Was willst du…
Aus einem rechtskräftigen Strafbefehl:
Sie beschimpften am … in K. den Geschädigten B. mit den Worten: “Was willst du, du Arschloch, ich ficke deine ganze Familie, bis Blut spritzt du kleiner Schwanz.”
25 Tagessätze gab es dafür.
Aus einem rechtskräftigen Strafbefehl:
Sie beschimpften am … in K. den Geschädigten B. mit den Worten: “Was willst du, du Arschloch, ich ficke deine ganze Familie, bis Blut spritzt du kleiner Schwanz.”
25 Tagessätze gab es dafür.
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Nach so einer Aussage kann ich mir vorstellen, dass es nicht viel Geld sein wird, was da rueber kommt.
Oder wird das Geld, dass man beim monatlichen Drogenhandel mitverdient auch in Tagessaetze einberechnet?
/Sarkasmus
Jaja, keine Angst ich bin nicht voreingenommen. :x
25 Tagessätze für so eine durchaus übliche Bemerkung ist sehr hart.
Das kommt wohl darauf an, wo man das ausspricht.
Sowas wird angezeigt? Ist doch eher ne komödiantische Einlage..
@2 t.z.:
Naja, ueblich und rechtlich erlaubt sind zwei paar Schuhe. Gibt ja durchaus Menschen die sich sowas persoenlich zu Herzen nehmen und daran leiden. Unter Jugendlichen sieht es wohl ganz anders aus. Da ist das dann die Mudda-Sprache.
Stimmt wohl es fehlen Randinformationen um es zuordnen zu koennen. Ich glaub aber mal, dass es sich evtl. sogar um Beamtenbeleidigung handelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es sonst irgendwie zu einem Verfahren haette kommen koennen. Ein Nachweis der Tat waere wohl sehr schwer gewesen.
Ueberlegungen und Thesen aber nix Festes.
eine Kollegin von mir mußte eine Anklage verlesen.
"Der Angeklagte stieg aus dem Auto und rief 'ich mach Dich zu Hackfleisch, Du Sau'."
wie hoch waren denn die TS? Bei dem geäußerten Niveau können sie wohl nicht sehr üppig ausgefallen sein.
@4:
Ob man das ganze noch so lustig findet, wenn einem die entsprechende Person das direkt ins Gesicht sagt, wage ich zu bezweifeln.
Auf die Frage: "Was willst du…", lautete die Antwort vllt.: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte".
Da musste ich doch gleich an folgenden Witz denken:
Schalke kriegt einen Tipp aus Bagdad. Ein Top-Talent soll gefunden sein. Manager Müller macht sich sofort auf den Weg in den Irak und schafft es auch, den Spieler für kleines Geld zu verpflichten. Im ersten Spiel gegen Dortmund spielt er erst nicht. Schnell liegt Dortmund mit 4:0 vorne. Dann wechselt Trainer Slomka den jungen Iraker ein. Er macht innerhalb von 20 Minuten 5 Tore und Schalke gewinnt das Spiel. Aufgeregt ruft der Iraker nach dem Spiel bei seiner Familie an. "Mama, ich habe heute 5 Tore geschossen und wir haben gewonnen!". "Toll",sagt die Mutter. "Weißt du was? Dein Vater ist heute auf offener Straße angeschossen worden, deine Schwester wurde auf dem Schulweg vergewaltigt und dein kleiner Bruder ist in einen Bandenkrieg verwickelt worden!". Der junge Iraker antwortet: "Oh, das tut mir leid." Darauf die Mutter: "Es tut dir leid? ES TUT DIR LEID!? Es ist schließlich deine Schuld dass wir nach Gelsenkirchen ziehen mussten!!!"
185 oder 186 / 187 StGB ?
Ist schon arg wenig: 25 -oder? Oft ist doch ein harmloses Dreckschwein schon 40 wert. Die 5 aus §40 gibt es doch eigentlich nie.
Wie können sich Typen brüsten, so schlecht im Bett zu sein, dass Blut spritzt??? ;-)
Wirklich arg wenig. Viel tiefer geht es wirklich nicht.
@ 2:
"für so eine durchaus übliche Bemerkung"
In meinen Kreisen nicht.
Na toll, und vermutlich wird das Eintreiben der TS ein Vielfaches kosten. Grmpfl warum fällt mir da immer "Festungshaft" ein? seufz
@7:
Eine meiner ersten Anklageschriften als Referendar bei der Staatsanwaltschaft ging so:
"Am … sagten Sie vor dem Anwesen … gegen … Uhr zu Frau …:"
(dann mußte man umblättern)
"Du mußt doch nur mal richtig durchgefickt werden."
Bei Verlesung des Anklagesatzes saß die Angesprochene als Nebenklägerin neben mir, und ich mußte zuerst denken "Aber doch nicht DIE!" Habe es aber trotzdem geschafft, ernst zu bleiben.
"wird das Eintreiben der TS ein Vielfaches kosten."
Nö. Wenn die nicht bezahlt werden, ergeht Vollstreckungshaftbefehl. Dann darf er die Tage absitzen.
@ 17: Genau – aber der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe kostet wohl nix, oder was???
Schön wäre es, wenn dies die Regel würde. Und bevor die Herren Referendare aufstöhnen: Alles andere ist ein Freibrief für die absolut und zutiefst asozialen Arschgeigen, permanent Leute zu bedrohen. Auch wenn es einigen nicht mehr auffällt, das oben gesagte ist nicht nur eine Beleidigung es ist eine handfeste Drohung. Und dann rumheulen, wenn es irgendwann knallt.
Aber das soll man gefälligst hinnehmen, ja? Selbst schuld, wenn man öffentliche Räume betritt, richtig?
also für mich hat der verurteilte ein näher spezifiziertes dienstleistungsangebot gemacht, das angenommen werden konnte oder nicht … warum muss der jetzt was zahlen ?
:-))
@21:
Siehst du das auch noch so cool, wenn der Typ vor dir steht und dir körperlich überlegen ist? Mit brutaler Fresse, aggressivem Gehabe und der Bereitschaft zuzuschlagen und zu treten, bis dein Gesicht nur noch Brei ist? Denn das ist der hinter "ich ficke dich" stehende Code.
Und siehst du es immer noch so cool, wenn du regelmäßig mit der Bahn zur Arbeit fährst, und du zwei- bis dreimal jährlich in so eine Situation gerätst? Wenn du dann immer noch so cool bist, nimm doch mal zur Kenntnis, dass es Leute gibt, die davor einfach Angst haben, ok? Danke.
Hätte ich das mal gewusst als ich noch zur Schule ging, ich wäre ja jetzt Millionär!
> 25 Tagessätze gab es dafür.
Bei dem literarischen Erguss hat der Typ auch sonst nicht viel.
Also werden es vermutlich 25 TS á 5 € ….?
Unsere lieben Mitbürger mit Migrationshintergrund sollten berücksichtigen, daß die 1:1-Übertragung ihrer Lieblingsschimpfwörter in Deutsche immer recht bizarr ankommt.
@25:
Das mit dem Migrationshintergrund kannst du gleich mal wieder stecken lassen, so wird nämlich auch von den Asozialen OHNE Migrationshintergrund gepöbelt und gedroht. Da haben sich die Kulturen mittlerweile vollkommen angeglichen.
@Ben – ich dachte, der beitrag wäre als spaß/nonsens kenntlich gewesen. ich habe keine probleme mit dem urteil und um deine frage zu beantworten, nein ich würde das nicht cool sehen und halte es für richtig, so etwas zu bestrafen.
Ben, was hast Du an Dir, dass Du so Unerwünscht bist und Dir sowas 2-3 mal im Jahr passiert?
Der Wortwahl nach könnte der Beschuldigte einen "Migrationshintergrund" haben. Kein weiterer Kommentar zu Strafmaß bei dieser Beleidigung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
345 / 20 * 25 = 431,25
Das wird gleich in der U-Bahn dem nächsten Rentner wieder abgenommen.
@8 L-Roy:
Ja, finde ich regelmäßig witzig. Jemand, der sich so im Ton vergreift, kann mich nicht beleidigen. Wenn man dünn behäutet ist kann man das aber auch anzeigen, ist richtig, und die Strafe, die sich daraus ergibt, ist wahrscheinlich gerecht. Aber ändern wird sie nichts und man selbst, als Anzeigender, hat nichts davon. Man kanns also auch auf sich beruhen lassen und abends in der Kneipe davon erzählen. Einstellungssache.
@28 Frank:
Ja Frank,
sorry dafür, aber es gibt in der Tat Menschen, die nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren. Oder die Abends oft mal spät von der Arbeit heimfahren, so gegen 22 Uhr. Also dann, wenn auch mal einiges an aggresiveren und besoffeneren Leuten unterwegs ist. Und ja, ich fahre nicht nur mit den Bahnen, die ausschließlich in gehobenen Vororten kursieren.
Aber ich gehe mal davon aus, wenn man zu so einem Abschaum gehört, dass man sich immer noch im öffentlichen Raum aufhält, hat man es gefälligst zu akzeptieren, von jedem der unter einem irgendeinem Stein hervorgekrochen kommt ein paarmal im Jahr beleidigt und bedroht zu werden, richtig?
Sorry, dass ich mich wehre.
@31 Frido:
> Ja, finde ich regelmäßig witzig. Jemand, der sich
> so im Ton vergreift, kann mich nicht beleidigen.
Klar, und die Tatsache, dass der Typ vermutlich irgendein komplett asoziales, gewaltbereites und muskelbepacktes Tier ist, dass direkt vor dir steht, macht dir nichts aus.
Du bleibst schließlich immer jung, stark und reich und bist auf gesicherte öffentliche Räume nicht angewiesen, richtig?
Da sieht man mal wieder was passiert, wenn Richter nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind. Da wird eine freundschaftliche Begrüßung im Asi-Milieu gleich als Beleidigung gewertet ;)
ich finde das durchaus nicht unangemessen. heftige beleidigung, bedrohung, warum denn da nicht 5/6 monatseinkommen berechnen.
hat auch einen unterhaltungswert irgendwie. muss da irgendwie noch vergnügungssteuer abgegolten werden? ;-)
.~.
@ post 29
rechtskräftig verurteilte kriminelle anwälte sollten sich hier jeden kommentars enthalten.
@ 36: Ich frage mich, ob das nicht vielleicht ein Fake war…
ich präzisiere:
ein wegen eigentumsdelikten mehrfach vorbestrafter noch-anwalt….
Wer Wikipedia verlinkt, ist eh selber … ^^
Die konnten bis vor ein paar Tagen noch nicht mal den Unternehmer vom Unternehmer unterscheiden (Insider)!
@ 38: Nee, eigentlich meine ich, ob der Post nicht vielleicht ein Fake ist.
@pendolino
don't feed the troll.
Erst wenn der (fachlich wie auch menschlich überaus geschätzte Kollege) Herrn Dörr hier komplett ignoriert wird, bleiben wir vielleicht zukünftig von sinnlosen Beiträgen dieser rechtskräftig vorbestraften Person verschont.
“Was willst du, du Arschloch, ich ficke deine ganze Familie, bis Blut spritzt du kleiner Schwanz.”“Was willst du, du Arschloch, ich ficke deine ganze Familie, bis Blut spritzt du kleiner Schwanz.”
Hmm grübel
idie Tatsache, dass der Typ vermutlich irgendein komplett asoziales, gewaltbereites und muskelbepacktes Tier ist, dass direkt vor dir steht
Hmm grübel
Alles andere ist ein Freibrief für die absolut und zutiefst asozialen Arschgeigen, permanent Leute zu bedrohen.
Hmm grübel
Auch wenn es einigen nicht mehr auffällt, das oben gesagte ist nicht nur eine Beleidigung es ist eine handfeste Drohung.
Ach so.
Ich glaube nicht, daß der Urheber des Ausspruches für die Festungshaft in Frage gekommen wäre.
Erinnert mich an eine ZDF-Reportage über einen Sicherheitsdienst in der Rheinbahn. Da verkündete ein Jugendlicher "mit Migrationshintergrund" stolz in die Kamera: "Ihr Deutschen, wir f… euch alle" oder so. Ich bin nicht sicher, ob die Familie inbegriffen war oder nicht.
@42 Axel John:
Ich bin sehr dafür, die Dinge beim Namen zu nennen, und zwar prinzipiell. Mit dazu gehört, dass sich in gewissen Kreisen ein absolut übles und gewaltbereites Verhalten breitgemacht hat. Die Gefahr ist nicht eingebildet, sondern real, was sich durch die Kriminalitätsstatistik trotz all ihrer Schwächen auch zeigen lässt. Bedrohung, schwere Beleidigung und Körperverletzung sind exakt die Delikte, deren Zahl explosionsartig nach oben schnellt, während alles andere sich ziemlich gut rückläufig entwickelt.
Es sind zugleich genau jene Delikte, die die Leute spüren, und vor denen sie wirklich Angst haben. Ich halte nichts davon, vor diesen Tatsachen die Augen zu verschließen, und stattdessen irgendwelchen muskelbepackten, hirntoten Tieren die Verfügungsgewalt über Straßen, Busse und Bahnen zu gewähren.
25 Tagesätze für einen Harz 4 Empfänger sind verdammt viel.
@29 warum Migrationshintergrund? Der Spruch ist mittlerweile eingedeutscht.
Wenn ich das einem Bullen gesagt hätte, wäre es etwas mehr geworden.
Ein Richter hätte mich vielleicht gefragt wenn ich Zeit hätte…
Grüße F L A M E
ich habe mal gehört das man beamte nicht dutzen darf und ein "SIE arschloch" weniger wiegt als ein "DU arschloch".
stimmt das?
@45: Keine Angst, sonst haben die Gerichte keinerlei Skrupel wegen irgendwelchen Kinkerlitzchen 90 oder 120 TS zu 15€ an ALGII-Leute zu verhängen, wie diese das dann bezahlen ist ja deren Problem. Hab in ner Bitte um Ratenzahlung in höhe von 30€ monatlich mal gelesen, die Mindestrate müsse 100€ sein und man gehe davon aus, daß die Verurteilte das eh nicht zahlen können–> EFS. Aber festsetzen, das ging.
20TS wegen sowas? Ich hätte dem 90 Tage auf 3 Jahre gegeben.
Entweder er hält zukünftig den Ball flach oder geht beim nächsten Mal eben ab.
47/desp
Naja, ob die Anrede mit dem "Du" eine Beleidigung ist oder nicht, wird immer an den konkreten Umständen des Einzelfalls festzumachen sein. Dass bei einem " Arschloch" aber das Du noch extra strafschärfend seien sollte im Vergleich zum Sie habe zumindest ich noch nicht gefunden.
Aber ich würde trotzdem – auch ohne das Arschloch – davon absehen Polizisten zu duzen, ganz einfach weil ich keine Lust hätte mich mit dem Papierkram oder einer eventuellen Strafe rumzuschlagen, nur weil ein Polizist gerade Lust aufs Anzeigenschreiben hat.
Erschreckend was für asoziale @$%$§ frei rumlaufen und Leute bedrohen dürfen – oder glaubt jemand ernsthaft, das bisschen Strafe wird bei diesem Herrn (und das war sicher keine Frau) einen Geisteswandel erzielen?
Traurig – da hat man als Bürger wirklich nicht mehr das Gefühl, vom Staat richtig geschützt zu werden – denn letzten Endes wollte der Typ doch nichts anderes rüberbringen, als dass er die Mitglieder der Familie seines Gegenübers zu vergewaltigen beabsichtigt "bis Blut spritzt". Wenn das keine handfeste Drohung ist, dann weiß ich auch nicht….
"Unter Brücken sollen sie schlafen." Mit diesem parlamentarischen Zwischenruf in einer Debatte um Wohnungen für Bedürftige hat sich CDU-Fraktionschef Thomas Röwekamp Kritik eingehandelt.