden: 2 Dosen Bier im Wert von jeweil 0,80 EUR. Das hat auch der Strafrichter gemurrt.
Mit Polemik kommt man auch nicht weiter.
"Die Existenz von REWE ist dadurch gefährdet"
Wenn jeder ungestraft Waren bei REWE mitnehmen darf, ist die Existenz von Rewe bald sehr wohl gefährdet. Entweder dürfen es alle oder keiner.
"Was sind dagegen schon ein paar Millionen Hinterziehung und Bestechung wie bei Esser, Hartz, Ackermann und aktuell die Siemens-Leute?"
Wer von "den Siemens-Leuten", Ackermann, Esser, Hartz hat denn Steuern hinterzogen?
Da frag ich mich, was in Deutschland falsch läuft.
Sogar in Rußland wird solcher Fall von niemanden beachtet, da dieser für die Gesellschaft mindere Gefahr darstellt. So steht es in russischen Strafgesetzbuch. Um angeklagt zu werden, muss man wenigstens für 50 Euro klauen oder es mehrfach tun.
"oder es mehrfach tun"
Was hier der Fall sein dürfte. Richter sind im Allgemeinen nicht für ihre sinnlose Gier nach Hauptverhandlungen bekannt…
wg. Steuerhinterziehung
Mit hoher Gewissheit können wir davon ausgehen, dass diese "Annehmlichkeiten" zu einem gewissen Teil als Spesen und so absetzbare Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn geschmälert haben, von den anteiligen Personal- und sonstigen Aufwendungen mal ganz zu schweigen. Dadurch wurde mit ebenso grosser Wahrscheinlichkeit der zu besteuernde Gewinn verringert.
Deshalb ist Steuerhinterziehung nicht der juristische Ausdruck, aber dass die Steuerzahllast auch durch diese Vorkommnisse geringer ausgefallen ist, als "sonst" – zumindest adäquat kausal.
;-))
@26: Der Vergleich hinkt gar nicht so sehr, wie man glauben könnte. Aber die Bagatellverstöße im Strafverfahren werden regelmäßig "nur" mit einer kostenpflichtigen Verwarnung geahndet. Wenn man einen anständigen Bußgeldbescheid haben will, muss man schon etwas mehr bieten, als solche Lappalien.
Und hier fragt man sich halt doch, wozu der Gesetzgeber die diversen Möglichkeiten zur Einstellung gegen Auflage geschaffen hat – als Schuss vor den Bug meist durchaus genug. Und mittels des guten alten Strafbefehls kann man inzwischen sogar schon zu Freiheitsstrafen verurteilen – letzteres kommt aber wohl nur noch beim Diebstahl einer Schachtel tic-tac in Frage, wenn man bei 3,95 schon einen Hauptverhandlung braucht?
Kein Mitleid mit diesem Mandanten
Wer Salatsauce stiehlt hat auch Salat.
Wer Salat isst, ist bedenklich.
Merksatz von W.S.: "Auch Terroristen essen Salat".
*feix*
@32:
Ist denn schon einmal eine Anklage erhoben worden, weil jemand im Supermarkt eine Salatsauce (raub)fotografiert hat? Oder weil jemand sich eine Salatsauce wie sie im Regal stand einfach zu Hause in der Küche ohne die Zustimmung der Salatsaucenhersteller reproduziert hat?
@51.
Diese Salat-Saucen riechen schon nach Urheber(rezept)verletzung. Allein schon die Zutatenbeschaffung sollte überwacht werden nun nur in ungefährlichen Mengen abgegeben werden, gegen Fingerabdruck + Iris-Scan + Venen-Scan und Vorlage der Zahnärztlichen Untersuchungsunterlagen.
Wie schmeckt euch das?
Super und meine Anzeige gegen den Kerl der mich niedergeworfen hat und mir ins Gesicht getreten hat wurde eingestellt weil was schlimmeres gegen ihn vorlag wogegen meine Anzeige nicht ins Gewicht fällt… Klasse. (Bitte nicht schlagen wegen falchen begrifflichkeiten^^)
@20: Bei "nach der Kasse" kommt das auch auf den Supermarkt an. In meinem Nebenjob wurde das häufig aus Kulanz ersetzt.
ich durfte -als Sitzungsvertreter der StA (= Rechtsreferendar)- mal für € 10,97 in die Bütt steigen. Allerdings hatte der Kandidat so ca. 16 Vorstrafen, überwiegend einschlägig und stand unter laufender Bewährung. Aus meinem Antrag 6 Monate "ohne" wurden dann aber doch 9 Monate "mit", zum hintervorderallerallerletztenmal.
Das gibt 30TS und Gerichtskosten von 400€. Also für uns Steuerzahler Ausgaben in Höhe von 400€ (weil nicht beitreibbar) und 2250 an Unterbringskosten in einer JVA… Tolles Verhältnis.
Warum bitte bekommt ein RA für sowas ein Mandat?
Wenn ich da an all die KV's denke bei den ich Opfer war aber kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestand – aber einen geringwertigen Diebstahl verfolgen, ja ja….
@ 55 Naja wenn man die "Urlaubs"_Liste eines gewissen Bloggers ansieht:
Gegen ihn haben verschieden Personen einstweilige Verfügungen erwirkt. Das Landgericht Hamburg hat ihm z.B. untersagt zu behaupten, dass ich das Gericht belogen hätte. Ferner wurde ihm z.B. gerichtlich untersagt zu behaupten, dass ich ein „Callboy“ wäre, den man stundenweise gewinnen könne. Später begründete er es damit, dass ich (auch) nach Stundensätzen abrechne.
In einer Doktorarbeit gibt es Ausführungen zu Abmahnungen aus eine bestimmten Marke. Aus der zugehörigen Fußnote „407“ machte dieser Blogger die Stückzahl 407 und berechnete, da die Abmahn-kosten bekannt waren, den mit diesen Abmahnungen erzielten Umsatz, da „fast alle Abgemahnten gezahlt“ hätten. Soweit zum Wahrheitsgehalt seines Blogs.
Insgesamt wurden gegen Dieser Blogger in jüngerer Zeit, allein soweit mir bekannt, folgende Sanktionen wegen Nichtbeachtung gerichtlicher Verfügungen ausgesprochen:
• OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2006, 11 W 28/05: Ordnungsgeld i.H.v. € 3.000,00 (ersatzweise: 6 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• AG München, Beschluss vom 05.01.2006, 161 C 31253/05: Ordnungsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 8 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung. Zwar hatte in diesem Fall der dortige Gläubiger in der II. Instanz den Verfügungsantrag zurück genommen, was aber nichts daran ändert, dass der Schuldner auch in diesem Fall objektiv und schuldhaft gegen eine Unterlassungsverfügung verstoßen hatte.
• LG Kassel, Beschluss vom 04.08.2006, 6 0 1294/06 Zwangsgeld i.H.v. € 1.500,00 (ersatzweise 6 Tage Zwangshaft) wegen Nichtbefolgen einer Gebotsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vorn 14.08.2006, 9 0 1391/06, Zwangsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 5 Tage Zwangshaft) wegen Nichtbefolgen einer Gebotsverfügung.
• LG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2006, 324 0 438/06, Ordnungsgeld i.H.v. € 1.000,00 (ersatzweise 5 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vom 15.11.2006, 9 0 1935/06, Ordnungsgeld i.H.v. € 3.000,00 (ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung.
• LG Kassel, Beschluss vom 17.01.20076, 9 0 1935/06, kein Ordnungsgeld sofort Ordnungshaft von einer Woche wegen Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung
Somit mussten im Zeitraum von nur einem Jahr insgesamt Ordnungs- und Zwangsgelder in Höhe von € 10.500,00 oder 43 Tage Ordnungs- und Zwangshaft verhängt werden, ohne dass sich Herr Reinholz davon in irgend einer Form beeindruckt gezeigt hätte.
Bezüglich zweier weiterer Ordnungsmittel steht in kürze die Ersatzhaft an.
Dieser Blogger ist wegen Verleumdung vorbestraft. Er ist ferner vor einigen Wochen wegen einer falscheneidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse verurteilt worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat (Verhandlungstermin LG Kassel 20. Mai 2008, 3:15 Uhr).
Weitere Strafverfahren sind anhängig.
Dieser Blogger ist absolut mittellos. Er hat eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben. Ein Insolvenzverfahren gegen seine Einzelkaufmannfirma ist im November letzten Jahres eröffnet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
ein bekannter von uns hat eine Autobahntankstelle gepacht und jeden Monat einen Schaden von 10 000 Euro wegen Tankpreller. Er hat so gut wie keine Chance, an das Geld zu kommen, weil die Gerichte bei Beträgen von ca 50 euro regelmäßig einstellen.
also, Salatsoße liegen lassen und besser Tankprellen :-(((
@ 58 Trauig aber wahr! Gewisse Staatsanwälte sehen nur die Einzelbeträge und verweigern sich einen Gesamtzusammenhang zu sehen.
Mal sehen was die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf aus meiner Strafanzeige wegen Strafvereitelung gegen die StA Wuppertal http://www.heise.de/newsticker/Staatsanwaltschaft-verweigert-Ermittlung-von-Tauschboersennutzern–/meldung/105577/ macht. Es kam zumindest keine sofortige Einstellung nach § 170 II StPO – die "brüten" also noch darüber.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rein kaufmännisch: Die typische Brutto-Umsatzrendite im Lebensmitteleinzelhandel beläuft sich auf 0,5 bis 1 %. Um den Wert der gestohlenen Salatsauce zu kompensieren, müßte der Supermarkt einen zusätzlichen Bruttoumsatz vom 100- bis 200-fachen des Wertes des gestohlenen Gutes (3,95 €), also 395 bis 790 €, erzielen. Für das Delikt Ladendiebstahl hätte der Einzelhandelskaufmann also schon gern die Strafandrohung des Gesetzgebers und deren Durchsetzung vor Gericht.
@60 Juan:
Oje, Juan, das war aber nun auf so vielen Ebenen gleichzeitig massiv schlecht, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
OK, nehmen wir was leichtes: Ladendiebstähle und anderer Schwund sind bereits in der niedrigen Umsatzrendite enthalten. Ansonsten wären die Läden nämlich alle bereits komplett tot. Ein Prozent Schwund ist nämlich eine absolute Meisterleistung, die so gut wie niemand schaffen dürfte.
Unser StA-Ausbilder sagt: "…und wenn er (bezogen auf Verhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende) nicht geständig ist, dann wird auch der Diebstahl eines Schokoriegels angeklagt!"
Da finde ich die hier genannte Summe doch schon beträchtlich, geradezu schwerstkriminell!
@62 swifty:
Und was sagt euer StA-Ausbilder zum Thema Beleidigung, anpöbeln, bedrohen und leichte Körperverletzung? Vermutlich "Nicht weiter wichtig, es geht da ja nur um Menschen, nicht um Geld" – genau das ist nämlich der Eindruck, der bei mir hängen bleibt.
Halbstarke können mit aggressivem Gebaren, das gerne in Beleidigung und Bedrohung umschlägt, jeglichen Platz, jeglichen Bus und jede U-Bahn terrorisieren, aber das geht den Harrschaften Staatsanwälten am Arsch vorbei, 99% Einstellungsquote. Beim geklauten Duplo-Riegel hingegen wird das Fass aufgemacht.
@Ben: Ist das eine Wette und du bekommst nen Euro für jede Erwähnung der Bedrohung in der U-Bahn usw? Ist dein Nummernkonto in der Schweiz dann nicht schon voll? Man könnts meinen.
[quote]….. und bei Urheberrechtsverletzungen wird man auf den Privatklageweg verwiesen.
Aber das ist ja nichts neues. :-(
Schon vor ca. 25 Jahren ergab eine vergleichende Untersuchung zwischen Ladendiebstählen nicht geringwertiger Sachen (damals > DM 100,-) und Videopiraterie. Demnach erfolgte in 94,3% aller Ladendiebstählen nicht geringwertiger Sachen eine Anklage, jedoch nur in 31,3% aller Videopirateriefälle (”Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht”, S. 82).[/quote]
Aber Herr v.Gravenreuth, Sie wollen doch wohl nicht beides in einen Topf werfen? Wenn ich eine CD im Laden entwende, dann habe ich wirklich einem Geschäft Ware im Wert von 14,99€ (oder so) entwendet. Bitte erklären Sie mir doch glaubhaft, wie dies durch Videopiraterie geschieht.
@64 Endlich (?) Jurist:
Es ist ganz einfach: Ich sehe gerade, wie sich hier die Kommentatoren, insbesondere die Juristen, darüber auslassen, dass es ja wohl unfassbar sei, wenn Diebstähle von 25 Cent nicht scharf verfolgt würden, zugleich aber der zunehmende Straßen- und U-Bahn-Terror fröhlich lachend nahezu vollkommen ignoriert wird.
Da dies auch in der Praxis so abläuft, ist dies meine Art, den versammelten Juristen (inklusive Ihrer Person) mal mitzuteilen, dass diese offensichtlich als vollkommen normal geltende Geisteshaltung komplett zum Kotzen finde! Deswegen die wiederholenden Beiträge. Damit das Thema nicht ganz so einfach ignoriert wird, wie es sonst bei Ihnen in der Amtsstube der Fall gewesen sein mag. Ja, ich will gerade Leute wie SIE damit nerven, damit Sie endlich mal über diese Relation von "Salatsauce vs. Bedrohung und Beleidigung" nachdenken müssen. Reicht das als Antwort?
@4 und @12:
Man hat mir in der Schule beigebracht, dass das Ausstellen von z.B. Porzellanvasen im Laden "invitatio ad offerendum" heisst, also der Ladenbesitzer dem Besucher schmackhaft machen möchte, ihm (dem Ladenbesitzer) anzubieten, per Kaufvertrag zum Verkäufer zu werden. Das sei mit einem Risiko verbunden, dass der Ladenbesitzer tragen muss. Also darf man – sofern versehentlich – sowohl ungestraft als auch mit gutem Gewissen die Vasen abräumen.
Ist das nun so oder nicht, Herren Juristen, in die Runde gefragt?
@67 Runterschmeissen erlaubt! Oder?
Eigentlich ist es leicht: Wenn Sie etwas kaputtmachen, müssen Sie auch dafür zahlen. Wenn Sie es absichtlich machen, auf jeden Fall. Das gilt im Prinzip aber auch, wenn Sie es versehentlich kaputtmachen.
Das Einzige, was dem entgegensteht, dürften Sicherungspflichten sein. Nehmen wir mal was Absurdes: Ein Supermarktbetreiber verkauft einige Salatsoßen, die er in Ming-Vasen einlagert. Diese Vasen stehen zwischen den normalen Salatsoßen im Regal. Wenn der Kunde beim Stöbern im Supermarktregal auf einmal versehentlich eine da rumstehende, mit Salatsoße gefüllte Ming-Vase runterwirft, wird er vermutlich nicht den Schaden ersetzen müssen.
Warum? Nun, zum einen, weil er beim besten Willen keine Chance hatte, mit der Anwesenheit superteurer Mingvasen im Supermarktregal zu rechen. Und zum anderen, weil so ein wertvolles Gut wohl besser hätte gesichert werden müssen.
Für die Ketchupflasche für 2 Euro gilt dies hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Wenn die nicht extrem wackelig oder in einem übel engen Gang stand, dann hat der Kunde gewusst, welches Risiko er mit seinem Besuch im Supermarkt einging, und der Verkäufer ist den akzeptablen Sicherungspflichten wohl eindeutig nachgekommen. Ergo muss der Kunde für diesen alltäglichen, von ihm verursachten Schaden auch gerade stehen. (Müsste er bei der Mingvase auch, würde ihn die grobe Nachlässigkeit des solche Vasen ungesichert im Verkaufsregal platzierenden Verkäufer nicht raushauen.)
Mit anderen Worten, einige relativ logische Erwägungen führen zu dem verblüffend aussehenden Ergebnis, dass du die 2-Euro-Ketchupflasche vermutlich ersetzen müsstest (wenn der Ladenbesitzer es darauf anlegt), bei der 100000-Euro-Mingvase aber wohl ungeschoren davon kämst.
P.S.: Ich bin kein Jurist, aber wenns falsch ist, widerlegt mich. ;-)
@66: Um mal (vermutlich) Goethe zu bemühen: Getretner Quark wird breit, nicht stark!
Ich verstehe den Punkt ja und er ist teilweise auch richtig, wobei ich sagen muss, dass "aggressives Gebaren von Halbstarken" auch mir unangenehm ist, aber strafrechtlich nunmal irrelevant ist – so unwohl sich die Umgebung dadurch auch fühlt.
Durch die stete Wiederholung wird das ganze aber nicht besser und Ihnen ist es zwischenzeitlich – jedenfalls bei mir, der ich obgleich Jurist nicht in einer Amtsstube sitze – gelungen, diesen Punkt ungefähr so nervend zu finden, wie die dauernden Postings des vorbestraften Scheinadligen hier. Der Sache hilft das nicht!
@67: invitatio ad offerendum hat mit der Frage nichts zu tun, das geht in Richtung culpa in contrahendo. Ja, der Ladenbesitzer muss potenzielle Todesfallen (Linoleumrollen und Salatblätter) aus seinem Geschäft entfernen, weil der Kunde bei seinem potenziellen Vertragspartner zurecht drauf vertrauen darf, nicht durch ein vermintes Schlachtfeld laufen zu müssen. Aber: Das gilt beidseitig! Auch der Ladenbesitzer darf darauf vertrauen, dass der Kunde sich in einem Pozellanladen vielleicht etwas vorsichtiger bewegt, als bei einem Geländemarsch. Dass die Haftung des Kunden durch das vorvertragliche Vertrauensverhältnis gegenüber dem Standard der deliktischen Haftung verringert wird, ist sicher nicht der Fall, eher wird sie etwas erhöht. Von daher könnte die Vase durchaus auch für den Kunden teuer werden, wenn er unangemessen tollpatschig ist ….
Es scheint so als hätte Dörrobst hier einen ganzen Rattenschwanz seinergleichen Moralisten hier mitgeschleppt.
Bedrohung immer und überall.
Sündenböcke waren nie so gefragt wie heute mit denen man sein eigenes Elend dadurch relativieren/ausblenden kann.
#k.
Lionel Hutz meint: (22.4.2008 um 19:47)
> @66: Um mal (vermutlich) Goethe zu bemühen: Getretner
> Quark wird breit, nicht stark!
Kann man immer behaupten. Und zwar auch dann, wenn der wiederholte Punkt zutreffend ist.
>
> Ich verstehe den Punkt ja und er ist teilweise auch
> richtig, wobei ich sagen muss, dass “aggressives Gebaren
> von Halbstarken” auch mir unangenehm ist, aber
> strafrechtlich nunmal irrelevant ist – so unwohl sich die
> Umgebung dadurch auch fühlt.
Ja, entschuldige mal, das ist vollkommen klar. Tatsache ist nur, dass auch dann, wenn es strafrechtlich sehr wohl relevant wird, nichts getan wird! Ein Beispiel, selbst erlebt: Bahn, geistesgestörter Halbaffe macht irren Lärm mit seinem Handy, spielt irgendeinen Rap-Dreck ab. Älterer Herr fragt wirklich höflich, ob er das Ding leise machen könnte.
Antwort: "Was willst du, geh weg du Idiot, oder isch tret' dir in die Fresse!"
Tja, und genau das ist der Punkt. Hier haben wir Beleidigung und Bedrohung, aber für den Audi A8 fahrenden Staatsanwalt oder Richter ist das doch nur eine Bagatelle, die nicht weiter verfolgt wird.
Das geht wirklich vor Gericht? Ich dachte immer da gäbe es einen Mindeststreitwert um die Taschen des Steuerzahlers wenigstens ein bisschen zu schützen…. Warum bekommt so einer nicht einfach Hausverbot und wird rausgeworfen?
Also ich kann die 3,95 € noch unterbieten… Hatte mal ne Anklagte wegen Diebstahls eines Schokohörnchens im Wert von 1,40 Euro zu vertreten… der Richter hat dann aber doch eingestellt…
72/Christian
Wenn man Mindeststreitwerte für Strafverhandlungen einfügen würde, käme das m.E. einer Aushöhlung des materiellen Rechts gleich. Diebstahl (wie auch Sachbeschädigung u.a.) sind halt immer strafbedroht, unabhängig davon ob die Sachen einen bestimmten Wert erreicht haben.
Es gibt allerdings eine Vorschrift, die den Diebstahl von geringwertigen Sachen zu einem Antragsdelikt macht. (§ 248a StGB) Wie sinnvoll diese Vorschrift in der Praxis ist, lässt sich aber durchaus unterschiedlich bewerten.